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DE202008000394U1 - Datenträger-Struktur - Google Patents

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DE202008000394U1
DE202008000394U1 DE202008000394U DE202008000394U DE202008000394U1 DE 202008000394 U1 DE202008000394 U1 DE 202008000394U1 DE 202008000394 U DE202008000394 U DE 202008000394U DE 202008000394 U DE202008000394 U DE 202008000394U DE 202008000394 U1 DE202008000394 U1 DE 202008000394U1
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    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
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Abstract

Datenträger-Struktur (20) mit:
– einem länglichen Streifen aus Trägermaterial (2);
– einer Mehrzahl an selbstklebenden Datenträger-Etiketten (1a, 1b, 1c, 1d), die auf dem Trägermaterial-Streifen (2) haften;
– wobei jedes der selbstklebenden Datenträger-Etiketten ein Proben-Etikett (3a, 3b, 3c, 3c) und ein Auftrags-Etikett (4a, 4b, 4c, 4d) beinhaltet;
– wobei das Proben-Etikett (3) und das Auftrags-Etikett (4) eines Datenträger-Etiketts (1) jeweils durch eine Perforation (5) miteinander verbunden sind; und
– wobei der Trägermaterial-Streifen (2) mindestens eine Perforation oder Unterbrechung (6) aufweist, die im Wesentlichen mit der Perforation (5) des Datenträger-Etiketts (3, 4) ausgerichtet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine Datenträger-Struktur und insbesondere eine Datenträger-Struktur, die einen länglichen Trägermaterial-Streifen und eine Mehrzahl von daran haftenden, selbstklebenden Datenträger-Etiketten aufweist. Speziell betrifft die Erfindung eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten, welche zur Anbringung an Laborproben-Behältern ausgestaltet sind.
  • Laborproben-Behälter dienen dazu, um zum Beispiel Blut-, Gewebe- oder Urinproben eines Patienten durch den behandelnden Arzt an ein medizinisches Laboratorium zu versenden, um dort analysiert zu werden. Obwohl die vorliegende Erfindung in ihrer bevorzugten Anwendung speziell auf eine Datenträger-Struktur bzw. auf Datenträger-Etiketten zur Verwendung mit Laborproben-Behältern gerichtet ist, sind natürlich auch andere Anwendungsgebiete denkbar, in denen statt der Laborproben-Behälter beliebige Versandbehälter oder Versandtaschen verwendet werden.
  • Eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten in Form von selbstklebenden Etiketten, auf denen verschiedene patienten- oder probenrelevante Daten aufgedruckt sind, zur Anbringung an Laborproben-Behälter sind zum Beispiel aus der DE 299 11 217 U1 bekannt. Bei den aufgedruckten Daten handelt es sich bevorzugt um personenbezogene Daten des Patienten, wie zum Beispiel Name und Anschrift des Patienten, Name der Krankenversicherung des Patienten, Krankenversicherungsnummer, um Daten des Arztes bzw. der Klinik, wie zum Beispiel Name und Anschrift des Arztes/Klinik, um Daten bezüglich des Inhalts des Probenbehälters und um sonstige relevante Daten, wie zum Beispiel Krankheitsbild des Patienten und/oder Art der durchzuführenden Analyse.
  • Bei jedem niedergelassenen Arzt oder Krankenhausarzt gehört es bei der Behandlung von Patienten bzw. bei der Diagnose von Krankheiten zu den routinemäßigen Aufgaben, bei diesen Patienten verschiedene Proben zu entnehmen und diese Proben zu untersuchen oder aber in einem medizinischen Laboratorium untersuchen zu lassen. Zu diesen Proben gehören zum Beispiel Gewebeproben, Blutproben, Proben von Abstrichen, Urinproben oder Stuhlproben. Aus fachlichen Gründen erfolgt die Untersuchung dieser Proben zumeist nicht beim Arzt in der Praxis selbst oder in der jeweiligen Abteilung/Station eines Krankenhauses. Stattdessen werden die Proben in speziellen Laborproben-Behältern an ein medizinisches Laboratorium geschickt. Der Versand dieser Laborproben-Behälter erfolgt zumeist durch Botendienste oder per Post/Kurier. Die Fachlabore stehen unter Leitung von ausgebildeten Laborfachärzten und verfügen über eine Zulassung zur Leistungserbringung. Der behandelnde Arzt des Patienten erhält dann später nach der Analyse der Proben von dem Labor einen Untersuchungsbefund der untersuchten Proben, der dann die Grundlage für die Diagnose und die weitere Behandlung des Patienten bildet.
