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DE202008008690U1 - Hitzeschild - Google Patents

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DE202008008690U1
DE202008008690U1 DE202008008690U DE202008008690U DE202008008690U1 DE 202008008690 U1 DE202008008690 U1 DE 202008008690U1 DE 202008008690 U DE202008008690 U DE 202008008690U DE 202008008690 U DE202008008690 U DE 202008008690U DE 202008008690 U1 DE202008008690 U1 DE 202008008690U1
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heat shield
outer edge
folding area
sections
area
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DE202008008690U
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Reinz Dichtungs GmbH
Original Assignee
Reinz Dichtungs GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/08Insulating elements, e.g. for sound insulation
    • B60R13/0838Insulating elements, e.g. for sound insulation for engine compartments
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F02COMBUSTION ENGINES; HOT-GAS OR COMBUSTION-PRODUCT ENGINE PLANTS
    • F02BINTERNAL-COMBUSTION PISTON ENGINES; COMBUSTION ENGINES IN GENERAL
    • F02B77/00Component parts, details or accessories, not otherwise provided for
    • F02B77/11Thermal or acoustic insulation

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Abstract

Hitzeschild (1) mit mindestens einem Metallblech (11), wobei das mindestens eine Metallblech (11) so geformt ist, dass in mindestens einem Faltbereich (2) des Hitzeschilds (1) drei aus dem Metallblech (11) geformte Metalllagenabschnitte flächig übereinander zu liegen kommen und der mindestens eine Faltbereich (2) zur Außenkante (12, 12a) des Hitzeschilds (1) beabstandet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den mindestens einen Faltbereich (2) in Richtung der Außenkante (12) des Hitzeschilds (1) zumindest abschnittsweise ein um einen Winkel β auskragender Kragenabschnitt (3) anschließt, der nicht mit dem mindestens einen Faltbereich (2) überlappt und wobei der Kragenabschnitt (3) des Hitzeschilds (1) in einem Bereich, der zwischen den Schnittpunkten (211, 221) der Biegelinien (21, 22) mit dem Außenrand (27) des Faltbereichs liegt oder um den Abstand A zwischen den Schnittpunkten (211, 221) der Biegelinien (21, 22) am Außenrand (27) des Faltbereichs (2) von einem Schnittpunkt (211 bzw. 221) weg in die vom anderen Schnittpunkt...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hitzeschild zum Abschirmen eines Gegenstandes gegen Hitze und/oder Schall mit wenigstens einem Metallblech. Zur Wahrung einer ansprechenden Optik trotz teilweise starker dreidimensionaler Verformung weist der Hitzeschild neben einem zumindest abschnittsweise auskragenden Kragenabschnitt mindestens einen Faltbereich auf, in dem drei aus dem Metallblech geformte Metalllagenabschnitte flächig übereinander zu liegen kommen.
  • Derartige Hitzeschilde werden als Schall- und/oder Hitzeschutz für andere Bauteile verwendet. Hitzeschilde werden beispielsweise in Motorräumen von Kraftfahrzeugen eingesetzt, insbesondere im Bereich der Abgasanlage, um benachbarte temperaturempfindliche Bauteile und Aggregate gegenüber unzulässiger Erhitzung zu schützen. Oft dienen die Hitzeschilde dabei gleichzeitig als Schallschutz. Zudem fordern die Kraftfahrzeughersteller immer häufiger eine ansprechende Oberflächengestaltung der Hitzeschilde, so dass Hitzeschilde mit unregelmäßiger oder gar verrunzelter Oberfläche nicht mehr akzeptabel sind.
  • Häufig besteht ein Hitzeschild aus mindestens einem Metallblech, manchmal auch aus zwei übereinander liegenden Metallblechen. Sind zwei Metallbleche vorhanden, so sind diese oftmals, wie z. B. in der DE 91 07 484 über einen Falz miteinander verbunden, so dass eine Lage gegenüber der anderen Lage einen Überstand aufweist und dieser Überstand um den Rand der anderen Lage herum gebogen wird, wobei der Rand der letztgenannten Lage keine Umformung erfährt. Auch bei nur aus einem Metallblech bestehenden Hitzeschilden hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Randbereich umzufalzen, um verletzungsträchtige scharfe Außenkanten zu vermeiden. Der gefalzte Bereich stellt dabei in den meisten Fällen eine Verlängerung der an ihn angrenzenden Bereiche des Hitzeschildes ohne Auskragung dar.
  • In einer alternativen Ausführungsform besteht ein Hitzeschild ebenfalls aus mindestens einem Metallblech, dem jedoch meist auf der wärmeemittierenden Seite eine Isolationsschicht zugeordnet ist bzw. bei Hitzeschilden mit zwei oder mehr Metalllagen zwischen diesen angeordnet ist. Die Isolationsschicht kann aus den verschiedensten Materialien bestehen, so z. B. aus temperaturfester Pappe, faser-basierte Materialien, wie etwa Vliese, insbesondere solchen, die Kohlefaser, Glasfaser oder sonstige überwiegend anorganische Fasern oder auch temperaturfeste organische Fasern, wie etwa Kevlarfasern enthalten, Schäumen, beispielsweise Metallschäumen oder auch aus partikel-basierten Materialien, wie etwa Glimmer.
