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DE202008007523U1 - Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers - Google Patents

Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers Download PDF

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DE202008007523U1
DE202008007523U1 DE200820007523 DE202008007523U DE202008007523U1 DE 202008007523 U1 DE202008007523 U1 DE 202008007523U1 DE 200820007523 DE200820007523 DE 200820007523 DE 202008007523 U DE202008007523 U DE 202008007523U DE 202008007523 U1 DE202008007523 U1 DE 202008007523U1
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    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
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Abstract

Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug, mit einem Stecker zum Anschließen der Vorrichtung an das Zugfahrzeug über die Steckdose sowie mit einer rechten und einer linken Mehrfachleuchte zum Anbringen an der Rückseite des Anhängers oder Anbaus und zum Geben von Lichtsignalen in Abhängigkeit von an dem Stecker empfangenen Spannungssignalen, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (2) mechanisch mit den Mehrfachleuchten (10, 11) nicht verbunden ist, dass dem Stecker (2) ein Sender (6) zugeordnet ist, der die Spannungssignale in nicht drahtgebundene Signale umwandelt und diese nicht drahtgebundenen Signale (7) aussendet, dass den Mehrfachleuchten (10, 11) um mindestens eine Batterie (13) und ein von der Batterie (13) versorgter Empfänger (8) zugeordnet sind, der die nicht drahtgebundenen Signale (7) empfängt und in Spannungssignale umwandelt, welche er den Mehrfachleuchten zuführt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug, mit einem Stecker zum Anschließen der Vorrichtung an das Zugfahrzeug über die Steckdose sowie mit einer rechten und einer linken Mehrfachleuchte zum Anbringen an der Rückseite des Anhängers oder Anbaus und zum Geben von Lichtsignalen in Abhängigkeit von an dem Stecker empfangenen Spannungssignalen.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere solche Vorrichtungen der eingangs beschriebenen Art, die nicht zum permanenten Verbleib an der Rückseite des Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus vorgesehen sind, sondern dort nur vorübergehend angebracht werden, um einen Anhänger, ein abgeschlepptes Fahrzeug oder einen Anbau ohne eigene oder funktionierende Beleuchtungsvorrichtung ordnungsgemäß zu beleuchten. Diese Notwendigkeit tritt beispielsweise dann auf, wenn es sich bei dem abgeschleppten Fahrzeug um einen Kraftwagen handelt, dessen Elektrik nicht funktionsfähig ist. Die Erfindung ist aber nicht auf bestimmte Verwendungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschränkt.
  • STAND DER TECHNIK
  • Bekannte Vorrichtungen zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug weisen einen Trägerbalken für die Mehrfachleuchten auf, wobei die Mehrfachleuchten fest an den Enden des Trägerbalkens angeordnet sind. Der Trägerbalken wird an der Rückseite des Anhängers oder Anbaus befestigt, wobei die Gefahr besteht, dass der Trägerbalken seitlich über den Anhänger bzw. Anbau übersteht, weil er breiter als dieser ist, oder aber die Mehrfachleuchten nicht am seitlichen Rand der Rückseite des Anhängers oder Anbaus platziert werden, weil der Balken zu kurz ist, und so nicht die Breite des Anhängers oder Anbaus markieren. Von dem Trägerbalken geht ein Anschlusskabel ab, das an seinem freien Ende den Stecker zum Anschluss an die Anhängersteckdose trägt, und dass durch oder längs des Anhängers bzw. Anbaus zu der Anhängersteckdose des Zugfahrzeugs zu führen ist. Dabei ist die Länge dieses Kabels auf den maximalen Abstand zwischen dem Trägerbalken und der Anhängersteckdose abzustimmen und damit in vielen Fällen viel zu lang. Die überschüssige Länge des Anschlusskabels muss sorgfältig gesichert werden, damit sie keine Gefahrenquelle beim Ziehen des Anhängers oder Anbaus mit dem Zugfahrzeug darstellt. Auch der Trägerbalken muss sehr sorgfältig an der Rückseite des Anhängers oder Aufbaus gesichert werden, damit dieser nicht herunterfällt und als Gefahrenquelle wirkt. Dies ist ohne Beschädigungen des Anhängers z. B. bei abgeschlepptem PKW schwer zu realisieren.