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DE202008004970U1 - Stuhl, insbesondere mit verstellbarer Lehne und Vorrichtung zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstandes - Google Patents

Stuhl, insbesondere mit verstellbarer Lehne und Vorrichtung zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstandes Download PDF

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DE202008004970U1
DE202008004970U1 DE202008004970U DE202008004970U DE202008004970U1 DE 202008004970 U1 DE202008004970 U1 DE 202008004970U1 DE 202008004970 U DE202008004970 U DE 202008004970U DE 202008004970 U DE202008004970 U DE 202008004970U DE 202008004970 U1 DE202008004970 U1 DE 202008004970U1
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • H04M1/02Constructional features of telephone sets
    • H04M1/04Supports for telephone transmitters or receivers
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Abstract

Stuhl (1), insbesondere Klapp- oder Liegestuhl, umfassend eine Trägerkonstruktion (2), wenigstens ein Bezugselement (3) zur Ausbildung einer Sitz- und/oder Liegefläche, und Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements (3) an der Trägerkonstruktion (2).

Description

  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft einen Stuhl, insbesondere Klapp- oder Liegestuhl, umfassend eine Trägerkonstruktion, und wenigstens ein Bezugselement, insbesondere einen Stuhl mit verstellbarer Lehne. Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur Ablage und/oder Aufbewahrung eines Gegenstandes, insbesondere eines Mobilfunktelefons.
  • STAND DER TECHNIK
  • Es sind verschiedene Arten von Klapp- oder Liegestühlen bekannt. Diese weisen in der Regel ein zusammenklappbares Gestell sowie einen Stoffbezug auf, der im aufgeklappten Zustand eine Sitz- oder Liegefläche bildet. Das Gestell ist so ausgebildet, dass die Steilheit der Lehne des Klappstuhls in verschiedenen Stufen schrittweise verstellbar ist.
  • Nachteilhaft an herkömmlichen Konstruktionen ist die Tatsache, dass der Stoffbezug nicht ohne weiteres, beispielsweise zum Reinigen oder zum Austausch, vom Gestell abgenommen werden kann.
  • Unabhängig davon sind verschiede Vorrichtungen zur Aufbewahrung von schnurlosen Telefonen oder Mobiltelefonen bekannt. Mobiltelefone werden häufig in am Körper tragbaren Aufbewahrungsbehältern, beispielsweise Handytaschen, Handygürtel, etc. aufbewahrt. Bei schnurlosen Telefonen sind insbesondere Ladestationen im Einsatz, in denen das schnurlose Telefon zum Aufladen seines Akkus abgestellt wird. In der Regel wird die Ladestation vom Hersteller des schnurlosen Telefons mitgeliefert.
  • Das Design bzw. das äußere Erscheinungsbild des Herstellers des Telefons und der Ladestation ist allerdings in der Regel relativ einheitlich festgelegt, so dass eine individuelle bzw. kundenspezifische Gestaltung nicht möglich ist.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Ausgehend davon ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Klapp- oder Liegestuhl mit einer einfach abnehmbaren bzw. austauschbaren Sitz- bzw. Liegefläche bereitzustellen. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Ablage und/oder Aufbewahrung eines Gegenstandes bereitzustellen, der kostengünstig kundenspezifisch gestaltet werden kann.
  • TECHNISCHE LÖSUNG
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch die Bereitstellung eines Stuhls gemäß dem Anspruch 1 und einer Vorrichtung zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstandes gemäß dem Anspruch 10.
  • Der erfindungsgemäße Stuhl, insbesondere Klapp- oder Liegestuhl umfasst eine Trägerkonstruktion, wenigstens ein Bezugselement zur Ausbildung einer Sitz- und/oder Liegefläche, und Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements an der Trägerkonstruktion. Das Bezugselement kann abgenommen werden, um sie auf einfache Weise kundenspezifisch zu gestalten, beispielsweise durch das Aufbringen eines Aufdrucks (z. B. im Transfer-, Sieb-, Tampondruck, etc.) oder durch sonstige Bearbeitung.
  • Insbesondere ist das Bezugselement aus einem weichen und/oder flexiblen und/oder textilen Material hergestellt.
  • In einer besonderen Ausführungsform weist das Bezugselement ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz auf. Das Fell ist auf einem Stoffeinsatz (evtl. abnehmbar) befestigt oder auf diesen aufgenäht. Diese Art von Bezug ist besonders weich und bietet dadurch ein spezielles Sitzgefühl. Außerdem wird eine gut Wärme isolierende Sitz- bzw. Liegefläche geschaffen, die auch den Einsatz bei kälteren Umgebungstemperaturen erlaubt.
