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Die
Erfindung betrifft eine Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung,
insbesondere einem Hochdruckreinigungsgerät, bestehend aus einem Flüssigkeitsrohr
und einer Sprühdüse, wobei
das Flüssigkeitsrohr
mit einem Zulauf für
eine Flüssigkeit verbunden
ist.
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Insbesondere
Hochdruckreinigungsgeräte sind
mit einer derartigen Waschlanze ausgerüstet. Vorteilhafterweise ist
das Flüssigkeitsrohr
an seinem Ende leicht abgewinkelt, um mit ihm auch an unzugänglichen
Stellen den Flüssigkeitsstrahl
hinleiten zu können.
Zwischen einem Zulauf und dem Flüssigkeitsrohr
ist vorteilhafterweise ein Sperrventil vorgesehen, mit dem der Flüssigkeitsstrahl
abgestellt oder eingestellt werden kann.
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Bei
Selbstbedienungsautowaschplätzen, sind
in der Regel an einem Waschplatz mehrere Waschlanzen vorgesehen.
Mit einer ersten Waschlanze wird beispielsweise Reinigungsmittel
auf den zu waschenden Gegenstand aufgetragen. Da das Reinigungsmittel
die zu waschende Oberfläche
nur benetzen und nicht gleich ablaufen soll, wird das Reinigungsmittel
mit einem Niederdruck, beispielsweise zwischen 5 und 10 bar, aufgebracht.
Durch eine Düse am
Ende der Waschlanze wird der Sprühstrahl
vernebelt, sodass die Verteilung des Reinigungsmittels oder auch
Schaumes gleichmäßig über die
gesamte Oberfläche
erfolgen kann.
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Nach
einer Einwirkzeit wird mit einem Hochdruckreinigungsgerät über eine
weitere Waschlanze das Reinigungsmittel sowie die gelösten Schmutzpartikel
von der Oberfläche
heruntergewaschen.
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Für einen
Selbstbedienungswaschplatz sind somit mehrere Waschlanzen notwendig.
Des Weiteren ist bei den bekannten Selbstbedienungswaschplätzen eine
doppelte Pumpenausstattung notwendig. Mit einem ersten Pumpenkreislauf
werden die mit Niederdruck betriebenen Schaumbildner versorgt. Das
Absprühen
erfolgt bei deutlich höheren Drücken, für die ein
weiterer Maschinenpark vorzuhalten ist. Dies hat natürlich den
Nachteil, dass durch die verschiedenen Waschlanzen die Anschaffungs- und
Unterhaltskosten hoch sind.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, den verhältnismäßig hohen Geräteaufwand
bei den bekannten Autowaschplätzen
zu reduzieren.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass dem Flüssigkeitsrohr
ein weiteres Rohr, ein Leitungsrohr, zugeordnet ist. Mit einer derartigen
Anordnung ist für
das Aufbringen von Reinigungsmittel zum Beispiel als Schaum oder
als Flüssigkeit
und dem anschließenden
abspülenden
Flüssigkeitsstrahl
nur ein Arbeitsgerät
notwendig. Beide Rohre, das Flüssigkeitsrohr
und das Leitungsrohr, sind mit einem Verbindungsmittel miteinander
verbunden. Vorteilhafterweise ist ein Handgriff vorgesehen. Ein
Wechsel zwischen zwei Waschlanzen ist dann nicht mehr notwendig,
sondern es wird mit einer Waschlanze das Reinigungsmittel aufgetragen, Schmutz
und Reinigungsmittel abgewaschen und Klarspüler, Konservierer und/oder
ein Wachs aufgetragen.