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug der eingangs beschriebenen Art aufzuzeigen, die die geschilderten Merkmale des Stands der Technik beseitigt, indem sie die technische Voraussetzung für eine zugleich einfache und sichere Handhabung bereitstellt.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird durch eine Vorrichtung zur Beleuchtung mit den Merkmalen des unabhängigen Schutzanspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Ausführungen der neuen Vorrichtung sind in den abhängigen Schutzansprüchen 2 bis 13 definiert.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Bei der neuen Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug ist der Stecker mechanisch mit den Mehrfachleuchten nicht verbunden. Stattdessen ist den Steckern ein Sender zugeordnet, der die an dem Stecker empfangenen Spannungssignale in nicht drahtgebundene Signale umwandelt und diese nicht drahtgebundenen Signale aussendet, und indem den Mehrfachleuchten mindestens eine Batterie und ein von der Batterie versorgter Empfänger zugeordnet sind, der die nicht drahtgebundenen Signale empfängt und in Spannungssignale umwandelt, welche er den Mehrfachleuchten zuführt. Bei der neuen Vorrichtung entfällt das Anschlusskabel zwischen den Mehrfachleuchten und dem Stecker. Entsprechend ist kein Aufwand für die Verlegung dieses Anschlusskabels und keine Obacht für die Sicherung desselben aufzuwenden. Der dafür in technischer Hinsicht für den Sender des Steckers und den Empfänger und die Batterie der Mehrfachleuchten zu betreibende Aufwand ist begrenzt und wird nicht nur durch den Komfortgewinn beim sicheren Anbringen der neuen Vorrichtung sondern auch durch Kosteneinsparung für das Anschlusskabel aufgewogen.
  • Zusätzlich kann bei der neuen Vorrichtung jede Mehrfachleuchte ein Gehäuse aufweisen, das gegenüber dem Gehäuse der anderen Mehrfachleuchte in allen Richtungen beweglich ist. Hierdurch können die Mehrfachleuchten unabhängig von einander in die idealen Positionen auf ihrer jeweiligen Seite des Anhängers oder Anbaus an der Rückseite des Anhängers oder Anbaus angebracht werden.
  • Trotz der Beweglichkeit der Gehäuse der beiden Mehrfachleuchten gegeneinander können diese mechanisch miteinander verbunden sein. Vorzugsweise ist dies aber nicht der Fall. Sie sind allenfalls über ein Spiralkabel miteinander verbunden, das zur Übertragung elektrischer Energie und von Spannungssignalen benutzt werden kann oder auch nur zur wechselseitigen Sicherung der beiden Gehäuse.
  • Jede Batterie und jeder Empfänger der Mehrfachleuchten kann in das Gehäuse einer Mehrfachleuchte oder die Gehäuse der Mehrfachleuchte integriert sein. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, für die Batterie und den Empfänger ein separates Gehäuse vorzusehen.
  • Der Sender des Steckers ist aber in jedem Fall vorzugsweise in ein Gehäuse des Steckers integriert, damit an dem Zugfahrzeug nichts außer dem Stecker angebracht werden muss.
  • Zusätzlich zu dem Sender und möglicherweise in diesen integriert kann der Stecker eine Einrichtung zum Simulieren des Energieverbrauchs von elektrischen Leuchtmitteln aufweisen. Er kann so der Bordelektronik des Zugfahrzeugs das ordnungsgemäße Funktionieren der Vorrichtung zur Beleuchtung signalisieren, ohne dass über den Stecker tatsächlich elektrisch Energie zu elektrischen Leuchtmitteln fließt.
