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DE202008003703U1 - Zange mit einem ein zweiteiliges Werkzeug aufweisenden Zangenkopf und einem Positionierer - Google Patents

Zange mit einem ein zweiteiliges Werkzeug aufweisenden Zangenkopf und einem Positionierer Download PDF

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DE202008003703U1
DE202008003703U1 DE200820003703 DE202008003703U DE202008003703U1 DE 202008003703 U1 DE202008003703 U1 DE 202008003703U1 DE 200820003703 DE200820003703 DE 200820003703 DE 202008003703 U DE202008003703 U DE 202008003703U DE 202008003703 U1 DE202008003703 U1 DE 202008003703U1
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pliers
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positioner
tool
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DE200820003703
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Wezag GmbH and Co KG
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Wezag GmbH Werkzeugfabrik
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    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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Abstract

Zange (1) mit einem ein zweiteiliges Werkzeug aufweisenden Zangenkopf (2), dessen eines Werkzeugteil (7) relativ zu dem anderen Werkzeugteil (6) über einen Antrieb (15) bewegbar ist, und mit einem am Zangenkopf (2) gelagerten Positionierer (8), der ein Befestigungsteil (13) zur Verbindung des Positionierers (8) mit dem Zangenkopf (2) und ein eine Aufnahmestelle (18) für das Aufstecken eines Werkstücks aufweisenden Aufnahmeteil (9) aufweist, das einerseits in eine Aufsteckstellung für das Werkstück und andererseits in eine Arbeitsstellung relativ zu dem Werkzeug im Zangenkopf (2) beweglich angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (9) in der Arbeitsstellung unnachgiebig oder definiert begrenzt nachgiebig verriegelbar ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Zange mit einem ein zweiteiliges Werkzeug aufweisenden Zangenkopf, dessen eines Werkzeugteil relativ zu dem anderen Werkzeugteil über einen Antrieb bewegbar ist, und mit einem am Zangenkopf gelagerten Positionierer, der ein Befestigungsteil zur Verbindung des Positionierers mit dem Zangenkopf und ein eine Aufnahmestelle für das Aufstecken eines Werkstücks aufweisenden Aufnahmeteil aufweist. Das Aufnahmeteil ist einerseits in eine Aufsteckstellung für das Werkstück und andererseits in eine Arbeitsstellung relativ zu dem Werkzeug im Zangenkopf beweglich angeordnet.
  • Unter einer solchen Zange wird insbesondere ein Handwerkzeug, aber auch ein Maschinenwerkzeug verstanden, mit dem ein Werkstück verformt, geschnitten oder sonst wie bearbeitet werden kann. Die Zange wird also allgemein zur Bearbeitung eines Werkstücks eingesetzt. Die Zange weist einen Zangenkopf mit darin vorgesehenen Werkzeugen auf, die bei entsprechender Druckanwendung oder Bewegung eine Bearbeitung des Werkstücks ermöglichen. Es kann sich beispielsweise um eine Crimpzange zum Verpressen eines Verbinders mit einem bereichsweise abisolierten Leiterende handeln. Eine andere Möglichkeit stellt eine Arbeitszange dar, mit der eine plastische Verformung an dem Werkstück ausgeübt wird oder ein Teil von dem Werkzeug abgetrennt, insbesondere ausgestanzt, wird. Es geht um eine Zange mit einem Positionierer, wobei der Positionierer insbesondere zur Aufnahme und zum Positionieren des Werkstücks relativ zu dem zweiteiligen Werkzeug im Zangenkopf dient. Insbesondere geht es dabei um die Positionierung relativ kleiner Werkstücke, bei denen eine Positionierung von Hand durch die Öffnung des Zangenkopfs hindurch relativ zu den beweglichen Werkzeugteilen nur schwer oder nicht mehr möglich ist. Insbesondere bei der Herstellung von Crimpverbindungen muss der Verbinder einerseits und das abisolierte Leiterende andererseits jeweils in eine vorgegebene Relativlage zu den Werkzeugteilen gebracht werden, die hier als Crimpgesenk ausgebildet sind.
  • Der eine Teil des Gesenks ist in der Regel ortsfest an dem Zangenkopf gelagert, während der andere Werkzeugteil als zugehöriges Halbgesenk etwa linear, auf einer Kreisbahn oder in anderer Weise beweglich vorgesehen ist.
