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DE102018008392A1 - Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung - Google Patents

Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung Download PDF

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DE102018008392A1
DE102018008392A1 DE102018008392.7A DE102018008392A DE102018008392A1 DE 102018008392 A1 DE102018008392 A1 DE 102018008392A1 DE 102018008392 A DE102018008392 A DE 102018008392A DE 102018008392 A1 DE102018008392 A1 DE 102018008392A1
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DE
Germany
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bracket
saddle
holding block
springs
receptacle
Prior art date
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DE102018008392.7A
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Anmelder Gleich
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SEEGER, KATJA, DE
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Individual
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Beschrieben wird Halterung (1) zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel mit zwei im horizontalen Abstand stehenden Sattelfedern (6), gekennzeichnet durch einen Halteblock (2), der auf die Sattelfedern (6) auflegbar und mitteln einer Spannplatte (4) von unten mit den Sattelfedern (6) klemmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel mit zwei im horizontalen Abstand stehenden Sattelfedern, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Eine derartige Halterung ist beispielweise aus den Gebrauchsmusterschriften DE 299 05 253 U1 und DE 94 90 262 U1 bekannt. Der Gegenstand dieser Gebrauchsmuster ist insbesondere einsetzbar für jeden Sattel, der mit zwei im horizontalen Abstand stehenden Sattelfedern ausgestattet ist. Die zu befestigende Gepäck-Tragvorrichtung zur Aufnahme eines Gepäckstücks ist beispielsweise in der Gebrauchsmusterschrift DE 201 09 775 U1 offenbart.
  • Die Gepäckhalterung der Gebrauchsmuster DE 299 05 253 U1 weist einen Längsträger aus einem geraden Rohrstück und aus zwei Vorrichtungen zum Befestigen des Längsträgers an den Sattelfedern auf, wobei in das eine Ende des Rohrs eine Gepäck-Tragvorrichtung einsteckbar ist. Das vordere Ende des Rohrs ist mittels der ersten Befestigungsvorrichtung an den Sattelfedern befestigt. Die erste Befestigungsvorrichtung weist einen sich senkrecht zur Rohrachse erstreckenden Zylinder, in den das vordere Ende des Rohrs übergeht, und zwei in die zwei Enden der Zylinder eingeschraubt mit U-förmigen Nuten versehenen Schrauben auf, wobei die Nuten auf die Sattelfedern gesteckt sind. Die zweite Befestigungsvorrichtung weist zwei parallel zu Rohrachse am Rohr ausgebildete Lochstegen, eine Gewindestange, die durch die Lochstegen gesteckt wird, eine Schraubenmutter und Mitteln auf, um die Gewindestange an den Sattelfedern zu befestigen. Diese Halterung ist aufgrund einer zusätzlichen Befestigungsvorrichtung im Vergleich zu den anderen bekannten Halterungen sehr stabil, so dass ein unbeabsichtigtes Lösen verhindert wird. Allerdings hat die Halterung den Nachteil, dass die Befestigungsvorrichtungen sehr kompliziert gestaltet sind, wodurch eine benutzerfreundliche Montage unmöglich ist. Insbesondere muss die Montage nach einer bestimmten Reihenfolge erfolgen. Im Einzelnen wird das vordere Ende des Rohrs zuerst mittels der ersten Befestigungsvorrichtung an den Sattelfedern befestigt. Anschließend wird die Gewindestange durch die Lochstege gesteckt und die Schraubenmutter festgeschraubt. Zuletzt wird die Gewindestange durch das Mittel, wie z.B. eine Bügelschraubverbindung, an den Sattelfedern angebracht. Die Befestigung der Halterung kann somit zumindest bei der erstmaligen Montage erst mit Hilfe von einer Montageanleitung erfolgen. Ferner müssen während der Montage nicht wenige Schrauben verschraubt, weshalb eine lange Montagezeit gebrauchen wird. Darüber hinaus ist der mit den Lochstegen ausgebildete Längsträger aufgrund seiner komplizierten Bauweise schwer herzustellen, was zu hohen Herstellungskosten führt.
