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Die
Erfindung betrifft einen Schnäpper für eine Drehkipptür
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Drehkipptüren
werden vorzugsweise zum Ausgang auf einen Balkon oder eine Terrasse
eingesetzt und sind als bodengleiche Drehkippfenster in Türgröße
ausgebildet. In Kippstellung wird in einfacher Weise eine Lüftung
des Raumes möglich. Da der Bedienungsgriff für
die Bewegung des Drehkippbeschlages, der vorzugsweise als Schubstangenbeschlag
ausgebildet ist, nur von innen bedienbar sein soll, ist von außen
lediglich ein Zugknopf oder Zuggriff vorgesehen. Dieser dient dazu,
die Tür auch von außen zuziehen und öffnen
zu können, ohne dass die Tür verriegelt wird.
Um zu verhindern, dass sich die Tür selbsttätig
wieder öffnet, beispielsweise durch Luftbewegung, werden
Schnäpper angebracht.
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Diese
Schnäpper werden als zusätzliche Teile vorzugsweise
zwischen Flügel und Blendrahmen angeordnet. Sie weisen
einen federbelasteten Riegel bzw. eine federbelastete Tasche auf,
der bzw. die in ein zugehöriges Halteteil eingreift. Dabei
gibt es die unterschiedlichsten Ausführungsformen. Beim Schließen
und beim öffnen der Tür in Drehstellung muss der
federbelastete Riegel bzw. die federbelastete Riegeltasche gegen
die Federkraft über eine entsprechende Zuhaltung am Halteteil
gebracht werden. Dazu ist eine gewisse Kraft erforderlich, die vorzugsweise
größer ist als die, eine Öffnung hervorrufende Windkraft.
Nachteilig bei den bekannten in verschiedenster Weise auf dem Markt
befindlichen Schnäppern für Drehkipptüren
ist es, dass die Schnäpperkraft auch beim öffnen
und Schließen der Drehkipptür in die oder aus
der Kippstellung überwunden werden muss, obwohl dieses
von der Funktion dieser Bewegung nicht erforderlich ist.
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Daher
ist bereits durch die
DE
19506430 A1 eine Ausgestaltung bekannt geworden, bei der
der Schnäpper mittels des Treibstangenbeschlages in der
Kippstellung durch Mitnahme des Riegels mittels einer Treibstange
des Treibstangenbeschlages aus seiner verriegelnden Position, in
der dieser mit dem Halteteil zusammenwirkt, in eine unwirksame Position überführt
wird. Dadurch ist beim öffnen und Schließen der
Drehkipptür aus der bzw. in die Kippstellung kein Widerstand
durch den Schnäpper zu überwinden, was den Bedienungskomfort
einer derartigen Tür wesentlich erhöht.
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Nachteilig
dabei ist, dass es bei einer Zuordnung des Schnäppers zu
einem Treibstangenbeschlagantrieb an der Verschlussseite des Flügels
zu Problemen bei der Positionierung kommen kann. Der Schnäpper
wirkt in der verriegelnden Stellung mit dem Ende eines rahmenseitigen
Riegeleingriffs zusammen, dessen gegenüberliegendes Ende
als Eingriff für einen Riegelelement dient. Dem entsprechend
müssen die Riegelelemente und Schnäpper auf der
jeweils entgegengesetzten Seite des Riegeleingriffs angeordnet werden.
Da die Schaltrichtung der Schubstange auf der Verschlussseite bei üblichen
Treibstangenantrieben über dessen gesamte Länge
in eine Richtung geht, riegeln die Riegelelemente beispielsweise
alle von unten nach oben ein. Die Öffnungsrichtung des
dem Riegelelement zugeordneten Riegeleingriffs weist daher im Beispiel
nach unten. Die bezüglich der Verschlussschaltstellung des
Treibstangenantriebes gegenüberliegende Kippöffnungsstellung
eines Riegelelementes liegt somit bezogen auf das vorgenannte Beispiel
unterhalb der Verschluss- und Drehöffnungsstellung und
die Treibstange bewegt sich bei einer üblichen Schaltfolge Verschlussstellung-Drehöffnungsstellung-Kippöffnungsstellung
abwärts. Dadurch kann unterhalb des Getriebegehäuses
des Treibstangenantriebs ein schaltbarer Schnäpper entsprechend
der
DE 19506430 A1 nur
dann angewendet werden, wenn hierfür ein separater Riegeleingriff
vorgesehen wird. Dies bedingt, dass unterhalb des Getriebegehäuses keine
Verriegelung mehr vorgesehen werden kann oder zumindest eine mögliche
Verriegelungsstelle entfällt.
