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Die
Erfindung betrifft einen Siebstern, insbesondere für eine Siebmaschine,
wobei der Siebstern im Wesentlichen scheibenförmig ausgebildet und auf einer
Welle anordenbar ist, wobei ausgehend von dem Mittelpunkt des Siebsterns
wenigstens zwei nach außen
verlaufende Sternenfinger, Zacken oder dergleichen vorgesehen sind.
Die Erfindung betrifft auch eine Siebmaschine mit einem solchen
Siebstern.
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Derartige
Siebmaschinen sind bekannt. Sie bestehen aus einer Vielzahl von
in Reihen nebeneinander, eine Fläche
bildende, aus Siebsternen bestehender Siebkörper. Diese sind beabstandet
zueinander auf Wellen angeordnet. Zwischen den einzelnen Siebsternen
sind Zwischenräume,
sodass die versetzt zueinander angeordneten Siebsterne zweier Wellen
in die Zwischenräume
der anderen Siebsterne einzugreifen vermögen. Dabei sind die Sterne
der einzelnen Reihen auf Achsen oder Wellen drehbar gelagert. Die
Sterne werden für
den Siebvorgang in eine Drehbewegung versetzt und greifen bei der Drehbewegung,
wie bereits erwähnt,
ineinander ein. Der Abstand der Sterne und/oder ihr Versatz bestimmen
die Siebbeziehungsweise Korngröße des gesiebten
Materials. Das Material, aus welchem die Sterne in der Regel gebildet
sind, ist Kunststoff, Hartgummi oder dergleichen.
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Für härtere zu
siebende Materialien, wie z. B. Schotter, ist auch der Einsatz von
Stahl möglich.
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Derartige
Siebmaschinen sind sehr vielfältig einsetzbar.
Beispielsweise zum Sieben von Schotter, geschreddertem Material,
Kompost oder auch von bindigen Erdstoffen, Kies, Sand oder dergleichen werden
solche Siebmaschinen eingesetzt. Wird feuchtes und schweres Material
gesiebt, entsteht das Problem, dass sich die Siebe beziehungsweise
die Zwischenräume
zwischen den Siebsternen durch anhaftendes Material zusetzen. Die
Reinigung der so verschmutzten Siebe bereitet in der Praxis große Probleme.
Die Siebmaschine muss dazu angehalten und gereinigt werden. Durch
eine Vielzahl von technischen Neuerungen ist in der Vergangenheit
versucht worden, diesem Problem Herr zu werden. Es wurden dazu beispielsweise
die Sterne mit Noppen beziehungsweise Plättchen versehen, die das Material
bei der Drehbewegung abstreifen sollen. Die Wirkungsweise derartiger
Vorrichtungen ist dabei sehr eingeschränkt und der Verschleiß ist hoch.
Die dadurch verursachten Reparaturen und auch die damit verbundenen
Stillstandszeiten der Siebanlage verursachen hohe Kosten und Zeitverluste.
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Durch
eine ältere
Anmeldung der Anmelderin wurde vorgeschlagen, parallel beabstandet
zu der in einer Ebene angeordneten Sternenachsen eine Reinigungswalze
vorzusehen. Eine derartige Reinigungswalze bringt zwar relativ gute
Reinigungsergebnisse, ist von der Herstellung und Wartung jedoch recht
aufwendig.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Reinigungsmöglichkeit für derartige Siebmaschinen zu schaffen,
die einfacher ausgebildet ist, nicht mehr so häufig verschmutzen und die insbesondere
einen hohen Selbstreinigungsgrad besitzen.
