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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1
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Zur
Verarbeitung von bogenförmigen
Bedruckstoffen in der grafischen Industrie ist es üblich, Logistiksysteme
einzusetzen. Mittels derartiger Systeme ist dafür zu sorgen, dass in Stapelform
vorliegende Bedruckstoffe von einer Anlieferstation über ein
gegebenenfalls eingeschaltetes Zwischenlager und Transportsysteme
bis zu beliebigen, Bogen verarbeitenden Maschinen gebracht und von
dort nach der Bearbeitung weitertransportiert werden können. Hierbei
kann es erforderlich sein, im Rohzustand angelieferte Bogenstapel
für die
Verarbeitung in einer Bogen verarbeitenden Maschine erneut umzusetzen. Dabei
werden vielfach Stapelwechsler oder andere Hilfsmittel benutzt.
Weiterhin ist die Versorgung des Logistiksystems mit entsprechenden
Transporthilfsmitteln zu gewährleisten.
Hierbei werden insbesondere an Bogen verarbeitenden Maschinen vielfach Einrichtungen
zur automatischen Auswechselung von Bogenstapeln vorgesehen. Für derartige
so genannte Non-Stop-Stapelwechselsysteme, die einem Bogenanleger
und/oder einem Bogenausleger einer Bogen verarbeitenden Maschine
zugeordnet sein können,
sind spezielle Transporteinrichtungen für die Bogenstapel notwendig.
Hierzu werden in der Regel Stapelpaletten verwendet, die mit einem
in die Tragseite eingelassenen Nutmuster ausgerüstet sind und als so genannte
Systempaletten bezeichnet werden. In ein solches Nutmuster kann
ein Non-Stop-Stapelwechsler mit einer Hilfstragvorrichtung in Form
eines Stapelrechens zum Unterfangen eines Reststapels eingreifen.
Die hierfür
erforderlichen speziellen Systempaletten müssen in den Logistikablauf
eingebracht werden. Hierbei ist der vorhandene Bogenstapel auf eine
Systempalette umzusetzen. Beim Weiterverarbeiten kann es außerdem erforderlich
sein, einen gewissen Kreislauf für
die Systempaletten vorzusehen, der es erlaubt die Systempaletten
erneut für
einen neuen Bogenstapel oder auf diesen aufzustapelnde Bedruckstoffbogen
zu verwenden, wenn ein Stapel abgearbeitet ist. Eine derartige Systempalette
sowohl beim Verwenden eines Bogenstapels im Bogenanleger einer Bogen
verarbeitenden Maschine als auch im Bogenausleger derselben Maschine
eingesetzt werden. Daher ist eine Logistik auch in diesem Bereich
sinnvoll, wobei die Paletten von und zu der Maschine, sowie auch
vom Bogenanleger zum Bogenausleger der Maschine zu transportieren
sind. Weiterhin ist es möglich
eine Lagerhaltung im Bereich der Druckerei vorzusehen, derart dass
die angelieferten Bogenstapel für
eine Verarbeitung an den vorhandenen, Bogen verarbeitenden Maschinen
bereitgehalten werden. Hierbei spielt unter anderem eine Rolle,
dass die zur Stapelverarbeitung notwendigen Paletten innerhalb der
Druckerei transportiert werden müssen.
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Ziel
der Erfindung ist es daher, die Verarbeitung von Bogenstapeln bezüglich der
für den
Transport notwendigen Paletten auf einfachste Weise zu lösen.
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Die
Aufgabe der Erfindung gestaltet sich daher in der Weiterentwicklung
der Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dahingehend,
dass eine erleichterte Bogenstapelhandhabung ermöglicht wird, wobei die zum
Stapeltransport notwendigen Paletten schnell abtransportierbar und
bereitstellbar sind.
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Die
Lösung
der Aufgabe gestaltet sich nach den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruches 1.
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Beim
Transport von Leerpaletten zwischen einem Bogenanleger und einem
Bogenausleger der Bogen verarbeitenden Maschine ergibt sich eine
einfache Ausführungsform
dadurch, dass die Leerpaletten mittels einer Rollenbahn oder eines
einfachen Seilzugsystem oder anders gearteten Transportsystems in
einem Leerbereich unter der Maschine transportiert werden können. Hierbei
sind weder Fahrbahnen noch spezielle Schienen notwendig. Vielmehr kann
jede Leerpalette auf einfache Weise in einem für andere Nutzanwendungen nicht
verwendeten Bodenbereich transportiert werden.
