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DE202008007610U1 - Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser - Google Patents

Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser Download PDF

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Abstract

Vorrichtung (10) zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser, die zur Anordnung in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung an ihrem oberen Ende ein Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) aufweist, über dem unmittelbar ein Gestrick, Gewebe oder Geflecht (22) aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) eine Ausnehmung (30) aufweist, in die Propolis eingebettet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung eine solche Vorrichtung, die zur Anordnung in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt ausgebildet ist.
  • Es sind neben Durchflussfiltern vielfältige Formen von Vorrichtungen zur Wasserbehandlung zum Sicherstellen einer vorgegebenen Wasserqualität bekannt, die heute vorzugsweise durch eine UV-Behandlung mit oder ohne Zusatz von Chlor, Fluor, Ozon oder ähnlichen Chemikalien auch in Mischformen auftreten. Nachteilig ist bei diesen beispielhaft genannten Wasseraufbereitungsvorrichtungen der Energiebedarf und/oder Verbrauch von Chemikalien, die eine natürliche Zusammensetzung von Wasser als Nahrungsmittel in jedem Fall beeinträchtigen.
  • Insbesondere in Leitungssystemen in der Bundesrepublik Deutschland wird dabei bevorzugt mit UV-Strahlung behandeltes Trinkwasser eingesetzt. Dieses Wasser ist direkt nach der Bestrahlung faktisch tot und stellt somit einen hervorragenden Nährboden für Bakterien etc. dar. Dabei ist ferner bekannt, dass Trinkwasser häufig über einen längeren Zeitraum in Rohren oder Leitungsabschnitten steht. Eine besondere Gefahr einer daraus resultierenden bakteriologischen Belastung bis hin zu einer Verseuchung stellen dabei Kunststoffleitungen oder aus Kunststoffen bestehende sonstige Abschnitte dar, in denen Trinkwasser über einen längeren Zeitraum steht. Sie stellen einen sehr guten Nährboden für Bakterien und Keime aller Art dar. Aus Badeanstalten sind in den vergangenen Jahren beispielsweise immer wieder Ausbrüche der so genannte Legionärskrankheit bekannt geworden, wobei sich Keime in temperierten Abschnitten der Trink- oder Frischwasserleitungen explosionsartig und unvorhersehbar vermehren konnten. An oder in diesen Keimbrutstätten haben sich Anordnungen aus Filtern insbesondere gegen Legionellen als weitgehend wirkungslos erwiesen. Bei Wohnhäusern treten aufgrund der aktuellen Verbreitung der Niedertemperatur-Technik zusätzliche Gefahrenherde auf, da hier Wasser nur noch auf maximal 60°C erwärmt wird.
  • Unter dem Begriff der Oligodynamie ist eine Entkeimungswirkung durch Abgabe beispielsweise von Silber-Ionen bekannt, die u. a. in der deutschen Offenlegungsschrift DE 35 43 223 A1 für einen Wasser-Vorratsbehälter aus Edelstahl und in der deutschen Patentschrift DE 44 36 927 C1 für eine Munddusche aus Kunststoff zur Abtötung von Keimen eingesetzt wird.
  • In der DE 202 20 851 U1 wird eine Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser mit wenigstens einem in einer wasserführenden Leitung angeordneten Element aus Silber oder einem anderen oligodynamischen Metall offenbart, die dadurch gekennzeichnet ist, dass das oligodynamische Element ein biegsamer Silberdraht ist, und dass über dessen gesamte Länge sich wenigstens ein anderes metallisches und ebenfalls biegsames Material mit einem von Silber abweichenden Normalpotential erstreckt.
  • Weiterhin ist aus der DE 100 01 043 A1 ein desorbierbares Sorptionsfilter bekannt, wobei als Adsorber ein Adsorberfaserverbund verwendet wird, insbesondere aus Aktivkohlegewebe, -gestrick, -filz oder -vlies. Solche zu einem Gestrick, Gewebe oder Gewirk ausgebildete aktivierten Kohlefasern werden in der EP 0 716 624 B1 zur Verwendung für eine Filteranordnung, insbesondere für Trinkwasser, beschrieben.
