DE10033608A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden Maschine - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden MaschineInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung beschreibt ein Verfahren sowie eine Vorrichtung (10) zum Absichern eines Gefahrenbereichs (20), insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden Maschine (22), wobei vor dem Gefahrenbereich (20) eine optische Schranke (18) erzeugt wird. Die Vorrichtung beinhaltet eine Bildaufnahmeeinheit (12) sowie ein künstliches Ziel (16), das an einer definierten Position außerhalb des Gefahrenbereichs (20) angeordnet ist. Ferner ist eine Auswerteeinheit (30) vorhanden, die ein aufgenommenes Abbild des künstlichen Ziels (16) mit charakteristischen Werten eines Referenzbildes vergleicht, wobei das Referenzbild einem ungestörten Abbild des künstlichen Ziels (16) entspricht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung (10) beinhaltet eine Lichtquelle (14), die ein definiertes Lichtsignal an eine Position außerhalb des Gefahrenbereichs (20) projiziert, wobei das definierte Lichtsignal das künstliche Ziel (16) darstellt (Fig. 1).
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Absichern
eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer
automatisiert arbeitenden Maschine, wobei vor dem Gefahren
bereich eine optische Schranke erzeugt wird, mit den Schritten:
- - Anordnen eines künstlichen Ziels an einer definierten Po sition außerhalb des Gefahrenbereichs,
- - Aufnehmen eines Abbildes des künstlichen Ziels mit einer Bildaufnahmeeinheit, und
- - Vergleichen des aufgenommenen Abbildes mit charakteristi schen Werten eines Referenzbildes, wobei das Referenzbild einem ungestörten Abbild des künstlichen Ziels entspricht.
Die Erfindung betrifft des weiteren eine Vorrichtung zum Ab
sichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbe
reichs einer automatisiert arbeitenden Maschine, mit einer
Bildaufnahmeeinheit und mit einem künstlichen Ziel, das an ei
ner definierten Position außerhalb des Gefahrenbereichs ange
ordnet ist, ferner mit einer Auswerteeinheit, die ein aufgenom
menes Abbild des künstlichen Ziels mit charakteristischen Wer
ten eines Referenzbildes vergleicht, wobei das Referenzbild ei
nem ungestörten Abbild des künstlichen Ziels entspricht.
Ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung sind
aus der DE 196 44 278 A1 bekannt.
Zum Absichern von Gefahrenbereichen, insbesondere von Gefahren
bereichen der eingangs genannten Art, werden in der indu
striellen Praxis bisher überwiegend Lichtschranken, Lichtgitter
oder Laserscanner verwendet, häufig auch in Kombination mit me
chanischen Absperrungen. Lichtschranken bestehen im wesentli
chen aus einer Lichtquelle sowie einem Empfänger, die in einem
Abstand zueinander angeordnet sind. Hierdurch wird zwischen der
Lichtquelle und dem Empfänger eine optische Schranke aufge
spannt. Ein Lichtgitter entspricht im Prinzip einer parallelen
Anordnung mehrerer Lichtschranken, wodurch eine zweidimensiona
le, flächig ausgedehnte optische Schranke gebildet wird. Ein
großer Nachteil dieser Anordnungen ist die erforderliche, in
der Regel jedoch recht aufwendige Justierung, die meist weitere
Hilfsmittel, wie z. B. einer Laserpointer, erfordert. Hinzu
kommt, daß eine Vielzahl aktiver Elemente miteinander verdrah
tet werden muß, um eine Synchronisation und korrekte Auswertung
zu ermöglichen. Zum Absichern eines größeren und hinsichtlich
seiner räumlichen Ausdehnung komplexeren Gefahrenbereichs sind
zudem aufwendige Lichtschrankensysteme erforderlich, die einen
beträchtlichen Kostenfaktor darstellen. Ein weiterer Nachteil
von Lichtschranken und Lichtgittern ist ihre geringe Flexibili
tät, wenn sich der abzusichernde Gefahrenbereich hinsichtlich
seiner Größe und/oder Form ändert. Dies ist beispielsweise dann
der Fall, wenn mehrere abzusichernde Maschinen in einem gemein
samen Maschinenraum auch unabhängig voneinander in Betrieb ge
nommen werden können.
Bei einem Laserscanner wird ein Laserstrahl über einen rotie
renden Spiegel in einem vorgegebenen Winkelbereich abgelenkt,
wodurch eine kreisausschnittsförmige Fläche überwacht werden
kann. Ein Objekt innerhalb dieser Fläche kann über ein Lauf
zeitmeßverfahren detektiert werden. Im Hinblick auf die vorlie
gende Anwendung sind hierbei die einfache Manipulierbarkeit so
wie eine starke Abhängigkeit der Messung von den Reflexionsei
genschaften der Meßobjekte von Nachteil.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist in der eingangs genannten
DE 196 44 278 A1 eine Überwachungseinrichtung mit einer opti
schen Schranke beschrieben, bei der ein künstliches Ziel in
Form eines Musterfeldes an einem Ende eines Überwachungs
bereichs und eine Bildaufnahmeeinheit am anderen Ende des Über
wachungsbereichs angeordnet sind. Eine Auswerteeinrichtung
überprüft, ob das von der Bildaufnahmeeinheit aufgenommene Ab
bild des künstlichen Ziels dem erwarteten, ungestörten Abbild
des Musterfeldes entspricht.