  • Um Platz zu sparen, werden die in Motorräumen verbauten Komponenten oft sehr stark ineinander verschachtelt. Für die Hitzeschilde steht deshalb häufig nur sehr wenig Platz zur Verfügung, und sie müssen oft sehr stark dreidimensional verformt werden, damit sie der Kontur der abzuschirmenden Komponente möglichst eng folgen. Die daraus resultierende sehr komplexe dreidimensionale Gestaltung vieler Hitzeschilde führt zu Problemen bei deren Herstellung. Wenn möglich, werden Hitzeschilde aus einer zunächst planen Lagenstruktur mittels eines geeigneten Umformwerkzeugs in die gewünschte dreidimensionale Form gebracht. Diese Hitzeschilde weisen in Abhängigkeit vom jeweiligen Einsatzfall eine starke dreidimensionale Verformung auf, die Spannungen im Hitzeschild zur Folge haben kann. Um unzulässig große Spannungen zu vermeiden, ist es deshalb oftmals notwendig, für besonders stark herausgeformte Bereiche einen Materialvorrat vorzuhalten, der in angrenzenden Bereichen aber einen Materialüberschuss zur Folge hat. Um einer undefinierten Faltenbildung oder gar Kräuselung des mindestens einen Blechs bei der dreidimensionalen Verformung vorzubeugen, werden die Bereiche mit Materialüberschuss bei der dreidimensionalen Verformung gezielt in Falten gelegt.
  • Die Gestaltung der Außenkante hat sich bei diesen abschnittsweise gefalteten Hitzeschilden jedoch als problematisch erwiesen, da hier die gezielte Faltung zur Materialverteilung auf eine meist unter einem Winkel zu dieser verlaufenden Faltung (Bördelung) der Außenkante trifft. Das Einbringen von einander überkreuzenden Falten stellt sich jedoch einerseits produktionstechnisch als schwierig dar und führt andererseits auch optisch zu keinem befriedigenden Ergebnis.
  • Bei sehr stark dreidimensional verformten Strukturen ist eine Fertigung aus einem einzelnen Teil im Allgemeinen nicht mehr möglich, weil sich beispielsweise durch zu starke Verformung Risse bilden würden. Hitzeschilde mit sehr stark ausgeprägten Vor- und Rücksprüngen oder Hinterschneidungen lassen sich ohnehin nicht mehr einteilig mit einem Umformwerkzeug herstellen. Aus diesem Grund werden sehr stark dreidimensional verformte Hitzeschilde in der Regel aus mehreren Teilstücken, die jeweils gesondert gefertigt werden, zusammengesetzt.
  • Für das Zusammensetzen der Teilstücke eines mehrteiligen Hitzeschildes sind im Stand der Technik verschiedene Möglichkeiten bekannt. Beispielsweise werden die Teilstücke so gefertigt, dass sie im Bereich einer Verschraubung überlappen, und dadurch miteinander verbunden, dass sie in diesem Überlappungsbereich gemeinsam festgeschraubt werden. Dies erfordert aber zusätzliche Bauteile. Üblich ist es weiterhin, Teilstücke eines Hitzeschildes durch Klammern aneinander zu befestigen. Ein Beispiel hierfür ist in der DE 10 2004 030 622 A1 beschrieben. Sollen Klammern in gefalteten und ungefalteten Bereichen eines Hitzeschildes befestigt werden, sind diese in unterschiedlichen Größen vorzuhalten, was mit zusätzlichem Beschaffungs- und Fertigungsaufwand verbunden ist. Es ist außerdem bekannt, zwei Teilstücke eines Hitzeschildes mittels eines Scharniers miteinander zu verbinden, wie in US 6,598,389 B2 beschrieben, was jedoch sehr aufwändig ist.
  • Es bestand daher Bedarf an einem Hitzeschild, der eine gezielte Faltengebung von Abschnitten seiner Oberfläche erlaubt, ohne dabei jedoch die Gestaltungsmöglichkeiten für seine Außenkante einzuschränken. Weiter bestand Bedarf an einem aus mehreren Teilstücken bestehenden Hitzeschild, bei dem die Teilstücke trotz gezielter Faltengebung mindestens eines Teilstücks durch geringen Aufwand und ohne zusätzliche Bauteile stabil miteinander verbunden werden können. Die Formgebung des gesamten Hitzeschilds und ggf. seiner Teilstücke soll dabei weiterhin keine Beeinträchtigung der Schall- und Hitzeschutzeigenschaften zur Folge haben.
  • Aufgabe der Erfindung ist es entsprechend, einen Hitzeschild anzugeben, der die obigen Nachteile nicht aufweist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt mit dem Hitzeschild gemäß Anspruch 1. Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung betrifft also einen Hitzeschild aus mindestens einem Metallblech, wobei das mindestens eine Metallblech zur Materialverteilung bei der dreidimensionalen Verformung so geformt ist, dass in mindestens einem Faltbereich des Hitzeschilds drei aus dem Metallblech geformte Metalllagenabschnitte flächig übereinander zu liegen kommen. Üblicherweise werden die Metalllagenabschnitte des mindestens einen Faltbereichs kontinuierlich miteinander verbunden sein, wenn sie unter Bildung zweier Biegekanten aus dem Material der Blechlage übereinander gelegt sind. Die Biegekanten verlaufen üblicherweise so, dass sie ausgehend von ihrem Schnittpunkt, in einigen Fällen auch von einem gemeinsamen Endpunkt gerade und unter Bildung eines Winkels in Richtung der Außenkante des Hitzschildes verlaufen, wobei sich ein dreieckiger oder kreissegmentförmiger Faltbereich bildet. Der Winkel zwischen den Biegekanten wird üblicherweise zwischen 10 und 70°, bevorzugt zwischen 12 und 50°, und besonders bevorzugt zwischen 15 und 35° betragen. In einzelnen Fällen kann es beispielsweise aufgrund der Gesamtform des Hitzeschildes notwendig sein, dass die Faltlinien Knicke oder Biegungen aufweisen. Hier kann es sich ergeben, dass die Blechlage im Bereich des mindestens einen Faltbereichs abschnittsweise eingeschnitten wird, um einer Rissbildung bei der Verformung gezielt vorzubeugen.
