DE10116313A1 - Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus - Google Patents
Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines DoppelbodenaufbausInfo
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Abstract
Zur Ausbildung einer Bodenstütze für einen Doppelbodenaufbau wird die Kopfplatte der Bodenstütze so gestaltet, dass sie für verschiedene Arten von Doppelböden verwendet werden kann. Hierfür sind in einem Winkelbereich von 90 DEG radial von der Mitte aus sich erstreckende, langgestreckte Ausnehmungen in der Kopfplatte ausgebildet sowie zwischen den Ausnehmungen in einem Winkelabstand von etwa 90 DEG im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbo
denaufbaus, der eine unterschiedliche Ausgestaltung haben kann.
Derartige Bodenstützen weisen an einer meist quadratischen Kopfplatte einen Gewindeschaft
auf, der zur Höhenverstellung der Bodenstütze in eine Gewindemuffe eines auf dem Rohfuß
boden aufgesetzten Stützteils eingeschraubt wird. Die Kopfplatte, auf der die Ecken von vier
aneinandergrenzenden Doppelbodenplatten aufliegen können oder auch Rasterschienen eines
Bodenaufbaus, ist entsprechend dem jeweiligen Aufbau des Doppelbodens ausgestaltet, je
nachdem, welche Art von Bodenplatten durch die Kopfplatte abgestützt werden oder welcher
Aufbau zum Abstützen der Bodenplatten auf der Kopfplatte verwendet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Bodenstütze der eingangs angegebenen Art
so auszubilden, dass die Kopfplatte für unterschiedliche Arten von Doppelböden verwendet
werden kann, ohne dass für jede Art von Doppelboden eine andere Kopfplatte verwendet
werden muss.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch,
dass die Kopfplatte in einem Winkelabstand von 90° radial von der Mitte aus sich erstrecken
de langgestreckte Ausnehmungen aufweist, zwischen denen in einem Winkelabstand von 90°
im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze ausgebildet sind, kann eine
mit einer solchen Kopfplatte versehene Bodenstütze für die unterschiedlichen Aufbauten von
Hohlraumböden verwendet werden, wodurch die Montage vereinfacht wird und die Herstel
lungskosten reduziert werden können.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in einer Querschnittsdarstellung eine Bodenstütze mit Doppelbodenplatten,
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform einer Kopfplatte,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Kopfplatte,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Anordnung nach Fig. 1 mit einer anderen Ausführungs
form einer Kopfplatte,
Fig. 5 eine Draufsicht und einen Querschnitt längs der Linie A-A,
Fig. 6-11 Ansichten einer bevorzugten Ausführungsform einer Kopfplatte in Verbindung
mit verschiedenen Bauteilen.
In Fig. 1 ist bei 1 ein Rohfußboden angedeutet, über dem in einem Abstand Doppelboden
platten 2 durch eine Bodenstütze 3 abgestützt sind, die aus einem auf dem Rohfußboden 1
aufliegenden Stützteil mit Gewindemuffe 4 und einem darin eingeschraubten Gewindeschaft
5 ausgebildet ist, an dem eine Kopfplatte 6 beispielsweise angeschweißt ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 liegt auf der Kopfplatte 6 eine Kunststoffplatte 7
auf, die über Schrauben 8 mit der Kopfplatte fest verbunden ist und vorstehende Zapfen 9
aufweist, die in Bohrungen 10 der Doppelbodenplatten 2 eingreifen, die bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel aus Gipsfaserplatten gefertigt sind.
Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf eine Kopfplatte 6, die etwa quadratisch mit abgerundeten Ek
ken gestaltet ist. In einem Winkelabstand von 90° sind radial von der Mitte aus sich erstrek
kende, langgestreckte Ausnehmungen 11 ausgebildet, die in der Form von Langlöchern ge
staltet sind. Zwischen diesen langgestreckten Ausnehmungen 11 sind ebenfalls in einem Win
kelabstand von 90° im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Einsteckschlitze 12 aus
gebildet, die jeweils ein in der Form eines Bohrungsumfangs ausgestaltetes Ende 13 aufwei
sen. Die Achse der Einsteckschlitze 12 verläuft etwa tangential zu den innen abgerundeten
Enden der länglichen Ausnehmungen 11, wobei die inneren Enden der Einsteckschlitze 12
auf einem größeren Radius um die Mitte der Platte liegen als die Innenenden der Ausneh
mungen 11. Die Achsen zweier um 90° zueinander versetzter Einsteckschlitze 12 bilden in
etwa ein Quadrat, dessen Diagonale durch die längliche Ausnehmung 11 gebildet wird.
