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DE202008005942U1 - Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung - Google Patents

Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung Download PDF

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DE202008005942U1
DE202008005942U1 DE202008005942U DE202008005942U DE202008005942U1 DE 202008005942 U1 DE202008005942 U1 DE 202008005942U1 DE 202008005942 U DE202008005942 U DE 202008005942U DE 202008005942 U DE202008005942 U DE 202008005942U DE 202008005942 U1 DE202008005942 U1 DE 202008005942U1
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Abstract

Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere ein Hochdruckreinigungsgerät, bestehend aus einem Flüssigkeitsrohr und einer Sprühdüse, wobei das Flüssigkeitsrohr mit einem Zulauf für eine Flüssigkeit verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Flüssigkeitsrohr (3) ein weiteres Rohr, ein Leitungsrohr (4), zugeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere einem Hochdruckreinigungsgerät, bestehend aus einem Flüssigkeitsrohr und einer Sprühdüse, wobei das Flüssigkeitsrohr mit einem Zulauf für eine Flüssigkeit verbunden ist.
  • Insbesondere Hochdruckreinigungsgeräte sind mit einer derartigen Waschlanze ausgerüstet. Vorteilhafterweise ist das Flüssigkeitsrohr an seinem Ende leicht abgewinkelt, um mit ihm auch an unzugänglichen Stellen den Flüssigkeitsstrahl hinleiten zu können. Zwischen einem Zulauf und dem Flüssigkeitsrohr ist vorteilhafterweise ein Sperrventil vorgesehen, mit dem der Flüssigkeitsstrahl abgestellt oder eingestellt werden kann.
  • Bei Selbstbedienungsautowaschplätzen, sind in der Regel an einem Waschplatz mehrere Waschlanzen vorgesehen. Mit einer ersten Waschlanze wird beispielsweise Reinigungsmittel auf den zu waschenden Gegenstand aufgetragen. Da das Reinigungsmittel die zu waschende Oberfläche nur benetzen und nicht gleich ablaufen soll, wird das Reinigungsmittel mit einem Niederdruck, beispielsweise zwischen 5 und 10 bar, aufgebracht. Durch eine Düse am Ende der Waschlanze wird der Sprühstrahl vernebelt, sodass die Verteilung des Reinigungsmittels oder auch Schaumes gleichmäßig über die gesamte Oberfläche erfolgen kann.
  • Nach einer Einwirkzeit wird mit einem Hochdruckreinigungsgerät über eine weitere Waschlanze das Reinigungsmittel sowie die gelösten Schmutzpartikel von der Oberfläche heruntergewaschen.
  • Für einen Selbstbedienungswaschplatz sind somit mehrere Waschlanzen notwendig. Des Weiteren ist bei den bekannten Selbstbedienungswaschplätzen eine doppelte Pumpenausstattung notwendig. Mit einem ersten Pumpenkreislauf werden die mit Niederdruck betriebenen Schaumbildner versorgt. Das Absprühen erfolgt bei deutlich höheren Drücken, für die ein weiterer Maschinenpark vorzuhalten ist. Dies hat natürlich den Nachteil, dass durch die verschiedenen Waschlanzen die Anschaffungs- und Unterhaltskosten hoch sind.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, den verhältnismäßig hohen Geräteaufwand bei den bekannten Autowaschplätzen zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass dem Flüssigkeitsrohr ein weiteres Rohr, ein Leitungsrohr, zugeordnet ist. Mit einer derartigen Anordnung ist für das Aufbringen von Reinigungsmittel zum Beispiel als Schaum oder als Flüssigkeit und dem anschließenden abspülenden Flüssigkeitsstrahl nur ein Arbeitsgerät notwendig. Beide Rohre, das Flüssigkeitsrohr und das Leitungsrohr, sind mit einem Verbindungsmittel miteinander verbunden. Vorteilhafterweise ist ein Handgriff vorgesehen. Ein Wechsel zwischen zwei Waschlanzen ist dann nicht mehr notwendig, sondern es wird mit einer Waschlanze das Reinigungsmittel aufgetragen, Schmutz und Reinigungsmittel abgewaschen und Klarspüler, Konservierer und/oder ein Wachs aufgetragen.
  • Durch den erfindungsgemäßen Einsatz der Waschlanzen, insbesondere bei entsprechenden Autowaschplätzen, wird es grundsätzlich möglich, dass die Hälfte des Pumpenparks eingespart werden kann, da zum Beispiel alles nur noch mit dem Hochdruckpumpenkreislauf versorgt wird. Sollte tatsächlich in gewissen Anwendungsfällen auch ein Niederdruckbereich benötigt werden, so kann dies mit einer entsprechenden Drossel in dem entsprechenden Rohr erreicht werden. Damit fällt zum einen ein erheblicher Investitionsaufwand, aber auch ein entsprechender Wartungsaufwand für den Pumpenpark weg, die Kosten sinken entsprechend.
