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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur bildlichen Präsentation
von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen, bestehend aus einer
von einer Projektionseinrichtung beaufschlagbaren und insbesondere
folienartigen Projektionsfläche.
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Die
unterschiedlichsten Produkte werden insbesondere von Vertretern
bei Verkäufern
und Einzelhandelsgeschäften
angeboten und dabei präsentiert.
Diese Präsentation
kann grundsätzlich
mit den Produkten selbst erfolgen. Soll jedoch eine Vielzahl von
Produkten angeboten werden, ist dies mit nicht unbeachtlichen Transportproblemen
verbunden. Deshalb haben Vertreter vielfach einen Laptop bzw. ein
Notebook bei sich, anhand dessen die Produkte gezeigt und auch ausführlich erläutert werden
können.
Derartige Präsentationsvorrichtungen
haben jedoch den Nachteil, dass die Produkte dabei nur maximal drei
bis vier Personen präsentiert
werden können,
da der Blickwinkel aufgrund des Lichteinfalls stark begrenzt ist.
Sollen nun die Produkte mehreren Personen vorgeführt und erläutert werden, geschieht dies
meistens über
eine Projektionsfläche,
die von einem Projektor beaufschlagt wird. Dies bringt es mit sich,
dass immer eine Projektionfläche,
beispielsweise eine Leinwand, mitgeführt werden muss, die verhältnismäßig groß ist und
deren Transport und deren Aufhängung
daher ebenfalls zu Problemen führen kann.
Darüber
hinaus ist eine solche Projektionsfläche bei nur fünf bis sechs
Personen vollkommen unangebracht.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
bildlichen Präsentation von
Produkten, Daten und/oder anderen Informationen zu schaffen, die
verhältnismäßig klein
ist und daher ohne Probleme auf kleinstem Raum transportiert werden
kann, die wenig Platz zu ihrer Aufstellung benötigt und die sicher stellt,
dass mindestens fünf
bis acht Personen die Präsentation
gut und mit ausreichender Aufmerksamkeit verfolgen können.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung
bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen,
dass die Projektionsfläche
etwa mittig faltbar und aufspannbar in einen aus zwei über Gelenke
etwa mittig auf- und zusammenklappbaren Teilen gebildeten und auf
einer Fläche
aufstellbaren Rahmen eingesetzt ist.
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Eine
solche Ausgestaltung der Vorrichtung ermöglicht es, dieselbe leicht
und problemlos, beispielsweise in einer Aktentasche oder in einem
Aktenkoffer, zu transportieren. Sie kann eigentlich überall aufgestellt
werden, da dafür
nur wenig Platz erforderlich ist. Das Spannen der folienartigen
Projektionsfläche
innerhalb des Rahmens stellt sicher, dass sich eine besonders glatte
Fläche
ergibt und die Präsentation
durch mindestens fünf
bis sechs, ja sogar durch acht Personen ohne störende Einflüsse verfolgt werden kann.
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Weitere
Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
sind in den Ansprüchen
2 bis 9 offenbart.
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Die
Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand
eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei
zeigen
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1 eine
in Aufrissdarstellung eine Vorderansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung,
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2 eine
Rückenansicht
der zusammengeklappten Vorrichtung der 1,
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3 einen
horizontalen Schnitt durch die Vorrichtung der 1 und
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4 eine
vergrößerten Ausschnitt
der Rückseite
der Vorrichtung der 1 im Bereich der Tragkörper.
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In
der 1 der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur bildlichen
Präsentation
von Produkten, Daten und/oder anderen Informationen dargestellt,
die aus einem Rahmen 1 mit einem Außenmaß von etwa 540 mm × 400 mm
besteht. Der Rahmen 1 ist seinerseits aus zwei U-förmigen Teilen 1a und 1b gebildet, die
in vorteilhafter Weise gleich groß und in ihrer Form vollkommen
identisch und damit deckungsgleich sind.
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Die
beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 besitzen,
wie die 2 und 3 deutlich erkennen lassen, einen
profilierten Querschnitt und bestehen in vorteilhafter Weise, beispielsweise
aus Gründen
einer Gewichtseinsparung, aus Leichtmetall; sie können allerdings
auch aus Kunststoff hergestellt sein. Die beiden Teile 1a und 1b des
Rahmens 1 sind entweder aus an den Ecken beispielsweise
durch Schweißung
miteinander verbundenen Profilstäben 2 und 3 oder
durch ein Gießverfahren
gefertigt. Diese Profilstäbe 2 und 3 bzw.
die Schenkel und die Stege der Teile 1a und 1b weisen
beispielsweise den gleichen Querschnitt auf; diese Querschnitte
können
allerdings auch unterschiedlich sein. An den freien Enden der Schenkel
der beiden Teile 1a und 1b bzw. an den freien
Enden der Profilstäbe 3 sind
dieselben jeweils durch ein Gelenk 4 miteinander verbunden, welches
in der 1 der Zeichnung nur angedeutet und in der 2 nur
vereinfacht dargestellt ist. Diese Gelenke 4 können weitgehend
beliebig ausgebildet sein, wobei jedoch immer sicher gestellt sein
muss, dass die beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 einerseits,
wie in der 2 zu erkennen, bündig aufeinanderliegend
zusammengeklappt und andererseits zu dem Rahmen 1 der 1 in
einer Ebene aufgeklappt werden können.
