-
Technisches Gebiet
-
Die
Erfindung betrifft ein Filterelement zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug,
umfassend einen Faltenbalg aus einem Filtermedium, wobei an einer
Seite des Faltenbalgs ein Flächenelement
angeordnet ist, welches Führungsmittel
für einen
Schieber zur Verankerung des Filterelements in einem Filtergehäuse aufweist.
-
Stand der Technik
-
Filterelemente
der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits
bekannt. So zeigt die
DE
20 2006 004 420 U1 ein Filterelement mit einem zick-zack-förmig gefalteten,
plattenförmigen
Faltenbalg, welcher in ein Filtergehäuse einführbar ist. Zur Arretierung
des Filterelements ist ein Schieber vorgesehen, welcher am Flächenelement entlang
gleiten kann, um mit Verankerungsmitteln am Filtergehäuse zusammenzuwirken.
-
Die
genannten Filterelemente kommen beispielsweise in Belüftungsanlagen,
Heiz- und/oder Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen zum Einsatz. Dabei ist
zu vermeiden, dass Schwebeteilchen, z.B. Blütenpollen, in den Kraftfahrzeuginnenraum
eindringen, um beispielsweise Allergiker zu schützen. Des Weiteren muss der
Kraftfahrzeuginnenraum wirksam vor Feinstpartikeln, wie z.B. Russ,
geschützt
werden.
-
Die
aus dem Stand der Technik bekannten Filterelemente sind jedoch nicht
geeignet, die angesaugte Luft in ausreichendem Maße zu filtern
und insbesondere Feinstpartikel wirksam abzuscheiden.
-
Darstellung der Erfindung
-
Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Filterelement der
eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden,
dass dieses nach problemloser Montage eine hocheffiziente Feinstaubabscheidung
gewährleistet,
die eine hohe Luftreinheit im Kraftfahrzeuginnenraum realisiert.
-
Erfindungsgemäß wird die
voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst. Danach
ist ein Filterelement dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermedium
mindestens eine Lage mit Fasern aufweist, deren Durchmesser höchstens
10 μm betragen.
-
Erfindungsgemäß ist erkannt
worden, dass die Verwendung eines solchen Filtermediums erlaubt,
mindestens 90% einer Menge von Feinstaubpartikeln abzuscheiden,
deren Durchmesser zwischen 0,3 und 0,5 μm liegen. Des Weiteren ist das
Filtermedium gemäß DIN 71460
Teil 1 geeignet, mindestens 92% einer Menge von Feinstaubpartikeln
abzuscheiden, deren Durchmesser zwischen 0,5 und 1 μm liegen.
Weiter ist das Filtermedium gemäß DIN 71460 Teil
1 geeignet, mindestens 97% einer Menge von Feinstaubpartikeln abzuscheiden,
deren Durchmesser zwischen 1 und 5 μm liegen. Schließlich ist
das Filtermedium gemäß DIN 71460
Teil 1 geeignet, mindestens 99% einer Menge von Feinstaubpartikeln abzuscheiden,
deren Durchmesser mindestens 5 μm betragen.
Ein Filtermedium mit den zuvor genannten Abscheidegraden ist im
hohen Maße
als Feinstaubfilter geeignet. Folglich ist die eingangs genannte
Aufgabe gelöst.
-
Diese
Lage könnte
ein Flächengewicht
von 2 – 30
g/m2 zeigen und aus Polyolefin-, PES (Polyester) – oder Polycarbonat-Fasern
bestehen, die Durchmesser von 1 – 10 μm aufweisen. Ein Filtermedium
mit einer solchen Lage zeigt ein besonders geringes Gewicht und
hervorragendes Abscheidevermögen
für Feinstpartikel.
-
Mindestens
eine Lage könnte
aus Polypropylen-Meltblown-Fasern bestehen. Das Melt-Blown-Verfahren
erlaubt eine problemlose Einstellung der Lagenstärke und Lagenporosität.
-
Mindestens
eine Lage könnte
Polycarbonat-Fasern aufweisen. Polycarbonat ist besonders temperaturstabil.
-
Mindestens
eine weitere Lage könnte
Polyester-Fasern, Polyolefin-Fasern oder eine Mischung aus Polyester-Fasern
und Polyolefin-Fasern aufweisen. Polyolefine, insbesondere Polypropylen,
eignen sich besonders gut zur Durchführung eines Melt-Blown-Verfahrens.
Polyester-Fasern sind mechanisch besonders stabil.
-
Das
Filtermedium könnte
aus einem mehrlagigen partikelfilternden Bereich aufgebaut sein.