  • Natürlich verringert sich der Aufwand auch dadurch, dass nun auch eine deutlich geringere Anzahl von Waschlanzen vorzuhalten und zu warten sind.
  • Aber auch der Energieverbrauch im Winter sinkt. Es ist bekannt, im Winter die Waschlanzen mit entsprechend aufgewärmten Wasser vor dem Einfrieren zu bewahren. Durch entsprechende Bypassöffnungen wird die Waschlanze regelmäßig von warmen Wasser durchspült und somit gegen ein Einfrieren geschützt. Durch eine geringere Anzahl von eingesetzten Waschlanzen wird natürlich auch hier der Energieverbrauch entsprechend reduziert.
  • Mit dieser Waschlanze kann beispielsweise über das Flüssig keitsrohr eine Flüssigkeit mit einem hohen Druck und im Leitungsrohr mit einem niedrigen Druck, zum Beispiel nach einer Drossel geleitet werden. Auch können verschiedene Flüssigkeiten nacheinander verwendet werden. Die erfindungsgemäße Waschlanze ist sehr individuell einsetzbar, der Komfort beim Reinigen von Gegenständen wird somit erhöht.
  • Nach einer ersten Ausführung ist dem Flüssigkeitsrohr und dem Leitungsrohr je ein eigener Zulauf zugeordnet. Das Flüssigkeitsrohr selbst ist mit einem Leitungswasseranschluss direkt verbunden oder es ist ein Hochdruckgerät zwischengeschaltet, das den Wasserdruck weiter erhöht.
  • Vorteilhafterweise liegt der Wasserdruck als Hochdruck über 15 bar, zum Beispiel ab 20, 30, 40 oder 60 bar, vorteilhafterweise jedoch zwischen 80 und 100 bar, sodass ein ausreichender Druck besteht, um festsitzende Schmutzpartikel an dem zu reinigenden Gegenstand zu lösen. Das Leitungsrohr ist mit einem weiteren Zulauf verbunden, über den Reinigungsmittel, Konservierungsmittel oder Wachs auf dem zu reinigenden Gegenstand aufgetragen werden kann.
  • Zwischen dem Zulauf und dem Flüssigkeitsrohr und dem Zulauf und dem Leitungsrohr ist zumindest ein Sperrventil vorgesehen, mit dem der Flüssigkeitsstrahl unterbrochen werden kann. Durch ein Mischventil können die von den beiden Zuläufen kommende Flüssigkeit untereinander gemischt werden. Auf diese Weise ist es möglich, über den einen Zulauf beispielsweise reines Wasser und über den anderen Zulauf Zusätze beizumischen und über das Leitungs- und das Flüssigkeitsrohr weiterzuleiten. Ein Umschaltventil ermöglicht das Umstellen des Flüssigkeitsstroms auf das Flüssigkeitsrohr oder auf das Leitungsrohr, wobei das Zumischen von Zusätzen über eine Mischvorrichtung, die vor dem Zulauf angeordnet ist, erfolgt.
  • Vorteilhafterweise ist an dem Ventil ein Hebel angeordnet. Durch Umlegen des Hebels wird das Ventil gesteuert. Für eine gute Zugänglichkeit und Bedienbarkeit ist der Hebel möglichst groß ausgebildet. Es hat sich als günstig herausgestellt, den Hebel derart lang auszubilden, dass er mit der ganzen Hand ergriffen werden kann. Es hat sich auch als geeignet erwiesen, zwischen Zulauf und Waschlanze einen Griff, insbesondere einen Pistolengriff anzuordnen. Das Ventil wird dann über einen Druckschalter, der am Griff/Pistolengriff angeordnet ist, als Sperrventil betätigt. Die Waschlanze wird nach einer Ausführung auf den Griff aufgeschraubt. Außer einer Schraubverbindung ist gegebenenfalls auch eine Bajonettverbindung oder auch andere bekannte lösbare Verbindungen vorgesehen. Durch diese lösbare Verbindung kann die Waschlanze für Wartungsarbeiten leicht ausgetausch werden. Der Griff ist vorteilhafterweise als Pistolengriff ausgebildet. Dem Sperrventil nachgeordnet ist dann das Umschaltventil als handbetätigtes Ventil mit einem entsprechenden Handhebel oder -griff vorgesehen.