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Die
in dem gezeichneten Ausführungsbeispiel
verwendeten Profilstäbe 2 und 3 besitzen
einerseits eine seitlich offene Kammer 5 und andererseits eine
nach innen offene Kammer 6 (2 und 3). In
die seitlich offenen Kammern 5 der Profilstäbe 3 sind
die bereits erwähnten
Gelenke 4 von außen
eingesetzt. Die nach innen offenen Kammern 6 dienen zur
Aufnahme einer aus einer folienartigen Leinwand gebildeten Projektionsfläche 7.
Dabei wird diese Projektionsfläche 7 von
zwei plattenartige Tragkörpern 8 und 9 aufgenommen,
die zumindest in ihrer Breite um ein gewisses Maß kleiner sind als der Abstand
zwischen den Rückwänden der
nach innen offenen Kammern 6 der beiden Stegen 2 im
aufgeklappten Zustand der beiden Teile 1a und 1b des
Rahmens 1. In ihrer Höhe
sind die plattenartigen Tragkörper 8 und 9 so
ausgebildet, dass sie zusammen mit der auf ihnen befindlichen Projektionsfläche 7 bei
zusammengeklappten Teilen 1a und 1b des Rahmens 1 seitlich problemlos
eingeführt
werden können.
An der oberen und an der unteren Kante sowie an der seitlichen Kante
der plattenartigen Tragkörper 8 und 9 ist
die Projektionsfläche 7 beispielsweise
mittels Leisten 10 befestigt. Dabei ist es vorteilhaft,
wenn die Projektionsfläche 7 zwischen
oben und unten, also in vertikaler Richtung, spannend eingesetzt
ist. Dies ist seitlich jedoch nicht der Fall, da die Projektionsfläche 7 mit dem
Zusammenklappen der beiden Teile des 1a und 1b des
Rahmens 1 zwangsläufig
gefaltet wird.
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Um
auch hier bei aufgeklapptem Zustand der beiden Teile 8 und 9 des
Rahmens 1 eine Spannung und damit eine ebene Projektionsfläche 7 zu
erreichen, ist beispielsweise an der im zusammengeklappten Zustand
außen
befindlichen Kante 11 des plattenartigen Tragkörpers 8 mindestens
eine Feder 12 befestigt, die im aufgeklappten Zustand der
beiden Teile 1a und 1b des Rahmens 1 an
der seitlichen Kante 13 des plattenartigen Tragkörpers 9 unter Spannung
zum Anliegen kommt und dabei die beiden plattenartigen Tragkörper 8 und 9 voneinander
weg in Richtung auf die Rückwand
der inneren Kammern 6 bewegt und dabei die Projektionsfläche 7 in
horizontaler Richtung spannt (3 und 4).
Dies bedeutet, dass die beiden plattenartigen Tragkörper 8 und 9 im
aufgeklappten Zustand der beiden Teile 1a und 1b nicht
aneinander anliegen, sondern dass zwischen denselben immer ein der
Spannung dienender Spalt vorhanden ist. Die Feder 12 kann
dabei weitgehend beliebig ausgebildet sein. In dieser Stellung der Projektionsfläche 7 ist
dieselbe von einem Projektor oder Beamer beaufschlagbar.
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Um
nun den Rahmen 1 der 1 in einer Senkrechten
Lage zu halten, ist jedes Teil 1a und 1b des Rahmens 1 mit
einem nur angedeuteten, quer zum Rahmen 1 verlaufenden
Fuß 14 versehen,
der ein Aufstellen des Rahmens 1 mit der gespannten Projektionsfläche 7 beispielsweise
auf einem Tisch ermöglicht.
Jedem Fuß 14 kann
eine nicht gezeichnete Feder zugeordnet sein, die den Fuß im aufgeklappten
Zustand des Rahmens 1 in eine sogenannten Standlage bewegt.
Beim Zusammenklappen des Rahmens 1 stoßen diese Füße dann aneinander und nehmen
eine Lage parallel unterhalb des Rahmens 1 bzw. der beiden
Teile 1a und 1b ein.
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In
Abänderung
des erläuterten
Ausführungsbeispieles
können
die Tragkörper 8 und 9 auch
als Rahmen bzw. Gitterrahmen ausgebildet sein, auf dem die Projektionsfläche 7 befestigt
ist. Ferner kann das horizontale Spannen der Projektionsfläche auch über anders
angeordnete und/oder anders ausgebildete Federn 12 erfolgen.
Durch einen nicht gezeichneten Bügel
kann die zusammengeklappte Lage des Rahmens 1 gesichert
sein.