  • Zudem ist aus der DE 10 2004 042 128 A1 eine Vorrichtung mit einem Gehäuse zum Beseitigen von Mikroorganismen aus Brauch- oder Trinkwasser bekannt, bei der zum beseitigen von Legionellen in einem als Strömungsraum für Trinkwasser ausgebildeten Innenraum eines aus Stahl geformten Metallgehäuses zumindest ein Element aus dehnbarem Edelmetall angeordnet ist, das sich in Strömungsrichtung des Trinkwassers erstreckt.
  • Der Nachteil der bekannten Filter liegt darin, dass die Wirkoberfläche nur relativ gering ist. Außerdem ist insbesondere bei Filtern mit als Granulat oder in pulverisierter Form vorliegender Aktivkohle die Ausbildung von Kanälen zu beobachten, die schnell mit Schmutzpartikeln gesättigt sind und dann durchbrechen können, wodurch das Filterergebnis stark beeinträchtigt wird. Auch ist nach längerem Betrieb der Filter mit einem Wiederausspülen von Schadstoffen zu rechnen, so dass die Qualität der Filterung bei den bislang bekannten Aktivkohlefiltern insgesamt als unbefriedigend bezeichnet werden muss.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Verbesserung der Qualität von Brauch- und/oder Trinkwasser zur Anordnung in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt bereit zu stellen, die die o. g. Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine solche Vorrichtung bereit zu stellen, durch die definierte Parameter wie z. B. Grenzwerte für Chlor, Chlorverbindungen, Ozon, etc. für die angeschlossenen Wasserverbraucher erzielt werden können.
  • Diese und weitere Aufgaben werden durch die Vorrichtungen gemäß Anspruch 1 und Anspruch 18 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen dargelegt.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigt/zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung im Schnitt; und
  • 2A und 2B vergrößerte Darstellungen des Abschnitts A der Vorrichtung von 1.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Wie der 1 zu entnehmen ist, umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 ein rohrförmiges Gehäuse 12 aus Edelstahl, Platin oder Gold, in dessen Inneren ein Stützkörper 14 angeordnet ist. In der gezeigten Ausführungsform hat der Stützkörper 14 die Form einer Schraubenfeder und besteht entweder aus Edelstahl oder Silber. Die Ausbildung als Schraubenfeder hat den Vorteil, dass dem durchfließenden Wasser ein gewisser Drall mitgegeben wird, was dazu führt, dass eine Wiederbelebung des Wassers stattfindet. Im Allgemeinen sind solche Formen bevorzugt, die das durchfließende Wasser in eine Drehbewegung versetzen, die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern es sind auch andere Formen des Stützkörpers denkbar. Über den Stützkörper 14 ist ein Aktivkohlefilter 16 gezogen, wobei der Filter 16 bevorzugt aus einem Aktivkohlegestrick, -gewebe oder -geflecht besteht. Das Aktivkohlegestrick, -gewebe oder -geflecht ist dabei wie eine Hülle über dem Stützkörper 14 angeordnet.
  • Aktivkohle hält unerwünschte natürliche Geruchs- und Geschmacksstoffe (z. B. Huminsäuren) ebenso zurück wie eine Vielzahl von Kohlenwasserstoffen, schwer abbaubare Halogenwasserstoffe, halogenierte Ethylenverbindungen, eine Vielzahl von Pestiziden, Manganverbindungen und andere Schwebstoffe. Selbst partikuläres Blei kann herausgefiltert werden. Auch Reste von Oxidationsmittel wie Ozon oder Chlor, die dem Wasser im Wasserwerk zur Keimabtötung beigesetzt werden, werden dadurch entfernt. Die Wirkung der Aktivkohlefiltration beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Adsorption organischer Mikroverunreinigungen. Schweb- und Trübstoffe werden durch rein mechanische Filterung aus dem Wasser entfernt. Aktivkohlefilter sind universell einsetzbar und auch regenerier- sowie reaktivierbar.