  • STAND DER TECHNIK
  • Eine Presszange der eingangs beschriebenen Art ist aus der DE 198 32 884 C1 bekannt. Die Zange besitzt einen Zangenkopf, der in Plattenbauweise erstellt ist, wobei der Zangenkopf eine C-förmig offene oder eine rahmenartig geschlossene Gestalt aufweist. Der Zangenkopf legt eine Zangenkopfebene fest, die als Mittelebene der Haupterstreckungsrichtungen des Zangenkopfs anzusehen ist. Diese bekannte Presszange weist bereits einen Positionierer auf, der um ein eine Schwenkachse am Zangenkopf aufweisendes Schwenklager an einem Befestigungsteil schwenkbar gelagert ist, und zwar zwischen einer Aufsteckstellung einerseits und einer Arbeitsstellung andererseits. Der Positionierer weist mindestens eine Aufnahmestelle, insbesondere Nut, Vertiefung oder dergleichen, zum Einstecken und zur Aufnahme eines Werkstücks auf. Bei dem bekannten Positionierer ist die Schwenkachse des Schwenklagers in einer zur Zangenkopfebene zumindest parallelen Ebene angeordnet. Damit endet der Einschwenkvorgang in die Zangenkopfebene senkrecht zu dieser. Hierdurch entsteht der Vorteil, dass ein solcher Positionierer sowohl bei einem C-förmig offenen Zangenkopf als auch bei einem ringförmig geschlossenen Zangenkopf anwendbar wird. Auch ist die Art des Antriebs der Presszange sowie die Bewegung der Werkzeugteile relativ zueinander irrelevant für den Positionierer. Es wird gleichsam ein Universal-Positionierer geschaffen, der an Zangen der verschiedensten Art ansetzbar ist und der auch geeignet ist, an unterschiedlichen Zangen ausgetauscht zu werden. Die Anzahl und die Anordnung der Nester an dem Werkzeug im Zangenkopf ist völlig unabhängig von dem Positionierer. Insbesondere ist es möglich, die Anzahl der Nester bei gegebener Forderung zu erhöhen. Die Anzahl der Nester muss lediglich mit der Anzahl der Aufnahmestellen am Positionierer übereinstimmen bzw. in der Arbeitsstellung fluchten. Der Positionierer bietet in der Aufsteckstellung eine gute Zugänglichkeit und Handhabbarkeit. Er gestattet das leichte und sichere Aufstecken auch sehr kleiner Werkstücke in die betreffende Aufnahmestelle, die als Vertiefung oder als Vorsprung am Positionierer ausgebildet sein kann. Auch bereits vorhandene Presszangen können mit einem solchen Positionierer nachgerüstet werden. Der Positionierer lässt die Umrüstung der Presszange auf andere Werkzeuge oder Werkzeuggrößen zu. Das Aufnahmeteil des Positionierers selbst lässt sich einfach auswechseln, wie es bei einem Werkzeugwechsel erforderlich ist. Der bekannte Positionierer weist zwischen Aufnahmeteil und Zangenkopf einen Magneten auf, der die Arbeitsstellung nachgiebig sichert. Wenn dann bei der Bearbeitung des Werkstücks eine Längung des Werkstücks auftritt, kann das Aufnahmeteil gegen die Kraft des Magneten ausweichen. Auf diese Weise wird der Längung des Werkstücks bei der Bearbeitung Rechnung getragen bzw. die Längung bewusst zugelassen.
  • Aus der DE 101 34 004 C1 ist ein Positionierer, dort Lokator genannt, für eine Crimpzange bekannt, der einen als Haltebügel ausgebildeten Befestigungsteil und einen als Aufnahmekörper ausgebildeten Aufnahmeteil aufweist. Zwischen Befestigungsteil und Aufnahmeteil ist eine Langlochführung vorgesehen. Die Langlochführung endet in der Arbeitsstellung mit einem Raster, so dass insbesondere bei großen Bearbeitungskräften auf das Werkstück die Möglichkeit besteht, dass sich das Aufnahmeteil in der Langlochführung undefiniert und unbegrenzt in Richtung auf die Aufsteckstellung bewegt. Auch damit wird der Längung des Werkstücks bei der Bearbeitung Rechnung getragen bzw. die Längung undefiniert bewusst zugelassen.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zange der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, dass auf eine mögliche Längung des Werkstücks bei der Bearbeitung bewusst und definiert Einfluss genommen wird.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des unabhängigen Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird das Aufnahmeteil des Positionierers in der Arbeitsstellung unnachgiebig oder definiert begrenzt nachgiebig verriegelt. Damit schlägt die Erfindung einen neuen Weg ein, der eine zum Stand der Technik gegensätzliche Entwicklungsrichtung eröffnet. Während bisher die Anstrengungen der Fachwelt darauf gerichtet waren, Zangen der in Rede stehenden Art derart auszubilden, dass auf während der Bearbeitung eintretende Längenänderungen des Werkzeugs Rücksicht genommen und diese Längenänderungen bewusst zugelassen wurden, wird jetzt das Aufnahmeteil in der Arbeitsstellung verriegelt, so dass Längenänderungen bewusst entgegengewirkt wird. Die Verriegelung kann je nach Anwendungsfall in unterschiedlicher Weise erfolgen. Die eine Möglichkeit besteht in einer unnachgiebigen Verriegelung, mit der Längenänderungen des Werkstücks während der Bearbeitung wirksam verhindert bzw. ausgeschlossen werden. Die zweite Möglichkeit besteht darin, auftretende Längenänderungen definiert begrenzt zuzulassen. In beiden Fällen wirkt sich die Verrieglung im Sinne einer Qualitätssteigerung der bearbeiteten Werkstücke aus. Die bei der Bearbeitung des Werkstücks auf das Werkstück einwirkenden Kräfte sind als sehr hoch anzusehen, insbesondere bei Quetsch- oder Crimpbearbeitungen, bei denen das Material des Werkstücks bleibend in einem zweiteiligen Werkzeug, also insbesondere in einem Pressgesenk, verformt wird. Um diese Kräfte zu beherrschen, ist die Verriegelung des Aufnahmeteils des Positionierers in der Arbeitsstellung vorgesehen.
  • Die Erfindung lässt sich bei Zangen der verschiedensten Bauarten anwenden, insbesondere bei Zangen mit einem rahmenartig geschlossenen Zangenkopf oder bei C-förmigem Zangenkopf, der seitlich offen gestaltet ist. Auch Zangen, die nach der Bewegungsgeometrie einer Schere arbeiten, können mit dem Positionierer ausgestattet oder auch noch nachträglich ausgerüstet werden. Durch die neue Zange wird der Bewegungsweg des Aufnahmeteils von der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung und zurück nicht begrenzt. Diese Bewegung kann linear als Gleitführung, aber auch als rotierende Schwenkbewegung ausgebildet sein. Für die Anordnung der Schwenkachse relativ zu der vom Zangenkopf festgelegten Zangenkopfebene gibt es ebenfalls verschiedene Möglichkeiten. Auch kombinierte Schiebe-Schwenkbewegungen des Aufnahmeteils relativ zum Befestigungsteil sind möglich und zulässig.
