DE202008003452U1 - Liegenauflage - Google Patents
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Abstract
Liegenauflage,
insbes. für
die nachträgliche
Anbringung an Patientenliegen für
die medizinische Diagnostik und Therapie, dadurch gekennzeichnet daß sie eine,
vorzugsweise nach Reinigung wiederverwendbare, Tuchauflage (7) aus
Baumwollgewebe und zwei antreibbare Wickelspulen (1, 2) aufweist,
wobei die eine Wickelspule die Abwickelspule und die andere Wickelspule die
Aufwickelspule für
die, über
die Liegenpolster (9, 10) gespannte Tuchauflage (7) ist.
Description
- Gegenstand der Erfindung ist eine Liegenauflage, insbes. für Patientenliegen, welche aus zwei Ab- bzw. Aufwickelspulen besteht, welche am Kopf- und Fußbereich einer Patientenliege befestigbar sind und zwischen sich ein auf- und abrollbares Liegentuch aufnehmen, derart, als daß dieses intermittierend, jeweils nach den medizinisch-hygienischen Erfordernissen, auf der Patientenliege bewegt und fixiert wird. Dabei ist das Liegentuch vorzugsweise als nach Reinigung wiederverwendbares ungebleichtes Baumwoll-Gewebe ausgebildet.
- Es ist bekannt, Patientenliegen, insbes. mit Auflagen aus Papier, abzudecken.
- Diese sind nicht wiederverwendbar und müssen nach einmaligem Gebrauch in der Regel entsorgt werden.
- Das verursacht zum einen hohe Kosten in der Wiederbeschaffung zum anderen Kosten in der Abfallbeseitigung.
- Hinzu kommt, daß solche aus Zellstoff bestehenden Einmalabdeckungen leicht auf der Patientenliege verrutschen können.
- Des weiteren ist bekannt, an einem Ende der Patientenliege eine Rolle mit Liegenauflagen aus Zellstoff anzuordnen, nach Bedarf abzuspulen und nach Gebrauch bzw. Verschmutzung abzureißen und zu entsorgen.
- Auch hier besteht der Nachteil des hohen Rohstoffverbrauches und damit der hohem Kosten, sowie der oben beschriebenen Kosten für die Abfallbeseitigung.
- Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile zu beseitigen.
- Die Lösung der Aufgabe besteht in einer Liegenauflage gemäß des Hauptanspruches.
- Abwandlungen dieser Liegenauflage sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung wie folgt beschrieben:
- Es zeigen:
-
1 eine erste Ausführungsform der Liegenauflage, nachträglich befestigt an einer Patientenliege, in perspektivischer Darstellung, -
2 ein vergrößertes Detail im Bereich II der1 , zeigend die Einzelteile in perspektivischer explodierter Darstellung, -
3 eine vergrößerte Seitenansicht, teilweise aufgebrochen und im Schnitt, gesehen aus Richtung III auf1 , -
4 einen vertikalen Detailschnitt in der Ebene IV/IV der3 , zeigend eine Bremseinrichtung, -
5 einen Horizontalschnitt in der Ebene V/V der1 , jedoch in einer abgewandelten Ausführungsform der Befestigung der Auf- bzw. Abwickelspule an den Beinen der Patientenliege, -
6 eine weitere Ausführungsform der Liegenauflage, wobei die Auf- bzw. Abwickelspulen an horizontal verlaufenden Gestellteilen befestigt sind, -
7 die vergrößerte und explizierte Darstellung der Spulenbefestigung nach6 , zum Teil im Schnittaufbruch, -
8 einen elektromotorischen Antrieb, vorzugsweise intermittierender Arbeitsweise, zur Erzeugung von Sequenzen entsprechend den jeweiligen hygienischen und medizinisch-diagnostisch- und therapeutischen Bedingungen. - Die Liegenauflage nach
1 –4 weist zwei Wickelspulen1 und2 auf, welche an den Beinen3 des Gestelles einer Patientenliege4 nachträglich befestigbar sind. - Auf den Wickelspulen
1 und2 sind Tuchwickel5 und6 aus ungebleichtem Baumwollgewebe auf- und abwickelbar. Dazwischen bildet sich die auf den Liegenpolstern9 ,10 aufgespannte, jeweils zu benützende Tuchauflage7 aus. - Mittels Handkurbeln
8 kann nach den jeweiligen hygienischen Bedürfnissen die Tuchauflage7 weiterbewegt werden. - Dabei ist es in der Regel ausreichend, entsprechend der partiellen Verschmutzung durch den vorherigen Patienten nur das entsprechend verschmutzte Stuck der Tuchauflage