Beim Absichern eines komplexeren Gefahrenbereichs können der
Installationsaufwand und die Gerätekosten mit Hilfe dieser be
kannten Anordnung spürbar reduziert werden, da an dem einen En
de der optischen Schranke nur noch das passive Musterfeld ohne
Verdrahtung angeordnet werden muß. Bei einem weiträumig ausge
dehnten oder auch komplex geformten Gefahrenbereich, wie er
beispielsweise beim Absichern von Fertigungsstraßen mit Indu
strierobotern vorliegt, ist jedoch immer noch ein beträcht
licher Aufwand erforderlich, um das Musterfeld überall dort, wo
es benötigt wird, anzubringen. Hinzu kommt, daß ein derartiges
Musterfeld gerade in einem industriellen Fertigungsbereich ei
ner Verschmutzung und der Gefahr von Beschädigungen unterliegt.
Maßnahmen zur Beseitigung dieser Probleme, wie etwa regelmäßige
Reinigungen und Sichtprüfungen, sind wiederum aufwendig.
Aus der DE 198 09 210 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrich
tung zum Überwachen einer Szene bekannt. Die überwachte Szene
kann beispielsweise der Bedienraum einer Maschine sein. Bei
diesem Verfahren wird ein Abbild der gesamten Szene mit einer
Bildaufnahmeeinheit aufgenommen. Das aufgenommene Abbild wird
mit einem abgespeicherten Referenzbild verglichen. Der Ver
gleich zwischen einem Punkt des Referenzbildes und einem Punkt
des aufgenommenen Abbildes der Szene erfolgt durch eine Indivi
dualisierung von Lichtstrahlen einer Lichtquelle. Beispiels
weise erfolgt die Individualisierung durch zeitversetztes Aus
strahlen einzelner Lichtstrahlen, die die zu vergleichenden
Punkte oder Bereiche in dem Abbild der Szene beleuchten.
Da bei diesem Verfahren stets die gesamte Szene, beispielsweise
also der gesamte Bedienraum der Maschine inklusive sich bewe
gender Objekte, beobachtet wird, ist die Bildauswertung trotz
der Individualisierung vergleichsweise aufwendig. Dementspre
chend sind für eine Echtzeit-Verarbeitung, wie sie zum Absi
chern eines Gefahrenbereichs erforderlich ist, hohe Anforderun
gen an die Hardware 2u stellen. Dies wirkt sich wiederum nach
teilig auf die Kosten einer entsprechenden Vorrichtung aus.
Ein weiteres System zur optischen Überwachung eines Raum
bereichs ist aus der EP 0 902 402 A2 bekannt. Auch bei diesem
System wird ein aktuell aufgenommenes Abbild des Raumbereichs
in eine Auswerteeinheit mit einem Referenzbild verglichen. Ein
feststehendes künstliches Ziel ist bei dieser bekannten Vor
richtung jedoch ebenfalls nicht vorgesehen.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Ver
fahren und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzu
geben, die beim Aufbau einer optischen Schranke eine große Fle
xibilität bei geringem Kosten- und Installationsaufwand er
möglichen.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs genannten Verfahren dadurch
gelöst, daß das künstliche Ziel ein definiertes Lichtsignal
ist, das mittels einer Lichtquelle erzeugt wird.
Die Aufgabe wird bei der eingangs genannten Vorrichtung dadurch
gelöst, daß die Vorrichtung eine Lichtquelle beinhaltet, die
ein definiertes Lichtsignal an eine Position außerhalb des Ge
fahrenbereichs projiziert, wobei das definierte Lichtsignal das
künstliche Ziel darstellt.
Das definierte Lichtsignal kann ein kontrastreiches Muster be
inhalten, das beispielsweise mit einer entsprechenden Muster
scheibe im Strahlengang der Lichtquelle hervorgerufen wird. Im
einfachsten Fall erzeugt das definierte Lichtsignal auf einem
gegebenen Hintergrund jedoch eine punkt- oder linienförmige
Kontur. In jedem Fall ist es möglich, das definierte Lichtsi
gnal und damit das künstliche Ziel für die Bildaufnahmeeinheit
von einem oder gegebenenfalls wenigen zentralen Punkten aus an
mehrere definierte Positionen außerhalb des Gefahrenbereichs zu
projizieren. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit, künstliche
Ziele in Form von Leuchtstreifen, reflektierenden Folien oder
Anstrichen an diesen definierten Positionen anzubringen. Der
Installationsaufwand für die erfindungsgemäße Vorrichtung ist
daher nochmals beträchtlich reduziert. Zudem bietet die er
findungsgemäße Anordnung eine sehr große Flexibilität, da die
künstlichen Ziele von dem oder den zentralen Punkten aus sehr
leicht aktiviert bzw. deaktiviert werden können. Auch eine Be
schädigung oder Zerstörung bzw. Degradationen aufgrund von Ver
schmutzungen sind erheblich reduziert. Dies senkt die Kosten
und steigert die Zuverlässigkeit im Betrieb der erfindungs
gemäßen Vorrichtung. Des weiteren ist der Aufwand für die Bild
auswertung sehr gering, da zum Aufbau der optischen Schranke
nur das in seiner Struktur exakt bekannte und feststehende
künstliche Ziel beobachtet werden muß. Dementsprechend einfach
und kostengünstig ist die Hardware für die erfindungsgemäße
Vorrichtung.