  • Im Faltbereich werden die drei Metalllagenabschnitte bevorzugt glatt übereinander liegen. Die Ausbildung von Rippen ist prinzipiell auch in diesem Bereich möglich, aber aufgrund der größeren Gesamtmaterialstärke nicht bevorzugt. Eine derartige Ausbildung von Rippen wird dann in den drei Metalllagenabschnitten gemeinsam durchgeführt, so dass sich eine vergleichbare Formgebung ergibt. Vom Einbringen komplexerer Formen in den Faltbereich wird üblicherweise abgesehen, es ist aber grundsätzlich, insbesondere bei Verwendung sehr dünner Bleche, nicht ausgeschlossen.
  • An den Bereich, in dem die Lagenabschnitte übereinander liegen, schließt sich in Richtung der Außenkante des Hitzeschilds zumindest abschnittsweise ein auskragender Kragenabschnitt an, der nicht mit dem mindestens einen Faltbereich überlappt. Der Kragenabschnitt kragt dabei über weite Teile seines Verlaufs, beispielsweise über mindestens 50% seines Verlaufs, bevorzugt über mindestens 70% seines Verlaufs, in einigen Fällen auch entlang seiner gesamten Länge, um einen Winkel von 60 bis 120°, bevorzugt von 80 bis 100°, besonders bevorzugt von 85 bis 95° und insbesondere von 88 bis 92° aus. Der Kragenabschnitt kann zwar einen zumindest abschnittsweise entlang der Außenkante des Hitzeschilds verlaufenden Bördel aufweisen, verzichtet sonst aber auf jegliche Faltung. Stattdessen weist der Kragenabschnitt eine Durchtrennung auf. Diese reicht in jedem Fall bis an den Rand des Faltbereichs heran. Üblicherweise wird sie sich bis an die Außenkante des Hitzeschilds, d. h. im Falle eines gebördelten Kragenabschnitts bis zu dessen Bördelkante erstrecken. Diese Konstitution gibt dem Hitzeschild einerseits die notwendige Stabilität, garantiert aber auch die Konformität mit den optischen Anforderungen der Fahrzeughersteller.
  • Der Faltbereich erstreckt sich nicht bis an die Außenkante des Hitzeschildes, wobei dies nicht bedeutet, dass die Durchtrennung nicht von der Außenkante des Hitzeschilds bis zum Außenrand des Faltbereichs reichen darf. Vielmehr reicht der Faltbereich nicht an die sich durch die Durchtrennung virtuell fortsetzende Außenkante des Hitzeschildes heran, wobei die virtuell sich entlang der Durchtrennung geradlinig fortsetzende Außenkante im Sinne dieser Erfindung als Außenkante des Hitzeschildes betrachtet wird. Bevorzugt erstreckt sich der Kragenabschnitt entlang zumindest 70%, bevorzugt entlang mindestens 85%, besonders bevorzugt entlang 90 bis 99% des zur Außenkante des Hitzeschildes zeigenden Außenrands des Faltbereichs. Dies bedeutet umgekehrt, dass die Durchtrennung in einigen Fällen breiter als ein Einschnitt sein wird, beispielsweise bis zu 40 mm, bevorzugt bis zu 20 mm, besonders bevorzugt bis zu 5 mm, insbesondere bis zu 3 mm. Eine breite Durchtrennung kann produktionstechnisch sinnvoll sein, um trotz gegebener großer Fertigungstoleranzen einem Überlapp vorzubeugen. Aus diesem Grund wird sich der Kragenabschnitt nur in seltenen Fällen entlang des gesamten zur Außenkante des Hitzeschild zeigenden Außenrands des Faltbereichs erstrecken.
  • Die Durchtrennung des Kragenabschnitts befindet sich meist im Bereich nahe der Schnittpunkte der Biegekanten des mindestens einen Faltbereichs mit seiner Außenkante, wobei sie sich nicht notwendigerweise im Bereich zwischen diesen Schnittpunkten bzw. deren Verlängerung, der eine Breite A aufweist, erstrecken muss. Üblicherweise befindet sich die Durchtrennung entweder in diesem Bereich oder zumindest in einem Bereich, der sich jeweils um die Breite A von den Schnittpunkten in die vom anderen Schnittpunkt entfernte Richtung erstreckt. Prinzipiell kann die Durchtrennung beliebige Formen aufweisen, etwa eine Trapezform, bevorzugt ist jedoch eine gerade verlaufende Durchtrennung. Bei Kragenabschnitten mit einem zumindest abschnittsweise entlang der Außenkante verlaufenden Bördel bieten sich hinsichtlich der Gestaltung der Durchtrennung insbesondere zwei Ausführungsformen an: Die Durchtrennung kann so gestaltet sein, dass sie auf beiden Seiten der Falzkante des Bördels parallel verläuft, also übereinander zu liegen kommt. Die Durchtrennung kann aber auch so gestaltet sein, dass sie abschnittsweise entlang der Falzkante des Bördels geführt wird und auf beiden Seiten der Falzkante gegeneinander versetzt verläuft. Letztere Variante verleiht dem Bördel mehr Stabilität. Die zueinander versetzten Abschnitte können dabei parallel zueinander laufen, müssen dies aber nicht.