7 weiterzubewegen. - Da in vielen Fällen der Patient, z. B. für eine kurze Diagnose die Schuhe anbehält, treten Verschmutzungen bzw. hygienische Verunreinigungen nur im Fußbereich der Tuchauflage
7 auf. - Dementsprechend ist auch lediglich um diesen Betrag für den nächsten Patienten die Tuchauflage
7 weiterzubewegen, um im Anschluß daran wieder eine vollständige und hygienisch ausreichend reine Tuchauflage7 zu erhalten. - Die in der Praxis sinnvollen Einstellungssequenzen lassen sich mit Hilfe von Markierungen
11 auf der Tuchauflage7 ablesen. - So sind Sequenzen von Markierungen
11 vorgesehen, welche in einem Abstand A zueinander auf der Tuchauflage7 aufgedruckt sind. Dabei entspricht der Abstand A vorzugsweise dem Mindestabstand der Weiterbewegung der Tuchauflage7 nach jedem Patienten. Wird die Tuchauflage auch im Mittelbereich verschmutzt, was insbesondere bei therapeutischen Nutzung oft unumgänglich ist, dann kann das Tuch auch um mehrere Sequenzen bzw. Abständen A von Markierungen11 weiterbewegt werden. - Dabei ist es sinnvoll, wenn der Abstand A zweier Markierungen
11 einem bestimmten Vielfachen von Umdrehungen (Sequenz) an der Kurbel8 entspricht. - In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, die Markierungen
11 in Form von Werbeaufdrucken, z. B. für pharmazeutische Präparate auszuführen. - Die Liegenauflage als solche läßt sich in ihren Einzelteilen schnell, sicher und bequem nachträglich an den Beinen
3 der Liege4 befestigen, wie das anhand der2 und3 erklärt wird. - Eine Lagerkonsole
12 besteht hierzu aus zwei Teilen13 und14 , welche zum einen eine Schelle15 und zum anderen ein Lager16 bilden. - Die beiden Konsolenteile
13 und14 werden mit Befestigungsschrauben17 dermaßen verbunden, als daß eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Schelle15 und dem Liegenbein3 entsteht. - In das Lager
16 wird unter Bildung eines Gleitlagers der Lagerbund18 der Spule1 ,2 eingesetzt. - In vertikaler Richtung wird die Wickelspule
1 ,2 durch eine Klinke21 gegen herausheben durch die Tuchspannkraft gesichert. Die Klinke21 weist an ihrem oberen Teil eine Einführschräge22 für den Lagerbund18 auf. - Durch eine Druckfeder
25 wird die Klinke21 in Sperrposition gehalten. Die Entsperrung erfolgt über einen Zuggriff23 , welcher über eine Zugstange24 mit der Klinke21 in Verbindung steht. - Die Spulen
1 und2 sind baugleich ausgeführt, so daß sie ohne weiteres vertauscht werden können. - Sie weisen eine Kernwelle
31 auf, welche einen Schlitz32 zur Aufnahme des Endes der Tuchauflage7 besitzt. - An beiden Enden der Kernwelle
31 befinden sich Spulenscheiben33 . Nach außen setzt sich die Kernwelle31 über den bereits beschriebenen Lagerbund18 fort. - An diesen wiederum schließt sich ein Zapfen
34 mit Abflachung36 mit einer Rastvertiefung35 an, welche beide der formschlüssigen Aufnahme einer Handkurbel8 dienen. - Die Handkurbel
8 weist eine Nabe38 auf, welche eine Sackbohrung37 beinhaltet, welche dem Querschnitt des Zapfens34 entspricht. - In den lichten Querschnitt der Sackbohrung ragt eine federbelastete Rastkugel
39 hinein, derart, daß diese beim Aufstecken der Handkurbel8 auf den Zapfen34 mit der Rastvertiefung35 zusammenwirkt, d. h. die Handkurbel8 auf dem Zapfen34 axial festgelegt (lösbar) ist. - Zur Montage wird die Wickelspule
1 ,2 einfach mit ihrem Lagerbund18 an der Schrägung22 der Rastklinke21 angelegt und durch leichten Druck von oben die Rastklinke21 gegen den Druck der Feder25 verschoben, worauf die Wickelspule1 ,2 in das Lager16 hineinfällt (3 ). - Im Anschluß daran erfolgt die selbstständige Sicherung durch das zurückfallen der durch die Druckfeder
25 vorgespannte Klinke21 in ihre Ausgangsposition. - Zur Entnahme der voll auf- bzw. voll abgewickelten Spule wird wird am Zuggriff
23 gezogen, die Klinke21 fährt zurück und die Spule1 ,2 kann entnommen werden. - Damit die Tuchauflage
