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DE202008003452U1 - Liegenauflage - Google Patents

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DE202008003452U1
DE202008003452U1 DE200820003452 DE202008003452U DE202008003452U1 DE 202008003452 U1 DE202008003452 U1 DE 202008003452U1 DE 200820003452 DE200820003452 DE 200820003452 DE 202008003452 U DE202008003452 U DE 202008003452U DE 202008003452 U1 DE202008003452 U1 DE 202008003452U1
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G13/00Operating tables; Auxiliary appliances therefor
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Abstract

Liegenauflage, insbes. für die nachträgliche Anbringung an Patientenliegen für die medizinische Diagnostik und Therapie, dadurch gekennzeichnet daß sie eine, vorzugsweise nach Reinigung wiederverwendbare, Tuchauflage (7) aus Baumwollgewebe und zwei antreibbare Wickelspulen (1, 2) aufweist, wobei die eine Wickelspule die Abwickelspule und die andere Wickelspule die Aufwickelspule für die, über die Liegenpolster (9, 10) gespannte Tuchauflage (7) ist.

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist eine Liegenauflage, insbes. für Patientenliegen, welche aus zwei Ab- bzw. Aufwickelspulen besteht, welche am Kopf- und Fußbereich einer Patientenliege befestigbar sind und zwischen sich ein auf- und abrollbares Liegentuch aufnehmen, derart, als daß dieses intermittierend, jeweils nach den medizinisch-hygienischen Erfordernissen, auf der Patientenliege bewegt und fixiert wird. Dabei ist das Liegentuch vorzugsweise als nach Reinigung wiederverwendbares ungebleichtes Baumwoll-Gewebe ausgebildet.
  • Es ist bekannt, Patientenliegen, insbes. mit Auflagen aus Papier, abzudecken.
  • Diese sind nicht wiederverwendbar und müssen nach einmaligem Gebrauch in der Regel entsorgt werden.
  • Das verursacht zum einen hohe Kosten in der Wiederbeschaffung zum anderen Kosten in der Abfallbeseitigung.
  • Hinzu kommt, daß solche aus Zellstoff bestehenden Einmalabdeckungen leicht auf der Patientenliege verrutschen können.
  • Des weiteren ist bekannt, an einem Ende der Patientenliege eine Rolle mit Liegenauflagen aus Zellstoff anzuordnen, nach Bedarf abzuspulen und nach Gebrauch bzw. Verschmutzung abzureißen und zu entsorgen.
  • Auch hier besteht der Nachteil des hohen Rohstoffverbrauches und damit der hohem Kosten, sowie der oben beschriebenen Kosten für die Abfallbeseitigung.
  • Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, diese Nachteile zu beseitigen.
  • Die Lösung der Aufgabe besteht in einer Liegenauflage gemäß des Hauptanspruches.
  • Abwandlungen dieser Liegenauflage sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung wie folgt beschrieben:
  • Es zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform der Liegenauflage, nachträglich befestigt an einer Patientenliege, in perspektivischer Darstellung,
  • 2 ein vergrößertes Detail im Bereich II der 1, zeigend die Einzelteile in perspektivischer explodierter Darstellung,
  • 3 eine vergrößerte Seitenansicht, teilweise aufgebrochen und im Schnitt, gesehen aus Richtung III auf 1,
  • 4 einen vertikalen Detailschnitt in der Ebene IV/IV der 3, zeigend eine Bremseinrichtung,
  • 5 einen Horizontalschnitt in der Ebene V/V der 1, jedoch in einer abgewandelten Ausführungsform der Befestigung der Auf- bzw. Abwickelspule an den Beinen der Patientenliege,
  • 6 eine weitere Ausführungsform der Liegenauflage, wobei die Auf- bzw. Abwickelspulen an horizontal verlaufenden Gestellteilen befestigt sind,
  • 7 die vergrößerte und explizierte Darstellung der Spulenbefestigung nach 6, zum Teil im Schnittaufbruch,
  • 8 einen elektromotorischen Antrieb, vorzugsweise intermittierender Arbeitsweise, zur Erzeugung von Sequenzen entsprechend den jeweiligen hygienischen und medizinisch-diagnostisch- und therapeutischen Bedingungen.
