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DE202008008994U1 - Blendeneinrichtung zur Verkleidung eines zwischen zwei Wänden gebildeten Freiraums - Google Patents

Blendeneinrichtung zur Verkleidung eines zwischen zwei Wänden gebildeten Freiraums Download PDF

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DE202008008994U1
DE202008008994U1 DE200820008994 DE202008008994U DE202008008994U1 DE 202008008994 U1 DE202008008994 U1 DE 202008008994U1 DE 200820008994 DE200820008994 DE 200820008994 DE 202008008994 U DE202008008994 U DE 202008008994U DE 202008008994 U1 DE202008008994 U1 DE 202008008994U1
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    • A47B95/00Fittings for furniture
    • A47B95/002Plinths, e.g. between furniture and ceiling or wall

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Abstract

Blendeneinrichtung (6) zur Verkleidung eines zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden (3, 4) gebildeten Freiraums (5) mit einer Blende (7) sowie mit mindestens einem Spannbolzen (8) zur Verspannung der Blende (7) zwischen den Wänden (3, 4),
– wobei der Spannbolzen (8) in einer Bohrung (9) der Blende (7) einliegt, und
– wobei der Spannbolzen (8) in der Bohrung (9) aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition verdrehbar ist, in der er weiter über einen in einem Montagezustand einer der Wände (3, 4) zugewandten Seitenrand (10) der Blende (7) hinaussteht als in der Freigabeposition.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Blendeneinrichtung zur Verkleidung eines zwischen zwei Wänden gebildeten Freiraums.
  • Eine solche Blende wird beispielsweise eingesetzt, um einen Freiraum oder einen Spalt zwischen einem Möbelstück, beispielsweise einem Schrank, und einer angrenzenden Wand eines Raumes, beispielsweise der Zimmerdecke oder dem Zimmerboden abzudecken.
  • Herkömmlicherweise wird eine solche Blende von dem Inneren des Möbelstücks aus mit durch die Wand des Möbelstücks hindurchgeführten Holzschrauben an einer Schmalseite verschraubt. Die Montage bzw. Demontage einer solchen Blende gestaltet sich vergleichsweise umständlich und ist zweihändig kaum zu realisieren. Zudem muss hierzu das Möbelstück angebohrt werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Blendeneinrichtung anzugeben, die für eine besonders einfache Montage und Demontage geeignet ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst die Blendeneinrichtung eine Blende, sowie mindestens einen Spannbolzen zur Verspannung der Blende zwischen den an den zu verblendenden Freiraum angrenzenden Wänden. Als Blende wird hierbei ein der Frontfläche des Freiraums angepasstes Brett oder Blech aus einem steifen Werkstoff, insbesondere Holz, Metall, Kunststoff oder einem Kompositmaterial verstanden. Der Spannbolzen liegt dabei in einer Bohrung der Blende ein. In der Bohrung ist der Spannbolzen aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition verdrehbar. Dabei steht ein Teil des Spannbolzens in der Klemmposition weiter über einen – in einem Montagezustand einer der Wände zugewandten – Seitenrand der Blende hinaus als in der Freigabeposition. Somit ist die Blende durch den Spannbolzen zwischen den beiden Wänden verspannbar. Optional sind in der Blende mehrere Bohrungen mit jeweils einem einliegenden Spannbolzen vorgesehen.
  • Die Blende wird zunächst im Bereich eines bestimmungsgemäß in einem Montagezustand einer der Wände zugewandten ersten Seitenrandes mit mindestens einer Bohrung versehen, in welche ein Spannbolzen eingebracht wird. Die Blende wird in den zu verkleidenden Freiraum eingebracht, wobei sie sowohl mit dem ersten Seitenrand als auch mit einem gegenüberliegenden zweiten Seitenrand jeweils einer der Wände zugewandt ist. Anschließend wird der Spannbolzen aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition verdreht, in welcher er weiter über den ersten Seitenrand hinausragt als in der Freigabeposition. Dadurch kann die Blende mit dem Spannbolzen in dem Freiraum zwischen den beiden Wänden verspannt bzw. verklemmt werden.
