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Die
Erfindung betrifft ein Halteelement für den Haltedraht
eines Staudenhalters sowie einen damit ausgerüsteten Staudenhalter.
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Unter
der Bezeichnung "Staudenhalter" werden im Folgenden Vorrichtungen
verstanden, welche hochwachsenden Pflanzen mechanischen Halt geben
und verhindern, dass diese umknicken bzw. dass buschartige Pflanzen
mit einer Mehrzahl von Stängeln in verschiedene Richtungen
auseinander fallen können.
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Ein
aus der
DE 202 17
318 U1 bekannter Staudenhalter umfasst ein Halteelement
mit einer C-förmigen Klammer, die an einen zylindrischen
Bodenstab geklemmt werden kann. Das Halteelement weist weiterhin
zwei als Durchgangslöcher ausgebildete Röhren
auf, durch welche ein Haltedraht geführt werden kann, der
die zu stützenden Pflanzen umschlingt. Ähnliche
Staudenhalter sind auch aus der
DE 101 18 006 A1 und der
GB 1 006 677 bekannt.
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Vor
diesem Hintergrund war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
verbesserten Staudenhalter bereitzustellen, welcher insbesondere
eine höhere Stabilität gewährleisten
soll.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Halteelement nach Anspruch 1 sowie durch
einen zugehörigen Staudenhalter nach Anspruch 9 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
enthalten.
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Demnach
betrifft die Erfindung in erster Linie ein Halteelement für
den Haltedraht eines Staudenhalters, wobei der Begriff "Staudenhalter"
wie oben erläutert ein Oberbegriff für verschiedene
Pflanzenfixiervorrichtungen sein soll. Weiterhin soll der Begriff "Haltedraht"
ebenfalls in einem denkbar weiten Sinne jedes flexible, draht-,
kabel- oder seilförmige Fixiermittel umfassen und nicht
auf metallene Drähte im engeren Sinne beschränkt
sein; der Haltedraht kann demnach auch beispielsweise durch ein
Seil oder ein Kunststoffkabel gebildet werden. Das erfindungsgemäße
Halteelement ist dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens zwei
Durchgangslöcher sowie ein drittes Loch zur Aufnahme des
Haltedrahtes aufweist. Die Durchgangslöcher sind dabei
definitionsgemäß jeweils von beiden Seiten zugänglich,
so dass der Haltedraht beispielsweise von einer Seite in ein Durchgangsloch
hinein und auf der anderen Seite wieder herausgeführt werden
kann. Das dritte Loch kann optional ebenfalls ein Durchgangsloch
sein, es kann jedoch auch ein Sackloch mit nur einer einzigen Zugangsöffnung
sein.
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Das
beschriebene Halteelement kann den zugehörigen Haltedraht
in verschiedenen vorteilhaften Konfigurationen aufnehmen. Insbesondere
können mit einem einzigen Haltedraht zwei separate Schlingen
bzw. Schlaufen gebildet werden. Eine der beiden Schlaufen kann diesbezüglich
wie üblich zum Umschlingen einer Pflanze verwendet werden,
während mit der zweiten Schlaufe beispielsweise ein Bodenstab
umschlungen wird, an dem das Halteelement befestigt ist. Die zweite
Schlaufe kann dabei im Extremfall allein die Befestigung des Halteelementes am
Bodenstab bewirken oder aber eine solche Befestigung zumindest mechanisch
unterstützen. Weiterhin können zwei separate Schlaufen
des Haltedrahtes auch dazu verwendet werden, zwei verschiedene Pflanzenbüschel
zu halten. Die einfache Steck- bzw. Durchsteck-Verbindung des Haltedrahtes
mit dem Halteelement ermöglicht es ferner, Schlaufen des
Haltedrahtes in quasi beliebiger Weite herzustellen, so dass die
Umschlingung optimal der Größe einer Pflanze angepasst
werden kann.
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Gemäß einer
Weiterbildung des Halteelementes weist dieses mindestens ein weiteres
(viertes) Loch auf. Optional können das dritte und vierte Loch
dabei durch die beiden Öffnungen eines einzigen (dritten)
Durchgangsloches gebildet werden. Mit Hilfe eines vierten Loches
im Halteelement kann eine weitere Schlinge des Haltedrahtes gebildet
werden, welche beispielsweise zusätzlich um einen Bodenstab
geführt werden kann.
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Gemäß einer
anderen Ausgestaltung der Erfindung weist das Halteelement mindestens
drei, vorzugsweise vier oder mehr Durchgangslöcher auf. Wie
bereits erwähnt, kann dabei optional das dritte Loch des
Halteelementes durch eine der Öffnungen des dritten Durchgangsloches
gebildet werden.