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Die
Erfindung geht von dem zuvor beschriebenen Stand der Technik aus
und schlägt
einen Siebstern, insbesondere für
eine Siebmaschine vor, wobei der Siebstern im Wesentlichen scheibenförmig ausgebildet
und auf einer Welle anordenbar ist, wobei ausgehend von dem Mittelpunkt
des Siebsterns wenigstens zwei nach außen verlaufende Sternenfinger
vorgesehen sind, und der Siebstern sich dadurch auszeichnet, dass
die Länge
der Sternenfinger unterschiedlich ist. Durch diese Maßnahme gelingt
es, einen hervorragenden Reinigungseffekt zu erzielen, weil dadurch
in unterschiedlichen Abständen
die Sternenfinger in die Zwischenräume eingreifen und damit dort
anhaftendes Material ohne Weiteres zu beseitigen vermögen. Die
Maschine muss jetzt nicht mehr für
Reinigungszwecke extra angehalten werden, sondern ist auch in der
Lage feuchtes Material ausreichend zu sieben, ohne dass dazu bestimmte Reinigungszyklen
eingeschoben werden müssen. Auch
eingespannte Fremdkörper,
wie z. B. Steine, werden durch die unterschiedliche Länge der
Sternenfinger problemlos beseitigt. Die Erfindung umfasst dabei
gleichzeitig mehrere Lösungen.
So ist es beispielsweise ausreichend, wenn ein einziger Sternenfinger
des Siebsterns eine von den anderen Sternenfingern unterschiedliche
Länge bezogen
auf den Mittelpunkt des Siebsternes besitzt. Es ist allerdings auch
möglich,
dass beispielsweise zwei Sternenfinger die gleiche Länge besitzen
und alle anderen Sternenfinger von dieser Länge abweichen, das heißt kürzer ausgebildet
sind.
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Demnach
zeichnet sich eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung dadurch
aus, dass bezogen auf den Mittelpunkt des Siebsternes und dessen äußeren Umfang
am Flugkreis der Sternenfinger der Siebstern unsymmetrisch ausgebildet
ist. In 1 der Beschreibung der Ausführungsbeispiele
wird dies sehr deutlich. Dort ist sozusagen schematisch der Flugkreis
des längsten
Siebsternes eingezeichnet. Dadurch wird ersichtlich, dass alle anderen
Siebsterne kürzer
ausgebildet sind, wodurch eine unsymmetrische Ausbildung des Siebsternes
bezogen auf den Mittelpunkt entsteht. Ein gleichzeitig weiterer
positiver Effekt zu dieser Ausgestaltung ist dadurch angegeben,
dass sozusagen bei gleichsinniger Anordnung der Siebsterne auf einer
Welle diese in gewissem Maße
am Außendurchmesser
der Sternenfinger zu schwingen beginnt, was dazu führt, dass
erstens die abzuführenden,
nicht zu siebenden Bestandteile besser abgeführt werden und zweitens ein
positiver Reinigungseffekt zusätzlich
eintritt.
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Die
Erfindung umfasst allerdings auch eine Lösung gemäß eines weiteren Aspekts, wonach
der äußere Umfang
des Siebsternes am Flugkreis der Sternenfinger ellipsenförmig vorgesehen
ist. Dabei sind zwei im Wesentlichen gegenüberliegende Sternenfinger gleich
lang und die anderen kürzer
ausgebildet. Dadurch, dass man dies in Form einer Ellipse bezogen
auf den Flugkreis der Sternenfinger ausgestaltet, entsteht zwar
ebenfalls ein gewisses Aufschwingen am Außendurchmesser der Sternenfinger der
Siebmaschine im bestimmungsgemäßen Einsatz.
Durch die ellipsenförmige
Anordnung wird allerdings dieser Effekt etwas gemildert, sodass
ein ungewolltes Aufschwingen des gesamten Siebes hier nicht mehr
eintritt.
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Von
Vorteil ist es auch, wenn der Siebstern durch eine unterschiedliche
Länge jedes
der Sternfinger gekennzeichnet ist. Auch hier ist der Reinigungseffekt,
der damit erzielt wird, hervorragend. Das gleiche tritt ein bei
der nächsten
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung, wonach
zwei sich gegenüberliegende
Sternenfinger die gleiche Länge besitzen.
Auch diese Ausgestaltung dient ganz eindeutig der Verbesserung der
Reinigungswirkung, die durch die Siebbewegung selbst, nämlich die
Drehbewegung der Sterne hervorgerufen wird. Dabei spielt es keine
Rolle, ob die zwei sich gegenüberliegenden Wellen
eine gleichsinnige Drehbewegung ausführen oder eine gegensinnige.