  • Da die Blende bzw. die Blendeneinrichtung erfindungsgemäß in dem Freiraum verspannt wird (und nicht etwa mit einer der angrenzenden Wände verschraubt wird), muss das angrenzende Möbelstück zur Montage der Blende insbesondere nicht angebohrt werden. Dadurch wird auch die Demontage der Blende erleichtert, insbesondere verbleiben an dem angrenzenden Möbelstück keine oder kaum Montagespuren.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung liegt in der Bohrung eine Gewindehülse, insbesondere eine Schraubenmutter, drehfest ein. Beispielsweise ist die Gewindehülse in die Bohrung eingepresst oder eingeklebt. Bevorzugt weist die Gewindehülse hierbei eine Verdrehsicherung auf. Insbesondere kann die Gewindehülse mit einem radial abstehenden Stift, einer Kante oder dergleichen versehen sein. Im Falle einer einliegenden Gewindehülse weist der Spannbolzen ein mit einem Innengewinde der Gewindehülse komplementäres Außengewinde auf. Durch die Gewindehülse wird der Spannbolzen vorteilhafterweise in der Bohrung stabilisiert.
  • In einer zweckmäßigen Ausführungsform der Erfindung ist der Spannbolzen durch eine Schraube mit einem Gewindeschaft sowie mit einem gegenüber diesem ver breiterten Schraubenkopf, insbesondere mit einem Sechskantkopf, gebildet. Alternativ ist beispielsweise auch eine Schraube mit einem Vierkantkopf denkbar. Die Bohrung ist in einen – im montierten Zustand einer der angrenzenden Wände zugewandten – Seitenrand der Blende, im Wesentlichen rechtwinklig zu dessen Oberfläche, eingebracht.
  • Bei der Montage der Blende wird die Schraube zunächst vollständig in die Bohrung eingeschraubt und die Blende in den Freiraum einbracht, wobei sie mit dem Seitenrand, in welchem die Bohrung eingebracht ist, einer der Wände zugewandt ist. Anschließend wird die Schraube durch Herausschrauben aus der Bohrung in ihre Klemmposition gebracht, wobei sie mit dem Schraubenkopf gegen die angrenzende Wand presst. Der Schraubenkopf ist hierbei vorzugsweise flach, insbesondere mit einer Höhe von etwa 2 mm, ausgebildet. Dadurch kann der zur Verdrehung bzw. Verspannung der Spannschraube notwendige Spalt zwischen Blende und angrenzender Wand vergleichsweise schmal ausgebildet sein. Zur besseren Fixierung ist der Schraubenkopf dabei optional mittig mit einem spitz zulaufenden Zentrierdorn versehen, welcher sich beim Verspannen in die angrenzende Wand einpresst.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung weist die Schraube an ihrem Schraubenkopf einen zylindrischen Zentrierstift auf. In diesem Falle ist vorgesehen, die Blende zunächst, wiederum an einem Seitenrand, mit mindestens einer Bohrung zu versehen. Anschließend wird ein schmaler Randabschnitt der Blende abgetrennt, sodass die Bohrung in Längsrichtung etwa mittig in zwei Bohrungsteile geteilt wird. Die Schraube wird nun mit ihrem Gewindeschaft in einen der beiden (gegebenenfalls wiederum mit einer Gewindehülse versehenen) Bohrungsteile eingeschraubt, während der Zentrierstift in den anderen der beiden Bohrungsteile eingebracht wird. Die Blende wird wiederum in den Freiraum eingebracht, wobei der Randabschnitt mit dem restlichen Blendenteil fluchtet. Durch Herausschrauben der Schraube werden nun der Randabschnitt und der restliche Blendenteil auseinander gedrückt, wodurch wiederum die Blende zwischen den angrenzenden Wänden verspannt wird. Vorteilhafterweise entstehen dabei keine Druckstellen durch die Schraube(n) an einer der, bzw. den angrenzenden Wän den, da die Blende gleichmäßig mit der gesamten Randfläche des schmalen Randabschnittes an die angrenzende Wand gepresst ist. Zudem ist der Spannbolzen zur Verspannung besser zugänglich, da der Schraubenkopf von der angrenzenden Wand beabstandet ist. Der zwischen dem Randabschnitt und der restlichen Blende entstandene Spalt wird zweckmäßigerweise mit einer Zierleiste oder dergleichen verdeckt.