  • Am ihrem oberen Ende 18 ist die Aktivkohlehülle 16 zur Befestigung nach innen in den Stützkörper 14 eingeschlagen. Oberhalb des oberen Endes des Stützkörpers 14 ist im gesamten Durchmesser des rohrförmigen Gehäuses 12 ein Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht 20 angeordnet, über dem, ebenfalls im gesamten Durchmesser des rohrförmigen Gehäuses 12, unmittelbar ein Gestrick, Gewebe oder Geflecht 22 aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold angeordnet ist. Durch die gemeinsame Anordnung von zwei Materialien mit voneinander abweichendem Normalpotential (hier Edelstahl und Silber) wird auch in stehendem Wasser einer Leitung oder eines Leitungsabschnitts entsprechend der elektrochemischen Spannungsreihe der Elemente ein Potentialgefälle aufgebaut, das der Bildung und/oder Vermehrung von Bakterien und Keimen entgegenwirkt. Dieses Feld wird ohne Zuschaltung einer äußeren Quelle alleine durch das Lösen von Anionen und Kationen in dem Wasser erzeugt. Die erzeugte Konzentration der Silberionen ist für den Menschen ungefährlich und zeigt gleichzeitig eine stark oligodynamische Wirkung. Neben einer Verwendung von reinem Silber sind auch Silberlegierungen mit z. B. Kupfer und/oder Palladium geeignet, da dem Fachmann bekannt ist, dass sich zur Absonderung von Silberionen in bekannter Weise auch Silberlegierungen eignen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht das Material mit einem anderen Normalpotential als Silber im Wesentlichen aus einem Edelstahl, insbesondere aus Edelstahl 1.4571. Durch Edelstahl wird gerade Trinkwasser auch in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung geschmacklich nur unwesentlich verändert, da er in Wasser bei pH-Werten von ca. 6,5 bis etwa 9 und üblichen Einsatztemperaturen zwischen etwa 6° und ca. 70°C weitgehend korrosionsbeständig ist. Auch im Zusammenspiel mit Silber ergeben sich bei einem Trinkwasser keine geschmacklichen Beeinträchtigungen, Verfärbungen oder ähnliches. Zur Einstellung besonderer Eigenschaften, wie z. B. einer besonderen Potentialdifferenz, können dem Edelstahl als Träger auch andere Materialien wie z. B. Cr, Ni, V, etc. beigegeben werden.
  • Am unteren Ende des rohrförmigen Gehäuses 12 ist unterhalb der Aktivkohlehülle 16 nochmals ein Gestrick, Gewebe oder Geflecht 22 aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold angeordnet.
  • In gleicher Weise wie am oberen Ende 18 des Gehäuses 12 kann eine Kombination von Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht 20 und Edelstahlgestrick, -gewebe oder -geflecht 22 auch am unteren Ende des Gehäuses 12 (nicht gezeigt) angeordnet sein.
  • Am oberen bzw. unteren Ende des rohrförmigen Gehäuses 12 sind bekannte Einrichtungen 26, 28, bspw. Verlängerungen mit Innen-/Außengewinde und entsprechenden Dichtungen, Doppelnippel, etc., vorgesehen, mittels derer das rohrförmige Gehäuse 12 in einer Leitung bzw. einem Leitungsabschnitt angeordnet werden kann.
  • In dem dargestellten Fall kann als Leitung bspw. eine Kunststoffleitung dienen, die bei Wassertemperaturen von deutlich unter 60°C und längeren Standzeiten oder bewegungslosen Verweilzeiten von Restwasser in der Leitung als regelrechte Keimbrutstätte betrachtet werden kann, insbesondere für die für den Menschen stets sehr gefährlichen Erreger der Legionärskrankheit. Durch den Einsatz der vorstehend beschriebenen Vorrichtung 10 wird nun in besonders effektiver Weise dauerhaft Schutz vor einer übermäßigen Belastung durch Keime und Bakterien garantiert. Somit wird auch einer Kunststoffleitung, bspw. einem Duschschlauch als ein wichtiges Normteil, sehr effektiv ein wesentliches Gefahrenpotential genommen. Zwischen dem Edelstahlgestrick, -gewebe oder -geflecht 22 und dem Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht 20 besteht ein direkter Kontakt, so dass die Wirkung dieser Vorrichtung nur auf der Oligodynamie des Silbers beruht, die durch den Kontakt mit dem Edelstahl im Wasser gesteigert wird.
