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DE202008006020U1 - Schneidemaschine zum Schneiden von Lebensmitteln - Google Patents

Schneidemaschine zum Schneiden von Lebensmitteln Download PDF

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DE202008006020U1
DE202008006020U1 DE202008006020U DE202008006020U DE202008006020U1 DE 202008006020 U1 DE202008006020 U1 DE 202008006020U1 DE 202008006020 U DE202008006020 U DE 202008006020U DE 202008006020 U DE202008006020 U DE 202008006020U DE 202008006020 U1 DE202008006020 U1 DE 202008006020U1
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DE202008006020U
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Gebrueder Graef GmbH and Co KG
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Gebrueder Graef GmbH and Co KG
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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26DCUTTING; DETAILS COMMON TO MACHINES FOR PERFORATING, PUNCHING, CUTTING-OUT, STAMPING-OUT OR SEVERING
    • B26D7/00Details of apparatus for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
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    • B26D7/0616Arrangements for feeding or delivering work of other than sheet, web, or filamentary form by carriages, e.g. for slicing machines
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Schneidemaschine zum Schneiden von Lebensmitteln, umfassend mindestens
– einen verfahrbaren, vorzugsweise im Querschnitt L-förmigen Schlitten (1) zur Aufnahme von Schneidgut, wobei
– der Schlitten (1) mindestens in eine waagerechte Lage und eine geneigte Lage verschwenkt werden kann,
– eine Anschlagfläche (2) zum Anlegen von Schneidgut,
– ein Schneidwerkzeug (3) zum Zerschneiden des Schneidguts
– eine Ablegevorrichtung (4) zum Ablegen des geschnittenen Schneidguts auf einem Tablett nach einem vorbestimmbaren Muster,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Sensoreinrichtung zur Detektion der Schlittenlage vorgesehen ist, wobei die Sensoreinrichtung einen kontaktlosen Näherungsschalter aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schneidemaschine mit einstellbarer Schlittenneigung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es sind Schneidemaschinen mit einem schwenkbaren und insbesondere im Querschnitt L-förmigen Schlitten bekannt. Vorzugsweise kann der Schlitten um eine Achse parallel zur Drehachse des rotierenden Messers geschwenkt werden. Hierdurch lassen sich Handhabungsvorteile für bestimmtes Schneidgut erzielen, da das Schneidgut bei geneigtem Schlitten wie in einer Mulde aufgenommen ist und der Schlitten eine vorteilhaftere Aufnahme für geeignetes Schneidgut darstellt.
  • Schneidemaschinen, insbesondere so genannte automatische Schneidemaschinen oder „Automaten", umfassen, neben dem eigentlichen Schneidwerkzeug, einen vorzugsweise motorisch angetriebenen Schlitten und eine motorisch angetriebene Ablegevorrichtung. Das auf dem Schlitten aufgenommene Schneidgut wird von dem Schlitten an dem Schneidwerkzeug vorbeigeführt und in Scheiben geschnitten. Die Ablegevorrichtung nimmt die geschnittenen Scheiben auf und legt sie in einem vorbestimmbaren Muster auf einem Tablett ab.
  • Bei den oben genannten Schneidemaschinen sind Schlitten und Ablegevorrichtung derart synchronisiert, dass ein zielgenaues Ablegen durch die Ablegevorrichtung stattfinden kann. Es wird dabei angestrebt, dass die Scheiben zielgerichtet, beispielsweise hintereinander und teilweise überlappend, auf dem Tablett abgelegt werden, so dass sich eine Reihe von Scheiben ergibt, wie sie aus den Auslagen von Fleischereien bekannt ist. Denkbar ist ferner selbstverständlich auch, dass alle Scheiben punktgenau in einer Schale abgelegt werden.