  • Das Bezugselement kann wenigstens an der die Sitz- bzw. Liegefläche bildenden Seite ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweisen.
  • Das Bezugselement kann vorzugsweise aus einem bedruckbaren Material hergestellt ist. Es kann auch aus einem einfärbbaren Material gebildet sein. Durch die Auswechselbarkeit des Bezugs kann dieser nicht nur zum Bedrucken abgenommen werden. Es können vielmehr auch zweiseitig bedruckte Bezüge bereitgestellt werden, wobei wahlweise eine der beiden Seiten nach oben weist, die andere nach unten. Ein Wenden und Befestigen des Bezugs in einer gewünschten Ausrichtung ist in einfacher Weise möglich.
  • Das Bezugselement weist insbesondere wenigstens eine in einem Endabschnitt des Bezugselements ausgebildete Lasche, insbesondere jeweils eine in beiden Endabschnitten des Bezugselements ausgebildete Lasche (5a, 5b), auf. Die Endabschnitte entsprechen den Befestigungsbereichen zur Befestigung des Bezugs an der Trägerkonstruktion.
  • Die Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements weisen vorzugsweise Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung des Ablageelements an der Trägerkonstruktion auf.
  • Die Befestigungsmittel weisen in einer bevorzugten Ausführungsform wenigstens einen an der Trägerkonstruktion ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts des Bezugselements, und wenigstens einen Stab zum Einbringen in die wenigstens eine Lasche zur Befestigung des Endabschnitts an der Trägerkonstruktion auf.
  • Insbesondere weist der Stuhl einen Verstellmechanismus zum Verstellen der Höhe und/oder der Ausrichtung des Bezugselements auf. Damit kann die Steilheit der Lehne eingestellt werden, um eine Sitz- oder Liegefläche zu bilden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstands, insbesondere eines Mobilfunktelefons oder eines schnurlosen Telefons, umfasst ein Ablageelement zum Ablegen und/oder zur Aufbewahrung des Gegenstands auf dem Ablageelement, und eine Trägerkonstruktion zum Anbringen des Ablageelements an der Trägerkonstruktion.
  • Die Vorrichtung zur Ablage und/oder Aufbewahrung des Mobilfunktelefons kann selbstverständlich auch für andere, ähnliche Gegenstände verwendet werden.
  • Die Trägerkonstruktion ist im vorliegenden Fall als Trägergerüst mit mehreren starren, zum Teil drehbar miteinander verbundenen Trägerelementen, die in der Form eines miniaturisierten, herkömmlichen, zusammenklappbaren, höhenverstellbaren Liegestuhls aneinander angeordnet sind.
  • Das Ablageelement ist insbesondere abnehmbar an der Trägerkonstruktion angebracht. Die Ablage kann erfindungsgemäß abgenommen werden, um sie auf einfache Weise kundenspezifisch zu gestalten, beispielsweise durch das Aufbringen eines Aufdrucks (z. B. im Transfer-, Sieb-, Tampondruck, etc.) oder durch sonstige Bearbeitung.
  • Das Ablageelement ist vorzugsweise aus einem weichen und/oder flexiblen und/oder textilem Material hergestellt.
  • Das Ablageelement kann ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweisen.
  • Vorzugsweise kann das Ablageelement wenigstens an der die Ablagefläche bildenden Seite ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweisen.
  • Das Ablageelement ist insbesondere aus einem bedruckbaren Material hergestellt. Daraus ergeben sich die bereits im Zusammenhang mit dem Stuhl genannten Vorteile.
  • Das Ablageelement kann wenigstens eine in einem Endabschnitt des Ablageelements ausgebildete Lasche, insbesondere jeweils eine in beiden Endabschnitten ausgebildete Lasche, aufweisen. Die Endabschnitte entsprechen den Befestigungsbereichen zur Befestigung des Ablageelements an der Trägerkonstruktion.
  • Die Vorrichtung weist insbesondere Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung des Ablageelements an der Trägerkonstruktion auf.
  • Die Befestigungsmittel weisen vorzugsweise wenigstens einen an der Trägerkonstruktion ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts des Ablageelements, und wenigstens einen Stab zum Einbringen in die wenigstens eine Lasche zur Befestigung des Endabschnitts an der Trägerkonstruktion auf.