  • Dabei ist es bevorzugt, wenn den Mehrfachleuchten ihrerseits ein Sender zugeordnet ist, der ein Bestätigungssignal an einen dem Stecker zugeordneten Empfänger übermittelt, wenn ein über das nicht drahtgebundene Signal angefordertes Leuchtmittel der Mehrfachleuchten aktiviert wurde. Dann können die Einrichtungen zum Simulieren so betrieben werden, dass sie tatsächlich nur dann die ordnungsgemäße Funktion der Beleuchtung signalisieren, wenn diese auch vorliegt, bzw. anderenfalls einen Fehler signalisieren.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn jede Batterie der Mehrfachleuchten mit einer Spannungsversorgung des Zugfahrzeugs wieder aufladbar ist. Zu diesem Zweck kann an jedem Gehäuse der Mehrfachleuchten, oder auch einem zusätzlichen Gehäuse, in dem eine Batterie angeordnet ist, eine Ladebuchse vorgesehen sein.
  • Der Stecker der neuen Vorrichtung ist vorzugsweise an einem Ende als 7-poliger und am anderen Ende als 13-poliger Stecker ausgebildet, so dass er universell, d. h. unabhängig von der Polzahl der Anhängersteckdose am Zugfahrzeug einsetzbar ist. Je nach geltendem Standard können auch andere Polzahlen an den verschiedenen Enden des Steckers vorliegen.
  • Um das Gehäuse der Mehrfachleuchten möglichst einfach an der Rückseite des jeweiligen Anhängers oder Anbaus zu sichern, kann an jedem Gehäuse der Mehrfachleuchten ein Haltemagnet und/oder eine Saughalterung vorgesehen sein. Alternativ können hier Befestigungsgurte und/oder Befestigungsösen für eine Befestigung mit Spannbändern vorgesehen sein. Auch bei den Befestigungsgurten handelt es sich vorzugsweise um Spanngurte.
  • Die Mehrfachleuchten weisen vorzugsweise LED-Leuchtmittel auf. Diese zeichnen sich nicht nur durch einen niedrigen Energieverbrauch aus, so dass deren anhaltende Energieversorgung aus der Batterie der Mehrfachleuchten möglich ist, sondern auch durch eine hohe Robustheit, die weit über diejenige von Glühbirnen als Leuchtmittel hinausgeht. Dies ist für nicht permanent montierte Mehrfachleuchten von großem Vorteil.
  • Die Mehrfachleuchten umfassen regelmäßig drei Kammern für die Farben weiß (Rückwärtsfahrt), gelb (Fahrtrichtungsanzeiger, Warnblinker) und rot (Rücklicht und Bremslicht). Zumindest sind die Farben gelb und rot vertreten.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Schutzansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die in der Beschreibungseinleitung genannten Vorteile von Merkmalen und von Kombinationen mehrerer Merkmale sind lediglich beispielhaft und können alternativ oder kumulativ zur Wirkung kommen, ohne dass die Vorteile zwingend von erfindungsgemäßen Ausführungsformen erzielt werden müssen. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung oder von Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche ist ebenfalls abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Schutzansprüche möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungen dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Schutzansprüche kombiniert werden. Ebenso können in den Schutzansprüchen aufgeführte Merkmale für weitere Ausführungsformen der Erfindung entfallen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von zwei Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt schematisch die Bestandteile der neuen Vorrichtung zur Beleuchtung in einer ersten Ausführungsform; und
