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DE202008007811U1 - Bildliche Präsentationsvorrichtung - Google Patents

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DE202008007811U1
DE202008007811U1 DE200820007811 DE202008007811U DE202008007811U1 DE 202008007811 U1 DE202008007811 U1 DE 202008007811U1 DE 200820007811 DE200820007811 DE 200820007811 DE 202008007811 U DE202008007811 U DE 202008007811U DE 202008007811 U1 DE202008007811 U1 DE 202008007811U1
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frame
projection surface
parts
projection
foldable
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DE200820007811
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MY ART GmbH
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MY ART GmbH
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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03BAPPARATUS OR ARRANGEMENTS FOR TAKING PHOTOGRAPHS OR FOR PROJECTING OR VIEWING THEM; APPARATUS OR ARRANGEMENTS EMPLOYING ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ACCESSORIES THEREFOR
    • G03B21/00Projectors or projection-type viewers; Accessories therefor
    • G03B21/54Accessories
    • G03B21/56Projection screens
    • G03B21/58Projection screens collapsible, e.g. foldable; of variable area

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Overhead Projectors And Projection Screens (AREA)

Abstract

Vorrichtung zur bildlichen Präsentation von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen, bestehend aus einer von einer Projektionseinrichtung beaufschlagbaren und insbesondere folienartigen Projektionsfläche, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (7) etwa mittig faltbar und aufspannbar in einen aus zwei über Gelenke (4) etwa mittig auf- und zusammenklappbaren Teilen (1a, 1b) gebildeten und auf einer Fläche aufstellbaren Rahmen (1) eingesetzt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur bildlichen Präsentation von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen, bestehend aus einer von einer Projektionseinrichtung beaufschlagbaren und insbesondere folienartigen Projektionsfläche.
  • Die unterschiedlichsten Produkte werden insbesondere von Vertretern bei Verkäufern und Einzelhandelsgeschäften angeboten und dabei präsentiert. Diese Präsentation kann grundsätzlich mit den Produkten selbst erfolgen. Soll jedoch eine Vielzahl von Produkten angeboten werden, ist dies mit nicht unbeachtlichen Transportproblemen verbunden. Deshalb haben Vertreter vielfach einen Laptop bzw. ein Notebook bei sich, anhand dessen die Produkte gezeigt und auch ausführlich erläutert werden können. Derartige Präsentationsvorrichtungen haben jedoch den Nachteil, dass die Produkte dabei nur maximal drei bis vier Personen präsentiert werden können, da der Blickwinkel aufgrund des Lichteinfalls stark begrenzt ist. Sollen nun die Produkte mehreren Personen vorgeführt und erläutert werden, geschieht dies meistens über eine Projektionsfläche, die von einem Projektor beaufschlagt wird. Dies bringt es mit sich, dass immer eine Projektionfläche, beispielsweise eine Leinwand, mitgeführt werden muss, die verhältnismäßig groß ist und deren Transport und deren Aufhängung daher ebenfalls zu Problemen führen kann. Darüber hinaus ist eine solche Projektionsfläche bei nur fünf bis sechs Personen vollkommen unangebracht.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur bildlichen Präsentation von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen zu schaffen, die verhältnismäßig klein ist und daher ohne Probleme auf kleinstem Raum transportiert werden kann, die wenig Platz zu ihrer Aufstellung benötigt und die sicher stellt, dass mindestens fünf bis acht Personen die Präsentation gut und mit ausreichender Aufmerksamkeit verfolgen können.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass die Projektionsfläche etwa mittig faltbar und aufspannbar in einen aus zwei über Gelenke etwa mittig auf- und zusammenklappbaren Teilen gebildeten und auf einer Fläche aufstellbaren Rahmen eingesetzt ist.
  • Eine solche Ausgestaltung der Vorrichtung ermöglicht es, dieselbe leicht und problemlos, beispielsweise in einer Aktentasche oder in einem Aktenkoffer, zu transportieren. Sie kann eigentlich überall aufgestellt werden, da dafür nur wenig Platz erforderlich ist. Das Spannen der folienartigen Projektionsfläche innerhalb des Rahmens stellt sicher, dass sich eine besonders glatte Fläche ergibt und die Präsentation durch mindestens fünf bis sechs, ja sogar durch acht Personen ohne störende Einflüsse verfolgt werden kann.
  • Weitere Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 9 offenbart.
  • Die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 eine in Aufrissdarstellung eine Vorderansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
  • 2 eine Rückenansicht der zusammengeklappten Vorrichtung der 1,
  • 3 einen horizontalen Schnitt durch die Vorrichtung der 1 und
  • 4 eine vergrößerten Ausschnitt der Rückseite der Vorrichtung der 1 im Bereich der Tragkörper.
