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Die
Erfindung betrifft eine Bodenstütze mit einer Kopfplatte
zum Abstützen eines Bodenaufbaus, bei dem Bodenplatten
an den Ecken durch die Bodenstützen über einem
Rohfußboden abgestützt werden.
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Aus
DE 101 16 313 ist eine
höhenverstellbare Bodenstütze bekannt, bei der
die Kopfplatte über den Umfang verteilt eine Reihe von
relativ tiefen Einschnitten und Aussparungen aufweist, damit möglichst
viele unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten vorhanden
sind. Durch die Einschnitte und Aussparungen wird der Aufbau der
Kopfplatte leicht instabil. Hinzu kommt, dass durch die Einschnitte
und Aussparungen viele scharfe Kanten und spitze Ecken vorhanden
sind, die bei der Montage zu einer Verletzungsgefahr führen.
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Der
technische Effekt des Gebrauchsmusters ist, dass eine Kopfplatte
von höhenverstellbaren Bodenstützen mit einem
einfachen und stabilen Aufbau vorgeschlagen wird.
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Dieser
technische Effekt wird dadurch erreicht, dass die Kopfplatte an
den vier Eckbereichen relativ breite Anschlussabschnitte aufweist,
zwischen denen jeweils Auflageabschnitte der Kopfplatte mit Vertiefungen
zur Aufnahme einer Kunststoffplatte ausgebildet sind. Dadurch, dass
zwischen den Anschlussabschnitten und den Auflageabschnitten nur radial
kurze Einschnitte ausgebildet sind, hat die Kopfplatte eine einfache
und stabile Formgebung.
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Durch
die einfache Formgebung der Kopfplatte werden auch spitze Ecken
und Kanten vermieden, wodurch sich bei der Montage eine geringere Verletzungsgefahr
ergibt als bei der bekannten Bauform.
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Beispielsweise
Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
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1 schematisch
eine Bodenplatten abstützende Bodenstütze,
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2 eine
Draufsicht auf eine Kopfplatte,
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3 eine
Draufsicht auf die Kopfplatte in Verbindung mit anderen Bauteilen,
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4 einen
Längsschnitt durch eine Kopfplatte mit Stützrohr
nach einer anderen Ausführungsform,
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5 eine
perspektivische Ansicht des unteren Abschnitts des Stützrohrs
nach 4 und eine weitere Ausführungsform einer
Bodenstütze.
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In 1 ist
bei 1 ein Rohfußboden angedeutet, über
dem in einem Abstand Bodenplatten 2 durch eine Bodenstütze 3 abgestützt
sind, die aus einem auf dem Rohfußboden 1 aufliegenden
Fußteil mit Gewindemuffe 4 und einem darin eingeschraubten
Gewindeschaft 5 ausgebildet ist, an dem eine Kopfplatte 6 angeschweißt
ist.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel nach 1 liegt auf
der Kopfplatte 6 eine Kunststoffplatte 7 auf, die über
Schrauben 8 mit der Kopfplatte fest verbunden ist und vorstehende
Zapfen 9 aufweist, die in Bohrungen 10 der Doppelbodenplatten 2 eingreifen, die
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Gipsfaserplatten
gefertigt sind. Es können aber auch Bodenplatten 2 aus
einem Holzfasermaterial verwendet werden.
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2 zeigt
eine Draufsicht auf eine Kopfplatte 6, die etwa quadratisch
mit abgeschrägten Ecken gestaltet ist. In einem Winkelabstand
von 90° sind radial von der Mitte aus sich erstreckende,
breite Anschlussabschnitte 6.1 ausgebildet, die in Richtung auf
die Ecken verlaufen und am äußeren Rand bei 6a abgeschrägt
sind. sodass eine spitze Ecke vermieden wird. Auf den gegenüberliegenden
Seitenrändern der Anschlussabschnitte 6.1 sind
vorstehende Absätze 6b ausgebildet, die Haltenasen
für Rasterstäbe bilden, von denen ein Rasterstab 12.1 in 3 wiedergegeben
ist. Die gerade und radial nach innen verlaufenden Seitenränder
der Anschlussabschnitte 6.1 gehen auf der Innenseite in
einen konkav verlaufenden teilkreisförmigen Rand 6c eines
Auflageabschnitts 6.2 über, der etwa rechteckig
gestaltet ist, wobei der außen liegende Rand des Auflageabschnitts 6.2 den
Rand der etwa quadratischen Grundform der Kopfplatte 6 darstellt.
