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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Profilelement, insbesondere ein Bauprofil, beispielsweise Trockenbau-, Fassaden-, Putz-, Estrich- oder Fliesenprofil, mit einem insbesondere metallischen oder aus Kunststoff bestehenden lang gestreckten Grundkörper, in dem zumindest eine Öffnung ausgebildet ist. Weiterhin ist die Erfindung auf ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Profilelements gerichtet.
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Profilelemente dieser Art sind beispielsweise aus der
WO 2004/055289 A1 bekannt und können insbesondere als C-förmige Ständerprofile für den Trockenbau verwendet werden. Zur Herstellung der Profilelemente wird der lang gestreckte Grundkörper beispielsweise mit einem vorgegebenen Schnittmuster versehen. Bei Wahl geeigneter Schnittmuster können zwei parallel verlaufende Längsabschnitte des Profilelements insbesondere in einem Faltprozess auseinander gezogen werden, wodurch eine Verbreiterung des Profilelements ohne zusätzlichen Materialaufwand erfolgt. Die auseinander gezogenen Längsabschnitte sind dabei über integral mit den Längsabschnitten ausgebildeten Verbindungselementen miteinander verbunden. Entsprechende Schnittmuster sind in der
WO 2004/055289 A1 beschrieben, deren Inhalt insbesondere betreffend die in dieser Druckschrift beschriebenen Schnittmuster hiermit explizit in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung aufgenommen wird.
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Eine weitere Möglichkeit aufgeweitete Profilelemente zu erzeugen, ist in der
WO 2007/101594 A1 beschrieben. In dieser Druckschrift ist unter anderem ein Profilelement beschrieben, das nicht durch einen Faltvorgang sondern durch einen reinen Aufweitvorgang erzeugt wird, bei dem in das Profil eingebrachte Schlitze durch Aufziehen zu rautenförmigen Öffnungen aufgeweitet werden. Auch ein solches Profilelement kann insbesondere zur Herstellung von Ständerprofilen verwendet werden. Auch der Inhalt dieser Druckschrift wird insbesondere betreffend die in dieser Druckschrift beschriebenen Schnittmuster hiermit explizit in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung aufgenommen.
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Weiterhin können entsprechende Profilelemente auch ohne Aufweit- oder Faltvorgang hergestellt werden, so dass der Grundkörper, wie beispielsweise bei normalen Ständerprofilen üblich, einen ungestreckten, im Wesentlichen geschlossenen Aufbau besitzt. In einen solchen Grundkörper können Öffnungen der eingangs genannten Art beispielsweise durch einen Stanzvorgang eingebracht werden. Nachteilig daran ist, dass das ausgestanzte Material Ausschuss bildet, wodurch die Herstellungskosten für solche Profilelemente erhöht werden.
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Generell ist es bei Profilelementen der eingangs genannten Art und insbesondere bei Ständerprofilen oft wünschenswert, dass Durchführungsöffnungen vorgesehen sind, durch die beispielsweise Kabel, Leitungen oder sonstige lang gestreckte, band- oder schnurförmige Elemente sowie Rohre oder sonstige Hohlkörper hindurchgeführt werden können. Unabhängig davon, ob solche Durchführungsöffnungen durch Ausstanzen von entsprechenden Löchern in den Grundkörper, durch den beschriebenen Faltprozess oder durch Auseinanderziehen erzeugt werden, besteht das Problem, dass das Profilelement im Bereich der erzeugten Öffnung insbesondere in einer Richtung quer zur Längserstreckung des Profilelements eine verringerte Steifigkeit besitzt.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Profilelement der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Steifigkeit im Bereich der Öffnung gegenüber herkömmlichen Profilelementen erhöht ist.
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Ausgehend von einem Profilelement der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Öffnung zumindest eine quer zur Längserstreckung des Grundkörpers ausgebildete Kante umfasst, die wenigstens teilweise durch einen umgebogenen Abschnitt des Grundkörpers ausgebildet ist, dass der umgebogene Abschnitt zusammen mit einem benachbarten Abschnitt des Grundkörpers einen zumindest doppellagigen Bereich des Grundkörpers bildet und dass zur Erhöhung der Steifigkeit des Profilelements quer zu dessen Längserstreckung der umgebogene Abschnitt innerhalb des zumindest doppellagigen Bereichs mit dem benachbarten Abschnitt verbunden ist.