  • Das Muster, in dem die Scheiben auf dem Tablett abgelegt werden sollen, kann beispielsweise durch eine geeignete Steuer-Regeleinrichtung vorbestimmt werden, welche die Ablegvorrichtung steuert. Der Bewegungsablauf der Ablegevorrichtung ist jedoch auf einen vorbestimmten Übergabepunkt des geschnittenen Schneidguts von dem Schneidwerkzeug an die Ablegevorrichtung angepasst, wobei der Übergabepunkt wiederum davon abhängig ist, in welcher Lage, insbesondere Höhe, der Schlitten das Schneidgut dem Schneidwerkzeug zuführt. Wird der Schlitten geneigt, ändert sich zwangsläufig dieser Übergabepunkt und das Schneidgut wird nicht mehr so auf dem Tablett abgelegt, wie es das Programm für den Bewegungsablauf der Ablegevorrichtung vorsieht, welches üblicherweise für eine Zuführung ausgelegt ist, bei der das Schneidgut durch einen nicht geneigten Schlitten zugeführt wird. Entsprechend werden die geschnittenen Scheiben nicht mehr in dem ursprünglich gewünschten Muster auf dem Tablett abgelegt und es kann ferner zu Störungen beim Bewegungsablauf der Ablegevorrichtung kommen.
  • Es besteht nunmehr ein Bedarf, die Stellung des Schlittens zu bestimmen. Im Wesentlichen gilt es zwei Zustände zu bestimmen, einerseits die Normallage, in welcher der Schlitten nicht geneigt ist, vorzugsweise die Schlittenaufnahmefläche waagerecht ausgerichtet ist und eine geneigte Lage, bei welcher der Schlitten geneigt ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schneidemaschine bereitzustellen, bei der die Neigung des Schlittens in elektronisch auswertbarer Form auf einfache Art und Weise detektiert werden kann. Ferner soll eine unempfindliche Möglichkeit zur Detektion der Neigung bereitgestellt werden, die den Ansprüchen an die Nahrungsmittelverarbeitung genügt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass eine Sensoreinrichtung zur Detektion der Schlittenlage vorgesehen ist, wobei die Sensoreinrichtung einen kontaktlosen Näherungsschalter aufweist. Eine derartige Ausgestaltung der Sensoreinrichtung ermöglicht eine einfache Montage und der Zwischenraum der Komponenten der Sensoreinrichtung kann auf einfache Art und Weise sauber gehalten werden, welches insbesondere im Nahrungsmittelbereich eine vordringliche Rolle spielt.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass es sich bei der Sensoreinrichtung um einen Magneten und einen Reed-Kontakt handelt. Eine Kombination aus Magnet und Reed-Kontakt ist einfach und kostengünstig herstellbar und genügt insbesondere den Ansprüchen an einen Einsatz im Nahrungsmittelbereich, da die Sensoreinrichtung kontaktlos arbeiten kann, so dass der Zwischenraum auf einfache Art und Weise gesäubert und saubergehalten werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Magnet an dem Schlitten angebracht ist. Eine Anbringung des Magneten, vorzugsweise eines Permanentmagneten, am Schlitten bietet sich insbesondere deshalb an, da beispielsweise keine Kabel oder Schleifkontakte zwischen dem Gehäuse der Schneidemaschine und dem Schlitten verlegt werden müssen, die zusätzlich gesäubert werden müssten.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Reed-Kontakt an dem Gehäuse der Schneidemaschine, vorzugsweise an dem Messerschutzring, angebracht ist. Der Messerschutzring ist vorzugsweise fest mit dem Gehäuse der Schneidemaschine verbunden, so dass die Kabel des Reed-Kontaktes entsprechend innerhalb des Gehäuses verlegt werden können und entsprechend keinen Einfluss auf die Handhabbarkeit oder Reinigungsmöglichkeit der Schneidemaschine haben.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Seitenansicht mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 2 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Ansicht von vorne mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 3 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Draufsicht mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 4 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Seitenansicht mit dem Schlitten in geneigter Lage;
  • 5 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Ansicht von vorne mit dem Schlitten in geneigter Lage;
  • 6 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Draufsicht mit dem Schlitten in geneigter Lage;
  • 7 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Seitenansicht mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 8 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Draufsicht mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 9 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer perspektivischen Ansicht mit dem Schlitten in waagerechter Lage;
  • 10 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Seitenansicht mit dem Schlitten in geneigter Lage;
  • 11 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer Draufsicht mit dem Schlitten in geneigter Lage;
  • 12 eine erfindungsgemäße Schneidemaschine in einer perspektivischen Ansicht mit dem Schlitten in geneigter Lage.