  • In einer Variante dieser Ausführungsform ist der Spannbolzen nicht einstückig, sondern aus einem zylindrischen Gewindestift ohne Kopf und einer mit diesem kämmenden Schraubenmutter gebildet. Der Gewindestift ist hierbei stirnseitig mit einer Eingriffskontur versehen, mittels der der Gewindestift mit der aufgeschraubten Mutter in die Bohrung bzw. in die gegebenenfalls dort sitzende Gewindehülse eingeschraubt werden kann. Die Verspreizung des Randabschnittes gegen das restliche Blendenteil wird dann durch Verdrehung der Schraubenmutter gegenüber der Gewindehülse bewirkt (wobei es unerheblich ist, ob sich der Gewindestift mit der Mutter mitdreht oder nicht).
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist ein zylindrischer Spannbolzen vorgesehen, der an einer Betätigungsseite eine Eingriffkontur aufweist, sodass er mit einem entsprechenden Eingriffswerkzeug verdreht werden kann. Mit Eingriffkontur ist dabei insbesondere ein Innensechskant (Imbus), ein Schlitz, ein Kreuzschlitz, ein Torx, ein Innenvierkant o. ä. bezeichnet. An seiner zur Betätigungsseite entgegengesetzten Stirnseite ist er mit einem Exzentervorsprung versehen. Als Exzentervorsprung ist insbesondere eine Scheibe, ein Plättchen oder ein Drahtring vorgesehen, welcher im Wesentlichen rechtwinklig exzentrisch über den Außenumfang eines Schafts des Spannbolzens hinausragt. Die Bohrung ist im Wesentlichen senkrecht zu einer im montierten Zustand einem Betrachter zugewandten Frontfläche der Blende an einem einer angrenzenden Wand zugewandten Seitenrand eingebracht. Insbesondere ist die Bohrung so nah am Seitenrand der Blende angebracht, dass der Exzentervorsprung bei entsprechender Verdrehung der Spannschraube über den Seitenrand der Blende hinaussteht.
  • Zur Montage der Blende wird in dieser Ausführungsform in entsprechender Nähe zum Seitenrand der Blende eine Bohrung in deren Frontfläche oder die dieser gegenüberliegende Rückfläche eingebracht. Der Spannbolzen wird in die Bohrung eingebracht, sodass insbesondere seine Betätigungsseite von der Frontseite aus durch die Bohrung zugänglich ist. Der Exzentervorsprung ragt dabei auf der Rückseite der Blende aus der Bohrung hinaus. In seiner Freigabeposition ragt der Exzentervorsprung nicht oder nur wenig über den Seitenrand der Blende hinaus. Die Blende wird wiederum in den Freiraum eingebracht, wobei der Seitenrand (in dessen Nähe die Bohrung eingebracht ist), einer der angrenzenden Wände mit geringem Abstand zugewandt ist. Durch Verdrehen des Spannbolzens wird er in seine Klemmposition gebracht, in der der Exzentervorsprung weiter über den Seitenrand der Blende hinausragt als in der Freigabeposition, wodurch die Blende wiederum im Freiraum verspannt wird.
  • Zweckmäßigerweise ist auch hier die Bohrung mit einer Gewindehülse bestückt, wobei der Spannbolzen vorzugsweise als Gewindestift (Madenschraube) ausgebildet ist.
  • Bevorzugt ist der Durchmesser der Bohrung auf der Frontseite der Blende stufenförmig reduziert, sodass zum Einen ein Anschlag für den Spannbolzen bzw. die Gewindehülse gebildet ist. Zum Anderen ist die Frontfläche der Blende dann nur mit kleinen – jedoch zum Verdrehen des Spannbolzens ausreichend großen – Bohrungen versehen.
  • Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 In geschnittener Darstellung eine Blendeneinrichtung in einer ersten Ausführungsform,
  • 2 einen Ausschnitt II aus 1,
  • 3 in Darstellung gemäß 1 die Blendeneinrichtung in einer zweiten Ausführungsform,
  • 4 einen Ausschnitt IV aus 3,
  • 5 in Darstellung gemäß 1 die Blendeneinrichtung in einer dritten Ausführungsform,
  • 6 einen Ausschnitt VI aus 5,
  • 7 in einer Rückansicht die Blendeneinrichtung in der dritten Ausführungsform.
