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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
mit den oberbegrifflichen Merkmalen gemäß Patentanspruch 1.
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Allgemein
bekannt ist, dass eine Oberfläche aus
Titandioxid (TiO2) bei einer Bestrahlung
mit Sonnenlicht insbesondere der Wellenlänge kleiner 390 nm Elektronen-Loch-Paare
ausbildet. Dabei wirken die entstehenden Löcher als extrem starke Oxidationsmittel,
so dass dieser Effekt zur oxidativen Zerstörung von Abwasserinhaltsstoffen
sowie zur Wasserentkeimung einsetzbar ist. In Entwicklung befinden sich
derzeit Wasseraufbereitungsanlagen aus großen flächigen Gebilden, über deren
geneigt angeordnete Oberfläche
Wasser geleitet wird, um dieses zu reinigen und aufzubereiten. Probleme
bei solchen Anlagen bestehen darin, dass diese, abgesehen von technischen
Umsetzungsproblemen den Betrieb einer Umwälzpumpe und die Verarbeitung
großer
Mengen an Wasser erforderlich machen. In Regionen mit Wasserknappheit,
in denen nur geringe Mengen Wasser vorhanden sind, sind derartige
Anlagen unabhängig
vom technischen Aufwand auch mit Blick auf eine hohe Verdunstungsrate
des aufzubereitenden Wassers beim Strömen über eine große freie Fläche nur
bedingt einsetzbar.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
vorzuschlagen, welche auch zur Aufbereitung nur geringer Trinkwassermengen
geeignet ist. Insbesondere soll eine solche Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung aus
einfachen Komponenten aufgebaut sein.
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Diese
Aufgabe wird durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von abhängigen Ansprüchen.
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Bevorzugt
wird demgemäß eine Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
mit einem Träger,
welcher an oder in zumindest sei ner Oberfläche Titandioxid aufweist und
welcher zum Aufbereiten von das Titandioxid benetzendem Wasser unter
Einsatz von auf das Titandioxid fallendem Licht angeordnet ist. Der
Träger
ist innerhalb des Behälters
angeordnet, wobei der Behälter
mit einer Behälterwand
mit zumindest einem für
das Licht durchlässigen
Wandungsabschnitt ausgebildet ist und wobei der Träger innerhalb des
Behälters
so angeordnet ist, dass das Licht auf das Titandioxid fällt. Dadurch
kann z. B. eine übliche durchsichtige
PET-Flasche durch Einbringen eines derartigen Trägers zu einer Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
umfunktioniert werden.
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Der
Träger
ist gemäß einer
ersten Ausführungsform
aus einem in den Behälter
schüttfähigen Gut
ausgebildet, wobei das Gut an oder in zumindest seiner Oberfläche das
Titandioxid aufweist. Dieser Träger
in Form des schüttfähigen Guts
ist bevorzugt aus einem porösen
Material, insbesondere aus Blähtonkugeln
mit dem Titandioxid an und in seiner Oberfläche ausgebildet.
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Der
Träger
ist gemäß einer
zweiten Ausführungsform
aus einem zumindest in einer Grundform flächigen Material und zugleich
aus einem in eine gebogene und/oder geknickte Form bringbaren Material ausgebildet,
wobei das Material an oder in zumindest seiner Oberfläche das
Titandioxid aufweist. Dieser Träger
kann aus einem elastischen Material mit einer Breite größer eines
Durchmessers des Behälters ausgebildet
sein und zum Einstecken in den Behälter elastisch biegbar sein.
Besonders bevorzugt ist dieser Träger aus einem elastischen Material
mit einer Breite gleich oder größer eines
halben Innenumfangs πd/2
des Behälters
ausgebildet und zum Einstecken in den Behälter ausreichend elastisch
biegbar. Dadurch legt sich der Träger nach dem Einlegen dicht an
einer Innenwand des Behälters
an, wobei der Träger
abhängig
vom verbleibenden Abstand optional Strukturen aufweist, welche einen
Durchtritt, insbesondere ein Durchströmen des aufzubereitenden Wassers
in die Bereiche ermöglichen,
in denen das Licht auf das Titandioxid auftrifft.