  • Die Liegenauflage nach 14 weist zwei Wickelspulen 1 und 2 auf, welche an den Beinen 3 des Gestelles einer Patientenliege 4 nachträglich befestigbar sind.
  • Auf den Wickelspulen 1 und 2 sind Tuchwickel 5 und 6 aus ungebleichtem Baumwollgewebe auf- und abwickelbar. Dazwischen bildet sich die auf den Liegenpolstern 9, 10 aufgespannte, jeweils zu benützende Tuchauflage 7 aus.
  • Mittels Handkurbeln 8 kann nach den jeweiligen hygienischen Bedürfnissen die Tuchauflage 7 weiterbewegt werden.
  • Dabei ist es in der Regel ausreichend, entsprechend der partiellen Verschmutzung durch den vorherigen Patienten nur das entsprechend verschmutzte Stuck der Tuchauflage 7 weiterzubewegen.
  • Da in vielen Fällen der Patient, z. B. für eine kurze Diagnose die Schuhe anbehält, treten Verschmutzungen bzw. hygienische Verunreinigungen nur im Fußbereich der Tuchauflage 7 auf.
  • Dementsprechend ist auch lediglich um diesen Betrag für den nächsten Patienten die Tuchauflage 7 weiterzubewegen, um im Anschluß daran wieder eine vollständige und hygienisch ausreichend reine Tuchauflage 7 zu erhalten.
  • Die in der Praxis sinnvollen Einstellungssequenzen lassen sich mit Hilfe von Markierungen 11 auf der Tuchauflage 7 ablesen.
  • So sind Sequenzen von Markierungen 11 vorgesehen, welche in einem Abstand A zueinander auf der Tuchauflage 7 aufgedruckt sind. Dabei entspricht der Abstand A vorzugsweise dem Mindestabstand der Weiterbewegung der Tuchauflage 7 nach jedem Patienten. Wird die Tuchauflage auch im Mittelbereich verschmutzt, was insbesondere bei therapeutischen Nutzung oft unumgänglich ist, dann kann das Tuch auch um mehrere Sequenzen bzw. Abständen A von Markierungen 11 weiterbewegt werden.
  • Dabei ist es sinnvoll, wenn der Abstand A zweier Markierungen 11 einem bestimmten Vielfachen von Umdrehungen (Sequenz) an der Kurbel 8 entspricht.
  • In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, die Markierungen 11 in Form von Werbeaufdrucken, z. B. für pharmazeutische Präparate auszuführen.
  • Die Liegenauflage als solche läßt sich in ihren Einzelteilen schnell, sicher und bequem nachträglich an den Beinen 3 der Liege 4 befestigen, wie das anhand der 2 und 3 erklärt wird.
  • Eine Lagerkonsole 12 besteht hierzu aus zwei Teilen 13 und 14, welche zum einen eine Schelle 15 und zum anderen ein Lager 16 bilden.
  • Die beiden Konsolenteile 13 und 14 werden mit Befestigungsschrauben 17 dermaßen verbunden, als daß eine kraftschlüssige Verbindung zwischen der Schelle 15 und dem Liegenbein 3 entsteht.
  • In das Lager 16 wird unter Bildung eines Gleitlagers der Lagerbund 18 der Spule 1, 2 eingesetzt.
  • In vertikaler Richtung wird die Wickelspule 1, 2 durch eine Klinke 21 gegen herausheben durch die Tuchspannkraft gesichert. Die Klinke 21 weist an ihrem oberen Teil eine Einführschräge 22 für den Lagerbund 18 auf.
  • Durch eine Druckfeder 25 wird die Klinke 21 in Sperrposition gehalten. Die Entsperrung erfolgt über einen Zuggriff 23, welcher über eine Zugstange 24 mit der Klinke 21 in Verbindung steht.
