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DE202008006871U1 - Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen - Google Patents

Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen Download PDF

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DE202008006871U1
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    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/37Restraining devices for the body or for body parts; Restraining shirts
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Abstract

Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen bestehend aus einer Bandbandage, mit
– einem Bandagenabschnitt (1), der den Oberarm (4) oberhalb des Ellenbogens (5) in einer Halbschlaufe umläuft und bei dem sich der eine Schenkel (2) der Halbschlaufe diagonal vor und der andere Schenkel (3) der Halbschlaufe diagonal hinter den angewinkelten Unterarm (9) bis in einen Bereich der unteren Kante der Hand (16) erstreckt, in dem die beiden Schenkel (2, 3) in einem Halteband (7) zusammenlaufen, das über den Rücken (11) und zwischen dem Körper und dem zu stabilisierenden Oberarm (4) Durchgeführt ist, den Oberarm (4) umschlingt und nach dem Umschlingen auf sich selbst festgelegt ist,
– einer Schlaufe (10), die den Unterarm (9) im angrenzenden Bereich des Ellenbogens (5) umläuft und mit ihren Enden an den Schenkeln (2 bzw. 3) des Bandagenabschnitts (1) verbunden ist,
– einem Schulterband (6), das ausgehend vom Scheitelpunkt der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen, die im medizinischen und orthopädischen Bereich zur posttraumatischen oder postoperativen Ruhigstellung, wie u. a. von Schulterverletzungen, Schulterblattfrakturen, Frakturen im Schulter- und Oberarmbereich angewandt wird.
  • Auf Grund des Indikationsfeldes von Schulterbandagen, eine fixierende, führende und/oder unterstützende Funktion der Extremitäten des menschlichen Körpers sicher zu stellen, müssen diese Bandagen den anatomischen Gegebenheiten entsprechend ausgelegt und angepasst sein, um zum einen eine möglichst hohe Therapiesicherheit zu erreichen und zum anderen aber auch ein schmerzfreies Anlegen und Tragen sowie einen möglichst behinderungsfreien und angenehmen Tragekomfort zu gewährleisten.
  • Aus der EP 0 0988 006 B1 ist beispielsweise eine den Oberarm fixierende Bandage bekannt, die aus einem halbschalenförmig ausgeformten Oberteil mit einer kappenförmigen Ausprägung zur Einbettung des Schultergelenks und einem halbschalenförmig ausgeformten Unterteil mit einer Einfassung des Ellenbogen gelenks besteht, wobei das Oberteil, das auf der erkrankten Schulter aufliegt, und das Unterteil miteinander über einen Gurt verbunden sind, über die die verletzte Schulter zur unverletzten Schulter und dann über die Brust bis in den Handgelenkbereich als Tragegurt geführt ist. Eine derartig ausgebildete Bandage ist jedoch nachteilig, da einerseits ein Druck von oben auf die verletzte Schulter ausgeübt wird, der sich negativ auf den Heilungsprozess auswirkt und auch Schmerzen beim Patienten hervorrufen kann und andererseits entstehen bei einer angelegten Bandage infolge des schalenförmig ausgebildeten Ober- und Unterteils kaum belüftete Kontaktflächen, die zu einer verstärkten Schweißbildung führen können, die den Tragekomfort erheblich beeinträchtigen.
  • Aus der EP 0 911 005 A2 ist eine Bandage bekannt, die aus einem u-förmigen Oberarmteil besteht, der auf der verletzten Schulter aufliegt und einem damit verbundenen Unterarmteil, das bei einem angewinkelten Unterarm von ungefähr 90° im ulnaren Unterarmbereich liegt, wobei sich ebenfalls am Oberarmteil der Tragegurt anschließt, der ausgehend von der verletzten Schulter zur unverletzten Schulter geführt ist. Auch hier ist nachteilig, dass das Oberarmteil auf der verletzten Schulter aufliegt und der Tragegurt über einen Abschnitt der verletzten Schulter verläuft und folglich auch einen Druck von oben auf die verletzte Schulter ausübt. Darüber hinaus kann auch durch die Lage des Unterarmteils im ulnaren Unterarmbereich eine verstärkte Schweißbildung nicht ausgeschlossen werden.