Hierdurch können
in unterschiedlichen Lagen unterschiedlich große Partikel selektiv abgeschieden
werden. Der mehrlagige partikelfilternde Bereich könnte 2-
oder 3-lagig aufgebaut sein. Dabei könnte eine Lage als Vorfilter
aus einem Polyolefin oder PES mit oder ohne elektrostatischer Aufladung
ausgestaltet sein. Dieser könnte
ein Flächengewicht
von 40 – 120 g/m2 zeigen und Fasern mit Durchmessern von
20 – 50 μm aufweisen.
Eine weitere Lage könnte
aus Polyolefin- oder Polycarbonat-Mikrofasern mit elektrostatischer
Aufladung bestehen. Diese Lage könnte ein
Flächengewicht
von 1 – 30
g/m2 und Fasern mit Durchmessern von 1 – 10 μm aufweisen.
Eine optionale dritte Lage könnte
als Polyolefin- oder PES-Abdecklage mit oder ohne elektrostatische
Aufladung ausgestaltet sein. Diese optionale Lage könnte ein Flächengewicht
von 10 – 50
g/m2 und Fasern mit Durchmessern von 20 – 50 μm aufweisen.
Ein solches Filtermedium kann bei hinreichender Stabilität Feinstpartikel
abscheiden.
-
Eine
Lage aus Polypropylen-Fasern oder Polycarbonat-Fasern könnte sandwichartig
von Lagen aus Polyester-Fasern und/oder Polyolefin-Fasern eingeschlossen
sein. Hierdurch kann eine relativ dünne und feinporöse Schicht
zur Abscheidung von Feinstpartikeln stabilisiert werden. Besonders bevorzugt
könnte
eine erste Lage aus Polypropylen-Fasern oder Polyester-Fasern mit
Durchmessern von 30 – 50 μm aufgebaut
sein und ein Flächengewicht
von 70 g/m2 aufweisen. An diese Lage könnte sich
eine zweite Lage aus Polypropylen-Meltblown-Fasern anschließen, die
ein Flächengewicht von
2 bis 8 g/m2 aufweist. Der Durchmesser der
Polypropylen-Meltblown-Fasern ist kleiner als 10 μm, besonders
bevorzugt kleiner als 5 μm.
Eine dritte Lage, die als Abdecklage fungiert, könnte aus Polypropylen-Fasern
oder Polyester-Fasern aufgebaut sein. Diese Lage könnte ein
Flächengewicht
von 10 – 50 g/m2 aufweisen und Fasern mit einem Durchmesser von
30 – 50 μm aufweisen.
Dieser partikelfilternde Bereich ist besonders geeignet, um Russ
abzuscheiden. Des Weiteren erlaubt das Melt-Blown-Verfahren eine
kostengünstige
Fertigung und problemlose Einstellung der Lagenstärke.
-
Das
Filtermedium könnte
in Kombination zu mindestens einem partikelfilternden Bereich einen geruchsadsorbierenden
Bereich aufweisen. Hierdurch kann das Filterelement als Kombifilter
fungieren und einerseits Partikel und andererseits unangenehme Gerüche adsorbieren.
Hierdurch kann der Kraftfahrzeuginnenraum von unangenehmen Gerüchen befreit
werden.
-
Vor
diesem Hintergrund könnte
der geruchsadsorbierende Bereich des Filtermediums Aktivkohlepartikel
oder Flächengebilde
aufweisen, die Aktivkohle aufweisen. Die Verwendung von Aktivkohle
erlaubt effizient die Filterung unangenehmer Gerüche. Der geruchsadsorbierende
Bereich könnte
körnige
Aktivkohle mit einer Feinheit von 20 × 150 mesh, kugelförmige Aktivkohle
oder Flächengebilde
aufweisen, die aus Aktivkohlefasern bestehen.
-
Die
Aktivkohle könnte
durch eine Trägerlage aus
Polyester mit einem Flächengewicht
von 60 g/m2 aufgenommen sein. Hierdurch
ist die Aktivkohle einem bestehenden Lagenverbund separat zuordenbar,
ohne dass Aktivkohle unerwünscht
in den partikelfilternden Bereich eindringt.
-
Das
Filtermedium könnte
Elektretfasern aufweisen. Die Verwendung von Elektretfasern erlaubt eine
Steigerung der Filtereffizienz des Filtermediums, da durch elektrostatische
Aufladung Schwebeteilchen aus der Luft auch dann am Filtermedium
angelagert werden, wenn andere Abscheidemechanismen wie z.B. Trägheitskräfte oder
auch die Abscheidung durch Diffusion der Partikel an die Fasern
des Filtermediums weniger effektiv sind.