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Durch
den erfindungsgemäßen Einsatz
der Waschlanzen, insbesondere bei entsprechenden Autowaschplätzen, wird
es grundsätzlich
möglich,
dass die Hälfte
des Pumpenparks eingespart werden kann, da zum Beispiel alles nur
noch mit dem Hochdruckpumpenkreislauf versorgt wird. Sollte tatsächlich in
gewissen Anwendungsfällen
auch ein Niederdruckbereich benötigt
werden, so kann dies mit einer entsprechenden Drossel in dem entsprechenden Rohr
erreicht werden. Damit fällt
zum einen ein erheblicher Investitionsaufwand, aber auch ein entsprechender
Wartungsaufwand für
den Pumpenpark weg, die Kosten sinken entsprechend.
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Natürlich verringert
sich der Aufwand auch dadurch, dass nun auch eine deutlich geringere
Anzahl von Waschlanzen vorzuhalten und zu warten sind.
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Aber
auch der Energieverbrauch im Winter sinkt. Es ist bekannt, im Winter
die Waschlanzen mit entsprechend aufgewärmten Wasser vor dem Einfrieren
zu bewahren. Durch entsprechende Bypassöffnungen wird die Waschlanze
regelmäßig von
warmen Wasser durchspült
und somit gegen ein Einfrieren geschützt. Durch eine geringere Anzahl
von eingesetzten Waschlanzen wird natürlich auch hier der Energieverbrauch
entsprechend reduziert.
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Mit
dieser Waschlanze kann beispielsweise über das Flüssig keitsrohr eine Flüssigkeit
mit einem hohen Druck und im Leitungsrohr mit einem niedrigen Druck,
zum Beispiel nach einer Drossel geleitet werden. Auch können verschiedene
Flüssigkeiten nacheinander
verwendet werden. Die erfindungsgemäße Waschlanze ist sehr individuell
einsetzbar, der Komfort beim Reinigen von Gegenständen wird
somit erhöht.
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Nach
einer ersten Ausführung
ist dem Flüssigkeitsrohr
und dem Leitungsrohr je ein eigener Zulauf zugeordnet. Das Flüssigkeitsrohr
selbst ist mit einem Leitungswasseranschluss direkt verbunden oder
es ist ein Hochdruckgerät
zwischengeschaltet, das den Wasserdruck weiter erhöht.
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Vorteilhafterweise
liegt der Wasserdruck als Hochdruck über 15 bar, zum Beispiel ab
20, 30, 40 oder 60 bar, vorteilhafterweise jedoch zwischen 80 und
100 bar, sodass ein ausreichender Druck besteht, um festsitzende
Schmutzpartikel an dem zu reinigenden Gegenstand zu lösen. Das
Leitungsrohr ist mit einem weiteren Zulauf verbunden, über den Reinigungsmittel,
Konservierungsmittel oder Wachs auf dem zu reinigenden Gegenstand
aufgetragen werden kann.
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Zwischen
dem Zulauf und dem Flüssigkeitsrohr
und dem Zulauf und dem Leitungsrohr ist zumindest ein Sperrventil
vorgesehen, mit dem der Flüssigkeitsstrahl
unterbrochen werden kann. Durch ein Mischventil können die
von den beiden Zuläufen kommende
Flüssigkeit
untereinander gemischt werden. Auf diese Weise ist es möglich, über den
einen Zulauf beispielsweise reines Wasser und über den anderen Zulauf Zusätze beizumischen
und über
das Leitungs- und das Flüssigkeitsrohr
weiterzuleiten. Ein Umschaltventil ermöglicht das Umstellen des Flüssigkeitsstroms
auf das Flüssigkeitsrohr
oder auf das Leitungsrohr, wobei das Zumischen von Zusätzen über eine
Mischvorrichtung, die vor dem Zulauf angeordnet ist, erfolgt.