  • Eine erfindungsgemäße Schneidemaschine umfasst im Wesentlichen einen Schlitten 1 mit einem L-förmigen Querschnitt, eine Anschlagfläche 2, ein Schneidwerkzeug mit einem rotierenden kreisförmigen Messer 3, sowie eine Ablegevorrichtung 4.
  • Die Ablegevorrichtung 4 ist in den Abbildungen nur teilweise bzw. schematisch dargestellt, um die Darstellbarkeit der Details der Schneidemaschine zu verbessern. Die Ablegevorrichtung entspricht insoweit dem Stand der Technik, so dass dem Fachmann die Details bekannt sind.
  • Der Schlitten 1 ist verfahrbar gegenüber der Anschlagfläche 2 und dem Messer 3 angeordnet, so dass das auf dem Schlitten 1 aufgenommene Schneidgut durch das Messer 3 in Scheiben geschnitten werden kann. Das Schneidgut liegt dabei vorzugsweise auf einer Schlittenauflagefläche 10 des Schlittens 1 auf. Die Scheiben werden an die Ablegevorrichtung 4 übergeben und entsprechend auf einem Tablett in einem vorbestimmbaren Muster abgelegt. Das Tablett ist in den Figuren nicht explizit dargestellt. Es wird jedoch auf einer mit 8 gekennzeichneten Tablettfläche abgestellt. Die Ablegevorrichtung 4 umfasst im Wesentlichen einen Kippschlitten und einen Kettenrahmen.
  • Es ist weiterhin vorgesehen, dass der Schlitten 1 um eine Achse 5 schwenkbar aufgenommen ist. Vorzugweise ist die Achse 5 parallel zur Drehachse des rotierenden Messers 3 angeordnet. Mittels dieser Achse 5 kann der Schlitten 1 zwischen mindestens einer waagerechten Lage der Schlittenauflagefläche 10 in eine geneigte Lage, d. h. nicht waagerechte Lage der Schlittenauflagefläche 10 verschwenkt werden. In der geneigten Lage des Schlittens 1 wirkt die L-förmige Gestalt des Schlittens wie eine Mulde, so dass sich eine bessere Aufnahme von Schneidgut sicherstellen lässt. Andererseits wird das Schneidgut in der geneigten Lage des Schlittens 1 in einer anderen Position zugeführt, als dies bei einer waagerechten Lage des Schlittens 1 des Fall wäre, wodurch sich der Übergabepunkt der geschnittenen Scheibe von dem Messer an die Ablegevorrichtung 4 ändert.
  • Soll nunmehr das Ablegen der geschnittenen Scheiben gemäß einem vorbestimmten Programm erfolgen, so ist es notwendig die Neigung des Schlittens 1 zu kennen und den Bewegungsablauf der Ablegevorrichtung 4 an den geänderten Übergabepunkt anzupassen. In der Regel ist der Bewegungsablauf bzw. das Ablegeprogramm für einen waagerechten Schlitten 1, insbesondere eine waagerechte Schlittenauflagefläche 10, geschrieben, so dass eine Anpassung der Parameter bei geneigtem Schlitten 1 stattfinden muss.
  • Eine Bestimmung der Lage des Schlittens 1 findet erfindungsgemäß durch eine Kombination eines Reed-Kontaktes 6 und eines Magneten 7, vorzugsweise eines Permanentmagneten statt. Der Magnet 7 ist vorzugsweise an dem beweglichen Schlitten 1 befestigt, wohingegen der Reed-Kontakt 6 an dem feststehenden Gehäuse der Schneidemaschine, vorzugsweise an einem Messerschutzring 9 angebracht ist. Als Gehäuse 11 der Schneidemaschine ist insbesondere der feststehende Grundkörper der Schneidemaschine anzusehen, in dem beispielsweise Antrieb, Mechanik oder Verkabelung untergebracht ist. Denkbar sind selbstverständlich auch weitere kontaktlose Näherungsschalter, wie beispielsweise kapazitive Schalter oder ähnliche Einrichtungen.