  • Die Vorrichtung kann zudem einen Verstellmechanismus zum Verstellen der Höhe und/oder der Ausrichtung des Ablageelements aufweisen.
  • Der Gegenstand ist im Prinzip eine Handy-Ablage in Form eines Miniatur-Liegestuhls. Die Steilheit bzw. die Höhe der „Rückenlehne" des Miniatur-Liegestuhles kann, wie auch bei realen Liegstühlen, verstellbar sein. Die Auflage des Handys entspricht dem Sitz- und Lehnenbereich des Liegestuhles.
  • Sowohl der Bezug des Stuhls als auch die Auflage der Vorrichtung sind an ihren zwei Endabschnitten am Trägergerüst befestigt. Zur Befestigung werden jeweils Befestigungsmittel verwendet, die sowohl des ästhetischen als auch den technischen Anforderungen gerecht werden. Zum einen soll wenn die Befestigungsmittel einfach aufgebaut, zum anderen unkompliziert lösbar und wieder verschließbar sein. Dazu umfassen die Befestigungsmittel einen am Trägergerüst angeordneten Spalt, der beispielsweise zwischen zwei Verbindungsstäben liegt. Der Spalt ist breit genug, so dass ein Ende des flexiblen Bezugs bzw. der flexiblen Auflage hindurch geschoben werden kann.
  • Der weiche Bezug bzw. das weiche Ablageelement weisen in ihren Endabschnitten jeweils eine Lasche auf. Die Lasche wird zur Befestigung des Bezugs- bzw. Ablageelements an der Trägerkonstruktion durch den Spalt hindurch geschoben. Anschließend wird das Element durch das Einführen eines Befestigungsstabs in die Lasche befestigt. Da der Durchmesser des Befestigungsstabes größer als der Spaltdurchmesser ist, wird das Ende des Bezugs bzw. der Ablage hinsichtlich einer Zugbelastung in Richtung zum andern Ende des Bezugs bzw. der Ablage hin fixiert. Die Trägerkonstruktion besitzt zwei derartige Befestigungsmittel für die Befestigung der beiden Endabschnitte des Elements. Der Bezug bzw. die am Trägergerüst befestige weiche Ablage erstreckt sich locker, d. h. nicht gespannt, zwischen den Befestigungsmitteln. So kann eine Person bequem auf dem Stuhl Platz nehmen bzw. ein Gegenstand kann mühelos und relativ sicher auf die Auflage „gesetzt" werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Weiter Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles anhand der Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Stuhls bzw. einer Ablagevorrichtung für ein Mobilfunktelefon gemäß der Erfindung;
  • 2 eine weitere perspektivische Ansicht eines Ausschnitts des Stuhls bzw. der Ablagevorrichtung gemäß der 1; und
  • 3 einen Endabschnitt des Stuhls bzw. des Ablageelements.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG EINES AUSFÜHRUNGSBEISPIELES
  • Die folgende Beschreibung bezieht sich in erster Linie auf eine Ablagevorrichtung mit einem Ablageelement. Sämtliche der beschriebenen Merkmale sollen jedoch auch für einen Stuhl mit einem dem Ablageelement entsprechenden Bezug gelten.
  • Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Ablagevorrichtung bzw. eines Stuhls 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Die Ablagevorrichtung bzw. der Stuhl 1 weisen ein Trägergerüst 2 und ein Ablage- bzw. Bezugselement 3 mit einer Sitzfläche/Liegefläche 3' für eine Person bzw. einer Auflage 3' für einen Gegenstand, beispielsweise ein Mobilfunktelefon, auf.
  • Das Trägergerüst 2 besteht aus mehreren an sich starren Rahmenelementen 21, 22, 23. Die Rahmenelemente 21, 22, 23 sind beispielsweise aus Holz, Metall oder einem relativ starren Kunststoff gefertigt.
  • Das erste Rahmenelement 21 weist zwei äußere Stangen 21a und 21b auf, die parallel zueinander ausgerichtet mittels der Verbindungsstäbe 21c, 21d und 21e im Wesentlichen starr aneinander befestigt sind.
  • Die ersten und zweiten Verbindungsstäbe 21c und 21d bilden ein erstes Befestigungsmittel 4a zur Befestigung des Ablageelements bzw. Bezugs 3 am Trägergerüst 2. Die Stäbe 21c und 21d sind im Bereich eines freien Endes der äußeren Stangen 21a und 21b in relativ nahem Abstand zueinander angeordnet, so dass sie einen schmalen Zwischenspalt ausbilden, durch den ein erster Endabschnitt 3a des Ablageelements bzw. Bezugs 3 hindurch geschoben werden kann.