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Vorteilhafterweise
ist an dem Ventil ein Hebel angeordnet. Durch Umlegen des Hebels
wird das Ventil gesteuert. Für
eine gute Zugänglichkeit
und Bedienbarkeit ist der Hebel möglichst groß ausgebildet. Es hat sich
als günstig
herausgestellt, den Hebel derart lang auszubilden, dass er mit der
ganzen Hand ergriffen werden kann. Es hat sich auch als geeignet erwiesen,
zwischen Zulauf und Waschlanze einen Griff, insbesondere einen Pistolengriff
anzuordnen. Das Ventil wird dann über einen Druckschalter, der am
Griff/Pistolengriff angeordnet ist, als Sperrventil betätigt. Die
Waschlanze wird nach einer Ausführung auf
den Griff aufgeschraubt. Außer
einer Schraubverbindung ist gegebenenfalls auch eine Bajonettverbindung
oder auch andere bekannte lösbare
Verbindungen vorgesehen. Durch diese lösbare Verbindung kann die Waschlanze
für Wartungsarbeiten
leicht ausgetausch werden. Der Griff ist vorteilhafterweise als
Pistolengriff ausgebildet. Dem Sperrventil nachgeordnet ist dann
das Umschaltventil als handbetätigtes
Ventil mit einem entsprechenden Handhebel oder -griff vorgesehen.
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Das
Ventil kann auch mit einer elektrischen Steuerung versehen sein.
Durch Betätigen
eines Schalters an dem Griff wird das Ventil geschaltet. Nach einer
weiteren Variante ist der Schalter an einem Bedientableau angeordnet.
Gekoppelt mit einer Zeitschaltuhr wird gegebenenfalls die Menge
des Wassers und/oder der Zusätze
vorgegeben. Über mehrere
Schalter oder Hebel am Bedientableau kann der Benutzer möglicherweise
auch individuell die Menge an reinem Wasser oder die Auswahl der
Zusätze
steuern.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
werden Flüssigkeits-
und Leitungsrohr von einem gemeinsamen Zulauf gespeist. Es ist dann
nur ein Schlauch notwendig, der das Wasser oder ein mit Zusätzen versehenes
Wasser von einem Vorratsbehälter
weiterleitet. Das Mischen der Flüssigkeit
erfolgt beispielsweise über
ein Bedienpult, das eine Mischvorrichtung steuert.
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Nach
einer weiteren Variante der Erfindung ist es auch möglich, dass
die Flüssigkeit
gleichzeitig durch das Flüssigkeits-
und Leitungsrohr fließt,
wobei möglicherweise
durch das Flüssigkeitsrohr
das reine Wasser und durch das Leitungsrohr ein Zusatz geleitet
wird. Vorteilhafterweise jedoch wird jeweils nur das Flüssigkeitsrohr
oder das Leitungsrohr mit der Flüssigkeit
versorgt.
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Das
Ventil, das Sperr-, Misch- oder Umschaltventil, ist händisch oder
elektrisch betätigbar.
In den meisten Fällen
wird das Ventil händisch
betätigt. Jedoch
ist es auch denkbar, ein Elektroventil über einen Schalter anzusteuern.
Dieser Schalter kann an der Waschlanze direkt angeordnet sein. Nach
einer weiteren Ausführung
ist der Schalter jedoch an einem Bedientableau vorgesehen und gegebenenfalls
mit einer Zeitschaltuhr verbunden, die den Zulauf von Reinigungslösung, Waschwasser
und anschließenden
Konservierer entsprechend vorgibt.
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Das
Flüssigkeitsrohr
ist vorteilhafterweise als Strahlrohr ausgebildet. Die Flüssigkeit,
die durch das Strahlrohr auf den zu waschenden Gegenstand auftrifft,
weist einen höheren
Druck auf, als die Flüssigkeit
die durch das Leitungsrohr auf den zu reinigenden Gegenstand gelenkt
wird.
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Mit
der Flüssigkeit
aus dem Strahlrohr kann der Gegenstand vorgereinigt und später nachgereinigt
werden. Zwischenzeitlich wird über
das Leitungsrohr die Reinigungsflüssigkeit aufgebracht. An der
Austrittsöffnung
des Strahlrohrs ist vorteilhafterweise eine Düse vorgesehen. Diese Strahlrohrdüse besteht
im Wesentlichen aus einem schmalen Schlitz, der den Flüssigkeitsstrahl
auffächert.