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Der
Träger
weist insbesondere zumindest einen gitterförmigen oder vorzugsweise feinmaschigen netzförmigen Abschnitt
mit an oder in zumindest seiner Oberfläche dem Titandioxid auf. Dies
ermöglicht einen
Durchtritt, insbesondere ein Durchströmen des aufzubereitenden Wassers
in die Bereiche, in denen das Licht auf das Titandioxid auftrifft.
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Der
Träger
kann aus Metall oder Kunststoff ausgebildet sein. Das Titandioxid
kann als in Farbe oder ein aufstreichbares oder aufsprühbares Streichmedium
eingemischtes Titandioxidpulver auf die Oberfläche aufgebracht werden. Das
Titandioxid ist vorzugsweise auf Kohlenstoffbasis dotiertes Titandioxid.
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Der
Behälter
ist besonders bevorzugt aus Kunststoff ausgebildet, insbesondere
eine mittels eines Verschlusses verschließbare und wieder zu öffnende
PET-Flasche.
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Als
eigenständig
bevorzugter Gegenstand kann der Träger einer solchen Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
aus einem zumindest in einer Grundform flächigen Material und zugleich
aus einem in eine gebogene und/oder geknickte Form bringbaren Material
ausgebildet sein, wobei das Material an oder in zumindest seiner
Oberfläche
Titandioxid aufweist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei werden bei der
Beschreibung verschiedener Ausführungsbeispiele
gleiche Bezugszeichen für
gleiche oder gleich wirkende Komponenten bzw. funktionale Merkmale
verwendet, wobei außerdem
unter Verweis auf die jeweils andere Ausführungsform im Wesentlichen
nur Unterschiede zwischen den Ausführungsformen beschrieben werden.
Es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
einer bevorzugten Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung, bei welcher
mit Titandioxid besetzte kugelförmige
Körper in
einem für
Licht durchdringbaren Behältnis
eingefüllt
sind;
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2 eine
zweite Ausführungsform,
bei welcher in einem solchen Behälter
ein gitterförmiger
Träger
mit Titandioxid eingesetzt ist und
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3 einen
Herstellungsvorgang für
eine solche Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung mit einem gitterförmigen Träger.
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Wie
aus 1 ersichtlich, besteht eine bevorzugte Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel
aus einem für
Licht L durchsichtigen Behälter 1.
Alternativ können
auch andere Behälter
verwendet werden, solange zumindest ein Wandungsabschnitt einer
Behälterwand 2 des
Behälters 1 für das Licht
L durchlässig
ist. Insbesondere ist dabei die Durchlässigkeit von Licht mit Wellenlängen von
Relevanz, welche eine Aktivierung von Titandioxid TiO2 als
Photokatalysator ermöglichen.
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In
dem Behälter 1 befindet
sich eine Vielzahl von Körpern
eines Schüttguts
als Träger 3* für Titandioxid
TiO2. Vorzugsweise besteht das schüttgutförmige Material
aus Blähtonkugeln.
Blähtonkugeln zeichnen
sich durch eine offenporige Struktur aus, welche eine relativ große außenseitige
Oberfläche bildet.
Dadurch kann eine Beschichtung mit Titandioxid TiO2 mit
einer sehr großen
Wirkfläche
erzielt werden. Das Titandioxid TiO2 wird
vorzugsweise als Nanopulver bereitgestellt und in beispielsweise
ein klebriges und flüssiges
Bindemittel eingearbeitet auf die Blähtonkugeln aufgebracht. Nach
dem Aushärten
befinden sich Partikel des Titandioxids von außen frei zugänglich auf
der sehr großen
Oberfläche
der Blähtonkugeln.
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Durch
das Einfüllen
von aufzubereitendem Wasser W in den Behälter 1 tritt das Wasser
W mit der Oberfläche
der Blähtonkugeln,
das heißt
der Träger 3* in
Kontakt. Durch einfallendes Licht L entsteht eine photokatalytische
Reaktion des Titandioxids TiO2, welche eine
Reinigung des aufzubereitenden Wassers W bewirkt.