  • Die 2A und 2B zeigen eine vergrößerte Darstellung des Abschnitts A der Vorrichtung von 1. Daraus ist ersichtlich, dass das Silbergestrick, -gewebe oder Geflecht 20 vorzugsweise mittig eine vorgegebene Prägung, Vertiefung bzw. Ausnehmung 30 aufweist und das Gestrick, Gewebe oder Geflecht 22 aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold ohne eine derartige Vertiefung direkt darüber angeordnet ist, so dass zwischen den beiden Gestricken, Geweben oder Geflechten ein Hohlraum 32 entsteht. Es ist auch möglich, beuide Gestricke 20, 22 mit je einer Ausnehmung zu versehen und den Hohlraum 32 auf diese Weise zu bilden. Dieser Hohlraum 32 ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung mit Propolis in fester Form gefüllt. Propolis ist ein Kittharz der Bienen, welches von diesen an den Knospenschuppen einiger Baumarten wie Pappel, Birke, Kastanie, Fichte oder Tanne gesammelt wird. Seit langem ist bekannt, dass Propolis antimikrobielle, antimykotische und antivirale Wirkungen besitzt. Diese sind u. a. auf die darin enthaltenen Flavonoide und ätherischen Öle zurückzuführen. Die enthaltenen Wirkstoffe schützen den Bienenstock vor der Ausbreitung von Viren, Bakterien, Pilzen und sonstigen biologisch gefährdenden Stoffen. Der Vorteil von Propolis liegt unter anderem auch darin, dass es keine Resistenzen gegen Keime kennt, was als wesentlicher Vorteil gegenüber industriell bzw. pharmazeutisch hergestellten Antibiotika anzusehen ist. In Versuchen wurde festgestellt, dass Propolis die Wirksamkeit verschiedener Antibiotika (Biomycin, Terramycin, Neomycin, Penicillin und Streptomycin) steigert.
  • Selbstverständlich ist es auch möglich, den Propolis enthaltenden Hohlraum 32 auch auf der gegenüberliegenden Seite der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. auf beiden Seiten vorzusehen (vgl. 1).
  • Das erfindungsgemäß in dem Hohlraum 32 vorhandene Propolis liegt in fester Form vor. Die Menge beträgt ca. 0,5–1 g. Diese Menge reicht aus, um die erfindungsgemäße Vorrichtung ca. 2–3 Jahre lang ohne Wechsel des Aktivkohlefilters zu betreiben. Nach Ablauf dieser Zeit wird die gesamte Vorrichtung ausgetauscht.
  • Durch die Anordnung in dem Hohlraum 32 ist das Propolis vollkommen in die Gestricke, Gewebe oder Geflechte eingebettet, so dass ein Verlust außer durch Mitführen in dem durch die Vorrichtung fließenden Wasser nicht möglich ist.
  • Nach der o. g. Zeitspanne von 2–3 Jahren ist der Vorrat an Propolis und meist auch an Aktivkohle erschöpft. Dann wird die gesamte Vorrichtung augetauscht. Sollte vor Ablauf dieser Zeitspanne eine Erschöpfung bzw. Verstopfung festgestellt werden (bspw. bei deutlich verringertem Durchfluss oder falls kein Wasser mehr durch die Vorrichtung fließt), kann die Vorrichtung natürlich auch früher ausgetauscht werden. Bedingt durch die langen Standzeiten von Silber, Gold und Edelstahl kann dieser Vorgang beliebig oft wiederholt werden.
  • Selbstverständlich kann auch das Aktivkohlegestrick, -gewebe oder -geflecht reaktiviert und bis zu 25 Mal wiederverwendet werden.