  • Das Werkzeug der Zange ist in der Regel zweiteilig ausgebildet und weist z. B. bei einer Crimpzange einen Crimpstempel und einen Crimpamboss auf, wobei der Crimpstempel das bewegliche Werkzeugteil darstellt. Auch für die Realisierung des Antriebs des zweiteiligen Werkzeugs ergeben sich verschiedene Möglichkeiten. So kann insbesondere eine Handzange mit zwei Handhebeln vorgesehen sein, die den Antrieb bilden. Aber auch hydraulische oder pneumatische oder elektrische Antriebe für die Relativbewegung der beiden Werkzeugteile zueinander sind ohne weiteres möglich.
  • Für die Verriegelung der Arbeitsstellung des Aufnahmeteils kann vorteilhaft ein Blockierriegel vorgesehen sein, der eine Anschlagfläche aufweist, während das Aufnahmeteil eine der Anschlagfläche zugeordnete Gegenanschlagfläche besitzt. Der Blockierriegel kann im Bereich des Zangenkopfs schwenkbar, aber auch linear verschieblich gelagert sein. Er weist eine Freigabestellung auf, in der er die Bewegung des Aufnahmeteils nicht behindert. In einer Blockierstellung behindert er vielmehr eine Bewegung des Aufnahmeteils in der Arbeitsstellung entweder in unnachgiebiger fester Weise oder unter Zulassung eines definiert festgelegten Wegs, wie er für eine in Kauf genommene bzw. zugelassene Längenänderung des jeweiligen Werkstücks bei der Bearbeitung sinnvoll erscheint. Bei unnachgiebiger Verriegelung des Aufnahmeteils durch den Blockierriegel verbleibt der Aufnahmeteil während der Bearbeitung des Werkstücks in relativer Ruhe zum Zangenkopf. Wird dagegen eine definiert begrenzte Nachgiebigkeit zugelassen, dann bewegt sich der Aufnahmeteil des Positionierers während der Bearbeitung des Werkstücks um die zugelassene Wegstrecke relativ zum Zangenkopf. Erst nach Aufbrauchen dieses Wegs kommt dann die Anschlagfläche an die Gegenanschlagfläche zur Anlage, so dass die definiert begrenzt nachgiebige Verriegelung in eine unnachgiebige Fixierung für das Aufnahmeteil des Positionierers übergeht. Der zulässige Hub zwischen Anschlagfläche und Gegenanschlagfläche während der Bearbeitung des Werkstücks kann also unterschiedlich bemessen sein, je nach dem, ob eine unnachgiebige oder eine definiert begrenzt nachgiebige Verriegelung realisiert werden soll. Ein solcher Hub oder Abstand zwischen Anschlagfläche und Gegenanschlagfläche zu Beginn der Bearbeitung des Werkstücks kann in einem Bereich zwischen 0 und etwa 0,5 mm angesiedelt sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann der Positionierer als Klapppositionierer ausgebildet sein, wobei das Aufnahmeteil an dem Befestigungsteil um eine Schwenkachse verschwenkbar ist, die insbesondere in einer zur Zangenkopfebene parallelen Ebene in Bewegungsrichtung des beweglichen Werkzeugteils angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform wird der Klapppositionierer aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung bzw. umgekehrt rotativ um die Schwenkachse verschwenkt. Der Schwenkwinkel sollte mindestens 90° betragen, kann aber auch Werte bis in die Größenordnung von 120° einnehmen, um einer leichten Bedienbarkeit Rechnung zu tragen und das sichere Einstecken auch kleiner Werkstücke in die Aufnahmestelle des Aufnahmeteils zu ermöglichen. In der Regel wird das Aufnahmeteil eine Aufnahmestelle aufweisen. Dieser Ausführungsform ist dann ein Werkzeug zugeordnet, welches auch nur für die Bearbeitung eines Werkstücks gleichzeitig ausgebildet ist. Es versteht sich jedoch, dass auch mit mehreren Nestern gearbeitet werden kann. Ebenso ist es leicht möglich, das Aufnahmeteil des Positionierers vom Befestigungsteil leicht lösbar auszubilden, um das Aufnahmeteil an der Zange auszutauschen, also entweder zu ersetzen oder durch ein Aufnahmeteil mit einer Aufnahmestelle anderer Größenordnung auszustatten.
  • Das Aufnahmeteil des Klapppositionierers kann relativ zum Befestigungsteil auch in Richtung der Schwenkachse begrenzt beweglich gelagert sein. Entsprechendes gilt für einen linear verschiebbaren Aufnahmeteil hinsichtlich einer dazu senkrechten Bewegungsrichtung. Die Ermöglichung einer Bewegung des Aufnahmeteils in einer solchen zweiten Richtung dient dem Zweck, die Achse des Werkstücks relativ zur Achse des geschlossenen Werkzeugs im Zangenkopf so außer Flucht bzw. versetzt dazu zu bringen, dass das berührungslose Einschwenken des Werkstücks mit dem Aufnahmeteil aus der Einsteckstellung in die Arbeitsstellung möglich wird. Das Werkstück wird dann erst durch eine Rückbewegung dieser zulässigen Bewegung in fluchtende Relation gebracht und dann bearbeitet.