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Die
Erfindung umfasst auch eine Siebstern, wie vorher beschrieben, der
sich durch eine gerade Anzahl von Sternenfinger auszeichnet. Beispielsweise
ist es nach der Erfindung durchaus umfasst, sechs Sternenfinger
oder zwölf
Sternenfinger für
den Siebstern vorzusehen. Selbstverständlich umfasst die Erfindung
auch eine Lösung,
die durch eine ungerade Anzahl von Sternenfingern gekennzeichnet
ist.
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Nach
der Erfindung sind die Sternenfinger als stabförmig ausgebildete oder dreieckförmige beziehungsweise
trapezförmige
Spitzen, Zähne,
Nasen, Haken oder dergleichen vorgesehen. Die Erfindung ist hier
auf eine spezielle Form nicht eingeschränkt. Allerdings hat sich eine
in etwa sternenförmige
Ausgestaltung beziehungsweise Form seitlich gesehen durchgesetzt,
bei der die Sternenfinger leicht halbrund abgerundet sind und bevorzugterweise,
wie später
noch zu beschreiben sein wird, an ihrer Spitze abgeflacht sind.
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Die
Erfindung ist, wie bereits erwähnt,
weder auf eine gerade noch auf eine ungerade Anzahl von Sternenfingern
eingeschränkt.
Demnach ist es nach der Erfindung auch umfasst, den Siebstern mit
sieben Sternenfingern, neun Sternenfingern oder aber mit zwölf Sternenfingern
auszustatten.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus,
dass die Sternenfinger an ihren äußeren Enden
Abplattungen beziehungsweise Abflachungen aufweisen. Diese Abplattungen
beziehungsweise Abflachungen dienen dazu, ein Verklemmen beispielsweise
durch Einklemmen von Fremdkörpern
zu vermeiden. Auch wird der Verschleiß durch eine abgeflachte Ausgestaltung
des Sternenfingers am äußeren Ende
minimiert.
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Um
den Reinigungseffekt weiter zu erhöhen, besitzt wenigstens einer
der Sternenfinger an seiner Spitze beziehungsweise an der Abplattung
einen Ansatz. Dieser Ansatz ist beispielsweise als Nase, als Spitze,
als Zapfen, als Erhöhung
oder dergleichen ausgebildet. Wichtig ist, dass dieser Ansatz bevorzugterweise
nicht die gesamte Fläche
der Abplattung ausfüllt,
sondern nur einen Teil, sodass dieser Ansatz tatsächlich dazu
dient, den Reinigungseffekt weiter zu verbessern.
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Eine
weitere Variante der Erfindung sieht vor, dass zwei Ansätze auf
sich etwa gegenüberliegenden,
vorzugsweise den längsten
Sternenfingern angeordnet sind. Dies ist völlig ausreichend, da die Ansätze auf
in etwa kürzeren
Sternenfingern relativ wirkungslos bleiben. Dies schließt allerdings
nicht aus, dass sie auch dort vorgesehen sind, um gegebenenfalls
festgesetztes Material zu lockern, das dann durch den längsten Sternenfinger
mit seinem Ansatz aus dem Zwischenraum zwischen zwei Siebsternen heraus
transportiert werden kann.
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Die
Erfindung umfasst gemäß eines
weiteren Aspekts sowohl eine Ausgestaltung, bei der der Siebstern
sozusagen aus einem Materialstück
geformt ist genauso, wie eine Ausgestaltung, bei der die Sternenfinger
sich von einem im Inneren des Siebsternes vorgesehenen Flansch nach
außen
erstrecken. Dabei kann der Siebstern mit dem Flansch und den Sternenfingern
ebenfalls einstückig
vorgesehen sein. Es ist allerdings auch möglich, die Sternenfinger an dem
Flansch anzuformen beziehungsweise zu befestigen.
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Die
Erfindung schlägt
des Weiteren vor, dass in dem vorher beschriebenen Flansch eine Öffnung vorgesehen
ist, die zur Befestigung des Siebsternes auf einer Welle oder dergleichen
dient. Diese Öffnung
ist dabei der Form der Welle angepasst und kann demnach rund, oval,
dreieckig, quadratisch, rechteckig, sechs- oder mehreckig ausgebildet sein. Je
nachdem, welche Form der Welle verwendet wird, wird auch die Öffnung im
Flansch des Siebsternes entsprechend und korrespondierend dazu angefertigt.
