DE202008002355U1 - Taschenhalter - Google Patents
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Abstract
Taschenhalter
(1) mit einem Befestigungselement (2) zur Anbringung am Randbereich
einer Fläche (4) und mit zumindest einem Aufhängehaken
(3) zum Anhängen von Taschen (6) oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet,
dass der Taschenhalter (1) mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung
versehen ist, die zumindest eine Alarmeinrichtung aufweist, wobei
die Diebstahlsicherungseinrichtung in zwei Sicherungselemente aufgeteilt
ist, wobei das erste Sicherungselement am Taschenhalter (1) angeordnet
ist und das zweite Sicherungselement (8) davon getrennt ist und
wobei beide Sicherungselemente derart drahtlos zusammenwirken, dass
sie in eingeschaltetem Zustand ihre Entfernung voneinander erfassen
und bei Überschreiten einer Maximalentfernung ein Signal
erzeugen, das über die Alarmeinrichtung(en) eine Alarmgabe
bewirkt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Taschenhalter mit einem Befestigungselement zur Anbringung am Randbereich einer Fläche und mit zumindest einem Aufhängehaken zum Anhängen von Taschen oder dergleichen.
- Derartige Taschenhalter dienen dazu, Handtaschen, aber auch andere Gegenstände wie Jacken, an Tischen beispielsweise in Gaststätten oder Restaurants aufzuhängen. Hierzu hat der Taschenhalter ein Befestigungselement, meist in Form eines Auflageelements, mit dem er am Randbereich der Tischplatte aufgesetzt werden kann. Von dem Auflageelement erstreckt sich nach unten ein Aufhängehaken, an dem eine Handtasche oder auch ein Bekleidungsstück aufgehängt werden kann. Auf diese Weise befinden sich die Gegenstände stets in der Nähe des Besitzers, und gleichzeitig sorgt das Aufhängen dafür, dass die Gegenstände nicht verschmutzen. Taschenhalter der vorgenannten Art sind beispielsweise der
DE 16 43 661 ,DE 20 2005 017 377 U1 ,DE 103 23 954 A1 undDE 20 2007 008 431 U1 zu entnehmen. - Nachteilig bei diesen Taschenhaltern ist, dass die an ihnen aufgehängten Taschen oder Bekleidungsstücke, obwohl sie in der Nähe des Besitzers hängen, nicht gegen Diebstahl geschützt sind und leicht entwendet werden können.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Taschenhalter zur Verfügung zu stellen, der das ungewollte Entfernen der Taschen oder Jacken von dem Taschenhalter erschwert.
- Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Taschenhalter mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung versehen ist, die zumindest eine Alarmeinrichtung aufweist, wobei die Diebstahlsicherungseinrichtung in zwei Sicherungselemente aufgeteilt ist, wobei das erste Sicherungselement am Taschenhalter angeordnet ist und das zweite Sicherungselement davon getrennt ist und wobei beide Sicherungselemente derart drahtlos zusammenwirken, dass sie in eingeschaltetem Zustand ihre Entfernung voneinander erfassen und bei Überschreiten einer Maximalentfernung ein Signal erzeugen, das über die Alarmeinrichtung(en) eine Alarmgabe bewirkt.
- Der Erfindung liegt die Überlegung zugrunde, den Taschenhalter mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung zu versehen, so dass beim Entfernen der aufgehängten Tasche oder Jacke ein Alarm ausgelöst wird, wenn der Abstand zwischen dem Taschenhalter und einem zweiten Element der Dieb stahlsicherungseinrichtung einen vorgegebenen Wert überschreitet. Hierzu wird das zweite Sicherungselement in die Tasche eingebracht, so dass es nicht sichtbar ist und gleichzeitig über eine Bewegung der Tasche mitbewegt wird. Es besteht eine drahtlose Verbindung zwischen den zwei Sicherungselementen, die permanent überwacht wird und anhand derer das Überschreiten des zuvor festgelegten Maximalabstandes festgestellt wird. Daraufhin wird die Alarmeinrichtung aktiviert, so dass der Diebstahl unterbunden werden kann.