Der Flüssigkeitsstrahl
ist dann breiter als hoch. Mit diesem Strahl können auch unzugängliche
Stellen an dem Gegenstand oder auch nutartige Vertiefungen gut gereinigt
werden. Durch diese Ausbildung des Strahls wird auch Flüssigkeit
eingespart, da bei Behandlung von Rändern, bei entsprechender Ausrichtung
des Strahls, nicht so viel Flüssigkeit
ungenutzt am zu reinigenden Gegenstand vorbeiströmt.
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Das
Leitungsrohr ist als Schaumrohr vorgesehen. Mit dem Leitungsrohr
wird die Reinigungsflüssigkeit,
Konservierungsmittel oder Wachs und dergleichen aufgetragen. Diese
Mittel müssen
jedoch sehr fein verteilt auf den Gegenstand aufgebracht werden,
weshalb sich das Auftragen über
das Strahlrohr nicht eignet. Die Flüssigkeit, die durch das Schaumrohr
geleitet wird, wird deshalb aufgeschäumt, was durch mehrere Möglichkeiten
erfolgt.
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Ein
wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, dass
die Aufbereitung von Schaum mit Hilfe des Leitungsrohres beziehungsweise
des Schaumrohres mit dem gleichen Druck erfolgt, der auch auf die
Flüssigkeit
wirkt, die im Strahlrohr fließt.
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Eine
erste Möglichkeit
besteht darin, das Volumen des Flüssigkeitsstrahls durch Zuführen von Luft
zu erhöhen.
Dies erfolgt beispielsweise durch eine Injektor, der wie eine Wasserstrahlpumpe
wirkt. Durch eine Luftzufuhröffnung
wird Luft eingezogen und unter den Flüssigkeitsstrahl gemischt. Ein
anschließendes
Aufweiten der Öffnung
entlässt
das Luft-Wasser-Gemisch. Anschließend wird das Luft-Wasser-Gemisch
durch Öffnungen
einer Streuplatte gepresst, wodurch Zerstäubungen entstehen, die die
Tenzide des Reinigungsmittels zum Schäumen bringen. Am Ende der Waschlanze
ist eine weitere Düse
vorgesehen, die im folgenden als Lanzendüse bezeichnet wird. Diese Lanzendüse besteht aus
einem Strahlaustrittsbereich und einem Schaumaustrittsbereich. Der
Strahlaustrittsbereich ist im Wesentlichen mittig angeordnet und
lässt den
Strahl, der aus dem Strahlrohr beziehungsweise der Strahlrohrdüse austritt,
ungehindert austreten. Vorteilhafterweise ist der Strahlaustrittsbereich
oval oder linsenförmig
ausgebildet und dem gefächerten
Flüssigkeitsstrahl, der
aus dem Strahlrohr austritt, angepasst. Die aus dem Strahlrohr austretende
Flüssigkeit
wird so nicht behindert. Um den Strahlaustrittsbereich der Lanzendüse ist konzentrisch
ein Schaumaustrittsbereich vorgesehen. Dieser Schaumaustrittsbereich
besteht nach einer Variante auch aus verschiedenen Durchbrüchen. Nach
einer weiteren Variante besteht der Schaumaustrittsbereich aus einem
schmalen Spalt, der ringartig um den Strahlaustrittsbereich herum
angeordnet ist. Der Spalt wird durch die als Hülse ausgebildete Lanzendüse gebildet,
die auf einem das Flüssigkeits-
und Leitungsrohr umgebenden Gehäuse
aufschraubbar ist. Der Spalt wird von der Innenwand der Hülse und
der Außenwand
des Strahlrohres oder der Strahlrohrdüse begrenzt. Ein ringartiger
Vorsprung an der Innenwand der Hülse
verringert die lichte Weite des Spaltes.