  • Der mindestens eine Faltbereich wird üblicherweise eine Ausdehnung von 800 bis 8000 mm2, bevorzugt von 1200 bis 5500 mm2, besonders bevorzugt von 1500 bis 3000 mm2 aufweisen. Oftmals wird es von der Form des individuellen Hitzeschilds abhängen, ob wenige größere Faltbereiche oder mehrere kleine Faltbereiche in einem Hitzeschild vorgesehen werden, ebenso die individuelle Gestaltung eines Faltbereichs.
  • Die Breite des Kragenabschnitts wird üblicherweise bis zu 20 mm, bevorzugt bis zu 10 mm und besonders bevorzugt zwischen 2 und 8 mm betragen, wobei sich diese Breite bei Kragenabschnitten mit Bördel auf den Zustand nach Umlegen des Bördels bezieht. Nur in wenigen Fällen wird sie über ihre gesamte Länge konstant bleiben. Vielmehr ist insbesondere in stark gekrümmten Bereichen eine Reduktion ihrer Breite sinnvoll oder sogar notwendig.
  • Im mindestens einen Faltbereich ergibt sich durch die Faltung des Blechs eine gegenüber dem unverformten Blech erhöhte Materialstärke. Diese wird üblicherweise zwischen 200 und 310%, bevorzugt zwischen 280 und 301% der Stärke des unverformten Blechs betragen, wobei die meist nur in kleinen Bereichen vorhandene Abweichung von 300%, d. h. der dreifachen Blechstärke, von sich durch die sonstige Formgebung ergebenden Stauchungen und Längungen resultiert.
  • Das mindestens eine Metallblech des Hitzeschildes besteht üblicherweise aus Stahl oder einer Aluminium(-legierung). Feueraluminierter Stahl ist besonders weit verbreitet. Edelstähle werden für Einsatzgebiete mit Korrosionsrisiko und höherer Temperaturbelastung bevorzugt, nickelreiche Stähle für Hochtemperaturanwendungen. Aluminiumplattierter Stahl weist besondere Reflexionseigenschaften auf. Das mindestens eine Metallblech des Hitzeschildes weist üblicherweise im nicht verformten Bereich eine Dicke von 0,15 bis 0,8 mm, bevorzugt 0,25 bis 0,4 mm auf. Die Wahl der individuellen Blechstärken erfolgt in Abhängigkeit von der für die dreidimensionale Verformung notwendigen Elastizität und der für das verformte Bauteil notwendigen Steifigkeit so, dass eine Rissbildung im fertigen Teil unter Einsatzbedingungen vermieden wird, gleichzeitig aber auch eine optimierte und optisch ansprechende Faltengebung möglich ist. Die Erfindung ist nicht auf Hitzeschilde mit unstrukturierten Blechen beschränkt, sondern kann auch solche umfassen, bei denen mindestens ein Blech zumindest abschnittsweise noppaliert oder geriffelt ist und/oder mindestens ein Blech Perforationen aufweist.
  • Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Zeichnungen beschrieben werden. Die nachfolgenden Figuren, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile bezeichnen, sind jedoch rein schematisch und dienen ausschließlich der Illustration einiger bevorzugter Beispiele, ohne dass die Erfindung auf diese beschränkt wäre. In den Figuren zeigen:
  • 1 eine Teildraufsicht auf ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hitzeschildes;
  • 2 bis 5 Detailansichten von weiteren Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer Hitzeschilde ohne Bördel oder mit noch nicht umgefalztem Bördel;
  • 6 bis 8 Querschnitte durch den Verbindungsbereich zweier Teilstücke von verschiedenen Ausführungsbeispielen erfindungsgemäßer mehrteiliger Hitzeschilde und
  • 9 eine Detailansicht eines Ausführungsbeispiels eines zweilagigen erfindungsgemäßen Hitzeschildes mit noch nicht umgefalztem Bördel.
  • 1 zeigt eine Teildraufsicht auf ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Hitzeschildes 1 mit zwei Faltbereichen 2, 2'. Entlang der Außenkante 12 verläuft ein um einen Winkel β auskragender Kragenabschnitt 3, der in Nachbarschaft zu den Faltbereichen 2, 2' jeweils eine Durchbrechung 32, 32' aufweist. Der Kragenabschnitt 3 weist entlang seines Verlaufs eine sich verändernde Breite auf. Der Hitzeschild 1 selbst weist eine Sattelform auf, die im Bereich 7 eine deutlich größere Ausdehnung hat als im Bereich 8, der beispielsweise zum Durchlass eines Rohres eine Aufwölbung der Außenkante 12 aufweist. Während in vielen anderen Bereichen der Kragenabschnitt unter einem Winkel zwischen 60° und 120° zum angrenzenden Bereich des Hitzeschildes verläuft, ist der Winkel, auch aufgrund des flachen angrenzenden Bereichs im Bereich 8 der Aufwölbung geringer. Im gezeigten Ausschnitt des Hitzeschildes ist zudem eine Durchgangsöffnung 9 für ein Befestigungsmittel, etwa eine Schraube, vorhanden. Der Hitzeschild ist im gezeigten Beispiel aus einem einzigen Metallblech 11 aufgebaut.