  • Die Spulen 1 und 2 sind baugleich ausgeführt, so daß sie ohne weiteres vertauscht werden können.
  • Sie weisen eine Kernwelle 31 auf, welche einen Schlitz 32 zur Aufnahme des Endes der Tuchauflage 7 besitzt.
  • An beiden Enden der Kernwelle 31 befinden sich Spulenscheiben 33. Nach außen setzt sich die Kernwelle 31 über den bereits beschriebenen Lagerbund 18 fort.
  • An diesen wiederum schließt sich ein Zapfen 34 mit Abflachung 36 mit einer Rastvertiefung 35 an, welche beide der formschlüssigen Aufnahme einer Handkurbel 8 dienen.
  • Die Handkurbel 8 weist eine Nabe 38 auf, welche eine Sackbohrung 37 beinhaltet, welche dem Querschnitt des Zapfens 34 entspricht.
  • In den lichten Querschnitt der Sackbohrung ragt eine federbelastete Rastkugel 39 hinein, derart, daß diese beim Aufstecken der Handkurbel 8 auf den Zapfen 34 mit der Rastvertiefung 35 zusammenwirkt, d. h. die Handkurbel 8 auf dem Zapfen 34 axial festgelegt (lösbar) ist.
  • Zur Montage wird die Wickelspule 1, 2 einfach mit ihrem Lagerbund 18 an der Schrägung 22 der Rastklinke 21 angelegt und durch leichten Druck von oben die Rastklinke 21 gegen den Druck der Feder 25 verschoben, worauf die Wickelspule 1, 2 in das Lager 16 hineinfällt (3).
  • Im Anschluß daran erfolgt die selbstständige Sicherung durch das zurückfallen der durch die Druckfeder 25 vorgespannte Klinke 21 in ihre Ausgangsposition.
  • Zur Entnahme der voll auf- bzw. voll abgewickelten Spule wird wird am Zuggriff 23 gezogen, die Klinke 21 fährt zurück und die Spule 1, 2 kann entnommen werden.
  • Damit die Tuchauflage 7 gespannt und fixiert wird, ist für die Wickelspule 1, 2 eine Friktion in Form einer Blattfeder 41 zwischen dem Teil 14 der Konsole 12 und der Spulenscheibe 33 der Wickelspule 1, 2 angeordnet (4).
  • Die Blattfeder 41 ist dabei vorzugsweise mit einer Niete 42 an ihrem oberen Ende an der Lagerkonsole 12 befestigt.
  • Dabei übernimmt die Spulenscheibe 33 an ihrer Außenseite 43 die Funktion einer Bremsscheibe. Vorzugsweise sind an allen Konsolen 12, sowohl an der Auf- als auch an der Abwickelseite, solche Bremsfedern 41 angeordnet, so daß in beiden Richtungen die Tuchauflage auf- und abgewickelt werden kann und jeweils dabei ein Spannen und die Sicherung gegen Verrutschen bzw. ungewolltes Abwickeln der Tuchauflage 7 erfolgt.
  • Bei einer weiteren Ausführung nach 5 besteht der Spulenkörper 1, 2 aus einer einstückigen Anordnung.
  • Die Wickelwelle 65 der Spulenkörper 1, 2 ist rohrförmig ausgeführt, wobei die zentrale Bohrung 69 vom Kreisquerschnitt abweicht. Eine diese zentrale Bohrung 69 durchsetzende Durchsteckachse 66 weist einen korrespondierenden Querschnitt auf, derart, daß eine Drehmomentübertragung zwischen der Durchsteckachse 66 und den Spulenkörper 1, 2 gegeben ist. Beispielsweise weist die runde Durchsteckachse 66 eine mit einer Gegenfläche 67a der zentralen Bohrung 69 zusammenwirkende Abflachung 67 auf.