  • Aus der DE 10 2006 028 385 B3 ist eine Schulterbandage bekannt, die im wesentlichen aus zwei in einem Winkel von 90° kreuzenden Bänder besteht, deren Enden in Form einer Acht verbunden sind, wobei die eine Schlaufe eine Auflage auf die verletzte Schulter bildet, an der sich der Tragegurt anschließt, der rückseitig über die unverletzte Schulter und über die Brust geführt ist und den angewinkelten Unterarm in einer Schlaufe umläuft und die andere Schlaufe eine Ellenbogeneinlage bildet, an die sich ein Band zur Verbindung einer Handfixierung anschließt, die mit dem Halteband verbunden ist. Auch mit dieser Bandage wird durch die Auflage der Schlaufe auf die verletzte Schulter ein Druck von oben auf die verletzte Schulter ausgeübt, der sich nachteilig auf die Heilung auswirkt und auch Schmerzen beim Patienten verursachen kann.
  • Aus der AT 396 649 B ist ein Bandagensystem zur Fixierung von gelenknahen Oberarmfrakturen sowie Verletzungen der Schulter bekannt, das aus einem breiten Brustgurt besteht, an dem ein Oberarm- und Unterarmgurt sowie eine Handfixierung und zusätzlich ein Schultergurt festgelegt sind. Dieses Bandagensystem beeinträchtigt wesentlich den Tragekomfort, da der Brustgurt mit einer ausreichenden Spannung am Körper anzulegen ist, um den Oberarm und den Unterarm stabil zu führen und zu fixieren. Diese Spannung führt einerseits zu Einschneidungen und andererseits zu einem auf den Oberkörper einwirkenden Druck, was für den Patienten mit der Tragedauer als äußerst unangenehm empfunden wird. Vielmehr, durch die Fixierung des Unterarms ausschließlich über die Handfixierung wird der Brustgurt sehr stark einseitig belastet, was mit der Tragedauer die Lagestabilität des Brustgurts aber auch den Tragekomfort zusätzlich negativ beeinflusst. Darüber hinaus ist eine verstärkte Schweißbildung unter dem breiten Brustgurt nicht zu verhindern, die auch nach längerem Tragen zu Hautentzündungen führen kann.
  • Aus der DE 40 29 662 C1 ist eine Fixierbandage und ihre Verwendung bekannt, die aus einem einteiligen Band mit einer Länge besteht, die es erlaubt, das eine Ende in einer Schlaufe um den angewinkelten Unterarm zu legen und das andere über die unverletzte Schulter schräg über den Rücken und einmal in Taillenhöhe um den Oberkörper herum bis zum Oberarm der verletzten Schulter und um diesen herum zu führen und rückläufig auf einen den Oberkörper umschlingenden Abschnitt festzulegen. Der Nachteil ist, dass der Unterarm nicht eindeutig fixiert ist, wodurch die posttraumatische oder postoperative Ruhigstellung von Schulterverletzungen oder Erkrankungen und damit die Therapiesicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist.
  • Aus der DE 35 14 305 A1 ist ein Fixierverband für Oberarmfrakturen und Schulterluxationen bekannt, die aus einem Unter- und Oberarm aufnehmenden Schlauchteil besteht, an dem sich am schulterseitigen Ende ein Tragegurt anschließt, das über die unverletzte Schulter und über die Brust bis um den angewinkelten Unterarm zu einer Schlaufe verbunden ist und an dem sich am handseitigen Ende ein zweites Halteband anschließt, das um den Oberkörper rückseitig und den Oberarm der verletzten Schulter herumgeführt ist und rückläufig auf einem Abschnitt des rückseitig am Oberkörper verlaufenden Haltebands festgelegt ist.