Das Innenende 13 der Einsteckschlitze 12 hat eine größere Breite als die Einsteckschlitze 12
selbst. Zwischen den Einsteckschlitzen ist jeweils eine Lasche 17 ausgebildet, an denen je
weils eine Bohrung 16 vorgesehen ist, die zum Einschrauben einer Schraube 8 nach Fig. 1
dient.
An den langgestreckten Ausnehmungen 11 sind im äußeren Bereich beidseitig U-förmige
Aussparungen 15 ausgebildet, die vorzugsweise eckig gestaltet sind und deren Innenränder
auf einem Radius liegen, der dem des äußeren Randes der Laschen 17 entspricht.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf eine kreisscheibenförmig ausgestaltete Kopfplatte 6, bei der
die langgestreckten Ausnehmungen 11 auf der Außenseite offen sind, während sie bei der
Ausführungsform nach Fig. 2 außen geschlossen sind. Die Kopfplatte 6 nach Fig. 3 entspricht
im Wesentlichen einem Radius auf der Höhe des äußeren Randes der Lasche 17 zwischen den
Einsteckschlitzen 12, so dass die Ecken der Kopfplatte 6 nach Fig. 2 auf der Höhe der innen
liegenden Ränder der Aussparungen 15 abgetrennt sind.
Die äußeren Ränder der Aussparungen 11 sind bei 18 abgeschrägt, so dass ein von radial au
ßen eingeführter Bolzen leichter eingeführt werden kann. Die inneren Enden 13 der Einsteck
schlitze 12 sind durch einen Bohrungsumfang ausgebildet, dessen Mittelpunkt etwa auf der
Mittelachse der Einsteckschlitze liegt. Auch bei dieser Ausführungsform verlaufen die Mittel
achsen zweier um 90° zueinander versetzter Einsteckschlitze etwa tangential zum abgerunde
ten Ende einer Ausnehmung 11.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform einer Kopfplatte 6, die einen
etwa quadratischen Umfang aufweist, wobei im Gegensatz zu der Ausgestaltung nach Fig. 2
die radial bzw. diagonal verlaufenden langgestreckten Ausnehmungen 11 außen offen sind, so
dass die Ausnehmungen gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 2 eine vergrößerte Längs
abmessung dadurch aufweisen, dass sie sich im Wesentlichen bis zu den Ecken der quadra
tisch gestalteten Kopfplatte erstrecken.
Die Einsteckschlitze 12 weisen am Innenende eine Ausbuchtung 19 auf, die auf den gegen
überliegenden, zugeordneten Einsteckschlitz ausgerichtet ist. Diese Ausbuchtung 19 ist in
Form eines Bohrungsdurchmessers gestaltet, wobei der Bohrungsmittelpunkt etwa auf der
Linie des inneren Randes 20 des zugeordneten Einsteckschlitzes 12 liegt.
Bei allen Ausführungsformen ist der äußere Rand der Lasche 17 zwischen den beiden Ein
steckschlitzen 12 vorzugsweise gekrümmt gestaltet, wobei die Krümmung auf einem Radius
um die Mitte der Kopfplatte liegt und der Radius etwas kleiner ist als der Abstand einer Sei
tenfläche des Quadrats von der Mitte.
Die langgestreckten Ausnehmungen 11 in Fig. 4 sind so gestaltet, dass sie bei einer quadrati
schen Grundform der Kopfplatte diagonal zu den Ecken der Platte verlaufen, wobei die sich
ergebenden spitzwinkligen Ecken an der Mündungsöffnung der Ausnehmungen 11 etwas ab
gerundet sind.
Die inneren Ränder der U-förmigen Ausnehmungen 15 beiderseits der langgestreckten Aus
nehmungen 11 sind vorzugsweise ebenfalls gekrümmt ausgebildet und sie liegen auf dem
gleichen Radius wie die äußeren Ränder der Laschen 17 zwischen den Einsteckschlitzen 12,
damit die in Fig. 4 in einer Draufsicht wiedergegebene, etwa kreuzförmige Auflageplatte 7
mit den äußeren, abgewinkelten Rändern sowohl den äußeren Rand der Laschen 17 als auch
die Innenränder der Aussparungen 15 übergreifen kann, wenn sie aus der in Fig. 4 dargestell
ten Stellung verdreht und auf die Kopfplatte aufgesetzt wird.
Die Auflageplatte 7 aus Kunststoff entspricht der in Fig. 1 wiedergegebenen. Durch die vor
stehenden Zapfen 9 dient sie einerseits zur Fixierung der Doppelbodenplatten 2, deren Stoßli
nie in Fig. 4 bei 20 wiedergegeben ist, und andererseits dient die Auflageplatte 7 als Dämp
fungselement zwischen der aus Metall bestehenden Kopfplatte 6 und den Doppelbodenplatten
2.