  • Um dieser zweiten aufgezeigten Bewegung des Aufnahmeteils eine leichte Handhabbarkeit zu geben, die zudem automatisch eintritt, kann zwischen Aufnahmeteil und Befestigungsteil ein Kraftspeicher, insbesondere eine Feder, angeordnet sein, die das Aufnahmeteil während der Bewegung aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung so versetzt zu der Achse des festen Werkzeugteils führt, dass eine berührungsloses Einbringen des Werkstücks zwischen die Werkzeugteile ermöglicht wird. Erst nach dem Ende des Bewegungswegs des Aufnahmeteils aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung und vor Beginn oder mit dem Beginn der Bearbeitung des Werkstücks wird das Werkstück wieder in fluchtende Relation gebracht, wobei der Kraftspeicher, insbesondere die Feder, entsprechend zusammengedrückt wird. Die Kraft der Feder kann sehr niedrig bemessen sein, so dass die Rückbewegung nicht nur über Teile des Positionierers bzw. des Werkzeugs, sondern auch dadurch erreicht wird, dass die Rückführkraft über das Werkstück geleitet wird. Dies ist selbst bei empfindlichen Crimpwerkstücken möglich.
  • Der Blockierriegel kann eine kraft- und/oder formschlüssige Verrastung zur Sicherung des Blockierriegels in der blockierten Achsstellung des Aufnahmeteils des Positionierers aufweisen. Besonders sinnvoll ist es natürlich, wenn diese kraft- und/oder formschlüssige Verrastung nicht nur in der Arbeitsstellung, sondern auch in der Aufsteckstellung eintritt. Jede Beendigung der Verschwenkung oder Verschiebung des Blockierriegels führt dazu, dass der Blockierriegel seine erreichte Stellung nach dem Loslassen nicht selbsttätig verlässt. Sehr einfach ist in diesem Zusammenhang eine kraftschlüssige Verrastung durch eine anliegende Feder, die die Reibkraft während der Bewegung des Blockierriegels erhöht. Aber auch formschlüssige Verrastungen sind denkbar, beispielsweise Kugelverrastung zur Sicherung der jeweiligen Stellung.
  • Auf dem Aufnahmeteil des Positionierers kann ein manuell betätigbares Sicherungselement angeordnet sein, das einerseits das in die Aufnahmestelle eingeführte Werkstück gegen Herausfallen schützt und andererseits einen Anschlag zur Begrenzung der Einschiebebewegung eines zweiten Teils des Werkstücks, insbesondere eines mit einem Stecker zu vercrimpenden Drahts eines Leiters, bildet. Das Sicherungselement erfüllt die beiden beschriebenen Funktionen und macht die Anordnung einer gesonderten Positionierplatte im Bereich des Zangenkopfs außerhalb des Positionierers überflüssig.
  • Das Sicherungselement ist manuell betätigbar, insbesondere gegen die Kraft einer Feder. Das Sicherungselement ist auf dem Aufnahmeelement schwenkbar gegen Anschläge gelagert. Die Schwenkbarkeit ist derart ausgebildet, dass ein Teil des Sicherungselements, beispielsweise eine umgebogene Nase, aus dem Bewegungsweg des Werkstücks beim Einstecken in die Aufnahmestelle ausgeschwenkt werden kann. Andererseits kehrt das Sicherungselement nach dem Loslassen wiederum in seine andere Stellung zurück, in der es nach Art eines Anschlags einen Einschiebeweg des mit dem Crimpstecker zu verbindenden Drahts begrenzt.
  • Insbesondere bei definiert begrenzt nachgiebiger Verriegelung des Aufnahmeteils in der Arbeitsstellung kann am Aufnahmeteil des Positionierers oder am Zangenkopf ein Magnet angeordnet sein, der die relative Lage des Aufnahmeteils zum Werkzeug bei Beginn der Bearbeitung des Werkstücks überwindbar sichert. Der Magnet stellt somit sicher, dass die Bearbeitung des Werkstücks immer aus der gleichen Arbeitsstellung des Aufnahmeteils heraus beginnt und stattfindet. Treten dabei Längenänderungen des Werkstücks auf, die begrenzt nachgiebig zugelassen werden, wird die Haltekraft des Magneten überwunden und die Anschlagfläche kommt an der Gegenanschlagfläche schließlich zur Anlage, so dass damit eine Längenausdehnung des Werkstücks beendet wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Schutzansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Schutzansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in den Figuren dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt eine perspektivische Seitenansicht der Zange mit Positionierer.
  • 2 zeigt eine perspektivische Ansicht des Befestigungsteils des Positionierers.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des Aufnahmeteils des Positionierers.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des Zangenkopfs mit dem Positionierer in der Aufsteckstellung.
  • 5 zeigt eine perspektivische Ansicht des Zangenkopfs mit dem Positionierer in der Arbeitsstellung.
  • 6 zeigt Ansicht des Positionierers mit weiteren Einzelheiten.
  • 7 zeigt eine perspektivische Ansicht des Zangenkopfs mit dem Positionierer in der Arbeitsstellung mit entferntem Aufnahmeteil.
  • 8 zeigt eine Ansicht des Zangenkopfs zur Verdeutlichung weiterer Einzelheiten.