- Die Alarmeinrichtung kann Teil des ersten Sicherungselements oder Teil des zweiten Sicherungselements sein. Damit kann der Alarm entweder am Taschenhalter, also beim Besitzer des entwendeten Gegenstandes, oder an dem entwendeten Gegenstand selbst ausgelöst werden.
- Auch können beide Sicherungselemente mit Alarmeinrichtungen versehen sein. Dadurch können sowohl am entwendeten Gegenstand wie auch bei dessen Besitzer gleichzeitig ein Alarm ausgelöst werden, was das Wiedererlangen des Gegenstandes erleichtert.
- In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist zur Herstellung einer drahtlosen Verbindung das eine Sicherungselement einen Sender und das andere Sicherungselement einen Empfänger für Funksignale auf. Die Funkverbindung bietet den Vorteil, dass sie keinen direkten Sichtkontakt zwischen den Sicherungselementen erfordert, wie z. B. eine optische Verbindung, und außerdem nur eine geringfügige Störanfälligkeit aufweist. Da die Übertragung nur über geringe Entfernungen wirksam sein muss, ist auch nur eine sehr geringe Strahlung nötig, um die Verbindung aufrecht zu erhalten. Eine Alternative könnte z. B. in der Verwendung von Ultraschallsignalen liegen, die jedoch leicht zur Belästigung von Tieren führen können.
- Insbesondere kann der Empfänger Teil desjenigen Sicherungselements sein, das die Alarmeinrichtung umfasst, und der Sender kann Teil des anderen Sicherungselements sein. Da auf Seiten des Empfängers bestimmt wird, ob die erlaubte maximale Entfernung zwischen den Sicherungselementen überschritten wurde und der Alarm auszulösen ist, ist dieses Element vorteilhafterweise zusammen mit der Alarmeinrichtung versehen. Anderenfalls ist eine Signalisierungsverbindung, z. B. über Funksignale, zwischen den Sicherungselementen notwendig, um das Signal zur Alarmgabe zu übertragen.
- Des weiteren kann der Empfänger eine Auswertevorrichtung aufweisen, die auf Basis des am Empfänger gemessenen Signalpegels die Entfernung zwischen den Sicherungselementen bestimmt und bei Überschreitung der Maximalentfernung das Signal für die Alarmgabe an die Alarmeinrichtung(en) überträgt. Die Pegelstärke ist direkt abhängig von der Entfernung zwischen Sender und Empfänger, so dass hier auf einfache Weise ein Maß für die Entfernung zwischen den Sicherungselementen zur Verfügung gestellt wird. Auf grund des mit zunehmendem Abstand quadratisch abfallenden Signalpegels und der geringen Abstände können hier hohe Genauigkeiten erreicht werden.
- Zusätzlich kann die Auswertevorrichtung einen Speicher für einen Referenzpegel aufweisen und auf der Basis der Differenz des am Empfänger gemessenen Signals und des Referenzpegels die Entfernung zwischen den Sicherungselementen bestimmen. Auf diese Weise kann das Sender/Empfängerpaar bei der Verwendung z. B. geeicht sein, wenn die feste Verbindung eines Sicherungselements z. B. in einem teilweise abschirmenden Gegenstand zu einem gegenüber dem Normalfall veränderten Empfangspegel führt.
- Auch kann der Speicher für den Referenzpegel überschreibbar sein. Weiter kann die Diebstahlsicherungseinrichtung eine Initialisierungseinrichtung aufweisen, die den Speicher für den Referenzpegel jeweils mit dem ersten gemessenen Signalpegel nach dem Einschalten der Diebstahlsicherungseinrichtung überschreitet. So kann die jeweils individuelle Situation bei der Verwendung der Diebstahlsicherungseinrichtung berücksichtigt werden, wenn z. B. bei der Verwendung einer Tasche mit einem sehr kurzen oder sehr langen Griff bereits eine unterschiedliche Entfernung zwischen den beiden Sicherungselementen vorliegt oder abhängig von den räumlichen Gegebenheiten oder den verwendeten Gegenständen eine teilweise Abschirmung der Funksignale stattfindet.