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Aus
der
DE 8025472 U1 ist
ein Schnäpper bekannt, bei dem an dem Halteteil eine begrenzt
verschiebliche und unter Federkraft stehende Riegeltasche zum Eingriff
eines über den Treibstangenbeschlag verlagerbaren Riegelzapfen
vorgesehen ist. Eine besondere nicht wirksame Stellung des Schnäppers
für eine Öffnungsstellung ist hierbei nicht vorgesehen.
Um in die Riegelstellung zu gelangen muss die Riegeltasche entgegen
der Federkraft durch den Riegel verlagert werden.
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Durch
die
DE 2458800 C2 ,
die
AT 369843 und die
EP 249683 B2 sind
Schnäpper bekannt, bei denen ein ortsfest an dem Rahmen
angebrachter und senkrecht zu einem Falz vortretender Riegel einer über
die Treibstange verschiebbaren Riegeltasche zuordenbar ist. Da die
Riegeltasche in Längsrichtung – entlang der Verschiebebewegung – nur
so angeordnet und/oder bemessen ist, dass der Riegel in einer Schaltstellung
in die Riegeltasche eingreifen kann, ist der Schnäpper
je nach Relativlage von Riegel und Riegeltasche wirksam oder unwirksam.
Durch die senkrechte Anordnung des Riegels kommt es insbesondere
aufgrund der engen Platzverhältnisse zu Mehrarbeit durch
Freistemmarbeiten. Zudem ist der durch den Riegel bei dessen Eingriff
in die Riegeltasche entstehende Widerstand bei jeder Betätigung des
Treibstangenbeschlages zu überwinden, was die Betätigung
des Beschlages unnötig erschwert. Schließlich
kommt noch hinzu, dass sich durch fertigungsbedingten Toleranzen
unterschiedliche Falzabstände ergeben können,
die bei einem zu geringen Abstand zu einem kaum überwindbaren
und bei einem zu großen Abstand eine nur geringe Haltekraft mit
sich bringt. Die beengten Platzverhältnisse senkrecht zu
den Falzflächen lassen einen nur geringen Federweg zu.
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Ausgehend
von der
DE 19506430
A1 stellt sich die Aufgabe, einen Schnäpper dahingehend
zu verbessern, dass die Nachteile des Standes der Technik vermieden
werden.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass zwischen dem
Riegel bzw. der Riegeltasche und dem Mitnehmer ein Schubrichtungsumkehrelement
wirksam ist, so dass die Schubrichtung der Treibstange des Treibstangenantriebs
und die Bewegungsrichtung des Riegels bzw. der Riegeltasche unterschiedlich
sind. Die so geschaffene Ausgestaltung eines Schnäppers
kann nun auch unterhalb des Gehäuses des Treibstangenantriebs
als schaltbarer Schnäpper vorgesehen werden.
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Wenn
zudem noch vorgesehen wird, dass das Schubrichtungsumkehrelement
ein ortsfest gelagertes Ritzel ist, welches zwischen dem Riegel
bzw. der Riegeltasche und dem Mitnehmer wirksam ist, wobei der Riegel
bzw. die Riegeltasche eine komplementär zu der Zahnung
des Ritzels ausgestalteten Zahnstangenabschnitt haben, so ergibt
sich hieraus eine besonders einfache und zugleich wirkungsvolle Ausgestaltung.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, dass der Riegel bzw. die Riegeltasche und
der Mitnehmer in einem Gehäuse längsverschiebbar
geführt sind, so dass der Schnäpper als einfach
zu handhabendes Bauteil bei Bedarf an dem Treibstangenantrieb vorgesehen werden
kann.
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Um
den engen Platzverhältnissen Rechnung zu tragen ist vorgesehen,
dass die Drehachse des Ritzels senkrecht zur Verschieberichtung
des Mitnehmers liegt.
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Eine
einfache Konstruktion sieht dabei vor, dass dem Ritzel in dem Gehäuse
eine Lagerbohrung zugeordnet ist, in der das Ritzel ortsfest aufgenommen
ist.