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Um
die Schaumentwicklung der Reinigungsflüssigkeit zu erhöhen, ist
in dem Flüssigkeitsfluß des Schaumrohres
ein Schaumentwickler vorgesehen. Dieser besteht vorteilhafterweise
aus einem Netz oder Gitter, insbesondere einem feinmaschigen Netz oder
Gitter, wobei hier mehrere Lagen hintereinander angeordnet sind.
Diese Netze oder Gitter bilden Störstellen im Stromfluß, sodass
ein Zerstauben entsteht, die die Schaumbildung begünstigen.
Vorteilhafterweise ist das Netz oder das Gitter meanderförmig in einem
rohrförmigen
Zylinder angeordnet.
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Das
Flüssigkeitsaustrittsende
der Waschlanze ist vorteilhafterweise mit einem Schutzelement versehen,
das zum einen die Waschlanze selbst und zum anderen den zu waschenden
Gegenstand vor Stößen und
Verkratzen schützt.
Vorteilhafterweise ist die Lanzendüse als Schutzelement ausgebildet.
Sie besteht entweder selbst vollständig aus einem Kunststoff oder
ist mit einem Kunststoff ummantelt, der die Stöße dämpft.
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Ein
besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass beide Rohre,
das Strahlrohr als auch das Schaumrohr, mit einer Flüs sigkeit
gespeist werden, die mit Hochdruck der Waschlanze zugeführt werden.
Durch die Ausbildung des Strahlrohrs weist der Flüssigkeitsstrom
beim Austritt aus dem Strahlrohr weiterhin einen sehr hohen Druck > 15 bar, insbesondere
einen Druck zwischen 80 und 100 bar auf, während der Druck im Schaumrohr
durch den Injektor, die Streuplatte, den Schaumentwickler und dem
Schaumaustrittsbereich derart reduziert wird, dass der Flüssigkeitsstrahl
in einen feinen Sprühnebel
umgewandelt wird.
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Des
Weiteren umfasst die Erfindung natürlich auch eine Reinigungsvorrichtung,
welche mit einer Waschlanze, wie vorher beschrieben, ausgestattet
ist. Die erfindungsgemäßen Vorzüge treten
insbesondere an der Reinigungsvorrichtung hervor, da bei ihr der
Aufwand für
den Pumpenpark entsprechend reduziert wird und durch den Einsatz
der erfindungsgemäßen Waschlanze
der Bedienungskomfort erheblich erhöht wird, da der Bediener mit
dem Einsatz der erfindungsgemäßen Waschlanze
alle gewünschten
Betriebsmodi, die beim Reinigen eines Fahrzeugs notwendig sind,
durchführen
kann und ein Wechsel der Waschlanze nicht mehr notwendig ist.
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Ein
besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Waschlanze besteht darin,
dass bestehende Waschplätze
sofort umgerüstet
werden können.
An die vorhandenen Hochdruckreinigungsgeräte wird die Waschlanze direkt
angeschlossen. Der Niederdruckanschluss kann dann stillgelegt werden,
weil die erfindungsgemäße Waschlanze
nur einen Hochdruckzulauf benötigt.
Durch den Einsatz des Schaumrohres wird auch unter Einsatz von Hochdruck
Waschlösung
beziehungsweise Konservierungsmittel aufgeschäumt.
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Im
Folgenden ist die Erfindung anhand einer Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigt:
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1a, 1b schematische
Darstellung je einer erfindungsgemäßen Waschlanze;
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2a ein
erstes Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Waschlanze;
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2b die
erfindungsgemäße Waschlanze in
Explosionsdarstellung;
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3 ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Waschlanze
in Explosionsdarstellung;
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4a, 4b ein
Injektor nach der Erfindung in Seitenansicht und in Draufsicht geschnitten;
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5a, 5b eine
Streuplatte nach der Erfindung in Seitenansicht geschnitten und
in Draufsicht;
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6a, 6b eine
erste Ausführung
einer Lanzendüse
in Seitenansicht, geschnitten und in Draufsicht nach der Erfindung
und
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7 eine
weitere Ausführung
der Lanzendüse
nach der Erfindung.