Die genannte Aufgabe ist daher vollständig gelöst.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung gibt die
Lichtquelle das definierte Lichtsignal unter einem Winkel zur
optischen Achse der Bildaufnahmeeinheit ab. Bevorzugt liegt der
Winkel dabei in einem Bereich zwischen 0° und 90°, besonders
bevorzugt im Bereich zwischen 15° und 45°.
Diese Maßnahme besitzt den Vorteil, daß zur Auswertung des auf
genommenen Abbildes das sogenannte Lichtschnittverfahren ver
wendet werden kann. Dieses Verfahren wird im Hinblick auf die
vorliegende Erfindung nachfolgend anhand der Fig. 2 und 3
näher erläutert. Ein besonderer Vorteil dieses Verfahrens ist
es, daß zusätzlich zu der einfachen Detektion eines Objektes im
Bereich der optischen Schranke auch die Messung der Entfernung
zu diesem Objekt mit Hilfe einer Triangulation möglich ist.
Darüber hinaus erzeugt ein Objekt, das die optische Schranke in
diesem Fall durchbricht, häufig zwei verschiedene Lichteffekte,
nämlich einerseits eine Abschattung und andererseits einen Ver
satz des aufgenommenen Lichtpunktes. Dies hat eine im Hinblick
auf die vorliegende Anwendung vorteilhafte Redundanz zur Folge.
Dia bevorzugten Winkelbereiche sind vor allem für das Licht
schnittverfahren besonders günstig, da sie eine hinreichende
Veränderung in dem aufgenommenen Abbild des künstlichen Ziels
erzeugen, wenn die optische Schranke von einem Objekt durch
brochen wird. Zudem ermöglichen sie, daß die Bildaufnahme
einheit und die Lichtquelle in räumlich zueinander benachbarten
Positionen installiert werden können, was wiederum den Aufwand
bei der Installation reduziert.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung pro
jiziert die Lichtquelle das definierte Lichtsignal auf einen
gegebenen Hintergrund.
Dies ist bei Verwendung des Lichschnittverfahrens nicht zwin
gend notwendig. Die Maßnahme besitzt jedoch den Vorteil, daß
das definierte Lichtsignal auf dem gegebenen Hintergrund stets
sichtbar ist, was eine interne Funktionskontrolle der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht. Hinzu kommt, daß auf diese
Weise die bereits erwähnte Redundanz erzeugt wird, die ein Ob
jekt beim Durchbrechen der optischen Schranke hervorruft.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung er
zeugt die Lichtquelle das definierte Lichtsignal flächig ausge
dehnt.
Mit dieser Maßnahme wird eine zweidimensionale optische Schran
ke in Form eines Lichtvorhangs sehr einfach erzeugt, wodurch
die Gefahr einer Umgehung der optischen Schranke erheblich re
duziert ist. Die Erzeugung eines entsprechenden Lichtsignals
kann beispielsweise mit einer Laserdiode erfolgen, deren Licht
punkt mittels einer Zylinderlinse, einem Prisma, einem Mikro
linsenarray oder einem rotierenden Spiegel verändert wird.
Ebenso kann das Lichtsignal mit einer langgezogenen Lumines
zenzröhre erzeugt werden, deren Lichtstrahlen mit Hilfe einer
Schlitzblende gebündelt werden. Auf einem gegebenen Hintergrund
wird dabei eine linienförmig ausgedehnte Lichtkontur erzeugt.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung bein
haltet das definierte Lichtsignal Positionsmarken zum Bestimmen
einer aktuellen Position des künstlichen Ziels.
Derartige Positionsmarken sind bevorzugt zusätzliche Licht
punkte, die optisch getrennt von dem restlichen Lichtsignal er
zeugt werden. Mit Hilfe derartiger Positionsmarken ist es sehr
leicht möglich, eine exakte Kalibrierung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorzunehmen. Darüber hinaus dienen solche Positi
onsmarken zur Verhinderung von Manipulationen an der gesamten
Anordnung, etwa mit dem Ziel, die optische Schranke zu umgehen.