  • 9 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Sicherungselements.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • 1 zeigt eine Ansicht einer als Presszange ausgebildeten Zange 1 mit einem C-förmig seitlich offenen Zangenkopf 2 in Plattenbauweise, der zwei in der Form identische Deckplatten 3 und 4 aufweist. Die Deckplatten 3 und 4 sind in aller Regel symmetrisch zu einer Zangenkopfebene 5 angeordnet. Die Zangenkopfebene 5 wird durch die beiden Haupterstreckungsrichtungen des Zangenkopfs 2 festgelegt. Im Zangenkopf 2 sind zwei Werkzeugteile 6, 7 angeordnet, die zusammen ein Werkzeug bilden. Das Werkzeugteil 6 ist ortsfest im Zangenkopf 2 gelagert, während das Werkzeugteil 7 dazu relativbeweglich angeordnet ist. Das Werkzeugteil 7 wird hier mit Hilfe der Deckplatten 3, 4 linear geführt. Man kann sich die Werkzeugteile 6 und 7 als zueinander gehörige Pressgesenkteile vorstellen, mit denen es möglich ist, ein Werkstück, wie es z. B. in 3 der DE 101 34 004 C1 dargestellt ist, in einem Pressvorgang bleibend zu verformen, beispielsweise eine Crimpverbindung herzustellen. Dazu muss allerdings das Werkstück zuvor in eine genau festgelegte Relativlage zu den Werkzeugteilen 6 und 7 gebracht werden. Hierzu dient ein Positionierer 8, der als wesentlichen Bestandteil ein Aufnahmeteil 9 aufweist. Das Aufnahmeteil 9 ist mit einem Schwenklager 10 mit Schwenkachse 11 verschwenkbar an dem Zangenkopf 2 gelagert. Das Schwenklager 10 ist so ausgebildet und angeordnet, dass sich seine Schwenkachse 11 in einer Ebene 12 befindet, die parallel zu der Zangenkopfebene 5 angeordnet ist. In der Regel liegt die Ebene 12 mit einigem Abstand parallel zur Zangenkopfebene 5. Sie kann aber auch mit der Zangenkopfebene 5 zusammenfallen.
  • Der Positionierer 8 weist neben dem Aufnahmeteil 9 ein plattenförmig ausgebildetes Befestigungsteil 13 auf, das mittels einer Schraube 14 an einem Teil im Zangenkopf 2 ortsfest angeordnet ist. Das Befestigungsteil ist insbesondere mit dem beweglichen Werkzeugteil 7 verbunden, das seinerseits wieder mit einem Antrieb 15 in Verbindung steht. Als Antrieb 15 können zwei Handhebel 16 und 17 dienen, die in bekannter Weise am Zangenkopf 2 relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind und das bewegliche Werkzeugteil 7 bevorzugt linear in Haupterstreckungsrichtung der Zange 1 antreiben.
  • Der Positionierer 8 weist neben dem Befestigungsteil 13 das Aufnahmeteil 9 auf, welches mit einer Aufnahmestelle 18 ausgestattet ist. Die Aufnahmestelle 18 ist als Vertiefung, Rinne, Nut oder dergleichen ausgebildet und an die Form und Größe des Werkstücks angepasst. Die geometrische Abstimmung ist derart vorgenommen, dass das nicht dargestellte Werkstück lagerichtig und positionsgenau in die Aufnahmestelle 18 eingesteckt werden kann, wenn sich das Aufnahmeteil 9 des Positionierers 8 in der Aufsteckstellung (4) befindet. Das Aufnahmeteil 9 ist mit dem Befestigungsteil 13 über das Schwenklager 10 schwenkbar verbunden, so dass das Aufnahmeteil 9 um die Schwenkachse 11 verschwenkt werden kann (vgl. die 4 und 5). Das Aufnahmeteil 9 (3) kann manuell leicht verschwenkt werden. Zur Realisierung des Schwenklagers 10 besitzt das Befestigungsteil 13 einen Bolzen 19 (2), dem eine Bohrung 20 (3) an dem Aufnahmeteil 9 zugeordnet ist. Sowohl das Aufnahmeteil 9 als auch das Befestigungsteil 13 einschließlich des Bolzens 19 können vorteilhaft als Formspritzteile aus Kunststoff vorgesehen sein. Der Bolzen 19 kann hülsenartig bereichsweise hohl ausgebildet sein und ein Innengewinde (nicht dargestellt) aufweisen, in welches eine Kopfschraube 21 (2) auch ohne Verwendung eines Werkzeugs einschraubbar ist. Während das Befestigungsteil 13 am Zangenkopf 2 verbleibt, kann auf diese Weise das Aufnahmeteil 9 leicht und schnell durch ein anderes Aufnahmeteil mit einer oder mehreren anders dimensionierten Aufnahmestellen ausgewechselt werden, wenn beispielsweise Werkstücke anderer Größen bearbeitet werden sollen. Wenn an einem Aufnahmeteil 9 mehrere Aufnahmestellen 18 vorgesehen sind, sind diese einer entsprechenden Anzahl Nester an den Werkzeugteilen 6 und 7 zugeordnet und beispielsweise für unterschiedliche Durchmesser von Werkstücken bestimmt. Jede Aufnahmestelle 18 ist hier als Vertiefung in der Rückseite 21 des Aufnahmeteils 9 ausgebildet. Es ist aber auch möglich, die Aufnahmestelle 9 an dem Positionierer 8 bzw. dem Aufnahmeteil 9 als Vorsprung, insbesondere als vorspringender Stift auszubilden, um ein z. B. hülsen- oder rohrförmiges Werkstück hier aufzustecken.