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Anstelle
der abgeschrägten Ecken bei 6a in 2 kann
auch eine abgerundete Formgebung durch einen Bogen zwischen den
beiden Seitenrändern eines Anschlussabschnitts 6.1 vorgesehen
sein.
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Zwischen
den Anschlussabschnitten 6.1 und den Auflageabschnitten 6.2 ist
jeweils ein Ausschnitt 11 an der Kopfplatte 6 ausgebildet,
der auf der einen Seite durch den geraden Seitenrand des Abschnitts 6.1 mit
dem Absatz 6b begrenzt wird und auf der gegenüberliegenden
Seite durch den teilkreisförmigen Abschnitt 6c und
dem geraden, radial verlaufenden Rand 6d eines Abschnitts 6.2.
Insgesamt sind die Ausschnitte 11 etwa V-förmig,
wobei ein Schenkel durch den Seitenrand der Abschnitte 6.1 länger
ausgebildet ist und der gegenüberliegende kürzere Schenkel
des V-förmigen Ausschnitts 11 an der Innenseite
durch den abgerundeten Abschnitt 6c gebildet wird.
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Auf
den Abschnitten 6.2 ist jeweils eine runde Vertiefung 6.3 ausgebildet,
wie sie in der Querschnittsansicht in 3 wiedergegeben
ist.
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In
der Mitte der Kopfplatte 6 ist bei dem Ausführungsbeispiel
nach 2 eine runde Vertiefung 6.4 um eine mittige
Bohrung ausgebildet, wobei bei dem Ausführungsbeispiel
nach 2 Rippen 5.1 eines in 1 wiedergegebenen
Gewindeschaftes 5 dargestellt sind, die mit der Kopfplatte 6 durch Schweißen
verbunden sind, sodass nur an der Stelle der Rippen 5.1 eine
Verschweißung vorgenommen zu werden braucht und nicht über
den gesamten Umfang der mittigen Bohrung der Kopfplatte 6.
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Dadurch,
dass die Kopfplatte 6 eine sehr kompakte Formgebung hat,
bei der die Ausschnitte 11 auf dem Umfang nur eine geringe
radiale Tiefe haben, ergibt sich eine sehr stabile Form der Kopfplatte 6 einer
Bodenstütze. Trotz der einfachen Form können an
der Kopfplatte verschiedene Bodenelemente angesetzt werden. 3 zeigt
Rasterstäbe 12.1 und 12.2 eines Bodenaufbaus,
von denen ein Rasterstab 12.1 an einem Anschlussabschnitt 6.1 und
ein Raststab 12.2 an dem Auflageabschnitt 6.2 aufgesetzt
ist. Die üblicherweise mit einem C-Querschnitt versehenen
Rasterstäbe 12.1 können auf den längeren
Anschlussabschnitten 6.1 aufgesteckt werden, während der
Rasterstab 12.2 auf dem kürzeren Auflageabschnitten 6.2 mittels
einer Schraube 8 (1) in der Bohrung
in der Vertiefung 6.3 der Kopfplatte 6 festgelegt
werden kann.
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4 zeigt
einen Längsschnitt durch ein Stützrohr 13 mit
einer Kopfplatte 6. Das Stützrohr besteht aus
einem handelsüblichen Rohr mit geringen Toleranzen, das
kostengünstig ist. Zur Befestigung der Kopfplatte 6 wird
das obere Ende des Stützrohrs 13 in axialer Richtung
so gestaucht, dass sich in einem Abstand vom oberen Ende ein nach
außen abstehender Wulst 13a ergibt. Hierauf wird
die mit der mittigen Bohrung (2) versehene
Kopfplatte 6 auf das Stützrohr aufgesetzt, sodass
sie an dem Wulst 13a anliegt, worauf durch einen weiteren
Stauchvorgang am oberen Ende des Stützrohres ein weiterer, nach
außen abstehender Wulst 13b ausgebildet wird, sodass
die Ränder der Bohrung der Kopfplatte 6 zwischen
diesen beiden Wulsten 13a und 13b eingeklemmt
werden. Bei diesem zweiten Stauchvorgang kann auch der Durchmesser
des oberen Endes des Stützrohres 13 aufgeweitet
werden, sodass der Außenumfang des Stützrohres 13 am
Innenumfang der Bohrung der Kopfplatte 6 anliegt. Auf diese
Weise kann eine Verschweißung zwischen Stützrohr 13 und Kopfplatte 6 entfallen
und eine kostengünstige Verbindung hergestellt werden.