  • Einander entsprechende Teile und Größen sind in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • 1 zeigt in einem schematischen Schnitt einen Schrank 1, welcher in der Nähe einer Zimmerwand 2 (in der Darstellung links) angeordnet ist. Dabei ist zwischen einer Wand des Schrankes 1 – hier seiner Oberseite 3 – und einer gegenüberliegenden Zimmerwand – hier der Zimmerdecke 4 – ein schmaler Freiraum 5 gebildet. Dieser Freiraum 5 ist mit einer, hier in einer ersten Ausführungsform vorliegenden, Blendeneinrichtung 6 verkleidet. Die Blendeneinrichtung 6 umfasst eine Blende 7, sowie einen Spannbolzen 8, der in einer Bohrung 9 der Blende 7 einliegt. Die Breite B der Blende 7 entspricht bestimmungsgemäß in etwa dem Abstand A der Oberseite 3 zur Zimmerdecke 4. In ihrem hier dargestellten Montagezustand ist die Blende 7 so ausgerichtet, dass sie mit einem ersten Seitenrand 10 zur Zimmerdecke 4 zeigt während ein dazu entgegengesetzter zweiter Seitenrand 11 der Oberseite 3 des Schrankes 1 zugewandt ist. Die Bohrung 9 ist in einen der Seitenränder 10, 11 (hier in den Seitenrand 11) – senkrecht zu diesem – eingebracht. Mit dem Spannbolzen 8 ist die Blende 7 zwischen der Zimmerdecke 4 und der Oberseite 3 des Schrankes 1 verspannt. Optional sind mehrere Bohrungen 9 mit mehreren Spannbolzen 8 entlang des Seitenrands 11 angebracht.
  • In 2 ist u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt II aus 1 noch einmal vergrößert dargestellt. Hier ist zu erkennen, dass der Spannbolzen 8 als Schraube mit einem Gewindeschaft 20 und einem Schraubenkopf 21 ausgebildet ist. Der aus der Bohrung 9 herausragende Schraubenkopf 21 ist als Sechskantkopf ausgeführt. Der Schraubenkopf 21 liegt an der Oberseite 3 des Schrankes 1 auf. Andererseits ist in die Bohrung 9 eine Gewindehülse 22 verdreh- und verschiebesicher eingepresst, wobei das Innengewinde 23 der Gewindehülse 22 im Wesentli chen mit der Bohrung 9 fluchtet. Der Spannbolzen 8 kann somit – durch Verdrehen – mit dem Gewindeschaft 20 in die Gewindehülse 22 hinein oder herausgeschraubt werden, wodurch er mehr oder weniger weit an dem Seitenrand 11 aus der Blende 7 herausragt. Somit kann der Spannbolzen 8 durch Herausschrauben aus der Gewindehülse 22 aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition gebracht werden, in der er die Blende 7 zwischen der Oberseite 3 des Schrankes 1 und der Zimmerdecke 4 verspannt. Zur besseren Fixierung ist der Schraubenkopf 21 mittig mit einem Zentrierdorn 24 versehen, der sich bei der Montage in die angrenzende Oberseite 3 des Schrankes 1 einpresst.
  • In 3 ist die Blendeneinrichtung 6 gemäß der Darstellung in 1 in einer zweiten Ausführungsform dargestellt. In dem hier wiederum dargestellten Montagezustand ist die Bohrung 9 – im Gegensatz zur ersten Ausführungsform – in den Seitenrand 10 auf Seiten der Zimmerdecke 4 eingebracht. Im Unterschied zur ersten Ausführungsform ist die Blende 7 hier – parallel zu den Seitenrändern 10 und 11 – durchtrennt, sodass sie einen schmalen Randabschnitt 30 und einen breiten Blendenteil 31 umfasst. Insbesondere erfolgt das Abtrennen des Randabschnitts 30 erst nach dem Einbringen der Bohrung 9. Dabei erfolgt die Trennung im Bereich der Bohrung 9, sodass diese automatisch in zwei fluchtende Bohrungsteile 32 und 33 geteilt wird. Im Montagezustand sind der Randabschnitt 30 und der Blendenteil 31 ebenfalls fluchtend angeordnet.