  • Auch die Halterung aus der Gebrauchsmusterschrift DE 94 90 262 U1 ist mittels zwei Befestigungsvorrichtungen an den Sattelfedern befestigt. Der Längsträger ist mit seinem gepäckseitigen Endbereich mittels der ersten Befestigungsvorrichtung unter Verwendung eines Bügels und einer Gewindestange an den Sattelfedern befestigt und mit seinem entgegengesetzten Endbereich mittels der zweiten Befestigungsvorrichtung unter Verwendung einer Halteschlaufe an der Sattelstütze fixiert. Auch aus diesem Gebrauchsmuster ist eine benutzerfreundliche Montage nicht zu entnehmen. Insbesondere ist die Struktur der ersten Befestigungsvorrichtung wieder kompliziert gestaltet, weshalb eine lange Montagezeit zu erwarten ist. Eine stabile Befestigung ist zwar mittels der zusätzlichen Befestigung unter Verwendung der Halteschlaufe sichergestellt. Vielmehr ist eine Halteschlaufenbefestigung keine gute Auswahl für eine stabile Verbindung, da die Halteschlaufe ein Verschleißteil ist und ein hoher Wartungsbedarf zu erwarten ist. Abgesehen davon, dass der Aufbau der Halterung relativ aufwendig ist und die Herstellung erschwert, zeigt sich bei längerer Benutzung, dass die Befestigung der Halterung durch den Verschleiß und den Elastizitätsverlust der Halteschlaufe nicht immer zuverlässig ist.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Halterung derart weiterzubilden, dass sie mit einem vereinfachten Aufbau eine benutzerfreundliche Montage erzielt und gleichzeitig eine Langzeitfunktion sicherstellt.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß weist die Halterung einen Halteblock auf, der auf die Sattelfedern aufsetzbar und mittels einer Spannplatte von unten mit den Sattelfedern klemmbar ist. Die Halterung wird bei der Montage im ersten Schritt von oben oder von hinten in den Raum zwischen den Sattelfedern und dem Sattel eingesteckt und auf die Sattelfedern aufgesetzt. Im zweiten Schritt wird eine Spannplatte von unten an den Sattelfedern geklemmt, wodurch die Halterung an den Sattelfedern befestigt wird. Durch diesen zwei sehr einfachen Schritten erfolgt dann eine benutzerfreundliche Montage der Halterung an den Sattelfedern. Aufgrund der vereinfachten Montage kann der Benutzer ohne Anweisung die Halterung an den Sattelfedern befestigen, womit eine kurze Montagezeit erzielt wird. Der Halteblock und die Spannplatte, als zwei Hauptteile der Befestigungsvorrichtung, ermöglichen eine sehr kompakte und vereinfachte Verbindung zwischen der Halterung und den Sattelfedern. Ferner wird ein vereinfachter Aufbau der Halterung erzielt, wodurch die Halterung mit wenigem zeitlichen und geldlichen Aufwand herstellbar ist. Auch ein robuster Aufbau wird durch die Klemmverbindung des Halteblocks und der Spannplatte, statt der Schrauben- oder Halteschlaufenverbindung, ermöglicht, wodurch die Funktion über eine lange Zeit gewährleistet wird.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß Anspruch 2 sind zwei von der Seitenfläche des Halteblocks vorstehende Flansche ausgebildet, die auf die Sattelfedern auflegbar sind, wodurch die Halterung mittels der Klemmverbindung der Flansche und der Spannplatte an den Sattelfedern fixiert ist. Da die Flansche in Querrichtung breiter als der Hauptkörper des Halteblocks und auf die Sattelfedern auflegbar sind, muss der Hauptkörper des Halteblocks nicht mehr auf die Sattelfedern aufsetzbar sein. Die Breite des Hauptkörpers des Halteblocks kann somit verringert werden, wodurch Material für den Halteblock gespart werden kann, was zu niedrigen Herstellungskosten führt. Auch ein kompakter Aufbau kann dadurch ermöglicht werden. Darüber hinaus kann eine benutzerfreundliche Montage aufgrund des kompakten Aufbaus auch erzielt werden. Insbesondere in den ersten Schritten wird das Einstecken der Halterung von hinten in den Raum zwischen den Sattelfedern und dem Sattel aufgrund des kompakten Aufbaus des Halteblocks erleichtert. Ein robuster Aufbau ist auch mittels der Klemmverbindung der Flansche und der Spannplatte zu erzielen, womit eine Langzeitfunktion sichergestellt ist.