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Die
Kopfplatte 6 ist im Mittelbereich vertieft ausgebildet,
sodass der Randbereich der Kopfplatte 6 über dem
oberen Ende des Stützrohres 13 liegt und eine
auf der Kopfplatte 6 aufliegende Bodenplatte 2 das
in der Vertiefung der Kopfplatte endende Stützrohr 13 nicht
berührt.
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Das
untere Ende des Stützrohres ist durch Kaltverformen in
radialer Richtung vom Durchmesser D auf den Durchmesser d verjüngt,
sodass der untere Abschnitt 13c an den Außendurchmesser
eines Gewindeschaftes 14 (6) der Fußplatte
angepasst wird.
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5 zeigt
eine sternförmige Art der radialen Verformung des unteren
Abschnitts 13c des Stützrohrs 13 zur
Verringerung des Durchmessers des Eingriffsabschnitts. Anstelle
einer solchen sternförmigen Verformung kann auch jede andere
Formgebung vorgesehen werden, beispielsweise eine in axialer Ansicht
des Stützrohres 13 etwa dreieckige, polygonale
oder rechteckige Verformung.
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Es
ist auch möglich, ein Rohr mit einem geringen Durchmesser
durch radiale Verformung an den Enden so aufzuweiten, dass der Außendurchmesser
des aufgeweiteten Rohrabschnitts im Wesentlichen mit dem Öffnungsdurchmesser
an der Kopfplatte übereinstimmt, worauf eine Stauchung
in axialer Richtung vorgenommen werden kann, um auf der Unterseite
und der Oberseite der Platte einen Wulst zur Halterung der Kopfplatte
auszubilden. In gleicher Weise ist es möglich, den unteren
Abschnitt eines Stützrohres mit geringem Durchmesser so
aufzuweiten, dass der Gewindeschaft der Fußplatte aufgenommen
werden kann.
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Vorzugsweise
wird bei jeder Art der radialen Verpressung bzw. Kaltverformung
des unteren Abschnitts 13c des Stützrohres 13 zugleich
ein Gewinde auf dem Innenumfang des Stützroh res eingepresst,
das mit dem Gewinde des Gewindeschaftes 14 der Fußplatte
in 6 in Eingriff tritt.
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Durch
die Kaltverpressung des Stützrohres 3 kann ein
vorverzinktes Rohr verwendet werden. Dadurch, dass der untere Eingriffsabschnitt
des Stützrohres 3 im Durchmesser verengt wird,
kann am oberen Abschnitt ein größerer Durchmesser
des Stützrohres 3 vorgesehen werden, durch den
die auftretenden Belastungen an der Kopfplatte 4 besser
aufgenommen werden können.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der technische
Effekt erreicht, dass das Stützrohr 13 nicht maßhaltig
zu sein braucht für die Verbindung mit der Kopfplatte,
weil das Stützrohr 13 im Verbindungsbereich axial
und/oder radial so verformt wird, dass eine zuverlässige
Verbindung mit der Kopfplatte erhalten wird.
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6 zeigt
eine andere Ausführungsform einer Bodenstütze,
bei der an dem Fußteil ein Gewindeschaft 14 angebracht
ist. Die Kopfplatte 6 ist mit einem rohrförmigen
Schaft 15 mit Innengewinde bei diesem Ausführungsbeispiel
verschweißt. Zwischen Kopfplatte 6 und Bodenplatten 2 ist
bei diesem Ausführungsbeispiel eine andere Form einer Kunststoffplatte 7 angeordnet,
die mit Zapfen 7a in den Spalt auf der Unterseite zwischen
benachbarten Bodenplatten 2 eingreift.
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Durch
die Form der Kopfplatte 6 wird vor allem der technische
Effekt erreicht, dass eine Verstärkung im Eckbereich der
Kopfplatten vorhanden ist gegenüber der bekannten Bauform,
weil durch das Wegfallen von Längsschlitzen an diesen Abschnitten die
Kopfplatte tragfähiger wird und die Statik verbessert ist.
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Hinzu
kommt, dass für die Fertigung der Kopfplatten 6,
die durch Stanzen hergestellt werden, eine höhere Standzeit
der Werkzeuge durch den Wegfall von weiteren Ausschnitten und Schlitzen
erreicht wird.
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Durch
das Einhängen eines Diagonalrasterstabes 12.1 (3)
kann eine zusätzliche statische Erhöhung des Bodenaufbaus
erreicht werden. Die Rasterstäbe 12.1 und 12.2 in 3 werden
an den gegenüberliegenden Enden mit der Kopfplatte einer weiteren
Bodenstütze in der gleichen Weise verbunden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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