Schließlich ist mit Hilfe derartiger Positionsmarken eine sehr
einfache Vibrationskompensation möglich, die insbesondere dann
vorteilhaft ist, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ab
sichern einer schweren Maschine, wie beispielsweise einer hy
draulischen Presse, verwendet wird. Eine derartig schwere Ma
schine erzeugt Erschütterungen, die sich in dem aufgenommenen
Abbild des künstlichen Ziels als Vibrationen bemerkbar machen.
Die Kompensation dieser Vibrationen ermöglicht die Vermeidung
von unnötigen Fehlalarmen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird das defi
nierte Lichtsignal gepulst.
Diese Maßnahme besitzt den Vorteil, daß die mittlere Leistung
des definierten Lichtsignals beträchtlich reduziert ist, wo
durch eine Energieeinsparung möglich ist. Darüber hinaus können
bei einer geeigneten Synchronisation Fremdlichtstörungen sehr
einfach unterdrückt oder zumindest reduziert werden. Besonders
vorteilhaft ist es, wenn diese Maßnahme mit einer Lichtquelle
im Infrarotbereich kombiniert wird, da in diesem Fall ein ge
eignetes Sperrfilter Fremdlichtstörungen aus dem sichtbaren Be
reich zusätzlich unterdrückt.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind die Bildauf
nahmeeinheit und die Lichtquelle in einem gemeinsamen Gerätege
häuse angeordnet.
Mit dieser Maßnahme ist eine besonders einfache Installation
der Vorrichtung möglich, da so nur ein kompaktes Gerät montiert
und ausgerichtet werden muß. Außerdem wird auf diese Weise der
Verkabelungsaufwand nochmals beträchtlich reduziert. Des weite
ren besitzt die Maßnahme den Vorteil, daß die Bildaufnahme
einheit und die Lichtquelle in einer fest vorgegebenen Ausrich
tung zueinander montiert sind. Dies vereinfacht den Installati
onsaufwand nochmals. Zudem ist die Gefahr von unbeabsichtigten
Verschiebungen oder bewußten Manipulationen an der erfindungs
gemäßen Vorrichtung nochmals beträchtlich reduziert.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist
zumindest die Bildaufnahmeeinheit mit einem nach unten geneig
ten Blickfeld angeordnet.
Bei einer derartigen Anordnung ist das Objektiv der Bildaufnah
meeinheit einer geringeren Verschmutzung ausgesetzt, was die
Zuverlässigkeit der gesamten Vorrichtung erhöht und gleichzei
tig den Wartungsaufwand verringert.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung weist die Bild
aufnahmeeinheit einen zeilenförmigen Bildsensor sowie eine Ab
tasteinheit auf.
Alternativ hierzu ist der Bildsensor in anderen Ausgestaltungen
der Erfindung flächig ausgedehnt. Ein zeilenförmiger Bildsensor
besitzt demgegenüber den Vorteil geringerer Materialkosten, da
entsprechend weniger lichtempfindliche Bildpunkte erforderlich
sind. Darüber hinaus ist die Gefahr von Fehlern und Funktions
ausfällen infolge einer Signalkopplung zwischen benachbarten
Bildpunkten reduziert, da es insgesamt erheblich weniger benachbarte
Bildpunkte gibt. Als Abtasteinheit wird bevorzugt ein
rotierender Spiegel verwendet, der das aufgenommene Abbild des
künstlichen Ziels zeilenweise auf den Bildsensor projiziert.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn dies derselbe Spiegel ist,
der auch zum Erzeugen eines flächig ausgedehnten Lichtsignals
dient, da in diesem Fall der Material- und Konstruktionsaufwand
geringer ist.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung der Er
findung ist die Auswerteeinheit zumindest zweikanalig redundant
aufgebaut.
Diese Maßnahme ermöglichst eine besonders große Fehlersicher
heit, was im Hinblick auf den beabsichtigten Anwendungsbereich
von besonderem Vorteil ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der zuvor genannten
Maßnahme ist die Auswerteeinheit diversitär aufgebaut.
Bei einem diversitären Aufbau sind die beiden jeweiligen Kanäle
der Auswerteeinheit mit verschiedenen Bauelementen und/oder
nach verschiedenen Konzepten aufgebaut, wodurch die Gefahr ei
nes unerkannten Fehlers nochmals reduziert ist.
In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist
auch die Bildaufnahmeeinheit zweikanalig redundant aufgebaut.
Besonders bevorzugt ist es, wenn auch dieser zweikanalige Auf
bau diversitär ist. Die Maßnahme besitzt den Vorteil, daß Feh
ler und Funktionsausfälle bei der Bildaufnahmeeinheit sehr ein
fach erkannt werden können. Zudem können auf diese Weise auch
kurzzeitige Beeinträchtigungen, beispielsweise infolge umher
fliegender Insekten, zuverlässig erkannt werden, so daß unnöti
ge Fehlalarme vermieden sind.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach
stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils
angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der
vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungs
gemäßen Vorrichtung in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße optische Schranke, die von
zwei verschiedenen Objekten durchbrochen wird,
Fig. 3a-d verschiedene Abbilder des künstlichen Ziels bei der
Anordnung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel einer erfin
dungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 5 ein Blockschaltbild der Vorrichtung gemäß Fig. 4,
Fig. 6 eine bevorzugte Anwendung der erfindungsgemäßen Vor
richtung, und
Fig. 7 ein definiertes Lichtsignal mit Positionsmarken.