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Von
besonderem Vorteil ist es, wenn die Öffnung zur Aufnahme einer als
Formwelle ausgebildeten Welle korrespondierend ausgebildet ist,
um die insbesondere als Hohlwelle ausgebildete Formwelle kraft-
und/oder formschlüssig
aufzunehmen. Derartige Formwellen als Hohlwellen, insbesondere in
Art eines Sechskants ausgeführt,
sind für
spezielle Zwecke bekannt und dienen daher ebenfalls in hervorragender
Weise dazu, Siebsterne nach der Erfindung aufzunehmen.
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Von
besonderem Vorteil ist es weiterhin, wenn die Öffnung bezogen auf einen der
Sternenfinger, beispielsweise den längsten Sternenfinger, versetzt
beziehungsweise verdreht angeordnet ist, insbesondere um einen Versatz
der Sternenfinger um einen Winkel von 15° bis 90°, bevorzugt um 30° zu ermöglichen.
Dadurch gelingt es, die Sternenfinger bezogen auf den längsten Sternenfinger
beispielsweise gesehen, in einer Art Spirale auf der Welle anzuordnen.
Dies hat weiterhin den Vorteil, dass der Reinigungseffekt weiter
verbessert wird und insbesondere wird dadurch bewirkt, dass ein
Aufschwingen der gesamten Siebvorrichtung durch diese Gestaltung
der Siebsterne auf der Welle komplett vermieden wird, weil dadurch
ein gewisser Massenausgleich erfolgt.
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Nach
der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Siebstern beziehungsweise
die Sternenfinger zumindest teilweise aus einem gummiartigen beziehungsweise
elastischen Material gebildet sind. Dabei hat es sich als günstig erwiesen,
das Material so auszuwählen,
dass es an die Bedingungen des jeweils zu siebenden Produkts angepasst
ist. So hat es sich beispielsweise bei Komposterde hervorragend
bewährt,
ein weicheres Gummimaterial einzusetzen, als dies bisher üblich war.
Dies schließt
allerdings nicht aus, dass auch härteres Material, beispielsweise
bei der Durchsiebung von Schotter zum Einsatz kommt. Die vorher
beschriebenen Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung des Siebsternes lassen
sich auch für
alle anderen Materialien, die für
die Anfertigung eines Siebsternes geeignet sind, verwenden.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform der
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass der Siebstern in seinem
Zentrum zumindest eine Verstärkung
aus stabilem Material, wie z. B. Metall, faserverstärktem Kunststoff
oder ähnlich
festem Material aufweist. An diesem stabilen Material, beispielsweise
an dem Flansch, werden dann die Sternenfinger angebracht. Das hat
den Vorteil, dass der Verschleiß,
der durch die Kraftübertragung
beispielsweise an der Welle auftreten könnte, wenn ein nicht ausreichend starkes
Material dort zum Einsatz käme,
vermieden wird.
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Demnach
zeichnet sich eine Variante der Erfindung auch dadurch aus, dass
der weiter vorn beschriebene Flansch des Siebsterns aus Metall gebildet
ist und die Sternenfinger an diesem Flansch an- beziehungsweise
aufvulkanisieren und/oder aufgesprüht, aufgespritzt und/oder auf-
beziehungsweise angegossen sind. Dadurch wird erreicht, dass eine stabile
Verbindung zwischen dem Flansch und der Welle entsteht, die in der
Lage ist, ausreichende Kräfte
zu übertragen,
um auch einen sehr schnellen Siebvorgang zu gewährleisten. Zum anderen wird
damit der Effekt erreicht, dass die Sternenfinger aus weicherem
Material, beispielsweise aus Gummi hergestellt werden können, was
den Siebeffekt für
bestimmte Produkte auf jeden Fall positiv beeinflusst.
