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DE202008016127U1 - Anordnung zum Brennschneiden und Aufsteckzündmittel hierzu - Google Patents

Anordnung zum Brennschneiden und Aufsteckzündmittel hierzu Download PDF

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DE202008016127U1
DE202008016127U1 DE200820016127 DE202008016127U DE202008016127U1 DE 202008016127 U1 DE202008016127 U1 DE 202008016127U1 DE 200820016127 DE200820016127 DE 200820016127 DE 202008016127 U DE202008016127 U DE 202008016127U DE 202008016127 U1 DE202008016127 U1 DE 202008016127U1
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Anordnung zum Brennschneiden, umfassend eine Brennlanze mit einer Sauerstoffzuleitung und ein Aufsteckzündmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Brennlanze aus einem Hohlrohr besteht und durch einen beweglich gelagerten Ausleger getragen wird, der mit einer ferngesteuerten Spannungsquelle vorgesehen ist, und das Aufsteckzündmittel elektrisch initiierbar und mit der Spannungsquelle elektrisch gebunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Brennschneiden und Aufsteckzünder hierzu, die für Einsatz einer Brennlanze bzw. Sauerstofflanze in einer gefährlichen Arbeitsumgebung geeignet sind. Insbesondere befasst sich die Erfindung mit Aufbrennen von Pfannen an Metallurgieanlagen, bei dem das Brennbohren (Sauerstoffbohren) ferngesteuert bzw. automatisch erfolgt.
  • Stand der Technik
  • Brennschneiden ist eine Art thermisches Schneiden, das u. a. mit Hilfe von Brennlanzen bzw. Sauerstofflanzen durchgeführt werden kann. Es findet breite Verwendung in der Industrie, unter anderem zum Brennbohren in mineralische Werkstoffe und Metalle. Eine hierzu geeignete Sauerstofflanze besteht aus einem Stahlrohr, das gegebenenfalls mit einem Drahtkern versehen (Sauerstoff-Kernlanze) oder kernfrei ist (Hohlrohr). Im Betrieb wird das Stahlrohr mit Sauerstoff durchströmt und verbrannt. Das Trennen eines Stückes oder Entstehen einer Bohrung erfolgt durch die Bildung flüssiger Metalloxide, die bei der Verbrennung der Sauerstofflanze bei Temperaturen von bis zu 2500°C stattfindet.
  • Eines der Anwendungsgebiete des Brennschneidens stellt der Betrieb von metallurgischen Gefäßen dar, wie zum Beispiel bei der Stahlherstellung, wo das schmelzflüssige Metall aus einer mit einem Gießkanal ausgestatteten Pfanne vergossen wird. Die Pfanne ist unbedingt gegen das Auslaufen von Stahl vor dem Gießen zu sichern, sonst trifft der auslaufende Stahl in den Durchlauf und kann dort erstarren. In diesem Fall muss der Gießkanal dann meistens von dem Gießer zur Wiederherstellung des Freilaufs so schnell wie möglich "aufgebrannt" werden.
  • Das heißt, man bohrt den Gießkanal mit Hilfe einer Sauerstofflanze durch. Dieses Durchbohren wird als Aufbrennen der Pfanne bezeichnet und vorwiegend mit einem Hohlrohr realisiert, da bei der Verwendung einer Sauerstoff-Kernlanze die Gefahr der Zerstörung des Feuerfestmaterials aufgrund der zu hohen Temperaturen besteht.
  • Um den Brennprozess einzuleiten, muss die Sauerstofflanze auf die Brenntemperatur gebracht werden. Es sind mehrere Methoden zur Zündung einer Brennlanze bekannt, siehe beispielsweise Merkblatt des Deutschen Verbands für Schweißtechnik e. V. DVS 2101 "Umgang mit Sauerstoff-Kernlanzen" (Februar 1988).
