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DE10149230A1 - Formstein aus Beton, Bausatz aus Formsteinen und Form zur Herstellung von Formsteinen - Google Patents

Formstein aus Beton, Bausatz aus Formsteinen und Form zur Herstellung von Formsteinen

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Publication number
DE10149230A1
DE10149230A1 DE10149230A DE10149230A DE10149230A1 DE 10149230 A1 DE10149230 A1 DE 10149230A1 DE 10149230 A DE10149230 A DE 10149230A DE 10149230 A DE10149230 A DE 10149230A DE 10149230 A1 DE10149230 A1 DE 10149230A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spacers
shaped
mold
paving
stones
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10149230A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard Hagenah
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SF Kooperation GmbH Beton Konzepte
Original Assignee
SF Kooperation GmbH Beton Konzepte
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SF Kooperation GmbH Beton Konzepte filed Critical SF Kooperation GmbH Beton Konzepte
Priority to DE10149230A priority Critical patent/DE10149230A1/de
Publication of DE10149230A1 publication Critical patent/DE10149230A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28BSHAPING CLAY OR OTHER CERAMIC COMPOSITIONS; SHAPING SLAG; SHAPING MIXTURES CONTAINING CEMENTITIOUS MATERIAL, e.g. PLASTER
    • B28B7/00Moulds; Cores; Mandrels
    • B28B7/0064Moulds characterised by special surfaces for producing a desired surface of a moulded article, e.g. profiled or polished moulding surfaces
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C5/00Pavings made of prefabricated single units
    • E01C5/06Pavings made of prefabricated single units made of units with cement or like binders
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F15/00Flooring
    • E04F15/02Flooring or floor layers composed of a number of similar elements
    • E04F15/08Flooring or floor layers composed of a number of similar elements only of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete; of glass or with a top layer of stone or stone-like material, e.g. ceramics, concrete or glass
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
    • E01C2201/00Paving elements
    • E01C2201/02Paving elements having fixed spacing features

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Formstein aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen (39, 43, 45), insbesondere Pflasterstein (20) bzw. Pflasterplatte, mit einem Grundkörper (21), der mindestens eine im wesentlichen ebene Oberseite (23) und Unterseite (24) sowie vorzugsweise vier etwa aufrechte Seitenflächen (25, 26) aufweist und mit Abstandshaltern (22). Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Abstandshalter (22) derart im Bereich der Seitenflächen (25, 26) angeordnet sind, dass sie einen Abstand (32) zur Oberseite (23) und einen Abstand (32) zur Unterseite (24) des Formsteins aufweisen, so dass ein oberer und unterer Bereich des Formsteins frei von Abstandshaltern (22) ist. Der erfindungsgemäße Formstein ermöglicht eine einfache, automatische Palettierung und zeitsparende Verlegung. DOLLAR A Weiterhin betrifft die Erfindung eine Form (46) zur Herstellung von Formsteinen aus Beton und einen Bausatz aus Formsteinen.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Formstein aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen insbesondere einen Pflasterstein bzw. eine Pflasterplatte, mit einem Grundkörper der mindestens eine im wesentlichen ebene Oberseite und Unterseite, sowie vorzugsweise vier etwa aufrechte Seitenflächen aufweist, und mit Abstandhaltern. Weiterhin betrifft die Erfindung einen Bausatz aus Formsteinen, sowie eine Form zur Herstellung von Formsteinen.
  • An Formsteine der eingangs genannten Art werden neben technischen und optischen Anforderungen inzwischen auch hohe Anforderungen hinsichtlich einer kostengünstigen Herstellung und Verlegung gestellt. Üblicherweise werden die Formsteine nach der Herstellung mit Hilfe einer Verpackungseinrichtung lagenweise auf Paletten verpackt und auf der Baustelle von einem Greifer direkt von der Palette lagenweise abgehoben und zu einer Erdreichdeckung verlegt.