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Nach
der Erfindung ist es weiterhin vorgesehen, wenn in dem Flansch wenigstens
eine, bevorzugt langlochartig ausgebildete Reinigungsbohrung vorgesehen
ist. Dadurch ist es gegeben, dass bestimmte Materialpartikel, die
nicht aus dem Zwischenraum zwischen den einzelnen Siebsternen entweichen
können,
durch diese Reinigungsbohrung dann abgeführt werden können. Des
Weiteren entsteht durch den Versatz der einzelnen Siebsterne auf der
Welle und die Reinigungsbohrungen ein zusätzlicher Reinigungseffekt,
sodass es durch diese Maßnahme
gelingt, Verstopfungen nahezu vollständig zu vermeiden.
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Ein
weiterer Aspekt der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest an einer der die Dicke bildenden Seiten der Abplattungen
eine Fase vorgesehen ist, die die Kante von der Abplattung zu der
die Dicke des Sternenfingers bildenden Seite bricht. Auch diese
Maßnahme
dient zum einen der Verringerung des Verschleiß und zum anderen auch zu einer
weiteren Verbesserung der Reinigungswirkung, da es durch diese Fase
gelingt, den Reinigungseffekt weiter zu verbessern. Von Vorteil
ist es weiterhin, wenn die Dicke beziehungsweise Stärke des
Flansches in etwa der Dicke des Sternenfingers entspricht. Gegebenenfalls
reicht es aus, einen, das Vorbeigleiten der Sternenfinger an den Flansch
ermöglichenden,
Zwischenraum, der im Bereich von 1/10 mm bis maximal 1 mm liegt,
vorzusehen.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Siebmaschine, insbesondere Sternsiebmaschine,
bestehend aus einer Vielzahl von in Reihen nebeneinander in einer
Ebene angeordneten, auf Wellen, Achsen oder dergleichen drehbar
gelagerten, inneinandergreifenden Siebsternen mit einem Siebstern,
wie vorher beschrieben. Dabei ist es von Vorteil, wenn gemäß einer
Ausgestaltung der vorher beschriebenen Siebmaschine die Sterne derart
versetzt zueinander eingreifen, dass die Sternspitzendie auf einer
ersten Welle angeordneten Siebsterne in die Zwischenräume zwischen
den Siebsterne einer zweiten Welle eingreifen. Dies erhöht den Reinigungseffekt
und insbesondere die Siebwirkung ungemein. Der Abstand der Wellen
zueinander beziehungsweise der Abstand der Sternspitzen von den
Flanschen der Siebsterne bestimmt dabei die Partikelgröße des gesiebten
Gutes. Von Vorteil ist es dabei auch, wenn die Wellen, auf denen
die Siebsterne angeordnet sind, zueinander verschiebbar ausgebildet
sind, so dass man aufgrund unterschiedlicher zu siebender Produkte
den Abstand entsprechend wählen
kann.
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Eine
vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Siebmaschine zeichnet sich
dadurch aus, dass die Wellen als Formwellen ausgebildet sind, die
an ihren Außenseiten
insbesondere sechs trapezförmige
Segmente aufweisen, zwischen denen sich halbkreisförmige beziehungsweise
halbrunde Ausnehmungen erstrecken. Derartige Formwellen, die insbesondere
als Hohlkörper
ausgebildet sind, zeichnen sich durch ein geringes Gewicht aus und sind
zudem äußerst stabil
und bieten eine sehr günstige
Kraftübertragung
von der Welle auf den Siebstern. Dabei ist es weiterhin von Vorteil,
wenn die als Formwellen ausgebildeten Wellen an ihrer Innenseite ebenfalls
trapezförmige
Wellenabschnitte aufweisen.
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Wie
bereits erwähnt,
ist es von Vorteil, wenn die Siebmaschine sich dadurch auszeichnet,
dass die auf einer Welle vorgesehenen Siebsterne gegeneinander verdreht
auf der Welle angeordnet sind, so dass aufgrund des Versatzes eine
spiralförmig
ausgebildete Siebsternwelle entsteht. Zwei derartig angeordnete
Wellen sind dann vorteilhafterweise so gegeneinander angestellt,
dass die längsten
Siebsterne beziehungsweise Sternenfinger immer noch gerade an dem
Flansch des Siebsternes mit ausreichendem Abstand voneinander vorbeizugleiten
vermögen.