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Schließlich
kann noch vorgesehen werden, dass der Mitnehmer mittels einer Feder
kraftbeaufschlagt ist, die sich im Gehäuse abstützt
und die den Mitnehmer und den Riegel bzw. die Riegeltasche in verschiedene
Richtungen drängt. Dadurch wird die Schnäpperfunktion
des Riegels bzw. der Riegeltasche gewährleistet.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Zeichnungen. Es
zeigt:
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1 eine
Darstellung des Standes der Technik anhand einer Beschlaganordnung
in einem Katalog „Titan iP" – Register 7 – Einzelbauteile,
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2 in
einer vergrößerten Einzeldarstellung einen Schnäpper
in einem ersten Ausführungsbeispiel
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3 eine
Explosionsdarstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
des Schnäppers in einer Rückansicht,
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4 eine
Explosionsdarstellung nach 3 in einer
Ansicht von vorne und
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5 einen
Längsschnitt des Schnäppers nach 3 oder 4.
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Der
bekannte Stand der Technik wird in der 1 erläutert.
An dem Treibstangenantrieb 1 eines im Wesentlichen bekannten
Schubstangenbeschlages ist ein Schnäpper 2 oberhalb
und ein Schnäpper 3 unterhalb eines Gehäuses 4 des
Treibstangenantriebs angebracht. Der Treibstangenantrieb 1 weist ein
in dem Gehäuse 4 gelagertes Zahnrad auf, welches
in bekannter Weise von einem Mehrkantdorn eines Handhebels durchgriffen
wird und von diesem verschwenkt werden kann. Der hier nicht dargestellte Handhebel
lässt dabei ausgehend von einer angedeuteten Verschlussstellung 5 in
eine Drehöffnungsstellung 6 und eine Kippöffnungsstellung 7 schwenken.
Dabei wird die Treibstange 8 ausgehend von der Verschlussstellung 5 in
der Zeichnung nach unten verlagert. Ein mit der Treibstange 8 verbundenes Riegelelement 9 wird
dadurch aus seiner Verriegelungsposition 10, in der das
Riegelelement 9 einem Riegeleingriff 11 zugeordnet
ist, in der Darstellung nach unten verlagert. Das Riegelelement 9 nimmt dann
die in der 2 sichtbare Drehöffnungsposition 12 ein.
Bei einer weiteren Schwenkbewegung des Handhebels in die Kippöffnungsstellung 7 gelangt das
Riegelelement 9 schließlich in die mit 13 bezeichnete
Kippöffnungsposition.
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Es
ist ersichtlich, dass die Anordnung des Schnäppers 3 nur
an einer der Eingriffrichtung des Riegelelements 9 gegenüberliegenden
Seite erfolgen kann. Der Schnäpper 3 ist nämlich
so ausgelegt, dass dieser mit dem Riegeleingriff bzw. mit dem Riegelsteg 14 zusammenwirkt.
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In
der linken Darstellung ist die Anordnung eines Schnäppers
2 oberhalb
des Gehäuses
4 des Treibstangenantriebs
1 dargestellt.
Hier ist ein Schnäpper entsprechend der
DE 19506430 A1 vorgesehen,
dem ein Riegeleingriff
15 zugeordnet ist. Der Schnäpper
2 greift
mit einem Mitnehmerzapfen
16 in ein entsprechendes Langloch
der Treibstange
8 ein und durchgreift dabei ein Langloch
der Stulpschiene
17. Bei einer Verlagerung der Treibstange
8 nach
unten wird der Schnäpper
2 durch das Rückziehen
der Schnäpperkante
18 von dem Riegelsteg
19 gelöst.
Zur genauen Funktion wird auf die
DE 19506430 A1 verwiesen, auf die diesbezüglich
vollinhaltlich Bezug genommen wird. Die Anordnung des Schnäppers
2 relativ
zu dem Langloch in der Treibstange
8 ist so gewählt,
dass die Mitnahme der Schnäpperkante
18 erst erfolgt,
wenn die Treibstange
8 bzw. der Handhebel aus der Drehöffnungsstellung
6 in
die Kippöffnungsstellung
7 bewegt wird.
