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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Blendeneinrichtung zur Verkleidung
eines zwischen zwei Wänden
gebildeten Freiraums.
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Eine
solche Blende wird beispielsweise eingesetzt, um einen Freiraum
oder einen Spalt zwischen einem Möbelstück, beispielsweise einem Schrank,
und einer angrenzenden Wand eines Raumes, beispielsweise der Zimmerdecke
oder dem Zimmerboden abzudecken.
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Herkömmlicherweise
wird eine solche Blende von dem Inneren des Möbelstücks aus mit durch die Wand
des Möbelstücks hindurchgeführten Holzschrauben
an einer Schmalseite verschraubt. Die Montage bzw. Demontage einer
solchen Blende gestaltet sich vergleichsweise umständlich und
ist zweihändig
kaum zu realisieren. Zudem muss hierzu das Möbelstück angebohrt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Blendeneinrichtung anzugeben,
die für
eine besonders einfache Montage und Demontage geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst die Blendeneinrichtung
eine Blende, sowie mindestens einen Spannbolzen zur Verspannung
der Blende zwischen den an den zu verblendenden Freiraum angrenzenden
Wänden.
Als Blende wird hierbei ein der Frontfläche des Freiraums angepasstes Brett
oder Blech aus einem steifen Werkstoff, insbesondere Holz, Metall,
Kunststoff oder einem Kompositmaterial verstanden. Der Spannbolzen
liegt dabei in einer Bohrung der Blende ein. In der Bohrung ist der
Spannbolzen aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition verdrehbar.
Dabei steht ein Teil des Spannbolzens in der Klemmposition weiter über einen – in einem
Montagezustand einer der Wände
zugewandten – Seitenrand
der Blende hinaus als in der Freigabeposition. Somit ist die Blende
durch den Spannbolzen zwischen den beiden Wänden verspannbar. Optional
sind in der Blende mehrere Bohrungen mit jeweils einem einliegenden
Spannbolzen vorgesehen.
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Die
Blende wird zunächst
im Bereich eines bestimmungsgemäß in einem
Montagezustand einer der Wände
zugewandten ersten Seitenrandes mit mindestens einer Bohrung versehen,
in welche ein Spannbolzen eingebracht wird. Die Blende wird in den
zu verkleidenden Freiraum eingebracht, wobei sie sowohl mit dem
ersten Seitenrand als auch mit einem gegenüberliegenden zweiten Seitenrand
jeweils einer der Wände
zugewandt ist. Anschließend
wird der Spannbolzen aus einer Freigabeposition in eine Klemmposition
verdreht, in welcher er weiter über den
ersten Seitenrand hinausragt als in der Freigabeposition. Dadurch
kann die Blende mit dem Spannbolzen in dem Freiraum zwischen den
beiden Wänden
verspannt bzw. verklemmt werden.
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Da
die Blende bzw. die Blendeneinrichtung erfindungsgemäß in dem
Freiraum verspannt wird (und nicht etwa mit einer der angrenzenden
Wände verschraubt
wird), muss das angrenzende Möbelstück zur Montage
der Blende insbesondere nicht angebohrt werden. Dadurch wird auch
die Demontage der Blende erleichtert, insbesondere verbleiben an dem
angrenzenden Möbelstück keine
oder kaum Montagespuren.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung liegt in der Bohrung eine Gewindehülse, insbesondere eine Schraubenmutter,
drehfest ein. Beispielsweise ist die Gewindehülse in die Bohrung eingepresst
oder eingeklebt. Bevorzugt weist die Gewindehülse hierbei eine Verdrehsicherung
auf. Insbesondere kann die Gewindehülse mit einem radial abstehenden
Stift, einer Kante oder dergleichen versehen sein. Im Falle einer
einliegenden Gewindehülse weist
der Spannbolzen ein mit einem Innengewinde der Gewindehülse komplementäres Außengewinde auf.
Durch die Gewindehülse
wird der Spannbolzen vorteilhafterweise in der Bohrung stabilisiert.
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In
einer zweckmäßigen Ausführungsform
der Erfindung ist der Spannbolzen durch eine Schraube mit einem
Gewindeschaft sowie mit einem gegenüber diesem ver breiterten Schraubenkopf,
insbesondere mit einem Sechskantkopf, gebildet. Alternativ ist beispielsweise
auch eine Schraube mit einem Vierkantkopf denkbar. Die Bohrung ist
in einen – im
montierten Zustand einer der angrenzenden Wände zugewandten – Seitenrand
der Blende, im Wesentlichen rechtwinklig zu dessen Oberfläche, eingebracht.