  • Die Faltbereiche 2, 2' zeigen jeweils zwei Biegekanten 21, 22, die in Richtung des Inneren des Hitzeschildes an ihrem Schnittpunkt 26, 26' enden, und an denen das Metallblech 11 fortlaufend auf sich selbst zurückgefaltet ist, wobei sich ein keilförmiger Abschnitt zwischen den Biegekanten 21, 22 ausbildet, in dem drei Metalllagenabschnitte übereinander liegen. Eine der Biegekanten liegt dabei immer unter dem obersten Metalllagenabschnitt, da sie den Übergang von der mittleren zur untersten Lage bildet. Die Biegekanten verlaufen in der Darstellung nicht immer geradlinig, da sie der Wölbung des Hitzeschildes 1 folgen.
  • In 2 ist ein Detail eines erfindungsgemäßen Hitzeschildes mit einem Faltbereich 2, in dem das Metallblech 11 entlang zweier Biegekanten 21, 22 auf sich zurück gefaltet ist, um einen Materialüberschuss zu verteilten, dargestellt. Die Biegekanten sind der Übersichtlichkeit halber beide durchgehend gezeichnet, auch wenn eine von ihnen unter dem Metallblech zu liegen kommt. Der Hitzeschild 1 enthält entlang seiner Außenkante 12 einen Kragenabschnitt 3, mit einem jedoch noch nicht umgefalzten Bördel 30. Die Biegekanten 21, 22 des Faltbereichs 2 verlaufen dabei in der Darstellung nicht linear, sondern krümmen sich entsprechend der Oberflächenkrümmung des Hitzeschildes 1. Ergänzend sind deshalb zusätzlich gestrichelt Projektions- bzw. Verlängerungslinien 23, 24 dargestellt, die dem kürzesten Abstand zwischen dem End- und Schnittpunkt 26 der Biegekanten 21, 22 und dem Schnittpunkt 211, 221 der jeweiligen Biegekante 21, 22 mit dem Außenrand 27 des Faltbereichs 2 entsprechen. Zwischen den Projektionslinien 23, 24 ist ein Winkel α aufgespannt, wobei α üblicherweise ein spitzer Winkel ist. Der Abstand zwischen den Projektions- bzw. Verlängerungslinien 23, 24, nimmt zur Außenkante 12 des Hitzeschilds 1 zu. Der Kragenabschnitt 3 weist eine Durchtrennung 32 auf, die sich in der Nähe der Verlängerungslinien 23, 24 vom Außenrand 27 des Faltbereichs 2 zur Außenkante 12 des Hitzeschilds 1 erstreckt. Im gezeigten Beispiel beginnt die Durchtrennung 32 aber nicht zwischen den Biegekanten 21, 22, sondern außerhalb des Bereichs A, leicht seitlich zur Biegekante 22 versetzt. Die Durchtrennung 32 kann sich in diesem Fall, d. h. wenn die Durchtrennung seitlich zum Bereich A versetzt ist, entlang des Außenrandes 27 des Faltbereichs 2 bis zur ihr näherliegenden Biegekante (hier 22) bzw. deren Schnittpunkt mit dem Außenrand (hier 221) fortsetzen, dies ist aufgrund des geringen Abstands in 2 jedoch nicht zu erkennen. Allgemein wird sich die Durchtrennung immer in der Nähe der Biegekanten 21, 22 befinden, muss aber wie im vorliegenden Beispiel nicht im Bereich A zwischen diesen angeordnet sein, sondern kann sich in einem darüber hinausgehenden Bereich befinden, üblicherweise in einem Bereich, der der dreifachen Breite von A entspricht, sich also von jeder Biegekante um A nach außen erstreckt. Dieser Bereich dreifacher Breite wird im folgenden mit B bezeichnet. Die Durchtrennung 32 weist an der Falzkante 31 des Bördels 30 einen Richtungswechsel derart auf, dass beim Umlegen des Bördels 30 entlang der Falzkante 31 die beiden Abschnitte 32a, 32c der Durchtrennung 32 aufeinander zu liegen kommen, sie verläuft also spiegelsymmetrisch zur Falzkante 31.
  • Der in 3 dargestellte Ausschnitt aus einem anderen erfindungsgemäßen Hitzeschild zeigt geradlinig unter einem Winkel α zueinander verlaufende Biegekanten 21, 22, die den Faltbereich 2 begrenzen. Der Kragenabschnitt 3 weist wie im vorangehenden Ausführungsbeispiel einen Bördel 30 auf, der noch nicht umgefalzt ist. Wiederum ist der Kragenabschnitt von einer Durchtrennung 32 durchzogen, die sich vom Randbereich 27 des Faltbereichs 2, genauer vom Schnittpunkt 221, bis zur Außenkante 12 des Hitzeschilds erstreckt. Die Durchtrennung weist dabei einen Verlauf auf, der zunächst (32a) geradlinig von der Außenkante 12 bis zur Falzkante 31 des Bördels verläuft, weiter (32b) über eine Breite C in der Falzkante geführt wird, um dann (32c) parallel zum ersten Abschnitt 32a bis zum Außenrand 27 des Faltbereichs 2 zu verlaufen. Die Breite C beträgt dabei mindestens 50%, bevorzugt mindestens 60% und besonders bevorzugt zwischen 65 und 75% des Abstands A der beiden Biegekanten 21, 22 gemessen am Außenrand 27 des Faltbereichs.