  • In der 1 der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur bildlichen Präsentation von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen dargestellt, die aus einem Rahmen 1 mit einem Außenmaß von etwa 540 mm × 400 mm besteht. Der Rahmen 1 ist seinerseits aus zwei U-förmigen Teilen 1a und 1b gebildet, die in vorteilhafter Weise gleich groß und in ihrer Form vollkommen identisch und damit deckungsgleich sind.
  • Die beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 besitzen, wie die 2 und 3 deutlich erkennen lassen, einen profilierten Querschnitt und bestehen in vorteilhafter Weise, beispielsweise aus Gründen einer Gewichtseinsparung, aus Leichtmetall; sie können allerdings auch aus Kunststoff hergestellt sein. Die beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 sind entweder aus an den Ecken beispielsweise durch Schweißung miteinander verbundenen Profilstäben 2 und 3 oder durch ein Gießverfahren gefertigt. Diese Profilstäbe 2 und 3 bzw. die Schenkel und die Stege der Teile 1a und 1b weisen beispielsweise den gleichen Querschnitt auf; diese Querschnitte können allerdings auch unterschiedlich sein. An den freien Enden der Schenkel der beiden Teile 1a und 1b bzw. an den freien Enden der Profilstäbe 3 sind dieselben jeweils durch ein Gelenk 4 miteinander verbunden, welches in der 1 der Zeichnung nur angedeutet und in der 2 nur vereinfacht dargestellt ist. Diese Gelenke 4 können weitgehend beliebig ausgebildet sein, wobei jedoch immer sicher gestellt sein muss, dass die beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 einerseits, wie in der 2 zu erkennen, bündig aufeinanderliegend zusammengeklappt und andererseits zu dem Rahmen 1 der 1 in einer Ebene aufgeklappt werden können.
  • Die in dem gezeichneten Ausführungsbeispiel verwendeten Profilstäbe 2 und 3 besitzen einerseits eine seitlich offene Kammer 5 und andererseits eine nach innen offene Kammer 6 (2 und 3). In die seitlich offenen Kammern 5 der Profilstäbe 3 sind die bereits erwähnten Gelenke 4 von außen eingesetzt. Die nach innen offenen Kammern 6 dienen zur Aufnahme einer aus einer folienartigen Leinwand gebildeten Projektionsfläche 7. Dabei wird diese Projektionsfläche 7 von zwei plattenartige Tragkörpern 8 und 9 aufgenommen, die zumindest in ihrer Breite um ein gewisses Maß kleiner sind als der Abstand zwischen den Rückwänden der nach innen offenen Kammern 6 der beiden Stegen 2 im aufgeklappten Zustand der beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1. In ihrer Höhe sind die plattenartigen Tragkörper 8 und 9 so ausgebildet, dass sie zusammen mit der auf ihnen befindlichen Projektionsfläche 7 bei zusammengeklappten Teilen 1a und 1b des Rahmens 1 seitlich problemlos eingeführt werden können. An der oberen und an der unteren Kante sowie an der seitlichen Kante der plattenartigen Tragkörper 8 und 9 ist die Projektionsfläche 7 beispielsweise mittels Leisten 10 befestigt. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Projektionsfläche 7 zwischen oben und unten, also in vertikaler Richtung, spannend eingesetzt ist. Dies ist seitlich jedoch nicht der Fall, da die Projektionsfläche 7 mit dem Zusammenklappen der beiden Teile des 1a und 1b des Rahmens 1 zwangsläufig gefaltet wird.
  • Um auch hier bei aufgeklapptem Zustand der beiden Teile 8 und 9 des Rahmens 1 eine Spannung und damit eine ebene Projektionsfläche 7 zu erreichen, ist beispielsweise an der im zusammengeklappten Zustand außen befindlichen Kante 11 des plattenartigen Tragkörpers 8 mindestens eine Feder 12 befestigt, die im aufgeklappten Zustand der beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 an der seitlichen Kante 13 des plattenartigen Tragkörpers 9 unter Spannung zum Anliegen kommt und dabei die beiden plattenartigen Tragkörper 8 und 9 voneinander weg in Richtung auf die Rückwand der inneren Kammern 6 bewegt und dabei die Projektionsfläche 7 in horizontaler Richtung spannt (3 und 4). Dies bedeutet, dass die beiden plattenartigen Tragkörper 8 und 9 im aufgeklappten Zustand der beiden Teile 1a und 1b nicht aneinander anliegen, sondern dass zwischen denselben immer ein der Spannung dienender Spalt vorhanden ist. Die Feder 12 kann dabei weitgehend beliebig ausgebildet sein. In dieser Stellung der Projektionsfläche 7 ist dieselbe von einem Projektor oder Beamer beaufschlagbar.
  • Um nun den Rahmen 1 der 1 in einer Senkrechten Lage zu halten, ist jedes Teil 1a und 1b des Rahmens 1 mit einem nur angedeuteten, quer zum Rahmen 1 verlaufenden Fuß 14 versehen, der ein Aufstellen des Rahmens 1 mit der gespannten Projektionsfläche 7 beispielsweise auf einem Tisch ermöglicht. Jedem Fuß 14 kann eine nicht gezeichnete Feder zugeordnet sein, die den Fuß im aufgeklappten Zustand des Rahmens 1 in eine sogenannten Standlage bewegt. Beim Zusammenklappen des Rahmens 1 stoßen diese Füße dann aneinander und nehmen eine Lage parallel unterhalb des Rahmens 1 bzw. der beiden Teile 1a und 1b ein.
  • In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles können die Tragkörper 8 und 9 auch als Rahmen bzw. Gitterrahmen ausgebildet sein, auf dem die Projektionsfläche 7 befestigt ist. Ferner kann das horizontale Spannen der Projektionsfläche auch über anders angeordnete und/oder anders ausgebildete Federn 12 erfolgen. Durch einen nicht gezeichneten Bügel kann die zusammengeklappte Lage des Rahmens 1 gesichert sein.