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Ein erfindungsgemäß ausgebildetes Verfahren zum Herstellen eines solchen Profilelements ist dadurch gekennzeichnet, dass in den Grundkörper Schlitze zum Herausklappen eines Abschnitts des Grundkörpers eingebracht werden, dass der Abschnitt zum Bilden einer Öffnung in dem Grundkörper entlang einer quer zur Längsersteckung des Grundkörpers verlaufenden, die Schlitze verbindenden Knicklinie herausgeklappt und umgebogen wird, bis der umgebogene Abschnitt zusammen mit einem benachbarten Abschnitt des Grundkörpers einen zumindest doppellagigen Bereich des Grundkörpers bildet, und dass zur Erhöhung der Steifigkeit des Profilelements quer zu dessen Längserstreckung der umgebogene Abschnitt innerhalb des zumindest doppellagigen Bereichs mit dem benachbarten Abschnitt verbunden wird.
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Erfindungsgemäß wird somit die durch die Öffnung hervorgerufene verringerte Steifigkeit dadurch kompensiert, dass unmittelbar im Bereich einer quer zur Längsrichtung des Profilelements verlaufenden Kante der Öffnung ein zumindest doppellagiger Bereich erzeugt wird und die einzelnen Lagen dieses Bereichs miteinander verbunden werden, so dass keine Verschiebung der beiden Lagen gegeneinander möglich ist. Zumindest eine der Lagen wird durch einen Materialabschnitt erzeugt, der durch Herausklappen aus dem Grundkörper zumindest einen Bereich der Öffnung bildet. Dadurch wird zum einen erreicht, dass das zur Bildung der Öffnung verwendete Material nicht verschwendet wird, sondern zur Versteifung des Grundkörpers herangezogen wird. Zum anderen ist durch Herausklappen des Abschnitts aus der Öffnung automatisch sichergestellt, dass die Versteifungswirkung unmittelbar im Bereich der Öffnung, d. h. im Bereich der durch die Öffnung erzeugten Schwachstelle gegeben ist. Unter dem Begriff ”quer” ist dabei jede Richtung zu verstehen, die nicht ausschließlich in Längsrichtung des Profilelements verläuft. Insbesondere kann die quer verlaufende Kante geradlinig oder gekrümmt ausgebildet sein, solange sie zumindest in einem Teilbereich quer zur Längsrichtung des Profilelements verläuft.
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Weiterhin ist durch die integrale Verbindung des aus dem Grundkörper heraus geklappten Abschnitts keine Zufuhr eines separaten Teils zur Erhöhung der Steifigkeit erforderlich. Durch die integrale Verbindung des umgebogenen Abschnitts mit dem Grundkörper ist die Herstellung des Versteifungsbereichs im Onlineverfahren auch bei sehr hohen Geschwindigkeiten, wie beispielsweise deutlich mehr als 100 m/min möglich.
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Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich die Kante zumindest bereichsweise im Wesentlichen senkrecht zur Längserstreckung des Grundkörpers. Dadurch wird eine gleichmäßige Auflagekante für durch die Öffnung hindurch zu führende Leitungen oder dergleichen geschaffen. Gleichzeitig erstreckt sich auch der doppellagige Bereich senkrecht zur Längserstreckung des Grundkörpers, so dass auch die erhöhte Steifigkeit in optimaler Weise in einer Richtung senkrecht zur Längserstreckung des Grundkörpers erreicht wird.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der umgebogene Abschnitt durch ein Druckfügeverfahren wie Verclinchen oder Vercrimpen, durch Verklemmen, Verquetschen, Verpressen, Verschweißen, Verschrauben, Verkleben oder Vernieten mit dem benachbarten Abschnitt verbunden. Je fester die Verbindung zwischen dem umgebogenen Abschnitt und dem benachbarten Abschnitt des Grundkörpers ist, desto größer ist die Steifigkeit des Profils. Insbesondere soll mit dem gewählten Verbindungsverfahren eine Scherbewegung zwischen den Lagen des mehrlagigen Bereichs verhindert werden, so dass beispielsweise ein Aufwölben des Profilelements verhindert wird.
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Vorteilhaft wird die Kante im Wesentlichen über ihre gesamte Länge durch den umgebogenen Abschnitt gebildet. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Grundkörper nicht durch Auseinanderziehen oder den eingangs beschriebenen Faltprozess in zwei beabstandete Längsabschnitte aufgeteilt wird, sondern im Wesentlichen eine geschlossene Fläche bildet. In diesem Fall kann nach Einbringen entsprechender Schlitze in den Grundkörper ein durch diese Schlitz definierter Abschnitt aus dem Grundkörper herausgebogen werden, wobei automatisch die beim Umbiegen dieses Abschnitts entstehende Kante sich über die gesamte Länge der dadurch entstehenden Öffnung erstreckt. Da die Kante in diesem Fall über ihre gesamte Länge als Knickkante ausgebildet ist, ist gewährleistet, dass die Kante nicht scharfkantig ausgebildet ist, sondern eine gewisse Rundung aufweist. Dadurch wird erreicht, dass durch die Öffnung hindurchgeführte Leitungen auf der Kante aufliegen können, ohne dass die Gefahr einer Beschädigung der Leitungen besteht.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird durch den umgebogenen Abschnitt ein erster Teil der Kante gebildet. Vorteilhaft schließt sich an den ersten Teil der Kante ein zweiter Teil der Kante an, der durch einen nicht umgebogenen Abschnitt des Grundkörpers gebildet wird. Insbesondere kann dabei der nicht umgebogene Abschnitt zumindest einen Teil des benachbarten Abschnitts des Grundkörpers bilden. Bevorzugt kann der erste Teil der Kante durch einen einlagigen umgebogenen Abschnitt gebildet werden, an den sich zumindest ein zweiter Teil der Kante anschließt, der durch einen doppellagigen umgebogenen Abschnitt des Grundkörpers gebildet wird.