  • Mit Weiterbildung des Anspruchs 3 hat die Spannplatte in einer Draufsicht eine Außenkontur, deren Fläche zumindest der Fläche der Außenkontur der zwei Flansche gleich ist. Dementsprechend verfügt die Spannplatte auch über eine genügende Breite wie die Flansche, wodurch die Spannplatte auf die unteren Flächen der Sattelfedern auch auflegbar ist. Auf diese Weise können die Sattelfedern durch ihren Kontakt mit den Flanschen und der Spannplatte geklemmt werden. Falls die Spannplatte in Fahrtrichtung eine kürzere Länge als die Flansche hat, wird die Klemmkraft auf die Kontaktfläche mit den Flanschen und auf die Kontaktfläche mit der Spannplatte nicht gleichmäßig verteilt. Dies führt zu der Gefahr, dass die Halterung unter Verwendung bzw. nach Montage in Fahrtrichtung wackelt und im schlimmsten Fall sich von den Sattelfedern löst. Um dieses Problem zu lösen, hat die Spannplatte erfindungsgemäß in Fahrtrichtung zumindest eine gleiche Länge wie die Flansche, um die Klemmkraft in Fahrtrichtung gleichmäßig auf die Kontaktfläche mit den Flanschen und die Kontaktfläche mit der Spannplatte zu verteilen, weswegen eine stabile Klemmverbindung erreicht wird. Außerdem gibt es ein besseres Erscheinungsbild.
  • Durch den in Anspruch 4 beanspruchten Gegenstand liegen die Sattelfedern im Wesentlichen an den Seitenflächen des Positionierungsabschnitts an, so dass der Positionierungsabschnitt in den Raum zwischen den beiden Sattelfedern mit Passungseingriff eingesteckt ist. Auf einer Seite kann die Halterung beim Auflegen auf die Sattelfedern durch den Positionierungsabschnitt in Querrichtung positioniert werden, wodurch die Montage vereinfacht wird. Auf der anderen Seite wird ein Wackeln der Halterung in Querrichtung durch die Anpassung mit den Sattelfedern verhindert, womit eine stabile Befestigung der Halterung ermöglicht wird.
  • Der Vorteil der Weiterbildung des Anspruchs 5 liegt darin, dass das geringfügige Spiel zwischen der Unterfläche des Positionierungsabschnitts und der Spannplatte durch Verformung der Sattelfedern ausgeglichen werden kann, wodurch auch die Unterfläche des Positionierungsabschnitts die von der Spannplatte erzeugte Klemmkraft aufnehmen kann. Auf diese Weise wird die Klemmkraft besser verteilt, im Vergleich zu dem Fall, wenn die Klemmkraft nur auf die Sattelfedern aufgebracht ist. Infolgedessen kann die Benutzungsdauer der Sattelfedern verlängert werden, womit eine Langzeitfunktion der Sattelfedern erzielt wird.
  • Ferner wird gemäß Anspruch 6 die Halterung an dem erfindungsgemäßen Abschnitt angebracht, so dass eine Rückwärtsbewegung der Halterung durch einen geneigten Abschnitt der Sattelfedern anschlagartig verhindert wird. Insbesondere stehen die Flansche mit dem geneigten Abschnitt der Sattelfedern in Kontakt, wodurch ein zusätzliches Element zum Verhindern der Rückwärtsbewegung der Halterung nicht erforderlich ist. Folglich kann eine kompakte Bauweise erzielt werden. Das Anbringen der Halterung an der erfindungsgemäßen Position erleichtert ferner die Montage. Im ersten Schritt der Montage wird die Halterung in den Raum zwischen den Sattelfedern und dem Sattel eingesteckt, auf die Sattelfedern aufgesetzt und anschließend nach hinten bis zur beanspruchten Position geschoben. So kann die Halterung sehr einfach positioniert werden.
  • Durch die Weiterbildung des Anspruchs 7 ist ein scharfkantiger Kontakt zwischen den Flanschen und dem geneigten Abschnitt der Sattelfedern zu vermeiden. Dementsprechend kann sowohl die Benutzungsdauer der Halterung als auch die Benutzungsdauer der Sattelfedern verlängert werden. Eine Langzeitfunktion kann folglich sichergestellt werden.