  • Zur Beauftragung von einer oder mehreren Laboruntersuchungen muss der Laboreinsender (behandelnder Arzt oder Krankenhaus) üblicherweise einen Laborauftrag ausstellen. Häufig werden hierzu verschiedene Labor-Auftragsformulare der Laboratorien und/oder Formulare der Versicherungsträger verwendet, die dem Einsender zum Zwecke der schriftlichen Auftragserteilung bereitgestellt wird. In beiden Fällen müssen die Patientendaten (zum Beispiel Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) und Daten bezüglich der Krankenkasse angegeben werden, bei der der Patient versichert ist. Schließlich muss der Laboreinsender noch seinen eigenen Namen und seine Anschrift eintragen. Optional können weitere Daten bezüglich der zu untersuchenden Probe eingetragen werden. Das Laborauftragsformular und der/die zugehörige(n) Laborproben-Behälter werden dann zwecks Analyse an das Labor geschickt.
  • Es ist häufig erforderlich, dass der Arzt für einen Patienten mehrere verschiedene Proben, wie zum Beispiel eine Blutprobe, eine Stuhlprobe und eine Urinprobe, oder mehrere gleichartige Proben untersuchen lässt, wie zum Beispiel mehrere Gewebeproben, die an unterschiedlichen Körperstellen entnommen wurden. Auch ist es bei einigen Diagnoseverfahren beispielsweise erforderlich, dass von einem Patienten mehrere Blutproben entnommen werden müssen, da diese Blutproben in dem Labor mittels verschiedener Verfahren untersucht werden sollen.
  • Die Proben werden vom Arzt oder der Arzthelferin bzw. Krankenschwester am. Patienten abgenommen. Hierzu gibt es verschiedene Laborproben-Behälter. So wird beispielsweise Blut über eine Nadel entnommen und in ein geschlossenes Röhrchen gefüllt. Ferner sind für unterschiedliche Probenmaterialien unterschiedliche Laborproben-Behälter erforderlich. Die Laborproben-Behälter werden dann mit kleinen (zumeist selbstklebenden) Etiketten versehen, auf die zum Beispiel der Name des Patienten, das Geburtsdatum, der Name des Laboreinsenders, die Art der Probe, das Datum der Probenentnahme, usw. geschrieben werden müssen. Die Beschriftung dieser Etiketten erfolgt dabei zumeist handschriftlich vor oder nach dem Aufbringen des Etiketts auf dem Laborproben-Behälter. In beiden Fällen kann es durch eine schlechte, unleserliche Handschrift dazu kommen, dass die Beschriftung auf dem Laborproben-Behälter nicht eindeutig erkennbar ist. Auch kann es vorkommen, dass die beschrifteten Etiketten auf die falschen Laborproben-Behälter geklebt werden oder das zugehörige Auftragsformular falsch oder unzureichend ausgefüllt wird. Für das Labor ist es bei der Auftragsannahme entscheidend, dass zu einem Auftrag alle erforderlichen Proben mitgeschickt werden. Es ist weiterhin erforderlich, dass beim Auftragseingang im Labor alle Daten zwischen den Laborproben-Behältern und den Daten aus dem Laborauftragsformular abgeglichen werden. Wurden vom Einsender hierbei schon Fehler gemacht, so kann es später bei einem Laborauftrag zur Verwechslung von Laborproben-Behältern kommen.
  • Schließlich kann Unachtsamkeit des Laboreinsenders dazu führen, dass die Etiketten oder die jeweiligen Auftragsformulare aufgrund einfacher Schreibfehler mit den falschen Angaben versehen werden. Es ist offensichtlich, dass eine falsche Beschriftung oder eine fehlerhafte Zuweisung von Laborproben-Behältern und Auftragsformularen später zu einer fehlgeleiteten Diagnose eines Patienten führen wird. Bei der irrtümlichen Zuweisung eines Laborergebnisses kann es bei der Interpretation dieser falschen Ergebnisse beim behandelnden Arzt zu Fehlern bei der weiteren medizinischen Behandlung eines Patienten kommen.
  • Es ist daher zwingend erforderlich, dass der Laboreinsender der Probe (der Arzt) das Probenmaterial (d.h. den Laborproben-Behälter) sowie den schriftlichen Laborauftrag (Auftragsformular) eindeutig und unverwechselbar mit den korrekten Patientendaten und mit den sonstigen Daten beschriftet, um eine eindeutige Zuweisung zwischen Arzt, Patient und Probe sicherzustellen. Die Beschriftung der Laborproben-Behälter und der zugehörigen Auftragsformulare muss dabei so erfolgen, dass eine schnelle und sichere Identifikation und Zuweisung der Laborproben-Behälter sichergestellt ist, um Verwechslungen mit absoluter Sicherheit zu verhindern.