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Diese Ausbildung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Grundkörper in zwei Längsabschnitte aufgeteilt wird, die durch den eingangs beschriebenen Faltprozess auseinander gezogen werden. Die bereits durch den Faltprozess entstehenden Öffnungen können durch entsprechend umgebogene Abschnitte zusätzlich vergrößert werden, wodurch sowohl durch die umgebogenen Abschnitte beispielsweise des ersten Längsabschnitts des Grundkörpers als auch durch nicht umgebogene Abschnitte des zweiten Längsabschnitts ineinander übergehende Teile der Kante gebildet werden. Der umgebogene Abschnitt kann in diesem Fall sowohl mit dem ersten Längsabschnitt als auch mit dem zweiten Längsabschnitt einen doppellagigen Bereich bilden, wobei sowohl in einem dieser doppellagigen Bereiche als auch in beiden doppellagigen Bereichen die Verbindung des umgebogenen Abschnitts mit den jeweiligen benachbarten Abschnitten hergestellt werden kann, um eine erhöhte Steifigkeit zu erreichen.
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Vorteilhaft umfasst bei dieser Ausführungsform der Grundkörper zwei voneinander beabstandete Längsabschnitte, die zueinander parallel verlaufen und an mehreren Verbindungsstellen über einstückig mit den Längsabschnitten ausgebildeten, den Abstand zwischen den Längsabschnitten jeweils überbrückenden Verbindungselementen miteinander verbunden sind, wobei sich die Öffnung von einem der Längsabschnitte über den Abstand hinweg zu dem anderen Längsabschnitt erstreckt und der umgebogene Abschnitt einen den Abstand zwischen den Längsabschnitten überbrückenden Bereich der Kante bildet.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung umfasst die Öffnung zumindest zwei entsprechend ausgebildete, sich insbesondere gegenüberliegende Kanten. Dadurch werden an beiden gegenüberliegenden Seiten der Öffnung die gewünschte verbesserte Steifigkeit und somit insgesamt eine noch höhere Steifigkeit des Profilelements im Bereich der Öffnung erreicht.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Profilelement als C-Profil, U-Profil, L-Profil, T-Profil, H-Profile, Hut-Profil oder Z-Profil ausgebildet. Grundsätzlich kann das erfindungsgemäße Profilelement auch für sonstige geeignete Profilarten verwendet werden.
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Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird die Kante zumindest bereichsweise von einem Abdeckelement übergriffen und insbesondere umfasst. Dies ist insbesondere bei einer scharfkantigen Ausbildung der Kante sinnvoll, da in diesem Fall durch die Öffnung hindurch geführte Leitungen nicht auf der scharfkantig ausgebildeten Kante, sondern auf dem diese übergreifenden Abdeckelement aufliegen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine Beschädigungen der durch die Öffnung hindurch geführten Elemente entstehen können. Die Abdeckelemente können dabei nicht nur die Auflagekante übergreifen, sondern vorteilhaft auch so ausgebildet sein, dass die gesamte umlaufende Kante der Öffnung übergriffen und insbesondere umfasst wird.
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Vorteilhaft kann die Kante zumindest bereichsweise mit einer Umbiegung, insbesondere einer Bördelung versehen sein. Dies kann insbesondere als Alternative, grundsätzlich aber auch zusätzlich zu dem beschriebenen Abdeckelement erfolgen. Auch durch eine Umbiegung wird erreicht, dass trotz einer eventuell scharfkantigen Ausbildung der Kante die Auflage für durch die Öffnung hindurch geführte Leitungen abgerundet ausgebildet ist. Dadurch wird wiederum eine Beschädigung der durch die Öffnung hindurch geführten Elemente vermieden.