  • Bei der ersten Methode wird eine elektrische Kurzschlusszündanlage eingesetzt, bei der die Zündung z. B. mittels einer an eine Stromquelle angeschlossenen Kupferplatte erfolgt. Das freie Ende der Brennlanze wird über diese Zündplatte gerieben, wobei ein Kurzschluss entsteht (ähnlich dem Kurzschluss beim Elektroschweißen). Die durch den Kurzschluss entstehende Wärme bringt das Rohrende auf die Brenntemperatur. Gleichzeitig wird die Brennlanze mit Sauerstoff durchströmt, um die Lanzenmaterialien zu einer heftigen Oxidationsreaktion und die Brennlanze in kürzester Zeit auf volle Leistung zu bringen. Für die Stromversorgung wird eine Inverterstromquelle benötigt. Geeignet für dieses Verfahren sind vor allem Sauerstoff-Kernlanzen, da bei diesen außer Stahl weitere Materialien mit tieferem Brennpunkt und hoher Verbrennungstemperatur zum Einsatz kommen.
  • Eine andere Methode ist die Zündung des Lanzenendes mittels eines Schweißbrenners, mit dem das freie Ende der Brennlanze auf Zündtemperatur gebracht wird. Hierbei wird das Rohr ebenfalls mit Sauerstoff durchströmt, um die Verbrennung der Brennlanze zu unterstützen und damit weiteres Material aufzuschmelzen.
  • Eine weitere Methode ist die Verwendung eines Aufsteckzünders mit einer Zündstoffladung, welche beispielsweise durch eine Zündlitze entzündet wird.
  • Neben Zündlitzen sind auch pyrotechnische Elektroanzündmittel für Brennlanzen bekannt, wie z. B. in den Patentschriften DE3141583C2 , US4050680A1 und US4055332A1 offenbart.
  • Kritik des Standes der Technik
  • Die Sicherheitsanforderungen in der Industrie steigen ständig. Nach den bestehenden Arbeitssicherheitsvorschriften, beispielsweise für das Stahlvergießen, ist jegliches Betreten des gefährdeten Bereiches untersagt. Deswegen sind auf dem Markt Aufbrennautomaten erschienen, deren Aufgabe ist, im Notfall innerhalb kürzester Zeit eine Pfanne ferngesteuert aufzubrennen.
  • Bei den marktüblichen Aufbrennautomaten erfolgt die Zündung der Sauerstofflanze mittels Aufsteckzünder, die eine Zündlitze und eine Zündstoffladung haben (Thermozünder). Das Anwendungsgebiet für diese Methode ist gerade die Zündung von Hohlrohren, bei denen wesentlich mehr Energie für die Zündung benötigt wird, als wie bei Kernlanzen. Zur Einleitung des Aufbrennprozesses wird die mit einem Aufsteckzünder versehene Brennlanze in die Ausgusshülse eingefädelt und durch die Eigenwärme der Pfanne zur Zündung gebracht. Hierfür soll die Zündlitze allein durch die vorhandene Wärme und hohe Temperatur am Einsatzort – d. h. innerhalb des Gießkanals – angezündet werden. Da die eingebrachte Wärmeenergie der brennenden Zündlitze zur Aktivierung des Zündprozesses der Brennlanze nicht ausreicht, wird durch die angezündete Zündlitze ausgelöste exothermische Reaktion in der Zündstoffladung des Aufsteckzünders unter Zugabe von Sauerstoff die Zündung der Brennlanze eingeleitet.
  • Problematisch ist dies jedoch beispielsweise im Winter, wenn an der Ausgusshülse die Temperaturen unter 200°C – d. h. nicht ausreichend hoch – liegen, sodass keine Entzündung der Zündlitze stattfindet. Ein weiteres Problem ist, dass nach dem Einfädeln der Brennlanze nicht genau feststellbar ist, wann und ob eine Zündung statt gefunden hat. Das gleiche gilt für das Brennschneiden/-bohren im Allgemeinen. Bei mislungener selbsttätiger Zündung mittels eines herkömmlichen Thermozünders bleibt also nur die manuelle Zündung der Brennlanze, was mit zusätzlichem Aufwand und unkalkulierbaren Risiken verbunden ist.
