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DE202008008468U1 - Werkzeug zum Öffnen von eng aneinander haftenden Wänden von Beuteln und Tüten aus Kunststoff - Google Patents

Werkzeug zum Öffnen von eng aneinander haftenden Wänden von Beuteln und Tüten aus Kunststoff Download PDF

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DE202008008468U1
DE202008008468U1 DE202008008468U DE202008008468U DE202008008468U1 DE 202008008468 U1 DE202008008468 U1 DE 202008008468U1 DE 202008008468 U DE202008008468 U DE 202008008468U DE 202008008468 U DE202008008468 U DE 202008008468U DE 202008008468 U1 DE202008008468 U1 DE 202008008468U1
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bags
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KUNZ CHRISTOPH
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KUNZ CHRISTOPH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B67/00Apparatus or devices facilitating manual packaging operations; Sack holders
    • B65B67/02Packaging of articles or materials in containers
    • B65B67/04Devices facilitating the insertion of articles or materials into bags, e.g. guides or chutes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B43/00Forming, feeding, opening or setting-up containers or receptacles in association with packaging
    • B65B43/26Opening or distending bags; Opening, erecting, or setting-up boxes, cartons, or carton blanks
    • B65B43/30Opening or distending bags; Opening, erecting, or setting-up boxes, cartons, or carton blanks by grippers engaging opposed walls, e.g. suction-operated

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Abstract

Werkzeug zum Öffnen von eng aneinander haftenden dünnen Wänden von Beuteln und Tüten aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass das erfindungsgemäße Werkzeug aus einem länglichen Stück Flachmaterial hergestellt wird, das in der Mitte seiner Länge (3) so umgebogen wird, dass zwei gleich lange Schenkel (1) entstehen, deren Ebenen dann einen spitzen Winkel bilden, wobei die beiden Schenkel (1) vorzugsweise nach der Herstellung eine leichte U-Form aufweisen, wobei sich ihre Innenseiten zuwenden, wobei das erfindungsgemäße Werkzeug vorzugsweise aus Federstahl, Edelstahl oder Kunststoff, wahlweise aber auch aus anderen und neueren Materialien, wie z. B. Carbon, Kohlefasern oder dergleichen hergestellt ist, es aber auch eine ganz andere Form haben kann, wobei vorzugsweise sowohl die beiden Enden der Schenkel (1) und der den Kopf bildenden Stelle (3) keine U-Form aufweisen sondern eine nahezu flache Form, wobei die beiden Enden der Schenkel (1) bei der Herstellung einer leichten Torsion in gleicher Richtung unterzogen werden, dergestalt, dass...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zum Öffnen von eng aneinander haftenden dünnen Wänden von Beuteln und Tüten aus Kunststoff, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem und die Aufgabe zugrunde, ein handliches, transportables Werkzeug zu entwickeln, mit dem der Benutzer die starke Haftung der oberen auf der unteren Lippe von Beuteln oder Tüten aus Kunststoff einfach zu überwinden und damit die Lippen zu trennen vermag, um dann leichter mit seinen Fingern die Beutellippen noch weiter zu öffnen und Gegenstände einfüllen zu können. Dieses Werkzeug soll zuverlässig arbeiten, im konstruktiven Aufbau einfach sowie wartungsfrei und kostengünstig herzustellen sein. Es soll an vielen Materialien anwendbar sein. Die Tüten sind normalerweise von den Kunden z. B. in einem Lebensmittelgeschäft, die oft unter Zeitdruck stehen, und auch besonders von älteren Menschen, die nicht mehr über eine gut ausgebildete Fingerfertigkeit verfügen, mit bloßen Händen nur erschwert zu öffnen.
  • Bei der manuellen Öffnung von dünnwandigen Beuteln aus Kunststoff, z. B. in Industriebetrieben, benützt das Personal oft Gummifinger oder Gummihandschuhe. Oft wird auch versucht diese Beutel durch Aufblasen der Öffnung mit Druckluft zu öffnen, um dann mit Greifarmen hineinzufahren. Dies ist nicht überall möglich.
  • Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 und mit den in den folgenden Schutzansprüchen genannten Merkmalen gelöst.
  • Eine ähnliche Erfindung vom gleichen Anmelder ist bereits als Gebrauchsmuster DE 20 2006 004 825 U1 und DE 20 2007 013 924 U1 genehmigt worden.
  • Der Vorteil der jetzt angemeldeten Erfindung Liegt darin, dass zur Verwendung kommende Saugnäpfe (2) jeweils eine kleine Lochung erhalten.
  • Da die Enden der Schenkel (1) bei ihrer Herstellung einer Torsion in gleicher Richtung unterzogen werden, sodass ihre Ebenen wieder parallel zueinander liegen, entfällt die Rechtsdrehung des oberen Schenkels durch den Daumen des Benutzers, somit reicht es aus, die beiden Schenkel lediglich zusammen zu drücken, um die Wände von Beuteln oder Tüten aus Kunststoff zu öffnen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1 und 2 näher erläutert.
  • Im Einzelnen stellen dar:
  • 1: Längsschnitt A-A
  • 2: Grundriss
  • Die Erfindung besteht aus einem länglichem Stück Flachmaterial, welches in der Mitte seiner Länge (3) so zurückgebogen wird, sodass zwei gleichlange Schenkel (1) entstehen, die zueinander einen spitzen Winkel bilden, und dass deren jeweilige Enden, mit denen man den Beutel bzw. die Tüte umgreift, in entspanntem Zustand einen zum Umgreifen notwendigen Abstand zueinander aufweisen.
  • Die beiden Schenkel (1) können bei ihrer Herstellung vorzugsweise eine leichte U-Form erhalten, wobei sie sich mit ihren jeweiligen Innenseiten zuwenden, damit sie eine bessere Eigenstabilität erhalten.
  • Sie können aber auch eine ganz andere Form erhalten.
  • An den beiden Enden der Schenkel (1) sowie an der den Kopf bildenden Stelle (3) können sie vorzugsweise in eine flache Form übergehen.
  • Die beiden Enden der Schenkel (1) werden bei der Herstellung einer leichten Torsion in gleicher Richtung unterzogen, wobei deren Ebenen jeweils parallel zueinander liegen.
  • Die aufgrund der Torsion der beiden Schenkelenden entstehende Teilüberlappung ist so bemessen, dass beim Zusammendrücken der beiden Schenkel mit einer Hand eine leichte Scherbewegung der beiden Saufnäpfe (2) in entgegengesetzter Richtung erfolgt.
  • Das Werkzeug kann vorzugsweise aus Edelstahl bzw. Federstahl oder Kunststoff (z. B. POM) bestehen, welche als Kraftspeicher dienen, aber auch aus neueren Materialien, wie z. B. Carbon, Kohlefasern, oder dergleichen.
  • Da die beiden Schenkel (1) aus einem Stück gefertigt werden, erreichen sie nach dem Entspannen des Materials auf Grund der Eigenstabilität und des Kraftspeichers des Materials ihre gegenseitige ursprüngliche Position wieder.
  • Im Grundriss werden die beiden Schenkel (1) an der den Kopf bildenden Stelle (3) um eine dazu geeignete Gradzahl bei der Herstellung gegenseitig gedreht, dabei wird der untere Schenkel (für Rechtshänder) gegenüber dem oberen Schenkel im Uhrzeigersinn gedreht, für Linkshänder im Gegen-Uhrzeigersinn. Im Querschnitt liegen die Enden der Schenkel (1) mit den Saugnäpfen (2) in parallelen Ebenen.
  • An den jeweiligen Enden der Schenkel (1) sind als Reibungsfläche jeweils ein Saugnapf oder eine Klemmbacke (2) in passender Größe, gelenkartig beweglich, mit geeigneten Mitteln befestigt, durch deren Reibungswiderstand die beiden Beutel- bzw. Tütenteile gegenseitig verschoben werden.