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Bei
der Montage der Blende wird die Schraube zunächst vollständig in die Bohrung eingeschraubt
und die Blende in den Freiraum einbracht, wobei sie mit dem Seitenrand,
in welchem die Bohrung eingebracht ist, einer der Wände zugewandt
ist. Anschließend
wird die Schraube durch Herausschrauben aus der Bohrung in ihre
Klemmposition gebracht, wobei sie mit dem Schraubenkopf gegen die
angrenzende Wand presst. Der Schraubenkopf ist hierbei vorzugsweise
flach, insbesondere mit einer Höhe
von etwa 2 mm, ausgebildet. Dadurch kann der zur Verdrehung bzw.
Verspannung der Spannschraube notwendige Spalt zwischen Blende und
angrenzender Wand vergleichsweise schmal ausgebildet sein. Zur besseren
Fixierung ist der Schraubenkopf dabei optional mittig mit einem
spitz zulaufenden Zentrierdorn versehen, welcher sich beim Verspannen
in die angrenzende Wand einpresst.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung weist die Schraube an ihrem Schraubenkopf einen zylindrischen
Zentrierstift auf. In diesem Falle ist vorgesehen, die Blende zunächst, wiederum
an einem Seitenrand, mit mindestens einer Bohrung zu versehen. Anschließend wird
ein schmaler Randabschnitt der Blende abgetrennt, sodass die Bohrung
in Längsrichtung
etwa mittig in zwei Bohrungsteile geteilt wird. Die Schraube wird
nun mit ihrem Gewindeschaft in einen der beiden (gegebenenfalls
wiederum mit einer Gewindehülse
versehenen) Bohrungsteile eingeschraubt, während der Zentrierstift in
den anderen der beiden Bohrungsteile eingebracht wird. Die Blende
wird wiederum in den Freiraum eingebracht, wobei der Randabschnitt
mit dem restlichen Blendenteil fluchtet. Durch Herausschrauben der
Schraube werden nun der Randabschnitt und der restliche Blendenteil
auseinander gedrückt, wodurch
wiederum die Blende zwischen den angrenzenden Wänden verspannt wird. Vorteilhafterweise entstehen
dabei keine Druckstellen durch die Schraube(n) an einer der, bzw.
den angrenzenden Wän den,
da die Blende gleichmäßig mit
der gesamten Randfläche
des schmalen Randabschnittes an die angrenzende Wand gepresst ist.
Zudem ist der Spannbolzen zur Verspannung besser zugänglich, da
der Schraubenkopf von der angrenzenden Wand beabstandet ist. Der
zwischen dem Randabschnitt und der restlichen Blende entstandene
Spalt wird zweckmäßigerweise
mit einer Zierleiste oder dergleichen verdeckt.
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In
einer Variante dieser Ausführungsform
ist der Spannbolzen nicht einstückig,
sondern aus einem zylindrischen Gewindestift ohne Kopf und einer mit
diesem kämmenden
Schraubenmutter gebildet. Der Gewindestift ist hierbei stirnseitig
mit einer Eingriffskontur versehen, mittels der der Gewindestift
mit der aufgeschraubten Mutter in die Bohrung bzw. in die gegebenenfalls
dort sitzende Gewindehülse
eingeschraubt werden kann. Die Verspreizung des Randabschnittes
gegen das restliche Blendenteil wird dann durch Verdrehung der Schraubenmutter gegenüber der
Gewindehülse
bewirkt (wobei es unerheblich ist, ob sich der Gewindestift mit
der Mutter mitdreht oder nicht).
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung ist ein zylindrischer Spannbolzen vorgesehen, der
an einer Betätigungsseite
eine Eingriffkontur aufweist, sodass er mit einem entsprechenden
Eingriffswerkzeug verdreht werden kann. Mit Eingriffkontur ist dabei
insbesondere ein Innensechskant (Imbus), ein Schlitz, ein Kreuzschlitz,
ein Torx, ein Innenvierkant o. ä.
bezeichnet. An seiner zur Betätigungsseite
entgegengesetzten Stirnseite ist er mit einem Exzentervorsprung
versehen. Als Exzentervorsprung ist insbesondere eine Scheibe, ein
Plättchen
oder ein Drahtring vorgesehen, welcher im Wesentlichen rechtwinklig
exzentrisch über
den Außenumfang
eines Schafts des Spannbolzens hinausragt. Die Bohrung ist im Wesentlichen
senkrecht zu einer im montierten Zustand einem Betrachter zugewandten Frontfläche der
Blende an einem einer angrenzenden Wand zugewandten Seitenrand eingebracht.