  • Hierbei verläuft ebenfalls mindestens das Trageband über die verletzte Schulter, so dass ein Druck von oben auf die verletzte Schulter nicht vermeidbar ist. Darüber hinaus kann das Überziehen des Schlauchteils sehr schmerzhaft sein und das Schlauchteil führt zu einer Schweißbildung, die zu Hautreizungen und damit für den Patienten zu einem unangenehmen Juckgefühl führen kann.
  • Aus der US 2 460 589 ist eine Armbandage aus einem Bandmaterial bekannt, wobei ein Band mit dem einen Ende das Handgelenk des angewinkelten Unterarms der verletzten Schulter in einer Schlaufe umschließt, und das andere Ende diagonal über den Rücken zur und über die verletzte Schulter verläuft und weiter zum angewinkelten Unterarm geführt ist, wo es im Ellenbogenbereich den Unterarm der verletzten Schulter in einer Schlinge umläuft und rückläufig an den diagonal über dem Rücken verlaufenden Bandabschnitt festgelegt ist, der unterhalb der verletzten Schulter liegt, wobei der Oberarm durch eine zusätzliche Schlaufe stabilisiert wird, mit den Enden der Bandabschnitte festgelegt ist, die sich beiderseits von der Schulter zum angewinkelten Unterarm erstrecken. Auch bei dieser Bandage wird von oben ein Druck auf die verletzte Schulter ausgeübt und der Unterarm ist durch die voneinander unabhängigen Fixierungen des Unterarms im Ellenbogenbereich und im Handgelenkbereich nicht ausreichend fixiert, was zusätzlich den Heilungsprozess beeinträchtigen kann.
  • Eine mit gleichen Nachteilen behaftete Armschlinge ist aus der US 1 490 381 bekannt, die im wesentlichen auch aus einem Band besteht, das den Nacken schlaufenförmig umläuft und die beiden Abschnitte brustseitig zum angewinkelten Unterarm verlaufen, wo sie schlaufenförmig den Unterarm im Handgelenkbereich bzw. Ellenbogenbereich umlaufen.
  • Aus der DE 10 2004 028 604 A1 ist eine Schulter- und Oberarmbandage bekannt, die eine längenverstellbare Unterarmaufnahme zum lösbaren Anbringen am Unterarm aufweist, an der sich im Bereich des Ellenbogens der Tragegurt anschließt, der von dorsal über die nicht verletzte Schulter nach ventral geführt ist und an dem der angewinkelte Unterarm der zu behandelnden Schulter fixierbar ist und an der sich im Handbereich das Halteband anschließt, das, wie allgemein bekannt, über den Rücken verläuft, den Oberarm der verletzten Schulter umschlingt und rückläufig auf einem Abschnitt des Haltebands festgelegt ist. Nachteilig ist, dass der Unterarm zur Gewährleistung der Längenverstellung der Unterarmaufnahme annähernd vollständig und der untere Abschnitt des Oberarms mindestens teilweise durch die lösbare und längenverstellbare Unterarmaufnahme umschlossen werden muss, wodurch eine verstärkte Schweißbildung und eine damit einhergehende Hautreizung unvermeidbar ist. Darüber hinaus ist diese Bandage nicht kostengünstig aus Bandmaterial herzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung es daher eine Bandage der eingangs genannten Art zur Verfügung zustellen, die alle genannten Nachteile überwindet und zum Erreichen einer hohen Therapiesicherheit eine sichere posttraumatische und postoperative Ruhigstellung von Schulterverletzungen und -erkrankungen gewährleistet und die wirtschaftlich und für den Patienten kostengünstig herstellbar ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Schulterbandage gelöst, die aus einer Bandbandage besteht mit
    • – einem Bandagenabschnitt, der den Oberarm oberhalb des Ellenbogens in einer Halbschlaufe umläuft und bei dem sich der eine Schenkel der Halbschlaufe diagonal vor und der andere Schenkel der Halbschlaufe diagonal hinter dem angewinkelten Unterarm bis in einen Bereich der unteren Kante der Hand erstreckt, in dem die beiden Schenkel in einem Halteband zusammenlaufen, das über den Rücken und zwischen dem Körper und dem zu stabilisierenden Oberarm durchgeführt ist, den Oberarm umschlingt und nach dem Umschlingen auf sich selbst festgelegt ist, – einer Schlaufe, die den Unterarm im angrenzenden Bereich des Ellenbogens umläuft und mit ihren Enden an den Schenkeln des Bandagenabschnitts verbunden ist, – einem Schulterband, das ausgehend vom Scheitelpunkt der am Oberarm anliegenden Halbschlaufe hinter dem Oberarm über den Rücken zur unverletzten Schulter verläuft und über die unverletzte Schulter und über die Brust geführt ist und den angewinkelten Unterarm schlaufenförmig umläuft und dann auf sich selbst festgelegt ist, – einer Handfixierung, die im Bereich der zusammenlaufenden Schenkel befestigt ist.