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Da
sich die Treibstange 8 dabei – wie vorstehend
bereits beschrieben – in der Zeichnung abwärts bewegen
muss, und bei einer Schaltbewegung ausgehend von der Drehöffnungsstellung 6 in
die Verschlussstellung 5 die Treibstange 8 nach
oben bewegt wird, kann der Schnäpper nur unterhalb des Riegelelements
angeordnet werden. Ein hier ebenfalls vorgesehenes Riegelelement
(z. B. ein Riegelelement 9) würde dabei mit dem
Schnäpper 3 kollidieren. Daher ist der Riegeleingriff 15 ausschließlich
für den Eingriff des Schnäppers 2 vorgesehen.
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In
den 2 bis 5 ist ein Schnäpper 20 dargestellt,
der anstelle des Schnäppers 2 oder 3 treten
kann. Der Schnäpper 20 ist mit einem Gehäuse 21 versehen
aus dem endseitig die Schnäpperkante 18 vorragt.
In der 2 ist die Schnäpperkante 18 kreissegmentförmig
ausgebildet, während diese in den 3, 4 eine
Pultform aufweist und eine Rastkante 22 hat.
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Der
Schnäpper 20 hat einen indirekt durch eine Feder 23 kraftbeaufschlagten
Riegel 24. Der Riegel 24 trägt im Ausführungsbeispiel
die Schnäpperkante 18, die in das Riegelelement 11 oder 15 eingreift.
Es kann abweichend von der Darstellung auch vorgesehen werden, dass
eine Riegeltasche vorgesehen ist, welche ein zugehöriges
Halteteil eingreift. Die Riegelelemente und die Riegeleingriffe
sind dabei entsprechend auszuformen. Nachstehend wird daher nur
entsprechend dem Ausführungsbeispiel von einem Riegel gesprochen.
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Der
Riegel 24 ist ebenfalls indirekt der Treibstange 8 entsprechend
der 1 des Schubstangenbeschlags über den
Mitnehmer 25 zugeordnet. Bei Kippöffnungsstellung 7 des
Schubstangenbeschlages wird der Riegel 24 außer
Eingriff gebracht wird, und zwar dadurch, dass zwischen dem Riegel 24 und
dem Mitnehmer 25 ein Schubrichtungsumkehrelement 26 wirksam
ist. Im Ausführungsbeispiel ist das Schubrichtungsumkehrelement 26 ein
ortsfest in dem Gehäuse 21 gelagertes Ritzel 27 ist,
welches zwischen dem Riegel 24 und dem Mitnehmer 25 wirksam
ist. Der Riegel 24 und der Mitnehmer 25 besitzt an
einem fingerartig vorragenden Ansatz 28 jeweils eine komplementär
zu der Zahnung 29 des Ritzels 27 ausgestalteten
Zahnstangenabschnitt 30, 31. Der Riegel 24 und
der Mitnehmer 25 sind in einem Gehäuse 21 längsverschiebbar
so geführt und angeordnet, dass sich die Zahnstangenabschnitte 30, 31 bezogen
auf das Ritzel 27 diametral gegenüberliegen. Die
Zahnstangenabschnitte 30, 31 sind identisch gestaltet
und weisen einen längs verlaufenden Kragen 32 auf.
Der Kragen 32 bewirkt eine höhere Belastungsfähigkeit
der Zahnstangenabschnitte 30, 31.
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Dem
Ritzel 27 ist in dem Gehäuse 21 eine Lagerbohrung 33 zugeordnet,
in die das Ritze) 27 mit einem Lagerzapfen 34 eingreift.
Das Gehäuse 21 ist mit einem Deckel 35 verschließbar,
der zur Lagerung des Ritzels 27 ebenfalls eine Lagerbohrung 36 aufweist,
die im Ausführungsbeispiel als Sacklochbohrung ausgeführt
ist und daher den Deckel 35 nicht durchdringt, so dass
das Ritzel 27 in axialer Richtung zwischen Deckel 35 und
Gehäuse 21 festgelegt ist.
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Wie
aus der 3 hervorgeht ist das Gehäuse 21 im
Wesentlichen U-förmig und entlang zweier Seiten offen.
Während die Längsbreitseite durch den Deckel 35 verschlossen
wird, tritt an der Kopfseite der Riegel 24 aus. Das Gehäuse 21 lässt
sich dementsprechend als Formteil aus Zinkdruckguss kostengünstig
herstellen.