Insbesondere ist die Bohrung so nah am Seitenrand der Blende angebracht,
dass der Exzentervorsprung bei entsprechender Verdrehung der Spannschraube über den
Seitenrand der Blende hinaussteht.
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Zur
Montage der Blende wird in dieser Ausführungsform in entsprechender
Nähe zum
Seitenrand der Blende eine Bohrung in deren Frontfläche oder
die dieser gegenüberliegende
Rückfläche eingebracht.
Der Spannbolzen wird in die Bohrung eingebracht, sodass insbesondere
seine Betätigungsseite
von der Frontseite aus durch die Bohrung zugänglich ist. Der Exzentervorsprung
ragt dabei auf der Rückseite
der Blende aus der Bohrung hinaus. In seiner Freigabeposition ragt
der Exzentervorsprung nicht oder nur wenig über den Seitenrand der Blende hinaus.
Die Blende wird wiederum in den Freiraum eingebracht, wobei der
Seitenrand (in dessen Nähe die
Bohrung eingebracht ist), einer der angrenzenden Wände mit
geringem Abstand zugewandt ist. Durch Verdrehen des Spannbolzens
wird er in seine Klemmposition gebracht, in der der Exzentervorsprung
weiter über
den Seitenrand der Blende hinausragt als in der Freigabeposition,
wodurch die Blende wiederum im Freiraum verspannt wird.
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Zweckmäßigerweise
ist auch hier die Bohrung mit einer Gewindehülse bestückt, wobei der Spannbolzen
vorzugsweise als Gewindestift (Madenschraube) ausgebildet ist.
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Bevorzugt
ist der Durchmesser der Bohrung auf der Frontseite der Blende stufenförmig reduziert, sodass
zum Einen ein Anschlag für
den Spannbolzen bzw. die Gewindehülse gebildet ist. Zum Anderen
ist die Frontfläche
der Blende dann nur mit kleinen – jedoch zum Verdrehen des
Spannbolzens ausreichend großen – Bohrungen
versehen.
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Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 In
geschnittener Darstellung eine Blendeneinrichtung in einer ersten
Ausführungsform,
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2 einen
Ausschnitt II aus 1,
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3 in
Darstellung gemäß 1 die
Blendeneinrichtung in einer zweiten Ausführungsform,
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4 einen
Ausschnitt IV aus 3,
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5 in
Darstellung gemäß 1 die
Blendeneinrichtung in einer dritten Ausführungsform,
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6 einen
Ausschnitt VI aus 5,
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7 in
einer Rückansicht
die Blendeneinrichtung in der dritten Ausführungsform.
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Einander
entsprechende Teile und Größen sind
in allen Figuren stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt
in einem schematischen Schnitt einen Schrank 1, welcher
in der Nähe
einer Zimmerwand 2 (in der Darstellung links) angeordnet
ist. Dabei ist zwischen einer Wand des Schrankes 1 – hier seiner
Oberseite 3 – und
einer gegenüberliegenden Zimmerwand – hier der
Zimmerdecke 4 – ein
schmaler Freiraum 5 gebildet. Dieser Freiraum 5 ist
mit einer, hier in einer ersten Ausführungsform vorliegenden, Blendeneinrichtung 6 verkleidet.
Die Blendeneinrichtung 6 umfasst eine Blende 7,
sowie einen Spannbolzen 8, der in einer Bohrung 9 der
Blende 7 einliegt. Die Breite B der Blende 7 entspricht
bestimmungsgemäß in etwa
dem Abstand A der Oberseite 3 zur Zimmerdecke 4.
In ihrem hier dargestellten Montagezustand ist die Blende 7 so
ausgerichtet, dass sie mit einem ersten Seitenrand 10 zur
Zimmerdecke 4 zeigt während
ein dazu entgegengesetzter zweiter Seitenrand 11 der Oberseite 3 des
Schrankes 1 zugewandt ist. Die Bohrung 9 ist in
einen der Seitenränder 10, 11 (hier
in den Seitenrand 11) – senkrecht
zu diesem – eingebracht.