  • Mit der erfindungsgemäß ausgebildeten Schulterbandage werden alle Nachteile überwunden, die Nachteile in den eingangs genannten Bandagen einzeln oder auch mehrfach aufweisen. So gewährleistet die nur aus Bandmaterial hergestellte Bandage in der Gesamtheit in allen Bereichen, die mit dem Körper des Patienten in Kontakt stehen, eine gute Belüftung, so dass eine Schweißbildung in diesen Bereichen und eine damit einhergehende Entzündung der Haut und auftretende Juckreize auch bei einer langen Tragedauer und bei hohen Temperaturen ausgeschlossen werden kann.
  • Durch den Bandagenabschnitt, der oberhalb des Ellenbogens den Oberarm der verletzten Schulter in einer Halbschlaufe umläuft, wobei sich die beiden Schenkel diagonal vor und hinter dem Unterarm zur unteren Kante der Hand erstrecken und an der Handfixierung zusammenlaufen, liegt einerseits die Elle des Unterarms frei und andererseits ist der angewinkelte Unterarm in der Länge eindeutig mit dem Bandagenabschnitt fixiert.
  • Mit der Anbindung des Schultergurts am Scheitelpunkt der Halbschlaufe des Oberarms und dem Verlauf des Schulterbandes über den Rücken zur unverletzten Schulter und über die unverletzte Schulter brustseitig zum angewinkelten Unterarm, wo es den Unterarm schlaufenförmig umläuft und dann auf sich selbst festgelegt ist, wird auch gewährleistet, dass auf die verletzte Schulter von oben kein Druck ausgeübt wird. Vielmehr, durch die am Bandagenabschnitt vorgesehene Schlaufe, die den Unterarm umläuft, kann der Oberarm über das Schulterband eindeutig in der Höhe zur verletzten Schulter positioniert und abgestützt werden. Folglich wird durch die eindeutige Positionierung des Oberarms zur verletzten Schulter und mit der Vermeidung eines Drucks von oben auf die verletzte Schulter die Therapiesicherheit wesentlich verbessert und ein mögliches Schmerzempfinden des Patienten kann beim Tragen der Schulterbandage weitgehend ausgeschlossen werden.
  • Darüber hinaus ist die erfindungsgemäß ausgebildete Schulterbandage schmerzfrei anlegbar und gewährleistet durch die absolut offene Konstruktion und infolge der Bänderführung der von der Bandage ausgehenden vorteilhaften Druck- und Kraftverteilung auf den Körper des Patienten einen sehr hohen Tragekomfort.
  • Vielmehr, durch die reine Bandausführung, wobei bevorzugt alle Bandabschnitte eine gleiche Breite aufweisen, ist die erfindungsgemäße Schulterbandage ohne oder nur mit einem sehr ge ringen Materialverschnitt sehr wirtschaftlich herstellbar und kann kostengünstig angeboten werden.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht der Bandagenabschnitt des Unterarms aus zwei Bandabschnitten, die an den jeweils zu verbindenden Stirnseiten einen Winkel aufweisen, der beim Verbinden der Bandabschnitte eine anatomische Anpassung des Bandagenabschnitts im Bereich des umschlungenen Oberarms und im Bereich der Hand gewährleistet. Durch diese Ausführungsform passt sich der Bandagenabschnitt drucklos und selbständig beim Anlegen der Schulterbandage eindeutig an die anatomischen Gegebenheiten an, wodurch der Sitz und der Tragekomfort der Schulterbandage weiter verbessert wird.