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Demnach
zeichnet sich eine Weiterbildung der Erfindung dadurch aus, dass
zumindest zwei Wellen derart beabstandet voneinander sind, dass
jeweils der längste
Sternenfinger von dem Flansch beziehungsweise Ansatz in einem geringen
Abstand zwischen 0,5 mm bis 3,0 mm während der Drehbewegung, insbesondere
während
einer Umdrehung vorbeizugleiten vermag.
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Die
Erfindung zeichnet sich auch dadurch aus, dass die wenigstens zwei
Wellen mit unterschiedlicher Drehzahl antreibbar sind. Dazu ist
es gegebenenfalls notwendig, entsprechende Getriebe und/oder Antriebe
an der Siebmaschine vorzusehen. Egal, ob nun die einzelnen Wellen
von einer Antriebsmaschine angetrieben werden und die einzelnen Wellen
mittels eines beziehungsweise mehrere Getriebe/s unterschiedlich
untersetzt sind, oder ob für jede
Welle ein einzelner, die Drehbewegung bewirkender Antrieb vorgesehen
ist, ist es nach der Erfindung möglich,
unterschiedliche Drehzahlen auf die einzelnen Wellen, die die Siebsterne
tragen, zu übertragen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen weiter beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 bis 6 unterschiedliche
Ausgestaltungen von Siebsternen nach der Erfindung;
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7 eine
Hohlwelle für
eine Siebmaschine nach der Erfindung in Seitenansicht;
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8 dreidimensionale
Darstellung eines Siebsternes nach der Erfindung;
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9 Anordnung
von Siebsternen nach der Erfindung auf zwei voneinander beabstandeten
Wellen
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Die 1 zeigt
eine erste Ausgestaltung eines Siebsternes I nach der Erfindung.
Dabei sind die Sternenfinger mit den Bezugszeichen 1 bis 9 in
dieser Ausgestaltung bezeichnet. Wie ersichtlich, besitzen die Sternenfinger 1 bis 9 unterschiedliche
Längen.
Dies ist mit den Bezugzeichen I1, I5 und I7 und den
entsprechenden Doppelpfeilen gekennzeichnet. Die Länge wird
dabei ausgehend von einem Mittelpunkt Z des Siebsternes gemessen.
In dem Zentrum des Siebsternes I ist auch eine Öffnung 13 vorgesehen,
die in dieser Ausgestaltung im Wesentlichen quadratisch ausgebildet
ist. Die quadratische Ausgestaltung ist dafür gedacht, beispielsweise eine
quadratische Welle mit einer Vielzahl von Siebsternen I zu bestücken, die
in Längserstreckung
der Welle dann nebeneinander angeordnet sind.
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Um
einen gewissen Abstand der Siebsterne I zueinander zu ermöglichen,
ist dazu ein hier lediglich mit einer Linie bezeichneter Flansch 16 vorgesehen.
Dieser Flansch 16 besitzt, wie in späteren Abbildungen noch ersichtlich,
eine gewisse Stärke,
insbesondere eine solche Stärke,
die der Dicke der Sternenfinger 1 bis 9 entspricht,
damit ein wechselseitig ineinander eingreifendes Anordnen von Sieb sternen I
auf zwei Wellen, die zueinander beabstandet angeordnet werden, möglich ist.
Der Siebstern trägt
schematisch lediglich das Bezugszeichen I, was mit eine Pfeil rechts
neben der Darstellung in 1 eingedeutet ist. Mit dem Bezugszeichen
K ist der äußere Kreisumfang
des längsten
Sternenfingers 1 bezeichnet. Anhand des lediglich zur Darstellung
gewählten Kreisumfangs
K ist klar ersichtlich, dass die einzelnen Sternenfinger 1 bis 9 eine
unterschiedliche Länge
aufweisen. Des Weiteren ist ersichtlich, dass die einzelnen Sternenfinger 1 bis 9 auch
eine Abplattung 15 besitzen, die an ihren Ecken vorzugsweise
abgerundet beziehungsweise abgefast ist. Diese Abplattung dient,
wie weiter vorn bereits beschrieben, dazu, den Verschleiß zu verringern
und insbesondere auch die Reinigungswirkung zu verbessern. In der 1 ist
demnach die unsymmetrische Ausgestaltung der Sternenfinger 1 bis 9,
bezogen auf den Umfang des Flugkreises, dargestellt.