  • Die gemäß Anspruch 8 beanspruchte Spannvorrichtung ermöglicht eine einfache lösbare Klemmverbindung des Halteblocks und der Spannplatte. Es hat sich gezeigt, dass es mittels einer einzigen, vorzugsweise von unten zugänglichen Spannschraube gelingt, die Halterung derart fest an den Sattelfedern festzulegen, dass selbst größere Lasten zuverlässig getragen werden.
  • Falls eine Spannplatte im Spannzustand verdrehbar ist, besteht die Gefahr, dass sich die gespannte Spannplatte in Verwendung mit der Zeit geringfügig löst und sich verdreht, was stark auf den Klemmeffekt auswirkt. Gemäß Anspruch 9 gelingt es, dass eine Verdrehung der Spannplatte im Klemmzustand durch einen Stift verhindert wird, wodurch das Problem gelöst wird. Auch bei dem Spannvorgang ist eine Mitdrehung der Spannplatte aufgrund der Drehung der Spannvorrichtung durch den Stift verhindert, womit eine benutzerfreundliche Montage erzielt wird.
  • Der Längsträger kann gemäß Anspruch 10 als separates Bauteil mit dem Halteblock verbunden werden. Dies ergibt den Vorteil, dass der Halteblock und der Längsträger aus verschiedenen Materialien hergestellt werden können. Der Längsträger kann z.B. durch ein verstärktes und ggf. teureres Material zur Bereitstellung einer sicheren Funktion gebildet sein, während der Halteblock durch ein kostengünstigeres Material gebildet werden kann. Somit wird eine wirtschaftliche Herstellung ermöglicht.
  • Ferner dient der erfindungsgemäße Befestigungsstift einerseits zum Festbinden des Längsträgers mit dem Halteblock und andererseits zum Verriegeln der in die Aufnahme des Längsträgers eingesteckten Gepäck-Tragvorrichtung. Daher sind die beiden Funktionen mittels einer sehr einfachen Bauweise, d.h. eines einzigen Befestigungsstifts ermöglicht. Im Vergleich zu dem Stand der Technik, in dem die Gepäck-Tragvorrichtung in die Aufnahme des Längsträgers durch Passungseingriff eingesteckt ist, ergibt es erfindungsgemäß den Vorteil, dass die Gepäck-Tragvorrichtung durch den Befestigungsstift gehindert wird, aus der Aufnahme des Längsträgers zu fallen. Die Gefahr, dass die Gepäck-Tragvorrichtung während des Fahrens aus der Aufnahme des Längsträgers fällt, wird verhindert. Zudem ist eine sichere Funktion mit einer einfachen Bauweise ermöglicht.
  • Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
    • 1 ist eine Seitenansicht einer Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel mit der zu befestigenden Gepäck-Tragvorrichtung;
    • 2 ist eine perspektivische Ansicht der Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel mit zwei im horizontalen Abstand stehenden Sattelfedern bei einer Blickrichtung schräg von unten;
    • 3 ist eine Unteransicht der Halterung mit der zu befestigenden Gepäck-Tragvorrichtung;
    • 4 ist eine Hinteransicht der Halterung mit der zu befestigenden Gepäck-Tragvorrichtung;
    • 5 ist eine perspektivische Ansicht der Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung;
    • 6 ist eine Vorderansicht der Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung;
    • 7 ist eine perspektivische Ansicht der Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung schräg von unten betrachtet;
    • 8 ist eine Explosionsansicht der Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung bei einer Blickrichtung von der Seite; und
    • 9 zeigt den Schnitt A - A in 3.
  • Im Folgenden wird mit Bezug auf die 1 bis 9 die Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel erläutert.
  • In den 1 bis 4 ist ein Sattelsitz 7, zwei sich unter dem Sattelsitz 7 befindende Sattelfedern 6, die beanspruchte Halterung 1 zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung und die zu befestigende Gepäck-Tragvorrichtung 12 dargestellt. Die Sattelfedern 6 stehen im Wesentlichen im horizontalen Abstand und sind an dem Sattelsitz 7 befestigt. Die Halterung 1 zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung ist in einem hinteren Bereich des Sattelsitzes 7 an den Sattelfedern 6 befestigt. Die Gepäck-Tragvorrichtung 12 weist einen bügelförmigen Hauptköper 122 und eine U-förmige Zunge 121 auf, die von hinten in die Halterung 1 einsteckbar ist.