  • Dementsprechend werden beim Einsatz bekannter Aufsteckzündern an marktüblichen Automaten die zitierten Arbeitssicherheitsvorschriften nicht erfüllt. Desweiteren ist diese bekannte technische Lösung auf Grund des ungenauen Zündzeitpunktes und der hohen Unzuverlässigkeit im niederen Temperaturbereich für den automatisierten Prozess nicht anwendbar. Die elektrische Zündung mittels einer Kupferplatte ist auf diesem Gebiet der Technik wenig geeignet, da insbesondere bei der Verwendung eines Hohlrohres viel mehr Energie benötigt wird, um den Zündvorgang einzuleiten, als es derartige Funkentladungen leisten könnten. Eine Einleitung des Zündvorganges mittels Schneidbrenner ist für einen ferngesteuert ablaufenden Zündprozess zu umständlich, zu ungenau und nur mit aufwändigen Mitteln zu durchführen.
  • Gleichermaßen sind die bekannten Brennlanzen mit pyrotechnischen Elektroanzündmitteln für den ferngesteuerten, arbeitssicheren Betrieb nicht geeignet. Bei der bekannten Vorrichtung nach DE3141583C2 is der Aufsteckzünder weder gasdurchlässig noch schnell austauschbar und bietet deswegen keine ausreichende Zuverlässigkeit und Notfalleignung an. Bei den bekannten Vorrichtungen nach US4050680A1 und US4055332A1 wird keine ausreichende Wärmeeinwirkung zur Zündung eines Stahlhohlrohres erzielt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung zum Brennschneiden anzubieten, die die genannten Nachteile vermeidet und insbesondere den gegenwärtigen Arbeitssicherheitsanforderungen genügt, temperaturunabhängige, schnelle, sekundengenaue und zuverlässige Zündung einer Brennlanze erlaubt, ferngesteuerte bzw. computergesteuerte Zündung gestattet und Voraussetzungen für die Vollautomatisierung von Brennschneiden schafft.
  • Diese Aufgabe wird durch die erfindungsgemäße Anordnung nach Anspruch 1 und Nebenanspruch 6 gelöst. Die Unteransprüche offenbaren weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung.
  • Beschreibung und Ausführungsbeispiel der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Anordnung wird anhand von Zeichnungen nach Aufbau näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht mit vergrößerter Teilansicht der erfindungsgemäßen Anordnung mit einem hierzu geeigneten Aufsteckzündmittel vor dem Einfädeln zur Aufbrennung einer metallurgischen Pfanne,
  • 2 den Querschnitt durch den Aufsteckzündmittel gemäß 1.
  • Die Anordnung gemäß 1 enthält einen Ausleger 1, der derart bewegungsfrei gelagert ist, dass er einen ausreichenden, dem Benutzungszweck entsprechenden Freiheitsgrad besitzt und damit eine zielgenaue Fernsteuerung, z. B. beim Einfädeln zur Aufbrennung, zulässt. Der Ausleger 1 trägt in einer Führung 1a eine Brennlanze 2, die am hinteren Ende eine Sauerstoffzuleitung 3 und am freien Ende ein direkt vor der Zündung zu setztendes Aufsteckzündmittel 4 hat. Die Sauerstoffzuleitung 3 ist an eine externe Sauerstoffquelle gebunden und hat Mittel 5 zur Regelung von Sauerstoffdurchflussstrom, der der Brennlanze zugeleitet wird. Als Regelungsmittel 5 ist beispielsweise ein Durchflussregler oder, bei manueller Regelung, ein oder mehrere Ventile geeignet.
  • Desweiteren ist der Ausleger 1 mit einer elektrischen Spannungsquelle 6 ausgestattet, die zur elektrischen Verbindung mit dem Aufsteckzündmittel 4 geeignet ist. Vorzugsweise ist die Spannungsquelle 6 in Form einer im vorderen Bereich des Auslegers angebrachten elektrischen Schnellkupplung 6a ausgeführt, die über einen Schalter 6b mit einer externen oder lokalen Stromspeisequelle 6c verbunden ist. Der Schalter 6b kann manuell getätigt bzw. ferngesteuert – beispielsweise von einem Steuerungsrechner (nicht gezeigt) – bedient werden.