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Die
Drehachse
37 des Ritzels
27 liegt senkrecht zur
Verschieberichtung des Mitnehmers
25 und des Riegels
24,
so dass die Abmessung
38 (
5) der gesamten
Schubrichtungsumkehrvorrichtung gering gehalten werden kann. Dadurch
kann der Schnäpper
20 im Falzraum auf der Stulpschiene
17 (
1)
liegend befestigt werden, wobei der Schnäpper
20 der
Stulpschiene
17 mit dem Deckel
35 zugewandt ist.
Der Mitnehmer
25 durchsetzt mit dem Kupplungszapfen
39 eine
Langlochausnehmung
40 des Deckels
35 und wird – entsprechend
der
DE 19506430 A1 mit
der Treibstange
8 gekoppelt. Zur Befestigung des Schnäppers
20 an
der Stulpschiene
17 ist in dem Gehäuse
21 eine
Bohrung
41 vorgesehen, welche koaxial zu einer Bohrung
42 im Deckel
35 verläuft.
Eine Befestigungsschraube kann daher das Gehäuse und den
Deckel
35 durchdringen und in der Stulpschiene
17 oder
dem Flügel selbst ein Widerlager finden. Dabei durchdringt
die Befestigungsschraube eine Langlochausnehmung
43 in
dem Riegel
24. Der Riegel
24 ist zur besseren
Führung in dem Gehäuse
21 mit einem Zapfen
44 versehen,
der in einer Kulisse
45 des Gehäuses
21 einsitzt.
Um die Relativausrichtung des Deckels
35 und des Gehäuses
21 zu
vereinfachen kann an dem Gehäuse
21 ein Positionierungszapfen
angebracht werden, der in eine entsprechende Bohrung des Deckels
35 eintaucht.
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Wie
aus der 5 ersichtlich ist der Mitnehmer 25 mittels
der Feder 23 kraftbeaufschlagt. Die Feder 23 stützt
sich einenends an dem Gehäuse 21 ab und ist dem
Mitnehmer 25 an einem Zapfen 46 zugeordnet, der
die als Spiralfeder ausbildete Feder 23 bereichsweise durchsetzt.
Die Feder 23 liegt in einer Tasche 47 des Mitnehmers 25 und
ist dadurch in Längsrichtung an einem Ausweichen gehindert.
Zusätzlich ist in dem Gehäuse 21 eine
Mulde vorgesehen, die koaxial zu dem Zapfen 46 verläuft.
Durch die Feder 23 werden der Mitnehmer 25 und
der Riegel 24 in verschiedene Richtungen gedrängt
und zwar der Mitnehmer 25 in Richtung des Pfeils 48 und
der Riegel in Richtung des Pfeils 49 (3).
Gelangt die Schnäpperkante in der Drehöffnungsstellung
mit dem Riegelsteg 14 in Kontakt, wird der Riegel 24 in
das Gehäuse 21 zurückgedrängt.
Bedingt durch das Schubrichtungsumkehrelement 26 in Form
des Ritzels 27 wird der Mitnehmer 25 entgegen
der Rückstellkraft der Feder 23 und entgegen der
Richtung des Pfeils 48 verlagert.
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Ausgehend
von der 1 kann der Schnäpper
daher anstelle des Schnäppers 3 vorgesehen werden.
Der Kupplungszapfen 39 des Mitnehmers 25 durchsetzt
dabei entsprechend dem Schnäpper 2 eine Langlochausnehmung
in der Stulpschiene 18. Wird die Treibstange 8 in
die Kippöffnungsstellung 13 verlagert, gelangt
der Mitnehmer 25 durch den Kupplungszapfen 39 mit
der Treibstange 8 in Verbindung. Der Mitnehmer 25 wird
entgegen dem Pfeil 48 verlagert. Durch die Kopplung des
Mitnehmers 25 und des Riegels 24 über
das Schubrichtungsumkehrelement 26 wird der Riegel 24 entgegen
der Richtung des Pfeils 49 verlagert und die Schnäpperkante 18 tritt nicht
mit dem Riegelsteg 14 in Wirkverbindung. Gleichwohl bleibt
für das Riegelelement 9 der Riegeleingriff 11 erhalten,
so dass das Riegelelement in der Verschlussstellung 10 hier
eingreifen kann. Schnäpper 20 und Riegelelement 9 greifen
von entgegenliegenden Seiten an dem Riegeleingriff 11 an.
