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DE202008014562U1 - Pankreatin - Google Patents

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DE202008014562U1
DE202008014562U1 DE202008014562U DE202008014562U DE202008014562U1 DE 202008014562 U1 DE202008014562 U1 DE 202008014562U1 DE 202008014562 U DE202008014562 U DE 202008014562U DE 202008014562 U DE202008014562 U DE 202008014562U DE 202008014562 U1 DE202008014562 U1 DE 202008014562U1
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Abstract

Pankreatin hergestellt durch
(a) Bereitstellen des Pankreatins in fester Form mit einer Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger bis gegen Null, bezogen auf das bereitgestellte Pankreatin und durch
(b) Unterziehen des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins einer Wärmebehandlung bei einer Temperatur von 84°C, bevorzugterweise 80°C und weniger,
wobei
die biologische Aktivität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins zumindest 50% der biologischen Aktivität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins entspricht; und
die virale Infektiosität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins um einen Faktor von größer als 1 log10 im Vergleich zur viralen Infektiosität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins verringert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Pankreatin, sowie Verwendungen eines solchen Pankreatins.
  • Pankreatin wird als Extrakt aus tierischen Pankreas-Drüsen gewonnen. Derartige Extrakte, die aus biologischem Ausgangsmaterial gewonnen werden, können eine hohe Virenbelastung aufweisen. Viren sind Nukleinsäuren, die von einer Proteinhülle umgeben sind. Bei behüllten Viren kommt noch eine äußere Lipidhülle hinzu. Da sich Viren nicht eigenständig replizieren können, sind sie auf Wirte angewiesen. Dem entsprechend kommen sie in praktisch allen Lebewesen der Erde vor. Die wenigsten der bekannten Viren sind für den Menschen pathogen, da sie eine hohe Wirtsspezifität besitzen. Um eine Gefährdung der Konsumenten von vorn herein auszuschließen, sollten Extrakte, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind oder die als Wirkstoff in Arzneimitteln eingesetzt werden, grundsätzlich eine möglichst geringe bzw. keine Virenbelastung aufweisen. Nicht immer führt das eigentliche Produktionsverfahren zu einer signifikanten Inaktivierung oder Entfernung der vorhandenen Viren, so dass, insbesondere bei der Herstellung pharmazeutischer Wirkstoffe, zusätzliche Abreicherungs- oder Inaktivierungsschritte in das Verfahren integriert werden müssen.
  • Für die Abreicherung oder Inaktivierung von Viren und Mikroorganismen sind zahlreiche Methoden beschrieben [K. H. Wallhäuser, Praxis der Sterilisation Desinfektion Konservierung, Thieme Verlag, Stuttgart 1995]. Neben der mechanischen Entfernung durch z. B. Chromatographie oder Filtration können diese Kontaminationen durch Zusatz chemischer Verbindungen selektiv inaktiviert werden. Letzteres Verfahren ist aber in sofern problematisch, als diese Verbindungen wieder vollständig entfernt werden müssen, damit sie im Endprodukt keine toxischen Effekte hervorrufen. Physikalische Methoden, wie z. B. Hitzebehandlung oder Bestrahlung sind ebenfalls gängige Verfahren zur Inaktivierung von Viren oder Mikroorganismen.
  • Eine besondere Herausforderung ist die Inaktivierung oder Entfernung von Viren aus komplexen biologischen Extrakten, deren Wirksubstanz Enzymgemische sind, ohne dabei die enzymatische Aktivität der Proteine zu zerstören oder zu verändern.
  • Von besonderem wirtschaftlichem Interesse ist der pharmazeutische Wirkstoff Pankreatin, der als Extrakt aus der Schweinepankreas gewonnen wird und in getrockneter Form als orales Therapeutikum Anwendung findet, wie in DE 3248588 A1 beschrieben.
  • Ein typisches Verfahren zur Herstellung von Pankreatin wird nachstehend unter Bezugnahme auf 1 beschrieben. Die von Hausschweinen stammenden Pankreasdrüsen 1 werden zunächst zerkleinert 2 und einer Autolyse 3 unterzogen. Durch Filtration 4 des so erhaltenen Zwischenproduktes wird das Siebfiltrat gewonnen 5. Die Enzyme, die sich in dem Siebfiltrat befinden, werden anschließend ausgefällt 6, das Gemisch filtriert 7 und der Filterkuchen gewonnen 8. Der gewonnene Filterkuchen wird schließlich gemahlen 9, vakuumgetrocknet 10 und erneut gemahlen, wodurch das Pankreatin erhalten wird. Die mit den Bezugszeichen 2 bis 10 gekennzeichneten Verfahrensschritte führen jeweils zu Zwischenprodukten, die im Folgenden als Zwischenstufen bezeichnet werden.
