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DE202008001999U1 - Bodenaufbau mit einer höhenverstellbaren Bodenstütze - Google Patents

Bodenaufbau mit einer höhenverstellbaren Bodenstütze Download PDF

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DE202008001999U1
DE202008001999U1 DE200820001999 DE202008001999U DE202008001999U1 DE 202008001999 U1 DE202008001999 U1 DE 202008001999U1 DE 200820001999 DE200820001999 DE 200820001999 DE 202008001999 U DE202008001999 U DE 202008001999U DE 202008001999 U1 DE202008001999 U1 DE 202008001999U1
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DE200820001999
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Lindner AG
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Lindner AG
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/024Sectional false floors, e.g. computer floors
    • E04F15/02447Supporting structures
    • E04F15/02452Details of junctions between the supporting structures and the panels or a panel-supporting framework

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Floor Finish (AREA)

Abstract

Elementensatz für einen Bodenaufbau, umfassend Bodenplatten (2) und Bodenstützen (3), welche die Bodenplatten über einem Rohfußboden abstützen, wobei die Bodenstütze (3) einen durch ein Gewinde höhenverstellbaren Schaft zwischen einer Fußplatte und einer Kopfplatte (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfplatte (6) in der Draufsicht eine quadratische Grundform hat, die an den Ecken abgeschrägt ist, wobei auf den gegenüberliegenden Seitenrändern der quadratischen Grundform jeweils zwei etwa V-förmige Einschnitte (11) derart ausgebildet sind, dass sich in Richtung auf die Ecken verlaufende, breite Anschlussabschnitte (6.1) ergeben, zwischen denen etwa rechteckige Auflageabschnitte (6.2) ausgebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Bodenaufbaus, bei dem Bodenplatten an den Ecken durch die Bodenstützen über einem Rohfußboden abgestützt werden.
  • Aus DE 101 16 313 ist eine höhenverstellbare Bodenstütze bekannt, bei der die Kopfplatte über den Umfang verteilt eine Reihe von relativ tiefen Einschnitten und Aussparungen aufweist, damit möglichst viele unterschiedliche Anschlussmöglichkeiten vorhanden sind. Durch die Einschnitte und Aussparungen wird der Aufbau der Kopfplatte leicht instabil. Hinzu kommt, dass durch die Einschnitte und Aussparungen viele scharfe Kanten und spitze Ecken vorhanden sind, die bei der Montage zu einer Verletzungsgefahr führen.
  • Der technische Effekt des Gebrauchsmusters ist, dass eine Kopfplatte von höhenverstellbaren Bodenstützen mit einem einfachen und stabilen Aufbau vorgeschlagen wird.
  • Dieser technische Effekt wird dadurch erreicht, dass die Kopfplatte an den vier Eckbereichen relativ breite Anschlussabschnitte aufweist, zwischen denen jeweils Auflageabschnitte der Kopfplatte mit Vertiefungen zur Aufnahme einer Kunststoffplatte ausgebildet sind. Dadurch, dass zwischen den Anschlussabschnitten und den Auflageabschnitten nur radial kurze Einschnitte ausgebildet sind, hat die Kopfplatte eine einfache und stabile Formgebung.
  • Durch die einfache Formgebung der Kopfplatte werden auch spitze Ecken und Kanten vermieden, wodurch sich bei der Montage eine geringere Verletzungsgefahr ergibt als bei der bekannten Bauform.
  • Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
  • 1 schematisch eine Bodenplatten abstützende Bodenstütze,
  • 2 eine Draufsicht auf eine Kopfplatte,
  • 3 eine Draufsicht auf die Kopfplatte in Verbindung mit anderen Bauteilen,
  • 4 einen Längsschnitt durch eine Kopfplatte mit Stützrohr nach einer anderen Ausführungsform,
  • 5 eine perspektivische Ansicht des unteren Abschnitts des Stützrohrs nach 4 und eine weitere Ausführungsform einer Bodenstütze.