  • Das Ventil kann auch mit einer elektrischen Steuerung versehen sein. Durch Betätigen eines Schalters an dem Griff wird das Ventil geschaltet. Nach einer weiteren Variante ist der Schalter an einem Bedientableau angeordnet. Gekoppelt mit einer Zeitschaltuhr wird gegebenenfalls die Menge des Wassers und/oder der Zusätze vorgegeben. Über mehrere Schalter oder Hebel am Bedientableau kann der Benutzer möglicherweise auch individuell die Menge an reinem Wasser oder die Auswahl der Zusätze steuern.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform werden Flüssigkeits- und Leitungsrohr von einem gemeinsamen Zulauf gespeist. Es ist dann nur ein Schlauch notwendig, der das Wasser oder ein mit Zusätzen versehenes Wasser von einem Vorratsbehälter weiterleitet. Das Mischen der Flüssigkeit erfolgt beispielsweise über ein Bedienpult, das eine Mischvorrichtung steuert.
  • Nach einer weiteren Variante der Erfindung ist es auch möglich, dass die Flüssigkeit gleichzeitig durch das Flüssigkeits- und Leitungsrohr fließt, wobei möglicherweise durch das Flüssigkeitsrohr das reine Wasser und durch das Leitungsrohr ein Zusatz geleitet wird. Vorteilhafterweise jedoch wird jeweils nur das Flüssigkeitsrohr oder das Leitungsrohr mit der Flüssigkeit versorgt.
  • Das Ventil, das Sperr-, Misch- oder Umschaltventil, ist händisch oder elektrisch betätigbar. In den meisten Fällen wird das Ventil händisch betätigt. Jedoch ist es auch denkbar, ein Elektroventil über einen Schalter anzusteuern. Dieser Schalter kann an der Waschlanze direkt angeordnet sein. Nach einer weiteren Ausführung ist der Schalter jedoch an einem Bedientableau vorgesehen und gegebenenfalls mit einer Zeitschaltuhr verbunden, die den Zulauf von Reinigungslösung, Waschwasser und anschließenden Konservierer entsprechend vorgibt.
  • Das Flüssigkeitsrohr ist vorteilhafterweise als Strahlrohr ausgebildet. Die Flüssigkeit, die durch das Strahlrohr auf den zu waschenden Gegenstand auftrifft, weist einen höheren Druck auf, als die Flüssigkeit die durch das Leitungsrohr auf den zu reinigenden Gegenstand gelenkt wird.
  • Mit der Flüssigkeit aus dem Strahlrohr kann der Gegenstand vorgereinigt und später nachgereinigt werden. Zwischenzeitlich wird über das Leitungsrohr die Reinigungsflüssigkeit aufgebracht. An der Austrittsöffnung des Strahlrohrs ist vorteilhafterweise eine Düse vorgesehen. Diese Strahlrohrdüse besteht im Wesentlichen aus einem schmalen Schlitz, der den Flüssigkeitsstrahl auffächert. Der Flüssigkeitsstrahl ist dann breiter als hoch. Mit diesem Strahl können auch unzugängliche Stellen an dem Gegenstand oder auch nutartige Vertiefungen gut gereinigt werden. Durch diese Ausbildung des Strahls wird auch Flüssigkeit eingespart, da bei Behandlung von Rändern, bei entsprechender Ausrichtung des Strahls, nicht so viel Flüssigkeit ungenutzt am zu reinigenden Gegenstand vorbeiströmt.
  • Das Leitungsrohr ist als Schaumrohr vorgesehen. Mit dem Leitungsrohr wird die Reinigungsflüssigkeit, Konservierungsmittel oder Wachs und dergleichen aufgetragen. Diese Mittel müssen jedoch sehr fein verteilt auf den Gegenstand aufgebracht werden, weshalb sich das Auftragen über das Strahlrohr nicht eignet. Die Flüssigkeit, die durch das Schaumrohr geleitet wird, wird deshalb aufgeschäumt, was durch mehrere Möglichkeiten erfolgt.
  • Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, dass die Aufbereitung von Schaum mit Hilfe des Leitungsrohres beziehungsweise des Schaumrohres mit dem gleichen Druck erfolgt, der auch auf die Flüssigkeit wirkt, die im Strahlrohr fließt.