  • Die 5 bis 9 zeigen die Halterung 1 zur Befestigung der Gepäck-Tragvorrichtung in verschiedenen Ansichten. Wie in 5 dargestellt, weist die Halterung 1 einen als Hauptköper der Halterung ausgebildeten Halteblock 2, einen zur Aufnahme der Gepäck-Tragvorrichtung 12 vorzugsweise als separates Bauteil ausgebildeten Längsträger 3, eine zum Befestigen der Halterung 1 an den Sattelfedern 6 dienende Spannplatte 4 und einen Befestigungsknopf 5 auf, der zum Verriegeln und Freigeben der in dem Längsträger eingesteckten Gepäck-Tragvorrichtung 12 betätigt wird.
  • Der Halteblock 2 weist in Fahrtrichtung an seinem vorderen Abschnitt zwei von Seitenflächen des Halteblocks 2 vorstehende Flansche 21 und einen unterhalb der Flansche 21 ausgebildete Positionierungsabschnitt 22 auf. Der Abstand in Querrichtung zwischen den Außenkanten der zwei Flansche 21 ist größer als der Abstand zwischen den zwei Sattelfedern 6, wodurch der Halteblock 2 mittels der Flansche 21 auf die Sattelfedern 6 auflegbar ist. Die Breite B des Positionierungsabschnitts 22 in Querrichtung ist gleich dem horizontalen Abstand D zwischen der zwei Sattelfedern 6 oder geringfügig kleiner als dieser, so dass der Positionierungsabschnitt 22 beim Auflegen der Halterung auf die Sattelfedern 6 in den Raum zwischen den Sattelfedern 6 mit seitiger Führung einsteckbar ist, um eine Positionierung der Halterung in Querrichtung zu ermöglichen. Die Höhe h des Positionierungsabschnitts 22 ist derart festgesetzt, dass sie geringfügig kleiner als der Durchmesser der Sattelfedern 6 ist, wodurch auch die Unterfläche des Positionierungsabschnitts 22 die von der Spannplatte erzeugte Klemmkraft aufnehmen kann.
  • Gemäß 1 weisen die Sattelfedern 6 einen sich in Längsrichtung erstreckenden horizontalen Abschnitt 61 und einen in Fahrtrichtung hinter dem horizontalen Abschnitt 61 nach oben geneigten Abschnitt 62 auf. Der Halteblock 2 ist an einer hinteren Position des horizontalen Abschnitts 61 der Sattelfedern 6 derart anbringbar ist, dass die Rückwärtsbewegung des Halteblocks 2 durch den geneigten Abschnitt 62 anschlagartig gehindert wird. Im Einzelnen stehen die Flansche 21, insbesondere die unterseitige Hinterkanten der Flansche 21, mit dem geneigten Abschnitt 62 der Sattelfedern 6 in Kontakt, womit eine anschlagartige Verhinderung der Rückwärtsbewegung der Halterung 1 ermöglicht ist. Vorzugsweise sind die unterseitigen Hinterkanten der Flansche 21 abgerundet.
  • Nachdem die Halterung auf die Sattelfedern 6 aufgesetzt ist, wird die Spannplatte 4 von unten mittels einer Spannvorrichtung 8, vorzugsweise eine Spannschraube, gegen die Sattelfedern 6 gespannt, womit die Sattelfedern 6 von den Flanschen 21 und der Spannplatte 4 fest geklemmt wird. Vorzugsweise bedeckt in der Draufsicht die Außenkontur der Spannplatte 4 die Außenkontur des Bereichs der zwei Flansche 21. D.h., die Außenkontur der Spannplatte 4 hat eine Fläche, die zumindest der Fläche der Außenkontur der zwei Flansche 21 gleich oder größer als diese ist.
  • Wie in 7 dargestellt, weist die Spannplatte 4 eine U-förmige Aussparung 41 auf, mit der im Klemmzustand ein an der unteren Fläche des Halteblocks 2 angeordneter Stift in Eingriff steht, um eine Verdrehung der Spannplatte 4 im Klemmzustand zu vermeiden.