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1 zeigt eine schematische Darstellung der
erfindungsgemäßen Waschlanze 1,
bestehend aus zwei Zuläufen 2 und 2', einem Flüssigkeitsrohr 3 und
einem Leitungsrohr 4. Zwischen den Zuläufen 2, 2' und dem Flüssigkeits-
beziehungsweise Leitungsrohr 3, 4 ist eine Schaltvorrichtung 5 angeordnet,
mit der die Flüssigkeitszufuhr
von den Zuläufen 2, 2' auf das Flüssigkeits- und/oder Leitungsrohr 3 und 4 steuerbar
ist. In der Schaltvorrichtung 5 sind Ventile angeordnet
oder es ist als Ventil ausgebildet. Ein erstes Ventil besteht aus
einem Sperrventil, das die Zuleitung der Flüssigkeit durch den Zulauf 2 zum
Flüssig keitsrohr 3 steuert.
Ein gleiches Sperrventil ist zwischen dem Zulauf 2' und dem Leitungsrohr 4 vorgesehen.
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In
der Schaltvorrichtung 5 kann jedoch auch ein Umschaltventil
vorgesehen sein, welches die Flüssigkeit
aus dem Zulauf 2 oder 2' zu dem Flüssigkeitsrohr 3 oder
dem Leitungsrohr 4 steuert.
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Ebenfalls
kann in der Schaltvorrichtung 5 ein Mischventil vorgesehen
sein, das die beiden Flüssigkeiten
aus Zulauf 2 und Zulauf 2' vermischt und entweder in das
Flüssigkeitsrohr 3 oder
Leitungsrohr 4 oder in beide Rohre 3, 4 gleichzeitig
leitet.
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In 1b ist
ebenfalls schematisch die erfindungsgemäße Waschlanze 1 dargestellt.
Bei dieser Ausführung
ist nur ein Zulauf 2 vorhanden. In der Schaltvorrichtung 5 sind
ebenfalls, wie bei der Ausführung
nach 1a, ein Sperr-, ein Umschalt- und/oder ein Mischventil vorgesehen.
Die im Folgenden dargestellten Waschlanzen 1 entsprechen
der Ausführung
nach 1b.
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In 2a ist
eine Waschlanze 1 in zusammengesetzter Ausführung dargestellt. 2b zeigt die
gleiche Waschlanze 1 in Explosionsdarstellung. Gleiche
Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Über einen
Zulauf 2, der mit einem Schlauch verbunden sein kann, wird
eine Flüssigkeit
zugeleitet. Die Flüssigkeit
gelangt über
eine Schaltvorrichtung 5, die hier mit einem Umschaltventil 6 versehen ist,
wahlweise in das Flüssigkeitsrohr 3 oder
in das Leitungsrohr 4. Der Durchmesser des Flüssigkeitsrohres 3 ist
vorteilhafterweise über
die gesamte Länge
gleich. Das Flüssigkeitsrohr 3 wirkt
als Strahlrohr, bei dem die vom Zulauf 2 kommende Flüssigkeit
ungehindert bis zur Austrittsöffnung 3/1 des
Flüssigkeitsrohres 3 gelangt.
Vorteilhafterweise wird die Flüssigkeit
mit Hochdruck vom Zulauf in das Flüssigkeitsrohr 3 geleitet
und tritt mit einem Druck > 15
bar (Hochdruck), ins besondere zwischen 80 bar und 100 bar aus der Öffnung 3/1 des
Flüssigkeitsrohres 3 aus. Mit
diesem Druck läßt sich
Schmutz, beispielsweise bei Fahrzeugen, leicht entfernen.
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Vorteilhafterweise
ist die Austrittsöffnung 3/1 des
Flüssigkeitsrohres 3 mit
einer Strahlrohrdüse 7 versehen.