  • Seitens der Fachlabore bestehen die Probleme darin, dass bei einer großen Anzahl von zu verwaltenden Laborproben-Behältern eine zuverlässige Logistik nur mit einem sehr großen personellen und verwaltungstechnischen Aufwand zu gewährleisten ist. Zunächst müssen die Daten auf dem Laborproben-Behälter und auf dem Auftragsformular eindeutig erfasst werden. Später ist es erforderlich, dass auch die vom Labor ausgestellten Befunde ebenfalls mit den korrekten Daten versehen werden, um eine eindeutige Zuweisung aller Auftragsbestandteile (Laborproben-Behälter, Auftragsformular und Befund) sicherzustellen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, allgemein eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten und insbesondere eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten zur Anbringung an bzw. zur Verwendung mit einem Versandbehälter, speziell ein Laborproben-Behälter, zur Verfügung zu stellen, um dadurch die oben genannten Probleme zu überwinden. Es ist auch Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Beschriftung/Bezeichnung von Laborproben-Behältern und zugehörigen Laborformularen bzw. Befundformularen mit den vorstehend erläuterten Daten durchführen zu können, und um außerdem eine schnelle und genaue Erfassung dieser Daten in einem Fachlabor zu erreichen. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, eine Datenträger-Struktur mit Datenträger-Etiketten zur Verfügung zu stellen, mit Hilfe derer bei Anwendung der Datenträger-Etiketten eine korrekte und fehlerfreie Zuordnung zwischen Laborproben-Behälter sowie Auftragsformular/Befundformular gewährleistet werden kann.
  • Diese Aufgaben werden durch eine Datenträger-Struktur mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte und bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur angegeben.
  • Für den Laboreinsender (niedergelassener Arzt oder Klinik) bestehen die Vorteile der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur darin, dass eine sichere und korrekte Beschriftung der Laborproben-Behälter und der zugehörigen Unterlagen (beispielsweise ein Auftragsformular) gewährleistet werden kann. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur und deren Datenträger-Etiketten ist eine manuelle Beschriftung der Laborproben-Behälter und der zugehörigen Unterlagen nicht mehr erforderlich. Weiterhin besteht nicht mehr die Gefahr, dass die Laborproben-Behälter irrtümlich mit falschen Angaben versehen werden, wie beispielsweise falsche Namens- und Datumsangaben, oder dass Laborproben-Behälter verwechselt und falschen Auftragsformularen zugeordnet werden.
  • In einem medizinischen Labor wird durch Verwendung der Datenträger-Struktur und deren Datenträger-Etiketten der Vorteil erreicht, dass die Patientendaten teilweise mit dem Auge und zum Teil auch mit Hilfe elektronischer Erfassungseinrichtungen von den Datenträger-Etiketten abgelesen werden können. Es kann daher nicht mehr zu Verwechslungen oder falschen Identifikationen von Laborproben-Behältern kommen. Außerdem wird die Zuordnung zwischen dem Auftragsformular/Befundformular und dem Laborproben-Behälter bzw. der zu untersuchenden Probe einfacher und sicherer. Das richtige Beschriften des Befundformulars und die spätere Zuweisung zur Probe bzw. zum Laborproben-Behälter und zum Laborauftrag werden ebenfalls sichergestellt. Auf diese Weise werden Handhabung, Organisation und Logistik der Laborproben-Behälter in dem Labor vereinfacht, wodurch Fehler vermieden werden und zeitliche Ablaufe stark verkürzt werden können.
  • Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur und deren Datenträger-Etiketten wird das Auslesen einer Krankenversicherungskarte (zum Beispiel einer Speicherchip-Plastikkarte) und das direkte Ausdrucken der Patientendaten (Versichertendaten) und weiterer Auftragsdaten in Form von alpha-numerischen Zeichen und als maschinenlesbarer Code auf die Datenträger-Etiketten ermöglicht. Im Labor kann die Erfassung der Daten daher sowohl mit dem Auge (visuell) als auch maschinell mit Hilfe eines Scanners und einer Decodierungssoftware erfolgen.