  • Das Ablageelement bzw. der Bezug 3 ist aus einem weichen bzw. flexiblen, flächigen Material, z. B. aus textilem Material, aus Kunststofffolie, oder dgl. hergestellt.
  • Zur Befestigung des Endabschnitts 3a des Elements 3 am Befestigungsmittel 21c, 21d weist das Element 3 im Endabschnitt 3a, und im Wesentlichen über die gesamte Breite B des Endabschnitts 3a, eine Lasche 5a auf, in die ein Stab 6a eingeschoben werden kann. Dies wird besonders deutlich aus der 3.
  • Der Stab 6a weist einen Durchmesser derart auf, dass die mit dem Stab 6a versehene Lasche 5a nicht durch den von den Verbindungsstäben 21c und 21d gebildeten Spalt hindurch passt. Somit wird der Endabschnitt 3a des Elements 3 bei eingeschobenem Stab 6a gegen ein Herausziehen des Endabschnittes 3a aus dem Spalt fixiert.
  • Das zweite Rahmen- oder Trägerelement 22 weist ebenfalls zwei parallel zueinander angeordnete, mittels dreier Verbindungsstäbe 22c, 22d und 22e starr miteinander verbundene äußere Stangen 22a und 22b auf. Der Abstand der Stangen 22a und 22b des zweiten Rahmenelements 22 ist etwas geringer als der Abstand der äußeren Stangen 21a und 21b des ersten Rahmenelements 21. Das zweite Rahmenelement 22 ist am ersten Rahmenelement 21 gegenüber diesem über Drehgelenke 24a und 24b verschwenkbar befestigt.
  • Die ersten und zweiten Verbindungsstäbe 22c und 22d des zweiten Rahmenelements 22 bilden ein zweites Befestigungsmittel 4b entsprechend dem ersten Befestigungsmittel 4a des ersten Rahmenelements 21. Die Verbindungsstäbe 22c und 22d sind in relativ geringem Abstand zueinander zwischen den Außenstangen 22a und 22b des zweiten Rahmenelements 22 angeordnet und bilden einen Zwischenraum bzw. Spalt aus, durch den der zweite Endabschnitt des Elements 3 hindurchgeführt werden kann. Im Bereich des zweiten Endabschnitts ist, entsprechend zum ersten Endabschnitt 3a, eine Lasche ausgebildet, in die ein zweiter Befestigungsstab zum Befestigen des zweiten Endabschnitts des Elements 3 am Trägergerüst 2 eingeführt werden kann.
  • Das dritte Rahmenelement 23 besteht, wie in der 2 am besten erkennbar, aus zwei parallel zueinander angeordneten äußeren Stangen 23a und 23b, die in einem Endbereich durch einen Verbindungsstab 23c miteinander verbunden sind. Der Abstand der äußeren Stangen 23a und 23b des dritten Rahmenelements 23 ist größer als der Abstand der äußeren Stangen 21a und 21b des ersten Rahmenelements 21. Das dritte Rahmenelement 23 ist über Drehgelenke 25a und 25b verschwenkbar am ersten Rahmenelement 21 angeordnet. Dadurch ist auch die Verbindungsstange 23c in einem vorgegebenen Radius um die Schwenkachse A der Drehgelenke 25a und 25b verschwenkbar. Der Stab 23c kann somit in verschiedene Positionen verschenkt werden, in denen er in verschiedene, an den äußeren Stangen 22a, 22b des zweiten Rahmenelements 22 angeordnete Ausnehmung bzw. Lücken 26a, 26b, 27a, 27b, 28a, 28b eingreifen kann, die verschiedene stufenweise auswahlbare Höheneinstellungen der Vorrichtung bzw. unterschiedliche Einstellungen der Steigung des ersten Rahmenelements 21 erlauben. Somit bilden die Vertiefungen bzw. Ausnehmungen 26a, 26b, 27a, 27b, 28a, 28b bzw. Zähne, die im zweiten Rahmenelementen 22 ausgebildet sind, zusammen mit dem verschwenkbaren dritten Rahmenelement 23 einen Höhenverstellmechanismus.
  • Durch die Ausbildung eines leicht abnehmbaren und befestigbaren Bezugs bzw. Ablageelements 3 ist es möglich, vorgefertigte Ablagevorrichtungen 1 zu modifizieren und ästhetisch bzw. kundenspezifisch zu gestalten, indem das Element 3 abgenommen und bearbeitet, beispielsweise bedruckt wird. Anschließend kann das Element 3 in einfacher Weise wieder am Trägergerüst 2 befestigt werden.