  • Der Halteblock 2 weist ferner eine an seinem oberen Abschnitt ausgebildete Durchgangsnute 23 auf, die sich in eine in Bezug auf die Rückwärtsrichtung nach oben geneigte Richtung X erstreckt. Der Längsträger 3 mit einer rohrförmigen Aufnahme 31 ist in die Durchgangsnut 23 entlang ihrer Längsrichtung eingesteckt. Vorzugsweise ist die vordere Fläche des eingesteckten Längsträgers 3 mit der vorderen Fläche der Durchgangsnut 23 bündig angeordnet. Die Länge des Längsträgers 3 in Richtung X ist länger als die Länge der Durchgangsnut 23, so dass der Längsträger 23 von der hinteren Fläche des Halteblocks 2 vorsteht. Die Durchgangsnut 23 weist an seinem oberen Abschnitt zwei in Querrichtung nach Innen gebogene Abschnitte 231 auf, womit die Bewegung des Längsträgers 3 in einer zur Richtung X senkrechten Richtung Y mittels seines Formschlusses mit der gebogenen Abschnitte 231 verhindert ist. Vorzugsweise erstrecken sich die gebogenen Abschnitte 231 in der Richtung X von der vorderen Endfläche der Durchgangsnut 23 bis zu einem Mittebereich der Durchgangsnut 23. Der Längsträger 3 ist ferner mittels eine Befestigungsvorrichtung 10 mit dem Halteblock 2 fest verbindbar.
  • Wie in 5 dargestellt, ist die ringförmige Aufnahme 31 des Längsträgers 3 zylindrisch und hat einen rechteckigen Querschnitt. Der in die Durchgangsnut 23 eingesteckte Längsträger 3 hat eine Längsachse, die in Fahrtrichtung nach unten geneigt ist. Der Längsträger kann vorzugsweise aus entweder Aluminium oder verstärktem Kohlenfaserwerkstoff bestehen.
  • Die Befestigungsvorrichtung 10 zum Verbinden des Längsträgers 3 mit dem Halteblock 2 ist vorzugsweise von einem Befestigungsstift 10 ausgebildet. Wie am besten aus den 8 und 9 ersichtlich, sitzt der Befestigungsstift 10 in einer quer zur Längsrichtung der Aufnahme 31 verlaufenden Bohrung 24 des Halteblocks 2 und ragt mit seinem Kopf 101 in eine entsprechende Ausnehmung 311 der unteren Wand der Aufnahme 31, wodurch eine fest Verbindung des Längsträgers 3 mit dem Halteblock 2 ermöglicht ist. Der Befestigungsstift 10 ist in der Bohrung 24 gegen eine Kraft einer Rückstellfeder 11 aus einer Position, in der der Kopf 101 des Befestigungsstifts 10 in das Innere der Aufnahme 31 ragt, in eine Freigabeposition axial bewegbar ist, in der er das Innere der Aufnahme 31 freigibt und die Zunge 121 der Gepäck-Tragvorrichtung 12 in die Aufnahme 31 einsteckbar oder aus der Aufnahme 31 ausziehbar ist.
  • Vorzugsweise ist die Bohrung 24 eine gestufte Durchgangsbohrung, in der der ebenfalls gestufte Befestigungsstift 10 unter Zwischenschaltung einer Rückstellfeder 11 aufgenommen ist. Der Befestigungsstift 10 ist durch eine mit der Ausnehmung 311 fluchtenden Bohrung 212 mit einem Betätigungsknopf 5 so verschraubt, dass letzterer an der Unterseite des Halteblocks 2 unter Vorspannung der Rückstellfeder 11 anliegt. In diesem Zustand steht der Kopf 101 des Befestigungsstifts 10 in das Innere der Aufnahme 31 vor. Durch Betätigung des z.B. aus Kunststoff gefertigten Betätigungsknopfs 5 bzw. Ziehen des Betätigungsknopfs 5 ist der Befestigungsstift 10 in die Freigabeposition bewegbar, wodurch die Gepäck-Tragvorrichtung 12 in die Aufnahme 31 einsteckbar oder aus der Aufnahme 31 ausziehbar ist. Danach wird der Betätigungsknopf 5 an dem Befestigungsstift 10 aufgrund der Kraft der Rückstellfeder 11 zu der Eingangsposition zurückgestellt.