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Während die Öffnung, wie bereits beschrieben, vorteilhaft als Durchführungsöffnung, insbesondere für elektrische Leitungen, ausgebildet sein kann, ist es grundsätzlich auch möglich, dass die Öffnung eine davon abweichende Funktion erfüllt. Insbesondere kann die Öffnung beispielsweise auch als Luftdurchtrittsöffnung oder als Durchtrittsöffnung für andere Materialien wie z. B. Dämmmaterialien verwendet werden. Auch in diesem Fall wird durch die erfindungsgemäße Ausbildung eine Versteifung des Profilelements erreicht.
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Vorteilhaft sind mehrere Öffnungen vorgesehen, die insbesondere in Längsrichtung des Grundkörpers verteilt angeordnet sind. Die Öffnungen können dabei insbesondere in regelmäßigen Abständen vorhanden sein. Durch die Anordnung mehrerer Öffnungen wird die flexible Verwendung eines erfindungsgemäß ausgebildeten Profilelements beim Durchführen von Leitungen, Kabel oder dergleichen weiter erhöht.
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Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben; in diesen zeigen:
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1 einen Ausschnitt eines streifenförmigen Materialabschnitts mit Schnittmustern zum Erzeugen eines erfindungsgemäß ausgebildeten Profilelements,
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2 ein erfindungsgemäß ausgebildetes C-Profil,
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3 ein Ausschnitt aus einem weiteren streifenförmigen Materialabschnitt mit einem abgewandelten Schnittmuster,
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4 das Element nach 3 nach dem Expandieren,
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5 ein mit dem Schnittmuster gemäß 3 ausgebildetes weiteres erfindungsgemäßes C-Profil,
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6 eine perspektivische Darstellung eines Abdeckelements,
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7 bis 9 perspektivische Darstellungen weiterer Abdeckelemente und
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10 bis 13 vier unterschiedliche Zustände während der Herstellung einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt einen lang gestreckten, flachen Materialabschnitt 1, der beispielsweise aus Metall, Kunststoff oder sonstigen geeigneten Materialien zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Profilelements bestehen kann.
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Der Materialabschnitt 1 umfasst einen lang gestreckten Grundkörper 2, der einen sich in Längsrichtung erstreckenden Basisabschnitt 3 sowie zwei seitlich an den Basisabschnitt 3 angrenzende Abschnitte 4 umfasst, die zum Erzeugen von Schenkeln 5 (2) jeweils entlang einer gestrichelten Linie 6 um 90° umgebogen werden können, so dass ein in 2 gezeigtes Ständerprofil 7 erzeugt wird. Dabei können außen liegende Randbereiche 8 der Abschnitte 4 nochmals gegenüber den Schenkeln 5 um 90° abgewinkelt werden, um auf diese Weise ein C-förmiges Ständerprofil 7 zu erzeugen.
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In dem Basisabschnitt 3 sind mehrere Schlitze 9, 10 ausgebildet, von denen die Schlitze 9 in Längsrichtung des Grundkörpers 2 und die Schlitze 10 senkrecht dazu verlaufen. Die Schlitze 9, 10 können dabei beispielsweise durch Rotationsstanzen, Laserschneiden oder einen sonstigen geeigneten Schneid- oder Stanzprozess erzeugt werden.
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Jeweils zwei Schlitze 9 werden durch als gestrichelten Linien dargestellte Knicklinien 11 verbunden, entlang denen Abschnitte 12 des Grundkörpers 2 zur Bildung von Öffnungen 13 (2) umgebogen werden können. Durch die umgebogenen Abschnitte 12 werden jeweils gemäß 2 Kanten 14 der Öffnungen 13 erzeugt, die quer und insbesondere senkrecht zur Längserstreckung des Grundkörpers 2 verlaufen. Die umgebogenen Abschnitte 12 des Grundkörpers 2 sind gemäß 2 dabei so weit umgebogen, dass sie flächig an benachbarten Abschnitten 15 des Grundkörpers 2 zur Anlage kommen, die in 1 als schraffierte Flächen dargestellt sind. Zusammen mit den benachbarten Abschnitten 15 bilden die umgebogenen Abschnitte 12 somit doppellagige Bereiche 16 des Grundkörpers 2, die, jeweils in Längsrichtung des Grundkörpers 2 gesehen, jeweils unmittelbar an die Öffnungen 13 anschließend gelegen sind.