Fig. 5 zeigt in Fig. 5a eine Draufsicht und einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 5a in
einer bevorzugten Ausführungsform. Die Kopfplatte weist eine ebene Auflagefläche 24 auf,
der gegenüber der Mittelbereich auf einem Radius 21 um einen Abstand B vertieft ausgebildet
ist. Ausgehend von diesem vertieften Abschnitt verlaufen Sicken 22 radial nach außen in
Richtung der Bohrungen 16, die in der Querschnittsdarstellung nach Fig. 5b einen schräg
nach oben verlaufenden Bodenbereich 22' aufweisen, der in einen horizontalen Bereich 22"
um die Bohrung 16 übergeht, wobei diese Sicke 22 in einem Abstand vom äußeren Rand der
Lasche 17 endet, so dass in der Querschnittsansicht nach Fig. 5b ein nach oben vorstehender
Rand 23 verbleibt, dessen oberes Ende mit der Auflagefläche 24 fluchtet. Die Bohrung 16 ist
damit versenkt relativ zur Auflagefläche 24 angeordnet. Die ebene Auflagefläche 24 wird in
der Draufsicht nach Fig. 5a durch den in der Mitte abgesenkten Bereich innerhalb des Kreises
21 und längs der radial nach außen verlaufenden Sicken 22 unterbrochen, wobei auch längs
der Ausnehmungen 11 eine Abschrägung vorgesehen ist, die in die Vertiefung übergeht.
Auf der Unterseite weist die Kopfplatte 6 sternförmig abstehende Stege 26 auf, die einen
drehfesten Eingriff mit dem Gewindeschaft 5 gewährleisten, der komplementär geformte
Vertiefungen aufweist, so dass durch eine Schraubverbindung über die mittige Bohrung 25
eine drehfeste Verbindung zwischen Gewindeschaft und Kopfplatte 6 ausgebildet ist.
Die folgenden Figuren zeigen verschiedene Anwendungsbeispiele der bevorzugten Ausführungsform einer Kopfplatte 6, bei der die Einsteckschlitze 12 durch eine Abschrägung 27
trichterförmig nach außen erweitert sind, wie dies Fig. 6 zeigt. Diese Abschrägung der Ein
steckschlitze 12 erfolgt auf der einer Ausnehmung 11 zugewandten Seite derart, dass die ab
geschrägte Seitenwand eines Einsteckschlitzes 12 im Wesentlichen parallel zur Mittelachse
der Ausnehmung 11 liegt. Hierdurch werden um die Ausnehmungen 11 Laschen 28 an den
vier Ecken der etwa quadratischen Kopfplatte 6 ausgebildet, deren Breite zwischen den ge
genüberliegenden Seitenwänden 27 der Breite der Laschen 17 entspricht.
Die Bohrungen an den Innenenden der Schlitze 12 sind bei dieser Ausführungsform symme
trisch zur Mittelachse der Schlitze angeordnet, damit die Ränder zweier Rasterstäbe eingrei
fen können, wie dies Fig. 11 zeigt.
Fig. 6 zeigt ein Anwendungsbeispiel, bei dem Hülsen 30 in die langgestreckten Ausnehmun
gen 11 eingesetzt sind, in denen ein Magnetstab geführt ist, mittels dem durch einen angeleg
ten Magneten eine Bodenplatte von einer Kopfplatte entriegelt werden kann. Eine derartige
Magnetverriegelung ist in der Patentanmeldung DE 199 58 225 im Einzelnen beschrieben.
Bei dem Anwendungsbeispiel nach Fig. 7 sind vier Rasterstäbe 31 auf die Laschen 17 der
Kopfplatte 6 aufgesteckt, wobei die Rasterstäbe 31 mit einem Langloch 32 versehen sind,
damit die Rasterstäbe durch eine Schraube festgelegt werden können, die durch die Bohrung
16 eingeschraubt wird. Die Rasterstäbe 31 weisen am Einsteckende an den Seitenflächen eine
durch gestrichelte Linien angedeutete Einbuchtung 33 auf, deren Rand an den Innenenden 13
der Einsteckschlitze 12 anliegen und eine gewisse Halterung eines aufgesteckten Rasterstabes
ergeben, bevor dieser mit einer Schraube festgelegt wird. Die in der Breite größer ausgelegten
Innenenden 13 der Einsteckschlitze 12 dienen hierbei zur Aufnahme dieser Einbuchtungen 33
an den Rasterstäben 31.