- Der Sender kann ein kontinuierliches Signal erzeugen oder Signalpulse in definierten zeitlichen Abständen. Ein kontinuierliches Signal weist den Vorteil auf, dass es besonders einfach zu erzeugen ist und eine Veränderung der Signalstärke besonders schnell erfasst werden kann. Ein gepulstes Signal verringert demgegenüber den Energiebedarf und kann eine geringere Störanfälligkeit aufweisen, wenn z. B. mehrere erfindungsgemäße Handtaschenhalter mit Diebstahlvorrichtung in unmittelbarer Umgebung verwendet werden.
- Vorteilhafterweise sind der Sender und der Empfänger auf eine Sendefrequenz einstellbar. Dadurch können verschiedene erfindungsgemäße Handtaschenhalter in unmittelbarer Umgebung verwendet werden, und eine eindeutige Zuordnung zwischen zwei Sicherungselementen kann durch die verwendete Frequenz realisiert werden.
- Des weiteren können die Funksignale digital codiert sein, wobei die Codierung an dem Sender und dem Empfänger einstellbar sein kann. Eine digitale Codierung stellt eine einfache Form der Zuordnung von einem Sender und einem Empfänger dar und verbessert zusätzlich die Möglichkeit des Einsatzes mehrerer erfindungsgemäßer Handtaschenhalter in der Nähe zueinander. Die Verwendung unterschiedlicher Codes schließt die Gefahr von Verwechslungen zwischen den Sicherungselementen aus.
- Auch kann dem Empfänger ein Auslösesignalsender zugeordnet sein, der regelmäßig Auslösesignale sendet und der Sender kann ein Transponder sein, der beim Empfang der Auslösesignal ein Signal an den Empfänger sendet. Auf diese Weise ist eine einfache Synchronisation zwischen dem Sender und dem Empfänger möglich, wobei der Sender besonders einfach und klein ausgeführt werden kann. Die gesamte Logik wird auf der Seite des Empfängers implementiert.
- In weiterer Ausgestaltung kann der Transponder ein passiver Transponder ohne eigene Energiequelle sein. Dies erhöht die Zuverlässigkeit der Diebstahlsicherungseinrichtung, indem nur eine Energiequelle betriebsbereit sein muss, und ermöglicht außerdem eine weitere Reduzierung der Größe des Senders. Der Transponder kann ein RFID-Transponder sein. Diese Transponder bieten den Vorteil, dass sie weit verbreitet sind und deshalb kostengünstig bereit gestellt werden können. Auch ist die Technologie bekannt, so dass Standardkomponenten verwendet werden können.
- Zusätzlich kann die für die Alarmgabe definierte Maximalentfernung zwischen den Sicherungselementen einstellbar sein. Damit kann z. B. abhängig von der jeweiligen Situation eine Anpassung durchgeführt werden, so dass z. B. in einem mit sehr vielen Personen gefüllten Raum der Alarm bereits ausgelöst wird, wenn der Gegenstand nur geringfügig entfernt wird, während z. B. in einem übersichtlichen, wenig gefüllten Raum die Anforderungen heruntergeschraubt werden können, weil ein möglicher Dieb sofort sichtbar wäre.
- Die Alarmeinrichtung kann über einen akustischen und/oder einen optischen Alarm verfügen. Eine beliebige Kombination ist möglich, wobei z. B. an dem Gegenstand selber ein lauter akustischer Alarm ausgelöst werden kann, während an dem Handtaschenhalter selber z. B. ein blinkender Alarm ausreichend sein kann, um die Aufmerksamkeit des Besitzers auf sich zu ziehen.