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Wie aus 2 weiter zu erkennen ist, sind beispielsweise als Nieten ausgebildete Verbindungsmittel 17 vorgesehen, mit denen die umgebogenen Abschnitte 12 fest mit den benachbarten Abschnitten 15 verbunden sind. Durch die Verbindungsmittel 17 werden Relativbewegungen zwischen den umgebogenen Abschnitten 12 und den benachbarten Abschnitten 15 verhindert, wodurch eine Versteifung des Grundkörpers 2 unmittelbar im Bereich der Öffnungen 13, d. h. in dem durch die Öffnungen 13 in seiner Steifigkeit geschwächten Bereich erzielt wird. Durch diese Versteifungswirkung kann beispielsweise erreicht werden, dass bei der Verwendung als Ständerprofil ein Aufbiegen des Basisabschnitts 3 bei einer seitlichen Belastung der Schenkel 5, wie sie beispielsweise beim Eindrehen von Schrauben beim Anbringen einer Beplankung auftreten kann, vermieden wird.
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Die Öffnungen 13 können zum Durchführen von Elementen, wie beispielsweise elektrischen Leitungen 18, verwendet werden. Da die Kanten 14 jeweils durch die umgebogenen Abschnitte 12 gebildet werden, sind die Kanten 14 nicht scharfkantig ausgebildet, sondern besitzen eine gewisse Rundung. Dadurch wird vermieden, dass eine Beschädigung der Isolation der elektrischen Leitungen 18, die auf den Kanten 14 aufliegen, erfolgt.
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3 zeigt einen Materialabschnitt
19 mit einem Grundkörper
35, der eine Vielzahl von schräg sowie entlang der Längserstreckung des Materialabschnitts
19 verlaufende Schlitze
20 aufweist. Entsprechende sowie abgewandelte Schnittmuster sind in der
WO 2004/055289 A1 beschrieben, deren Offenbarungsgehalt betreffend die unterschiedlichen möglichen Schnittmuster sowie deren Verwendung zum Expandieren von Materialabschnitten ausdrücklich in die vorliegende Anmeldung mit aufgenommen wird.
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Zusätzlich zu den diese bekannten Schnittmuster bildenden Schlitzen sind in 3 sich an zwei schräg verlaufende Schlitze 21 anschließende Schlitze 22 ausgebildet, die quer zur Längserstreckung des Materialabschnitts 19 verlaufen. An jeden der Schlitze 22 schließt sich ein in Längsrichtung des Materialabschnitts 19 verlaufender Schlitz 23 an, an den sich wiederum ein parallel zu dem jeweiligen Schlitz 22 verlaufender weiterer Schlitz 24 anschließt. Die Enden der beiden Schlitze 24 sind wiederum durch einen in Längsrichtung verlaufenden Schlitz 25 miteinander verbunden.
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Etwa ausgehend von der Mitte des Schlitzes 25 erstreckt sich ein weiterer Schlitz 26 wiederum parallel zu den Schlitzen 24 über deren Enden hinaus, wobei sich an das Ende des Schlitzes 26 wiederum zwei in Längsrichtung verlaufende Schlitze 27, 28 anschließen, die jeweils etwa in Höhe der Schlitze 24 enden. Die Enden der Schlitze 27, 28 sind mit den Schlitzen 24 jeweils über gestrichelte Linien 29, 30 verbunden, die Knicklinien 31, 32 darstellen, wie es im Folgenden noch ausgeführt wird.
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Durch die Schlitze 24, 25, 26, 27 und 28 werden Abschnitte 33, 34 des Grundkörpers 35 begrenzt, die entlang der Knicklinien 31, 32 umgebogen werden können, wie es im Folgenden noch näher erläutert wird. In den Abschnitten 33, 34 sind jeweils schlitzförmige Öffnungen 36 ausgebildet, die in Längsrichtung des Materialabschnitts 19 verlaufen.
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Weiterhin werden durch die Schlitze 22, 23 und 24 zungenförmige Abschnitte 37, 38 des Grundkörpers 35 gebildet, an deren Enden Laschen 39, 40 ausgebildet sind.
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Durch die Schlitze 20 bis 28 wird der Grundkörper 35 des Materialabschnitts 19 in zwei Längsabschnitte 41, 42 aufgeteilt, die gemäß 4 quer zur Längserstreckung des Materialabschnitts 19 auseinander gezogen werden können und im auseinander gezogenen Zustand über einstückig mit den Längsabschnitten 41, 42 ausgebildeten, den Abstand zwischen den Längsabschnitten 41, 42 jeweils überbrückenden Verbindungselementen 43 miteinander verbunden sind. Aus 4 ist zu erkennen, dass durch das Auseinanderziehen und ein zusätzliches Umbiegen der Abschnitte 33, 34 entlang der Knicklinien 29, 30 zwischen den Längsabschnitten 41, 42 eine Öffnung 44 entsteht, die in Längsrichtung des Materialabschnitts 19 durch Kanten 45, 46 begrenzt ist.