  • Hierzu sind beispielsweise ein Chipkarten-Lesegerät, eine Datenverarbeitungseinrichtung und ein Drucker erforderlich. Die Patientendaten werden mit Hilfe des Chipkarten-Lesegeräts aus der Krankenversicherungskarte des Patienten ausgelesen und zur Datenverarbeitungseinrichtung übertragen. Die Patientendaten können dabei in einem Speicherchip, auf einem Magnetstreifen, mittels eines Strichcodes (Barcode) oder durch sonstige Informationsträger gespeichert sein, die mit einer Krankenversicherungskarte integriert sind, wobei in diesen Fällen statt des Chipkarten-Lesegeräts natürlich ein Magnetstreifen-Lesegerät oder eine entsprechende Einrichtung verwendet wird. Es ist natürlich auch möglich, anstelle einer "Karte" einen anderen Datenspeicherträger zu verwenden. Die im Folgenden benutzten Begriffe "Datenspeicher" und "Krankenversicherungskarten" sollen dabei alle diese Möglichkeiten einschließen.
  • In der Datenverarbeitungseinrichtung werden die aus dem Datenspeicher der Krankenversicherungskarte ausgelesenen Daten gegebenenfalls um weitere Daten ergänzt, wie beispielsweise Daten bezüglich des Laboreinsenders (also einer eindeutigen Zulassungsnummer des Arztes oder Institutsnummer des Krankenhauses), des beauftragten Labors, der Auftragsnummer, des Datums, der Art der durchzuführenden Untersuchung etc. Diese generierten Daten werden an den Drucker weitergeleitet, wo ein entsprechendes Datenträger-Etikett der Datenträger-Struktur mit diesen Daten bedruckt wird. Der Drucker ist dabei in der Lage, sowohl verschiedene ein- oder zweidimensionale Barcodes als auch alphanumerische Zeichen zu drucken. Die Barcodes sind maschinenlesbar und beinhalten beispielsweise die Patientendaten, die Versicherungsdaten, die Einsenderdaten und beauftragten Analysen sowie eine eindeutige Auftragsnummer, die aus einer mehrstelligen Praxis- bzw. Zulassungsnummer des Arztes oder dem Institutskennzeichen des Krankenhauses und einer fortlaufenden Seriennummer bestehen kann. Das bedruckte Datenträger-Etikett ist vorzugsweise ein aus mehreren Abschnitten bestehendes, selbstklebendes Haftetikett, wobei ein erster Abschnitt des Haftetiketts mit den Daten für den Laborproben-Behälter und ein zweiter Abschnitt mit den Daten des Auftragsformulars bedruckt sind. Der erste Abschnitt des Datenträger-Etiketts wird auf den Laborproben-Behälter geklebt, und der zweite Abschnitt wird später das Auftragsformular geklebt. Damit erspart sich der Laboreinsender (der Arzt bzw. das Krankenhaus) die manuelle Beschriftung des Auftragsformulars für das Labor mit den erforderlichen Auftragsdaten und auch die Beschriftung der einzelnen Laborproben-Behälter.
  • Die aus jeweils zwei Abschnitten bestehenden Datenträger-Etiketten haften auf einem länglichen Streifen aus Trägermaterial, wobei die selbstklebende Unterseite der Datenträger-Etiketten lösbar an der normalerweise mit Silicon beschichteten Ablösefläche des Trägermaterial-Streifens haftet. Der mit den Datenträger-Etiketten versehene Trägermaterial-Streifen ist vorzugsweise zu einer Rolle aufgerollt, die in herkömmlicher Weise in dem Drucker eingesetzt ist, so dass die bedruckbare Oberseite der Datenträger-Etiketten bedruckt werden kann. Statt einer Rolle können natürlich auch längere Streifen aus mit Datenträger-Etiketten beklebtem Trägermaterial verwendet werden, die dem Drucker auf geeignete Weise aus einem Magazin zugeführt werden.
  • Wie vorstehend erläutert, besteht ein Datenträger-Etikett aus zwei Abschnitten. Der erste Etiketten-Abschnitt (Proben-Etikett), der später auf den Laborproben-Behälter geklebt wird, und der zweite Etiketten-Abschnitt (Auftrags-Etikett), der später auf das Auftragsformular oder das Befundformular geklebt wird, sind über eine trennbare Perforationslinie miteinander verbunden, die im Wesentlichen quer zur Längserstreckung des länglichen Trägermaterial-Streifens verläuft. Ferner ist der Trägermaterial-Streifen jeweils in Ausrichtung mit der Perforationslinie der auf dem Trägermaterial-Streifen klebenden Datenträger-Etiketten unterbrochen, wobei diese Unterbrechungen im Wesentlichen quer zur Längserstreckung des länglichen Trägermaterial-Streifens und im Wesentlichen in Ausrichtung mit den Perforationslinien der Datenträger-Etiketten verlaufen. Auf diese Weise kann das aus dem ersten Abschnitt (Proben-Etikett) und dem zweiten Abschnitt (Auftrags-Etikett) bestehende Datenträger-Etikett nach dem Druckvorgang auf einfache Weise von dem Trägermaterial-Streifen bzw. von der Trägermaterial-Rolle abgelöst werden.