  • Das Aufnahmeteil 9 kann aus einer Aufsteckstellung zum Aufstecken des Werkstücks (4) in eine Arbeitsstellung (5) verschwenkt werden. Dieser Verschwenkung des Aufnahmeteils ist eine Verriegelung, insbesondere in Form eines Blockierriegels 22 zugeordnet. Der Blockierriegel 22 ist mit einem einschraubbaren Bolzen 23 an dem Befestigungsteil 13 und damit am Zangenkopf 2 schwenkbar gelagert. Wie ein Vergleich der 4 und 5 zeigt, kann er etwa um 90° manuell verschwenkt werden. In der in 4 gezeigten Stellung behindert er das Verschwenken des Aufnahmeteils 9 nicht, während er in 5 die Arbeitsstellung des Aufnahmeteils 9 verriegelt. Zu diesem Zweck weist der Blockierriegel 22 auf seiner dem Zangenkopf 2 bzw. dem Befestigungsteil 13 zugekehrten Seite eine Anschlagfläche 24 auf, der eine Gegenanschlagfläche 25 an dem Aufnahmeteil 9 zugeordnet ist. Die Anschlagfläche 24 und die Gegenanschlagfläche 25 sind in ihrer Anordnung und Ausbildung aufeinander abgestimmt. Es kann sich durchaus auch um nockenartige Schrägflächen handeln, die aneinander zur Anlage kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Aufnahmeteil 9 in der Arbeitsstellung (5 und 8) unnachgiebig verriegelt wird. In diesem Falle ist zwischen Anschlagfläche 24 und Gegenanschlagfläche 25 (8) kein Abstand vorgesehen. Wenn das Aufnahmeteil 9 in der Arbeitsstellung jedoch definiert begrenzt nachgiebig verriegelbar ausgebildet sein soll, werden die Anschlagfläche 24 und die Gegenanschlagfläche 25 am Aufnahmeteil 9 (8) so ausgebildet und zueinander angeordnet, dass in der begrenzt nachgiebig verriegelten Arbeitsstellung ein Abstand zwischen den beiden Flächen 24, 25 besteht. Dieser Abstand kann je nach Größe und Ausbildung des Werkstücks und dessen vorgesehener Bearbeitung unterschiedlich bemessen sein, um eine Längenausdehnung des Werkstücks während der Bearbeitung gezielt und bis zu einer gewissen Grenze zuzulassen. Sinnvoll für verschiedene Anwendungsfälle ist beispielsweise ein maximaler Abstand von etwa 0,3 mm. Wenn kein Abstand vorgesehen ist, also der Abstand auf 0 zurückgeführt ist, wird das Aufnahmeteil 9 in der Arbeitsstellung unnachgiebig verriegelt. Wenn dagegen ein Abstand vorgesehen ist, ist eine begrenzt nachgiebige Verriegelung realisiert.
  • Trotzdem muss auch die Bearbeitung des Werkstücks in einer definierten Arbeitsstellung beginnen. Für den Fall, dass ein bemessener Abstand zwischen den Flächen 24 und 25 vorgesehen ist, empfiehlt es sich zur Fixierung der Arbeitsstellung zu Beginn einer Bearbeitung des Werkstücks einen Magneten 26 vorzusehen, der entweder auf dem Aufnahmeteil 9 oder auch an einem anderen Teil des Zangenkopfs 2 angeordnet sein kann. Durch die Kraft des Magneten 26 wird die Arbeitsstellung des Aufnahmeteils 9 zu Beginn einer Bearbeitung festgelegt. Durch die während der Bearbeitung auftretenden Kräfte erfolgt eine Rückverschwenkung des Aufnahmeteils 9 in dem Maße, wie die Kräfte auftreten und der vorgesehene Abstand zwischen den Flächen 24 und 25 dies zulässt. Sobald die Flächen 24 und 25 zur Anlage gekommen sind, wird aus der definiert begrenzt nachgiebigen Verriegelung eine unnachgiebige Verriegelung des Aufnahmeteils 9 des Positionierers 8.
  • Insbesondere anhand der 6, aber auch erkennbar aus den 4 und 5, wird erläutert, dass das Aufnahmeteil 9 nicht nur um die Schwenkachse 11 des Bolzens 19 verschwenkbar ist, sondern auch zusätzlich in Richtung der Schwenkachse 11 begrenzt axial ausweichen kann. Zu diesem Zweck besitzt der Kopf der Kopfschraube 21 auf seiner Unterseite eine Anlagefläche 27, während die Oberseite des Aufnahmeteils 9 an dieser Stelle eine Gegenanlagefläche 28 besitzt. 6 lässt erkennen, dass zwischen den Flächen 27 und 28 ein Abstand besteht, der die Bewegung des Aufnahmeteils 9 in Richtung der Schwenkachse 11 begrenzt. Zur automatischen Nutzung dieser Axialbewegung ist ein Federstift 29 vorgesehen, der zusammen mit einer Feder 30 unverlierbar in einer Bohrung in dem Aufnahmeteil 9 angeordnet ist. Der Federstift 29 ist in 6 an sich in einer unzutreffenden Stellung dargestellt. Er liegt mit seiner freien Spitze auf einer entsprechenden Fläche des Befestigungsteils 13 an, die er während der Verschwenkung des Aufnahmeteils 9 auch nicht verlässt. Die Kraft der Feder 30 ist relativ niedrig bemessen, jedoch ausreichend, dass der Federstift 29 das Aufnahmeteil 9 außerhalb der Bearbeitung des Werkstücks so anhebt, dass die Flächen 27 und 28 zur Anlage aneinander kommen. Mit anderen Worten wird durch den Federstift 29 und die Feder 30 das Aufnahmeteil 9 gegenüber dem Befestigungsteil 13 angehoben. Diese angehobene Stellung wird in der Aufsteckstellung und während des Verschwenkens des Aufnahmeteils 9 aus der Aufsteckstellung in die Bearbeitungsstellung beibehalten. Dies zielt darauf ab, das in das Aufnahmeteil 9 an der Aufnahmestelle 18 eingesteckte Werkstück während der Verschwenkbewegung des Aufnahmeteils 3 in einer Stellung zu führen, in der es gegenüber der Achse der beiden Werkzeugteile 6 und 7 versetzt, insbesondere angehoben ist, so dass das Werkstück beim Verschwenken des Aufnahmeteils 9 in den Freiraum zwischen den Werkzeugteilen 6 und 7 berührungslos eingeschwenkt werden kann. Erst im Laufe der Bearbeitung des Werkstücks, also der Betätigung des Antriebs 15, nähern sich die Werkzeugteile 6 und 7 aneinander an, so dass das Crimpgesenk geschlossen wird. Im Laufe dieser Bearbeitung wird das Aufnahmeteil 9 unter weiterer Zusammendrückung der Feder 30 und unter Entstehung des Abstands zwischen den Flächen 27 und 28 so abgesenkt, dass es auf dem Befestigungsteil 13 aufsetzt und dort abgestützt wird. Mit dieser Abstützstellung wird gleichzeitig die fluchtende Anordnung zwischen dem Werkstück und den Werkzeugteilen 6 und 7 erreicht.