Claims (9)

  1. Vorrichtung zur bildlichen Präsentation von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen, bestehend aus einer von einer Projektionseinrichtung beaufschlagbaren und insbesondere folienartigen Projektionsfläche, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (7) etwa mittig faltbar und aufspannbar in einen aus zwei über Gelenke (4) etwa mittig auf- und zusammenklappbaren Teilen (1a, 1b) gebildeten und auf einer Fläche aufstellbaren Rahmen (1) eingesetzt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (7) über Federn (12) im Rahmen (1) gehalten ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Projektionsfläche (7) auf zwei jeweils in ein Teil (1a, 1b) des Rahmens (1) einsetzbaren Tragkörpern (8, 9) aufgebracht und zwischen den beiden Tragkörpern (8, 9) mindestens eine Feder (12) eingespannt ist.
  4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (1) aus profilierten Stäben (2, 3) aus Metall oder aus Kunststoff gebildet ist.
  5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass beide Teile (1a, 1b) des Rahmens (1) jeweils eine nach innen offene Kammer (6) zur Aufnahme eines Tragkörpers (8, 9) besitzen.
  6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkörper (8, 9) als Platte ausgebildet sind.
  7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkörper (8, 9) als Rahmen oder Gitterrahmen ausgebildet sind
  8. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass dem Rahmen (1) mindestens zwei mit Abstand voneinander angeordnete Füße (14) zugeordnet sind.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Fuß (14) eine Feder zugeordnet ist.
DE200820007811 2008-06-11 2008-06-11 Bildliche Präsentationsvorrichtung Expired - Lifetime DE202008007811U1 (de)

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CN108717828A (zh) * 2018-05-31 2018-10-30 京东方科技集团股份有限公司 显示装置

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