  • Es ist bevorzugt, dass der Trägermaterial-Streifen nach dem Drucken eines Datenträger-Etiketts so weit aus dem Drucker heraus geschoben wird, dass ein vollständiges Etikett (d.h. das gedruckte Proben-Etikett und das damit über die Perforationslinie verbundene Auftrags-Etikett) zugreifbar ist. Das Datenträger-Etikett ist dabei so angeordnet/gedruckt, dass sich das Auftrags-Etikett an dem herausschauenden Ende des Streifens befindet. Nun wird das Auftrags-Etikett (zweiter Abschnitt) zusammen mit dem daran haftenden Bereich des Trägermaterials gegriffen und abgezogen. Dadurch trennt sich dieser Bereich des Trägermaterials unter dem Auftrags-Etikett von dem Streifen bzw. der Rolle, und zwar aufgrund der Unterbrechung bzw. Trennungslinie des Trägermaterial-Streifens, die sich im Wesentlichen in Ausrichtung mit der Perforationslinie zwischen dem Auftrags-Etikett und dem Proben-Etikett befindet. Wenn das Auftrags-Etikett weiter abgezogen wird, löst sich das Proben-Etikett von dem restlichen Bereich des Trägermaterial-Streifens, der durch die Transportwalzen des Druckers im Drucker gehalten wird. Dies wird dadurch erreicht, dass die Perforationslinie zwischen Auftrags-Etikett und Proben-Etikett ausreichend stabil ist, so dass der Abschnitt des Proben-Etiketts gegen die Haftkraft zwischen Proben-Etikett und Trägermaterial-Streifen abgelöst werden kann, ohne dass die Perforationslinie zwischen Proben-Etikett und Auftrags-Etikett reißt. Folglich haftet an der Unterseite des zweiten Abschnitts (Auftrags-Etikett) des abgetrennten Datenträger-Etiketts ein Bereich des Trägermaterials, und vom ersten Abschnitt (Proben-Etikett) ist das Trägermaterial vollständig abgelöst. Auf diese Weise kann das bedruckte und von der Trägermaterial-Rolle abgetrennte Datenträger-Etikett mit seinem ersten Etikett-Abschnitt (Proben-Etikett) an einem Laborproben-Behälter festgeklebt werden, wobei der zweite bedruckte Etikett-Abschnitt (Auftrags-Etikett), der noch mit durch Trägermaterial geschützt ist, wie eine Fahne von dem Laborproben-Behälter absteht. Somit ist das gesamte Datenträger-Etikett durch den ersten Etikett-Abschnitt an dem Behälter festgeklebt. Der erste und der zweite Abschnitt sind folglich noch miteinander verbunden und gleichzeitig am Behälter festgeklebt. Daher kann es zu diesem Zeitpunkt nicht zu einem Verwechseln oder Vertauschen der beiden Etiketten-Abschnitte und des Behälters kommen.
  • Zu einem späteren Zeitpunkt kann der freie zweite Abschnitt (Auftrags-Etikett) an der Perforationslinie von dem am Behälter festklebenden ersten Abschnitt (Proben-Etikett) getrennt werden. Nach Ablösen des Trägermaterials von dem zweiten Etikett-Abschnitt kann dieser zweite Etikett-Abschnitt (Auftrags-Etikett) auf das Auftragsformular oder das Befundformular geklebt werden. Danach können der Behälter und das mit dem Auftrags-Etikett versehen Auftragsformular an das Labor verschickt werden. Alternativ kann der zweite Abschnitt aber auch an dem Behälter verbleiben. In diesem Fall wird der Laborproben-Behälter zusammen mit dem ersten und dem zweiten Abschnitt ins Labor geschickt. Erst nach erfolgter Analyse der Probe wird der zweite Abschnitt an der Perforation vom ersten Abschnitt getrennt und auf das Befundformular geklebt.