  • Es kann jedoch erforderlich sein, die Formsteine nach der Herstellung beispielsweise einer Nachbearbeitung zu unterziehen, insbesondere einer künstlichen Alterung durch Trommeln. In diesem Fall können die Formsteine der Verpackungseinrichtung nicht geordnet zugeführt werden, sondern lediglich in unregelmäßiger Anordnung, so dass eine automatische Palettierung in der Regel nicht möglich ist. Ein Grund hierfür liegt darin, dass die Formsteine üblicherweise eine definierte Oberseite aufweisen, die bei den lagenweise auf den Paletten angeordneten Formsteinen nach oben weisen muss, damit die maschinelle Verlegung möglich ist. Eine maschinelle Ausrichtung der Formsteine hinsichtlich Oberseite und Unterseite, beispielsweise im Anschluss an die Nachbearbeitung, ist jedoch mit bekannten Vorrichtungen nicht möglich. Somit wäre eine manuelle Korrektur der Ausrichtung der Formsteine erforderlich, die aus Zeit- und Kostengründen nachteilig ist. Die ungeordnete Anordnung der Formsteine nach der Herstellung muss sich nicht zwangsläufig als unerwünschtes Ergebnis einer Nachbearbeitung ergeben, sondern kann auch herstellungsbedingt sein, oder sich aus sonstigen Gründen ergeben.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde einen Formstein aus Beton zu schaffen, der in Bezug auf die Oberseite und Unterseite übereinstimmend ausgerichtet ist, insbesondere derart, dass dieser im Anschluss an eine Nachbearbeitung mit bekannten Verpackungseinrichtungen in verlegegerechter Ausrichtung palettierbar ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine zur Herstellung derartiger Formsteine angepasste Form zur Verfügung zu stellen.
  • Ein Formstein zur Lösung der vorstehend genannten Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet, die Abstandhalter derart im Bereich der Seitenflächen angeordnet sind, dass sie einen Abstand zur Oberseite und einen Abstand zur Unterseite des Formsteins aufweisen, so dass einen oberer und unterer Bereich des Formsteins frei von Abstandhaltern ist. Im Unterschied zu bekannten Formsteinen verlaufen die Abstandhalter somit nicht durchgehend bis zur Unterseite des Pflastersteins. Vielmehr besteht hinsichtlich der Anordnung der Abstandhalter kein Unterschied im Bezug auf die Oberseite oder die Unterseite des Formsteins. Auf diese Weise ist es nicht erforderlich beim Palettieren der Formsteine, auf eine "korrekte" Lage der Formsteine hinsichtlich der Oberseite und Unterseite zu achten. Insofern ist der Formstein zum palettieren lediglich hinsichtlich der Relativlage der Längs- und Querseiten auszurichten, was mit modernen Paketiereinrichtungen ohne weiteres möglich ist. Im Übrigen ist ein derartiger Formstein auch manuell mit geringerem Aufwand als übliche Formsteine zu verlegen, da auch in diesem Fall auf die Ausrichtung der Formsteine hinsichtlich der Oberseite bzw. der Unterseite unbeachtlich ist. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Abstandhalter innerhalb einer verlegten Erdreichabdeckung nicht sichtbar sind, egal ob der Stein mit einer Oberseite oder einer Unterseite nach oben weisend verlegt ist. Vorzugsweise ist der Abstand der Abstandhalter zur Oberseite und zur Unterseite übereinstimmend ausgebildet.
  • Die erfindungsgemäße Form weist die Merkmale des Anspruchs 10 auf. Demnach weisen Längs-Formwände Vertiefungen zum Anformen von stegartigen Abstandhaltern im Bereich von Längsseitenflächen der Formsteine auf, wobei die Gestalt der Vertiefungen im Wesentlichen der Gestalt der Abstandhalter entspricht. Dies ermöglicht die vorstehend beschriebene Ausbildung der Formsteine. Gemäß einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Form ist vorgesehen, dass die Vertiefungen mit einem Abstand zur Oberseite und zur Unterseite der Formsteine angeordnet sind, wobei die Vertiefungen oberseitig durch die Längs-Formwände und unterseitig durch auf dem Ziehblech angeordnete Stege verschlossen sind.