In Fig. 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung in ihrer Ge
samtheit mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet.
Die Vorrichtung 10 beinhaltet eine Bildaufnahmeeinheit 12 sowie
eine Lichtquelle 14. Die Lichtquelle 14 erzeugt ein definiertes
Lichtsignal 16 und bildet in Verbindung mit der Bildaufnahme
einheit 12 eine optische Schranke 18 zum Absichern eines Ge
fahrenbereichs 20 einer automatisiert arbeitenden Maschine 22.
Die Maschine 22 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein In
dustrieroboter, der sich selbständig in Richtung des Pfeils 24
bewegen kann.
Die Bildaufnahmeeinheit 12 ist mit ihrer optischen Achse 26 in
einem Winkel θ zu dem definierten Lichtsignal 16 angeordnet.
Zudem befinden sich die Bildaufnahmeeinheit 12 und die Licht
quelle 14 in einem definierten Abstand D zueinander, wodurch
ein in etwa rechtwinkliges Dreieck gebildet wird. Hierdurch ist
es möglich, mit Hilfe an sich bekannter Triangulationsverfahren
die Entfernung der Bildaufnahmeeinheit 12 zu einem Objekt zu
bestimmen, das die optische Schranke 18 durchbricht.
Mit der Bezugsziffer 28 ist ein gegebener Hintergrund bezeich
net, im vorliegenden Fall beispielsweise eine Wand, auf den das
definierte Lichtsignal 16 projiziert wird. Das Lichtsignal 16
ist dabei senkrecht zur Ansichtsebene ausgedehnt und bildet so
mit auf dem Hintergrund 28 eine linienförmige Kontur (hier
nicht dargestellt).
Mit der Bezugsziffer 30 ist eine Auswerte- und Steuereinheit
bezeichnet, die einerseits mit der Bildaufnahmeeinheit 12 und
andererseits mit der Maschine 22 verbunden ist. Wenn ein Objekt
(hier nicht dargestellt) die optische Schranke 18 durchbricht,
wird dies von der Bildaufnahmeeinheit 12, deren Blickfeld hier
mit der Bezugsziffer 32 bezeichnet ist, aufgenommen. Durch Ver
gleich mit einem Referenzbild, das einem ungestörten Abbild des
definierten Lichtsignals (künstliches Ziel) entspricht, kann
die Auswerte- und Steuereinheit 30 diesen Vorgang erkennen und
die Maschine 22 abschalten oder anderweitig in einen gefahrlo
sen Zustand versetzen.
Bei der nachfolgenden Beschreibung der weiteren Figuren be
zeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Elemente wie in
Fig. 1.
In Fig. 2 sind zwei verschiedene Situationen dargestellt, in
denen ein Objekt die optische Schranke durchbricht. Im un
gestörten Zustand erreicht das definierte Lichtsignal 16 aus
der Lichtquelle 14 den gegebenen Hintergrund 28 und erzeugt auf
diesem eine Lichtkontur 34. Durchbricht nun ein Objekt 36 einen
oder mehrere Lichtstrahlen der Lichtquelle 14, so entsteht auf
der Oberfläche 38 des Objekts 36 eine zweite Lichtkontur 40.
Gleichzeitig verschwindet je nach der Größe des Objekts 36 die
gesamte oder zumindest ein Teil der ursprünglichen Lichtkontur
34 auf dem Hintergrund 28. Aus Sicht der Bildaufnahmeeinheit 12
entsteht daher einerseits eine Abschattung und andererseits
wird ein Teil der Lichtkontur 34 an eine andere Stelle im Raum
versetzt.
Dies ist anhand der Darstellungen in Fig. 3 nochmals verdeut
licht. Fig. 3a zeigt das Abbild der ungestörten Lichtkontur 34,
die im vorliegenden Fall eine linienförmige Ausdehnung auf
weist. Fig. 3d zeigt demgegenüber das Abbild, das von der Bild
aufnahmeeinheit 12 aufgenommen wird, wenn das Objekt 36 das de
finierte Lichtsignal 16 unterbricht. Wie zu erkennen ist, wird
die Lichtkontur 34 auf dem Hintergrund 28 teilweise abge
schattet. Gleichzeitig wird die neue Lichtkontur 40 an einer
anderen Stelle im Raum sichtbar. Durch Vergleich mit dem unge
störten Abbild der Lichtkontur 34, das insofern ein Referenz
bild darstellt, kann die Auswerte- und Steuereinheit 30 das
Eindringen des Objekts 36 in den Gefahrenbereich erkennen und
dementsprechend reagieren.