Fig. 8 zeigt eine Draufsicht auf die Kopfplatte 6 nach den Fig. 6 und 7, bei der im Bereich
einer Lasche 28 um eine langgestreckte Ausnehmung 11 ein Rasterstab 31 aufgesteckt ist,
während senkrecht dazu eine Schiene 40 auf der Kopfplatte 6 aufliegt, die einen etwa C-
förmigen Querschnitt mit einer schlitzförmigen Öffnung 41 am Boden aufweist, die sich längs
der Ausnehmungen 11 erstreckt. Fig. 8a zeigt schematisch einen Querschnitt einer solchen
Schiene 40. Die Schiene 40 wird durch Hammerkopfschrauben oder dergleichen an der Kopf
platte festgelegt, die durch den Schlitz 41 und die Ausnehmung 11 von unten in Fig. 8 einge
führt und danach um 90° verdreht werden, so dass der längliche Kopf der Schraube auf den
Schenkeln beiderseits des Schlitzes 41 der Schiene aufliegt. Derartige Schienen 40 werden für
Schrankaufbauten im Bereich einer Bodenstütze verwendet.
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht mit sich kreuzenden Schienen 40, von denen eine diagonal über
die Kopfplatte verläuft, während die senkrecht dazu liegenden Schienen 40 mit den Enden an
den Seitenflächen der ersteren anliegen. Die Befestigung der Schienen erfolgt in der gleichen
Weise durch Hammerkopfschrauben oder dergleichen.
Fig. 10 zeigt nebeneinanderliegende Schienen 40, von denen drei in Diagonalrichtung auf der
Kopfplatte 6 aufliegen, wobei die mittlere längs zweier Ausnehmungen 11 ausgerichtet ist,
während die beiden äußeren sich mit ihrem Schlitz 41 quer zu den senkrecht dazu liegenden
Ausnehmungen 11 erstrecken.
Fig. 11 zeigt zusätzlich zu vier rechtwinklig zueinander auf die Laschen 17 aufgesteckten
Rasterstäben 31 zwei diagonal auf die Laschen 28 aufgesteckte Rasterstäbe 31, die im Endbe
reich einen Querschlitz aufweisen, der für den Eingriff des Randes einer Auflageplatte 7
dient.
Claims (10)
1. Bodenstütze mit einer Kopfplatte (6) zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus, wo
bei in einem Winkelabstand von 90° radial von der Mitte aus sich erstreckende, lang
gestreckte Ausnehmungen (11) in der Kopfplatte (6) ausgebildet sind sowie zwischen
den Ausnehmungen (11) in einem Winkelabstand von etwa 90° im Wesentlichen par
allel zueinander verlaufende Einsteckschlitze (12).
2. Bodenstütze nach Anspruch 1, wobei die Innenenden (13) der Einsteckschlitze (12)
verbreitert ausgebildet sind.
3. Bodenstütze nach den Ansprüchen 1 und 2, wobei auf den zwischen parallel zueinan
derliegenden Einsteckschlitzen (12) gebildeten Laschen (17) eine Bohrung (16) vor
zugsweise eine Gewindebohrung, ausgebildet ist.
4. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei im Außenbereich quer zu
den Ausnehmungen (11) seitliche Aussparungen (15) ausgebildet sind.
5. Bodenstütze nach Anspruch 4, wobei die Innenränder der Aussparungen (15) auf ei
nem Radius liegen, der dem äußeren Rand der Laschen (17) entspricht.
6. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Kopfplatte etwa qua
dratisch gestaltet ist und die langgestreckten Ausnehmungen (11) diagonal von den
Ecken aus verlaufen.
7. Bodenstütze nach Anspruch 6, wobei die Einsteckschlitze (12) auf der Seite der Aus
nehmung (11) durch eine Abschrägung (27) trichterförmig gestaltet sind.
8. Bodenstütze nach den Ansprüchen 6 und 7, wobei um die langgestreckten Ausneh
mungen (11) Laschen (28) ausgebildet sind, deren Breite der der Laschen (17) ent
spricht.
9. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die Kopfplatte (6) in der
Mitte einen vertieften Bereich aufweist, von dem aus Sicken (22) in radialer Richtung
zu den Bohrungen 16 an den Laschen (17) verlaufen.
10. Bodenstütze nach den vorhergehenden Ansprüchen, wobei die langgestreckten Aus
nehmungen (11) außen offen sind.
Priority Applications (3)
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| DE2001116313 DE10116313A1 (de) | 2001-04-02 | 2001-04-02 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus |
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Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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|---|---|
| DE10116313A1 true DE10116313A1 (de) | 2002-11-07 |
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|---|---|---|---|
| DE2001116313 Withdrawn DE10116313A1 (de) | 2001-04-02 | 2001-04-02 | Bodenstütze mit einer Kopfplatte zum Abstützen eines Doppelbodenaufbaus |
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Effective date: 20121101 |