Die Strahlrohrdüse 7 besteht
aus einer schlitzförmigen
Austrittsöffnung 7/1,
die bewirkt, dass der Strahl, welcher aus dem Leitungsrohr 3 austritt, aufgefächert wird.
Der Strahl ist breiter als hoch. Mit einer derartigen Ausbildung
des Flüssigkeitsstrahls wird
ein optimales Waschergebnis erzielt. Durch die Verengung des Flüssigkeitsstrahls
durch die Strahlrohrdüse 7 wird
auch der Druck der Flüssigkeit,
die aus der Waschlanze 1 austritt, weiter erhöht. Schmutzpartikel,
insbesondere festsitzende Schmutzpartikel lassen sich so leichter
entfernen.
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Neben
dem Flüssigkeitsrohr 3 ist
ein Leitungsrohr 4 angeordnet. Dieses Leitungsrohr 4 ist dazu
vorgesehen, auf dem zu reinigenden Gegenstand ein Reinigungsmittel
wie Tenside, Klarspüler oder
ein Wachs aufzutragen. Dieses Leitungsrohr 4 hat die Funktion
eines Schaumrohres. Es ist wesentlich kürzer als Flüssigkeitsrohr 3 ausgebildet.
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An
der Austrittsöffnung
des Leitungsrohres 4 ist, um das Volumen des Flüssigkeitsstrahls
zu erhöhen,
ein Injektor 8 vorgesehen. Mit diesem Injektor wird dem
Flüssigkeitsstrahl
Luft zugeführt.
Dieser Injektor 8 wirkt beispielsweise wie eine Wasserstrahlpumpe.
Der Injektor 8 ist über
ein Verbindungselement 9 mit dem Leitungsrohr 4 verbunden.
Durch das Zumischen der Luft wird der Druck des Flüssigkeitsstrahles
reduziert. Dies ist ein gewünschter
Effekt, damit die Zusätze
auf dem zu reinigenden Gegenstand haften bleiben und wirken können.
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Das
Flüssigkeitsrohr 3 ist
an dem Injektor 8 vorbeigeführt. Vorteilhafterweise ist
er in einer nutartigen Ausnehmung 8/1 des Injektors 8 eingelegt.
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Der
Flüssigkeitsstrahl
aus dem Leitungsrohr 4 gelangt über eine Öffnung 8/2 zu einer
Verengung 8/3. über
die Luftzufuhröffnung 8/4 wird
der Flüssigkeitsstrahl
mit der Luft angereichert.
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Die
beiden Rohre, das Flüssigkeits-
als auch das Leitungsrohr 3, 4, sind vorteilhafterweise
mit Abwinkelungen versehen, so dass beide Rohre 3, 4 möglichst
dicht aneinanderliegen, um den Durchmesser der Waschlanze 1 insgesamt
möglichst
gering zu halten. Beide Rohre 3, 4 wie auch die
Streuelemente und das Verbindungselement 9 sind von einem
Gehäuse 12 umschlossen.
Die in der Waschlanze 1 angeordneten Elemente sind so vor
Beschädigungen
geschützt.
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Eine
dem Injektor 8 nachgeordnete Streuplatte 10 bewirkt
ein weiteres Zerteilen des Flüssigkeitsstrahles
in einzelne Tröpfchen.
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Am
Ende der Waschlanze ist eine weitere Düse, im Folgenden als Lanzendüse 13 bezeichnet, vorgesehen.
Die Lanzendüse 13 weist
mittig eine Strahlaustrittsöffnung 13/1 auf,
durch die der Flüssigkeitsstrahl
des Strahlrohres austreten kann. Vorteilhafterweise ist die Öffnung 13/1 oval
ausgebildet, sodass der durch die Strahlrohrdüse 7 gefächerte Strahl
nicht behindert wird.