7 gespannt und fixiert wird, ist für die Wickelspule1 ,2 eine Friktion in Form einer Blattfeder41 zwischen dem Teil14 der Konsole12 und der Spulenscheibe33 der Wickelspule1 ,2 angeordnet (4 ). - Die Blattfeder
41 ist dabei vorzugsweise mit einer Niete42 an ihrem oberen Ende an der Lagerkonsole12 befestigt. - Dabei übernimmt die Spulenscheibe
33 an ihrer Außenseite43 die Funktion einer Bremsscheibe. Vorzugsweise sind an allen Konsolen12 , sowohl an der Auf- als auch an der Abwickelseite, solche Bremsfedern41 angeordnet, so daß in beiden Richtungen die Tuchauflage auf- und abgewickelt werden kann und jeweils dabei ein Spannen und die Sicherung gegen Verrutschen bzw. ungewolltes Abwickeln der Tuchauflage7 erfolgt. - Bei einer weiteren Ausführung nach
5 besteht der Spulenkörper1 ,2 aus einer einstückigen Anordnung. - Die Wickelwelle
65 der Spulenkörper1 ,2 ist rohrförmig ausgeführt, wobei die zentrale Bohrung69 vom Kreisquerschnitt abweicht. Eine diese zentrale Bohrung69 durchsetzende Durchsteckachse66 weist einen korrespondierenden Querschnitt auf, derart, daß eine Drehmomentübertragung zwischen der Durchsteckachse66 und den Spulenkörper1 ,2 gegeben ist. Beispielsweise weist die runde Durchsteckachse66 eine mit einer Gegenfläche67a der zentralen Bohrung69 zusammenwirkende Abflachung67 auf. - Die Konsole
51 besteht wieder aus zwei Teilen, nämlich den Teilen52 und53 , welche eine Schelle54 bilden. - Die Verspannung und Verschraubung am vertikalen Liegenbein
3 erfolgt mit einer Schraube57 und einem Spannschraubgriff55 , welcher eine Mutter56 beinhaltet. - Auf der anderen Seite der Schelle
54 ist ein Hakenmechanismus vorgesehen, bestehend aus einem Haken59 und einer Durchstecköffnung61 . - Das nach innen hineinkragende Teil
60 der Konsole51 weist eine Bohrung61 auf, durch welche die Durchsteckachse66 hindurchgesteckt wird. - Entsprechend ist die Konsole
51 auf der anderen Seite ebenfalls gestaltet. - Am vorderseitigen Ende der Durchsteckachse
66 befindet sich ein Anlagebund62 sowie die Handkurbel8 . - Die beiden Spulenscheiben
68 sind vorzugsweise thermoplastisch einstückig mit der Wickelwelle65 zur Bildung der Wickelspule1 ,2 geformt. Diese Ausführung ist besonders einfach aufgebaut und am Liegenbein3 zu montieren. Die Auswechselung der Wickelspulen1 ,2 (leer bzw. voll) ist ebenso einfach zu bewerkstelligen. - Es müssen lediglich beim Austausch der Wickelspulen
1 ,2 die entsprechenden Steckachsen66 herausgezogen werden worauf die entsprechenden Wickelspulen1 ,2 frei handhabbar sind. d. h., die den Tuchwickel7 (verbrauchtes Material) tragende Wickelspule2 kann in die Reinigung gebracht werden. Die leere Wickelspule1 kann aus ihrer kopfteilseitigen Lagerung in die fußteilseitige Lagerung gebracht werden. Eine neue, d. h. einen frisch gewaschenen Tuchwickel tragende Wickelspule1 kann alsdann in die kopfseitige Lagerung gebracht werden. Das vom Tuchwickel abgewickelte Ende wird dann über die Liegenoberfläche geführt und mit der Wickelwelle65 der Wickelspule2 verbunden. - Eine weitere Ausführungsform ist in
6 und7 beschrieben. Hierbei werden die Wickelspulen1 und2 an den horizontalen Gestellteilen71 und72 der Patientenliege4 lösbar befestigt. - Hierzu dienen Konsolenteile
72 , welche über Gelenke75 mit Spannhebeln73 verbunden sind. - Diese schließen in sich zylinderförmige Spannzonen
76 ein, welche die horizontalen Streben71 umfassen. - Das Festspannen erfolgt kraftschlüssig über eine Spannschraube
74 und ein Gewinde77 im Konsolenteil72 . - Die Spulenkörper
1 und2 sind an der Konsole72 , in derselben Art und Weise wie in5 dargestellt, gelagert. - Mit
66 ist die Durchsteckachse bezeichnet und mit67 deren Abflachung. - Die Spulenscheiben
68 weisen mehrere Öffnungen78 auf, zum einen, um Material und Gewicht zu sparen, zum anderen, um den Wickelfüllungsgrad der Tuchwickel5 ,6 beobachten zu können. - Eine weitere Ausführungsform ist in
8 dargestellt. - Diese beinhaltet eine elektrische Antriebseinheit