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Die 2 zeigt
eine zweite Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Siebsternes I. Im Gegensatz
zur 1 gibt es hier zwei sich im Wesentlichen gegenüberliegende
Sternenfinger 1 und 7, die die gleiche Länge besitzen.
Die anderen Sternenfinger sind demgegenüber wieder verkürzt, so
dass im äußeren Umfang
gesehen kein Kreis, wie ersichtlich, sondern eine Ellipse entsteht.
Es handelt sich also um die elliptische Ausgestaltung des Siebsternes nach
der Erfindung. Alle anderen Bezugszeichen werden in gleicher Weise
wieder verwendet. Zusätzlich
zu der in 1 gezeigten Ausgestaltung ist
in der 2 ein Ansatz 14 an dem Sternenfinger 1 und
ein Ansatz 17 an dem Sternenfinger 7 vorgesehen.
Dieser ist an der Abplattung 15 angeordnet und befindet sich
außerhalb
des Kreisumfanges K der längsten Sternenfinger 1 beziehungsweise 7.
Dadurch wird eine Verbesserung der Reinigungswirkung beim Vorbeigleiten
der längsten
Sternenfinger mit den Ansätzen 14 und 17 an
dem Flansch 16 eines hier nicht dargestellten weiteren
Siebsternes 1 auf einer parallel beabstandet vorgesehenen
weiteren Welle. Der Flansch 16 weist in dieser Ausgestaltung
Reinigungsbohrungen 18 auf, die langlochartig ausgebildet
sind. Diese Reinigungsbohrungen 18 ermöglichen eine Verbesserung der
Reinigungswirkung, weil es dadurch gelingt, gegebenenfalls anhaftendes
Material über
diese Bohrungen noch abzuführen.
Dabei kann es sich lediglich um äußerst kleine
Partikel handeln, die normalerweise sonst gegebenenfalls bei Ansammlung
an dem Flansch beziehungsweise in den Zwischenräumen der Sternenfinger zu einer
Verstopfung des Siebes führen
könnten.
Im Stand der Technik war dies häufig
der Fall, was durch die Ausgestaltung, wie sie jetzt erfindungsgemäß gewählt wird,
im Wesentlichen vermieden wird. Die Öffnung 13 ist in der
Ausgestaltung der 2 kreisförmig gewählt, so dass dieser Siebstern
auf eine runde Welle aufsetzbar ist. Dies kann beispielsweise auch
in Form von Nut- und Federverbindungen oder durch Aufschrumpfen
erfolgen, um eine optimale Kraftübertragung
von der nicht gezeigten Welle auf den Siebstern zu erreichen.
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Die 3 zeigt
ebenfalls eine elliptische Ausgestaltung analog der 2,
allerdings unterscheidet sich diese Variante durch eine wiederum quadratische Öffnung 13.
Alle anderen Bezugszeichen werden in gleicher Weise wiederverwendet.
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Die 4 zeigt
eine dreidimensionale Darstellung des Siebsternes, wie er in den
vorhergehenden 2 und 3 bereits
vorgestellt wurde. Der Siebstern I hat dabei beidseitig einen Flansch 16,
der im Wesentlichen der Dicke beziehungsweise Stärke der Sternenfinger 1 bis 12 entspricht.
Die Öffnung 13 ist
hier wiederum quadratisch mit leichten Abrundungen beziehungsweise
Abflachungen an den Ecken vorgesehen. Bei der Darstellung handelt
es sich ebenfalls um die elliptische Ausgestaltung, die allerdings
im Vergleich zur 5, welche nachfolgend gezeigt
ist, sichtbar macht, dass es möglich
ist, die Öffnung 13,
bezogen auf den ersten Sternfinger 1, versetzt beziehungsweise
verdreht anzuordnen. Damit wird eine weiter hinten gezeigte, spiralförmige Anordnung
der Siebsterne I auf der hier noch nicht gezeigten Welle ermöglicht.