  • Die Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben:
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Datenträger-Struktur mit vier Datenträger-Etiketten, die auf einem Trägermaterial-Streifen aufgeklebt sind;
  • 2 zeigt die Vorderseite der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur aus 1 mit zwei Datenträger-Etiketten, die auf einem Trägermaterial-Streifen aufgeklebt sind;
  • 3 zeigt die Rückseite der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur aus 2;
  • 4 zeigt die Erfassung der Labor-Auftragsdaten mit Hilfe eines Computers;
  • 5 zeigt das Drucken eines Datenträger-Etiketts, das aus einem Proben-Etikett und einem Auftrags-Etikett besteht, die durch eine Perforationslinie verbunden sind und auf einem Trägermaterial-Streifen haften;
  • 6 zeigt das Abtrennen des Datenträger-Etiketts;
  • 7 zeigt den Verbleib des im Drucker verbliebenen Trägermaterial-Streifens zusammen mit einem neuen Datenträger-Etikett, das in einem nächsten Druckvorgang bedruckt wird;
  • 8 zeigt das Aufkleben des Proben-Etiketts auf einen Laborproben-Behälter;
  • 9 zeigt das Abreißen des Auftrags-Etiketts von dem Proben-Etikett;
  • 10 zeigt das Aufkleben des Auftrags-Etiketts auf ein Auftragsformular bzw. auf einen Befund; und
  • 11 zeigt das Scannen (Einlesen) der Daten des Auftragsformulars mit Hilfe eines Scanners.
  • In 1 ist eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Datenträger-Struktur 20 mit vier Datenträger-Etiketten 1a, 1b, 1c, 1d gezeigt, die auf einem Trägermaterial-Streifen 2 aufgeklebt sind. Jedes der vier Etiketten 1a–d besteht aus einem Proben-Etikett 3a–d und einem Auftrags-Etikett 4a–d, die durch eine Perforation (in 2 gezeigt) miteinander verbunden sind. Jedes der Etiketten 3a–d, 4a–d ist mit Daten bedruckt, wie vorstehend beschrieben wurde, nämlich Name und Anschrift des Patienten, Name der Krankenversicherung des Patienten, Krankenversicherungsnummer, Daten des Arztes bzw. der Klinik, wie zum Beispiel Name und Anschrift des Arztes/Klinik, Daten bezüglich des Inhalts des Probenbehälters und sonstige relevante Daten, wie zum Beispiel Krankheitsbild des Patienten und/oder Art der durchzuführenden Analyse.
  • In 2 ist die Vorderseite der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur mit zwei Datenträger-Etiketten 1a, 1b aus 1 gezeigt, die auf einem Trägermaterial-Streifen aufgeklebt sind. Jedes der Datenträger-Etiketten besteht aus einem Proben-Etikett 3a, 3b und einem Auftrags-Etikett 4a, 4b, die durch eine Perforationslinie 5 miteinander verbunden sind, die im Wesentlichen quer zu der Längs richtung L des Trägermaterial-Streifens 2 verläuft. Auf den Etiketten 3b und 4b sind exemplarisch die aufgedruckten Daten dargestellt. Wie weiter gezeigt ist, haben die Etiketten jeweils eine Länge von beispielsweise 60 mm. Das Auftrags-Etikett 4a, 4b hat eine Breite von beispielsweise 28 mm, und das Proben-Etikett 3a, 3b hat eine Breite von beispielsweise 22 mm.
  • In 3 ist die Rückseite der erfindungsgemäßen Datenträger-Struktur mit zwei Datenträger-Etiketten aus 2 gezeigt, die auf einem Trägermaterial-Streifen 2 aufgeklebt sind. Wie in dieser Figur gezeigt, weist der Trägermaterial-Streifen 2 etwa in Ausrichtung mit der Perforationslinie 5 zwischen dem Proben-Etikett und dem Auftrags-Etikett eine "Splittung" oder Unterbrechung 6 auf, die ebenfalls im Wesentlichen quer zu der Längsrichtung L des Trägermaterial-Streifens 2 verläuft. Das heißt, der Trägermaterial-Streifen 2 ist an dieser Stelle unterbrochen. Alternativ kann statt der Unterbrechung auch eine Perforationslinie 6 vorgesehen sein, die sich leicht zerreißen lässt. Durch das Vorsehen einer Perforation 6 wird der Herstellungsprozess erleichtert. Der Abstand zwischen den "Splittungen" bzw. Perforationen 6 beträgt zum Beispiel 52,5 mm.