Mit dem Spannbolzen 8 ist die Blende 7 zwischen
der Zimmerdecke 4 und der Oberseite 3 des Schrankes 1 verspannt.
Optional sind mehrere Bohrungen 9 mit mehreren Spannbolzen 8 entlang
des Seitenrands 11 angebracht.
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In 2 ist
u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt II aus 1 noch
einmal vergrößert dargestellt.
Hier ist zu erkennen, dass der Spannbolzen 8 als Schraube
mit einem Gewindeschaft 20 und einem Schraubenkopf 21 ausgebildet
ist. Der aus der Bohrung 9 herausragende Schraubenkopf 21 ist
als Sechskantkopf ausgeführt.
Der Schraubenkopf 21 liegt an der Oberseite 3 des
Schrankes 1 auf. Andererseits ist in die Bohrung 9 eine
Gewindehülse 22 verdreh-
und verschiebesicher eingepresst, wobei das Innengewinde 23 der
Gewindehülse 22 im
Wesentli chen mit der Bohrung 9 fluchtet. Der Spannbolzen 8 kann
somit – durch
Verdrehen – mit
dem Gewindeschaft 20 in die Gewindehülse 22 hinein oder herausgeschraubt
werden, wodurch er mehr oder weniger weit an dem Seitenrand 11 aus
der Blende 7 herausragt. Somit kann der Spannbolzen 8 durch
Herausschrauben aus der Gewindehülse 22 aus
einer Freigabeposition in eine Klemmposition gebracht werden, in
der er die Blende 7 zwischen der Oberseite 3 des
Schrankes 1 und der Zimmerdecke 4 verspannt. Zur
besseren Fixierung ist der Schraubenkopf 21 mittig mit
einem Zentrierdorn 24 versehen, der sich bei der Montage
in die angrenzende Oberseite 3 des Schrankes 1 einpresst.
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In 3 ist
die Blendeneinrichtung 6 gemäß der Darstellung in 1 in
einer zweiten Ausführungsform
dargestellt. In dem hier wiederum dargestellten Montagezustand ist
die Bohrung 9 – im
Gegensatz zur ersten Ausführungsform – in den
Seitenrand 10 auf Seiten der Zimmerdecke 4 eingebracht. Im
Unterschied zur ersten Ausführungsform
ist die Blende 7 hier – parallel
zu den Seitenrändern 10 und 11 – durchtrennt,
sodass sie einen schmalen Randabschnitt 30 und einen breiten
Blendenteil 31 umfasst. Insbesondere erfolgt das Abtrennen
des Randabschnitts 30 erst nach dem Einbringen der Bohrung 9.
Dabei erfolgt die Trennung im Bereich der Bohrung 9, sodass
diese automatisch in zwei fluchtende Bohrungsteile 32 und 33 geteilt
wird. Im Montagezustand sind der Randabschnitt 30 und der
Blendenteil 31 ebenfalls fluchtend angeordnet.
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In 4 ist
wiederum u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt IV aus 3 vergrößert dargestellt.
Der Spannbolzen 8 ist hier wiederum als Schraube mit Gewindeschaft 20 und
Schraubenkopf 21 ausgebildet. Allerdings ist hier der Schraubenkopf 21 mittig
mit einem zylindrischen Zentrierstift 40 versehen. Mit
diesem Zentrierstift 40 ragt der Spannbolzen 8 in
den Bohrungsteil 32 des schmalen Randabschnitts 30 hinein,
wobei der radial über
den Zentrierstift 40 hinausragende Schraubenkopf 21 an einer
bohrungsseitigen Schmalseite 41 des Randabschnitts 30 anliegt.
Andererseits ist der Spannbolzen 8 mit dem Gewindeschaft 20 in
die – in den
Bohrungsteil 33 eingepresste – Gewindehülse 22 eingeschraubt.