  • Der Blockierriegel 22 ist mit einer kraft- und/oder formschlüssigen Verrastung 31 (8) ausgestattet. Diese Verrastung 31 bezieht sich auf die Sicherung der verriegelten Stellung des Blockierriegels 22, kann sich aber auch auf alle anderen Stellungen des Blockierriegels 22 erstrecken. In besonders einfacher Ausführungsform der Verrastung 31 ist lediglich eine Feder 32 vorgesehen, die gegen eine Oberfläche des Befestigungsteils 13 anliegt, so dass dort eine erhöhte Reibung entsteht, die sicherstellt, dass der Blockierriegel 22 in jeder verdrehten Stellung nach seinem Loslassen automatisch gehalten wird.
  • Auf dem Aufnahmeteil 9 ist vorzugsweise ein manuell betätigbares Sicherungselement 33 angeordnet. Dieses Sicherungselement 33 ist insbesondere in den 1, 3, 4 und 9 dargestellt. Das Sicherungselement 33 ist in Form einer U-förmig ausgebildeten Anschlagwippe gestaltet und besitzt einen Schenkel 34, an dem ein manueller Angriff zur Verschwenkung des Sicherungselements 33 um einen Querbolzen 35 angreift. Durch manuelle Druckanwendung auf dem Schenkel 34 entgegen der Kraft einer Feder 36 kann das Sicherungselement 33 begrenzt verschwenkt werden. Das Sicherungselement 33 weist an seiner dem Schenkel 34 abgekehrten Seite eine Nase 37 oder einen Vorsprung auf, der relativ zur Ausbildung der Aufnahmestelle 18 und relativ zur geometrischen Gestalt des Werkstücks ausgebildet und angeordnet ist. Die Nase 37 erfüllt mehrere Funktionen. Zum einen ist die Nase 37 durch Verschwenkung des Sicherungselements 33 infolge manueller Druckanwendung auf den Schenkel 34 so verschwenkbar, dass die Aufnahmestelle 18 an dem Aufnahmeteil 9 freikommt und das Werkstück, insbesondere ein Crimpstecker, ungehindert in die Aufnahmestelle 18 eingesteckt werden kann, wenn sich das Aufnahmeteil 9 in der abgeschwenkten Aufsteckstellung befindet (1 und 4). Mit dem Loslassen des Schenkels 34 bzw. des Sicherungselements 33 verschwenkt dieses, verursacht durch die Kraft der Feder 36 und begrenzt durch hier nicht näher dargestellte Anschläge, so relativ zu dem eingesteckten Werkstück, dass es z. B. eine Nut oder eine Vertiefung an dem Werkstück hintergreift und damit das Werkstück gegen ein unbeabsichtigtes Herausfallen aus der Aufnahmestelle 18 während des Verschwenkens des Aufnahmeteils 9 aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung sichert. Darüber hinaus bildet die Nase 37 einen Anschlag 38 (9), der in der Arbeitsstellung das Einschieben eines zweiten Werkstückteils, beispielsweise eines bereichsweise abisolierten Drahts relativ zu dem in die Aufnahmestelle 18 eingesetzten Stecker begrenzt. Damit wird sichergestellt, dass die Bearbeitung des zweiteiligen Werkstücks, also die Crimpverbindung zwischen Stecker und Leiter, reproduzierbar in gesicherter Relativlage der Teile zueinander erfolgen kann.
  • Die Handhabung der Zange 1 erfolgt in der nachfolgend beschriebenen Weise:
    Zunächst wird das Aufnahmeteil 9 von der Zangenkopfebene 5 um die Schwenkachse 11 in die Aufsteckstellung (4) abgeschwenkt, wobei die Feder 30 entgegen der Darstellung der 4 dafür sorgt, dass die Oberseite des Aufnahmeteils 9 an der Unterseite des Kopfs der Schraube 21 anliegt, wobei die beiden Flächen 27 und 28 (6) aneinander anliegen. In dieser Stellung wird das Werkstück, beispielsweise der Stecker, in die Aufnahmestelle 18 eingesteckt, wobei die lagegenaue und richtige Einsteckung durch die Formgebung der Aufnahmestelle 18, die auf die Gestalt des Steckers abgestimmt ist, festgelegt ist. Der Blockierriegel 22 befindet sich in der in 4 dargestellten Stellung, so dass er den nachfolgenden Verschwenkvorgang des Aufnahmeteils 9 aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung (5) nicht behindert. Anschließend wird der Blockierriegel 22 so verschwenkt, wie dies 5 zeigt, so dass das Aufnahmeteil 9 in der Arbeitsstellung verriegelt ist. Es kann dann der Bearbeitungsschritt durchgeführt werden, indem der Antrieb 15 in Tätigkeit gesetzt wird. Dabei nähern sich die Werkzeugteile 6 und 7 relativ zueinander an. Andererseits wird unter Zusammendrückung der Feder 30 der Abstand zwischen den Flächen 27 und 28 aufgebraucht, so dass das Werkstück nach seinem berührungslosen Einschwenken in ein zwischen den Werkzeugteilen 6 und 7 gebildetes Pressgesenk fluchtend ausgerichtet wird. Durch die fortgesetzte Bewegung des Antriebs 15 erfolgt der Bearbeitungsschritt, beispielsweise der Crimpvorgang, nachdem zuvor ein entsprechender Draht oder Leiter von der anderen Seite des Zangenkopfs 2 her eingesteckt worden ist. Dieser Einsteckvorgang ist durch den Anschlag 38 begrenzt.