  • Für automatisiertes thermisches Schneiden kann von Vorteil sein, wenn der Ausleger 1 auch Mittel zur Vorschubbewegung von Brennlanzen, die z. B. in Coils zur Verwendung kommen, und/oder Mittel zum Wechsel beziehungsweise Verbindung von Lanzenlängen hat und gegebenenfalls mit Mitteln zum automatischen Ansetzen von Aufsteckzündmitteln ausgestattet ist.
  • Wie 2 zeigt, hat ein für die erfindungsgemäße Anordnung geeignetes Aufsteckzündmittel 4 eine Hülse 10, die für das Ansetzen an das freie Ende der Brennlanze 2 dimensioniert ist und aus Wänden 10a und einem Boden 10b besteht. Im Inneren der Hülse 10 befindet sich eine Zündstoffladung 11, die zugleich hohe Reaktivität mit Sauerstoffgas und ausreichende Gasdurchlässigkeit aufweist. Die Zündstoffladung 11 ist in Form eines Satzes von Pulvergemisch – beispielsweise einer Mg-Al-Mischung –, oder eines porösen Förmlings aus geeignetem chemischem Reagens ausgeführt. Die Zündstoffladung 11 ist zwischen dem Boden 10b und einem Filzstopfen 12 fixiert. Damit die Zündstoffladung 11 durch den Sauerstoff optimal durchströmt werden kann, ist der Filzstopfen 12 gasdurchlässig und der Boden 10b und/oder die Wände 10a zwischen dem Filzstopfen 12 und dem Boden 10b weisen mindestens einen gasdurchlässigen Abschnitt auf.
  • In der Zündstoffladung 11 ist mindestens ein pyrotechnisches Elektroanzündmittel 13 eingebettet, das mit einem elektrischen Zündkabel 14 versehen ist. Das Zündkabel 14 ist an die Spannungsquelle 6 anschließbar und weist einen mehradrigen Kabelstrang 14a und eine Schutzhülle 14b auf. Die Schutzhülle 14b ist vorzugsweise dermaßen wärmebeständig, dass die Isolation nicht bereits vor der Zündung durch die eintretende Wärme am Ort des Brennschneidens, z. B. an der Ausgusshülse, beschädigt wird.
  • Bei einer bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die Wände 10a und der Boden 10b zwar an sich gasundurchlässig, jedoch hat der Letztere ein Loch, in das das pyrotechnische Elektroanzündmittel 13 derart gasdurchlässig eingeführt ist, dass eine optimale Durchströmung der Zündstoffladung 11 durch den Sauerstoff gesichert ist.
  • Für den Brennschneide- bzw. Aufbrennprozess wird zunächst ein erfindungsgemäßer Aufsteckzünder auf das freie Ende der Brennlanze 2 gesetzt, vorzugsweise derart, dass das Brennrohrende den Filzstopfen 12 erreicht. Der Sauerstoff kann somit die Zündstoffladung 11 optimal durchströmen. Das Zündkabel 14 wird mit der elektrischen Schnellkupplung 6a des Auslegers 1 verbunden. Dann wird das freie Ende der Brennlanze 2 mit dem erfindungsgemäßen Aufsteckzünder 4 mittels des frei beweglich gelagerten Auslegers 1 an die Stelle des Brennschneidens zugeführt, z. B. in die Ausgusshülse der Pfanne eingefädelt.
  • Danach wird beispielsweise bei der pulverförmigen Zündstoffladung 11 durch die Regelungsmittel 5 die sogenannte Zündsauerstoffzugabe zugeschaltet. In diesem Modus ist der Sauerstoffdurchflussstrom im Vergleich zur Brennsauerstoffzugabe gering eingestellt, sodass kein Ausblasen der Pulverteilchen stattfindet.