  • Die Wirksubstanzen im Pankreatin sind u. a. verschiedene polymerabbauende Enzyme, wie Lipasen, Amylasen und Proteasen. Eine Voraussetzung für die Wirksamkeit des Therapeutikums ist, dass alle Enzyme in ei nem bestimmten Verhältnis und in aktiver Form im Wirkstoff vorhanden sind.
  • Untersuchungen zur Virusbelastung von Pankreatin haben gezeigt, dass porcines Parvovirus (PPV) als einziges Virus im Pankreatin als infektiöses Partikel nachweisbar ist. Die zoonotischen Viren EMCV, PEV9 und HEV sowie Rotavirus und Reovirus konnten weder als infektiöse Partikel noch auf Genomebene nachgewiesen werden. Grundsätzlich sollten pharmazeutische Wirkstoffe keine infektiösen Viren enthalten. Obwohl PPV nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen nicht pathogen ist, sollte das Ziel deshalb ein PPV-freies Pankreatin sein. PPV ist ein häufig verwendetes Modelvirus, da es sich durch eine sehr hohe Resistenz gegenüber verschiedensten. Inaktivierungsverfahren auszeichnet. Da der in 1 beschrieben Produktionsprozess nicht in der Lage ist, die vorhandene PPV-Belastung vollständig zu entfernen, müssen zusätzliche virenreduzierende Schritte implementiert werden.
  • Klassische vireninaktivierende Methoden wie z. B. trockene oder feuchte Hitze oder virenabreichernde Methoden wie z. B. Filtration oder Chromatographie lassen sich bei Extrakten aus biologischem Ausgangsmaterial und insbesondere bei Organextrakten ohne Veränderung der Zusammensetzung und/oder hohe Produktverluste in den meisten Fällen nicht anwenden.
  • Aus US 3,956,483 ist ein Verfahren zur Herstellung einer Pankreatinhaltigen Zusammensetzung in trockener Pulverform bekannt, bei dem zerkleinerter Pankreas mit einer wässerigen Lösung versetzt wird, die Calciumsulfat enthält. Diesem Gemisch wird dann ein Enzymaktivator zugesetzt. Nach einem vorgegebenen Zeitraum für die Enzymaktivierung wird das Gemisch schließlich dehydriert, wodurch pathogene Bakterien inaktiviert werden sollen. Diese Inaktivierung wird soll bei Temperaturen über 160°F (73°C), vorzugsweise bei 180°F (82°C) durchgeführt werden. In sämtlichen Beispielen wird eine Inaktivierungs-Temperatur von 82°C verwendet.
  • US 2007/0148151 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Pankreatin. Dieses Verfahren sieht zur Verringerung der Viren- und Bakterienbelastung eine Erwärmung von Pankreatin in disperser Form vor, wozu das Pankreatin weniger als 9 Gew.-% eines oder mehrerer Lösungsmittel enthalten soll. Die Beispiele zeigen Verfahren, bei denen der Anteil des Lösungsmittels mindestens 1 Gew.-% betrug. Das disperse Pankreatin wird dann auf eine Temperatur von mindestens 85°C für einen Zeitraum von weniger als 48 h erwärmt.
  • Eine Behandlung bei 85°C oder noch höheren Temperaturen ist gemäß US 2007/0148151 A1 erforderlich, um die amtlichen Vorschriften zur Virusbelastung von biologischen Erzeugnissen erfüllen zu können. Bei einer Temperatur von 80°C könnten die Vorschriften nicht erfüllt werden.
  • In US 2007/0148151 A1 ist ferner angegeben, dass eine Wärmebehandlung bei 60°C für 70 Stunden Pankreatin schädigen kann. Eine Wärmebehandlung könne eine wesentliche Menge der enzymatischen Aktivität des Pankreatins zerstören.