  • Anstelle des Propolis kann in einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung auch Diamant in die Vertiefung eingebracht werden. Diamant besitzt durch seine hohe Reinheit eine reinigende, kräftigende Heilkraftwirkung.
  • Vorzugsweise sind die erfindungsgemäßen Gestricke, Gewebe und Geflechte in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt angeordnet. Sie können als ineinander geschachtelte oder als zwei separate Komponenten ausgeführt sein. Damit wird auch auf einer sehr kurzen Strecke eine ausreichend große aktive Oberfläche geschaffen. Durch die Ausbildung in Form eines Gestricks/Geflechts/Gewebes kann die aktive Oberfläche vergrößert werden. Hierdurch wird die antibakterielle Wirkung sehr effektiv vergrößert oder auf kleine Baulängen gesehen ausreichend stark ausgebildet. Zudem steht auch bei teilweiser Entleerung der Leitung oder des Leitungsabschnitts stets ein Teil der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit dem Wasser oder Restwasser in Kontakt, so dass eine stets ausreichende Verhinderung der Aufkeimung und Entkeimungswirkung vorhanden ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein Durchmesser und eine Baulänge der Vorrichtung so gewählt, dass er, je nach Leistungsanforderung (m3/h) und Aufgabenstellung kleiner/größer als der freie Durchmesser der Leitung oder des Leitungsabschnitts ist. Ein wesentlicher Vorteil einer erfindungsgemäß aufgebauten Vorrichtung nach dieser Ausführungsform liegt in der leichten, einfachen Montage. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist so in einfacher und schnell durchführbarer Weise in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt ohne wesentlichen Eingriff in dessen mechanische Stabilität oder gar schwächende Beschädigung zu ergänzen.
  • Damit weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung eine geringe äußere Baulänge auf und eignet sich in besonderer Weise als Nachrüstteil. Sie kann somit auch direkt in einem Niedertemperaturofen in der Heißwasseraufbereitung eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann aber auch als ein Leitungsstück ausgeführt werden. Damit stehen für die erfindungsgemäße Vorrichtung sehr vielfältige Einsatzmöglichkeiten, z. B. vor einer Hauptwasserleitung, vor einem Duschschlauch an einer Mischbatterie, auf oder mit einem Perlator bis hin zur Verwendung in einer Klimaanlage offen. Die definiert und langsam ablaufenden Prozesse in der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfordern, wenn überhaupt, nur sehr lange Wartungsintervalle. Bei geeigneter Auslegung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann die Lebenszeit eines Schlauches, einer Dichtung, eines Siebes etc. leicht erreicht werden, so dass keine separaten Wartungsintervalle zu überwachen sind. Neben einer hohen Standzeit kann eine erfindungsgemäße Vorrichtung aufgrund ihrer Flexibilität auch schnell und unproblematisch angebracht werden. Äußere Beschaltungen durch Stromquellen etc. sind vorteilhafterweise ebenso wenig erforderlich wie z. B. das Vorsehen von Puffern gegen eine elektrolytische Zersetzung von Wasser mit der Gefahr von Knallgasbildung.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung aus gestrickter oder gewebter Aktivkohle weist die folgenden technischen Vorteile auf:
    • 1. Ein sehr breites Spektrum verschiedener Substanzen von geringem bis zu hohem Molekulargewicht wird adsorbiert (im Bereich von μg/l und mg/l). Gerade die Adsorption von Molekülen geringen Molekulargewichts ist gegenüber den herkömmlichen Adsorptionsmitteln hervorragend.
    • 2. Sehr große spezifische und geometrische Oberfläche: 1.000– 2.500 m2/g
    • 3. Die innere aktive Oberfläche pro Gramm beträgt ungefähr das 100-fache herkömmlicher Aktivkohle (Granulat oder Pulver). Hier liegt der Grund für die extrem hohe Adsorptionsfähigkeit.