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Eine
Vorrichtung der genannten Art wird im Folgenden näher anhand
von zeichnerischen Darstellungen beschrieben.
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Darin
zeigen
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1 ein
System für
Druckereilogistik,
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2 eine
Schema einer logistisch eingebundenen Bogen verarbeitenden Maschine,
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3 ein
System zum Transport von Leerpaletten im Bereich eines Bogenanlegers,
und
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4 ein
System zum Transport von Leerpaletten im Bereich eines Bogenauslegers.
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Wie
in 1 dargestellt, besteht die Logistik an Bogen verarbeitenden
Maschinen in grafischen Betrieben in aller Regel aus einer Anlieferstation
A, an der Bogenstapel auf Transportpaletten vom Papierhersteller
angeliefert werden. Von dort aus können die Bogenstapel zunächst zu
einer Lagerstation B verbracht werden. Diese kann beispielsweise
aus einem Hochregallager bestehen, das eine platzsparende Lagerung
des Papiervorrates ermöglicht.
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Weiterhin
kann jeder Bogenstapel von einem Bereich C zur Akklimatisierung
direkt in den Bereich der Verarbeitung zu auf Bogen verarbeitenden
Maschinen D1, D2, D3 angeliefert werden. Bevor der Bogenstapel an
eine Bogen verarbeitende Maschine verbracht wird, kann er an einer
Umstapelstation E von einer Transportpalette entnommen und auf eine Systempalette
umgesetzt werden. Hierbei kann es erforderlich sein, die Umhüllung des
Bogenstapels zu entfernen, die für
den Transport vorgesehen war. Darüber hinaus kann der Bogenstapel
an dieser Stelle oder bereits bei der Anlieferung mit einer Codierung
versehen werden, die sowohl in seiner Herkunft seine Eigenschaften
als auch seine Verarbeitungshinweise enthält.
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Der
Transport der Bogenstapel erfolgt mittels Rollenbahnen F zwischen
den verschiedenen Stationen. Im Bereich der Rollenbahnen F können sowohl Dreh elemente
F1 als auch Querschieber F2 zum Drehen oder querversetzen der Bogenstapel
vorgesehen sein. Des Weiteren sind häufig parallele Parkbereiche
F3 für
bereitzustellende Bogenstapel vorhanden. Die Anbindung der Haupttransportstrecke an
die Förderstrecken
der Bogen verarbeitenden Maschinen erfolgt mittels Teilförderstrecken
G.
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In 2 ist
eine Bogen verarbeitende Maschine D schematisch dargestellt. Sie
weist eine erste Förderstrecke
H im Bereich ihres Bogenanlegers 1 und eine zweite Förderstrecke
J im Bereich ihres Bogenauslegers 2 auf. Zwischen dem Bogenanleger 1 und
dem Bogenausleger 2 sind Druckwerke 3 angeordnet.
Ein Bogenstapel kann hier mittels einer der Teilförderstrecken
G zu einer Bereitstellposition K verbracht werden. Von dort aus
wird er mittels der Förderstrecke
H zum Bogenanleger 1 transportiert und in diesen eingesetzt.
Dazu ist auf einer Stapeltragplatte des Stapelaufzuges im Bogenanleger 1 ein separates
Rollbahnstück
H1 vorgesehen, das zum Einfahren der vollen Palette in den Bogenanleger 1 und
zum abtransportieren einer nach Abarbeitung des Bogenstapels mit
einem Teilstapel besetzten oder auf Wunsch auch einer leeren Palette
dient. Die Teilrollbahn H1 kann als Teil der Stapeltragplatte des Bogenanlegers 1 vorgesehen
sein und wird dann beim Anheben des Bogenstapels mit verwendet.
Der Teilstapel oder die leere Palette kann dann von der Teilrollbahn
H1 auf das Ende H2 der Förderstrecke
H geschoben und dort zum Abtransport bereitgestellt werden. In dem
Bogenanleger 1 ist weiterhin eine Einrichtung für einen
Non-Stop-Stapelwechsel integriert. Diese dient dazu eine leere Palette
eines abgearbeiteten Stapels aus dem Bogenanleger 1 zu entnehmen
und einen neuen Bogenstapel auf einer neuen Palette einzusetzen.