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Um
die Öffnung 13/1 sind
mehrere kleine Durchbrüche 13/2 vorgesehen.
Diese bilden den Schaumaustrittsbereich der Lanzendüse 13.
Diese sind vorteilhafterweise konzentrisch um die Öffnung 13/1 herum
angeordnet. Durch diese Durchbrüche 13/2 wird
der vom Schaumrohr kommende Strahl hin durchgeleitet. Tenside und
andere Zusätze
werden durch die Durchbrüche 13/2 weiter
aufgeschäumt.
Es entsteht der Eindruck, dass der Flüssigkeit viel Zusätze beigemischt
sind, effektiv jedoch werden weniger Zu sätze benötigt.
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Nach
einer weiteren Ausführung
ist an Stelle der Durchbrüche 13/2 an
der Lanzendüse 13 ein
umlaufender Spalt 15 vorgesehen, der die gleiche Wirkung
wie die Durchbrüche 13/2 hervorbringt.
Die weitere Ausführung
einer Lanzendüse
besteht aus einer Hülse 14,
die am Ende des Gehäuses 12,
die das Flüssigkeits-
und das Leitungsrohr 3, 4 umschließt, vorgesehen
ist. Das Flüssigkeits- beziehungsweise Strahlrohr 3 ragt
in diese Hülse 14 hinein.
Zwischen Flüssigkeits-
beziehungsweise Strahlrohr 3 und der Hülse 14 besteht ein
Spalt 15, durch den die Flüssigkeit aus dem Leitungs-
beziehungsweise Schaumrohr 4 unter Schaumbildung austritt.
Ein ringartiger Vorsprung 14/1 auf der Innenseite der Hülse 14 bildet eine
weitere Verengung des Spaltes 15. Auftretende Verwirbelungen
oder Zerstäubungen
nach diesem Vorsprung 14 bewirken eine noch bessere Schaumbildung.
Die Lanzendüse 13 ist
beispielsweise mit einem Gewinde 14/2 mit dem Gehäuse 12 der
Waschlanze 1 verbunden.
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Über die
Zuleitung 2 wird zum Vorreinigen beispielsweise reines
Wasser dem Flüssigkeitsrohr 3 zugeführt. Anschließend werden
dem Wasser Reinigungsmittel wie Tenside zugemischt und über das Leitungsrohr 4 und
durch die Schaumbildner, insbesondere den Injektor 8 und
die Streuplatte 10 und hernach auch die Durchbrüche 13/2 oder
den Spalt 15 der Lanzendüse 13 geleitet. Dabei
wird der Flüssigkeitsstrahl
fein verteilt und aufgeschäumt.
Der zu reinigende Gegenstand wird so mit dem Reinigungsmittel benetzt
und eingeschäumt.
Nach einer gewissen Einwirkzeit wird wieder reines Wasser über das Flüssigkeitsrohr 3 unter
Hochdruck auf den zu reinigenden Gegenstand gelenkt und der gelöste Schmutz
zusammen mit dem Reinigungsmittel abgespült.
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Anschließend wird
dem Wasser ein Konservierungsmittel oder ein Wachs zugemischt werden, welches
wiederum über
das Leitungsrohr 4 geleitet wird. So wird das Konservierungsmittel
wie auch das Wachs fein aufgetragen.
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Bei
der Ausführung
der Waschlanze 1 nach 3 ist in
dem Strahlgang des Flüssigkeitsstrahls des
Leitungsrohres 4 eine weitere Vorrichtung zum Aufschäumen, ein
Schaumentwickler 11, vorgesehen. Dieser Schaumentwickler 11 besteht
im Wesentlichen aus einem Gitter oder Netz, insbesondere einem feinmaschigen
Gitter oder Netz, das hier in einem Zylinderrohr angeordnet ist.
Es ist vorteilhafterweise meanderförmig in den Zylinder eingelegt,
um die Widerstandsflächen,
die zu einer Schaumbildung führen,
zu erhöhen.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.