  • Ein erfindungsgemäßer Bausatz aus Formsteinen weist die Merkmale des Anspruchs 14 auf. Demnach werden die vorstehend beschriebenen, erfindungsgemäßen Formsteine gemeinsam zu einer einheitlichen Erdreichabdeckung verlegt, wobei innerhalb der Erdreichabdeckung mindestens einige Formsteine mit einer Unterseite nach oben weisend verlegbar sind und mindestens einige Formsteine mit einer Oberseite nach oben weisend verlegbar sind, derart, dass zwischen den Formsteinen im Wesentlichen gleichmäßige Fugen gebildet sind, die mit Fugenfüllmaterial verfüllbar sind, wobei vorzugsweise sämtliche Abstandhalter der Formsteine nach Verfüllung der Fugen von oberhalb der Erdreichabdeckung nicht sichtbar sind.
  • Weitere, vorteilhafte Einzelheiten des erfindungsgemäßen Formsteins, der erfindungsgemäßen Form und des erfindungsgemäßen Bausatzes sind in den Unteransprüchen und der Beschreibung im Übrigen dargelegt.
  • Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Formstein aus Beton in räumlicher Darstellung,
  • Fig. 2 der Formstein gemäß Fig. 1 in einer Draufsicht,
  • Fig. 3 der Formstein gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht,
  • Fig. 4 der Formstein gemäß Fig. 1 in einer weiteren Seitenansicht,
  • Fig. 5 eine vergrößerte Teilansicht des Formsteins in der Darstellung gemäß Fig. 4,
  • Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Abstandhalter in vergrößertem Maßstab,
  • Fig. 7 eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß Fig. 1 im x-Verband,
  • Fig. 8 ein Vertikalschnitt durch zwei Formsteine innerhalb der Erdreichabdeckung,
  • Fig. 9 eine Draufsicht auf die Erdreichabdeckung im Bereich einer (Längs-)Fuge,
  • Fig. 10 eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß Fig. 1 im Winkelverband,
  • Fig. 11 eine Erdreichabdeckung aus Formsteinen gemäß Fig. 1 im Halbsteinverband,
  • Fig. 12 eine Form zur Herstellung von Formsteinen in räumlicher Darstellung von unten gesehen,
  • Fig. 13 eine Teildarstellung der Form gem. Fig. 12 in vergrößertem Maßstab, und
  • Fig. 14 ein Vertikalschnitt durch eine Form in schematischer Darstellung.
  • Der Formstein gemäß Fig. 1 bis 6, nämlich ein Pflasterstein 20, besteht im Wesentlichen aus einem Grundkörper 21 und seitlich am Grundkörper 21 angeordneten Abstandhaltern 22. Der Grundkörper 21 verfügt über eine Oberseite 23, die im wesentlichen horizontal gerichtet ist und eine hierzu parallele Unterseite 24, sowie aufrechten Längsseitenflächen 25 und Querseitenflächen 26. Der Grundkörper 21 ist im Grundriss rechteckig ausgebildet, wobei Kanten zwischen benachbarten (Längs- und Quer-)Seitenflächen 25, 26 mit einem geringem Radius 27 abgerundet sind. Der Grundkörper 21 kann beispielsweise eine Längsabmessung von 206 Millimetern aufweisen und eine Querabmessung von 173 Millimetern. Die Höhe des Grundkörpers 21 kann beispielsweise 80 Millimeter betragen.