  • Die an den Enden befestigten Saugnäpfe (2) bzw. Klemmbacken können auch aus anderen bzw. neueren Materialien mit hohem Reibungswiderstand bestehen (z. B. Weichgummi), die ein gutes Haften an der Beutelwand begünstigen.
  • Bei Verwendung eines Saugnapfes (2) erhält jeder Saugnapf in Zentrumsnähe eine kleine Lochung, damit das beim Zusammendrücken der Schenkel entstehende Vakuum zwischen dem Saugnapf und der Beutelwand vermindert wird bzw. damit Luft nachströmen kann, und die Saugnäpfe (2) nicht aneinander haften bleiben. Dies kann jedoch auch auf andere Arten geschehen.
  • Die Saugnäpfe bzw. Klemmbacken (2) sind vorzugsweise rund, es können aber auch andere Formen wie beispielsweise Rechtecke, Quadrate, Dreiecke oder Ovale zum Einsatz kommen.
  • Der Kopf des Saugnapfes (2) kann vorzugsweise durch eine in dem Schenkel (1) befindlichen Öffnung gesteckt werden, damit ein eventueller Austausch der Saugnäpfe mühelos möglich ist. Es ist aber auch jede andere Art der Befestigung möglich.
  • Angewendet wird das Werkzeug wie folgt:
    Der Benutzer/-in entnimmt einen Beutel bzw. eine Tüte aus einem Stapel, hält sie in einer Hand und führt mit der anderen Hand das im entspannten Zustand geöffnete Werkzeug mit seinen übereinander liegenden Schenkeln (1) über die Außenseiten der Seitenwände eines Beutels.
  • Dann drückt der Benutzer mit seinen Fingern die beiden Schenkel (1) des Werkzeuges leicht zusammen, sodass es zu einer genügenden Haftung der Saugnäpfe (2) an den Tütenwänden kommt.
  • Durch das weitere Zusammendrücken der Schenkel (1) ergibt sich nun automatisch eine leichte Scherbewegung der beiden Schenkel (1) gegeneinander.
  • Die Wände verschieben sich durch die gegenläufige Drehbewegung des oberen gegenüber dem unteren Schenkel.
  • Jetzt lässt der Daumendruck nach, die zwei Beutelseiten haben sich an einzelnen Stellen geöffnet, und es sind im Öffnungsbereich des Beutels kleine Hohlräume entstanden, die mit den Fingern jetzt leicht erweitert werden können.
  • Eine Verwendung ist vorstellbar unter anderem im Einzelhandel der Lebensmittelbranche als Filialausstattung, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie in der Industrie, im medizinischen Bereich aber auch im privaten Bereich als einfache Hilfe. Beutelherstellern können die Erfindung als Beigabe ihren Packungen beilegen.
  • Es ist auch denkbar, dass die beiden Schenkel (1) der Erfindung gemäß Anspruch 2 und 3 eine ergonomische Formung bzw. eine Griffmulde erhalten, sodass Daumen und Finger des Benutzers nicht beim Zusammendrücken abrutschen können.
  • Vorzugsweise erhält der rechte Rand der Außenseite des oberen Schenkels (1) eine Kantung nach oben, während der linke Rand der Außenseite des unteren Schenkels eine Kantung nach unten erhält (Gerät für Rechtshänder). Bei einem Gerät für Linkshänder erhält der linke Rand der Außenseite des oberen Schenkels (1) eine Kantung nach oben, während der rechte Rand der Außenseite des unteren Schenkels eine Kantung nach unten erhält.
