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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ermittlung der Druckdifferenz
zwischen zwei beabstandeten Stellen eine Warmwasser-Heizanlage,
insbesondere zwischen dem Zulauf und dem Ablauf eines Heizkörpers,
jeweils mit einem Anschluss für ein Druckmessgerät.
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Eine
vergleichbare Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE 102 11 533 bekannt und als Hahnblock
ausgebildet, bei welchem der Zulauf und der Ablauf eines Heizkörpers
zu einer gemeinsamen Armatur verbunden sind. Der Hahnblock gemäß der
DE 102 11 533 B4 ist
an einander benachbarte Rohrleitungen anschließbar, deren
eine den Vorlauf und deren andere den Ablauf des Heizwassers eines
Heizkörpers bilden. Dieser Hahnblock weist zwei jeweiligen
Leitungen zugeordnete Anschlussstellen für Druckmessgeräte
auf, die als durchstechbaren Membranen gestaltet sind, so dass auch
das Messgerät in einer daran angepassten Form ausgeführt
sein muss.
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Nicht
selten erlauben jedoch die Platzverhältnisse an Heizkörpern
keine Anwendung eines Hahnblocks und außerdem macht es
ein Hahnblock erforderlich, dass die beiden Rohrleitungen in einem ganz
bestimmten, genau festliegenden Abstand zueinander angeordnet sein
müssen.
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Es
besteht die Aufgabe, eine Vorrichtung der eingangs definierten Art
zu schaffen, die praktisch unabhängig von dem Verlauf der
jeweiligen Rohre und Leitungen und Heizkörperanschlüssen
ist und bei welcher durchstechbare Membranen für den Anschluss
des Druckmessgeräts vermieden werden könne.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass die Vorrichtung
getrennte oder separate Rohanschlussstücke aufweist, die
in den Verlauf von Rohrleitungen von Heizanlagen einsetzbar sind
oder passen, und das jedes dieser Rohranschlussstücke eine Abzweigung
mit einer selbst dichtenden Selbstkupplung für einen Druckmessegeräteanschluss
aufweist.
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Dadurch
ist es möglich, Differenzdrücke auch an beabstandeten
Stellen von zu Heizanlagen gehörenden und/oder Heizkörpern
führenden Rohrleitungen, sei es innerhalb eines Rohrsystems,
sei es vor allem am Zulauf und am Ablauf eines Heizkörpers,
zu messen. Es genügt, an den gewünschten Messstellen
die zu der Vorrichtung gehörenden oder sie bildenden Rohranschlussstücke
zu installieren und dann das entsprechende Messgerät anzuschließen.
Da dazu selbstdichtende Schnellkupplungen zur Verfügung
stehen, sind keine durchstechbaren Membranen erforderlich, die durch
derartige Messvorgänge beschädigt werden könnten.
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Zweckmäßig
ist es, wenn jedes der beiden Rohranschlussstücke zwei
beabstandete, koaxiale Gewindeanschlüsse aufweist, die
zu Gegengewinden in den Rohrleitungen und/oder an einem Heizkörper
passen. Dadurch ist eine sehr einfache Montage der Rohranschlussstücke
durch ihre Verschraubung mit den Rohrleitungen oder Heizkörpern
möglich.
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Zweckmäßig
kann es dabei sein, dass beim Eintritt und am Austritt des jeweiligen
Rohranschlussstücks unterschiedlich bemessene oder geformte Gewinde
zur Anpassung an die Gegengewinde der jeweiligen Rohrleitung und/oder
des Heizkörpers vorgesehen sind. Somit ist es möglich,
dass unterschiedliche Gewinde am Eintritt und am Austritt des jeweiligen
Rohrstücks oder Rohrleitungsstücks vorgesehen
sind, so dass beispielsweise die Rohranschlussstücke auch
an Heizkörper mit Zollgewinde angeschlossen und dann mit
einer Rohleitung mit metrischem Gewinde verbunden werden können oder
umgekehrt. Auch differierende Abmessungen der jeweiligen Gewinde
können auf diese Weise berücksichtigt werden.
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Besonders
günstig ist es dabei, wenn das jeweilige Rohranschlussstück
zwischen seinen Gewinden unterteilt ist und die beiden Teilstücke
relativ zueinander drehbar und abgedichtet aneinander befestigt
sind. Dies erlaubt es, die Abzweigung für einen Durckmessgeräteanschluss
nach der Montage in eine beliebige Richtung relativ zu der Rohrleitung
und dem Rohranschlussstück zu verdrehen und in eine günstige
Position zu bringen. Wenn dabei zwei relativ zueinander verdrehbare
Teile das Rohranschlussstück bilden, kann beispielsweise
eines der beiden Gewinde fixiert, dann das relativ dazu drehbare
Teil mit dem Druckmessgeräteanschluss in die gewünschte
Position verdreht und danach die Befestigung an dem zweiten Anschluss
mit einer Überwurfmutter durchgeführt werden.