Mit Hilfe der bereits erwähnten Triangulationsverfahren kann
dis Auswerte- und Steuereinheit 30 des weiteren die Position
der Lichtkontur 40 und damit die räumliche Position des Objekts
36 bestimmen.
Fig. 3b zeigt das Abbild des definierten Lichtsignals 16 in dem
Fall, daß die Lichtkontur 34 auf dem Hintergrund 28 vollständig
abgedeckt wird. Dies ist dann der Fall, wenn das Lichtsignal 16
vollständig abgedeckt wird. Ein Durchbrechen der Lichtschranke
oder eine infolge der Abschattung entstehende Sicherheitslücke
kann somit ebenfalls zuverlässig erkannt werden.
In Fig. 3c ist die Lichtkontur 34 mit einer Abschattung darge
stellt, ohne daß eine weitere Lichtkontur 40 erkennbar ist. Ei
ne derartige Situation ergibt sich, wenn ein Objekt 42 (Fig. 2)
das Lichtsignal 16 durchbricht, ohne daß die Bildaufnahmeein
heit 12 die dabei neu entstehende Lichtkontur 40 aufnehmen
kann. Auch in diesem Fall kann jedoch das Durchbrechen der op
tischen Schranke anhand der Abschattung in der Lichtkontur 34
erkannt werden.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungs
gemäßen Vorrichtung in seiner Gesamtheit mit der Bezugsziffer
50 bezeichnet. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind die Bildauf
nahmeeinheit 12 und die Lichtquelle 14 in einem gemeinsamen Ge
rätegehäuse 52 angeordnet. Die Bildaufnahmeeinheit 12 und die
Lichtquelle 14 sind dementsprechend in einem festen Abstand D
sowie in einem festen Winkel θ zueinander montiert. Die Bild
aufnahmeeinheit 12 erfaßt die Lichtkontur (hier nicht sicht
bar), die das definierte Lichtsignal 16 auf dem gegebenen Hin
tergrund 28 erzeugt. Das definierte Lichtsignal 16 stellt somit
das künstliches Ziel dar, durch dessen Beobachtung die optische
Schranke 18 aufgespannt wird.
Das Eindringen eines Objektes in das Blickfeld 32 der Bildauf
nahmeeinheit 12 ist solange unschädlich, wie dabei das defi
nierte Lichtsignal 16 bzw. die entsprechende Lichtkontur auf
dem Hintergrund 28 nicht gestört werden. Infolgedessen kann
sich die Auswertung der aufgenommenen Bilder auf das räumlich
feststehende künstliche Ziel beschränken, wodurch der Bildver
arbeitungsaufwand sehr gering gehalten wird.
In dem Blockschaltbild gemäß Fig. 5 ist der funktionelle Aufbau
der Vorrichtung 50 erkennbar. Die Bildaufnahmeeinheit 12 bein
haltet ein Objektiv 54, das ein aufgenommenes Abbild auf einen
Bildsensor 56 projiziert. In einem bevorzugten Ausführungs
beispiel der Erfindung ist der Bildsensor 56 zeilenförmig, so
daß jeder lichtempfindliche Bildpunkt maximal zwei benachbarte
Bildpunkte besitzt. In diesem Fall ist die Gefahr von Fehlern
und Funktionsstörungen infolge von Übersprechen (Signalüber
kopplung) erheblich reduziert. In anderen bevorzugten Ausfüh
rungsbeispielen ist der Bildsensor demgegenüber ein zweidimen
sional ausgedehnter, flächiger Bildsensor, was die Aufnahme
größerer Bilder ermöglicht. Bevorzugt ist der Bildsensor 56 ein
CMOS-Sensor, er kann jedoch auch in CCD-Technologie aufgebaut
sein. Das Abbild des künstlichen Ziels wird bei diesem bevor
zugten Ausführungsbeispiel mit Hilfe eines rotierenden Spiegels
(hier nicht dargestellt) zeilenweise auf den Bildsensor 56 pro
jiziert.
Mit der Bezugsziffer 58 ist eine Sensoransteuerung bezeichnet,
die sowohl die Bilddaten aus dem Bildsensor 56 ausliest, als
auch geeignete Steuersignale an Letzteren überträgt. Die Sen
soransteuerung 58 legt die ausgelesenen Bilddaten in zwei
Bildspeichern 60a, 60b ab. In jedem der beiden Bildspeicher
60a, 60b ist zudem ein Referenzbild 62 abgespeichert, das einem
ungestörten Abbild des künstlichen Ziels entspricht. Bevorzugt
sind anstelle eines vollständigen Referenzbildes nur charakte
ristische Werte des Referenzbildes abgelegt.
Mit den Bezugsziffern 64a, 64b sind zwei Prozessoren bezeich
net, die Steuerbefehle an die Sensoransteuerung 58 übertragen.