  • Die Konsole 51 besteht wieder aus zwei Teilen, nämlich den Teilen 52 und 53, welche eine Schelle 54 bilden.
  • Die Verspannung und Verschraubung am vertikalen Liegenbein 3 erfolgt mit einer Schraube 57 und einem Spannschraubgriff 55, welcher eine Mutter 56 beinhaltet.
  • Auf der anderen Seite der Schelle 54 ist ein Hakenmechanismus vorgesehen, bestehend aus einem Haken 59 und einer Durchstecköffnung 61.
  • Das nach innen hineinkragende Teil 60 der Konsole 51 weist eine Bohrung 61 auf, durch welche die Durchsteckachse 66 hindurchgesteckt wird.
  • Entsprechend ist die Konsole 51 auf der anderen Seite ebenfalls gestaltet.
  • Am vorderseitigen Ende der Durchsteckachse 66 befindet sich ein Anlagebund 62 sowie die Handkurbel 8.
  • Die beiden Spulenscheiben 68 sind vorzugsweise thermoplastisch einstückig mit der Wickelwelle 65 zur Bildung der Wickelspule 1, 2 geformt. Diese Ausführung ist besonders einfach aufgebaut und am Liegenbein 3 zu montieren. Die Auswechselung der Wickelspulen 1, 2 (leer bzw. voll) ist ebenso einfach zu bewerkstelligen.
  • Es müssen lediglich beim Austausch der Wickelspulen 1, 2 die entsprechenden Steckachsen 66 herausgezogen werden worauf die entsprechenden Wickelspulen 1, 2 frei handhabbar sind. d. h., die den Tuchwickel 7 (verbrauchtes Material) tragende Wickelspule 2 kann in die Reinigung gebracht werden. Die leere Wickelspule 1 kann aus ihrer kopfteilseitigen Lagerung in die fußteilseitige Lagerung gebracht werden. Eine neue, d. h. einen frisch gewaschenen Tuchwickel tragende Wickelspule 1 kann alsdann in die kopfseitige Lagerung gebracht werden. Das vom Tuchwickel abgewickelte Ende wird dann über die Liegenoberfläche geführt und mit der Wickelwelle 65 der Wickelspule 2 verbunden.
  • Eine weitere Ausführungsform ist in 6 und 7 beschrieben. Hierbei werden die Wickelspulen 1 und 2 an den horizontalen Gestellteilen 71 und 72 der Patientenliege 4 lösbar befestigt.
  • Hierzu dienen Konsolenteile 72, welche über Gelenke 75 mit Spannhebeln 73 verbunden sind.
  • Diese schließen in sich zylinderförmige Spannzonen 76 ein, welche die horizontalen Streben 71 umfassen.
  • Das Festspannen erfolgt kraftschlüssig über eine Spannschraube 74 und ein Gewinde 77 im Konsolenteil 72.
  • Die Spulenkörper 1 und 2 sind an der Konsole 72, in derselben Art und Weise wie in 5 dargestellt, gelagert.
  • Mit 66 ist die Durchsteckachse bezeichnet und mit 67 deren Abflachung.
  • Die Spulenscheiben 68 weisen mehrere Öffnungen 78 auf, zum einen, um Material und Gewicht zu sparen, zum anderen, um den Wickelfüllungsgrad der Tuchwickel 5, 6 beobachten zu können.
  • Eine weitere Ausführungsform ist in 8 dargestellt.
  • Diese beinhaltet eine elektrische Antriebseinheit 81 mit einem Bedienerpult 82 sowie eine Abtriebskupplung, z. B. in Form einer Klauenkupplung 83.
  • Diese weist eine Nut 84 auf, in welche das bei 36/36 abgeflachte Ende eines Antriebzapfens 85 für die Wickelspule 1, 2 eingesetzt werden kann. Dabei kommt der Lagerbund 18 der Wickelspule 1, 2 in lagernden Kontakt mit dem Lager 16 der Konsole 12.