  • Die Abstandhalter 22 sind im gezeigten Ausführungsbeispiel lediglich im Bereich der Längsseitenflächen 25 angeordnet, wohingegen die Querseitenflächen 26 frei von Abstandhaltern 22 sind. An jeder Längsseitenfläche 25 sind jeweils fünf Abstandhalter 22 in gleichmäßigen Abständen zueinander angeordnet. Alle Abstandhalter 22 weisen eine übereinstimmende Gestalt und gleiche, im Wesentlichen konstante Abmessungen auf. Die beiden Längsseitenflächen 25 sind hinsichtlich der Positionierung der Abstandhalter 22 übereinstimmend ausgebildet. Die Abstandhalter 22 sind jeweils gegenüberliegend an den Längsseitenflächen 25 angeordnet, in parallel zu den Querseitenflächen 26 verlaufenden Achsen 28. Die Abstandhalter 22 sind jeweils mittig auf den Achsen 28 angeordnet. Untereinander weisen die Achsen 28 einen konstanten Abstand 29 von beispielsweise 42 Millimetern auf. Der Abstand 30 der äußeren Achsen 28, bzw., der darauf angeordneten Abstandhalter 22 zur benachbarten Querseitenfläche 26 ist an beiden Längsseitenflächen 25 gleich groß, beispielsweise 19 mm. Die Abstandhalter 22 sind aufrechte, stegartige Gebilde, mit im Grundriss trapezförmigem Querschnitt. Eine parallel zur Längsseitenfläche 25 gerichtete Sichtfläche 31 der Abstandhalter 22 dient zur abstandhaltenden Anlage an benachbarten Pflastersteinen 20 innerhalb einer verlegten Erdreichabdeckung.
  • Eine Besonderheit des Pflastersteins 20 besteht darin, dass die Abstandhalter 22 jeweils mit einem übereinstimmenden Abstand 32 zur Oberseite 23 bzw. zur Unterseite 24 des Pflastersteins 20 angeordnet sind. Dieser Abstand 32 beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils etwa 10 mm. Auf diese Weise ist ein oberer Bereich des Pflastersteins 20 frei von Abstandhaltern 22, nämlich der Bereich oberhalb der Abstandhalter 22 bis zur Oberseite 23 des Pflastersteins 20. Entsprechend ist auch ein Bereich des Pflastersteins 20 frei von Abstandhaltern, nämlich der Bereich unterhalb der Abstandhalter 22 bis zur Unterseite 24 des Pflastersteins 20. Die Breite 33 der Sichtfläche 31 der Abstandhalter 22 beträgt beispielsweise 17 mm. Die Tiefe 34 der Abstandhalter 22 beträgt im gezeigten Ausführungsbeispiel etwa 3 mm. Die zwischen der Sichtfläche 31 jedes Abstandhalters 22 beidseitig in Richtung der benachbarten Längsseitenfläche 25 verlaufenden Schrägseiten 35 sind etwa unter einem Winkel von 45° gerichtet. Oberhalb und unterhalb der Sichtfläche 31 ist jeder Abstandhalter 22 im Übergang zur jeweiligen Längsseitenfläche 25 unter einem Winkel 36 von 135° zu einer durch die Längsseitenfläche 25 gebildeten Ebene abgeschrägt, weist also eine Fase auf.
  • Eine weitere Besonderheit des Pflastersteins 20 besteht darin, dass dieser eine punktsymmetrische Gestalt aufweist. Der Symmetriepunkt 37 ist dabei im Schnittpunkt der drei Hauptachsen 38 angeordnet, also im räumlichen Mittelpunkt des Pflastersteins 20.
  • Der Pflasterstein 20 ist derart ausgebildet, dass hinsichtlich der Verlegung kein Unterschied zwischen der Oberseite 23 und der Unterseite 24 des Pflastersteins 20 gemacht werden muss. Hierzu sind die Abstandhalter 22 übereinstimmend im Bezug auf die Oberseite 23 und die Unterseite 24 des Pflastersteins angeordnet und ausgebildet, nämlich punktsymmetrisch zum Symmetriepunkt 37 und mit identischen Abständen zueinander bzw. zur Oberseite 23 und Unterseite 24.