  • Es ist auch denkbar, dass einer oder jeder der zwei Schenkel (1) gemäß Anspruch 4 einen hierfür geeigneten Anschlagpunkt erhält, wobei Anschlagpunkt und Schenkel (1) vorzugsweise aus einem Material hergestellt sind. Er soll ein Verdrehen der beiden Schenkel gegeneinander nach dem Zusammendrücken über das notwendige Gradmaß hinaus verhindern.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in dem Schutzanspruch 5 dargestellt. Das Gerät erhält vorzugsweise an der den Kopf bildenden Stelle (3) mit dazu geeigneten Mitteln eine Öse für eine Schlaufe oder Kette, um es bei Nichtgebrauch irgendwo gesichert aufhängen zu können, wobei Öse und Schenkel (1) vorzugsweise aus einem Material hergestellt sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202006004825 U1 [0005]
    • - DE 202007013924 U1 [0005]

Claims (5)

  1. Werkzeug zum Öffnen von eng aneinander haftenden dünnen Wänden von Beuteln und Tüten aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass das erfindungsgemäße Werkzeug aus einem länglichen Stück Flachmaterial hergestellt wird, das in der Mitte seiner Länge (3) so umgebogen wird, dass zwei gleich lange Schenkel (1) entstehen, deren Ebenen dann einen spitzen Winkel bilden, wobei die beiden Schenkel (1) vorzugsweise nach der Herstellung eine leichte U-Form aufweisen, wobei sich ihre Innenseiten zuwenden, wobei das erfindungsgemäße Werkzeug vorzugsweise aus Federstahl, Edelstahl oder Kunststoff, wahlweise aber auch aus anderen und neueren Materialien, wie z. B. Carbon, Kohlefasern oder dergleichen hergestellt ist, es aber auch eine ganz andere Form haben kann, wobei vorzugsweise sowohl die beiden Enden der Schenkel (1) und der den Kopf bildenden Stelle (3) keine U-Form aufweisen sondern eine nahezu flache Form, wobei die beiden Enden der Schenkel (1) bei der Herstellung einer leichten Torsion in gleicher Richtung unterzogen werden, dergestalt, dass die Enden jeweils parallel zueinander liegen, wobei an den jeweiligen Enden der Schenkel (1) vorzugsweise jeweils ein Saugnapf oder eine Klemmbacke (2) aus Kunststoff oder auch aus einem ganz anderen Material wie z. B. Gummi, Carbon, Kohlefasern, oder dergleichen angebracht ist, welche in passender Größe, in runder, rechteckiger, dreieckiger oder ovaler Form, gelenkartig beweglich, mit geeigneten Mitteln befestigt ist, wobei der Kopf des Saugnapfes (2) zur Befestigung vorzugsweise durch eine in dem Schenkel (1) angebrachte Öffnung gesteckt werden kann oder aber auf jede andere Art befestigt wird, wobei Saugnäpfe jeweils eine kleine Lochung in Zentrumsnähe erhalten.
  2. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (1) der Erfindung jeweils eine ergonomische Formung ähnlich einer Griffmulde erhalten, sodass Daumen und Finger des Benutzers nicht beim Zusammendrücken abrutschen können, wobei der rechte Rand der Außenseite des oberen Schenkels (1) eine Kantung nach oben, während der linke Rand der Außenseite des unteren Schenkels eine Kantung nach unten erhält.
  3. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schenkel (1) der Erfindung jeweils eine ergonomische Formung ähnlich einer Griffmulde erhalten, sodass Daumen und Finger des Benutzers nicht beim Zusammendrücken abrutschen können, wobei der linke Rand der Außenseite des oberen Schenkels (1) eine Kantung nach oben, während der rechte Rand der Außenseite des unteren Schenkels eine Kantung nach unten erhält.
  4. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder jeder der zwei Schenkel (1) gemäß Anspruch 1 einen hierfür geeignete Anschlagpunkt erhält, wobei Anschlagpunkt und Schenkel (1) vorzugsweise aus einem Material hergestellt sind.
  5. Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug eine Öse zur Aufnahme einer Schlaufe oder Kette erhält, die mit geeigneten Mitteln vorzugsweise an der den Kopf bildenden Stelle (3) angebracht wird, wobei Öse und das erfinderische Werkzeug vorzugsweise aus einem Material hergestellt sind.
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