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Die
Durchgangslöcher des Halteelementes sind vorzugsweise in
einem plattenförmigen Körper ausgebildet, der
im Folgenden "Trägerplatte" genannt wird. Durchgangslöcher
in einer Platte sind einerseits verhältnismäßig
einfach herzustellen, andererseits aufgrund ihrer von zwei Seiten
offenen Zugänglichkeit gut zu benutzen. Des Weiteren definiert eine
Platte eindeutig eine Vorder- und eine Rückseite des Halteelementes,
zwischen denen ein Haltedraht wechseln kann.
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Das
Halteelement kann optional mit Mitteln zur Befestigung im Erdreich,
an einer Mauer oder dergleichen ausgestattet sein. Gemäß einer
bevorzugten Ausführung weist das Halteelement Mittel zur Befestigung
an einem Bodenstab auf, so dass es in Verbindung mit einem vorhandenen
oder eigens als Zubehör bereitgestellten stabförmigen
Träger verwendet werden kann.
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Bei
den vorstehend genannten Mitteln zur Befestigung an einem Bodenstab
kann es sich beispielsweise um einen Hakenmechanismus, eine Schraubbefestigung
oder dergleichen handeln. Insbesondere können die Mittel
eine Klammer umfassen zur Klemmbefestigung des Halteelementes am
Bodenstab. Die Klammer kann beispielsweise C-förmig und
elastisch ausgebildet sein, so dass das Halteelement an einen beispielsweise
zylindrischen Bodenstab entsprechenden Durchmessers angeclipst werden
kann.
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Grundsätzlich
ist die Anordnung der Durchgangslöcher sowie des dritten
Loches im Halteelement in weiten Bereichen beliebig. Bei der vorstehend
beschriebenen Ausführungsform mit einer Klammer zur Klemmbefestigung
des Halteelementes an einem Bodenstab sind die Durchgangslöcher
jedoch vorzugsweise im Wesentlichem symmetrisch in Bezug auf die
genannte Klammer angeordnet. Da in den Durchgangslöchern
die Kräfte vom Haltedraht auf das Halteelement übertragen
werden, wirken diese Kräfte bei der genannten Ausführungsform symmetrisch
auf die Klammer ein, welche wiederum das Halteelement mit dem Bodenstab
verbindet. Auf diese Weise können sich vom Haltedraht auf
das Halteelement ausgeübte Drehmomente weitgehend kompensieren,
ohne die Klammer zu belasten.
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Bei
einer speziellen Ausführungsform der Erfindung sind sowohl
eine Klammer als auch eine Trägerplatte der oben beschriebenen
Art vorhanden, wobei diese vorzugsweise über kreuzförmig
angeordnete Stege miteinander verbunden sind.
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Die
Erfindung betrifft ferner einen Staudenhalter mit einem Halteelement
der oben beschriebenen Art.
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Der
Staudenhalter weist vorzugsweise einen flexiblen Haltedraht auf,
der an verschiedene Pflanzengeometrien angepasst werden kann. Der
Haltedraht kann dabei insbesondere aus einem flexiblen Vollkunststoff
wie beispielsweise PE, PA, PP oder dergleichen bestehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Figuren beispielhaft
näher erläutert. Dabei zeigt:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Halteelementes für einen Staudenhalter;
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2 die
Anbringung des Halteelementes an einem Bodenstab;
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3 einen
mit dem Halteelement gebildeten Staudenhalter nach Einführung
eines eine Pflanze umschlingenden flexiblen Haltedrahtes;
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4 die
kombinierte Verwendung von drei Halteelementen gemäß der
vorliegenden Erfindung.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Halteelement 10 in
einer perspektivischen Ansicht auf seine Rückseite. Das
Halteelement 10 besteht im Wesentlichen aus den folgenden
Komponenten:
- – Einer flachen, im Wesentlichen
rechtwinkligen Trägerplatte 11, in deren vier
Ecken Durchgangslöcher 12a, 12b, 12c und 12d (in
der Figur verdeckt) ausgebildet sind.
- – Einer C-förmigen Klammer 13, die
mit dem Mittelpunkt der Trägerplatte 11 verbunden
ist und deren Achse A sich parallel zur Trägerplatte 11 erstreckt.
Zur Vergrößerung der Stabilität ist die
Verbindung der Klammer 13 mit der Trägerplatte 11 vorzugsweise über
kreuzförmig angeordnete Stege 14a, 14b hergestellt.
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Das
Halteelement 10 ist vorteilhafterweise einstückig
aus einem Kunststoff wie beispielsweise PE oder PP durch Spritzgießen
hergestellt. Alternativ könnte es jedoch auch mehrteilig
sein oder aus anderen Materialien bestehen.