  • Das Ausführungsbeispiel der 4 weist eine Durchtrennung 32 mit einer gegenüber den vorangegangenen Ausführungsbeispielen deutlich größeren Breite auf. Ihre Breite E erstreckt sich abschnittweise (E1) entlang des Außenrands 27 des Faltbereichs 2 und abschnittsweise (E2) in dessen Fortsetzung. E1 ist dabei geringer als 30%, bevorzugt geringer als 15% der Breite A des Faltbereichs 2 an dessen Außenrand 27. Die Durchtrennung 32 verläuft dabei im gezeigten Beispiel gerade und im Wesentlichen senkrecht zur Außenkante 12 bzw. Falzkante 31 bzw. zum Außenrand 27. Die Linie 12a bezeichnet dabei die virtuelle Fortsetzung der Außenkante des Hitzeschildes, an die der Faltbereich des Hitzeschildes erfindungsgemäß nicht heranreicht. Die Biegekanten 21, 22 weisen im Ausführungsbeispiel der 4 einen stark gewölbten Verlauf auf, was jedoch von der stärkeren Aufwölbung des Hitzeschilds in diesem Ausführungsbeispiel herrührt.
  • Im in 5 gezeigten Ausschnitt eines Hitzeschildes 1 sind gleich zwei Faltbereiche 2, 2' dargestellt. Die unterschiedlich gerichteten Pfeile deuten die unterschiedliche Faltrichtung der Metalllagenabschnitte in beiden Faltbereichen 2, 2' an. Die Winkel α, α' zwischen den Biegekanten 21, 22 bzw. 21', 22' der Faltbereiche sind unterschiedlich groß. Üblicherweise werden in einem Hitzeschild keine zwei Faltbereiche identischer Größe bzw. Geometrie vorhanden sein. Die Durchtrennungen 32, 32' sind hier von geringer Breite und weisen geradlinig, aber abgewinkelt, ausgehend vom Schnittpunkt 211, 221' der Biegekanten mit der Außenkante des Faltbereichs 27 vom Faltbereich weg. Anders als in den zuvor gezeigten Ausführungsbeispielen weist der Kragenabschnitt 3 hier keinen Bördel auf. Grundsätzlich ist es bevorzugt, anstelle zweier unmittelbar benachbarter kleinerer Faltbereiche 2, 2' einen einzigen großen Faltbereich 2 vorzusehen, so dass zwei Faltbereiche üblicherweise nur mit beträchtlichem Abstand vorhanden sind, d. h. mindestens um das 5-Fache, bevorzugt mindestens das 10-Fache von (A + A')/2 voneinander entfernt sind. Die Entfernungen beziehen sich dabei auf die Verlängerung des Außenrandes der Falzbereiche.
  • 6 zeigt in zwei Teilbildern einen Verbindungsbereich zwischen zwei Teilstücken 1a, 1b eines mehrteiligen Hitzeschildes, wobei die beiden Teilstücke 1a, 1b im Teilbild A noch unverbunden, im Teilbild B jedoch durch Schließen des Bördels 30a unter Zwischenfassen des für sich genommen bördellosen Kragenabschnitts 3b verbunden sind. H/N stellt schematisch eine Wärme- und/oder Geräuschquelle dar, die auf der Innenseite des Hitzeschildes angeordnet ist. Im dargestellten Verbindungsbereich weisen beide Teilstücke 1a, 1b Faltbereiche auf, d. h. sie zeigen drei übereinander liegende Metalllagenabschnitte 11a, 11a', 11a'' bzw. 11b, 11b', 11b''. Die Kragenabschnitte 3a, 3b weisen im dargestellten Schnitt durch den Verbindungsbereich jeweils eine nicht näher dargestellte Unterbrechung auf, die sich jedoch dadurch bemerkbar macht, dass die beiden auf der Innenseite des Hitzeschildes liegenden Metalllagenabschnitte 11a', 11a" bzw. 11b', 11b'' nicht in den Kragenabschnitt 3a bzw. 3b hineinreichen; letzterer ist hier fortlaufend aus dem Metalllagenabschnitt 11a bzw. 11b ausgebildet.
  • 7 zeigt wie schon 6 in zwei Teilbildern die Situation vor und nach Schließen des Bördels in einem mehrteiligen Hitzeschild, bei dem jedoch nur ein Teilstück 1a im gezeigten Verbindungsbereich einen Faltbereich aufweist. Das Beispiel demonstriert, dass die Kragenabschnitte 3a, 3b nicht notwendigerweise in einem Winkel β von 90° zum angrenzenden Bereich des Hitzeschildes ausgebildet sein müssen, sondern – insbesondere wenn für den Einbau des zusammengesetzten Hitzeschildes nur wenig Bauraum zur Verfügung steht – auch unter einem davon beträchtlich abweichenden Winkel β, d. h. bis zu 60° bzw. 120°.