  • In 1 ist bei 1 ein Rohfußboden angedeutet, über dem in einem Abstand Bodenplatten 2 durch eine Bodenstütze 3 abgestützt sind, die aus einem auf dem Rohfußboden 1 aufliegenden Fußteil mit Gewindemuffe 4 und einem darin eingeschraubten Gewindeschaft 5 ausgebildet ist, an dem eine Kopfplatte 6 angeschweißt ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 liegt auf der Kopfplatte 6 eine Kunststoffplatte 7 auf, die über Schrauben 8 mit der Kopfplatte fest verbunden ist und vorstehende Zapfen 9 aufweist, die in Bohrungen 10 der Doppelbodenplatten 2 eingreifen, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus Gipsfaserplatten gefertigt sind. Es können aber auch Bodenplatten 2 aus einem Holzfasermaterial verwendet werden.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf eine Kopfplatte 6, die etwa quadratisch mit abgeschrägten Ecken gestaltet ist. In einem Winkelabstand von 90° sind radial von der Mitte aus sich erstreckende, breite Anschlussabschnitte 6.1 ausgebildet, die in Richtung auf die Ecken verlaufen und am äußeren Rand bei 6a abgeschrägt sind. sodass eine spitze Ecke vermieden wird. Auf den gegenüberliegenden Seitenrändern der Anschlussabschnitte 6.1 sind vorstehende Absätze 6b ausgebildet, die Haltenasen für Rasterstäbe bilden, von denen ein Rasterstab 12.1 in 3 wiedergegeben ist. Die gerade und radial nach innen verlaufenden Seitenränder der Anschlussabschnitte 6.1 gehen auf der Innenseite in einen konkav verlaufenden teilkreisförmigen Rand 6c eines Auflageabschnitts 6.2 über, der etwa rechteckig gestaltet ist, wobei der außen liegende Rand des Auflageabschnitts 6.2 den Rand der etwa quadratischen Grundform der Kopfplatte 6 darstellt.
  • Anstelle der abgeschrägten Ecken bei 6a in 2 kann auch eine abgerundete Formgebung durch einen Bogen zwischen den beiden Seitenrändern eines Anschlussabschnitts 6.1 vorgesehen sein.
  • Zwischen den Anschlussabschnitten 6.1 und den Auflageabschnitten 6.2 ist jeweils ein Ausschnitt 11 an der Kopfplatte 6 ausgebildet, der auf der einen Seite durch den geraden Seitenrand des Abschnitts 6.1 mit dem Absatz 6b begrenzt wird und auf der gegenüberliegenden Seite durch den teilkreisförmigen Abschnitt 6c und dem geraden, radial verlaufenden Rand 6d eines Abschnitts 6.2. Insgesamt sind die Ausschnitte 11 etwa V-förmig, wobei ein Schenkel durch den Seitenrand der Abschnitte 6.1 länger ausgebildet ist und der gegenüberliegende kürzere Schenkel des V-förmigen Ausschnitts 11 an der Innenseite durch den abgerundeten Abschnitt 6c gebildet wird.
  • Auf den Abschnitten 6.2 ist jeweils eine runde Vertiefung 6.3 ausgebildet, wie sie in der Querschnittsansicht in 3 wiedergegeben ist.
  • In der Mitte der Kopfplatte 6 ist bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 eine runde Vertiefung 6.4 um eine mittige Bohrung ausgebildet, wobei bei dem Ausführungsbeispiel nach 2 Rippen 5.1 eines in 1 wiedergegebenen Gewindeschaftes 5 dargestellt sind, die mit der Kopfplatte 6 durch Schweißen verbunden sind, sodass nur an der Stelle der Rippen 5.1 eine Verschweißung vorgenommen zu werden braucht und nicht über den gesamten Umfang der mittigen Bohrung der Kopfplatte 6.
  • Dadurch, dass die Kopfplatte 6 eine sehr kompakte Formgebung hat, bei der die Ausschnitte 11 auf dem Umfang nur eine geringe radiale Tiefe haben, ergibt sich eine sehr stabile Form der Kopfplatte 6 einer Bodenstütze. Trotz der einfachen Form können an der Kopfplatte verschiedene Bodenelemente angesetzt werden. 3 zeigt Rasterstäbe 12.1 und 12.2 eines Bodenaufbaus, von denen ein Rasterstab 12.1 an einem Anschlussabschnitt 6.1 und ein Raststab 12.2 an dem Auflageabschnitt 6.2 aufgesetzt ist. Die üblicherweise mit einem C-Querschnitt versehenen Rasterstäbe 12.1 können auf den längeren Anschlussabschnitten 6.1 aufgesteckt werden, während der Rasterstab 12.2 auf dem kürzeren Auflageabschnitten 6.2 mittels einer Schraube 8 (1) in der Bohrung in der Vertiefung 6.3 der Kopfplatte 6 festgelegt werden kann.
  • 4 zeigt einen Längsschnitt durch ein Stützrohr 13 mit einer Kopfplatte 6. Das Stützrohr besteht aus einem handelsüblichen Rohr mit geringen Toleranzen, das kostengünstig ist. Zur Befestigung der Kopfplatte 6 wird das obere Ende des Stützrohrs 13 in axialer Richtung so gestaucht, dass sich in einem Abstand vom oberen Ende ein nach außen abstehender Wulst 13a ergibt. Hierauf wird die mit der mittigen Bohrung (2) versehene Kopfplatte 6 auf das Stützrohr aufgesetzt, sodass sie an dem Wulst 13a anliegt, worauf durch einen weiteren Stauchvorgang am oberen Ende des Stützrohres ein weiterer, nach außen abstehender Wulst 13b ausgebildet wird, sodass die Ränder der Bohrung der Kopfplatte 6 zwischen diesen beiden Wulsten 13a und 13b eingeklemmt werden. Bei diesem zweiten Stauchvorgang kann auch der Durchmesser des oberen Endes des Stützrohres 13 aufgeweitet werden, sodass der Außenumfang des Stützrohres 13 am Innenumfang der Bohrung der Kopfplatte 6 anliegt. Auf diese Weise kann eine Verschweißung zwischen Stützrohr 13 und Kopfplatte 6 entfallen und eine kostengünstige Verbindung hergestellt werden.