Dazu untergreift eine Recheneinrichtung den noch auf der aktuellen
Palette im Bogenanleger 1 verbliebenen Stapelrest und fördert diesen
zur Zuführung
zur Druckmaschine D weiter. Da die aktuelle Palette dann als Leerpalette 5 frei ist
kann sie auf der Teilrollbahn H1 abgesenkt und von der Teilrollbahn
H1 auf das Ende H2 der Rollenbahn H geschoben werden. Erfindungsgemäß wird aber
die Leerpalette 5 mittels einer Schiebeeinrichtung 4.1 auf
das Transportsystem 4 übergeben,
wie zu 3 später
näher erläutert wird.
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Die
Leerpalette 5 kann nun mittels eines Staplers oder eines
speziellen Fördersystems 4 bis zur
Förderstrecke
J am Bogenausleger der Bogen verarbeitenden Maschine versetzt werden.
Bei separatem Transport wird sie auf einem Rollenbahnanfang J1 bereitgestellt
und kann auf einer Teilrollbahn J2 auf einer Stapeltragplatte eines
Stapelaufzuges im Bogenausleger 2 zur Übernahme der auszulegenden
Bogen bereitgestellt werden. Dazu kann im Bogenausleger 2 eine
derjenigen des Bogenanlegers 1 vergleichbare Einrichtung
zum Non-Stop-Stapelwechsel vorgesehen sein. Die aus den Teilrollbahnen J1
und J2 gebildete durchlaufende Rollenbahn J endet an einer Bereitstellungsposition
L. Von dort kann der Bogenstapel wieder auf ein Fördersystem übergeben
werden oder aber mittels weiterer Fördermittel einer Weiterverarbeitung
zugeführt
werden. Damit die Bereitstellung von Leerpaletten 5 im
Bogenausleger 2 oder des Bogenstapels an der Bereitstellungsposition
L bedarfsgerecht erfolgen kann, ist im Bogenausleger 2 im
Bereich der Teilrollbahn J2 eine Schiebeeinrichtung 4.2 vorgesehen.
Diese dient dazu, die Leerpalette 5 von dem Transportsystem 4 in eine
verarbeitungsgerechte Position zu verbringen, so dass Bogen aller
Formate wie gewünscht
auf der Palette abgelegt werden können. Nach Fertigstellung des
Stapels kann mittels der Schiebeeinrichtung 4.2 der Bogenstapel
samt Palette wieder zentrisch zur Rollenbahn J verbracht werden,
womit der Bogenstapel dann auch zentrisch an der Bereitstellungsposition
L ankommt. Dies ist wichtig für
eine ungestörte Weiterverarbeitung.
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In 3 ist
das Transportsystem 4 für
Leerpaletten 5 im Bereich des Bogenanlegers 1 dargestellt.
Eine Leerpalette 5 kann nach Verarbeitung des Bogenstapels
im Bogenanleger 1 weiterhin für den Stapeltransport an der
Bogen verarbeitenden Maschine verwendet werden, um in einem Bogenausleger 2 den
verarbeiteten Bedruckstoff als fertig bearbeiteten Auslagestapel
auf der Leerpalette 5 abzusetzen. Hierbei ist die Leerpalette 5 von
dem Bogenanleger 1 zum Bogenausleger 2 zu transportieren.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
eine einfache Rollenbahn 9 als Transportsystem 4 unterhalb von
Druckwerken 3 einer Druckmaschine D vorzusehen. Die Druckwerke 3 sind
zum Zweck der Erhöhung
des Stapelbereiches des Bogenan legers 1 mit Sockeln 8 unterbaut.
Auch der Bogenanleger 1 ist durch entsprechende Elemente
unterbaut, so dass er auf eine an die Druckwerke 3 angepasste
Höhe gebracht
wird. Auf diese Weise wird zwischen den Sockeln 8 unterhalb
der Druckmaschine D in Längsrichtung
ein Zwischenraum gebildet, der üblicherweise freigehalten
wird. In dem Zwischenraum ist entsprechend 2 das Transportsystem 4 als
Rollenbahn 9 eingefügt.
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Der
Zwischenraum hat eine auf die Breite der verwendeten Leerpaletten 5 abgestimmte
Weite. Sollte die Breite geringer gewählt werden, kann unterhalb
des Zuführtisches
vom Bogenanleger 1 zur Druckmaschine D ein Drehmechanismus
vorgesehen sein, um die Leerpalette 5 in Querrichtung zur Druckmaschine
D auszurichten, da die Länge
der Leerpaletten 5 geringer ist als deren Breite.