  • Vorteilhaft kann es sein, wenn der Oberarm zusätzlich von einem Stabilisierungsband mit zwei an den Enden vorgesehenen lösbaren Verbindungsmitteln stabilisiert ist, wobei das eine Ende im Bereich des Oberarms auf oder am Schulterband und das andere Ende über die Brust verläuft und am oder auf dem über die Brust verlaufenden Abschnitt des Schulterbandes lösbar festgelegt ist.
  • Auf diese Weise kann die Schulterbandage am Körper des Patienten zusätzlich stabilisiert werden, was insbesondere bei aktiven Patienten, wie beispielsweise Kindern, vorteilhaft ist.
  • Bevorzugt besteht auch diese Schulterbandage aus hautfreundlichem und klettbarem textilen Material und die Verbindungen der freien Enden des Schulterbandes, des Haltebandes, der Handfixierung und des Stabilisierungsbandes sind Klettverbindungen. Diese Materialien und die Verbindungen begünstigen zusätzlich den Tragekomfort und das Anlegen der Schulterbandage.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den beigefügten Zeichnungen.
  • Die Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine angelegte erfindungsgemäße Schulterbandage,
  • 2: einen angelegten Bandagenabschnitt von der Seite des Oberarms der verletzten Schulter mit einem Teilverlauf des Schulterbandes,
  • 3: einen angelegten Bandagenabschnitt von der Seite des Oberarms der verletzten Schulter mit einem Teilverlauf des Schulterbandes und des Haltebandes,
  • 4: eine angelegte Schulterbandage mit Stabilisierungsband.
  • 1 zeigt eine angelegte erfindungsgemäße Schulterbandage, die im wesentlichen aus einem Bandagenabschnitt 1, einem Schulterband 6, einem Halteband 7, einer Handfixierung 8 sowie einer Schlaufe 10 besteht.
  • Der Bandagenabschnitt 1 ist ein als Halbschlaufe den Oberarm 4 oberhalb des Ellenbogens 5 umlaufendes Band, wobei der Schenkel 2 diagonal vor dem angewinkelten Unterarm 9 und der Schenkel 3 diagonal bis in einen Bereich der unteren Kante der Hand 16 geführt und die Enden der Schenkel 2, 3 in diesem Bereich zusammengeführt und verbunden sind. Bevorzugt und nicht weiter gezeigt besteht dabei der Bandagenabschnitt 1 aus zwei Bändern, die gleich die Schenkel 2, 3 bilden und nachfolgend weiter als Schenkel 2, 3 bezeichnet werden. Die Enden der Schenkel 2, 3 sind bevorzugt mit einem Winkel versehen, über welche die zusammenlaufenden Enden miteinander verbunden sind. Dabei sind die Enden der Schenkel 2, 3, die oberhalb des Ellenbogens 5 den Oberarm 4 in einer Halbschlaufe umlaufen, bevorzugt mit einem von Winkel von 45° ausgebildet, so dass nach der Verbindung der Enden sich eine Halbschlaufe am Bandagenabschnitt 1 ausbildet, die sich mit ihrem teilweise umlaufenden Teil den anatomischen Gegebenheiten des Oberarms 4 anpasst und die Enden, die im Bereich der unteren Kante der Hand 16 zusammenlaufen, sind bevorzugt mit einem zum Ende der Schenkel 2, 3 öffnenden Winkel versehen, mit dem die beiden Enden auf dem angrenzende Halteband 7 aufgenäht sind bzw. das angrenzende Halteband 7 in den offenen Winkel eingenäht ist.
