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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Rost aus einem metallischen
Blechmaterial mit einem seitlichen Rahmen und zumindest annähernd rechtwinklig
zur Nutzfläche angewinkelten Stegen, die dazwischen liegende Öffnungen
begrenzen.
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Gattungsgemäße
Roste sind in einer Vielzahl von Ausgestaltungen bekannt, beispielsweise als
Trittroste über Kellerfensterschächten. Diese
Art von Rosten ist aus Blechstreifen zusammengesetzt, die sich kreuzen
und im Kreuzungspunkt miteinander verbunden sind. Derartige Roste
sind jedoch nicht sehr belastbar.
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Aus
der Schrift
DE 90 12 062.0 ist
es bekannt, einen gattungsgemäßen Rost aus einem
einstückigen metallischen Blechmaterial herzustellen. Der
Nachteil dieses Rostes ist darin zu sehen, dass die Lochanteile
zu gering sind, um bei grobem Schmutzanfall die Schmutzteile nach
unten durchfallen zu lassen. Nachteilig ist auch, dass auf die Rinnenwangen
Aufsteckprofile aufgesetzt werden sollen, weil diese aufwendig sind
in der Fertigung.
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Aus
der Schrift
DE 200 05 796 ist
es bekannt, eine Leitersprosse aus einem einstückigen metallischen
Blechmaterial herzustellen, bei der die Auftrittfläche
mit durchgestanzten Durchtrittöffnungen versehen ist.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rost zu schaffen,
der kostengünstig herstellbar, hoch belastbar ist und einen
großen Lochanteil aufweist.
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Die
Aufgabe wird für einen gattungsgemäßen
Rost gelöst, indem die Stege einstückig mit dem Rahmen
verbunden sind, aus einem Streifen Flachmaterial bestehen, das zur
Nutzfläche um einen Drehwinkel gedreht ist, und sich zwischen
einem Steg und dem angrenzenden Rahmenabschnitt ein Übergangsbereich
befindet, in dem das Blechmaterial von einer in einem dem Steg benachbarten
Abschnitt zumindest annähernd rechtwinkligen Lage zur Nutzfläche
in eine in einem dem Rahmen benachbarten Abschnitt zumindest annähernd
waagerechte Lage zur Nutzfläche übergeht.
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Durch
die Gestaltung der Stege als Flachmaterial verbleibt zwischen den
Stegen ein maximaler Raum für Öffnungen, durch
die Schmutz hindurchfallen kann. Je stärker das Flachmaterial
im Verhältnis zur Nutzfläche gedreht ist, um so
größer werden die Öffnungen, die sich
dadurch zwischen den Stegen bilden. Allerdings ist es nicht sinnvoll,
die Stege weiter als 90° zu drehen, da dadurch der Übergangsbereich
zu sehr gestreckt und die Festigkeit des Rostes dadurch nachteilig
beeinflußt wird. Eine Drehung um einen Drehwinkel, der
kleiner ist als 90°, beispielsweise 75° oder 85°,
reicht aus, um einen ausreichend großen Durchtrittsraum
für hindurchfallenden Schmutz zu schaffen.
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Durch
die Gestaltung des Übergangsbereiches aus dem Blechmaterial
ergibt sich eine vergleichsweise hoch belastbare Verbindungszone,
die hohe Kräfte aufzunehmen vermag. Die Materialbreite des
Steges, mit dem dieser aus dem ursprünglichen flachen Blechmaterial
ausgestanzt wird, steht im vollen Umfang im Übergangsbereich
zur Verfügung, um Kräfte, die auf einen zugehörigen
Steg einwirken, in den seitlichen Rahmen überzuleiten.
Durch den bogenförmigen gleichmäßigen
Verlauf der Kanten können sich die Kräfte im Übergangsbereich
gleichmäßig verteilen, so daß in diesem
Abschnitt besondere Kraftspitzen unter Belastung vermieden werden.
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Die
Stege, die erfindungsgemäß zur Nutzfläche
gedreht sind, verfügen über Kanten, die mit ihrer jeweiligen
Materialstärke die Nutz- und Aufstandsfläche bilden.