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2 illustriert
die Anbringung des Halteelementes 10 an einem fest in die
Erde eingesteckten Bodenstab 1, der zum Beispiel ein Kunststoff-
oder Metallrohr, ein Holzstab oder dergleichen sein kann. Die Befestigung
des Halteelementes 10 erfolgt dabei über die C-förmige
Klammer 13. Diese erstreckt sich über mehr als
einen Halbkreis, so dass sie den Bodenstab 1 umgreifen
kann. Des Weiteren ist die Klammer 13 so weit elastisch
ausgebildet, dass sich ihre Öffnung während des
Aufclipsens auf den Bodenstab 1 vorübergehend
bis zu dessen Durchmesser weiten kann. Im aufgeclipsten Zustand
sollte die elastische Kraft groß genug sein, um das Halteelement 10 in
einer gewünschten Höhe am Bodenstab 1 zu
fixieren.
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3 zeigt
den nächsten Schritt beim Einsatz des Halteelementes 10 in
einem Staudenhalter. Wie vorstehend beschrieben ist es an einem
Bodenstab 1 festgeklemmt worden. Des Weiteren wurde ein "Haltedraht" 2 durch
die Durchgangslöcher des Halteelementes 10 geführt,
um den Stamm einer Pflanze 3 zu fixieren. Der Haltedraht 2 kann
beispielsweise aus einem flexiblen Vollkunststoff bestehen. Der
Haltedraht 2 verläuft zunächst von vorne
nach hinten durch ein erstes Durchgangsloch 12a, umschlingt
mit einer ersten Schlaufe S1 auf der Rückseite des Halteelementes 10 den
Bodenstab 1, und tritt schließlich durch ein zweites
Durchgangsloch 12b zurück auf die Vorderseite
des Halteelementes 10. Von dort umläuft der Haltedraht 2 den
Stamm der Pflanze 3 in einer zweiten Schlaufe S2, um dann
wieder durch ein drittes Durchgangsloch 12c auf die Rückseite
des Halteelementes 10 zu wechseln. Dort windet sich der
Haltedraht 2 in einer dritten Schlaufe S3 noch einmal um den
Bodenstab 1, wobei sein Ende durch das vierte Durchgangsloch 12d gesteckt
ist.
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Der
Haltedraht 2 kann wie beschrieben vorteilhafterweise drei
verschiedene Schlaufen oder Schlingen S1, S2 und S3 individuell
einstellbarer Größe ausbilden, von denen wie in 3 dargestellt beispielsweise
zwei der zusätzlichen Fixierung am Bodenstab 1 dienen
können. Alternativ wäre es jedoch auch möglich,
mindestens eine dieser Schlaufen S1 oder S3 größer
zu ziehen und damit beispielsweise die Pflanze 3 (oder
eine andere Pflanze) zu umschlingen.
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4 zeigt
ein weiteres Beispiel für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten
der erfindungsgemäßen Halteelemente. In diesem
Falle sind drei verschiedene Halteelemente 10, 10', 10'' an
drei verschiedenen Bodenstäben 1 befestigt, die
um eine Pflanze 3 herum ins Erdreich gesteckt sind. Die
Befestigung des Haltedrahtes 2 in einem ersten Halteelement 10 erfolgt ähnlich
wie in 3 dargestellt. Die die Pflanze umschlingende Schlaufe
des Haltedrahtes 2 ist jedoch zusätzlich noch
in den anderen beiden Halteelementen 10', 10'' jeweils
durch ein Durchgangsloch auf dessen Rückseite und von dort
durch ein zweites Durchgangsloch zurück zur Vorderseite geführt.
Die dabei auf der Rückseite der Halteelemente 10', 10'' entstehende
Schlaufe umschlingt den jeweils zugehörigen Bodenstab.
Bei einer derartigen Anordnung wird zum einen eine erhöhte
Stabilität durch die Verwendung zusätzlicher Bodenstäbe
erreicht. Zum anderen wird vermieden, dass der Haltedraht 2 ständig
am Stamm der Pflanze 3 anliegt.
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Die
beschriebenen Staudenhalter mit dem Halteelement 10 lassen
sich auf verschiedene Weise abwandeln. So könnte beispielsweise
statt der dargestellten Klemmbefestigung am Bodenstab 1 auch eine
andere Befestigungsart vorgesehen werden, oder Bodenstab und Halteelement 10 könnten
einstückig hergestellt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 20217318
U1 [0003]
- - DE 10118006 A1 [0003]
- - GB 1006677 [0003]