  • Die Halterung kann lediglich in zwei Schritten an den Sattelfedern 6 befestigt werden. Die Halterung 1 wird bei der Montage in den ersten Schritten von oben oder von hinten in den Raum zwischen den Sattelfedern 6 und dem Sattel 7 eingesteckt und auf die Sattelfedern 6 aufgesetzt. In den zweiten Schritten wird die Spannplatte 4 von unten mittels der Spannvorrichtung 8 gegen die Sattelfeden 6 gespannt, wodurch die Halterung 1 an den Sattelfedern 6 befestigt wird. Hierdurch ist eine benutzerfreundliche Montage ist zu erzielen.
  • Selbstverständlich sind Abwandlungen der gezeigten Ausführungsform möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen.
  • Um die Spannkraft zu erhöhen und die Spannfunktion der Spannplatte sicherzustellen, können die Flansche in Fahrtrichtung entlang der ganzen Seitenfläche des Halteblocks ausgebildet werden.
  • Die Spannplatte kann ferner beschichtet werden, um die Reibungskraft zu erhöhen.
  • Der Spannvorgang der Spannplatte kann auch mittels magnetischer Bauteile, die auf der oberen Fläche der Spannplatte vorgesehen sind, ermöglicht werden.
  • Die Langzeitig-Funktionalität kann durch verschiedene Modifikationen verbessert werden. So kann beispielweise das Material des Längsträgers durch andere Materialien mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften ersetzt werden.
  • Die Form der Aufnahme des Längsträgers kann entsprechend der Form der Zunge der Gepäck-Tragvorrichtung variiert werden. Beispielweise kann die Aufnahme einen dreieckigen oder kreisförmigen Durchschnitt aufweisen.
  • Der Längsträger kann außerdem statt der Nut- und Schraubenverbindung durch andere Befestigungsmaßnahmen, wie z.B. Kleb- oder Schweißverbindung mit dem Halteblock befestigt werden.
  • Der Längsträger muss auch nicht als separates Bauteil mit dem Halteblock ausgebildet sein. Der Längsträger kann einstückig an dem Halteblock ausgebildet werden. Somit muss keine Durchgangsnut am oberen Abschnitt des Halteblocks hergestellt werden. Ein Befesitungsstift zum Befestigen des Längsträgers mit dem Halteblock ist auch nicht mehr nötig.
  • Die Halterung kann ferner auch an dem geneigten Abschnitt angebracht werden, wobei der Neigungswinkel des Längsträgers modifiziert werden muss.
  • Die zur Aufnahme des Längsträgers ausgebildete Durchgangsnut kann durch eine Durchgangsbohrung ersetzt werden, wodurch die zusätzliche Bearbeitung der gebogenen Abschnitte nicht zu brauchen ist.
  • Der Befestigungsknopf zum Betätigen des Befestigungsstifts kann auch durch eine Schrauben-Mutter-Verbindung ersetzt werden.
  • 1.
    Halterung zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung
    2.
    Halteblock
    3.
    Längsträger
    4.
    Spannplatte
    5.
    Betätigungsknopf
    6.
    Sattelfedern
    7.
    Sattelsitz
    8.
    Spannvorrichtung
    9.
    Stift
    10.
    Befestigungsvorrichtung/Befestigungsstift
    11.
    Rückstellfeder
    12.
    Gepäck-Tragvorrichtung
    21.
    Flansch
    22.
    Positionierungsabschnitt
    23.
    Durchgangsnut
    24.
    Bohrung
    31.
    Ringförmige Aufnahme
    41.
    U-förmige Aussparung
    101.
    Kopf des Befestigungsstifts
    121.
    Zunge der Gepäck-Tragvorrichtung
    122.
    Hauptkörper der Gepäck-Tragvorrichtung
    231.
    Gebogene Abschnitte
    311.
    Ausnehmung
    312.
    Bohrung
    B
    Breite des Positionierungsabschnitts
    H
    Höhe des Positionierungsabschnitts
    D
    horizontaler Abstand zwischen der zwei Sattelfedern
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29905253 U1 [0002, 0003]
    • DE 9490262 U1 [0002, 0004]
    • DE 20109775 U1 [0002]

Claims (21)

  1. Halterung (1) zur Befestigung einer Gepäck-Tragvorrichtung an einem Fahrradsattel mit zwei im horizontalen Abstand stehenden Sattelfedern (6), gekennzeichnet durch einen Halteblock (2), der auf die Sattelfedern (6) auflegbar und mittels einer Spannplatte (4) von unten mit den Sattelfedern (6) klemmbar ist.