  • 4 zeigt die Erfassung der Labor-Auftragsdaten mit Hilfe eines Computers. In diesem ersten Schritt werden die Labordaten manuell über die Tastatur 7 eines Computers eingegeben und auf der Festplatte des Computers gespeichert. Zu den Labordaten gehören Name und Anschrift des Labors, Art der Probe, die vom Labor durchzuführende Analyse der Probe, etc. Vorzugsweise sind auf der Festplatte des Computers alle anderen relevanten Daten in einer Datenbank gespeichert. Die Patientendaten werden, wie vorstehend beschrieben, über die Krankenversicherungskarte des Patienten eingelesen. All diese Daten können in einer Datenbank gespeichert und mit Hilfe eines geeigneten Computer-Programms über die Tastatur und/oder Maus des Computers ausgewählt werden. Das Computer-Programm erstellt dann den entsprechenden Datensatz und bereitet diesen so auf, dass die erforderlichen Daten auf das bzw. die Datenträger-Etikett(en) der Datenträger-Struktur gedruckt werden können.
  • 5 zeigt das Drucken eines Datenträger-Etiketts, das aus dem Proben-Etikett 3 und dem Auftrags-Etikett 4 besteht und auf dem Trägermaterial-Streifen haftet, mit Hilfe eines herkömmlichen non-impact Druckers 8, vorzugsweise Laser-, Thermo- oder Tintenstrahl-Drucker.
  • Anschließend wird, wie in 6 gezeigt, das gedruckte Datenträger-Etikett 1 abgetrennt. Dabei wird das äußerste Ende des Datenträger-Etiketts (d.h. das Auftrags-Etikett 4) zusammen mit dem darunter anhaftenden Trägermaterial 2a gegriffen und vom restlichen Trägermaterial-Streifen 2b (-Rolle) abgezogen. Dabei löst sich die "Splittung" bzw. Perforation 6 des Trägermaterial-Streifens an der Stelle zwischen Auftrags-Etikett und Proben-Etikett. Die Perforation 5 zwischen Auftrags-Etikett 4 und Proben-Etikett 3 bleibt dabei intakt, da sie stabiler ausgestaltet ist als die Perforation 6. Nach dem Abtrennen des Datenträger-Etiketts hält der Arzt/Ärztin bzw. der/die Arzthelfer(in) das aus Auftrags-Etikett 4 und Proben-Etikett 3 bestehende Etikett in der Hand, wobei der zweite Abschnitt des Auftrags-Etiketts 4 mit einem anhaftenden Trägermaterial-Bereich 2a versehen ist, wohingegen das Trägermaterial von der Unterseite des Proben-Etiketts abgelöst ist und sich an dem im Drucker verbliebenen Etiketten-Streifen befindet (siehe 2b in 7).
  • 7 zeigt den Verbleib des im Drucker verbliebenen Trägermaterial-Streifens 2 bzw. 2b zusammen mit einem neuen Datenträger-Etikett 1, das in einem nächsten Druckvorgang bedruckt ist.
  • 8 zeigt das Aufkleben des Proben-Etiketts 3 auf einen Laborproben-Behälter 9. Wie in 8 weiter zu sehen ist, steht das mit dem anhaftenden Trägermaterial versehene Auftrags-Etikett 4 vom Behälter 9 ab und bleibt mittels der Perforation 5 so lange mit dem Proben-Etikett 3 und folglich mit dem Laborproben-Behälter 9 verbunden, wie dies erforderlich ist. Daher bleiben Behälter 9, Proben-Etikett 3 und Auftrags-Etikett 4 als eine zusammenhängende Einheit miteinander verbunden. Verwechslungen zwischen Laborproben-Behälter, Proben-Etikett und Auftrags-Etikett werden somit vermieden.
  • 9 zeigt das Abreißen des Auftrags-Etiketts 4 von dem Proben-Etikett 3 entlang der Perforation 5. Danach kann das Trägermaterial von der Unterseite des Auftrags-Etiketts entfernt werden. Dieses Abtrennen kann entweder beim behandelnden Arzt oder im Labor erfolgen.
  • 10 zeigt das Aufkleben des Auftrags-Etiketts 4 auf ein Auftragsformular bzw. auf ein Befundformular. Das Aufkleben des Auftrags-Etiketts 4 auf das Auftrags-Etikett erfolgt beim behandelnden Arzt, wobei in diesem Fall das mit dem Auftrags-Etikett beklebte Auftragsformular mit dem Behälter 9 zusammen, aber körperlich von diesem getrennt zum Labor geschickt werden. Es ist aber ebenfalls möglich, das Auftrags-Etikett zunächst am Behälter zu belassen und als zusammenhängende Einheit an das Labor zu schicken, wobei in diesem Fall das Auftrags-Etikett erst nach erfolgter Analyse im Labor vom Labor-Arzt abgetrennt und auf das Befundformular geklebt wird.