-
Das
Flächenelement
könnte
als Dichtung ausgebildet sein. Dabei ist denkbar, dass das Flächenelement
Bereiche aufweist, die elastisch deformierbar sind, um sich am Filtergehäuse dichtend
anzulegen. Vor diesem Hintergrund ist konkret denkbar, dass das
Flächenelement
als Zweikomponenten-Spritzgußteil
ausgebildet ist. Hierdurch ist eine kostengünstige Fertigung des Filterelements
möglich.
-
Auf
der dem Faltenbalg zugewandten Seite des Flächenelements könnte eine
erste Dichtung angeordnet sein. Bei der ersten Dichtung könnte es
sich um eine Kordel oder eine flächige
Lage aus einem Polymermaterial handeln. Das Polymermaterial könnte ausreichend
elastisch sein, um beim Andrücken
des Flächenelements
an das Filtergehäuse
deformiert zu werden. Hierdurch kann eine Abdichtung des Filtergehäuses gegen
die Atmosphäre
erzielt werden.
-
Am
Faltenbalg könnte
eine zweite Dichtung angeordnet sein. Die zweite Dichtung könnte als Schaumstoffstreifen
ausgestaltet sein, der am Faltenbalg rundumlaufend angebracht ist.
Hierdurch wird der Faltenbalg im Filtergehäuse einerseits gegen Verwackeln
gesichert und andererseits wird verhindert, dass sich Ritzen oder
Spalte zwischen Filtergehäusewandung
und Faltenbalg ausbilden.
-
Im
Sinne einer problemlosen Montage könnten der Faltenbalg, das Flächenelement,
der Schieber und die erste und/oder die zweite Dichtung als bauliche
Einheit ausgebildet sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass weder
der Schieber, das Flächenelement
noch die erste oder die zweite Dichtung sich vom Faltenbalg ablösen können. Die
montierende Person kann ein einheitliches Filterelement in das Filtergehäuse einstecken
und verrasten.
-
Der
Faltenbalg könnte
abgerundete Eckbereiche mit unterschiedlichen Krümmungsradien aufweisen. Die
Eckbereiche mit unterschiedlichen Krümmungsradien stellen eine korrekte
Positionierung des Filterelements im Filtergehäuse sicher. Jedem Eckbereich
ist eine komplementär
zu dem jeweiligen Eckbereich ausgebildete Ecke innerhalb des Filtergehäuses eindeutig
zugeordnet.
-
Es
gibt nun verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten
und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die nachgeordneten Ansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Filterelements
anhand der Zeichnung zu verweisen.
-
In
Verbindung mit der Erläuterung
des bevorzugten Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
-
Kurzbeschreibung der Zeichnung
-
In
der Zeichnung zeigen
-
1 eine
Draufsicht auf ein Filterelement, in welchem die Eckbereiche mit
unterschiedlichen Krümmungsradien
ausgestaltet sind,
-
2 eine
Draufsicht auf das Flächenelement
des Filterelements gemäß 1,
wobei dem Flächenelement
ein Schieber zugeordnet ist, und
-
3 eine
Schnittansicht des Filterelements gemäß 1, in dem
der Faltenbalg, das Flächenelement
und der Schieber erkennbar sind.
-
Ausführung der Erfindung
-
1 zeigt
ein Filterelement zur Verwendung in einem Kraftfahrzeug, umfassend
einen Faltenbalg 1 aus einem Filtermedium 2, wobei
an einer Seite 3 des Faltenbalgs 1 ein Flächenelement 4 angeordnet
ist. Das Flächenelement 4 weist
Führungsmittel 5 für einen
Schieber 6 auf, welcher der Verankerung des Filterelements
in einem Filtergehäuse dient.
Das Filtermedium 2 ist aus einem Vliesstoff gefertigt,
welches Feinstaubpartikel abscheidet. Das Filtermedium 2 weist
eine Lage mit Fasern auf, deren Durchmesser höchstens 10 μm betragen.
-
Das
Filtermedium besteht konkret aus einer ersten Lage aus Polypropylenfasern
mit Durchmessern von 30 – 50 μm und einem
Flächengewicht
von 70 g/m2. An diese Lage schließt sich
eine zweite Lage aus Polypropylen-Meltblown-Fasern an, die ein Flächengewicht
von 2 bis 8 g/m2 aufweist. Der Durchmesser
der Polypropylen-Meltblown-Fasern ist kleiner als 10 μm, besonders
bevorzugt kleiner als 5 μm. Eine
dritte Lage, die als Abdecklage fungiert besteht aus Polypropylen-Fasern.