  • Ansonsten ist, die Konstruktion wie im Beispiel nach den 14 beschrieben ausgeführt.
  • Am Bedienerpult 82 werden die Transportsequenzen der Tuchauflage 7 eingestellt, so daß nach Eingabe des akuten Transportbefehles die Tuchauflage 7 automatisch um das vorgeschriebene Maß weiterbewegt wird und an vorbestimmter Stelle zum Stillstand kommt.
  • 1
    Wickelspule
    2
    Wickelspule
    3
    Liegenbein
    4
    Patientenliege
    5
    Tuchwickel
    6
    Tuchwickel
    7
    Tuchauflage
    8
    Handkurbel
    9
    Liegenpolster
    10
    Liegenpolster
    11
    Markierungen
    12
    Lagerkonsole
    13
    Teil von 12
    14
    Teil von 12
    15
    Schelle
    16
    Lager für 1, 2, 18
    17
    Schrauben
    18
    Lagerbund
    19
    20
    21
    Klinke
    22
    Einführschräge
    23
    Zuggriff
    24
    Zugstange
    25
    Druckfeder
    31
    Kernwelle
    32
    Tuchschlitz
    33
    Spulenscheibe
    34
    Zapfen
    35
    Rastvertiefung in 34
    36
    Abflachung an 34
    37
    Sackbohrung in 38
    38
    Nabe
    39
    Rastkugel
    40
    A
    Abstand
    41
    Blattfeder
    42
    Niete
    43
    Außenseite von 33
    51
    Lagerkonsole
    52
    Teil von 51
    53
    Teil von 51
    54
    Schelle
    55
    Schraub-Spann-Griff
    56
    Mutter
    57
    Schraube
    58
    Hakenmechanismus
    59
    Haken
    60
    Teil der Konsole
    61
    Durchstecköffnung
    62
    Bund
    65
    Wickelwelle
    66
    Durchsteck-Lagerachse
    67
    Abflachung
    67a
    Gegenfläche
    68
    Spulenscheiben
    69
    zentrale Bohrung
    71
    horizont. Streben
    72
    Konsolenteil
    73
    Spannhebel
    74
    Spannschraube
    75
    Gelenke
    76
    Spannzone
    77
    Gewinde
    81
    el. Antrieb
    82
    Bedienerpult
    83
    Kupplung
    84
    Nut
    85
    Zapfen

Claims (26)

  1. Liegenauflage, insbes. für die nachträgliche Anbringung an Patientenliegen für die medizinische Diagnostik und Therapie, dadurch gekennzeichnet daß sie eine, vorzugsweise nach Reinigung wiederverwendbare, Tuchauflage (7) aus Baumwollgewebe und zwei antreibbare Wickelspulen (1, 2) aufweist, wobei die eine Wickelspule die Abwickelspule und die andere Wickelspule die Aufwickelspule für die, über die Liegenpolster (9, 10) gespannte Tuchauflage (7) ist.
  2. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelspulen (1, 2) baugleich ausgebildet sind.
  3. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einrichtung in Form von Lagerkonsolen (12, 51) zur lösbaren Befestigung an den Liegenbeinen (3) der Liege (4) aufweist.
  4. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen in Form von Lagerkonsolen (72, 73) zur lösbaren Befestigung an den horizontalen Gestellteilen (71) aufweist.
  5. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerkonsolen (12, 51, 72) Mittel zum Einlegen von Wickelspulen (1, 2) aufweisen.
  6. Liegenauflage nach Anspruch 1, 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie Sicherungen in Form einer Klinkenanordnung (21) zur Fixierung der Wickelspule (1, 2) in den Lagerkonsolen aufweist.
  7. Liegenauflage nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie Aufnahmedorne (66), welche seitlich in die Lagerkonsolen einschiebbar sind, aufweist.
  8. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß für den Antrieb der Wickelspulen (1, 2) manuelle Kurbeltriebe (8) vorgesehen sind.