  • Der vorstehend beschriebene Pflasterstein 20 ist mit weiteren, identischen Pflastersteinen 20 gemeinsam zu einer regelmäßigen Erdreichabdeckung 39 verlegbar. Fig. 7, 10 und 11 zeigen drei Ausführungsbeispiele einer derartigen Erdreichabdeckung 39. Im ersten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7 sind die Pflastersteine 20 in längsgerichteten, durchgehenden Reihen 40 angeordnet. Benachbarte Reihen 40 sind dabei um 3/4 der Länge eines Pflastersteins 20 zueinander versetzt. Die Pflastersteine 20 sind dabei derart ausgerichtet, dass sich jeweils Längsseitenflächen 25 benachbarter Pflastersteine 20 gegenüberliegen, wobei jeweils ein Abstandhalter 22 eines Pflastersteins 20 zwischen zwei benachbarte Abstandhalter 22 eines benachbarten Pflastersteins 20 tritt. Hierdurch wird zwischen den Pflastersteinen 20 ein Horizontalverbund geschaffen (Fig. 8 und 9). Dementsprechend liegen sich die Querseitenflächen 26 jeweils benachbarter Pflastersteine 20 gegenüber, wobei der Abstand zwischen den Querseitenflächen 26 bzw. die Breite der Fuge zwischen den benachbarten Pflastersteinen 20 durch die Verzahnung der Abstandhalter 22 im Bereich der Längsseitenflächen 25 bestimmt wird. Zwischen benachbarten Pflastersteinen 20 der Erdreichabdeckung 39 werden durch die Abstandhalter 22 der Pflastersteine 20 regelmäßige Längsfugen 41 und Querfugen 42 gebildet. Die übereinstimmende Breite der Längsfugen 41 und Querfugen 42 wird im Wesentlichen durch die Tiefe 34 der Abstandhalter 22 bestimmt, sowie durch ein in die Fugen eingefülltes Fugenfüllmaterial, beispielsweise Sand (Fig. 9).
  • Aufgrund der vorstehend beschriebenen Gestalt der Pflastersteine 20 ist es möglich mehrere Pflastersteine 20 bzw. einen Bausatz aus Pflastersteinen 20 derart zu verlegen, dass innerhalb einer gemeinsam Erdreichabdeckung 39 einige Pflastersteine 20 mit ihrer Oberseite 23 nach oben weisend verlegt sind, wohingegen andere Pflastersteine 20 mit ihrer Unterseite 24 nach oben weisend verlegt sind. Dabei wird weder der optische Gesamteindruck der Erdreichabdeckung 39 beeinträchtigt, noch ergibt sich zwischen den unterschiedlich verlegten Pflastersteinen 20 eine geringere Verbundwirkung. Vielmehr ergibt sich der gleiche, optisch gleichmäßige Eindruck einer Erdreichabdeckung aus üblichen Pflastersteinen mit definierter Oberseite und Unterseite.
  • Aus Fig. 8 ist noch ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Pflastersteins ersichtlich. Die mit Abstand 32 zur Oberseite 23 bzw. Unterseite 24 des Pflastersteins 20 angeordneten Abstandhalter 22 sind nämlich innerhalb der verlegten Erdreichabdeckung 39 nicht sichtbar. Nach dem Verfüllen der Fugen mit Fugenfüllmaterial werden die Abstandhalter 22 von diesem überdeckt. Auf diese Weise ergibt sich ein optisch besonders ansprechendes, gleichmäßiges Fugenbild.
  • Fig. 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Erdreichabdeckung 43 aus erfindungsgemäßen Pflastersteinen 20. Die Pflastersteine 20 sind dabei im so genannten "Winkelverband" verlegt, nämlich jeweils um 90° zu benachbarten Pflastersteinen 20 einer gleichen Reihe 40 gedreht. Der Horizontalverbund zwischen benachbarten Pflastersteinen 20 wird dabei ausschließlich in Verzahnungsbereichen 44 hergestellt.
  • Fig. 11 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Erdreichabdeckung 45 aus erfindungsgemäßen Pflastersteinen 20. Die Pflastersteine 20 sind dabei analog zu dem in Fig. 7 dargestellten Ausführungsbeispiel in durchgehenden Reihen 40 angeordnet. Der Unterschied zum vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel besteht lediglich darin, dass die Reihen 40 in diesem Beispiel jeweils um die halbe Länge eines Pflastersteins 20 zu einer jeweils benachbarten Reihe 40 versetzt angeordnet sind.