  • Aus dem Stand der Technik ist ferner bekannt, dass die Ergebnisse einer Virenreduktion mittels Einwirkung von Hitze erheblich von der Restfeuchte der Proben abhängen. Je trockener das Material, das der Erhitzung unterzogen wird, desto höher sei die Resistenz der Viren gegenüber hohen Temperaturen. Daraus folge, dass die Temperatur der Erhitzung umso geringer gewählt werden kann, je höher die Restfeuchte des Materials ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, die Nachteile nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Es soll insbesondere ein Pankreatin mit verringerter viralen und mikrobiellen Belastung angegeben werden, das eine möglichst gerin ge Temperatur erfordert und dennoch eine wesentliche Verringerung der viralen und mikrobiellen Belastung bewirkt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der weiteren Ansprüche.
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist ein Pankreatin mit verringerter viralen und mikrobiellen Belastung vorgesehen, das hergestellt ist durch
    • (a) Bereitstellen des Pankreatins in fester Form mit einer Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger bis gegen Null, bezogen auf das bereitgestellte Pankreatin und durch
    • (b) Unterziehen des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins einer Wärmebehandlung bei einer Temperatur von 84°C, bevorzugterweise 80°C und weniger, wobei – die biologische Aktivität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins zumindest 50% der biologischen Aktivität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins entspricht und – die virale Infektiosität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins um einen Faktor von größer als 1 log10 im Vergleich zur viralen Infektiosität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins verringert ist.
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist ferner ein Pankreatin vorgesehen, bei dem
    • – die biologische Aktivität des wärmebehandelten Pankreatins zumindest 50% der biologischen Aktivität des unbehandelten Pankreatins entspricht;
    • – die virale Infektiosität des wärmebehandelten Pankreatins um einen Faktor von größer als 1 log10 im Vergleich zur viralen Infektiosität des unbehandelten Pankreatins verringert worden ist; und
    • – die Keimbelastung des wärmebehandelten Pankreatins kleiner als 500 KBE/g ist.
  • Ferner ist die Verwendung dieses Pankreatin zur Herstellung eines Arzneimittels oder als Nahrungs- oder Lebensmittel oder als Nahrungsergänzungsmittel vorgesehen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 ein Ablaufschema eines Verfahrens zur Herstellung von Pankreatin aus Schweine-Pankreasdrüsen nach dem Stand der Technik;
  • 2 ein Ablaufschema eines weiteren Verfahrens zur Herstellung von Pankreatin aus Schweine-Pankreasdrüsen;
  • 3 ein Diagramm, das die Lipaseaktivität von behandelten Pankreatin-Proben nach unterschiedlichen Behandlungszeiten zeigt;
  • 4 ein Diagramm, das den Virustiter von behandelten Pankreatin-Proben nach unterschiedlichen Behandlungszeiten zeigt;
  • 5 ein Diagramm, das den Lipaseaktivitätsverlust bei unterschiedlichen Restfeuchten der behandelten Pankreatin-Proben zeigt; und
  • 6 ein Diagramm, das den Virustiter von behandelten Pankreatin-Proben nach unterschiedlichen Behandlungszeiten zeigt.
  • Erfindungsgemäß ist die Wärmebehandlung von festem Pankreatin vorgesehen, das eine Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger bis gegen Null aufweist. Es wurde überraschenderweise aufgefunden, dass im Gegensatz zu den Annahmen, die im Stand der Technik getroffen worden sind, auch bei einer derart geringen Restfeuchte eine wirksame Reduktion der viralen und mikrobiellen Belastung erreicht werden kann.
  • Überdies wurde festgestellt, dass die Behandlung von Pankreatin mit der angegebenen Restfeuchte überdies bei einer Temperatur erfolgen kann, die 84°C, bevorzugterweise 80°C, oder weniger beträgt. Eine geringere Behandlungstemperatur ist neben dem ökonomischen Vorteil insbesondere mit einer besseren Bewahrung der ursprünglichen enzymatischen Aktivität der Pankreatin-Enzyme verbunden. Durch die erfindungsgemäß vorgesehe Verringerung des Restfeuchtegehaltes konnte der Verlust der Enzymaktivität (< 20%) gegenüber dem Stand der Technik erheblich reduziert werden.