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Zur
Erhöhung
der Reinigungswirkung weist der Behälter 1 einen Verschluss 7 zum
Verschließen einer Öffnung 8,
welche zum Ein- und
Ausgießen
der Träger 3* und
des Wassers W dient, auf. Vorzugsweise kann bereits eine handelsübliche PET-Flasche, welche
als Getränkeflasche
weltweit erhältlich
ist, als der Behälter 1 eingesetzt
werden. Durch das Einfüllen
des Trägers 3* in
Form der mit Titandioxid TiO2 besetzten
Oberfläche
wird auf einfache Art und Weise eine Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
bereitgestellt, welche überall
einsetzbar ist, um geringe Trinkwassermengen für einen persönlichen
Bedarf einer Person bereitzustellen.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform
einer Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung,
welche den Nachteil der ersten Ausführungsform beseitigt, bei welcher
nur ein sehr geringer Anteil der insgesamt vorhandenen Oberfläche der
Vielzahl von Blähtonkugeln
dem von außen
einfallenden Licht L und damit dem Zutritt von insbesondere UV-Licht
zugänglich
ist, so dass nur ein relativ geringer Anteil des Titandioxids TiO2 effektiv zur Wasseraufbereitung eingesetzt
wird. Anstelle der Blähtonkugeln
wird als Träger 3 eine
sich an einer Innenwand der Behälterwand 2 benachbart
angeordnete flächige
Struktur eingesetzt.
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Besonders
bevorzugt wird dabei ein Träger 3,
welcher nicht aus einem durchgehend flächigen Material sondern aus
einem Material mit einer Vielzahl von Durchbrüchen besteht. Neben einem Material
mit Durchbrüchen
können
prinzipiell auch Gewebe, Gelege, Gewirke etc. eingesetzt werden.
Entscheidend ist, dass das eigentliche Material des Trägers 3 an
oder in der Oberfläche
Titandioxid TiO2 aufweist, welches bei Durchtritt
von Licht L durch die Behälterwand 2 zu
einer Lochbildung als photokatalytischer Reaktion führt. Dabei
ist der Träger 3 so
angeordnet, dass insbesondere an seiner der Behälterwand 2 zugewandten
Außenseite
ein Benetzen, vorzugsweise ein Vorbeiströmen und/oder Durchströmen von
aufzubereitendem Wasser W möglich
ist. Beispielsweise kann ein flächiger
Träger 3 Vorsprünge aufweisen,
welche genügend
Strömungsraum
für das
Wasser W zwischen dem Träger 3 und
der Behälterwand 2 belassen.
Insbesondere aber sind Zwischenräume
zwischen einzelnen festen Strukturelementen des Trägers 3 so
ausgebildet, dass das Wasser W aus dem Innenraum des Behälters 1 in
diese eintreten kann, um mit dem Titandioxid TiO2 am
Träger 3 in
eine Wirkverbindung zum Aufbereiten des Wassers W zu treten.
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Der
Träger 3 kann
dabei aus für
sich bekannten geeigneten Materialien bestehen, insbesondere aus
metallischen Materialien oder Kunststoff.
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Vorzugsweise
wird der Träger 3 dadurch
bereitgestellt, dass eine Gitter- oder Netzstruktur aus dem Basismaterial
mit Titandioxid TiO2 beschichtet wird. Dazu
kann das Titandioxid TiO2 in eine Farbmatrix
eingebunden und aufgestrichen, aufgespritzt oder aufgesprüht werden.
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Wirksamer
als derartiges, insbesondere als Titandioxid-Nanopulver in Farbe eingemischtes Titandioxid
TiO2, sind auf Kohlenstoffbasis dotierte
Titandioxide. Deren dunklere Farbe hat für den Einsatzbereich als Trinkwasser-Aufbereitungsmedium keine
nachteilige Folge, da bei der Trinkwasser-Entkeimung lediglich die
Effektivität
des Photokatalysators von Bedeutung ist. Vorzugsweise lässt ein
derart aufgebauter Titandioxid-Katalysator
in seiner Wirkung selbst über
Monate hinweg nicht nach. Dies gilt insbesondere dann, wenn z. B.
in einer PET-Flasche als
dem Behälter 1 mit
einem innenliegenden TiO2-Netz als dem Träger 3 stets
neues Grundwasser oder sonstiges aufzubereitendes Wasser aufbereitet wird
und dadurch eine dauerhafte Beeinflussung des pH-Wertes vermieden
wird.