  • Am Bandagenabschnitt 1 ist eine Schlaufe 10 vorgesehen, die aus einem Band besteht, dass mit dem einen Ende am Schenkel 2 und dem anderen Ende am Schenkel 3 des Bandagenabschnitts 1 im angrenzenden Bereich des Ellenbogens 5 festgelegt ist und die ausgehend vom Bandagenabschnitt 1 zur Abstützung des Unterarms 9 den Unterarm 9 teilweise umläuft. Bevorzugt sind die beiden Enden der Schlaufe 10 in einem Winkel ausgebildet, der dem diagonalen Verlauf der Schenkel 2, 3 angepasst ist, so dass in Verbindung mit der am Oberarm 4 umlaufenden Halbschlaufe des Bandagenabschnitts 1 eine ausreichende freie Ellenbogendurchführung sich ausbildet und der Unterarm 9 vom umlaufenden Abschnitt der Schlaufe 10 lagestabil im Bandagenabschnitt 1 unterstützt ist.
  • Am Scheitelpunkt der Halbschlaufe des Bandagenabschnitts 1 schließt sich das Schulterband 6 an, das mit dem freien Ende, ausgehend vom Verbindungspunkt mit der Halbschlaufe am Oberarm 4 über den Rücken 11 zur unverletzten Schulter 13 verläuft, über die unverletzte Schulter 13 und die Brust 12 zum angewinkelten Unterarm 9 zwischen Unterarm 9 und Körper hindurch und über den Handgelenkbereich in einer Schlaufe geführt wird und dann rückläufig auf dem Schulterband 6 festgelegt wird.
  • An die zusammengeführten Enden der Schenkel 2, 3 des Bandagenabschnitts 1 schließt sich das Halteband 7 an, auf dem bevorzugt die in einem öffnenden Winkel zusammenlaufenden Enden der Schenkel 2, 3 festgelegt sind oder das Halteband 7 ist in den öffnenden Winkel der zusammengeführten Enden der Schenkel 2, 3 eingesetzt und mit den winklig verlaufenden Enden verbunden.
  • Das Halteband 7 wird mit dem freien Ende ausgehend vom Verbindungsbereich mit den Schenkeln 2, 3 des Bandagenabschnitts 1 über den Rücken 11 und zwischen dem Oberarm 4 und dem Körper hindurch und über den Oberarm 4 geführt und rückläufig auf dem Halteband festgelegt.
  • Im Bereich, wo die beiden winklig ausgebildeten Enden der Schenkel 2, 3 an der unteren Kante der Hand 16 zusammentreffen, ist die Handfixierung 8 festgelegt, wobei das eine Ende zwischen Daumen 14 und Zeigefinger 14a und das andere Ende über die Hand 16 verläuft, so dass der Unterarm 9 über den Bandagenabschnitt 1 eindeutig in der annähernd horizontalen Lage stabilisiert ist.
  • Um die Lagestabilität der Schulterbandage zusätzlich zu erhöhen, was insbesondere vorteilhaft sein kann, wenn der Patient sehr unkontrolliert bewegungsaktiv ist, wie z. B. Kinder, ist ein getrenntes Stabilisierungsband 15 vorgesehen, das aus einem Band besteht, das an den Enden mit lösbaren Verbindungen versehen ist. Dieses Stabilisierungsband 15 wird dann mit dem einen Ende im Bereich des Oberarms 4 auf dem oder am Schulterband 6 festgelegt und über die Brust 12 geführt und auf oder am über die Brust 12 verlaufenden Abschnitt des Schulterbandes 6 festgelegt.
  • Die Schulterbandage besteht ausschließlich aus einen Bandmaterial, das ein hautfreundliches und waschbares sowie klettbares textiles Material ist und kann je nach gewählter Materialart ein doppelläufiges Band mit oder ohne Polstereinlage aber auch ein einfaches Band sein.
  • Die Verbindungen zwischen den Enden der Schenkeln 2, 3, dem Bandagenabschnitt 1 und der Schlaufe 10, dem Bandagenabschnitt 1 und dem Schulterband 6 sowie dem Halteband 7 und dem Bandagenabschnitt 1 und der Handfixierung 8 sind bevorzugt Nähverbindungen, wobei die lösbaren Verbindungen der Enden des Schulterbandes 6 und des Haltebands 7 sowie der Handfixierung 8 und dem Stabilisierungsband 15 bevorzugt Klettverbindungen sind.