  • 2 zeigt schematisch die Bestandteile einer zweiten Ausführungsform der neuen Vorrichtung zur Beleuchtung.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • Die in 1 gezeigte Vorrichtung 1 dient zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem Zugfahrzeug, das eine für einen Stecker 2 der Vorrichtung 1 passende Anhängersteckdose aufweist. Der Stecker 2 weist an einem Ende einen 13-poligen Steckeinsatz 3 und am anderen Ende einen 7-poligen Steckeinsatz 4 auf. Dabei weist der Stecker 2 ein starr zusammenhängendes Gehäuse 5 auf. In dem Gehäuse 5 befindet sich ein Sender 6, der an dem Stecker 2, nachdem er in die Anhängersteckdose eingesteckt wurde, anliegende Spannungssignale in nicht drahtgebundene Signale 7 umwandelt und diese nicht drahtgebundenen Signale 7 aussendet. Insbesondere handelt es sich bei den nicht drahtgebundenen Signalen 7 um elektromagnetische Signale. Es kann sich z. B. aber auch um Signale mit Schall als Trägerwelle handeln. Die nicht drahtgebundenen Signale 7 werden von Empfängern 8 empfangen, die in Gehäusen 9 von Mehrfachleuchten 10 und 11 angeordnet sind. Die Mehrfachleuchten 10 und 11 sind zur Befestigung an der Rückseite des jeweiligen Anhängers oder Anbaus vorgesehen, und zwar nahe dessen seitlicher Begrenzungen, wobei die Mehrfachleuchte 10 mit einem ”L” gekennzeichnet ist, weil sie in Fahrtrichtung gesehen links anzuordnen ist, während die Mehrfachleuchte 11 mit einem ”R” gekennzeichnet ist, weil sie in Fahrtrichtung gesehen rechts anzuordnen ist. Zur Befestigung weisen beide Mehrfachleuchten jeweils einen rückwärtig angeordneten Haltemagnet 12 auf. Jede Mehrfachleuchte 10 bzw. 11 verfügt über eine eigene Versorgung mit elektrischer Energie in Form einer wiederaufladbaren Batterie 13. Zum Wiederaufladen der Batterie 13 ist jeweils eine Ladebuchse 14 für den Anschluss eines Ladekabels vorgesehen. Insbesondere ist die Ladebuchse 14 auf ein solches Ladekabel abgestimmt, das über das Bordnetz des jeweiligen Zugfahrzeugs zum Aufladen der Batterie 13 mit Spannung versorgt werden kann. Die Batterie 13 in jeder Mehrfachleuchte 10 bzw. 11 versorgt den dortigen Sender 8, so dass dieser die von ihm empfangenen nicht drahtgebundenen Signale 7 in Spannungssignale zum Ansteuern von Leuchtmitteln in einzelnen Kammern 15 bis 17 der Mehrfachleuchten 10 und 11 umwandeln kann. So blinken beispielsweise die Leuchtmittel in der Kammer 16, wenn beim Zugfahrzeug der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird. Die Leuchtmittel in den Kammern 15 bis 17 sind vorzugsweise LED, um den Energieverbrauch aus der jeweiligen Batterie 13 bei hoher Leuchtleistung möglichst klein zu halten.
  • Während die Gehäuse 9 der Mehrfachleuchten 10 und 11 bei der Ausführungsform der Vorrichtung 1 gemäß 1 gar nicht miteinander Verbunden sind, stehen sie bei der Ausführungsform der Vorrichtung 1 gemäß 2 über Spiralkabel 18 miteinander in Verbindung, die jeweils zu einem zusätzlichen Gehäuse 19 führen, in dem ein zentraler Empfänger 8 und eine zentrale Batterie 13 untergebracht sind. Von dem zentralen Empfänger 8 werden die Spannungssignale über die Spiralkabel 18 als elektrische Leitungen zu den Mehrfachleuchten 10 und 11 übertragen. Zudem ist der Sender 8 hier so ausgebildet, dass er in Gegenrichtung zu dem nicht drahtgebundenen Signalen 7 Bestätigungssignale zu dem Sender 6 in dem Stecker 2 sendet, die das richtige Ansteuern der Leuchtmittel in den Kammern 15 bis 17 der Mehrfachleuchten 10 und 11 bestätigen. Daraufhin signalisiert der Sender 6 in dem Stecker 2 über den jeweils aktiven Steckeinsatz 3 oder 4 eine ordnungsgemäße Funktion der Vorrichtung 1, beispielsweise indem er einen Verbrauch in der richtigen Größenordnung zwischen den richtigen Polen des Steckers 2 simuliert. Statt der Haltemagneten 12 sind zur Befestigung der Gehäuse 9 und 19 bei der Ausführungsform der Vorrichtung 1 gemäß 2 Befestigungsösen 20 vorgesehen, an denen Spannbänder über Spanngurte zum Festlegen der Gehäuse 9 und 19 angebracht werden können. Die Befestigungsösen können aber beispielsweise auch dazu benutzt werden, die Gehäuse 9 und 19 an separaten Haltemagneten oder Saughalterungen festzulegen.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Stecker