  • Eine erste Möglichkeit besteht darin, das Volumen des Flüssigkeitsstrahls durch Zuführen von Luft zu erhöhen. Dies erfolgt beispielsweise durch eine Injektor, der wie eine Wasserstrahlpumpe wirkt. Durch eine Luftzufuhröffnung wird Luft eingezogen und unter den Flüssigkeitsstrahl gemischt. Ein anschließendes Aufweiten der Öffnung entlässt das Luft-Wasser-Gemisch. Anschließend wird das Luft-Wasser-Gemisch durch Öffnungen einer Streuplatte gepresst, wodurch Zerstäubungen entstehen, die die Tenzide des Reinigungsmittels zum Schäumen bringen. Am Ende der Waschlanze ist eine weitere Düse vorgesehen, die im folgenden als Lanzendüse bezeichnet wird. Diese Lanzendüse besteht aus einem Strahlaustrittsbereich und einem Schaumaustrittsbereich. Der Strahlaustrittsbereich ist im Wesentlichen mittig angeordnet und lässt den Strahl, der aus dem Strahlrohr beziehungsweise der Strahlrohrdüse austritt, ungehindert austreten. Vorteilhafterweise ist der Strahlaustrittsbereich oval oder linsenförmig ausgebildet und dem gefächerten Flüssigkeitsstrahl, der aus dem Strahlrohr austritt, angepasst. Die aus dem Strahlrohr austretende Flüssigkeit wird so nicht behindert. Um den Strahlaustrittsbereich der Lanzendüse ist konzentrisch ein Schaumaustrittsbereich vorgesehen. Dieser Schaumaustrittsbereich besteht nach einer Variante auch aus verschiedenen Durchbrüchen. Nach einer weiteren Variante besteht der Schaumaustrittsbereich aus einem schmalen Spalt, der ringartig um den Strahlaustrittsbereich herum angeordnet ist. Der Spalt wird durch die als Hülse ausgebildete Lanzendüse gebildet, die auf einem das Flüssigkeits- und Leitungsrohr umgebenden Gehäuse aufschraubbar ist. Der Spalt wird von der Innenwand der Hülse und der Außenwand des Strahlrohres oder der Strahlrohrdüse begrenzt. Ein ringartiger Vorsprung an der Innenwand der Hülse verringert die lichte Weite des Spaltes.
  • Um die Schaumentwicklung der Reinigungsflüssigkeit zu erhöhen, ist in dem Flüssigkeitsfluß des Schaumrohres ein Schaumentwickler vorgesehen. Dieser besteht vorteilhafterweise aus einem Netz oder Gitter, insbesondere einem feinmaschigen Netz oder Gitter, wobei hier mehrere Lagen hintereinander angeordnet sind. Diese Netze oder Gitter bilden Störstellen im Stromfluß, sodass ein Zerstauben entsteht, die die Schaumbildung begünstigen. Vorteilhafterweise ist das Netz oder das Gitter meanderförmig in einem rohrförmigen Zylinder angeordnet.
  • Das Flüssigkeitsaustrittsende der Waschlanze ist vorteilhafterweise mit einem Schutzelement versehen, das zum einen die Waschlanze selbst und zum anderen den zu waschenden Gegenstand vor Stößen und Verkratzen schützt. Vorteilhafterweise ist die Lanzendüse als Schutzelement ausgebildet. Sie besteht entweder selbst vollständig aus einem Kunststoff oder ist mit einem Kunststoff ummantelt, der die Stöße dämpft.
  • Ein besonderer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass beide Rohre, das Strahlrohr als auch das Schaumrohr, mit einer Flüs sigkeit gespeist werden, die mit Hochdruck der Waschlanze zugeführt werden. Durch die Ausbildung des Strahlrohrs weist der Flüssigkeitsstrom beim Austritt aus dem Strahlrohr weiterhin einen sehr hohen Druck > 15 bar, insbesondere einen Druck zwischen 80 und 100 bar auf, während der Druck im Schaumrohr durch den Injektor, die Streuplatte, den Schaumentwickler und dem Schaumaustrittsbereich derart reduziert wird, dass der Flüssigkeitsstrahl in einen feinen Sprühnebel umgewandelt wird.
  • Des Weiteren umfasst die Erfindung natürlich auch eine Reinigungsvorrichtung, welche mit einer Waschlanze, wie vorher beschrieben, ausgestattet ist. Die erfindungsgemäßen Vorzüge treten insbesondere an der Reinigungsvorrichtung hervor, da bei ihr der Aufwand für den Pumpenpark entsprechend reduziert wird und durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Waschlanze der Bedienungskomfort erheblich erhöht wird, da der Bediener mit dem Einsatz der erfindungsgemäßen Waschlanze alle gewünschten Betriebsmodi, die beim Reinigen eines Fahrzeugs notwendig sind, durchführen kann und ein Wechsel der Waschlanze nicht mehr notwendig ist.
  • Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Waschlanze besteht darin, dass bestehende Waschplätze sofort umgerüstet werden können. An die vorhandenen Hochdruckreinigungsgeräte wird die Waschlanze direkt angeschlossen. Der Niederdruckanschluss kann dann stillgelegt werden, weil die erfindungsgemäße Waschlanze nur einen Hochdruckzulauf benötigt. Durch den Einsatz des Schaumrohres wird auch unter Einsatz von Hochdruck Waschlösung beziehungsweise Konservierungsmittel aufgeschäumt.