  • 1
    Bandagenabschnitt
    2
    Schenkel
    3
    Schenkel
    4
    Oberarm
    5
    Ellenbogen
    6
    Schulterband
    7
    Halteband
    8
    Handfixierung
    9
    Unterarm
    10
    Schlaufe
    11
    Rücken
    12
    Brust
    13
    unverletzte Schulter
    14
    Daumen
    14a
    Zeigefinger
    15
    Stabilisierungsband
    16
    Hand
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 00988006 B1 [0003]
    • - EP 0911005 A2 [0004]
    • - DE 102006028385 B3 [0005]
    • - AT 396649 B [0006]
    • - DE 4029662 C1 [0007]
    • - DE 3514305 A1 [0008]
    • - US 2460589 [0010]
    • - US 1490381 [0011]
    • - DE 102004028604 A1 [0012]

Claims (4)

  1. Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen bestehend aus einer Bandbandage, mit – einem Bandagenabschnitt (1), der den Oberarm (4) oberhalb des Ellenbogens (5) in einer Halbschlaufe umläuft und bei dem sich der eine Schenkel (2) der Halbschlaufe diagonal vor und der andere Schenkel (3) der Halbschlaufe diagonal hinter den angewinkelten Unterarm (9) bis in einen Bereich der unteren Kante der Hand (16) erstreckt, in dem die beiden Schenkel (2, 3) in einem Halteband (7) zusammenlaufen, das über den Rücken (11) und zwischen dem Körper und dem zu stabilisierenden Oberarm (4) Durchgeführt ist, den Oberarm (4) umschlingt und nach dem Umschlingen auf sich selbst festgelegt ist, – einer Schlaufe (10), die den Unterarm (9) im angrenzenden Bereich des Ellenbogens (5) umläuft und mit ihren Enden an den Schenkeln (2 bzw. 3) des Bandagenabschnitts (1) verbunden ist, – einem Schulterband (6), das ausgehend vom Scheitelpunkt der am Oberarm (4) anliegenden Halbschlaufe hinter dem Oberarm (4) über den Rücken (11) zur un verletzten Schulter (13) verläuft und über die unverletzte Schulter (13) und über die Brust (12) geführt ist und den angewinkelten Unterarm (9) schlaufenförmig umläuft und dann auf sich selbst festgelegt ist, – einer Handfixierung (8), die im Bereich der zusammenlaufenden Schenkel (2, 3) befestigt ist.
  2. Schulterbandage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandagenabschnitt (1) aus zwei Bandabschnitten besteht, die an den jeweils zu verbindenden Stirnseiten einen Winkel aufweisen, der beim Verbinden der Bandabschnitte eine anatomische Anpassung des Bandagenabschnitts (1) im Bereich des umschlungenen Oberarms (4) und im Bereich der Hand (16) gewährleistet.
  3. Schulterbandage nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Oberarm (4) zusätzlich von einem Stabilisierungsband (15) mit zwei an den Enden vorgesehenen lösbaren Verbindungsmitteln stabilisiert ist, wobei das eine Ende im Bereich des Oberarms (4) auf oder am Schulterband (6) und das andere Ende über die Brust (12) verläuft und am oder auf dem über die Brust (12) verlaufenden Abschnitt des Schulterbandes (6) lösbar festgelegt ist.
  4. Schulterbandage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterbandage aus hautfreundlichem und klettbarem textilen Material besteht und die Verbindungen der freien Enden des Schulterbandes (6) des Haltebandes (7), der Handfixierung (8) und des Stabilisierungsbandes (16) Klettverbindungen sind.
DE200820006871 2008-05-20 2008-05-20 Schulterbandage zur Ruhigstellung der Schulter nach Schulter- und Oberarmverletzungen Expired - Lifetime DE202008006871U1 (de)

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