  • Erfindungsgemäß beträgt die Restfeuchte des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins 0,5 Gew.-% oder weniger, bevorzugt 0,1 bis 0,3 Gew.-%. Unter dem Begriff „Restfeuchte" wird hier der Gehalt des Pankreatins an einem oder mehreren Lösungsmitteln, beispielsweise Wasser, Aceton, Isopropanol oder Gemische davon, oder sonstiger Flüssigkeiten verstanden.
  • Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung von Pankreatin mit verringerter viraler und bakterieller Belastung wird nachstehend unter Bezugnahme auf 2 beschrieben. Die von Hausschweinen stammenden Pankreasdrüsen 1 werden zunächst zerkleinert 2 und einer Autolyse 3 unterzogen. Durch Filtration 4 des so erhaltenen Zwischenproduktes wird das Siebfiltrat gewonnen 5. Anschließend werden die Enzyme, die sich in dem Siebfiltrat befinden, ausgefällt 6, das Gemisch filtriert 7 und der Filterkuchen gewonnen 8. Der Filterkuchen wird schließlich gemahlen 9 und vakuumgetrocknet 10, bis er eine Restfeuchte, die 0,1 bis 0,3 Gew.-% beträgt, aufweist. Anschließend wird der Filterkuchen einer Wärmebehandlung bei 80°C oder weniger unterzogen 13. Der wärmebehandelte Filterkuchen wird dann erneut gemahlen, wodurch das fertige Pankreatin erhalten wird 12.
  • Der gemäß dem vorstehenden Verfahren gewonnene Filterkuchen (Bezugszeichen 8 in 2) enthält noch einen Teil des Lösungsmittels, das zur Autolyse der zerkleinerten Pankreas-Drüsen verwendet wurde (Bezugszeichen 3 in 2). Dieses Lösungsmittel ist in der Regel wässeriges Isopropanol. Trotz der Filtration enthält der gewonnene Filterkuchen verfahrensbedingt noch einen Teil des Lösungsmittels, der durch die Vakuumtrocknung weiter verringert und dabei auf einen Anteil von 0,1 bis 0,3 Gew.-%, bezogen auf das durch die Vakuumtrocknung erhaltene Pankreatin, eingestellt wird.
  • Der Begriff „Pankreatin" umfasst in der vorliegenden Erfindung hier den mit Bezugszeichen 8 bezeichneten Filterkuchen, bei dem es sich um Roh-Pankreatin handelt, dass gemäß der Erfindung weiteren Behandlungsschritten (Bezugszeichen 9 bis 11 und 13 in 2) unterzogen wird. Dieser Filterkuchen wird auch als „unbehandeltes Pankreatin" bezeichnet. Der Begriff „Pankreatin" umfasst ferner das Pankreatin, dass dem Verfahrensschritt (b), d. h. der Wärmebehandlung, unterzogen worden ist. Dieses Pankreatin wird hier auch als „behandeltes Pankreatin" bezeichnet.
  • Unter dem Ausdruck „in fester Form" wird Pankreatin verstanden, das nicht als Lösung, Emulsion oder Suspension vorliegt. Beispielsweise kann das Pankretin in fester gemahlener Form, beispielsweise als Pulver oder Granulat, vorliegen.
  • Die Wärmebehandlung wird typischerweise in einem Ofen durchgeführt. Bevorzugt wird die Wärmebehandlung bei einer Temperatur von 70 bis 80°C, besonders bevorzugt bei 80°C durchgeführt. Die Temperatur sollte unterhalb von 84°C liegen. Die Wärmebehandlung sollte mit „trockener Hitze" erfolgen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist das in Schritt (a) bereitgestellte Pankreatin eine Restfeuchte von 0,3 Gew.-% auf, wobei dieses Pankreatin einer Wärmebehandlung bei 80°C unterzogen wird.
  • Die Wärmebehandlung wird vorzugsweise für einen Zeitraum von 48 h oder weniger durchgeführt. Bevorzugt wird die Wärmebehandlung 1 h bis 48 h, weiter bevorzugt 8 h bis 48 h, stärker bevorzugt 24 bis 48 h und insbesondere 24 h, 32 h oder 48 h durchgeführt.
  • Die biologische Aktivität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins sollte zumindest 80%, bevorzugt zumindest 90% der biologischen Aktivität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins entsprechen. In bezug auf die Enzyme die im Pankreatin enthalten sind, entspricht der Begriff „biologische Aktivität" dem Begriff „enzymatische Aktivität".