Diese Lage weist ein Flächengewicht
von 10 – 50
g/m2 auf und Fasern mit einem Durchmesser
von 30 – 50 μm.
-
Das
Filtermedium 2 scheidet gemäß DIN 71460 Teil 1 mindestens
90% einer Menge von Feinstaubpartikeln ab, deren Durchmesser zwischen
0,3 und 0,5 μm
liegen. Des Weiteren scheidet das Filtermedium 2 mindestens
92% einer Menge von Feinstaubpartikeln ab, deren Durchmesser zwischen
0,5 und 1 μm
liegen. Das Filtermedium 2 scheidet mindestens 97 % einer
Menge von Feinstaubpartikeln ab, deren Durchmesser zwischen 1 und
5 μm liegen. Schließlich scheidet
das Filtermedium 2 mindestens 99 % einer Menge von Feinstaubpartikeln
ab, deren Durchmesser mindestens 5 μm betragen.
-
Das
Filtermedium 2 weist Aktivkohlepartikel auf, um unangenehme
Gerüche
zu adsorbieren.
-
Das
Flächenelement 2 ist
aus einem Kunststoff gefertigt. Das Flächenelement 2 weist
eine erste Dichtung 7 auf, welche auf der dem Faltenbalg 1 zugewandten
Seite des Flächenelements 2 angeordnet ist.
Die erste Dichtung 7 kommt zwischen einer Seite des Flächenelements 2 und
der Wandung eines nicht gezeigten Filtergehäuses im Bereich der Mündung des
Filtergehäuses
zur Anlage, um das Innere des Filtergehäuses gegen die Atmosphäre abzudichten.
-
Am
Faltenbalg ist eine zweite Dichtung 8 angeordnet, die als
Schaumstoffstreifen ausgebildet ist.
-
Der
Faltenbalg 1 weist abgerundete Eckbereiche 9, 10 mit
unterschiedlichen Krümmungsradien auf,
um in einem komplementär
zu diesen Eckbereichen 9, 10 ausgebildeten Filtergehäuse in korrekter Weise
zur Anlage zu kommen.
-
2 zeigt
eine Draufsicht auf das Flächenelement 4 gemäß 1.
Am Flächenelement 4 sind Führungsmittel 5 angeordnet,
die als umlaufender Rand des Flächenelements 2 ausgebildet
sind. Auf den Führungsmitteln 5 gleitet
ein Schieber 6, welcher der Verrastung und Verankerung
des Filterelements gemäß 1 in
einem Filtergehäuse
dient. Dem Flächenelement 4 sind
Verstärkungsrippen 4a zugeordnet,
um das Flächenelement 4 gegen
Verbiegung und Torsion zu stabilisieren.
-
Aus 3 ist
erkennbar, dass die letzte Falte 1a des Faltenbalgs am
Flächenelement 4 angeordnet
ist. Im Flächenelement 4 ist
eine Nut 4c ausgebildet, in welcher die erste Dichtung 7 positioniert
ist. Bei der ersten Dichtung 7 handelt es sich im konkreten
Ausführungsbeispiel
um eine Kordel aus einem Polymermaterial. Dem Flächenelement 4 ist
der Schieber 6 zugeordnet, welcher der Verankerung des Filterelements
in einem Filtergehäuse
dient. Das Flächenelement 4 weist
Führungsmittel 5 auf,
auf denen der Schieber 6 gleitet. Die Führungsmittel 5 sind
als umlaufender Rand des Flächenelements 4 ausgebildet.
-
Grundlage
der Prüfung
gemäß DIN 71460 Teil
1 ist eine Messung mit einem Testaerosol aus Natriumchlorid. Als
Prüfgerät wird der
Scanning Mobility Particle Sizer (SMPS – Spektrometer), der Firma
TSI, Shoreview MN 55126, USA verwendet. Die Abscheideleistung wird
bei einer Luftmenge von 6 kg/min mit einem Natriumchloridaerosol
bestimmt. Als zweites Testaerosol wird Testaerosolstaub A4 (SAE
coarse) verwendet. Als Prüfgerät wird ein Streulichtpartikelzähler „WELAS"-System der Firma PALAS,
76229 Karlsruhe, Deutschland verwendet. Die Abscheideleistung des
Testaerosols 2 wird bei einer Luftmenge von 6 kg/min bestimmt.
-
Hinsichtlich
weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre
wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits
auf die beigefügten Schutzansprüche verwiesen.
-
Abschließend sei
ganz besonders hervorgehoben, dass das zuvor ausgewählte Ausführungsbeispiel
lediglich zur Erörterung
der erfindungsgemäßen Lehre
dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.