  • Auch bei den in Fig. 10 und 11 gezeigten Erdreichabdeckungen 43 und 45 ist es möglich mehrere Pflastersteine 20 bzw. einen Bausatz aus Pflastersteinen 20 derart zu verlegen, dass innerhalb einer gemeinsam Erdreichabdeckung 39 einige Pflastersteine 20 mit ihrer Oberseite 23 nach oben weisend verlegt sind, wohingegen andere Pflastersteine 20 mit ihrer Unterseite 24 nach oben weisend verlegt sind.
  • Fig. 12 bis 14 zeigen Einzelheiten einer Form 46, die u. a. zur Herstellung der vorstehend beschriebenen Pflastersteine 20 geeignet ist. Fig. 12 und 13 zeigen die Form 46 in einer Ansicht von unten. Die Form 46 besteht aus einem Formrahmen 47 mit einer Vielzahl von oben und unten offenen Formnestern 48. Die Formnester 48 werden seitlich durch aufrechte Formwände des Formrahmens 47 begrenzt, nämlich Längs-Formwände 49, die entlang der Längsseitenflächen 25 der Pflastersteine 20 verlaufen und Quer-Formwände 54, die entlang der abstandhalterlosen Querseitenflächen 26 der Pflastersteine 20 verlaufen. Zur Herstellung der Pflastersteine 20 wird Beton von oben in die Formnester 48 gefüllt, wobei die Form 46 auf einem nicht gezeigten Unterlagsbrett ruht, das die Formnester 48 unterseitig verschließt. Zwischen dem Formrahmen 47 und dem Unterlagsbrett ist des weiteren ein Ziehblech 50 angeordnet, das nach dem Einfüllen und mindestens teilweisem Abbinden des Betons zwischen Formrahmen 47 und Unterlagsbrett herausziehbar ist. Weiterhin verfügt die Form 46 über einen Stempel 51 der nach dem Einfüllen des Betons von oben in die einzelnen Formnester 58 herabsenkbar ist.
  • Eine Besonderheit der Form 46 besteht in der Weise, in der die Abstandhalter 22 im Bereich der Längsseitenflächen 25 des Pflastersteins 20 angeformt werden. Hierzu weisen die Längs-Formwände 49 mehrere Vertiefungen 53 auf. Bei den Vertiefungen 53 handelt es sich um Nuten, die in die Längs-Formwände 49 eingeschnitten sind und die hinsichtlich Anzahl, Abmessungen, Gestalt und Anordnung den Abstandhaltern 22 der entsprechenden Längsseitenfläche 25 des Pflastersteins 20 entsprechen.
  • Die Quer-Formwände 54 weisen keine Vertiefungen 53 auf, sondern sind mit konstanter Dicke durchgehend über die gesamte Höhe und Länge ausgebildet. Die Quer-Formwände 54 erstrecken sich durchgehend von der Unterseite 24 bis mindestens zur Oberseite 23 der Pflastersteine 20 und vorzugsweise noch etwas darüber hinaus.
  • Die Pflastersteine 20 werden derart in der Form 46 hergestellt, dass jeweils die Längsseitenflächen benachbarter Pflastersteine 20 in den Formnestern einander zugewandt sind, also an die gleiche Längs-Formwand 49 grenzen. Entsprechend sind die Längs-Formwände 49 zwischen zwei Formnestern 48 beidseitig mit einer Vertiefung 53 ausgebildet. Oberhalb der Vertiefung 53 weisen die Längs-Formwände 49 durchgehend die gleiche Dicke wie die Quer-Formwände 54 auf.
  • Die Längs-Formwände 49 erstrecken sich nicht über die gesamte Höhe der Pflastersteine 20, sondern enden mit einem Abstand zur Unterseite 24 derselben. In diesem Bereich sind unterhalb jeder Längs-Formwand 49 auf dem Ziehblech 50 Stege 52 angeordnet, die die Vertiefungen 53 unterseitig verschließen und die Formnester 49 in diesem Bereich gegeneinander abschließen. Die Breite der Stege 52 entspricht der Dicke der Längs-Formwände 49 oberhalb der Vertiefungen 53 bzw. der Dicke der Quer-Formwände 54. Das Ziehblech 50 ist in Längsrichtung der Stege 52, also entlang der Längs- Formwände 49 zwischen Formrahmen 47 und dem Unterlagsbrett herausziehbar.