  • Nachdem der Bearbeitungsschritt durchgeführt wurde, wird der Antrieb 15 in Gegenrichtung bewegt, wodurch sich der Abstand zwischen den Flächen 27 und 28 wiederherstellen kann, so dass das vercrimpte Werkstück relativ zum Crimpgesenk bereits etwas angehoben wird. Durch manuelle Druckanwendung auf dem Schenkel 34 des Sicherungselements 33 kommt das Werkstück frei und kann nun ohne Behinderung durch die Nase 37 aus dem Zangenkopf 2 entnommen werden.
  • 1
    Zange
    2
    Zangenkopf
    3
    Deckplatte
    4
    Deckplatte
    5
    Zangenkopfebene
    6
    Werkzeugteil
    7
    Werkzeugteil
    8
    Positionierer
    9
    Aufnahmeteil
    10
    Schwenklager
    11
    Schwenkachse
    12
    Ebene
    13
    Befestigungsteil
    14
    Schraube
    15
    Antrieb
    16
    Handhebel
    17
    Handhebel
    18
    Aufnahmestelle
    19
    Bolzen
    20
    Bohrung
    21
    Kopfschraube
    22
    Blockierriegel
    23
    Bolzen
    24
    Anschlagfläche
    25
    Gegenanschlagfläche
    26
    Magnet
    27
    Anlagefläche
    28
    Gegenanlagefläche
    29
    Federstift
    30
    Feder
    31
    Verrastung
    32
    Feder
    33
    Sicherungselement
    34
    Schenkel
    35
    Querbolzen
    36
    Feder
    37
    Nase
    38
    Anschlag

Claims (10)

  1. Zange (1) mit einem ein zweiteiliges Werkzeug aufweisenden Zangenkopf (2), dessen eines Werkzeugteil (7) relativ zu dem anderen Werkzeugteil (6) über einen Antrieb (15) bewegbar ist, und mit einem am Zangenkopf (2) gelagerten Positionierer (8), der ein Befestigungsteil (13) zur Verbindung des Positionierers (8) mit dem Zangenkopf (2) und ein eine Aufnahmestelle (18) für das Aufstecken eines Werkstücks aufweisenden Aufnahmeteil (9) aufweist, das einerseits in eine Aufsteckstellung für das Werkstück und andererseits in eine Arbeitsstellung relativ zu dem Werkzeug im Zangenkopf (2) beweglich angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (9) in der Arbeitsstellung unnachgiebig oder definiert begrenzt nachgiebig verriegelbar ausgebildet ist.
  2. Zange (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Verriegelung der Arbeitsstellung des Aufnahmeteils (9) ein Blockierriegel (22) vorgesehen ist, der eine Anschlagfläche (24) aufweist, und dass das Aufnahmeteil (9) eine der Anschlagfläche (24) zugeordnete Gegenanschlagfläche (25) aufweist.
  3. Zange (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagfläche (24) und die Gegenanschlagfläche (25) so relativ zueinander angeordnet sind, dass sie in der Arbeitsstellung des Positionierers (8) bei Beginn der Bearbeitung des Werkstücks einen Abstand voneinander im Bereich zwischen 0 und etwa 0,5 mm aufweisen.
  4. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Positionierer (8) als Klapppositionierer ausgebildet ist, wobei das Aufnahmeteil (9) an dem Befestigungsteil (13) um eine Schwenkachse (11) verschwenkbar ist, die in einer zur Zangenkopfebene (5) parallelen Ebene (12) in Bewegungsrichtung des beweglichen Werkzeugteils (7) angeordnet ist.
  5. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeteil (9) des Klapppositionierers relativ zu dem Befestigungsteil (13) auch in Richtung der Schwenkachse (11) begrenzt beweglich gelagert ist.
  6. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Aufnahmeteil (9) und Befestigungsteil (13) ein Kraftspeicher, insbesondere eine Feder (30), angeordnet ist, die das Aufnahmeteil (9) während der Bewegung aus der Aufsteckstellung in die Arbeitsstellung so versetzt zu der Achse des festen Werkzeugteils (6) führt, dass ein berührungsloses Einbringen des Werkstücks zwischen die Werkzeugteile (6, 7) ermöglicht wird.
  7. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Blockierriegel (22) eine kraft- und/oder formschlüssige Verrastung (31) zumindest zur Sicherung der Lage des Blockierriegels (22) in der blockierten Arbeitsstellung des Aufnahmeteils (9) des Positionierers (8) aufweist.
  8. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Aufnahmeteil (9) des Positionierers (8) ein manuell betätigbares Sicherungselement (33) angeordnet ist, das einerseits das in die Aufnahmestelle (18) eingeführte Werkstück, insbesondere Stecker, gegen Herausfallen schützt und andererseits einen Anschlag (38) zur Begrenzung der Einschiebebewegung eines weiteren Teils des Werkstücks, insbesondere eines mit dem Stecker zu vercrimpenden Drahts, bildet.
  9. Zange (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (33) gegen die Kraft einer Feder (36) auf dem Aufnahmeteil (9) schwenkbar gelagert ist.
  10. Zange (1) nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass insbesondere bei definiert begrenzt nachgiebiger Verriegelung des Aufnahmeteils (9) in der Arbeitsstellung am Aufnahmeteil des Positionierers (8) oder am Zangenkopf (2) ein Magnet (26) angeordnet ist, der die relative Lage des Aufnahmeteils (9) zum Werkzeug bei Beginn der Bearbeitung des Werkstücks überwindbar sichert.
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