- Des weiteren kann einem ersten Sicherungselement eine Mehrzahl von zweiten Sicherungselementen zugeordnet sein. Dann kann die Alarmeinrichtung unterschiedliche Signale erzeugen in Abhängigkeit davon, welches zweite Sicherungselement den Alarm ausgelöst hat. So können z. B. gleichzeitig eine Jacke und eine Handtasche an dem Taschenhalter aufgehängt und damit gegen Diebstahl gesichert werden, wenn sowohl die Jacke als auch die Handtasche mit einem zweiten Sicherungselement versehen sind. Dies ist besonders sinnvoll, wenn z. B. von zwei aufgehängten Gegenständen der eine den anderen optisch bedeckt, so dass er nicht ständig sichtbar ist. Durch die verschiedenen Signale der Alarmeinrichtungen kann dabei ohne weitere Überprüfung sofort festgestellt werden, welcher Gegenstand die Maximalentfernung überschritten hat.
- Was das Befestigungselement des Taschenhalters betrifft, ist jede beliebige Ausführungsform denkbar, die geeignet ist, den Taschenhalter am Randbereich einer Fläche, beispielsweise der Oberfläche eines Tischs, festzulegen. Es kann in an sich bekannter Weise durch Ausbildung des Befestigungselements als Auflageelement erfolgen, wie dies in den eingangs zitierten Dokumenten offenbart ist. Alternativ dazu kann jedoch das Befestigungselement auch als Klammer, Zwinge oder dergleichen ausgebildet sein, wie sie beispielsweise zum Festklemmen von Tischdecken bekannt sind.
- Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der Erfindung wird auf die Unteransprüche sowie die nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung verwiesen. In der Zeichnung zeigt:
-
1 einen erfindungsgemäßen Handtaschenhalter in perspektivischer Ansicht in Verwendung an einem Tisch und mit einer Handtasche. - In der
1 ist ein Taschenhalter1 mit einem Auflageelement2 und einem Aufhängehaken3 gezeigt. Der Taschenhalter1 ist so geformt, dass sich das Auflageelement2 in horizontaler Richtung erstreckt und der Haken3 nach unten in Richtung unter das Auflageelement2 gebogen ist. - Das Auflageelement
2 liegt auf der Platte4 eines Tischs5 auf, so dass sich der Haken3 unterhalb der Tischplatte4 befindet. An dem Haken3 hängt eine Tasche6 an ihren Tragegriffen7 , so dass die Tasche6 frei unterhalb der Tischplatte4 hängt. - Die hier nicht näher dargestellte Diebstahlsicherungseinrichtung besteht aus einem ersten Sicherungselement, dass in den Taschenhalter
1 integriert ist, und einem zweiten Sicherungselement in Form eines Alarmmoduls8 mit Sender, das sich innerhalb der Tasche6 befindet. In den Taschenhalter1 ist ein Empfänger für die von dem Alarmmodul8 ausgesendeten Funksignale integriert, und über einen weiteren Sender in dem Taschenhalter1 wird eine in dem Alarmmodul8 vorgesehenes Alarmeinrichtung, die als Sirene ausgeführt ist, aktiviert. - Im Betrieb wird zunächst die Diebstahlsicherungsvorrichtung aktiviert, wozu sowohl das Alarmmodul
8 wie auch der Taschenhalter1 eingeschaltet werden. Nach dem Einschalten wird der Taschenhalter1 mit seinem Auflageelement2 auf dem Tisch5 positioniert und die Tasche6 kann an dem Taschenhalter1 aufgehängt werden. Das Alarmmodul8 sendet nun kontinuierlich Signale an den Taschenhalter1 . Der Taschenhalter1 empfängt die Signale und wertet die Pegelstärke aus, so dass bei dem Unterschreiten eines minimalen Pegels, der der definierten maximalen Entfernung zwischen der Tasche6 und dem Taschenhalter1 entspricht, ein Signal an das Alarmmodul8 sendet. Das Alarmmodul8 empfängt dieses Signal und aktiviert die Sirene, so dass unverzüglich ein Signal von der gestohlenen Tasche6 ausgeht, das den Dieb bloßstellt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 1643661 [0002]
- - DE 202005017377 U1 [0002]
- - DE 10323954 A1 [0002]
- - DE 202007008431 U1 [0002]
Claims (23)
- Taschenhalter (
1 ) mit einem Befestigungselement (2 ) zur Anbringung am Randbereich einer Fläche (4 ) und mit zumindest einem Aufhängehaken (3 ) zum Anhängen von Taschen (6 ) oder dergleichen, dadurch gekennzeichnet, dass der Taschenhalter (1 ) mit einer Diebstahlsicherungseinrichtung versehen ist, die zumindest eine Alarmeinrichtung aufweist, wobei die Diebstahlsicherungseinrichtung in zwei Sicherungselemente aufgeteilt ist, wobei das erste Sicherungselement am Taschenhalter (1 ) angeordnet ist und das zweite Sicherungselement (8 ) davon getrennt ist und wobei beide Sicherungselemente derart drahtlos zusammenwirken, dass sie in eingeschaltetem Zustand ihre Entfernung voneinander erfassen und bei Überschreiten einer Maximalentfernung ein Signal erzeugen, das über die Alarmeinrichtung(en) eine Alarmgabe bewirkt. - Taschenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinrichtung Teil des ersten Sicherungselements ist.
- Taschenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinrichtung Teil des zweiten Sicherungselements (
8 ) ist. - Taschenhalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass beide Sicherungselemente mit Alarmeinrichtungen versehen sind.
- Taschenhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zur Herstellung einer drahtlosen Verbindung das eine Sicherungselement (
8 ) einen Sender und das andere Sicherungselement einen Empfänger für Funksignale aufweist. - Taschenhalter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger Teil desjenigen Sicherungselements ist, das die Alarmeinrichtung umfasst, und der Sender Teil des anderen Sicherungselements ist.
- Taschenhalter nach einem Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Empfänger eine Auswertevorrichtung aufweist, die auf Basis des am Empfänger gemessenen Signalpegels die Entfernung zwischen den Sicherungselementen bestimmt und bei Überschreitung der Maximalentfer nung das Signal für die Alarmgabe an die Alarmeinrichtung(en) überträgt.
- Taschenhalter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertevorrichtung einen Speicher für einen Referenzpegel aufweist und auf der Basis der Differenz des am Empfänger gemessenen Signalpegels und des Referenzpegels die Entfernung zwischen den Sicherungselementen bestimmt.
- Taschenhalter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Speicher für den Referenzpegel überschreibbar ist.
- Taschenhalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Diebstahlsicherungseinrichtung eine Initialisierungseinrichtung aufweist, die den Speicher für den Referenzpegel jeweils mit dem ersten gemessenen Signalpegel nach einem Einschalten der Diebstahlsicherungseinrichtung überschreibt.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender ein kontinuierliches Signal erzeugt.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender Signalpulse in definierten zeitlichen Abständen erzeugt.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender und der Empfänger auf eine Sendefrequenz einstellbar sind.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Funksignale digital kodiert sind.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierung an dem Sender und dem Empfänger einstellbar ist.
- Taschenhalter nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass dem Empfänger ein Auslösesignalsender zugeordnet ist, der regelmäßig Auslösesignale sendet, und der Sender ein Transponder ist, der beim Empfang der Auslösesignale ein Signal an dem Empfänger sendet.
- Taschenhalter nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder ein passiver Transponder ohne eigene Energiequelle ist.
- Taschenhalter nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder ein RFID-Transponder ist.
- Taschenhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Alarmgabe definierte Maximalentfernung zwischen den Sicherungselementen einstellbar ist.
- Taschenhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinrichtung über einen akustischen und/oder einen optischen Alarm verfügt.
- Taschenhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem ersten Sicherungselement eine Mehrzahl von zweiten Sicherungselementen zugeordnet ist.
- Taschenhalter nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmeinrichtung unterschiedliche Signale erzeugt in Abhängigkeit davon, welches zweite Sicherungselement (
8 ) den Alarm ausgelöst hat. - Taschenhalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement als Auflageelement und/oder als Klemmelement ausgebildet ist.
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| DE200820002355 DE202008002355U1 (de) | 2008-02-19 | 2008-02-19 | Taschenhalter |
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| DE200820002355 DE202008002355U1 (de) | 2008-02-19 | 2008-02-19 | Taschenhalter |
Publications (1)
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| DE202008002355U1 true DE202008002355U1 (de) | 2009-04-02 |
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