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Ein erster Teil 47 der Kanten 45, 46 wird dabei jeweils durch die umgebogenen Abschnitte 33, 34 gebildet, während ein sich daran anschließender zweiter Teil 48 der Kanten 45, 46 durch die nicht umgebogenen zungenförmigen Abschnitte 37, 38 gebildet wird. Die umgebogenen Abschnitte 33, 34 liegen dabei, ähnlich wie zu den 1 und 2 beschrieben, an benachbarten Abschnitten 49, 50 des Grundkörpers 35 an, die in 3 wiederum als schraffierte Bereiche dargestellt sind. Weitere benachbarte Abschnitte 51, 52 werden durch die Enden der zungenförmigen Abschnitte 37, 38 gebildet, die nach dem Umbiegen der Abschnitte 33, 34, wie auch die benachbarten Abschnitte 49, 50, zusammen mit den umgebogenen Abschnitten 33, 34 doppellagige Bereiche 53, 54 des Grundkörpers 35 bilden.
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Innerhalb der doppellagigen Bereiche 53, 54 sind die umgebogenen Abschnitte 33, 34 jeweils mit den benachbarten Abschnitten 49 bis 52 über Verbindungsmittel 55, 56 fest verbunden. Die Verbindungsmittel 55 sind dabei beispielhaft als Nietverbindungen dargestellt, können jedoch auch als sonstige geeignete eingangs bereits beschriebene Verbindungsmittel ausgebildet sein. Die Verbindungsmittel 56 sind beispielhaft in 4 durch die schlitzförmigen Öffnungen 36 sowie die Laschen 39, 40 der zungenförmigen Abschnitte 37, 38 gebildet. Dazu sind die Laschen 39, 40 umgebogen und durch die schlitzförmigen Öffnungen 36 hindurch gesteckt, wie es aus 4 erkennbar ist.
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5 zeigt ein C-förmiges Ständerprofil 57, das aus einem Materialabschnitt 35 gemäß den 3 und 4 hergestellt ist. Das Ständerprofil 57 umfasst mehrere Öffnungen 44, durch die jeweils elektrische Leitungen 18 oder sonstige Versorgungsleitungen geführt werden können. Da die Kanten 45 der Öffnungen 44, auf denen die elektrischen Leitungen 18 anliegen, lediglich in ihren in 5 rechts dargestellten Bereichen 58 durch Umbiegung des Abschnitts 34 als abgerundete Kante ausgebildet ist, besteht die Gefahr, dass ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen die hindurch geführten elektrischen Leitungen 18 beschädigt werden, wenn sie auf dem übrigen Bereich der Kante 45 aufliegen.
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Um eine solche Beschädigung zu vermeiden, kann gemäß der Darstellung der oberen Öffnung 44 in 5 der übrige Bereich der Kante 45 mit einer Umbiegung 63, beispielsweise einer Bördelung versehen sein.
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Zusätzlich oder alternativ kann gemäß der mittleren Darstellung in 5 die Kante 45 mit einem Abdeckelement 59 versehen werden. Das Abdeckelement 59 kann beispielsweise die in 6 dargestellte Form einer Hülse mit Längsschlitz besitzen. Das Abdeckelement 59 kann in diesem Fall einfach auf die Kante 45 aufgesteckt werden und entweder durch entsprechende Klemmwirkung gehalten werden oder zusätzlich verquetscht oder verpresst werden. Da die Oberseite des Abdeckelements 59 gerundet ausgebildet ist, wird auf diese Weise eine Beschädigung der elektrischen Leitung 18 verhindert.
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Das Abdeckelement kann unterschiedliche Formen besitzen und beispielsweise auch gemäß 7 bis 9 als hakenförmiges Abdeckelement 60 ausgebildet sein. Durch einen verlängerten, nach unten ragenden Abschnitt 61 des Abdeckelements 60 ist dabei eine zusätzliche Befestigung des Abdeckelements 60 an dem Grundkörper 35, beispielsweise durch Vernieten oder eine sonstige der eingangs beschriebenen Verbindungsarten möglich.
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Wie in 5 im unteren Bereich dargestellt, kann die Öffnung 44 auch über ihren gesamten Umfang durch ein entsprechendes Abdeckelement 62 abgedeckt werden. Das Abdeckelement 62 bildet somit eine rundum geschlossene Öse, die in ähnlicher Weise wie die Abdeckelemente 59 bzw. 60 die Kante 45 sowie die sich daran anschließenden Kanten der Öffnung 44 abdeckt.