  • Die Ablagevorrichtung 1 besitzt das Aussehen eines Klappstuhls. Die Befestigungsmittel erlauben nicht nur einen schnellen Wechsel des Ablageelements 3, sondern passen auch unter ästhetischen Gesichtspunkten in das Gesamterscheinungsbild. Nicht zuletzt wegen der Kombination aus ästhetischen Aspekten und leichter kundenspezifischer Bearbeitbarkeit der Ablagevorrichtung 1 eignet sich diese insbesondere auch als Werbemittel.
  • Ein Klappstuhl 1 in Originalgröße ist mit bedruckbarem auswechselbarem Bezug 3 und dem beschriebenen Befestigungssystem ausgestattet.

Claims (19)

  1. Stuhl (1), insbesondere Klapp- oder Liegestuhl, umfassend eine Trägerkonstruktion (2), wenigstens ein Bezugselement (3) zur Ausbildung einer Sitz- und/oder Liegefläche, und Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements (3) an der Trägerkonstruktion (2).
  2. Stuhl (1) nach Anspruch 1, das Bezugselement (3) aus einem weichen und/oder flexiblen und/oder textilen Material hergestellt ist.
  3. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugselement (3) ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweist.
  4. Stuhl (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugselement (3) wenigstens an der die Sitz- bzw. Liegefläche bildenden Seite ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweist.
  5. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugselement (3) aus einem bedruckbaren Material hergestellt ist.
  6. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass das Bezugselement (3) wenigstens eine in einem Endabschnitt des Bezugselements (3) ausgebildete Lasche (5a), insbesondere jeweils eine in beiden Endabschnitten (3a, 3b) des Bezugselements (3) ausgebildete Lasche (5a, 5b), aufweist.
  7. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements (3) Befestigungsmittel (4a, 4b) zur lösbaren Befestigung des Ablageelements (3) an der Trägerkonstruktion (2) aufweisen.
  8. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (4a, 4b) wenigstens einen an der Trägerkonstruktion (2) ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts (3a, 3b) des Bezugselements (3), und wenigstens einen Stab (6a, 6b) zum Einbringen in die wenigstens eine Lasche (5a, 5b) zur Befestigung des Endabschnitts (3a, 3b) an der Trägerkonstruktion (2) aufweisen.
  9. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl (1) einen Verstellmechanismus zum Verstellen der Höhe und/oder der Ausrichtung des Bezugselements (3) aufweist.
  10. Vorrichtung (1) zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstands, insbesondere eines Mobilfunktelefons oder eines schnurlosen Telefons, umfassend ein Ablageelement (3) zum Ablegen und/oder zur Aufbewahrung des Gegenstands auf dem Ablageelement (3), und eine Trägerkonstruktion (2) zum Anbringen des Ablageelements (3) an der Trägerkonstruktion (2).
  11. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) abnehmbar an der Trägerkonstruktion (2) angebracht ist.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) aus einem weichen und/oder flexiblen und/oder textilem Material hergestellt ist.
  13. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweist.
  14. Vorrichtung (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) wenigstens an der die Ablagefläche bildenden Seite ein künstliches Fell, ein natürliches Fell, einen künstlichen Pelz und/oder einen natürlichen Pelz aufweist.
  15. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) aus einem bedruckbaren Material hergestellt ist.
  16. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Ablageelement (3) wenigstens eine in einem Endabschnitt des Ablageelements (3) ausgebildete Lasche (5a), insbesondere jeweils eine in beiden Endabschnitten (3a, 3b) des Ablageelements (3) ausgebildete Lasche (5a, 5b), aufweist.
  17. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) Befestigungsmittel (4a, 4b) zur lösbaren Befestigung des Ablageelements (3) an der Trägerkonstruktion (2) aufweist.
  18. Vorrichtung (1) nach Anspruch 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel (4a, 4b) wenigstens einen an der Trägerkonstruktion (2) ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts (3a, 3b) des Ablageelements (3), und wenigstens einen Stab (6a, 6b) zum Einbringen in die wenigstens eine Lasche (5a, 5b) zur Befestigung des Endabschnitts (3a, 3b) an der Trägerkonstruktion (2) aufweisen.
  19. Vorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) einen Verstellmechanismus zum Verstellen der Höhe und/oder der Ausrichtung des Ablageelements (3) aufweist.
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