  • Im Folgenden ist die Erfindung anhand einer Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1a, 1b schematische Darstellung je einer erfindungsgemäßen Waschlanze;
  • 2a ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Waschlanze;
  • 2b die erfindungsgemäße Waschlanze in Explosionsdarstellung;
  • 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Waschlanze in Explosionsdarstellung;
  • 4a, 4b ein Injektor nach der Erfindung in Seitenansicht und in Draufsicht geschnitten;
  • 5a, 5b eine Streuplatte nach der Erfindung in Seitenansicht geschnitten und in Draufsicht;
  • 6a, 6b eine erste Ausführung einer Lanzendüse in Seitenansicht, geschnitten und in Draufsicht nach der Erfindung und
  • 7 eine weitere Ausführung der Lanzendüse nach der Erfindung.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Waschlanze 1, bestehend aus zwei Zuläufen 2 und 2', einem Flüssigkeitsrohr 3 und einem Leitungsrohr 4. Zwischen den Zuläufen 2, 2' und dem Flüssigkeits- beziehungsweise Leitungsrohr 3, 4 ist eine Schaltvorrichtung 5 angeordnet, mit der die Flüssigkeitszufuhr von den Zuläufen 2, 2' auf das Flüssigkeits- und/oder Leitungsrohr 3 und 4 steuerbar ist. In der Schaltvorrichtung 5 sind Ventile angeordnet oder es ist als Ventil ausgebildet. Ein erstes Ventil besteht aus einem Sperrventil, das die Zuleitung der Flüssigkeit durch den Zulauf 2 zum Flüssig keitsrohr 3 steuert. Ein gleiches Sperrventil ist zwischen dem Zulauf 2' und dem Leitungsrohr 4 vorgesehen.
  • In der Schaltvorrichtung 5 kann jedoch auch ein Umschaltventil vorgesehen sein, welches die Flüssigkeit aus dem Zulauf 2 oder 2' zu dem Flüssigkeitsrohr 3 oder dem Leitungsrohr 4 steuert.
  • Ebenfalls kann in der Schaltvorrichtung 5 ein Mischventil vorgesehen sein, das die beiden Flüssigkeiten aus Zulauf 2 und Zulauf 2' vermischt und entweder in das Flüssigkeitsrohr 3 oder Leitungsrohr 4 oder in beide Rohre 3, 4 gleichzeitig leitet.
  • In 1b ist ebenfalls schematisch die erfindungsgemäße Waschlanze 1 dargestellt. Bei dieser Ausführung ist nur ein Zulauf 2 vorhanden. In der Schaltvorrichtung 5 sind ebenfalls, wie bei der Ausführung nach 1a, ein Sperr-, ein Umschalt- und/oder ein Mischventil vorgesehen. Die im Folgenden dargestellten Waschlanzen 1 entsprechen der Ausführung nach 1b.
  • In 2a ist eine Waschlanze 1 in zusammengesetzter Ausführung dargestellt. 2b zeigt die gleiche Waschlanze 1 in Explosionsdarstellung. Gleiche Teile sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Über einen Zulauf 2, der mit einem Schlauch verbunden sein kann, wird eine Flüssigkeit zugeleitet. Die Flüssigkeit gelangt über eine Schaltvorrichtung 5, die hier mit einem Umschaltventil 6 versehen ist, wahlweise in das Flüssigkeitsrohr 3 oder in das Leitungsrohr 4. Der Durchmesser des Flüssigkeitsrohres 3 ist vorteilhafterweise über die gesamte Länge gleich. Das Flüssigkeitsrohr 3 wirkt als Strahlrohr, bei dem die vom Zulauf 2 kommende Flüssigkeit ungehindert bis zur Austrittsöffnung 3/1 des Flüssigkeitsrohres 3 gelangt. Vorteilhafterweise wird die Flüssigkeit mit Hochdruck vom Zulauf in das Flüssigkeitsrohr 3 geleitet und tritt mit einem Druck > 15 bar (Hochdruck), ins besondere zwischen 80 bar und 100 bar aus der Öffnung 3/1 des Flüssigkeitsrohres 3 aus. Mit diesem Druck läßt sich Schmutz, beispielsweise bei Fahrzeugen, leicht entfernen.
  • Vorteilhafterweise ist die Austrittsöffnung 3/1 des Flüssigkeitsrohres 3 mit einer Strahlrohrdüse 7 versehen. Die Strahlrohrdüse 7 besteht aus einer schlitzförmigen Austrittsöffnung 7/1, die bewirkt, dass der Strahl, welcher aus dem Leitungsrohr 3 austritt, aufgefächert wird. Der Strahl ist breiter als hoch. Mit einer derartigen Ausbildung des Flüssigkeitsstrahls wird ein optimales Waschergebnis erzielt. Durch die Verengung des Flüssigkeitsstrahls durch die Strahlrohrdüse 7 wird auch der Druck der Flüssigkeit, die aus der Waschlanze 1 austritt, weiter erhöht. Schmutzpartikel, insbesondere festsitzende Schmutzpartikel lassen sich so leichter entfernen.