Des weiteren führen die Prozessoren 64a, 64b den Vergleich der
aufgenommenen Abbilder des künstlichen Ziels mit den abgespei
cherten Referenzbildern 62 durch. Insgesamt ergibt sich damit
ein zweikanaliger Aufbau der hier integrierten Auswerteeinheit,
wobei ein der erste Kanal insgesamt mit der Bezugsziffer 66 und
der zweite Kanal mit der Bezugsziffer 68 bezeichnet ist.
In dem vorliegenden, bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die
beiden Kanäle 66, 68 mit Bauelementen verschiedener Hersteller,
also diversitär aufgebaut. Die Prozessoren 64a, 64b der Kanäle
66, 68 können über einen Kommunikationskanal 70, beispielsweise
in Form eines sogenannten Dual-Ported-RAM, kommunizieren. Hier
durch ist eine gegenseitige Überwachung und Funktionskontrolle
möglich.
Mit der Bezugsziffer 72 ist eine Datenschnittstelle bezeichnet,
über die die Vorrichtung 50 zu Konfigurations- und Diagnose
zwecken an einen handelsüblichen PC angeschlossen werden kann.
Mit der Bezugsziffer 74 sind fehlersichere Ausgänge bezeichnet,
über die ein Alarmsignal und/oder Schaltsignale erzeugt werden,
wenn ein Objekt die optische Schranke durchbricht. Gleiches
gilt für den Fall, daß aufgrund eines internen Selbsttests bzw.
der gegenseitigen Funktionskontrolle der beiden Kanäle 66, 68
ein interner Gerätefehler erkannt wird. Die Fehlersicherheit
der Ausgänge wird bevorzugt durch eine redundante Auslegung er
reicht.
Mit der Bezugsziffer 76 ist eine Busschnittstelle bezeichnet,
über die die Vorrichtung 50 an ein sicheres Bussystem, bei
spielsweise dem sogenannten "SafetyBus p" der Anmelderin der
vorliegenden Erfindung, angeschlossen werden kann. Über eine
derartige fehlersichere Busschnittstelle können sowohl Konfigu
rations- und/oder Diagnosedaten, als auch Schalt- und Alarm
signale übertragen werden.
Mit der Bezugsziffer 78 ist eine Beleuchtungsansteuerung für
die Lichtquelle 14 bezeichnet. Damit wird die Lichtquelle 14
hier gepulst angesteuert, wobei die Beleuchtungsansteuerung 78
über den Prozessor 64b mit der Bildaufnahmeeinheit 12 synchro
nisiert wird.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 ist eine erfindungs
gemäße Vorrichtung in Kombination mit einer mechanischen Ab
sperrung 90 dargestellt. Die mechanische Absperrung 90 ist bei
spielsweise ein Schutzzaun, der um einen Industrieroboter herum
angeordnet ist. In der Absperrung 90 ist ein Zugang 92 offenge
lassen, über den der abzusichernde Gefahrenbereich in Richtung
des Pfeils 94 betreten werden kann. Mit Hilfe der Lichtquelle
14 wird auf den Boden und die seitliche Begrenzung des Zugangs
92 eine linienförmige Lichtkontur 96 projiziert, die mit der
Bildaufnahmeeinheit 12 optisch überwacht wird. Tritt jemand
durch den Zugang 92, wird die Lichtkontur 96 in der in Fig. 2
und 3 beschriebenen Weise unterbrochen, was von der zugehörigen
Auswerteeinheit festgestellt werden kann.
Eine Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels ist, daß das
Blickfeld 98 der Bildaufnahmeeinheit 12 im wesentlichen nach
unten gerichtet ist, wodurch Ablagerungen und Verschmutzungen
auf dem Objektiv 54 der Bildaufnahmeeinheit 12 reduziert wer
den. Darüber hinaus zeigt dieses Ausführungsbeispiel, daß mit
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung von einer zentralen Stelle
aus auch großflächige optische Schranken lückenlos überwacht
werden können.
Fig. 7 zeigt eine linienförmige Lichtkontur 34, die um zusätz
liche Lichtflecke 102 ergänzt ist. Die Lichtflecke 102 sind in
dem aufgenommenen Abbild der Kontur 34 als einzeln erkennbar
und können somit als Positionsmarken zum exakten Bestimmen der
Position des künstlichen Ziels verwendet werden. Darüber hinaus
ist mit Hilfe dieser Positionsmarken eine Kompensation von Vi
brationen infolge von Maschinenbewegungen möglich.
In weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispielen der
Erfindung sind weitere zusätzliche Lichtflecke 102 vorhanden,
deren Abfolge einen individuellen Indentifikationscode bildet.
Damit können die einzelnen optischen Schranken sowie ihre je
weilige aktuelle Position exakt identifiziert werden, wodurch
eine Manipulation, wie beispielsweise die Verschiebung oder
Entfernung vorhandener Schutzgitter, verhindert werden kann.