In der 5 ist auch die Fase 15/1 an den Seiten
der Abplattung 15 erkennbar, die letztlich die Kante zur
Dicke beziehungsweise Tiefe der Sternenfinger brechen und somit
für eine Verringerung
des Verschleißes
und/oder für
eine Verbesserung der Siebwirkung sorgen.
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In
der 6 ist eine weitere Ausgestaltung gezeigt, die
sich letztlich nur durch die Ausführung des Flansches von den
vorher beschriebenen Varianten unterscheidet. Der Flansch 16 ist
in dieser Ausgestaltung kreisrund, wobei die Öffnung 13 für die Aufnahme
einer nicht gezeigten Formwelle ausgebildet ist. Dabei ist angedeutet,
dass in dem Flansch korrespondierend zu trapezförmig ausgebildeten Wellenab schnitten
der nicht gezeigten Welle, ebenfalls trapezförmig ausgebildete Erhöhungen 20/1 vorgesehen
sind.
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7 zeigt
die Seitenansicht einer solchen Formwelle, die als Hohlkörper ausgebildet
ist und die insbesondere an ihrer Außenseite sechs trapezförmige Segmente 22 aufweist.
Diese trapezförmigen Segmente 22 befinden
sich zwischen halbkreisförmigen
beziehungsweise halbrunden Ausnehmungen 23 an der Außenseite.
An der Innenseite sind die bereits erwähnten trapezförmig ausgebildeten
Wellenabschnitte 20 vorgesehen, die sich zwischen Vertiefungen 24 erstrecken,
die ebenfalls im Wesentlichen trapezförmig ausgebildet sind.
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Die 8 zeigt
eine dreidimensionale Darstellung der in 6 bereits
vorgestellten Variante des erfindungsgemäßen Sternenfingers aus einer anderen
Perspektive.
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Die 9 zeigt
letztlich schematisch die Ausgestaltung einer Siebmaschine, insbesondere Sternsiebmaschine
mit einem Siebstern 1 nach der Erfindung. Nur schematisch
dargestellt sind zwei Wellen 21/1 und 21/2, die
Siebsterne I tragen. Aufgrund der versetzten Anordnung der Siebsterne
I auf den Wellen 21/1 beziehungsweise 21/2 ergibt
sich eine spiralförmige
Anordnung, die durch die Bezeichnung der jeweils längsten Sternenfinger 1 deutlich wird.
Diese sind dabei im Wesentlichen jeweils um einen bestimmten Winkel
auf der Welle versetzt angeordnet, weshalb sich die bereits mehrfach
erwähnte, vorteilhafte
Ausgestaltung der Anordnung der Siebsterne I nach der Erfindung
ergibt. Die Wellen 21/1 und 21/2 können dabei
so gelagert sein, dass sie in ihrem Abstand zueinander entsprechend
des jeweils zu siebenden Gutes veränderbar sind. Des Weiteren ist
es möglich,
eine gleichsinnige Drehbewegung auf die jeweiligen Wellen zu übertragen,
wie auch eine gegensinnige Drehbewegung. Dazu besitzt die Siebmaschine
entsprechende Antriebsaggregate und/oder Übertragungselemente, wie zum
Beispiel Getriebe oder dergleichen. Eine Sternsiebmaschine nach
der Erfindung besitzt eine Vielzahl der dargestellten Wellen in
einer die Siebfläche
bildenden Öffnung.
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Die
in den Figuren angegebenen Maße
stellen bevorzugte Varianten dar. Die Erfindung ist jedoch auf diese
Maße nicht
eingeschränkt.
Vielmehr sind in der Beschreibung und den Patentansprüchen Merkmale
angegeben, die für
die Erfindung einen breiteren Schutz beanspruchen.
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Die
Erfindung wurde zuvor anhand von Ausführungsbeispieles beschrieben.
Die jetzt und mit der Anmeldung später eingereichten Ansprüche sind Versuche
zur Formulierung ohne Präjudiz
für die
Erzielung eines weitergehenden Schutzes.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.