  • 11 zeigt das Scannen (maschinelle Erfassung durch Decodierung des Strichcodes) der Labor-Auftragsdaten vom Labor-Auftragsformular mit Hilfe eines Scanners (Strichcode-Leser). Wie in dieser Figur zu sehen, wird das Auftrags-Etikett 4 mit Hilfe eines Scanners 10 im Labor gescannt, um die Daten des Auftrags-Etikett in das Computer-System des Labors zu übernehmen.

Claims (13)

  1. Datenträger-Struktur (20) mit: – einem länglichen Streifen aus Trägermaterial (2); – einer Mehrzahl an selbstklebenden Datenträger-Etiketten (1a, 1b, 1c, 1d), die auf dem Trägermaterial-Streifen (2) haften; – wobei jedes der selbstklebenden Datenträger-Etiketten ein Proben-Etikett (3a, 3b, 3c, 3c) und ein Auftrags-Etikett (4a, 4b, 4c, 4d) beinhaltet; – wobei das Proben-Etikett (3) und das Auftrags-Etikett (4) eines Datenträger-Etiketts (1) jeweils durch eine Perforation (5) miteinander verbunden sind; und – wobei der Trägermaterial-Streifen (2) mindestens eine Perforation oder Unterbrechung (6) aufweist, die im Wesentlichen mit der Perforation (5) des Datenträger-Etiketts (3, 4) ausgerichtet ist.
  2. Datenträger-Struktur (20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger-Etiketten (3, 4) zur Anbringung an Laborproben-Behältern ausgestaltet sind.
  3. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger-Etiketten (3, 4) dazu ausgestaltet sind, um mit Daten bedruckt zu werden.
  4. Datenträger-Struktur (20) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei den Daten um fall- und auftragsbezogene Daten eines Patienten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anamnese, Daten zu dessen Krankenkasse, wie Versicherungsstatus, Krankenkasse, Versichertennummer, Daten des Laboreinsenders, Name der Einrichtung, Adressdaten, Abrechnungshinweise, Eilvermerke und um sonstige relevante Daten handelt.
  5. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger-Etiketten zur Anbringung an bzw. zur Verwendung mit beliebigen Versandbehältern ausgestaltet sind.
  6. Datenträger-Struktur (20) nach einem der Ansprüche 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten in Form von alpha-numerischen Zeichen und/oder als maschinenlesbare Codes (ein- oder zweidimensionale Barcodes) auf die Datenträger-Etiketten gedruckt sind.
  7. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger-Etiketten (1) mit ihrer selbstklebende Unterseite lösbar an der normalerweise mit Silicon beschichteten Ablösefläche des Trägermaterial-Streifens (2) haften.
  8. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit den Datenträger-Etiketten (1) versehene Trägermaterial-Streifen (2) zu einer Rolle aufgerollt ist, die in herkömmlicher Weise in einen Drucker (8) eingesetzt werden kann, um die bedruckbare Oberseite der Datenträger-Etiketten (1) zu bedrucken.
  9. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit den Datenträger-Etiketten (1) versehene Trägermaterial-Streifen (2) als Leporello oder blattweise konfektioniert ist, um in herkömmlicher Weise in einen Drucker (8) eingesetzt zu werden, um die bedruckbare Oberseite der Datenträger-Etiketten (1) zu bedrucken.
  10. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Proben-Etikett und Auftrags-Etikett durch eine trennbare Perforationslinie (5) miteinander verbunden sind, die im Wesentlichen quer zur Längserstreckung (L) des länglichen Trägermaterial-Streifens verläuft.
  11. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Trägermaterial-Streifen (2) jeweils in Ausrichtung mit der Perforationslinie (5) der auf dem Trägermaterial-Streifen klebenden Datenträger-Etiketten unterbrochen ist, wobei diese Unterbrechungen (6) im Wesentlichen quer zur Längserstreckung (L) des länglichen Trägermaterial-Streifens und im Wesentlichen in Ausrichtung mit den Perforationslinien der Datenträger-Etiketten verlaufen.
  12. Datenträger-Struktur (20) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenträger-Etiketten (1) jeweils eine Länge von etwa 60 mm haben, dass die Auftrags-Etiketten (4) eine Breite von etwa 28 mm haben, und dass die Proben-Etiketten (3) eine Breite von etwa 22 mm haben.
  13. Datenträger-Struktur (20) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der statt der Unterbrechung (6) auch eine Perforationslinie (6) vorgesehen sein, die sich leicht zerreißen lässt.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102009025749A1 (de) * 2009-05-05 2010-11-11 MMS Münchner Magnet Service Betriebs-GmbH Magnetische Etiketten

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