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Der
Messgeräteanschluss könnte an dem Rohranschlussstück
in einer beliebigen Richtung quer zur Mittelachse des Rohranschlussstückes
angeordnet sein. Besonders günstig es aber, wenn dieser
Messgeräteanschluss an dem Rohranschlussstück
radial zu der Durchflussrichtung des Heizmediums und zu der Länksmittelachse
des Rohranschlussstücks angeordnet ist.
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Dadurch
ist bei unterschiedlichen Anordnungen des Rohranschlussstücks
der Messgeräteanschluss jeweils gut erreichbar. Die genannte
Anordnung ergibt eine möglichst gute Zugänglichkeit
des Druckmessgeräteanschlusses von allen Seiten her.
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Im
Inneren des Messgeräteanschlusses kann ein federbelastetes
Verschlusselement mit einer Dichtung oder Dichtstelle zusammen wirken
und dieses Verschlusselement kann mit dem Druckmessgeräteanschluss
von seiner Dichtungsstelle oder seinem Dichtsitz in Öffnungsstellung
bewegbar sein. Dadurch kann erreicht werden, dass beim Anschließen
des Druckmessgerätes an den Messgeräteanschluss
auch gleich der in dem Rohrleitungssystem befindliche Druck auf
dieses Druckmessgerät wirksam wird, ohne dass zusätzliche,
gegebenenfalls auch noch mögliche Verschlusselemente separat
geöffnet werden müssen. Wird das Druckmessgerät von
dem Messgeräteanschluss gelöst, ist dieser auch
in vorteilhafter Weise wieder automatisch verschlossen. Somit ergibt
sich eine besonders einfache Handhabung.
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Nachstehend
sind Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand der Zeichnung
näher beschrieben. Es zeigt in zum Teil chematisierter
Darstellung:
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1 den
Bereich eines Heizkörpers mit seinem Zulauf und seinem
Ablauf und ein daran angeschlossenes Messgerät zum Messen
der Druckdifferenz zwischen den beiden Anschlüssen,
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2 in
vergrößertem Maßstab eine angewandelte
Anordnung mit einem Heizkörper, dessen Zulauf von dem Ablauf
einen größeren Abstand als bei der Anordnung gemäß 1 hat,
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3 in
weiter vergrößertem Maßstab eine erfindungsgemäße
Vorrichtung am Zulauf und am Ablauf eines Heizkörpers mit
von einander weggerichteten Abzweigungen mit Schnellkupplung für
den Anschluss eines Druckmessgeräts,
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4 eine
der 1 entsprechende Darstellung, wobei die Schraubverbindung
der Rohranschlussstücke mit dem Heizkörper über Überwurfmuttern
erfolgt,
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5 eine
der 2 entsprechende Darstellung, bei welcher die Rohranschlussstücke
mittels Überwurfmutter installiert sind, sowie
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6 eine
der 3 entsprechende Darstellung wiederum mit Befestigung
der Rohranschlussstücke mittels Überwurfmuttern.
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Bei
der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele
erhalten hinsichtlich ihrer Funktion übereinstimmende Teile
auch bei abweichender Formgebung übereinstimmende Bezugszahlen.
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Eine
im Ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung dient zur Ermittlung
der Druckdifferenz zwischen zwei beabstandeten Stellen 2 und 3 einer
Warmwasser-Heizanlage, in den dargestellten Ausführungsbeispielen
zwischen dem Zulauf und dem Ablauf eines Heizkörpers 4 und
weist jeweils einen Anschluss 5 für ein Druckmessgerät 6 auf,
welches mit den Anschlüssen 5 gemäß 1 und 4 über
Schläuche oder biegsame Leitungen 7 verbunden
werden kann.
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Vor
allem an Hand der 1 und 4 wird deutlich,
dass die Vorrichtung 1 zwei getrennte, also separate, im
Ganzen mit 8 bezeichnete Rohranschlussstücke aufweist,
die in den Verlauf von Rohrleitungen der Heizanlage, im Ausführungsbeispiel unmittelbar
an deren Eintritt in den Heizkörper 4, einsetzbar
sind. Jedes dieser Rohranschlussstücke 8 hat eine
Abzweigung 9 mit einer im Inneren angeordneten selbstdichtenden
Schnellkupplung als Anschluss 5 für einen Druckmessgeräteanschluss,
wie es in den 1 und 4 dargestellt
ist.