    3
    Steckeinsatz
    4
    Steckeinsatz
    5
    Gehäuse
    6
    Sender
    7
    nicht drahtgebundenes Signal
    8
    Empfänger
    9
    Gehäuse
    10
    Mehrfachleuchte
    11
    Mehrfachleuchte
    12
    Haltemagnet
    13
    Batterie
    14
    Ladebuchse
    15
    Kammer
    16
    Kammer
    17
    Kammer
    18
    Spiralkabel
    19
    Gehäuse
    20
    Befestigungsöse

Claims (13)

  1. Vorrichtung zur Beleuchtung eines Anhängers, abgeschleppten Fahrzeugs oder Anbaus an einem eine Anhängersteckdose aufweisendes Zugfahrzeug, mit einem Stecker zum Anschließen der Vorrichtung an das Zugfahrzeug über die Steckdose sowie mit einer rechten und einer linken Mehrfachleuchte zum Anbringen an der Rückseite des Anhängers oder Anbaus und zum Geben von Lichtsignalen in Abhängigkeit von an dem Stecker empfangenen Spannungssignalen, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (2) mechanisch mit den Mehrfachleuchten (10, 11) nicht verbunden ist, dass dem Stecker (2) ein Sender (6) zugeordnet ist, der die Spannungssignale in nicht drahtgebundene Signale umwandelt und diese nicht drahtgebundenen Signale (7) aussendet, dass den Mehrfachleuchten (10, 11) um mindestens eine Batterie (13) und ein von der Batterie (13) versorgter Empfänger (8) zugeordnet sind, der die nicht drahtgebundenen Signale (7) empfängt und in Spannungssignale umwandelt, welche er den Mehrfachleuchten zuführt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Mehrfachleuchte 10, 11 ein Gehäuse 9 aufweist, das gegenüber dem Gehäuse 9 der anderen Mehrfachleuchte 11 bzw. 10 in allen Richtungen beweglich ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gehäuse (9) mechanisch nicht oder nur durch ein Spiralkabel (18) miteinander verbunden sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass jede Batterie (13) und/oder jeder Empfänger (8) in ein Gehäuse (9) einer der Mehrfachleuchten (10, 11) integriert ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Sender (6) in ein Gehäuse (5) des Steckers (2) integriert ist.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker (2) eine Einrichtung zum Simulieren des Energieverbrauchs von elektrischen Leuchtmitteln aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass den Mehrfachleuchten (10, 11) ein Sender zugeordnet ist, der ein Bestätigungssignal an einen dem Stecker (2) zugeordneten Empfänger übermittelt, wenn ein über das nicht drahtgebundene Signal (7) angefordertes Leuchtmittel der Mehrfachleuchten (10, 11) aktiviert wurde.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass jede Batterie (13) der Mehrfachleuchten (10, 11) mit einer Spannungsversorgung des Zugfahrzeugs wieder aufladbar ist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Gehäuse (9) der Mehrfachleuchten (10, 11) in dem eine Batterie angeordnet ist, eine Ladebuchse (14) vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Stecker an einem Ende seines Gehäuses (5) als 7-poliger und an einem anderen Ende seines Gehäuses (5) als 13-poliger Stecker ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Gehäuse (9) der Mehrfachleuchten (10, 11) ein Haltemagnet (12) und/oder eine Saughalterung vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Gehäuse (9) der Mehrfachleuchten (10, 11) Befestigungsgurte und/oder Befestigungsösen vorgesehen sind.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrfachleuchten (10, 11) LED-Leuchtmittel aufweisen.
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