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Wenn
beispielsweise ein Kunststoffnetz als der Träger 3 mit einem Beschichtungsträger als
ein aufstreichbares oder aufsprühbares
Streichmedium mit eingemischtem Titandioxid-Pulver versehen wird, wird
vorzugsweise auf eine ausgeprägte
Haltbarkeit und Flexibilität
geachtet. Insbesondere wird bei einem Verformen des Trägers 3,
insbesondere bei einem Zusammenrollen bzw.
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Wieder-Entfalten,
darauf geachtet, dass kein Abplatzen der Beschichtung mit dem Titandioxid
TiO2 erfolgt.
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Um
einen derartigen Träger 3 in
den Behälter einzuführen, wird
der Träger 3,
wie dies in 3 skizziert ist, zu einer Rolle
mit einem Außendurchmesser kleiner
einem Innendurchmesser der Öffnung 8 aufgerollt
und dann durch die Öffnung 8 in
den Behälter 1 gesteckt.
Bei Verwendung eines Trägers 3 aus
einem elastischen Material entfaltet sich der Träger 3 innerhalb des
Behälters 1 wieder
und legt sich im Idealfall an der Innenseite der Behälterwand 2 oder
dicht benachbart dazu an.
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Vorzugsweise
wird dabei ein Träger 3 mit
einer Breite b gewählt,
welcher größer als
ein Innendurchmesser d des Behälters 1 ist,
um bei entfaltetem bzw. wieder-entrolltem Zustand des Trägers 3 diesen
vorzuspannen. Besonders vorteilhaft, jedoch nicht zwingend erforderlich,
ist eine Breite b des Trägers 3 kleiner
oder insbesondere gleich dem Innenumfang πd/2 des Behälters 1, da sich der
Träger 3 dann
vorzugsweise längs
des gesamten Innenumfangs der Behälterwand 2 an dieser
anlegt.
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Insbesondere
beim Einsatz von Trägern 3, welche
zum Einbringen in den Behälter 1 elastisch verformbar
ausgestaltet sind, wird auf eine Beschichtung mit einer Farbe 5 oder
dergleichen, welche das Titandioxid TiO2 in
Form insbesondere von Titandioxid-Pulver 6 enthält, darauf
geachtet, dass ein Beschädigen
oder Abplatzen der Schicht beim elastischen Verformen des Trägers 3 vermieden
wird.
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Für den Einsatz
in z. B. für
sich bekannten Glas- oder PET-Flaschen
kann beispielsweise ein netz- oder gitterförmiger Träger 3 in Größe eines DIN-A4-Blattes
gewählt
werden. Ein solches mit TiO2 beschichtetes
Metall- oder Kunststoffnetz wird dann auf einen Außendurchmesser
von etwa 1 cm eng zusammengerollt und durch die Öffnung 8 in den Behälter 1 eingeführt. Nach
dem vorzugsweise aufgrund der Elastizität automatischen Entfalten bzw.
Auseinanderrollen liegt der Träger 3 vorzugsweise
nah an der Innenwandung der Behälterwand 2 an,
so dass einfallendes Licht L nach dem Durchtreten durch die Behälterwand 2 möglichst
direkt auf das Titandioxid TiO2 auftrifft.
Insbesondere ist der Abstand so gewählt, dass die gewünschte Wirkung
nicht durch Reaktion des Lichts mit einer zu dicken Schicht aus
zwischen der Behälterwand 2 und
dem Titandioxid TiO2 befindlichem Wasser
W verloren geht.
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Erste
Untersuchungen lassen erwarten, dass mit einer solchen Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung
bereits über
einen Zeitraum von etwa 1 bis 3 Stunden bei einfallendem Sonnenlicht
oder sonstiger UV-Einstrahlung eine ausreichende desinfizierende
Wirkung eintritt. Bereitgestellt wird somit eine Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung,
welche im Wesentlichen aus dem Träger 3, 3* besteht,
dessen Oberfläche
Titandioxid TiO2 in einer immobilen Oberflächenbindung
aufweist. Ein solcher Träger 3, 3* kann
an beliebigen Orten in eine für
sich bekannte Flasche, insbesondere PET-Flasche, eingesetzt werden,
um eine vollständige
Trinkwasser-Aufbereitungsvorrichtung bereitzustellen.