Durch den geringen Flächenanteil, den die Stege im Verhältnis
zu den dazwischen liegen den Öffnungen beanspruchen, ergibt
sich beim Begehen oder Befahren der erfindungsgemäßen
Roste wegen der geringen Fläche eine hohe Auflagekraft,
durch die die Rutschneigung auf den Rosten verringert wird. Schuhe
oder Reifen, die über die erfindungsgemäßen
Roste bewegt werden, neigen nicht so sehr zum Rutschen wie das auf
herkömmlichen Rosten der Fall wäre. Sollte es
trotzdem zu einer Rutschbewegung kommen, werden von den hochstehenden Kanten
der Stege die Laufflächen von anhaftenden Schmutzpartikel
freigekratzt, und die Sohlen oder Reifen können dann einen
besseren Grip aufbauen. Die erfindungsgemäß gestalteten
Stege erfüllen also eine Abstreifwirkung. Um die Rutschfestigkeit
und Reinigungswirkung der Stege zu erhöhen, können diese
an ihrer zur Nutzfläche weisenden Kante Zacken oder Wellen
aufweisen, durch die die Haftung und Reinigungswirkung erhöht
wird.
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Die
erfindungsgemäßen Roste können vielfältig
eingesetzt werden, beispielsweise als Laufstege für Dächer – etwa
für Schornsteinwartungsarbeiten –, Treppenstufen
im Außenbereich bei hohem Schmutz bzw. Schneeaufkommen,
Abdeckflächen über Schüttgutbunkern,
Auftritte oder Podestflächen für Wartungs- und
Montageplattformen in betrieblichen Anlagen, für Anlagen
im Wasserbau und dergleichen.
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Die
erfindungsgemäßen Roste sind auch als Auffahrschienen
für Fahrzeuge auf Anhängern geeignet. Durch den
hohen Anteil der Öffnungen an der Gesamtfläche
eines erfindungsgemäßen Rostes verursacht dieser
in einem hochgeklappten Zustand nur einen geringen Luftwiderstand.
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Die
erfindungsgemäßen Roste haben wegen ihrer besonderen
konstruktiven Ausgestaltung auch eine sehr hohe Querstabilität
durch die hochkant gestellten Rippen.
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Nach
einer Ausgestaltung der Erfindung ist der seitliche Rahmen aus dem
Blechmaterial zu einem C-Profilquerschnitt geformt. Um die seitlichen Rahmenteile
zu schaffen, genügt es, zweimal abzukanten, um den C-Profilquerschnitt
herzustellen. Weitere Bearbeitungsgänge sind dazu nicht
erforderlich. Da es sich um ein einstückiges Blechmaterial handelt,
können die auf den Rost wirkenden Kräfte gut auf
den C-Profilquerschnitt übertragen werden.
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Um
die Tragfähigkeit der Stege zu erhöhen, wird für
eine Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, diese jeweils mit
zumindest einer Versteifungssicke zu versehen. Durch die Versteifungssicke wird
der für die Öffnungen verfügbare Bauraum
kaum eingeschränkt. Die eingebrachte Versteifungssicke kann
die Tragfähigkeit eines Steges jedoch deutlich erhöhen.
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Um
die Baubreite eines Rostes zu erhöhen, können
nach einer Ausgestaltung der Erfindung die Stege in ihrer Erstreckungsrichtung
durch einen oder mehrere Längsteiler unterbrochen sein.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Höhenmaß eines
Steges kleiner als der Abstand zum benachbarten Steg. Durch diese
Maßnahme wird die Höhe eines Steges auf das konstruktiv
notwendige Maß beschränkt, und überschüssiges Blechmaterial
wird vom Rost entfernt, beispielsweise durch einen Stanzvorgang,
um das Gewicht des Rostes möglichst gering zu halten. Zudem
wird durch die Verkürzung des Steges das Risiko gering
gehalten, daß an der Oberfläche des Rostes Schmutz
oder sonstige Partikel anhaften und sich dort zunehmend ansammeln
können.
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Weitere
Abwandlungen und Ausgestaltungen der Erfindung lassen sich der nachfolgenden
gegenständlichen Beschreibung, den beigefügten Zeichnungen
und den Merkmalen der Unteransprüche entnehmen. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Ausgestaltung
der Erfindung für sich mit dem Kern der Erfindung kombinierbar
ist, wobei auch mehrere vorgeschlagene Ausgestaltungen der Erfindung
in einem Rost miteinander kombinierbar sein können, soweit
dies ein Fachmann für die Realisierung von konkreten Anforderungen
aus einem Anwendungsfall für sinnvoll hält.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels
näher beschrieben. Es zeigen:
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1:
eine Ansicht eines erfindungsgemäßen Rostes,
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2:
eine Ansicht auf einen erfindungsgemäßen Rost
von oben, und
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3:
eine Querschnittsansicht entlang der Linie II-II aus 2.