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Zum
Transportieren wird die Leerpalette 5 auf der Rollenbahn 9 des
Transportsystems 4 durch Verschieben mittels der Schiebeinrichtung 4.1 abgesetzt.
Hierzu ist in der dem Bogenstapel zugewandten Seite des Bogenanlegers 1 ein
Durchlass vorgesehen, der durch eine schwenkbare untere Verlängerung
von Stapelanschlägen 6 gebildet
wird. Durch Schwenken in Pfeilrichtung entsprechend 2 (oder
auch durch lineares Verschieben) werden die Stapelanschläge 6 angehoben
und geben den Durchlass für
die auf der Teilrollbahn H1 im Bogenanleger 1 stehende
Leerpalette 5 in Richtung zum Transportsystem 4 frei.
Nach dem Umsetzen der Leerpalette 5 mittels der Schiebeeinrichtung 4.1 von der
Teilrollbahn H1 auf die Rollenbahn 9 des Transportsystems 4 werden
die Stapelanschläge 6 wieder abgesenkt
und ein neuer Bogenstapel kann auf der Teilrollbahn H1 eingesetzt
und gegen die Stapelanschläge 6 im
Bogenanleger 1 ausgerichtet werden. Danach wird der neue
Bogenstapel unter den Reststapel angehoben, der noch im Bogenanleger 1 verarbeitet
wird.
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Die
Leerpalette 5 kann zu diesem Zeitpunkt bereits über die
Rollenbahn 9 des Transportsystems 4 in dem Zwischenraum
zwischen den Sockeln 8 in Richtung des Bogenauslegers 2 abtransportiert
werden. Dazu sind alle Transportrollen der Rollenbahn 9 oder
einige in regelmäßigen Abständen angeordnete Transportrollen
antreibbar vorgesehen.
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In 4 ist
das in 2 und 3 beschriebene Transportsystem 4 für Leerpaletten 5 im
Bereich des Bogenauslegers 2 dargestellt. Auf der Rollenbahn 9 des
Transportsystems 4 sind vor dem Bogenausleger 2 eine
(4) oder mehrere (2) Leerpaletten 5 dargestellt.
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Erfindungsgemäß werden
die Leerpaletten 5 nach Verarbeitung des Bogenstapels im
Bogenanleger 1 weiterhin im Bogenausleger 2 verwendet,
um den verarbeiteten Bedruckstoff durch Auslage der Einzelbogen
zur Bildung eines fertig bearbeiteten Auslagestapel auf der Leerpalette 5 abzusetzen. Dazu
werden die Leerpaletten 5 von dem Bogenanleger 1 zum
Bogenausleger 2 über
die Rollenbahn 9 des Transportsystems 4 transportiert.
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Entsprechend
der Erhöhung
des Bogenanlegers 1 gemäß der Sockel 8 ist
auch der Bogenausleger 2 ist durch auf eine entsprechende
Höhe durch Elemente
unterbaut, so dass er auf ein an die Druckwerke 3 angepasstes
Niveau gebracht wird. Der unterhalb der Druckmaschine D in Längsrichtung
angeordnete Zwischenraum nimmt entsprechend 2 das Transportsystem 4 als
Rollenbahn 9 auf und erstreckt sich bis vor den Bogenausleger 2.
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Sollte
wegen der Breite des Zwischenraumes ein Quertransport der Leerpaletten 5 erfolgen, so
kann unterhalb des Transportbereiches von dem letzten Druckwerk 3 zum
Bogenausleger 1 ein Drehmechanismus vorgesehen sein, um
die Leerpalette 5 wieder aus der Querrichtung in Laufrichtung
zur Druckmaschine D auszurichten, damit die Bedruckstoffbogen im
Bogenausleger 2 in richtiger Orientierung auf der Leerpalette 5 aufgestapelt
werden können.
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Der
Antransport zum Bogenausleger 2 erfolgt über die
antreibbaren Transportrollen der Rollenbahn 9 des Transportsystems 4.
Die Leerpaletten 5 werden im Zuführbereich vor dem Bogenausleger 2 bereitgehalten.