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Analog
dazu kann der Schnäpper 20 den Schnäpper 2 ersetzen,
so dass der Riegeleingriff 15 für ein Zusammenwirken
mit einem Riegelelement 9 und dem Schnäpper 20 genutzt
werden kann. Es ist leicht ersichtlich, dass dadurch die Bevorratung
und Herstellung unterschiedlicher Schnäpper 2 und 3 entfällt.
Es ist auch ersichtlich, dass neben der genannten Ausgestaltung
der Schubrichtungsumkehrvorrichtung weitere Ausgestaltungen denkbar
sind, die eine gegenläufige Bewegung des Mitnehmers 25 und des
Riegels 24 bewirken.
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Durch
eine Einstellschraube 50 kann die Ausgangslage des Mitnehmers 25 beeinflusst
werden. Die Einstellschraube 50 ist in einem Gewinde des
Gehäuses 21 gelagert und wirkt über das
Schubrichtungsumkehrelement 26 indirekt auch auf den Riegel 24.
Toleranzen bei der Montage können dadurch ausgeglichen
werden.
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- 1
- Treibstangenantrieb
- 2
- Schnäpper
- 3
- Schnäpper
- 4
- Gehäuse
- 5
- Verschlussstellung
- 6
- Drehöffnungsstellung
- 7
- Kippöffnungsstellung
- 8
- Treibstange
- 9
- Riegelelement
- 10
- Verriegelungsposition
- 11
- Riegeleingriff
- 12
- Drehöffnungsposition
- 13
- Kippöffnungsposition
- 14
- Riegelsteg
- 15
- Riegeleingriff
- 16
- Mitnehmerzapfen
- 17
- Stulpschiene
- 18
- Schnäpperkante
- 19
- Riegelsteg
- 20
- Schnäpper
- 21
- Gehäuse
- 22
- Rastkante
- 23
- Feder
- 24
- Riegel
- 25
- Mitnehmer
- 26
- Schubrichtungsumkehrelement
- 27
- Ritzel
- 28
- Ansatz
- 29
- Zahnung
- 30
- Zahnstangenabschnitt
- 31
- Zahnstangenabschnitt
- 32
- Kragen
- 33
- Lagerbohrung
- 34
- Lagerzapfen
- 35
- Deckel
- 36
- Lagerbohrung
- 37
- Drehachse
- 38
- Abmessung
- 39
- Kupplungszapfen
- 40
- Langlochausnehmung
- 41
- Bohrung
- 42
- Bohrung
- 43
- Langlochausnehmung
- 44
- Zapfen
- 45
- Kulisse
- 46
- Zapfen
- 47
- Tasche
- 48
- Pfeil
- 49
- Pfeil
- 50
- Justier-/Einstellschraube
-
Die
Erfindung betrifft einen Schnäpper (20) für
eine Drehkipptür mit einem zwischen Flügel und Blendrahmen
angeordneten, federbelasteten Riegel (24) bzw. einer derartigen
Riegeltasche, der bzw. die in ein zugehöriges Halteteil
(11, 15) eingreift. Der Flügel ist mit
einem Schubstangenbeschlag ausgebildet ist, der Riegelelemente (9)
und diesen zugeordnete Riegeleingriffe (11, 15)
aufweist und das Halteteil wird von einem Riegeleingriff (11, 15)
gebildet oder getragen. Der Riegel (24) bzw. die Riegeltasche
ist dem Schubstangebeschlag über einen Mitnehmer (25)
zugeordnet und wird bei Kippffnungsstellung (7) des Beschlages
mittels eines Beschlagelementes von der Federkraft entlastet bzw.
außer Eingriff gebracht. Um eine universelle Verwendbarkeit
des Schnäppers zu erreichen ist vorgesehen, dass zwischen
dem Riegel (24) bzw. der Riegeltasche und dem Mitnehmer
(25) ein Schubrichtungsumkehrelement (26) wirksam
ist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19506430
A1 [0004, 0005, 0008, 0023, 0023, 0030]
- - DE 8025472 U1 [0006]
- - DE 2458800 C2 [0007]
- - AT 369843 [0007]
- - EP 249683 B2 [0007]