  • Ist in 7 nur das Teilstück 1a, das den Bördel für die Verbindung der Teilstücke zur Verfügung stellt, im Verbindungsbereich mit einem Faltbereich 2 zur Verteilung von überschüssigem Material versehen, so trifft dies in 8 für das andere Teilstück 1b zu. 8 verdeutlicht darüber hinaus, dass es auch denkbar – aber in vielen Fällen nicht bevorzugt – ist, dass auch der bei der Verbindung zwischengefasste Kragenabschnitt 3b einen Bördel 30b aufweist, der allerdings schon vor Verbindung der Teilstücke 1a, 1b zurückgebogen wird. Ein derartiger innenliegender Bördel muss dabei nicht entlang der gesamten Außenkante des Teilstücks 1b des Hitzeschildes verlaufen, sondern kann nur abschnittsweise, etwa zur Verstärkung vorhanden sein. Wesentlich für die Verbindung ist, dass zumindest ein Teilstück einen Bördel für die Verbindung zur Verfügung stellt.
  • Anders als im Beispiel der 6 ist in den Beispielen der 7 und 8 nicht der zum Kragenabschnitt 3a zeigende Metalllagenabschnitt 11a in diesen hineingeführt, sondern entweder der am weitesten vom Kragenabschnitt entfernte Metalllagenabschnitt 11a''7 – oder der in der Mitte liegende Metalllagenabschnitt 11b' – 8. Dies verdeutlicht, dass es vom einzelnen Anwendungsbeispiel abhängt, welcher Metalllagenabschnitt zur Ausbildung des Kragenabschnitts gewählt wird.
  • Die Erfindung ist keineswegs auf ein- oder zweiteilige Hitzeschilde beschränkt, sondern kann durchaus auch noch mehr Teilstücke umfassen. Nichtsdestotrotz wird zur Vereinfachung insbesondere von Transport und Montage eine möglichst geringe Anzahl Teilstücke bevorzugt.
  • 9 zeigt einen Abschnitt eines zweilagigen Hitzeschildes 1, bei dem zur Formgebung und Materialverteilung in beiden Metalllagen 11, 11* Faltbereiche 2, 2* eingebracht sind, in denen jeweils drei Metalllagenabschnitte übereinander zu liegen kommen. Um übermäßige Aufdickungen zu vermeiden, sind die Faltbereiche 2, 2* jedoch zueinander versetzt angeordnet. Wie die Pfeile andeuten, erfolgt im gezeigten Beispiel die Faltung an den Biegekanten 21, 22 bzw. 21*, 22* so, dass die Metalllagenabschnitte der Faltbereiche 2, 2 gegenläufig zueinander gerichtet sind. Dies hat aber eher optische als technische Gründe. Da in beiden Metalllagen 11, 11* ähnlich viel Material verteilt werden muss, weisen beide Faltbereiche 2, 2* vergleichbare Geometrie und Ausdehnung auf. Wiederum zur Vermeidung einer übermäßigen Aufdickung sind die Kragenabschnitte 3, 3* der beider' Metalllagen mit unterschiedlichen Breiten ausgeführt, da nur in einer der Metalllagen, hier der oben liegenden 11, ein Bördel 30 ausgebildet werden soll. Beim Umlegen dieses Bördels wird dann auch der Kragenabschnitt 3* der anderen Metalllage zwischengefasst, wodurch es zur Verbindung der beiden Metalllagen 11, 11* kommt.
  • Auch ein zweilagiger Hitzeschild wie der in 9 dargestellte kann mit weiteren Teilstücken zu einem mehrteiligen Hitzeschild zusammengebördelt werden. Dabei ist es jedoch bevorzugt, die Kragenabschnitte einschließlich der Bördel mit geringst möglicher Dicke bzw. Lagenzahl auszuführen.
  • Wird ein erfindungsgemäßer Hitzeschild mit einer Isolationsschicht versehen, so kann diese – insbesondere bei Verwendung hitzebeständiger Pappe oder eines Fasermaterials – so zugeschnitten werden, dass es nicht zu Materialdoppelungen kommt. Zudem gibt es seitens der Fahrzeughersteller nur Vorgaben zur Optik der Hitzeschilde auf der im Einbauzustand nach außen gewandten Seite, so dass auch eine Materialdoppelung des Isolationsmaterials kein Problem diesbezüglich darstellt. Wird überhaupt ein Kragenabschnitt in der Isolationsschicht vorgesehen, können auch hier Durchtrennungen eingebraucht werden und so die Anhäufung von Material in diesem Bereich vermieden werden. Bei Hitzeschilden mit zwei oder mehr außen liegenden Metallblechlagen werden partikel-basierte oder schaum-basierte Isolationsschichten meist nur abschnittsweise vorgesehen. Hier wird die Isolationsschicht aufgrund der dreidimensionalen Formgebung bereits beim Zusammenfügen der beiden Metalllagen festgehalten, so dass sie nicht notwendigerweise bis an den Außenrand des Hitzeschildes reichen muss. Bei einer flächigen Isolationsschicht ist es möglich, dass sie abschnittsweise – die Abschnitte sind dabei als kleine, großzügig voneinander beabstandete Laschen ausgestaltet – im Bördel am Außenrand des Hitzeschildes festgehalten werden, wobei die Laschen üblicherweise nur in von Faltbereichen beabstandeten Bereichen zwischengefasst werden. Bei Hitzeschilden aus einer innen liegenden Isolationsschicht, die nur auf ihrer äußeren Seite von einer Metallblechlage benachbart ist, wird die Isolationsschicht üblicherweise unabhängig vom Außenrand befestigt. Alternativ bietet sich auch hier das abschnittsweise Zwischenfassen von Laschen an.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 9107484 [0003]