  2. Halterung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (2) in Fahrtrichtung an seinem vorderen Abschnitt zwei von Seitenflächen des Halteblocks (2) vorstehende Flansche (21) aufweist, die auf die Sattelfedern (6) auflegbar sind.
  3. Halterung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Draufsicht des Fahrradsattels die Außenkontur der Spannplatte (4) die Außenkontur der zwei Flansche (21) bedecken.
  4. Halterung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (2) unterhalb der Flansche (21) ferner einen Positionierungsabschnitt (22) aufweist, dessen Breite (B) in Querrichtung im Wesentlich dem horizontalen Abstand (D) zwischen der zwei Sattelfedern (6) gleich oder geringfügig kleiner als dieser ist.
  5. Halterung (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe (h) des Positionierungsabschnitts (22) geringfügig kleiner als der Durchmesser der Sattelfeder (6) ist.
  6. Halterung (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Sattelfedern (6) einen sich in Längsrichtung erstreckenden horizontalen Abschnitt (61) und einen in Fahrtrichtung hinter dem horizontalen Abschnitt (61) diesbezüglich nach oben geneigten Abschnitt (62) aufweisen, und der Halteblock (2) an einer hinteren Position des horizontalen Abschnitts (61) der Sattelfedern (6) derart angebracht ist, dass die Rückwärtsbewegung des Halteblocks (2) durch den geneigten Abschnitt (62) anschlagartig gehindert wird.
  7. Halterung (1) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die unterseitigen Hinterkanten der Flansche (21) abgerundet sind.
  8. Halterung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannplatte (4) mittels einer Spannvorrichtung (8) lösbar gegen die Sattelfedern (6) spannbar ist.
  9. Halterung (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannplatte (4) eine U-förmige Aussparung (41) aufweist, und ein Stift (9) an der unteren Fläche des Halteblocks (2) angeordnet ist, die im Klemmzustand mit der U-förmigen Aussparung (41) in Eingriff steht, so dass im Klemmzustand eine Verdrehung der Spannplatte (4) verhindert wird.
  10. Halterung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, gekennzeichnet durch einen vorzugsweise als separates Bauteil ausgebildeten Längsträger (3) mit einer rohrförmigen Aufnahme (31) zum Einstecken der Gepäck-Tragvorrichtung.
  11. Halterung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme (31) zylindrisch ist und einen rechteckigen Querschnitt hat.
  12. Halterung (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachse der Aufnahme (31) in Fahrtrichtung nach unten geneigt ist.
  13. Halterung (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsträger (3) aus Aluminium besteht.
  14. Halterung (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsträger (3) aus verstärktem Kohlefaserwerkstoff besteht.
  15. Halterung (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteblock (2) an seinem oberen Abschnitt eine sich in Richtung der Längsachse der Aufnahme (31) erstreckende Durchgangsnut (22) aufweist, in die der Längsträger (3) einführbar ist.
  16. Halterung (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsnut (23) zwei in Querrichtung nach Innen gebogene Abschnitte (231) aufweist.
  17. Halterung (1) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsträger (3) mittels einer Befestigungsvorrichtung (10) mit dem Halteblock (2) fest verbindbar ist.
  18. Halterung (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung (10) ein Befestigungsstift (10) ist, der in einer quer zur Längsrichtung der Aufnahme (31) verlaufenden Bohrung (24) sitzt und mit seinem Kopf (101) in eine entsprechende Ausnehmung (311) der unteren Wand der Aufnahme (31) ragt.
  19. Halterung (1) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsstift (10) in der Bohrung (24) axial bewegbar ist.
  20. Halterung (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsstift (10) gegen die Kraft einer Rückstellfeder (11) aus einer Position, in der der Kopf (101) in das Innere der Aufnahme (31) ragt, in eine Freigabeposition bewegbar ist, in der er das Innere der Aufnahme (31) freigibt.
  21. Halterung (1) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrung (24) eine Durchgangsbohrung (24) ist und der Befestigungsstift (10) durch die Durchgangsbohrung (24) durchgeht und in einem Betätigungsknopf (5) verschraubt, so dass der Befestigungsstift (10) durch Betätigung des Betätigungsknopfs (5) in die Freigabeposition bewegbar ist.
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