  • Die Kopfplatte 6 ist im Mittelbereich vertieft ausgebildet, sodass der Randbereich der Kopfplatte 6 über dem oberen Ende des Stützrohres 13 liegt und eine auf der Kopfplatte 6 aufliegende Bodenplatte 2 das in der Vertiefung der Kopfplatte endende Stützrohr 13 nicht berührt.
  • Das untere Ende des Stützrohres ist durch Kaltverformen in radialer Richtung vom Durchmesser D auf den Durchmesser d verjüngt, sodass der untere Abschnitt 13c an den Außendurchmesser eines Gewindeschaftes 14 (6) der Fußplatte angepasst wird.
  • 5 zeigt eine sternförmige Art der radialen Verformung des unteren Abschnitts 13c des Stützrohrs 13 zur Verringerung des Durchmessers des Eingriffsabschnitts. Anstelle einer solchen sternförmigen Verformung kann auch jede andere Formgebung vorgesehen werden, beispielsweise eine in axialer Ansicht des Stützrohres 13 etwa dreieckige, polygonale oder rechteckige Verformung.
  • Es ist auch möglich, ein Rohr mit einem geringen Durchmesser durch radiale Verformung an den Enden so aufzuweiten, dass der Außendurchmesser des aufgeweiteten Rohrabschnitts im Wesentlichen mit dem Öffnungsdurchmesser an der Kopfplatte übereinstimmt, worauf eine Stauchung in axialer Richtung vorgenommen werden kann, um auf der Unterseite und der Oberseite der Platte einen Wulst zur Halterung der Kopfplatte auszubilden. In gleicher Weise ist es möglich, den unteren Abschnitt eines Stützrohres mit geringem Durchmesser so aufzuweiten, dass der Gewindeschaft der Fußplatte aufgenommen werden kann.
  • Vorzugsweise wird bei jeder Art der radialen Verpressung bzw. Kaltverformung des unteren Abschnitts 13c des Stützrohres 13 zugleich ein Gewinde auf dem Innenumfang des Stützroh res eingepresst, das mit dem Gewinde des Gewindeschaftes 14 der Fußplatte in 6 in Eingriff tritt.
  • Durch die Kaltverpressung des Stützrohres 3 kann ein vorverzinktes Rohr verwendet werden. Dadurch, dass der untere Eingriffsabschnitt des Stützrohres 3 im Durchmesser verengt wird, kann am oberen Abschnitt ein größerer Durchmesser des Stützrohres 3 vorgesehen werden, durch den die auftretenden Belastungen an der Kopfplatte 4 besser aufgenommen werden können.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird der technische Effekt erreicht, dass das Stützrohr 13 nicht maßhaltig zu sein braucht für die Verbindung mit der Kopfplatte, weil das Stützrohr 13 im Verbindungsbereich axial und/oder radial so verformt wird, dass eine zuverlässige Verbindung mit der Kopfplatte erhalten wird.
  • 6 zeigt eine andere Ausführungsform einer Bodenstütze, bei der an dem Fußteil ein Gewindeschaft 14 angebracht ist. Die Kopfplatte 6 ist mit einem rohrförmigen Schaft 15 mit Innengewinde bei diesem Ausführungsbeispiel verschweißt. Zwischen Kopfplatte 6 und Bodenplatten 2 ist bei diesem Ausführungsbeispiel eine andere Form einer Kunststoffplatte 7 angeordnet, die mit Zapfen 7a in den Spalt auf der Unterseite zwischen benachbarten Bodenplatten 2 eingreift.
  • Durch die Form der Kopfplatte 6 wird vor allem der technische Effekt erreicht, dass eine Verstärkung im Eckbereich der Kopfplatten vorhanden ist gegenüber der bekannten Bauform, weil durch das Wegfallen von Längsschlitzen an diesen Abschnitten die Kopfplatte tragfähiger wird und die Statik verbessert ist.
  • Hinzu kommt, dass für die Fertigung der Kopfplatten 6, die durch Stanzen hergestellt werden, eine höhere Standzeit der Werkzeuge durch den Wegfall von weiteren Ausschnitten und Schlitzen erreicht wird.
  • Durch das Einhängen eines Diagonalrasterstabes 12.1 (3) kann eine zusätzliche statische Erhöhung des Bodenaufbaus erreicht werden. Die Rasterstäbe 12.1 und 12.2 in 3 werden an den gegenüberliegenden Enden mit der Kopfplatte einer weiteren Bodenstütze in der gleichen Weise verbunden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10116313 [0002]