81 mit einem Bedienerpult82 sowie eine Abtriebskupplung, z. B. in Form einer Klauenkupplung83 . - Diese weist eine Nut
84 auf, in welche das bei36 /36 abgeflachte Ende eines Antriebzapfens85 für die Wickelspule1 ,2 eingesetzt werden kann. Dabei kommt der Lagerbund18 der Wickelspule1 ,2 in lagernden Kontakt mit dem Lager16 der Konsole12 . - Ansonsten ist, die Konstruktion wie im Beispiel nach den
1 –4 beschrieben ausgeführt. - Am Bedienerpult
82 werden die Transportsequenzen der Tuchauflage7 eingestellt, so daß nach Eingabe des akuten Transportbefehles die Tuchauflage7 automatisch um das vorgeschriebene Maß weiterbewegt wird und an vorbestimmter Stelle zum Stillstand kommt. -
- 1
- Wickelspule
- 2
- Wickelspule
- 3
- Liegenbein
- 4
- Patientenliege
- 5
- Tuchwickel
- 6
- Tuchwickel
- 7
- Tuchauflage
- 8
- Handkurbel
- 9
- Liegenpolster
- 10
- Liegenpolster
- 11
- Markierungen
- 12
- Lagerkonsole
- 13
- Teil
von
12 - 14
- Teil
von
12 - 15
- Schelle
- 16
- Lager
für
1 ,2 ,18 - 17
- Schrauben
- 18
- Lagerbund
- 19
- 20
- 21
- Klinke
- 22
- Einführschräge
- 23
- Zuggriff
- 24
- Zugstange
- 25
- Druckfeder
- 31
- Kernwelle
- 32
- Tuchschlitz
- 33
- Spulenscheibe
- 34
- Zapfen
- 35
- Rastvertiefung
in
34 - 36
- Abflachung
an
34 - 37
- Sackbohrung
in
38 - 38
- Nabe
- 39
- Rastkugel
- 40
- A
- Abstand
- 41
- Blattfeder
- 42
- Niete
- 43
- Außenseite
von
33 - 51
- Lagerkonsole
- 52
- Teil
von
51 - 53
- Teil
von
51 - 54
- Schelle
- 55
- Schraub-Spann-Griff
- 56
- Mutter
- 57
- Schraube
- 58
- Hakenmechanismus
- 59
- Haken
- 60
- Teil der Konsole
- 61
- Durchstecköffnung
- 62
- Bund
- 65
- Wickelwelle
- 66
- Durchsteck-Lagerachse
- 67
- Abflachung
- 67a
- Gegenfläche
- 68
- Spulenscheiben
- 69
- zentrale Bohrung
- 71
- horizont. Streben
- 72
- Konsolenteil
- 73
- Spannhebel
- 74
- Spannschraube
- 75
- Gelenke
- 76
- Spannzone
- 77
- Gewinde
- 81
- el. Antrieb
- 82
- Bedienerpult
- 83
- Kupplung
- 84
- Nut
- 85
- Zapfen
Claims (26)
- Liegenauflage, insbes. für die nachträgliche Anbringung an Patientenliegen für die medizinische Diagnostik und Therapie, dadurch gekennzeichnet daß sie eine, vorzugsweise nach Reinigung wiederverwendbare, Tuchauflage (
7 ) aus Baumwollgewebe und zwei antreibbare Wickelspulen (1 ,2 ) aufweist, wobei die eine Wickelspule die Abwickelspule und die andere Wickelspule die Aufwickelspule für die, über die Liegenpolster (9 ,10 ) gespannte Tuchauflage (7 ) ist. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelspulen (
1 ,2 ) baugleich ausgebildet sind. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung in Form von Lagerkonsolen (
12 ,51 ) zur lösbaren Befestigung an den Liegenbeinen (3 ) der Liege (4 ) aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen in Form von Lagerkonsolen (
72 ,73 ) zur lösbaren Befestigung an den horizontalen Gestellteilen (71 ) aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerkonsolen (
12 ,51 ,72 ) Mittel zum Einlegen von Wickelspulen (1 ,2 ) aufweisen. - Liegenauflage nach Anspruch 1, 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie Sicherungen in Form einer Klinkenanordnung (
21 ) zur Fixierung der Wickelspule (1 ,2 ) in den Lagerkonsolen aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie Aufnahmedorne (
66 ), welche seitlich in die Lagerkonsolen einschiebbar sind, aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß für den Antrieb der Wickelspulen (
1 ,2 ) manuelle Kurbeltriebe (8 ) vorgesehen sind. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Tuchauflage (
7 ) Markierungen (11 ) zur manuellen Sequenzsteuerung für den intermittierenden Weitertransport der Tuchauflage (7 ) vorgesehen sind. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (
11 ) auf der Tuchauflage (7 ) Werbung für pharmazeutische Produkte etc. beinhalten. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Antrieb der Wickelspulen (
1 ,2 ) mindestens ein elektromotorischer Antrieb vorgesehen ist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der elektromotorische Antrieb (