  • In 4 ist wiederum u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt IV aus 3 vergrößert dargestellt. Der Spannbolzen 8 ist hier wiederum als Schraube mit Gewindeschaft 20 und Schraubenkopf 21 ausgebildet. Allerdings ist hier der Schraubenkopf 21 mittig mit einem zylindrischen Zentrierstift 40 versehen. Mit diesem Zentrierstift 40 ragt der Spannbolzen 8 in den Bohrungsteil 32 des schmalen Randabschnitts 30 hinein, wobei der radial über den Zentrierstift 40 hinausragende Schraubenkopf 21 an einer bohrungsseitigen Schmalseite 41 des Randabschnitts 30 anliegt. Andererseits ist der Spannbolzen 8 mit dem Gewindeschaft 20 in die – in den Bohrungsteil 33 eingepresste – Gewindehülse 22 eingeschraubt. Da die Gewindehülse 22 in der hier vorliegenden Ausführungsform einen größeren Durchmesser als der Zentrierstift 40 aufweist, wird der Bohrungsteil 33 vor dem Einbringen der Gewindehülse aufgebohrt. Alternativ dazu ist auch denkbar, dass der Zentrierstift 40 den gleichen Durchmesser wie die Gewindehülse 22 aufweist, wobei der Schraubenkopf 21 entsprechend größer dimensioniert ist. Durch Herausschrauben des Spannbolzens 8 aus der Gewindehülse 22 werden der Randabschnitt 30 und der Blendenteil 31 auseinandergedrückt, wodurch wiederum die Blende 7 zwischen der Oberseite 3 und der Zimmerdecke 4 verspannt wird. Der dabei zwischen dem Randabschnitt 30 und dem Blendenteil 31 entstehende Spalt 42 ist auf der einem Betrachter zugewandten Frontseite 43 der Blende 7 mit einer Zierleiste 44 verkleidet. Dabei ist die Zierleiste 44 mit mehreren Widerhaken 45 in den Spalt 42 eingeklemmt.
  • In 5 ist die Blendeneinrichtung 6 in Darstellung gemäß 1 in einer dritten Ausführungsform – wiederum im Montagezustand – gezeigt. Im Gegensatz zu den beiden ersten Ausführungsformen ist hier die Bohrung 9 in der Nähe des Seitenrandes 10 eingebracht, wobei sie von der Frontseite 43 zur gegenüberliegenden Rückseite 50 der Blende 7 durchgeht. In diesem Falle ragt der Spannbolzen 8 nicht an einem der Seitenränder 10, 11 aus der Blende 7 heraus, sondern an der (für den Betrachter nicht sichtbaren) Rückseite 50.
  • In 6 ist wiederum u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt VI aus 5 vergrößert dargestellt. Hier ist der Spannbolzen 8 als Gewindestift ausgebildet, welcher an einer Betätigungsseite 60 mit einem Innensechskant 61 versehen ist. An seiner zur Betätigungsseite 60 entgegengesetzten Stirnseite 62 ist ein Drahtring 63 derart angelötet, dass er rechtwinklig zum Spannbolzen 8 einseitig radial über diesen hinausragt. Der Drahtring 63 bildet somit einen Exzentervorsprung. Der Spannbolzen 8 ist derart in die – wiederum in die Bohrung 9 eigepresste – Gewindehülse 22 eingeschraubt, dass seine Betätigungsseite 60 durch die Bohrung 9 von der Frontseite 43 aus zugänglich ist, während der Drahtring 63 auf der Rückseite 50 heraussteht. Zur optischen Verschönerung der Blende 7 ist der Durchmesser der Bohrung 9 auf der Frontseite 43 reduziert. Die Reduzierung erfolgt dabei stufenförmig, sodass durch die Abstufung zudem ein Anschlag für die Gewindehülse 22 gebildet ist.