  • Neben dem Flüssigkeitsrohr 3 ist ein Leitungsrohr 4 angeordnet. Dieses Leitungsrohr 4 ist dazu vorgesehen, auf dem zu reinigenden Gegenstand ein Reinigungsmittel wie Tenside, Klarspüler oder ein Wachs aufzutragen. Dieses Leitungsrohr 4 hat die Funktion eines Schaumrohres. Es ist wesentlich kürzer als Flüssigkeitsrohr 3 ausgebildet.
  • An der Austrittsöffnung des Leitungsrohres 4 ist, um das Volumen des Flüssigkeitsstrahls zu erhöhen, ein Injektor 8 vorgesehen. Mit diesem Injektor wird dem Flüssigkeitsstrahl Luft zugeführt. Dieser Injektor 8 wirkt beispielsweise wie eine Wasserstrahlpumpe. Der Injektor 8 ist über ein Verbindungselement 9 mit dem Leitungsrohr 4 verbunden. Durch das Zumischen der Luft wird der Druck des Flüssigkeitsstrahles reduziert. Dies ist ein gewünschter Effekt, damit die Zusätze auf dem zu reinigenden Gegenstand haften bleiben und wirken können.
  • Das Flüssigkeitsrohr 3 ist an dem Injektor 8 vorbeigeführt. Vorteilhafterweise ist er in einer nutartigen Ausnehmung 8/1 des Injektors 8 eingelegt.
  • Der Flüssigkeitsstrahl aus dem Leitungsrohr 4 gelangt über eine Öffnung 8/2 zu einer Verengung 8/3. über die Luftzufuhröffnung 8/4 wird der Flüssigkeitsstrahl mit der Luft angereichert.
  • Die beiden Rohre, das Flüssigkeits- als auch das Leitungsrohr 3, 4, sind vorteilhafterweise mit Abwinkelungen versehen, so dass beide Rohre 3, 4 möglichst dicht aneinanderliegen, um den Durchmesser der Waschlanze 1 insgesamt möglichst gering zu halten. Beide Rohre 3, 4 wie auch die Streuelemente und das Verbindungselement 9 sind von einem Gehäuse 12 umschlossen. Die in der Waschlanze 1 angeordneten Elemente sind so vor Beschädigungen geschützt.
  • Eine dem Injektor 8 nachgeordnete Streuplatte 10 bewirkt ein weiteres Zerteilen des Flüssigkeitsstrahles in einzelne Tröpfchen.
  • Am Ende der Waschlanze ist eine weitere Düse, im Folgenden als Lanzendüse 13 bezeichnet, vorgesehen. Die Lanzendüse 13 weist mittig eine Strahlaustrittsöffnung 13/1 auf, durch die der Flüssigkeitsstrahl des Strahlrohres austreten kann. Vorteilhafterweise ist die Öffnung 13/1 oval ausgebildet, sodass der durch die Strahlrohrdüse 7 gefächerte Strahl nicht behindert wird.
  • Um die Öffnung 13/1 sind mehrere kleine Durchbrüche 13/2 vorgesehen. Diese bilden den Schaumaustrittsbereich der Lanzendüse 13. Diese sind vorteilhafterweise konzentrisch um die Öffnung 13/1 herum angeordnet. Durch diese Durchbrüche 13/2 wird der vom Schaumrohr kommende Strahl hin durchgeleitet. Tenside und andere Zusätze werden durch die Durchbrüche 13/2 weiter aufgeschäumt. Es entsteht der Eindruck, dass der Flüssigkeit viel Zusätze beigemischt sind, effektiv jedoch werden weniger Zu sätze benötigt.
  • Nach einer weiteren Ausführung ist an Stelle der Durchbrüche 13/2 an der Lanzendüse 13 ein umlaufender Spalt 15 vorgesehen, der die gleiche Wirkung wie die Durchbrüche 13/2 hervorbringt. Die weitere Ausführung einer Lanzendüse besteht aus einer Hülse 14, die am Ende des Gehäuses 12, die das Flüssigkeits- und das Leitungsrohr 3, 4 umschließt, vorgesehen ist. Das Flüssigkeits- beziehungsweise Strahlrohr 3 ragt in diese Hülse 14 hinein. Zwischen Flüssigkeits- beziehungsweise Strahlrohr 3 und der Hülse 14 besteht ein Spalt 15, durch den die Flüssigkeit aus dem Leitungs- beziehungsweise Schaumrohr 4 unter Schaumbildung austritt. Ein ringartiger Vorsprung 14/1 auf der Innenseite der Hülse 14 bildet eine weitere Verengung des Spaltes 15. Auftretende Verwirbelungen oder Zerstäubungen nach diesem Vorsprung 14 bewirken eine noch bessere Schaumbildung. Die Lanzendüse 13 ist beispielsweise mit einem Gewinde 14/2 mit dem Gehäuse 12 der Waschlanze 1 verbunden.