Hierzu ist eine Steuerung mit entsprechenden Sensoren vorgesehen,
die eine Positionierung der Leerpaletten 5 erlaub. Zum
Weitertransport können
die Leerpaletten 5 von der Rollenbahn 9 des Transportsystems 4 durch
Verschieben mittels der Schiebeinrichtung 4.2 im Bogenausleger 2 auf der
Teilrollbahn J2 abgesetzt werden. Hierzu ist in der dem Bogenstapel
zugewandten Seite des Bogenauslegers 2 ein Durchlass vorgese hen,
der durch eine schwenkbare untere Verlängerung von Stapelanschlägen 7 gebildet
wird. Durch Schwenken in Pfeilrichtung entsprechend 2 entgegen
der Transportrichtung der Leerpaletten 5 (oder auch durch
lineares Verschieben) werden die Stapelanschläge 7 angehoben und
geben den Durchlass für
die auf der Rollenbahn 9 vor dem Bogenausleger 1 bereitstehenden
Leerpalette 5 in Richtung zur Teilrollbahn J2 frei. Nach
dem Umsetzen der Leerpalette 5 mittels der Schiebeeinrichtung 4.2 von
der Rollenbahn 9 auf die Teilrollbahn J2 des Bogenauslegers 2 werden
die Stapelanschläge 7 wieder
abgesenkt, die leere Stapelpalette 5 kann unter den sich
bildenden Bogenstapel im Bogenausleger 2 angehoben werden
und eine neue Leerpalette 5 kann auf der Rollenbahn 9 herangeführt werden.
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Die
Leerpaletten 5 können
zu diesem Zeitpunkt auf der Rollenbahn 9 des Transportsystems 4 in
dem Zwischenraum zwischen den Sockeln 8 beim Antransport
in Richtung des Bogenauslegers 2 gepuffert werden. Dazu
sind alle Transportrollen der Rollenbahn 9 oder einige
in regelmäßigen Abständen angeordnete
Transportrollen antreibbar vorgesehen. Die Antriebe der Transportrollen
können
einzeln, gruppenweise oder gemeinsam erfolgen. Dann ist die Pufferung
der Leerpaletten 5 unter der Druckmaschine D so steuerbar,
das möglichst
viele Leerpaletten 5 gespeichert und diese bedarfsgerecht
einzeln abgefördert
werden können.
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In
dem Fall, dass der Pufferbereich des Transportsystems 4 auf
der Rollenbahn 9 mit Leerpaletten 5 gefüllt ist,
können
Leerpaletten 5 über
die Teilrollbahnen H2 am Bogenanleger 1 oder J1 am Bogenausleger 2 abgeführt werden.
In gleicher Weise gilt im umgekehrten Sinn für einen Mangel an Leerpaletten 5 im
Speicherbereich auf der Rollenbahn 9 des Transportsystems 4,
dass Leerpaletten 5 über
die Teilrollbahnen H2, J1 zugeführt
werden können.
Auf diese Weise ist der Speicherbereich des Transportsystems 4 über die
Rollenbahn 9 hinaus erweiterbar und mittels einer entsprechenden
Steuerung jederzeit ansteuerbar. Zur Durchführung dieser Abläufe kann
eine Verbindung mit externen, an die Druckmaschine D angekoppelten
Fördersystemen steuerbar
vorgesehen sein.
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- A
- Anlieferstation
- B
- Lagerstation
- C
- Bereich
zur Akklimatisierung
- D,
D1, D2, D3
- Bogen
verarbeitende Maschine
- E
- Umstapelstation
- F
- Rollenbahnen
- F1
- Drehelemente
- F2
- Querschieber
- F3
- Parkbereiche
- G
- Teilförderstrecken
- H
- Förderstrecke
- J
- zweite
Förderstrecke
- K
- Bereitstellposition
- H1
- Teilrollbahn
- H2
- Teilrollbahn
(Ende)
- J1
- Teilrollbahn
(Anfang)
- J2
- Teilrollbahn
- L
- Bereitstellungsposition
- 1
- Bogenanleger
- 2
- Bogenausleger
- 3
- Druckwerke
- 4
- Fördersystem
- 4.1
- Schiebeeinrichtung
- 4.2
- Schiebeeinrichtung
- 5
- Leerpalette
- 6
- Schwenkbarer
Stapelanschlag
- 7
- Schwenkbarer
Stapelanschlag
- 8
- Sockel
- 9
- Rollenbahn