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Jedes
der beiden Rohranschlussstücke 8 der Vorrichtung 1 weist
zwei in axialer Richtung beabstandete, koaxiale Gewindeanschlüsse 10 und 10a auf,
die zu Gegengewinden in den nicht näher dargestellten Rohrleitungen
und/oder an dem Heizkörper 4 passen. In allen
Figuren ist die Verbindung der Rohranschlüsse 8 mit
Hilfe von Gewinden an dem Heizkörper 4 dargestellt.
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Im
Ausführungsbeispiel nach 1 ist der Gewindeanschluss 10 zum
Verbinden mit dem Heizkörper 4 ein Außengewinde,
das in einen entsprechenden Gegengewindestutzen passt, während
in den Ausführungsbeispielen gemäß 4 bis 6 an
diesen Stutzen des Heizkörpers 4 Außengewinde angeordnet
sind, die mit einer zu den Rohranschlüssen 8 verbundenen Überwurfmutter
passen und mit dieser verbindbar sind.
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Dabei
könne am Eintritt und am Austritt des jeweiligen Rohranschlussstücks 8 nicht
nur unterschiedlich geformte Gewinde, nämlich einerseits
ein Außengewinde und andererseits eine Überwurfmutter
oder ein Innengewinde, sondern auch unterschiedlich bemessene Gewinde
zur Anpassung an die Gegengewinde der jeweiligen Rohrleitung und/oder
des Heizkörpers 4 vorgesehen sein, um an passender
Stelle der Heizanlage das Druckmessgerät 6 anschließen
zu können.
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In
beiden Ausführungsarten, also einerseits der gemäß den 1 bis 3 und
andererseits der gemäß 4 bis 6 ist das
jeweilige Rohranschlussstück 8 zwischen seinen
koaxialen Gewinden unterteilt und die beiden Teilstücke
sind relativ zueinander drehbar verbunden und abgedichtet aneinander
befestigt. Somit kann nach einer ersten Verschraubung des Rohranschlussstücks 8 beispielsweise
mit dem Heizkörper 4 der Anschluss 5 für
das Druckmessgerät 6 in eine günstige
Position gedreht werden, bevor dann an das noch freie Gewinde 10a die
entsprechende Rohrleitung zum Beispiel mit Hilfe einer Überwurfmutter
angeschlossen wird.
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In
allen Figuren erkennt man, dass der Messgeräteanschluss 5 an
dem Rohranschlussstück 8 radial zu der Durchschlussrichtung
des Heizmediums angeordnet ist. Entsprechend gut ist das frei Ende des
Anschlusses 5 für die Messgeräteleitung 7 zugänglich.
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Im
Inneren des Messgeräteanschlusses 5, also in der
Abzweigung 9 des Rohranschlusssücks 8, ist
ein vor allem in den 3 und 6 erkennbares federbelastetes
Verschlusselement 11 mit einer Dichtung oder Dichtstelle
erkennbar und dieses Verschlusselement 11 kann in axialer
Richtung eingedrückt werden, wenn die endgültige
Kupplung mit der Messleitung 7 hergestellt wird, die in
den 1 und 4 noch in Offenstellung dargestellt
ist. Mit dem entsprechenden Druckmessgeräteanschluss 12 kann
das Verschlusselement 11 von seiner Dichtungsstelle oder
seinem Dichtsitz axial in das Innere der Abzweigung 5 und
damit in Öffnungsstellung bewegt werden, um somit automatisch
die Verbindung mit dem Druckmessgerät 6 herzustellen,
wie es in 1 am dem rechts befindlichen
Anschluss 5 gezeichnet ist.
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Die
mehrteilige Vorrichtung 1 die auch als Bausatz bezeichnet
oder angesehen werden kann, dient zur Ermittlung der Druckdifferenz
zwischen zwei beabstandeten Stellen 2 und 3 einer Warmwasser-Heizanlage,
bevorzugt zwischen dem Zulauf und dem Ablauf eines Heizkörpers 4 unmittelbar
an entsprechenden, zu dem Heizkörper 4 gehörenden
Anschlussstutzen, und hat jeweils einen Anschluss 5 für ein
Druckmessgerät 6, welches mit Hilfe einer Leitung 7 und
einer Kupplung 12 angeschlossen werden kann. Wesentlich
ist bei der Vorrichtung 1, dass zwei getrennte oder separate,
also voneinander unabhängig montierbare Rohranschlussstücke 8 vorgesehen sind,
die in den Verlauf von Rohrleitungen oder an die Stellen 2 und 3 eines
Heizkörpers 4 anschließbar sind und jeweils
eine Abzweigung 9 mit einer selbstdichtenden Schnellkupplung
als Anschluss 5 für das Druckmessgerät 6 aufweisen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10211533 [0002]
- - DE 10211533 B4 [0002]