Da die Gewindehülse 22 in
der hier vorliegenden Ausführungsform
einen größeren Durchmesser
als der Zentrierstift 40 aufweist, wird der Bohrungsteil 33 vor dem
Einbringen der Gewindehülse
aufgebohrt. Alternativ dazu ist auch denkbar, dass der Zentrierstift 40 den
gleichen Durchmesser wie die Gewindehülse 22 aufweist, wobei
der Schraubenkopf 21 entsprechend größer dimensioniert ist. Durch
Herausschrauben des Spannbolzens 8 aus der Gewindehülse 22 werden
der Randabschnitt 30 und der Blendenteil 31 auseinandergedrückt, wodurch
wiederum die Blende 7 zwischen der Oberseite 3 und
der Zimmerdecke 4 verspannt wird. Der dabei zwischen dem
Randabschnitt 30 und dem Blendenteil 31 entstehende
Spalt 42 ist auf der einem Betrachter zugewandten Frontseite 43 der
Blende 7 mit einer Zierleiste 44 verkleidet. Dabei
ist die Zierleiste 44 mit mehreren Widerhaken 45 in
den Spalt 42 eingeklemmt.
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In 5 ist
die Blendeneinrichtung 6 in Darstellung gemäß 1 in
einer dritten Ausführungsform – wiederum
im Montagezustand – gezeigt.
Im Gegensatz zu den beiden ersten Ausführungsformen ist hier die Bohrung 9 in
der Nähe
des Seitenrandes 10 eingebracht, wobei sie von der Frontseite 43 zur gegenüberliegenden
Rückseite 50 der
Blende 7 durchgeht. In diesem Falle ragt der Spannbolzen 8 nicht
an einem der Seitenränder 10, 11 aus
der Blende 7 heraus, sondern an der (für den Betrachter nicht sichtbaren)
Rückseite 50.
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In 6 ist
wiederum u. a. der Spannbolzen 8 in einem Ausschnitt VI aus 5 vergrößert dargestellt.
Hier ist der Spannbolzen 8 als Gewindestift ausgebildet,
welcher an einer Betätigungsseite 60 mit
einem Innensechskant 61 versehen ist. An seiner zur Betätigungsseite 60 entgegengesetzten
Stirnseite 62 ist ein Drahtring 63 derart angelötet, dass
er rechtwinklig zum Spannbolzen 8 einseitig radial über diesen
hinausragt. Der Drahtring 63 bildet somit einen Exzentervorsprung.
Der Spannbolzen 8 ist derart in die – wiederum in die Bohrung 9 eigepresste – Gewindehülse 22 eingeschraubt,
dass seine Betätigungsseite 60 durch
die Bohrung 9 von der Frontseite 43 aus zugänglich ist,
während
der Drahtring 63 auf der Rückseite 50 heraussteht.
Zur optischen Verschönerung
der Blende 7 ist der Durchmesser der Bohrung 9 auf
der Frontseite 43 reduziert. Die Reduzierung erfolgt dabei
stufenförmig,
sodass durch die Abstufung zudem ein Anschlag für die Gewindehülse 22 gebildet
ist.
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In 7 ist
die Blende 7 – wiederum
im montierten Zustand – von
der Rückseite 50 aus
dargestellt. Hier wird ersichtlich, dass der Abstand a der Bohrung 9 zum
Seitenrand 10 kleiner ist, als der Durchmesser D des Drahtrings 63.
Dadurch ragt der Drahtring 63 bei entsprechender Verdrehung
des Spannbolzens 8 über
die Blende 7 hinaus. In dieser Klemmposition verspannt
somit der Drahtring 63 – unter leichter Quetschung – die Blende 7 zwischen der
Zimmerdecke 4 und der Oberseite 3.
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- 1
- Schrank
- 2
- Zimmerwand
- 3
- Oberseite
- 4
- Zimmerdecke
- 5
- Freiraum
- 6
- Blendeneinrichtung
- 7
- Blende
- 8
- Spannbolzen
- 9
- Bohrung
- 10
- Seitenrand
- 11
- Seitenrand
- 20
- Gewindeschaft
- 21
- Schraubenkopf
- 22
- Gewindehülse
- 23
- Innengewinde
- 24
- Zentrierdorn
- 30
- Randabschnitt
- 31
- Blendenteil
- 32
- Bohrungsteil
- 33
- Bohrungsteil
- 40
- Zentrierstift
- 41
- Schmalseite
- 42
- Spalt
- 43
- Frontseite
- 44
- Zierleiste
- 45
- Widerhaken
- 50
- Rückseite
- 60
- Betätigungsseite
- 61
- Innensechskant
- 62
- Stirnseite
- 63
- Drahtring
- A
- Abstand
- a
- Abstand
- B
- Breite
- D
- Durchmesser