    • - DE 102004030622 A1 [0008]
    • - US 6598389 B2 [0008]

Claims (14)

  1. Hitzeschild (1) mit mindestens einem Metallblech (11), wobei das mindestens eine Metallblech (11) so geformt ist, dass in mindestens einem Faltbereich (2) des Hitzeschilds (1) drei aus dem Metallblech (11) geformte Metalllagenabschnitte flächig übereinander zu liegen kommen und der mindestens eine Faltbereich (2) zur Außenkante (12, 12a) des Hitzeschilds (1) beabstandet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sich an den mindestens einen Faltbereich (2) in Richtung der Außenkante (12) des Hitzeschilds (1) zumindest abschnittsweise ein um einen Winkel β auskragender Kragenabschnitt (3) anschließt, der nicht mit dem mindestens einen Faltbereich (2) überlappt und wobei der Kragenabschnitt (3) des Hitzeschilds (1) in einem Bereich, der zwischen den Schnittpunkten (211, 221) der Biegelinien (21, 22) mit dem Außenrand (27) des Faltbereichs liegt oder um den Abstand A zwischen den Schnittpunkten (211, 221) der Biegelinien (21, 22) am Außenrand (27) des Faltbereichs (2) von einem Schnittpunkt (211 bzw. 221) weg in die vom anderen Schnittpunkt (221 bzw. 211) entfernte Richtung weist, mindestens eine Durchtrennung (32) des Metallblechs (11) aufweist, die sich vom Rand (27) des Faltbereichs (2) in Richtung der Außenkante (12) erstreckt.
  2. Hitzeschild gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenabschnitt (3) um einen Winkel β von 60 bis 120°, bevorzugt von 80 bis 100°, besonders bevorzugt von 85 bis 95°, insbesondere von 88 bis 92° auskragt.
  3. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenabschnitt (3) entlang zumindest 70%, bevorzugt entlang mindestens 85%, besonders bevorzugt entlang 90 bis 99% des zur Außenkante (12) des Hitzeschilds (1) zeigenden Rands (27) des Faltbereichs (2) erstreckt.
  4. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Metalllagenabschnitte des mindestens einen Faltbereichs (2) kontinuierlich miteinander verbunden sind.
  5. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Faltbereich (2) zwei mindestens abschnittsweise gerade Biegekanten (21, 22) aufweist, deren Abstand in Richtung der Außenkante (12) des Hitzeschilds (1) zunimmt.
  6. Hitzeschild nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenabschnitt (3) zumindest abschnittsweise entlang der Außenkante (12) des Hitzeschilds (1) einen Bördel (30) aufweist.
  7. Hitzeschild nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrennung (32a, 32c) auf beiden Seiten der Falzkante (31) des Bördels (30) parallel verläuft.
  8. Hitzeschild nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchtrennung (32a, 32c) auf einer Seite der Falzkante (31) des Bördels (30) versetzt zur Durchtrennung (32a, 32c) auf der anderen Seite der Falzkante (31) des Bördels (30) verläuft.
  9. Hitzeschild nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Versatz C zwischen der Durchtrennung (32a) auf der einen Seite der Falzkante (31) und der Durchtrennung (32c) auf der anderen Seite der Falzkante (31) mindestens 50%, bevorzugt mindestens 60%, besonders bevorzugt zwischen 65 und 75% des Abstands A der beiden Biegekanten (21, 22) des benachbarten Faltbereichs (2) an dessen äußerem Rand (27) beträgt.
  10. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Biegekanten (21, 22) des mindestens einen Faltbereichs (2) unter einem Winkel α von 10 bis 70°, bevorzugt von 12 bis 50°, besonders bevorzugt von 15 bis 35° aufeinander zulaufen und einen Schnittpunkt, bevorzugt einen gemeinsamen Endpunkt (26) aufweisen.
  11. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Faltbereich (2) eine Ausdehnung von 800 bis 8000 mm2, bevorzugt von 1200 bis 5500 mm2, besonders bevorzugt von 1500 bis 3000 mm2 hat.
  12. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kragenabschnitt (3) ggf. nach Umlegen des Bördels (30) eine Breite D von 2 bis 20 mm, bevorzugt von bis zu 10 mm, besonders bevorzugt von bis zu 8 mm aufweist.
  13. Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Metallblech (11) im Bereich des mindestens einen Faltbereichs (2) eine Dicke T1 aufweist, die zwischen 200 und 310%, bevorzugt zwischen 280 und 301% der Dicke T2 des mindestens einen Metallblechs (11) in seinen nicht-verformten Bereichen beträgt.
  14. Hitzeschild bestehend aus mindestens einem Teilstück (1b) entsprechend einem Hitzeschild gemäß einem der vorangehenden Ansprüche und mindestens einem Teilstück (1a) entsprechend einem Hitzeschild gemäß Anspruch 6, wobei die mindestens zwei Teilstücke (1a, 1b) dadurch miteinander verbunden sind, dass der Bördel (30a) des mindestens einen Teilstücks (1a) nach Anspruch 6 den Kragenabschnitt (3b) mindestens eines anderen Teilstücks (1b) abschnittsweise zwischenfasst.
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