  • In 7 ist die Blende 7 – wiederum im montierten Zustand – von der Rückseite 50 aus dargestellt. Hier wird ersichtlich, dass der Abstand a der Bohrung 9 zum Seitenrand 10 kleiner ist, als der Durchmesser D des Drahtrings 63. Dadurch ragt der Drahtring 63 bei entsprechender Verdrehung des Spannbolzens 8 über die Blende 7 hinaus. In dieser Klemmposition verspannt somit der Drahtring 63 – unter leichter Quetschung – die Blende 7 zwischen der Zimmerdecke 4 und der Oberseite 3.
  • 1
    Schrank
    2
    Zimmerwand
    3
    Oberseite
    4
    Zimmerdecke
    5
    Freiraum
    6
    Blendeneinrichtung
    7
    Blende
    8
    Spannbolzen
    9
    Bohrung
    10
    Seitenrand
    11
    Seitenrand
    20
    Gewindeschaft
    21
    Schraubenkopf
    22
    Gewindehülse
    23
    Innengewinde
    24
    Zentrierdorn
    30
    Randabschnitt
    31
    Blendenteil
    32
    Bohrungsteil
    33
    Bohrungsteil
    40
    Zentrierstift
    41
    Schmalseite
    42
    Spalt
    43
    Frontseite
    44
    Zierleiste
    45
    Widerhaken
    50
    Rückseite
    60
    Betätigungsseite
    61
    Innensechskant
    62
    Stirnseite
    63
    Drahtring
    A
    Abstand
    a
    Abstand
    B
    Breite
    D
    Durchmesser

Claims (9)

  1. Blendeneinrichtung (6) zur Verkleidung eines zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden (3, 4) gebildeten Freiraums (5) mit einer Blende (7) sowie mit mindestens einem Spannbolzen (8) zur Verspannung der Blende (7) zwischen den Wänden (3, 4), – wobei der Spannbolzen (8) in einer Bohrung (9) der Blende (7) einliegt, und – wobei der Spannbolzen (8) in der Bohrung (9) aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition verdrehbar ist, in der er weiter über einen in einem Montagezustand einer der Wände (3, 4) zugewandten Seitenrand (10) der Blende (7) hinaussteht als in der Freigabeposition.
  2. Blendeneinrichtung (6) nach Anspruch 1, wobei der Spannbolzen (8) in einer in der Bohrung (9) verdrehfest einliegenden Gewindehülse (22) verdrehbar ist.
  3. Blendeneinrichtung (6) nach Anspruch 2, wobei die Gewindehülse (22) mit einer Verdrehsicherung versehen ist.
  4. Blendeneinrichtung (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei der Spannbolzen (8) durch eine Schraube mit einem Gewindeschaft (20) und einem Schraubenkopf (21) gebildet ist, und wobei die Bohrung (9) in den Seitenrand (10) der Blende (7) eingebracht ist.
  5. Blendeneinrichtung (6) nach Anspruch 4, wobei die Schraube an ihrem Schraubenkopf (21) mit einem Zentrierdorn (24) versehen ist.
  6. Blendeneinrichtung (6) nach Anspruch 4, wobei die Schraube an ihrem Schraubenkopf (21) mit einem zylindrischen Zentrierstift (40) versehen ist.
  7. Blendeneinrichtung (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei der Spannbolzen (8) aus einem zylindrischen Gewindestift mit einer stirnseitig eingebrachten Eingriffskontur, insbesondere einem Innensechskant, sowie einer mit dem Gewindestift kämmenden Schraubenmutter, insbesondere mit einem Außensechskant, gebildet ist.
  8. Blendeneinrichtung (6) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei der Spannbolzen (8) an einer Betätigungsseite (60) mit einem Eingriffelement (61) versehen ist, wohingegen er an seiner dazu entgegengesetzten Stirnseite (62) mit einem Exzentervorsprung (63) versehen ist, und wobei die Bohrung (9) in eine Frontseite (43) der Blende (7) in der Nähe des Seitenrandes (10) eingebracht ist.
  9. Blendeneinrichtung (6) nach Anspruch 8, wobei der Exzentervorsprung (63) durch einen einseitig radial über den Spannbolzen hinausstehenden Drahtring gebildet ist.
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