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Im Gegensatz zu der in 5 dargestellten rechteckigen Form können das Abdeckelement oder die Öse auch gerundete Bereiche besitzen, so dass letztlich eine entsprechend gerundete Innenkontur der Öffnung erzielt wird. Auf diese Weise kann beispielsweise eine kreisrunde, eine elliptische, eine ovale oder auch eine eckige Form mit abgerundeten Ecken erreicht werden. Dabei können bereits die Öffnungen selbst eine entsprechende gerundete Form besitzen. Es ist aber auch möglich, dass die Öffnungen eine eckige Form, wie beispielhaft in 5 dargestellt, besitzen und eine gerundete Innenkontur erst durch entsprechend ausgebildete Abdeckelemente bzw. Ösen entsteht, die z. B. an den Ecken eine größer radiale Dicke besitzen als in den zwischen den Ecken liegenden Abschnitten.
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10 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, bei der das Schnittmuster nach 3 abgewandelt ist. Zur Vereinfachung werden im Folgenden lediglich die Unterschiede zu der Ausführungsform nach den 3 bis 5 näher beschrieben. Gleiche oder ähnliche Elemente sind dabei in den 10 bis 13 mit den gleichen Bezugszeichen wie in den 3 bis 5 versehen.
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In 10 schließen sich an die Schlitze 21 jeweils quer zur Längserstreckung des Materialabschnitts 19 verlaufende Schlitze 64 an, die sich jeweils nur bis zur Mittellinie 65 des Materialabschnitts 19 bzw. bis in Höhe der Mitte der durch die schräg verlaufenden Schlitze 20, 21 gebildeten Schnittmuster im oberen und unteren Bereich des Materialabschnitts 19 erstrecken. Dabei verläuft einer der Schlitze 64 ausgehend von einem auf einer Seite der Mittellinie 65 endenden Schlitz 21 und der andere Schlitz 64 ausgehend von einem auf der anderen Seite der Mittellinie 65 endenden Schlitz 21 in Richtung zur Mittellinie 65.
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An die Schlitze 64 schließt sich jeweils ein entlang der Mittellinie 65 laufender Schlitz 66 an, an den sich wiederum ein entgegengesetzt parallel zu dem jeweiligen Schlitz 64 verlaufender weiterer Schlitz 67 anschließt. An den Enden der Schlitze 67 ist jeweils ein senkrecht zu dem jeweiligen Schlitz 67 verlaufender Schlitz 68 ausgebildet, die sich somit parallel zueinander sowie parallel zur Längserstreckung des Materialabschnitts 19 erstrecken. Die Mitten der beiden Schlitze 68 sind über einen parallel zu den Schlitzen 67 verlaufenden Schlitz 69 miteinander verbunden. Weiterhin erstrecken sich die Schlitze 68 jeweils über die Schlitze 67 hinaus und enden in schräg verlaufenden Schlitzen 70, die über gestrichelt dargestellte Knicklinien 71 miteinander verbunden sind. In ähnlicher Weise sind auch die Enden der Schlitze 67 über gestrichelte dargestellte Knicklinien 72 mit den Schlitzen 68 verbunden.
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Entsprechend den schräg verlaufenden Schlitzen 70 sind auch im Bereich der Verbindungsstellen zwischen den Schlitzen 68 und 69 jeweils schräg verlaufende Schlitze 73 ausgebildet, durch die zwischen den Schlitzen 68, 69 und 73 dreieckige Löcher 74 entstehen, wie es in 10 zu erkennen ist. Sowohl die schräg verlaufenden Schlitze 70 als auch die schräg verlaufenden Schlitze 73 sind nur optional vorgesehen und verhindern, dass an dem resultierenden Profilelement scharfkantige Ecken entstehen. Daher können diese Schlitze grundsätzlich auch weggelassen werden. Um scharfkantige Ecken zu vermeiden könnten die Schlitze 70, 73 beispielsweise auch durch gebogene Schlitze ersetzt werden, so dass letztlich abgerundete Ecken entstehen.
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Zwischen den Schlitzen 68 und 69 sowie den Knicklinien 72 sind erste Abschnitte 75 ausgebildet, an die sich zwischen den Knicklinien 71 und 72 sowie den Schlitzen 68 und 70 berandete zweite Abschnitte 76 anschließen. Weiterhin sind zwischen den Schlitzen 66, 67, 68 und 70 sowie den Knicklinien 71 dritte Abschnitte 77 ausgebildet.
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Nach Einbringen des in 10 gezeigten Schnittmusters werden, wie analog bereits zur 4 beschrieben, die beiden Längsabschnitte 41, 42 des Grundkörpers 35 auseinander gezogen. Dadurch entsteht ein Abstand zwischen den Längsabschnitten 41, 42, der durch die Verbindungselemente 43 überbrückt wird, wie es in 11 dargestellt ist.
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Anschließend werden die Abschnitte 75 jeweils entlang der Knicklinien 72 umgebogen, wodurch eine in 12 dargestellte Öffnung 78 erzeugt wird.