  • Ferner sollte die Belastung des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins mit toxischen Substanzen nicht höher als die Belastung des in Schritt (a) bereitgestellten Pankretins sein. Die Keimbelastung des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins sollte kleiner als 500 KBE/g sein, bevorzugt nicht mehr als 100 KBE/g.
  • Eine bevorzugte Quelle, aus der unbehandeltes Pankreatin gewonnen werden kann, ist das Pankreas des Schweins.
  • Das Verfahren ist auf alle Virusformen, insbesondere DNA- und RNA-Viren, behüllte und unbehüllte Viren, weiterhin auf Virionen und Prionen oder ähnliche biologische Systeme sowie Bakterien und Pilze anwendbar. Das Verfahren wird bevorzugt zur Verringerung der PPV-Belastung und/oder der Reoviren-Belastung von Pankreatin aus dem Schweine-Pankreas verwendet. Zusätzlich oder alternativ kann das Verfahren zur Verringung der Belastung an folgenden Viren eingesetzt werden: Pseudorabies-Virus (PRV), Bovines virales Diarrhoea-Virus (BVDV), Encephalomyocarditisvirus (EMCV).
  • Das zur Herstellung des Pankreatin eingesetzte Verfahren erlaubt die Reduktion der Viren- und Mikroorganismen-Belastung von Pankreatin, ohne dass sich deren enzymatische Aktivität wesentlich verringert, die pharmakologisch beabsichtigten Eigenschaften verschlechtert oder toxische chemische Verbindungen erzeugt werden.
  • Die virale Infektiosität des wärmebehandelten Pankreatins sollte um einen Faktor von größer als 1 log10, vorzugsweise größer 3 log10, besonders bevorzugt größer 4 log10, im Vergleich zur viralen Infektiosität vor der Wärmebehandlung verringert worden sein. Dies gilt insbesondere auch für die virale Infektiosität von porcinem Parvovirus (PPV) und/oder die virale Infektiosität von Reovirus. Beispielsweise sollte die PPV-Infektiosität im Pankreatin nach der Behandlung um einen Faktor von größer als 1 log10, vorzugsweise größer 3 log10, besonders bevorzugt größer 4 log10, im Vergleich zu dessen Infektiosität vor der Behandlung verringert sein.
  • Die virale Infektiosität wird durch Endpunkttitration und anschließende Berechnung des Halbwertes der Gewebekultur-Infektionsdosis (TCID50) gemäß der Spearman-Kärber-Formel berechnet (Bundesanzeiger, Nr. 84, 4. Mai 1994). Die so errechneten Virustiter werden als log10 TCID50 pro ml mit Konfidenzintervallen von 95% angegeben.
  • Die Reduktion der viralen Belastung wird gemäß der EG-Richtlinie CMMP/BWP/268/95, Anhang II) als logarithmischer Reduktionsfaktor an gegeben, der die Differenz der Virustiter zwischen einer Kontrollprobe und den wärmebehandelten Proben ist.
  • Die Restfeuchte wird nach bekannten Verfahren bestimmt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Beispiels näher erläutert. Das Beispiel soll den Umfang der Erfindung in keiner Weise einschränken.
  • Beispiele
  • Es wurden zahlreiche Experimente durchgeführt, um den Einfluss der Restfeuchte und der Temperatur, bei der die Wärmebehandlung durchgeführt wird, auf die biologische Aktivität und den Virustiter von festem Pankreatin zu untersuchen. Dabei wurde zunächst der Einfluss der Behandlungstemperatur auf die Pankreatinstabilität untersucht. Als Maß für die Pankreatinstabilität wurde die spezifische Lipaseaktivität bestimmt.
  • In 3 sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen gezeigt. Die untersuchten Proben wiesen vor der Wärmebehandlung eine Restfeuchte von weniger als 3,0 Gew.-%, und zwar 1,7 Gew.-% auf. Diese Proben wurden bei Temperaturen von 80, 90 und 100°C wärmebehandelt und die Lipaseaktivität nach 8, 16 und 48 h bestimmt. Es ist in 3 zu erkennen, dass die Lipaseaktivität umso stärker und umso schneller abnimmt, je höher die Behandlungstemperatur ist.
  • In 4 ist der Einfluss der gewählten Behandlungstemperatur auf den Virustiter gezeigt. Wie zu erkennen ist, wird bei einer ausreichenden Behandlungszeit auch bei einer Behandlungstemperatur von 80°C eine hinreichende Abnahme des Virustiters erreicht.