81 ) eine automatische Sequenzsteuerung für den intermittierenden Weitertransport der Tuchauflage (7 ) aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufbringung der Spannung der Tuchauflage (
7 ) Reibungsbremsen in Form von Blattfedern (41 ) vorgesehen sind, welche auf die Spulenscheiben (33 ,68 ) der Wickelspulen (1 ,2 ) einwirken. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tuchauflage (
7 ) aus einem nach Reinigung wiederverwendbarem, ungebleichtem Baumwollgewebe besteht. - Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tuchauflage (
7 ) aus einem nicht wiederverwendbaren Material, insbes. einem Faservlies besteht. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (
12 ) aus zwei Teilen (13 ) und (14 ) besteht, welche eine Schelle (15 ) zur Befestigung an Liegenbein (3 ) bilden, wobei am herauskragenden Ende eine Ausnehmung zur Bildung eines Bundlagers (16 ) angebracht ist, in welcher der Lagerbund (18 ) der Wickelspule (1 ,2 ) gelagert ist. - Liegenauflage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile (
13 ,14 ) mit Schrauben verspannt sind. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelspule (
1 ,2 ) einstückig aus Kunststoff gefertigt ist, eine Durchgangsbohrung (69 ) aufweist, welche vom kreisförmigen Querschnitt abweicht und eine diese durchsetzende Steckachse (66 ) mit entsprechendem Querschnitt aufweist (5 ). - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (
51 ) aus zwei Teilen (52 ) und (53 ) gebildet ist, welche eine Schelle (54 ) zur Befestigung am Liegenbein (3 ) bilden, wobei auf der einen Seite die beiden Teile (52 ,53 ) durch eine Haken-Ösenverbindung (59 ,61 ) verbunden sind, während sie auf der anderen Seite eine Spannschraubverbindung (55 ,56 ,57 ) aufweisen. - Liegenauflage nach Anspruch 1, 5 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (
51 ) an ihrer Auskragung eine Durchstecköffnung (61 ) zur Bildung eines Lagers (16 ) für den Aufnahmedorn (66 ) des Spulenwickels (1 ,2 ) aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolen aus Teilen (
72 ,73 ) bestehen, welche über ein Gelenk (75 ) verbunden sind und welche zylindrische Spannflächenbereiche (76 ) aufweisen und welche zur Bildung einer kraftschlüssigen Verbindung mit horizontalen Gestellteilen (71 ) eine Spannschraubverbindung (74 ,77 ) aufweisen. - Liegenauflage nach Anspruch 1, 2 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenscheiben (
33 ,68 ) der Wickelspulen (1 ,2 ) an ihrer Oberfläche (43 ) als Bremsscheiben ausgebildet sind. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenscheiben (
33 ,68 ) der Wickelspulen (1 ,2 ) mindestens eine Öffnung (78 ) zur Beobachtung des Tuch-Wickeldurchmessers aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenkernwelle (
31 ) einen Schlitz (32 ) zur endseitigen Fixierung der Tuchauflage (7 ) aufweist. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 11, dadurch gekennzeihnet, daß der elektromotorische Antrieb (
81 ) endseitig eine Klauenkupplung (84 ) aufweist, welche in formschlüssiger Verbindung mit dem Wellenstumpf (85 ) der Wickelspule (1 ,2 ) steht. - Liegenauflage nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (A) zweier Markierungen (
11 ) einem bestimmten vielfachen von Umdrehungen (Sequenz) an der Handkurbel (8 ) entspricht, vorzugsweise dem ein- bis fünffachen.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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| DE200820003452 DE202008003452U1 (de) | 2008-03-11 | 2008-03-11 | Liegenauflage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE202008003452U1 true DE202008003452U1 (de) | 2008-06-19 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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| DE (1) | DE202008003452U1 (de) |
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2008
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