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In einem weiteren Schritt werden die bereits einmal umgebogenen Abschnitte 75 zusammen mit den nun erstmals umzubiegenden Abschnitten 76 und 77 entlang der Knicklinien 71 ein zweites Mal umgebogen, so dass die Öffnung 78 ihre endgültige Größe erhält, wie es in 13 dargestellt ist. Die umgebogenen Abschnitte 75, 76, 77 bilden zusammen mit benachbarten Abschnitten 79, 80 (siehe 10) des Grundkörpers 35 doppel- bzw. dreilagige Bereiche 81, 82, 83, innerhalb derer die umgebogenen Abschnitte 75, 76, 77 mit den benachbarten Abschnitten 79, 80 durch Verbindungsmittel 84 verbunden werden. Die Verbindungsmittel 84 können dabei wieder auf vielfältige Weise ausgebildet sein, wie es im Rahmen dieser Anmeldung bereits ausführlich beschrieben wurde.
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Bei dieser Ausführungsform werden nicht nur ein Teil, sondern jeweils zwei Teile 85, 86 der die Öffnung 78 in Längsrichtung des Materialabschnitts begrenzenden Kanten 87, 88 unmittelbar durch entlang der Knicklinien 71 beim Umbiegen der Abschnitte 76, 77 entstehende Knickkanten gebildet, so dass diese Teile 85, 86 als abgerundete Kanten ausgebildet sind. Zusätzliche Abdeckelemente oder Ösen für die Kanten 87, 88 sind daher nicht unbedingt erforderlich. Grundsätzlich können jedoch auch bei dieser Ausführungsform die bereits beschriebenen Abdeckelemente und Ösen zusätzlich verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Materialabschnitt
- 2
- Grundkörper
- 3
- Basisabschnitt
- 4
- Abschnitte
- 5
- Schenkel
- 6
- gestrichelte Linien
- 7
- Ständerprofil
- 8
- Randbereiche
- 9
- Schlitze
- 10
- Schlitze
- 11
- Knicklinien
- 12
- umgebogene Abschnitte
- 13
- Öffnungen
- 14
- Kanten
- 15
- benachbarte Abschnitte
- 16
- doppellagige Bereiche
- 17
- Verbindungsmittel
- 18
- elektrische Leitungen
- 19
- Materialabschnitt
- 20
- Schlitze
- 21
- Schlitze
- 23
- Schlitze
- 24
- Schlitze
- 25
- Schlitz
- 26
- Schlitz
- 27
- Schlitz
- 28
- Schlitz
- 29
- gestrichelte Linie
- 30
- gestrichelte Linie
- 31
- Knicklinie
- 32
- Knicklinie
- 33
- umgebogene Abschnitte
- 34
- umgebogene Abschnitte
- 35
- Grundkörper
- 36
- schlitzförmige Öffnung
- 37
- zungenförmiger Abschnitt
- 38
- zungenförmiger Abschnitt
- 39
- Lasche
- 40
- Lasche
- 41
- Längsabschnitt
- 42
- Längsabschnitt
- 43
- Verbindungselemente
- 44
- Öffnungen
- 45
- Kanten
- 46
- Kanten
- 47
- erster Teil der Kante
- 48
- zweiter Teil der Kante
- 49
- benachbarte Abschnitte
- 50
- benachbarte Abschnitte
- 51
- benachbarte Abschnitte
- 52
- benachbarte Abschnitte
- 53
- doppellagige Bereiche
- 54
- doppellagige Bereiche
- 55
- Verbindungsmittel
- 56
- Verbindungsmittel
- 57
- Ständerprofil
- 58
- Bereich der Kante
- 59
- Abdeckelement
- 60
- Abdeckelement
- 61
- Abschnitt des Abdeckelements
- 62
- Abdeckelement
- 63
- Umbiegung
- 64
- Schlitze
- 65
- Mittellinie
- 66
- Schlitze
- 67
- Schlitze
- 68
- Schlitze
- 69
- Schlitz
- 70
- Schlitze
- 71
- Knicklinien
- 72
- Knicklinien
- 73
- Schlitze
- 74
- Löcher
- 75
- Abschnitte
- 76
- Abschnitte
- 77
- Abschnitte
- 78
- Öffnung
- 79
- benachbarte Abschnitte
- 80
- benachbarte Abschnitte
- 81
- dreilagige Bereiche
- 82
- dreilagige Bereiche
- 83
- doppellagige Bereiche
- 84
- Verbindungsmittel
- 85
- Teil der Kante
- 86
- Teil der Kante
- 87
- Kante
- 88
- Kante
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2004/055289 A1 [0002, 0002, 0039]
- WO 2007/101594 A1 [0003]