  9. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Tuchauflage (7) Markierungen (11) zur manuellen Sequenzsteuerung für den intermittierenden Weitertransport der Tuchauflage (7) vorgesehen sind.
  10. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (11) auf der Tuchauflage (7) Werbung für pharmazeutische Produkte etc. beinhalten.
  11. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Antrieb der Wickelspulen (1, 2) mindestens ein elektromotorischer Antrieb vorgesehen ist.
  12. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der elektromotorische Antrieb (81) eine automatische Sequenzsteuerung für den intermittierenden Weitertransport der Tuchauflage (7) aufweist.
  13. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufbringung der Spannung der Tuchauflage (7) Reibungsbremsen in Form von Blattfedern (41) vorgesehen sind, welche auf die Spulenscheiben (33, 68) der Wickelspulen (1, 2) einwirken.
  14. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tuchauflage (7) aus einem nach Reinigung wiederverwendbarem, ungebleichtem Baumwollgewebe besteht.
  15. Liegenauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tuchauflage (7) aus einem nicht wiederverwendbaren Material, insbes. einem Faservlies besteht.
  16. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (12) aus zwei Teilen (13) und (14) besteht, welche eine Schelle (15) zur Befestigung an Liegenbein (3) bilden, wobei am herauskragenden Ende eine Ausnehmung zur Bildung eines Bundlagers (16) angebracht ist, in welcher der Lagerbund (18) der Wickelspule (1, 2) gelagert ist.
  17. Liegenauflage nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolenteile (13, 14) mit Schrauben verspannt sind.
  18. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Wickelspule (1, 2) einstückig aus Kunststoff gefertigt ist, eine Durchgangsbohrung (69) aufweist, welche vom kreisförmigen Querschnitt abweicht und eine diese durchsetzende Steckachse (66) mit entsprechendem Querschnitt aufweist (5).
  19. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (51) aus zwei Teilen (52) und (53) gebildet ist, welche eine Schelle (54) zur Befestigung am Liegenbein (3) bilden, wobei auf der einen Seite die beiden Teile (52, 53) durch eine Haken-Ösenverbindung (59, 61) verbunden sind, während sie auf der anderen Seite eine Spannschraubverbindung (55, 56, 57) aufweisen.
  20. Liegenauflage nach Anspruch 1, 5 und 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsole (51) an ihrer Auskragung eine Durchstecköffnung (61) zur Bildung eines Lagers (16) für den Aufnahmedorn (66) des Spulenwickels (1, 2) aufweist.
  21. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Konsolen aus Teilen (72, 73) bestehen, welche über ein Gelenk (75) verbunden sind und welche zylindrische Spannflächenbereiche (76) aufweisen und welche zur Bildung einer kraftschlüssigen Verbindung mit horizontalen Gestellteilen (71) eine Spannschraubverbindung (74, 77) aufweisen.
  22. Liegenauflage nach Anspruch 1, 2 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenscheiben (33, 68) der Wickelspulen (1, 2) an ihrer Oberfläche (43) als Bremsscheiben ausgebildet sind.
  23. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenscheiben (33, 68) der Wickelspulen (1, 2) mindestens eine Öffnung (78) zur Beobachtung des Tuch-Wickeldurchmessers aufweist.
  24. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenkernwelle (31) einen Schlitz (32) zur endseitigen Fixierung der Tuchauflage (7) aufweist.
  25. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 11, dadurch gekennzeihnet, daß der elektromotorische Antrieb (81) endseitig eine Klauenkupplung (84) aufweist, welche in formschlüssiger Verbindung mit dem Wellenstumpf (85) der Wickelspule (1, 2) steht.
  26. Liegenauflage nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (A) zweier Markierungen (11) einem bestimmten vielfachen von Umdrehungen (Sequenz) an der Handkurbel (8) entspricht, vorzugsweise dem ein- bis fünffachen.
DE200820003452 2008-03-11 2008-03-11 Liegenauflage Expired - Lifetime DE202008003452U1 (de)

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