  • In weiteren durchgeführten Versuchen wurde festgestellt, dass eine Inaktivierung von Viren, insbesondere von PPV und Reoviren, auch bei 80°C und einer sehr geringen Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger vor der Wärmebehandlung erreicht wird.
  • 5 zeigt ein Diagramm, das den Lipaseaktivitätsverlust von Pankreatin nach einer Wärmebehandlung von 24 h bei 80°C zeigt. Es ist zu erkennen, dass bei höheren Restfeuchten, die Wärmebehandlung mit einem höheren Aktivitätsverlust verbunden ist. Aus diesem Grund haben die Erfinder entschieden, die Wärmebehandlung von Pankreatin, das nur eine geringe Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger aufweist.
  • Die Ergebnisse der Untersuchung von Pankreatin-Proben, die mit PPV gespikt waren, sind in 6 gezeigt. Die Restfeuchte dieser Proben betrug 0,1 bis 0,3 Gew.-%. Der Einfluss der Wärmebehandlung bei 80°C auf PPV ist für zwei Versuchsreihen in Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1
    Zeit [h] Reihe Nr. 11 Reduktionsfaktoren [log10] ± Standardabweichung Reihe Nr. 22 Reduktionsfaktoren [log10] ± Standardabweichung
    16 1,55 ± 0,41 0,88 ± 0,55
    24 1,81 ± 0,40 1,49 ± 0,47
    32 2,28 ± 0,38 2,01 ± 0,66
    48 2,48 ± 0,71 2,55 ± 0,99
    • 1Restfeuchte vor der Behandlung: 0,1 bis 0,3 Gew.-%
    • 2Restfeuchte vor der Behandlung: 0,2 bis 0,3 Gew.-%
  • Ferner sind Pankreatin-Proben, die mit Reoviren (im Folgenden auch als „REO" bezeichnet) gespikt waren, untersucht worden. Die Restfeuchte dieser Proben betrug 0,2 bis 0,3 Gew.-%. Der Einfluss der Wärmebehandlung bei 80°C auf Reoviren ist für zwei Versuchsreihen in Tabelle 2 dargestellt: Tabelle 2
    Zeit [h] Reihe Nr. 1 Reduktionsfaktoren [log10] ± Standardabweichung Reihe Nr. 2 Reduktionsfaktoren [log10] ± Standardabweichung
    32 1,77 ± 0,37 1,72 ± 0,31
  • Ferner wurden Vergleichsversuche unter denselben Verfahrensbedingungen mit Vergleichsproben durchgeführt, die sich lediglich in der Restfeuchte von den erfindungsgemäßen Proben unterschieden. Die Vergleichsproben wiesen eine Restfeuchte zwischen von 2,0 bis 3,0 Gew.-% auf (Tabelle 3). Tabelle 3
    Virus Reduktionsfaktor (log10)
    Nach 24 h Nach 32 h Nach 48 h
    REO –80°C Erhitzungsschritt 3,22 +/– 0,34 1,14 +/– 0,34 3,13 +/– 0,31
    Restfeuchten < 3% 4,13 +/– 0,89 1,05 +/– 0,31 3,22 +/– 0,34
    REO –80°C Erhitzungsschritt 1,59 +/– 0,37 1,77 +/– 0,30 0,87 +/– 0,35
    Restfeuchten < 0,5% 1,42 +/– 0,29 1,72 +/– 0,37 0,91 +/– 0,28
    PPV –80°C Erhitzungsschritt 1,31 +/– 0,42 2,53 +/– 0,47 2,44 +/– 0,48
    Restfeuchten < 3% 2,81 +/– 0,96 2,36 +/– 0,30 2,81 +/– 0,96
    PPV –80°C Erhitzungsschritt 1,81 +/– 0,40 2,28 +/– 0,38 2,24 +/– 0,71
    Restfeuchten < 0,5% 2,00 +/– 0,47 2,01 +/– 0,66 2,55 +/– 0,99
    • *geringere Analysenzahl (kein large volume plating)
  • Die Untersuchungen zur Virenabreicherung durch Erhitzen bei sehr niedrigen Restfeuchtegehalten des Pankreatins (< 0,5%) ergab Reduktionsfaktoren, die im Bereich der Untersuchungen bei höheren Restfeuchtegehalten lagen. Damit konnte gezeigt werden, dass PPV auch bei geringen Restfeuchten effektiv inaktiviert wird und gleichzeitig die Enzymaktivität weniger stark verringert wird.