    • 4. Sehr hohe Adsorptions- und Desorptionsgeschwindigkeit
    • 5. Sehr hohe Fließgeschwindigkeit bis 500 m/h
    • 6. Durch die größere innere aktive Oberfläche der Aktivkohle kann platzsparender, d. h. mit fünf mal kleineren Raumvolumen gebaut werden.
    • 7. Filtermedium kann nicht ausgeschwemmt werden, struktureller Zusammenhalt ohne Bindemittel.
    • 8. Keine Kanalbildung wie beim Granulat oder Pulver
    • 9. Keine Verkeimung
  • Der erfindungsgemäße Filter kann auch als Blutfilter oder zur Filterung anderer Flüssigkeiten eingesetzt werden. Ein weiteres Einsatzgebiet ist die Filterung von Raumluft. Dort kann eine erfindungsgemäße Filteranordnung die bislang bekannten Filter mit einem Einsatz aus einem aktivkohlegetränkten Schaumstoff ersetzen. Im Gegensatz zu den Schaumstoffeinsätzen ist der Filtereinsatz der hier beschriebenen Anordnung regenerierbar bzw. reaktivierbar und bildet somit keinen Problemmüll bei der Entsorgung.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3543223 A1 [0004]
    • - DE 4436927 C1 [0004]
    • - DE 20220851 U1 [0005]
    • - DE 10001043 A1 [0006]
    • - EP 0716624 B1 [0006]
    • - DE 102004042128 A1 [0007]

Claims (18)

  1. Vorrichtung (10) zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser, die zur Anordnung in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung an ihrem oberen Ende ein Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) aufweist, über dem unmittelbar ein Gestrick, Gewebe oder Geflecht (22) aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) eine Ausnehmung (30) aufweist, in die Propolis eingebettet ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich auch das Gestrick, Gewebe oder Geflecht (22) aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold eine Aufnehmung aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung von Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) und dem Gestrick, Gewebe oder Geflecht (22) aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold zusätzlich am unteren Ende der Vorrichtung angeordnet ist.
  4. Vorrichtung nach einem der AnsprücHe 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das rohrförmige Gehäuse (12) aus Edelstahl, Platin oder Gold besteht.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in dem rohrförmigen Gehäuse (12) ein Stützkörper (14) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützkörper (14) in Form einer Schraubenfeder ausgebildet ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Stützkörper (14) ein Aktivkohlefilter (16) in Form einer Hülle angeordnet ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktivkohlefilter (16) aus einem Aktivkohlegestrick, -gewebe oder -geflecht besteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktivkohlefilter (16) am oberen Ende des Stützkörpers in diesen eingeschlagen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Edelstahl ein 1.4571-Edelstahl ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich unterhalb des Stützkörpers (14) am unteren Ende des rohrförmigen Gehäuses (12) ein Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen und unteren Ende des rohrförmigen Gehäuses (12) Einrichtungen (26, 28) vorgesehen sind, mit deren Hilfe das rohrförmige Gehäuse (12) in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt angeordnet werden kann.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung oder der Leitungsabschnitt ein Duschschlauch ist.
  14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung oder der Leitungsabschnitt ein Teil einer Warmwasseraufbereitungsanlage, insbesondere eines Niedertemperaturofens ist.
  15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung ein Schlauch, eine flexible oder eine starre Leitung ist.
  16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung oder der Leitungsabschnitt Teil einer Brause oder einer sonstigen Wasserauslassvorrichtung ist.
  17. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Propolis in fester Form voliegt.
  18. Vorrichtung (10) zur Verbesserung der Qualität von Trink- und/oder Brauchwasser, die zur Anordnung in einer Leitung oder einem Leitungsabschnitt ausgebildet ist, wobei die Vorrichtung an ihrem oberen Ende ein Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) aufweist, über dem unmittelbar ein Gestrick, Gewebe oder Geflecht (22) aus Edelstahl, Keramik, Glas oder Gold angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Silbergestrick, -gewebe oder -geflecht (20) eine Ausnehmung (30) aufweist, in die Diamant eingebettet ist.
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