  • Aufgrund der Gasdurchlässigkeit der Hülsenwände 10a und/oder des Hülsenbodens 10b wird die Zündstoffladung 11 von dem Sauerstoff durchströmt, sodass günstige Bedingungen für die chemische Reaktionen der Zündung eintreten. Jetzt wird durch das Betätigen des Schalters 6b der Zündimpuls im pyrotechnischen Elektroanzündmittel 13 ausgelöst. Durch die thermische Energie der darauffolgenden Reaktion in der Zündstoffladung 11 und den Sauerstoffzustrom erfolgt das Entzünden der Brennlanze 2. Anschließend wird mit Hilfe von den Regelungsmitteln 5 notwendigenfalls auf die Brennsauerstoffzugabe umgeschaltet, wobei der Sauerstoffdurchflussstrom gesteigert wird. Im Lauf der Verbrennung wird der Brennrohrvorschub oder -wechsel eingeleitet.
  • 1
    Ausleger
    1a
    Führung
    2
    Brennlanze
    3
    Sauerstoffzuleitung
    4
    Aufsteckzündmittel
    5
    Mittel zur Regelung von Sauerstoffdurchflussstrom
    6
    Spannungsquelle
    6a
    elektrische Schnellkupplung
    6b
    Schalter
    6c
    externe oder lokale Stromspeisequelle
    10
    Hülse
    10a
    Wände
    10b
    Boden
    11
    Zündstoffladung
    12
    Filzstopfen
    13
    pyrotechnisches Elektroanzündmittel
    14
    elektrisches Zündkabel
    14a
    mehradriger Kabelstrang
    14b
    wärmebeständige Schutzhülle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3141583 C2 [0009, 0014]
    • - US 4050680 A1 [0009, 0014]
    • - US 4055332 A1 [0009, 0014]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Merkblatt des Deutschen Verbands für Schweißtechnik e. V. DVS 2101 "Umgang mit Sauerstoff-Kernlanzen" (Februar 1988) [0005]

Claims (9)

  1. Anordnung zum Brennschneiden, umfassend eine Brennlanze mit einer Sauerstoffzuleitung und ein Aufsteckzündmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Brennlanze aus einem Hohlrohr besteht und durch einen beweglich gelagerten Ausleger getragen wird, der mit einer ferngesteuerten Spannungsquelle vorgesehen ist, und das Aufsteckzündmittel elektrisch initiierbar und mit der Spannungsquelle elektrisch gebunden ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger Mittel zur Vorschubbewegung und/oder Wechsel von Brennlanzen hat.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannungsquelle aus einer elektrischen Schnellkupplung und einer externer Stromspeisequelle besteht.
  4. Anordnung nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch Mittel zur Regelung von Sauerstoffdurchstrom in der Sauerstoffzuleitung.
  5. Anordnung nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet durch Mittel zum automatischen Ansetzen von Aufsteckzündmitteln.
  6. Aufsteckzündmittel, bestehend aus einer Hülse mit Wänden zum Aufstecken auf einer Brennlanze, einem Boden, einer Zündstoffladung, einem Filzstopfen und mindestens einem pyrotechnischen Elektroanzündmittel, dadurch gekennzeichnet, dass die Hülse an ihrem freien Ende, die Zündstoffladung und der Filzstopfen gasdurchlässig sind und in der Zündstoffladung mindestens ein pyrotechnisches Elektroanzündmittel eingebettet ist, das mit elektrischen Mitteln zum Anschließen an eine externe Spannunsquelle versehen ist.
  7. Aufsteckzündmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrischen Mittel zum Anschließen an eine externe Spannunsquelle gegen Beschädigung durch Wärmewirkung vor Einleitung der Zündung am Ort des Brennschneidens geschützt sind.
  8. Aufsteckzündmittel nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein pyrotechnisches Elektroanzündmittel undicht in einem Loch an dem ansonsten gasdicht geformten freien Hülsenende gesteckt ist.
  9. Anordnung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufsteckzündmittel ein Aufsteckzündmittel nach Anspruch 6 bis 8 ist.
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