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In 1 ist
eine Ansicht von schräg oben auf einen erfindungsgemäßen
Rost 2 gezeigt. Der Rost 2 besteht aus einer Anzahl
von Stegen 4, die sich in Längsrichtung zwischen
den seitlich den Rost 2 begrenzenden Rahmen 8 erstrecken.
Zwischen den Stegen 4 und den seitlichen Rahmen 8 ergeben
sich Übergangsbereiche 10, in denen das Blechmaterial des
Steges in das Blechmaterial des Rahmens übergeht. Im Übergangsbereich 10 ist
das von der Drehachse, um die ein Steg 4 zu den seitlichen
Rahmen 8 gedreht ist, am weitesten entfernt liegende Material am
stärksten gestreckt, während das mehr im Bereich
der Drehachse liegende Material unter Umständen sogar gestaucht
sein kann. Der Übergangsbereich bildet eine plastisch verformte Übergangszone, die
aus dem gleichen Blechmaterial besteht, aus dem auch die Stege 4 und
die seitlichen Rahmen 8 gebildet sind. Die Stege 4,
die seitlichen Rahmen 8 und auch die Übergangsbereiche 10 werden
aus einer Blechplatine hergestellt, in die die Trennlinien der einzelnen
Bauteile eingestanzt und sodann die plastischen Verformungen vorgenommen
werden. Bei der Herstellung des Rostes 2 bleibt es bei
der einstückigen Verbindung aller Bauteile des Rostes 2 miteinander.
Dadurch erhält der Rost 2 eine hohe Festigkeit,
ist aber auch insgesamt kostengünstig herstellbar.
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Nach
dem Drehen der Stege um eine Drehachse weisen diese weiterhin im
wesentlichen eine flache Rechteckform auf. Um die Biegesteifigkeit
der Stege 4 zu erhöhen, können diese
mit einer oder mehreren Versteifungssicken 14 versehen
sein.
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In
der gedrehten Stellung der Stege 4 bilden die nach oben
gedrehten Kanten des Blechmaterials die Auftritt- bzw. Nutzfläche
des Rostes 2. Wenn die Roste 2 beispielsweise
aus einem 2 bis 3 mm dicken Blechmaterial hergestellt sind, weisen
die Nutzflächen der Stege 4 entsprechend eine
Breite von nur 2 bis 3 mm auf. Die Breite kann zusätzlich
dadurch verringert werden, indem die nach oben stehenden Kanten
durch weitere Bearbeitungen schmaler gemacht worden sind. Im Ausführungsbeispiel
weisen die Stege 4 eine Anzahl von Zacken 12 auf,
die ebenfalls beim Ausstanzen der Trennlinien als Kontur in die Stege
eingebracht werden können.
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In 2 ist
eine Ansicht von oben auf einen erfindungsgemäßen
Rost 2 gezeigt. Aus der Ansicht von oben ist gut erkennbar,
daß die erfindungsgemäßen Roste 2 über
einen sehr hohen Flächenanteil verfügen, der auf
die Öffnungen 6 entfällt. Die Stege 4 nehmen
mit ihren nach oben weisenden Kanten nur einen geringen Flächenanteil
ein. Aus der Ansicht von oben sind auch die Übergangsbereiche 10 gut erkennbar,
in denen die Stege 4 in die seitlichen Rahmen 8 übergehen.
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In
der 3 ist eine Schnittansicht entlang der Linie II-II
aus 2 gezeigt. In der Schnittansicht ist gut erkennbar,
wie die Stege im Verhältnis zur Nutzfläche gedreht
sind. Auch ist in dieser Schnittansicht gut erkennbar, daß der
Abstand zwischen zwei benachbarten Stegen 4 größer
ist als die Höhe eines einzelnen Steges 4.
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Die
vorstehende gegenständliche Beschreibung dient der Erläuterung
der Erfindung. Die Erfindung ist nicht auf das vorstehend beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Dem Fachmann ist
es vielmehr möglich, die Erfindung auf eine ihm als geeignet
erscheinende Weise auf einen konkreten Anwendungsfall anzupassen,
soweit ihm dies sinnvoll erscheint.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 9012062 [0003]
- - DE 20005796 [0004]