  • Die Inaktivierung von Reovirus ist dagegen stärker abhängig von der Restfeuchte des getrockneten Pankreatins. Inaktivierungen bei Restfeuchten von 2,5% (< 3%) ergaben Reduktionsfaktoren > 3 (24 und 48 Stunden), während für die Hitzebehandlung bei Restfeuchten von 0,2 bis 0,3% (< 0,5%) Reduktionsfaktoren im Bereich von 1,75 log Stufen (32 Stunden) ermittelt wurden. Dennoch bleibt der Einfluss trockener Hitze auch bei niedriger Restfeuchte auf die Abreicherung von Reovirus signifikant.
  • Die Ergebnisse zeigen, dass das erfindungsgemäße Verfahren eine signifikante Virusabreicherung gewährleistet.
  • Probenherstellung und verwendete Testverfahren
  • Wärmebehandlung von PPV-gespikten Proben mit einer Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger
  • Zunächst wurden unbehandelte Pankreatin-Proben mit Viren gespikt. Anschließend wurden die gespikten Pankreatin-Proben lyophilisiert, um so die notwendige Restfeuchte einzustellen. Die dann erhaltenen Proben wurden schließlich einer Wärmebehandlung unterzogen.
  • Lyophilisierungsverfahren
  • 1,5 g Ausgangsmaterial Pankreatin (ECSM Ch.: 0677 005-P, Nordmark Arzneimittel GmbH & Co. KG) wurden mit 3,2 ml PBS resuspendiert und verwirbelt. Die Phiolen wurden dann mit 0,3 ml Virus gespikt. Phiolen zur Temperaturkontrolle und zur Bestimmung der Restfeuchte wurden mit 0,3 ml Virusverdünnungsmittel versehen. Der Inhalt aller Phiolen wurde dann mit einem Magnetrührer vermischt. Die Phiolen wurden in einen Gefriertrockner, eingestellt auf –30°C, gegeben, um eine entsprechende Temperatur von –25°C über Nacht zu erhalten.
  • Die Lyophilisierung wurde unter Vakuum bei 20°C für 16 Stunden durchgeführt, worauf eine Erhöhung der Temperatur auf 50°C für 24 Stunden folgte. Die Phiolen wurden unter Vakuum verschlossen. Eine Probe wurde direkt nach Ende der Lyophilisierung titriert und dazu in 5 ml PBS gelöst. Eine 1:2000-Verdünnung wurde an allen Proben (mit Virusverdünnungsmittel) durchgeführt, um die vollständige Auflösung zu erreichen.
  • Bestimmung der Restfeuchte
  • Die Restfeuchten der Proben vor der Wärmebehandlung wurden nach bekannten Verfahren bestimmt.
  • Wärmebehandlung
  • Die Wärmebehandlung wurde in einem Ofen, eingestellt bei 80°C ± 1°C, durchgeführt. Sobald die Ofentemperatur 79°C erreichte, wurden die Proben im Ofen platziert und dort für die vorgegebenen Zeiträume belassen. Die Temperatur wurde während des Verfahrens überwacht.
  • Die Proben wurden zur unmittelbaren Titrierung an den bezeichneten Zeitpunkten entnommen. Die Proben wurden direkt titriert und dazu in 5 ml PBS gelöst. Eine 1:2000-Verdünnung wurde bei allen Proben (mit Virusverdünnungsmittel) durchgeführt, um die vollständige Auflösung zu erreichen. Die Proben wurden auf Eis vor der Titrierung abgekühlt.
  • Assayverfahren (Indirekter TCID50-Assay)
  • PK-13-Zellen wurden in 96-Loch-Kulturplatten beimpft. Außerdem wurden zwei weitere 96-Lochplatten hinsichtlich negativer und positiver Kontrollen beimpft. Acht Löcher wurden mit jeder Verdünnung der Probe (25 μl/Loch) inokuliert. Nach der Inkubation für 70 Minuten ± 10 Minuten bei 36°C ± 2°C wurden den Platten 175 ml Zellwachstumsmedium (der Impfstoff wurde nicht entfernt) zugeführt. Der Assay wurde gemäß SOP EPBT0062 durchgeführt, und die Platten wurden hinsichtlich des TCID50-Endpunktes als cytophatogener Effekt (CPE), entwickelt in der positiven Kontrolle, bewertet. Der TCID50-Endpunkt wurde gemäß dem Spearman-Kärber-Verfahren berechnet, wie in SOP EPBT0062 beschrieben.