  • Sofern der Schlitten 1 in einer üblichen Gebrauchssituation in waagerechter Lage hin und her verschoben wird, fährt auch der Magnet 7 stets an dem Reed-Kontakt vorbei, so dass der Reed-Kontakt entsprechend geschlossen wird und diese Information von einer geeigneten Steuer-Regel Einrichtung als waagerechte Lage des Schlittens 1 ausgewertet werden kann.
  • Ist der Schlitten 1, insbesondere die Schlittenauflagefläche 10, geneigt, ist es unmöglich, dass der Magnet 7 in die Nähe des Reed-Kontaktes 6 gelangen kann, d. h. der Magnet 7 fährt bei einer Bewegung des Schlittens 1 stets an dem Reed-Kontakt 6 vorbei, ohne dass der Reed-Kontakt 6 angesteuert werden würde. Für die Steuer-Regel Einrichtung ist dies die Information, dass der Schlitten 1 geneigt ist.
  • Die Verfahrrichtung des Schlittens 1 zum Heranführen des Schneidguts an das Schneidwerkzeug ist in beiden Fällen, d. h. waagerechte Lage oder geneigte Lage, stets dieselbe und mit einem Doppelpfeil X in den 1 und 4 angedeutet.
  • Entsprechend den Informationen, die durch den Reed-Kontakt 6 abgefragt werden können, kann der Bewegungsablauf der Ablegevorrichtung 4 entsprechend angepasst werden, so dass trotz einer, bedingt durch die Neigung des Schlittens 1, unterschiedlichen Zuführung des Schneidguts, die gleiche Ablage des geschnittenen Schneidguts gemäß dem vorbestimmten Muster gewährleistet werden kann.
  • Es werden nachfolgende Bezugszeichen in den Abbildungen verwendet:
  • 1
    Schlitten
    2
    Anschlagfläche
    3
    Schneidwerkzeug/Messer
    4
    Ablegevorrichtung
    5
    Achse
    6
    Reed-Kontakt
    7
    Magnet
    8
    Tablettfläche
    9
    Messerschutzring
    10
    Schlittenauflagefläche
    11
    Gehäuse

Claims (4)

  1. Schneidemaschine zum Schneiden von Lebensmitteln, umfassend mindestens – einen verfahrbaren, vorzugsweise im Querschnitt L-förmigen Schlitten (1) zur Aufnahme von Schneidgut, wobei – der Schlitten (1) mindestens in eine waagerechte Lage und eine geneigte Lage verschwenkt werden kann, – eine Anschlagfläche (2) zum Anlegen von Schneidgut, – ein Schneidwerkzeug (3) zum Zerschneiden des Schneidguts – eine Ablegevorrichtung (4) zum Ablegen des geschnittenen Schneidguts auf einem Tablett nach einem vorbestimmbaren Muster, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sensoreinrichtung zur Detektion der Schlittenlage vorgesehen ist, wobei die Sensoreinrichtung einen kontaktlosen Näherungsschalter aufweist.
  2. Schneidemaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung einen Magneten (7) und einen Reed-Kontakt (6) aufweist.
  3. Schneidemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnet (7) an dem Schlitten (1) angebracht ist.
  4. Schneidemaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Reed-Kontakt (6) in dem Gehäuse der Schneidemaschine, insbesondere in einem Messerschutzring (9), untergebracht ist.
DE202008006020U 2007-05-04 2008-04-30 Schneidemaschine zum Schneiden von Lebensmitteln Expired - Lifetime DE202008006020U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2013050232A1 (de) * 2011-10-06 2013-04-11 Bizerba Gmbh & Co. Kg Scheibenschneidemaschine mit verschwenk- und verriegelbarem schlitten
EP3498441A1 (de) 2017-12-18 2019-06-19 Bizerba SE & Co. KG Schneidemaschine für lebensmittel

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WO2013050232A1 (de) * 2011-10-06 2013-04-11 Bizerba Gmbh & Co. Kg Scheibenschneidemaschine mit verschwenk- und verriegelbarem schlitten
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US10543613B2 (en) 2017-12-18 2020-01-28 Bizerba SE & Co. KG Cutting machine for food

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