  • Über die Zuleitung 2 wird zum Vorreinigen beispielsweise reines Wasser dem Flüssigkeitsrohr 3 zugeführt. Anschließend werden dem Wasser Reinigungsmittel wie Tenside zugemischt und über das Leitungsrohr 4 und durch die Schaumbildner, insbesondere den Injektor 8 und die Streuplatte 10 und hernach auch die Durchbrüche 13/2 oder den Spalt 15 der Lanzendüse 13 geleitet. Dabei wird der Flüssigkeitsstrahl fein verteilt und aufgeschäumt. Der zu reinigende Gegenstand wird so mit dem Reinigungsmittel benetzt und eingeschäumt. Nach einer gewissen Einwirkzeit wird wieder reines Wasser über das Flüssigkeitsrohr 3 unter Hochdruck auf den zu reinigenden Gegenstand gelenkt und der gelöste Schmutz zusammen mit dem Reinigungsmittel abgespült.
  • Anschließend wird dem Wasser ein Konservierungsmittel oder ein Wachs zugemischt werden, welches wiederum über das Leitungsrohr 4 geleitet wird. So wird das Konservierungsmittel wie auch das Wachs fein aufgetragen.
  • Bei der Ausführung der Waschlanze 1 nach 3 ist in dem Strahlgang des Flüssigkeitsstrahls des Leitungsrohres 4 eine weitere Vorrichtung zum Aufschäumen, ein Schaumentwickler 11, vorgesehen. Dieser Schaumentwickler 11 besteht im Wesentlichen aus einem Gitter oder Netz, insbesondere einem feinmaschigen Gitter oder Netz, das hier in einem Zylinderrohr angeordnet ist. Es ist vorteilhafterweise meanderförmig in den Zylinder eingelegt, um die Widerstandsflächen, die zu einer Schaumbildung führen, zu erhöhen.
  • Die jetzt mit der Anmeldung und später eingereichten Ansprüche sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
  • Sollte sich hier bei näherer Prüfung, insbesondere auch des einschlägigen Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal für das Ziel der Erfindung zwar günstig, nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
  • Die in den abhängigen Ansprüchen angeführten Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
  • Merkmale, die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
  • Merkmale, die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale aus Ansprüchen, die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen erwähnt wurden beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders günstige Ergebnisse erreichen.

Claims (42)

  1. Waschlanze für eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere ein Hochdruckreinigungsgerät, bestehend aus einem Flüssigkeitsrohr und einer Sprühdüse, wobei das Flüssigkeitsrohr mit einem Zulauf für eine Flüssigkeit verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem Flüssigkeitsrohr (3) ein weiteres Rohr, ein Leitungsrohr (4), zugeordnet ist.
  2. Waschlanze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß dem Flüssigkeitsrohr (3) und dem Leitungsrohr (4) je ein eigener Zulauf (2, 2') zugeordnet ist.
  3. Waschlanze nach einem oder beiden der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Zulauf (2, 2') und Flüssigkeits- beziehungsweise Leitungsrohr (3, 4) eine Schaltvorrichtung (5), insbesondere ein Ventil (6) vorgesehen ist.
  4. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsrohr (3) und das Leitungsrohr (4) von einem gemeinsamen Zulauf (2) gespeist sind.
  5. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zulauf (2, 2') und dem Flüssigkeitsrohr (3) und dem Leitungsrohr (4) ein Sperr- oder ein Mischventil als Ventil (6) vorgesehen ist.
  6. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zulauf (2, 2') und dem Flüssigkeitsrohr (3) oder dem Leitungsrohr (4) ein Umschaltventil als Ventil (6) vorgesehen ist.
  7. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit gleichzeitig durch das Flüssigkeits- und/oder Leitungsrohr (3, 4) oder jeweils nur durch das Flüssigkeitsrohr (3) oder nur durch das Leitungsrohr (4) fließt.
  8. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (6) händisch oder elektrisch betätigbar ist.
  9. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (6) mit einem Hebel versehen ist, und das Ventil (6) durch Umlegen des Hebels steuerbar ist.
  10. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Waschlanze mehrere Schaltvorrichtungen, insbesondere ein Sperr- und ein Umschaltventil vorgesehen sind.
  11. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Zulauf (2, 2') und der Waschlanze (1) ein Griff, insbesondere ein Pistolengriff vorgesehen ist.
  12. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (5) insbesondere das Sperrventil am Griff beziehungsweise Pistolengriff angeordnet ist.