Claims (12)

  1. Elementensatz für einen Bodenaufbau, umfassend Bodenplatten (2) und Bodenstützen (3), welche die Bodenplatten über einem Rohfußboden abstützen, wobei die Bodenstütze (3) einen durch ein Gewinde höhenverstellbaren Schaft zwischen einer Fußplatte und einer Kopfplatte (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfplatte (6) in der Draufsicht eine quadratische Grundform hat, die an den Ecken abgeschrägt ist, wobei auf den gegenüberliegenden Seitenrändern der quadratischen Grundform jeweils zwei etwa V-förmige Einschnitte (11) derart ausgebildet sind, dass sich in Richtung auf die Ecken verlaufende, breite Anschlussabschnitte (6.1) ergeben, zwischen denen etwa rechteckige Auflageabschnitte (6.2) ausgebildet sind.
  2. Bodenstütze für einen Bodenaufbau, umfassend Bodenplatten (2) und Bodenstützen (3), welche die Bodenplatten über einem Rohfußboden abstützen, wobei die Bodenstütze (3) einen durch ein Gewinde höhenverstellbaren Schaft zwischen einer Fußplatte und einer Kopfplatte (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Kopfplatte (6) in der Draufsicht eine quadratische Grundform hat, die an den Ecken abgeschrägt ist, wobei auf den gegenüberliegenden Seitenrändern der quadratischen Grundform jeweils zwei etwa V-förmige Einschnitte (11) derart ausgebildet sind, dass sich in Richtung auf die Ecken verlaufende, breite Anschlussabschnitte (6.1) ergeben, zwischen denen etwa rechteckige Auflageabschnitte (6.2) ausgebildet sind.
  3. Bodenstütze nach Anspruch 2, wobei auf den Auflageabschnitten (6.2) jeweils eine Vertiefung (6.3) mit einer Bohrung in der Mitte ausgebildet ist.
  4. Bodenstütze nach Anspruch 2 und 3, wobei der etwa V-förmige Einschnitt (11) am inneren Ende auf der Seite eines Auflageabschnitts (6.2) einen konkav verlaufenden, abgerundeten Abschnitt (6c) aufweist.
  5. Bodenstütze nach den Ansprüchen 2 bis 4, wobei auf den längeren Seiten der etwa V-förmigen Einschnitte (11) ein Absatz (6b) auf den gegenüberliegenden Seiten eines breiten Anschlussabschnitts (6.1) ausgebildet ist.
  6. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 2 bis 5, wobei die Kopfplatte (6) mittig mit einer Vertiefung um eine mittige Bohrung versehen ist.
  7. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei die Kopfplatte (6) zwischen radial nach außen abstehenden Wulsten (13a, 13b) an einem Stützrohr (13) des Schaftes eingeklemmt ist.
  8. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 2 bis 6, wobei die Kopfplatte (6) auf dem Schaft (5) durch Schweißen befestigt ist.
  9. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 7 und 6, wobei der Durchmesser des Stützrohres (13) im Eingriffsbereich (13c) durch Kaltverformen auf einen kleineren Durchmesser reduziert ist.
  10. Bodenstütze nach Anspruch 9, wobei der Eingriffsbereich (13c) des Stützrohres (13) sternförmig, dreieckig, rechteckig oder polygonal in radialer Richtung verformt ist.
  11. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 9 und 10, wobei im Eingriffsbereich des Stützrohres auf dem Innenumfang ein Gewinde durch Kaltpressen ausgebildet ist.
  12. Bodenstütze nach einem der Ansprüche 2 bis 8, wobei an den Anschlussabschnitten (6.1) und/oder an den Auflageabschnitten (6.2) Rasterstäbe (12.1, 12.2) angebracht sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE10116313A1 (de) 2001-04-02 2002-11-07 Lindner Ag Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus

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