  • Die Ergebnisse sind in den Tabellen 1, 2 und 3 sowie 6 gezeigt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3248588 A1 [0005]
    • - US 3956483 [0010]
    • - US 2007/0148151 A1 [0011, 0012, 0013]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - K. H. Wallhäuser, Praxis der Sterilisation Desinfektion Konservierung, Thieme Verlag, Stuttgart 1995 [0003]
    • - Bundesanzeiger, Nr. 84, 4. Mai 1994 [0043]

Claims (13)

  1. Pankreatin hergestellt durch (a) Bereitstellen des Pankreatins in fester Form mit einer Restfeuchte von 0,5 Gew.-% oder weniger bis gegen Null, bezogen auf das bereitgestellte Pankreatin und durch (b) Unterziehen des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins einer Wärmebehandlung bei einer Temperatur von 84°C, bevorzugterweise 80°C und weniger, wobei die biologische Aktivität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins zumindest 50% der biologischen Aktivität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins entspricht; und die virale Infektiosität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins um einen Faktor von größer als 1 log10 im Vergleich zur viralen Infektiosität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins verringert ist.
  2. Pankreatin nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Restfeuchte des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins 0,1 bis 0,3 Gew.-% beträgt.
  3. Pankreatin nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Wärmebehandlung in Schritt (b) bei 80°C durchgeführt wird.
  4. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das in Schritt (a) bereitgestellte Pankreatin eine Restfeuchte von 0,3 Gew.-% aufweist und die Behandlung in Schritt (b) bei einer Temperatur von 80°C und weniger durchgeführt wird.
  5. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die biologische Aktivität des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins zumindest 90% der biologischen Aktivität des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins entspricht.
  6. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Belastung des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins mit toxischen Substanzen nicht höher als die Belastung des in Schritt (a) bereitgestellten Pankreatins ist.
  7. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Keimbelastung des in Schritt (b) erhaltenen Pankreatins kleiner als 500 KBE/g ist.
  8. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Pankreatin in Schritt (b) der Wärmebehandlung für einen Zeitraum von 48 Stunden oder weniger unterzogen ist.
  9. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Pankreatin in Schritt (b) der Wärmebehandlung für 12 bis 32 Stunden unterzogen ist.
  10. Pankreatin nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 9, wobei – die biologische Aktivität des wärmebehandelten Pankreatins zumindest 50% der biologischen Aktivität des unbehandelten Pankreatins entspricht; – die virale Infektiosität des wärmebehandelten Pankreatins um einen Faktor von größer als 1 log10 im Vergleich zur viralen Infektiosität des unbehandelten Pankreatins verringert ist; und – die Keimbelastung des wärmebehandelten Pankreatins kleiner als 500 KBE/g ist.
  11. Pankreatin nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das unbehandelte Pankreatin aus der Pankreas des Schweins gewonnen ist.
  12. Verwendung von Pankreatin nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zur Herstellung eines Arzneimittels.
  13. Verwendung von Pankreatin nach einem der Ansprüche 1 bis 11 als Nahrungs- oder Lebensmittel oder als Nahrungsergänzungsmittel.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3956483A (en) 1968-10-24 1976-05-11 Wilson Pharmaceutical & Chemical Corporation Preparing pancreatin
DE3248588A1 (de) 1982-12-30 1984-07-12 Nordmark-Werke Gmbh, 2000 Hamburg Verfahren zur gewinnung von pankreatin von hohem schuettgewicht
US20070148151A1 (en) 2005-07-29 2007-06-28 Martin Frink Processes for the manufacture and use of pancreatin

Patent Citations (3)

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US20070148151A1 (en) 2005-07-29 2007-06-28 Martin Frink Processes for the manufacture and use of pancreatin

Non-Patent Citations (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Title
Bundesanzeiger, Nr. 84, 4. Mai 1994
K. H. Wallhäuser, Praxis der Sterilisation Desinfektion Konservierung, Thieme Verlag, Stuttgart 1995

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