  13. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltvorrichtung (5) mit elektrischen Strom zur Steuerung des Ventils (6) versorgt ist.
  14. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschlanze (1) und der Griff lösbar, insbesondere durch Aufschrauben miteinander verbunden sind.
  15. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsrohr (3) als Strahlrohr ausgebildet ist.
  16. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das dem Zulauf (2, 2') abgewandte Ende des Flüssigkeitsrohres (3) und/oder des Leitungsrohres (4) je mit einer Düse (7, 13) versehen ist.
  17. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsrohr (3) mit einer Strahlrohrdüse (7) versehen ist, deren Austrittsöffnung (7/1) schlitzförmig ausgebildet ist.
  18. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsrohr (4) als Schaumrohr ausgebildet ist.
  19. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Leitungsrohr (4) kürzer ausgebildet ist als das Flüssigkeitsrohr (3).
  20. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Endbereich des Leitungsrohres (4) ein Injektor (8) zur Anreicherung der das Leitungsrohr (4) durchfließenden Flüssigkeit mit Luft vorgesehen ist.
  21. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem Leitungsrohr (4) austretende Flüssigkeit durch ein Streuelement wie eine Streuplatte (10), ein Schaumentwickler (11) Durchbrüche (13/2) oder ein Spalt (15), geleitet ist.
  22. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumentwickler (11) aus einem Netz oder Gitter, insbesondere einem feinmaschigen Netz oder Gitter gebildet ist.
  23. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Flüssigkeits- und Leitungsrohre (3, 4) von einem Gehäuse (12) umgeben sind.
  24. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Flüssigkeitsaustrittsende des Gehäuses (12) eine Lanzendüse (13) angeordnet ist.
  25. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lanzendüse (13) einen Schaumaustrittsbereich und einen Strahlaustrittsbereich (13/1) aufweist.
  26. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlaustrittsbereich (13/1) von der Düse (7) des Strahlrohres begrenzt ist.
  27. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Schaumaustrittsbereich insbesondere konzentrisch um den Strahlaustrittsbereich (13/1) herum erstreckt.
  28. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lanzendüse (13) als Hülse (14) ausgebildet ist, die auf das Gehäuse (12) aufschraubbar ist.
  29. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaumaustrittsbereich von der Innenwand einer Hülse (14) und der Außenwand des Strahlrohres oder der Strahlrohrdüse (7) begrenzt ist.
  30. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flüssigkeitsaustrittsende des Gehäuses (12) mit einem Schutzelement versehen ist.
  31. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lanzendüse (13) als Schutzelement ausgebildet ist.
  32. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lanzendüse (13) beziehungsweise das Schutzelement aus einem Kunststoff besteht und/oder mit einem Kunststoff ummantelt ist.
  33. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit einen Hochdruck von mehr als 15 bar, insbesondere bis zu 80 bar oder 100 bar aufweist.
  34. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumentwicklung nach dem oder an dem Schaumrohr mit dem gleichen Druck, insbesondere einem Hochdruck erfolgt mit welchem der Flüssigkeitsstrahl aus dem Strahlrohr auszutreten vermag.
  35. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in einem gemeinsamen Gehäuse neben dem als Strahlrohr dienenden Flüssigkeitsrohr ein als Schaumrohr ausgebildetes Leitungsrohr vorgesehen ist, und der Flüssigkeitsstrom aus dem Zulauf durch ein Umschaltventil zwischen dem Strahlrohr und dem Schaumrohr umstellbar ist, und dem Schaumrohr nachgeordnet ein Schaumbilder angeordnet ist, um aus der Flüssigkeit einen Schaum zu erzeugen, der das Gehäuse an der Lanzendüse zu verlassen vermag.
  36. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit aus Wasser, einem Zusatz oder einer Mischung aus Wasser und einem Zusatz besteht.
  37. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Flüssigkeit mit Umgebungstemperatur oder einer gegenüber Umgebungstemperatur erhitzten oder abgesenkten Temperatur.
  38. Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatz aus Tensiden einem Reinigungsmittel, Klarspüler oder Wachs, wie Heiß- oder Schaumwachs und/oder einem Konservierungsmittel besteht.
  39. Reinigungsvorrichtung für einen Waschplatz bestehend aus einem Wasseranschluss und mindestens einem Vorratsbehäler für Zusätze, einem Bedientableau, mindestens einem Zulauf, einem Hochdruckerzeuger und einer Waschlanze nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche.
  40. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeit über das Bedientableau auswählbar ist.
  41. Reinigungsvorrichtung nach einem oder beiden der Ansprüche 39 und 40, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mischvorrichtung vorgesehen ist, die über das Bedientableau einstellbar ist.
  42. Reinigungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 39 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß durch die Mischvorrichtung die Flüssigkeit aus Wasser und dem Zusatz zubereitet ist.
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