  • Nach dem Einfüllen des Betons kann dieser noch durch Behandeln der Form 46 auf einem Rütteltisch verdichtet werden. Danach wird das Ziehblech 50 zwischen Formrahmen 47 und Unterlagsbrett herausgezogen. Nach mindestens teilweisem Abbinden des Betons wird der Formrahmen 47 nach oben von den Pflasterstein-Rohlingen abgezogen, so dass diese auf dem Unterlagsbrett liegen. Die gezeigten Pflastersteine 20 werden vor dem Verpacken noch einem künstlichen Alterungsprozess unterzogen, nämlich getrommelt. Dabei werden Ecken und Kanten der Pflastersteine 20 unregelmäßig gebrochen.
  • Ein besonderer Vorteil der in der Form 46 hergestellten Pflastersteine 20 besteht darin, dass diese auf einfach Weise mit bekannten Paketiereinrichtungen lagenweise auf Paletten stapelbar sind. Auf Grund der vorstehend beschriebenen Gestaltung der Pflastersteine 20 ist es nämlich nicht mehr erforderlich diese nach dem Trommeln zum Beschicken der Paketiereinrichtungen manuell derart auszurichten, dass diese mit der Oberseite 23 nach oben weisen, da die Pflastersteine 20 insofern übereinstimmend ausgebildet sind. Folglich muss die Paketiereinrichtungen die Pflastersteine 20 lediglich in Bezug auf die Relativlage der Querseiten und der Längsseiten ausrichten, was durch Hindurchführen der Pflastersteine 20 durch "Schikanen" auf einfach Weise möglich ist.
  • Im Übrigen sind nicht nur Pflastersteine 20 auf die vorstehend beschriebene Weise herstellbar sondern auch Pflasterplatten, insbesondere auch aus anderen Materialien als Beton. In gleicher Weise sind die Abmessungen des beschriebenen Pflastersteins 20 lediglich beispielhaft genannt. Bezugszeichenliste 20 Pflasterstein
    21 Grundkörper
    22 Abstandhalter
    23 Oberseite
    24 Unterseite
    25 Längsseitenfläche
    26 Querseitenfläche
    27 Radius
    28 Achse
    29 Abstand
    30 Abstand
    31 Sichtfläche
    32 Abstand
    33 Breite
    34 Tiefe
    35 Schrägseite
    36 Winkel
    37 Symmetriepunkt
    38 Hauptachse
    39 Erdreichabdeckung
    40 Reihe
    41 Längsfuge
    42 Querfuge
    43 Erdreichabdeckung
    44 Verzahnungsbereich
    45 Erdreichabdeckung
    46 Form
    47 Formrahmen
    48 Formnest
    49 Längs-Formwand
    50 Ziehblech
    51 Stempel
    52 Steg
    53 Vertiefung
    54 Quer-Formwand

Claims (14)

1. Formstein aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen (39, 43, 45), insbesondere Pflasterstein (20) bzw. Pflasterplatte, mit einem Grundkörper (21) der mindestens eine im wesentlichen ebene Oberseite (23) und Unterseite (24), sowie vorzugsweise vier etwa aufrechte Seitenflächen (25, 26) aufweist, und mit Abstandhaltern (22), dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) derart im Bereich der Seitenflächen (25, 26) angeordnet sind, dass sie einen Abstand (32) zur Oberseite (23) und einen Abstand (32) zur Unterseite (24) des Formsteins aufweisen, so dass einen oberer und unterer Bereich des Formsteins frei von Abstandhaltem (22) ist.
2. Formstein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) im Wesentlichen konstante Abmessungen aufweisen, insbesondere hinsichtlich einer Breite (33) und einer Tiefe (34).
3. Formstein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (32) der Abstandhalter (22) zur Oberseite (23) und der Abstand (32) der Abstandhalter (22) zur Unterseite (24) des Formsteins übereinstimmend ist.