In den bisher beschriebenen Ausführungsbeispielen der Erfindung
kam zum Überwachen der optischen Schranke jeweils das Licht
schnittverfahren zum Einsatz. Abweichend oder ergänzend hiervon
kann bei einer Anordnung gemäß Fig. 1 jedoch auch ein kontrast
reiches Musterfeld auf den gegebenen Hintergrund 28 abgebildet
werden. Die Bildauswertung kann dann beispielsweise nach dem
Verfahren der DE 196 44 278 A1 erfolgen.
Des weiteren können in allen Ausführungsbeispielen Maßnahmen
zur Kompensation von Verschmutzungen vorgesehen sein. Im ein
fachsten Fall beinhaltet dies, daß das jeweilige Referenzbild
in vorgegebenen zeitlichen Abständen jeweils neu aufgenommen
wird, wodurch eine schleichende Verschmutzung implizit kompen
siert wird.
Claims (20)
1. Verfahren zum Absichern eines Gefahrenbereichs (20), ins
besondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert ar
beitenden Maschine (22), wobei vor dem Gefahrenbereich
(20) eine optische Schranke (18) erzeugt wird, mit den
Schritten:
- - Anordnen eines künstlichen Ziels (16) an einer defi nierten Position außerhalb des Gefahrenbereichs (20),
- - Aufnehmen eines Abbildes des künstlichen Ziels (16) mit einer Bildaufnahmeeinheit (12),
- - Vergleichen des aufgenommenen Abbildes mit charakte ristischen Werten eines Referenzbildes (62), wobei das Referenzbild (62) einem ungestörten Abbild des künstlichen Ziels (16) entspricht,
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
definierte Lichtsignal (16) unter einem Winkel (8) zur op
tischen Achse (26) der Bildaufnahmeeinheit (12) erzeugt
wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Winkel (θ) in einem Bereich zwischen 0° und 90°, bevorzugt
im Bereich zwischen 15° und 45° gewählt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) auf ei
nen gegebenen Hintergrund (28) projiziert wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) flächig
ausgedehnt erzeugt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) Positi
onsmarken (102) zum Bestimmen einer aktuellen Position des
künstlichen Ziels beinhaltet.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) gepulst
wird.
8. Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs (20),
insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert ar
beitenden Maschine (22), mit einer Bildaufnahmeeinheit
(12) und mit einem künstlichen Ziel (16), das an einer de
finierten Position außerhalb des Gefahrenbereichs (20) an
geordnet ist, ferner mit einer Auswerteeinheit (30), die
ein aufgenommenes Abbild des künstlichen Ziels (16) mit
charakteristischen Werten eines Referenzbildes (62) ver
gleicht, wobei das Referenzbild (62) einem ungestörten Ab
bild des künstlichen Ziels (16) entspricht, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (10) eine Lichtquelle
(14) beinhaltet, die ein definiertes Lichtsignal an eine
Position außerhalb des Gefahrenbereichs (20) projiziert,
wobei das definierte Lichtsignal das künstliche Ziel (16)
darstellt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lichtquelle (14) das definierte Lichtsignal (16) unter
einem Winkel (A) zur optischen Achse (26) der Bildauf
nahmeeinheit (12) abgibt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Winkel (θ) in einem Bereich zwischen 0° und 90°, be
vorzugt im Bereich zwischen 15° und 45°, liegt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lichtquelle (14) das definierte
Lichtsignal (16) auf einen gegebenen Hintergrund (28) pro
jiziert.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lichtquelle (14) das definierte
Lichtsignal (16) flächig ausgedehnt erzeugt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) Positi
onsmarken (102) zum Bestimmen einer aktuellen Position des
künstlichen Ziels beinhaltet.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch ge
kennzeichnet, daß das definierte Lichtsignal (16) gepulst
ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Bildaufnahmeeinheit (12) und die
Lichtquelle (14) in einem gemeinsamen Gerätegehäuse (52)
angeordnet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 15, dadurch ge
kennzeichnet, daß zumindest die Bildaufnahmeeinheit (12)
mit einem nach unten geneigten Blickfeld (98) angeordnet
ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Bildaufnahmeeinheit (12) einen zei
lenförmigen Bildsensor (56) sowie eine Abtasteinheit auf
weist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Auswerteeinheit (30) zumindest zwei
kanalig (66, 68) redundant aufgebaut ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auswerteeinheit (30) diversitär aufgebaut ist.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 19, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Bildaufnahmeeinheit zweikanalig re
dundant aufgebaut ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10033608A DE10033608A1 (de) | 2000-07-11 | 2000-07-11 | Verfahren und Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden Maschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE10033608A DE10033608A1 (de) | 2000-07-11 | 2000-07-11 | Verfahren und Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden Maschine |
Publications (1)
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| DE10033608A1 true DE10033608A1 (de) | 2002-02-07 |
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ID=7648506
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| DE10033608A Ceased DE10033608A1 (de) | 2000-07-11 | 2000-07-11 | Verfahren und Vorrichtung zum Absichern eines Gefahrenbereichs, insbesondere des Gefahrenbereichs einer automatisiert arbeitenden Maschine |
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