4. Formstein nach vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) lediglich im Bereich von zwei gegenüberliegenden Längsseitenwänden (25) des Formsteins angeordnet sind, wohingegen zwei gegenüberliegende Querseitenflächen (26) des Formsteins frei von Abstandhaltern (22) sind.
5. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) einander gegenüberliegend an den Längsseitenflächen (25) des Formsteins angeordnet sind, insbesondere in parallelen Achsen (28).
6. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die gegenüberliegenden Abstandhalter (22) übereinstimmende Abstände zu benachbarten Querseitenflächen (26) aufweisen.
7. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nebeneinander angeordnete Abstandhalter (22) untereinander regelmäßige Abstände (29) aufweisen, derart, dass die Breite (33) eines Abstandhalters (22) etwa dem horizontalen Abstand zwischen zwei benachbarten Abstandhaltem (22) entspricht, so dass innerhalb einer Erdreichabdeckung (39, 43, 45) jeweils ein Abstandhalter (22) eines Pflastersteins (20) formschlüssig zwischen zwei Abstandhalter (22) eines benachbarten Pflastersteins (20) tritt.
8. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) übereinstimmende Abmessungen und Gestalt aufweisen.
9. Formstein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (22) im Grundriss eine trapezförmige Gestalt aufweisen und im Übergang von einer vorderen Sichtfläche (31) zur Seitenfläche (25) jeweils eine obere und untere Fase, Abschrägung oder dergleichen aufweisen.
10. Form (46) zur Herstellung von Formsteinen aus Beton, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einem Formrahmen (47), der vorzugsweise mehrere oben und unten offene Formnester (48) aufweist, die durch Formwände (Längs-Formwand 49, Quer-Formwand 54) des Formrahmens (47) begrenzt sind und wobei ein Ziehblech (50) zwischen Form (46) und Unterlagsbrett herausziehbar angeordnet ist und ein Stempel (51) von oben in jedes Formnest (48) herabsenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass Längs-Formwände (49) Vertiefungen (53) zum Anformen von stegartigen Abstandhaltern (22) im Bereich von Längsseitenflächen (25) der Formsteine aufweisen, wobei die Gestalt der Vertiefungen (53) im Wesentlichen der Gestalt der Abstandhalter (22) entspricht.
11. Form (46) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (53) mit einem Abstand zur Oberseite (23) und zur Unterseite (24) der Formsteine angeordnet sind, wobei die Vertiefungen (53) oberseitig durch die Längs-Formwände (49) und unterseitig durch auf dem Ziehblech (50) angeordnete Stege (52) verschlossen sind.
12. Form (46) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Formsteine derart in der Form (46) herstellbar sind, dass Längsseitenflächen (25) von Formsteinen in benachbarten Formnestern (48) einander zugewandt sind, so dass die Längs-Formwände (49) beidseitig eine Vertiefung (53) aufweisen.
13. Form (46) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Quer-Formwände (54) frei von Vertiefungen (53) sind.
14. Bausatz aus Formsteinen aus Beton zur Erstellung von Erdreichabdeckungen (39, 43, 45), insbesondere aus Pflastersteinen (20) bzw. Pflasterplatten, dadurch gekennzeichnet, dass Formsteine gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9 gemeinsam zu einer einheitlichen Erdreichabdeckung (39, 43, 45) verlegbar sind, wobei innerhalb der Erdreichabdeckung (39, 43, 45) mindestens einige Formsteine mit einer Unterseite (24) nach oben weisend verlegbar sind und mindestens einige Formsteine mit einer Oberseite (23) nach oben weisend verlegbar sind, derart, dass zwischen den Formsteinen im Wesentlichen gleichmäßige Fugen (41, 42) gebildet sind, die mit Fugenfüllmaterial verfüllbar sind, wobei vorzugsweise sämtliche Abstandhalter (22) der Formsteine nach Verfüllung der Fugen (41, 42) von oberhalb der Erdreichabdeckung (39, 43, 45) nicht sichtbar sind.
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