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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft einen Stuhl, insbesondere Klapp- oder Liegestuhl,
umfassend eine Trägerkonstruktion,
und wenigstens ein Bezugselement, insbesondere einen Stuhl mit verstellbarer
Lehne. Die Erfindung betrifft außerdem eine Vorrichtung zur Ablage
und/oder Aufbewahrung eines Gegenstandes, insbesondere eines Mobilfunktelefons.
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STAND DER TECHNIK
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Es
sind verschiedene Arten von Klapp- oder Liegestühlen bekannt. Diese weisen
in der Regel ein zusammenklappbares Gestell sowie einen Stoffbezug
auf, der im aufgeklappten Zustand eine Sitz- oder Liegefläche bildet.
Das Gestell ist so ausgebildet, dass die Steilheit der Lehne des
Klappstuhls in verschiedenen Stufen schrittweise verstellbar ist.
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Nachteilhaft
an herkömmlichen
Konstruktionen ist die Tatsache, dass der Stoffbezug nicht ohne weiteres,
beispielsweise zum Reinigen oder zum Austausch, vom Gestell abgenommen
werden kann.
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Unabhängig davon
sind verschiede Vorrichtungen zur Aufbewahrung von schnurlosen Telefonen
oder Mobiltelefonen bekannt. Mobiltelefone werden häufig in
am Körper
tragbaren Aufbewahrungsbehältern,
beispielsweise Handytaschen, Handygürtel, etc. aufbewahrt. Bei
schnurlosen Telefonen sind insbesondere Ladestationen im Einsatz,
in denen das schnurlose Telefon zum Aufladen seines Akkus abgestellt
wird. In der Regel wird die Ladestation vom Hersteller des schnurlosen
Telefons mitgeliefert.
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Das
Design bzw. das äußere Erscheinungsbild
des Herstellers des Telefons und der Ladestation ist allerdings
in der Regel relativ einheitlich festgelegt, so dass eine individuelle
bzw. kundenspezifische Gestaltung nicht möglich ist.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Ausgehend
davon ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Klapp-
oder Liegestuhl mit einer einfach abnehmbaren bzw. austauschbaren Sitz-
bzw. Liegefläche
bereitzustellen. Darüber
hinaus ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung zur Ablage
und/oder Aufbewahrung eines Gegenstandes bereitzustellen, der kostengünstig kundenspezifisch
gestaltet werden kann.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Bereitstellung eines Stuhls gemäß dem Anspruch 1 und einer
Vorrichtung zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstandes
gemäß dem Anspruch
10.
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Der
erfindungsgemäße Stuhl,
insbesondere Klapp- oder Liegestuhl umfasst eine Trägerkonstruktion,
wenigstens ein Bezugselement zur Ausbildung einer Sitz- und/oder
Liegefläche,
und Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements an der Trägerkonstruktion.
Das Bezugselement kann abgenommen werden, um sie auf einfache Weise
kundenspezifisch zu gestalten, beispielsweise durch das Aufbringen
eines Aufdrucks (z. B. im Transfer-, Sieb-, Tampondruck, etc.) oder
durch sonstige Bearbeitung.
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Insbesondere
ist das Bezugselement aus einem weichen und/oder flexiblen und/oder
textilen Material hergestellt.
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In
einer besonderen Ausführungsform
weist das Bezugselement ein künstliches
Fell, ein natürliches
Fell, einen künstlichen
Pelz und/oder einen natürlichen
Pelz auf. Das Fell ist auf einem Stoffeinsatz (evtl. abnehmbar)
befestigt oder auf diesen aufgenäht.
Diese Art von Bezug ist besonders weich und bietet dadurch ein spezielles
Sitzgefühl.
Außerdem wird
eine gut Wärme
isolierende Sitz- bzw. Liegefläche
geschaffen, die auch den Einsatz bei kälteren Umgebungstemperaturen
erlaubt.
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Das
Bezugselement kann wenigstens an der die Sitz- bzw. Liegefläche bildenden
Seite ein künstliches
Fell, ein natürliches
Fell, einen künstlichen Pelz
und/oder einen natürlichen
Pelz aufweisen.
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Das
Bezugselement kann vorzugsweise aus einem bedruckbaren Material
hergestellt ist. Es kann auch aus einem einfärbbaren Material gebildet sein. Durch
die Auswechselbarkeit des Bezugs kann dieser nicht nur zum Bedrucken
abgenommen werden. Es können
vielmehr auch zweiseitig bedruckte Bezüge bereitgestellt werden, wobei
wahlweise eine der beiden Seiten nach oben weist, die andere nach
unten. Ein Wenden und Befestigen des Bezugs in einer gewünschten
Ausrichtung ist in einfacher Weise möglich.
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Das
Bezugselement weist insbesondere wenigstens eine in einem Endabschnitt
des Bezugselements ausgebildete Lasche, insbesondere jeweils eine
in beiden Endabschnitten des Bezugselements ausgebildete Lasche
(5a, 5b), auf. Die Endabschnitte entsprechen den
Befestigungsbereichen zur Befestigung des Bezugs an der Trägerkonstruktion.
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Die
Mittel zum abnehmbaren Anbringen des Bezugselements weisen vorzugsweise
Befestigungsmittel zur lösbaren
Befestigung des Ablageelements an der Trägerkonstruktion auf.
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Die
Befestigungsmittel weisen in einer bevorzugten Ausführungsform
wenigstens einen an der Trägerkonstruktion
ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts des
Bezugselements, und wenigstens einen Stab zum Einbringen in die
wenigstens eine Lasche zur Befestigung des Endabschnitts an der
Trägerkonstruktion auf.
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Insbesondere
weist der Stuhl einen Verstellmechanismus zum Verstellen der Höhe und/oder
der Ausrichtung des Bezugselements auf. Damit kann die Steilheit
der Lehne eingestellt werden, um eine Sitz- oder Liegefläche zu bilden.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Ablage und/oder zur Aufbewahrung eines Gegenstands, insbesondere
eines Mobilfunktelefons oder eines schnurlosen Telefons, umfasst
ein Ablageelement zum Ablegen und/oder zur Aufbewahrung des Gegenstands
auf dem Ablageelement, und eine Trägerkonstruktion zum Anbringen
des Ablageelements an der Trägerkonstruktion.
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Die
Vorrichtung zur Ablage und/oder Aufbewahrung des Mobilfunktelefons
kann selbstverständlich
auch für
andere, ähnliche
Gegenstände
verwendet werden.
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Die
Trägerkonstruktion
ist im vorliegenden Fall als Trägergerüst mit mehreren
starren, zum Teil drehbar miteinander verbundenen Trägerelementen, die
in der Form eines miniaturisierten, herkömmlichen, zusammenklappbaren,
höhenverstellbaren Liegestuhls
aneinander angeordnet sind.
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Das
Ablageelement ist insbesondere abnehmbar an der Trägerkonstruktion
angebracht. Die Ablage kann erfindungsgemäß abgenommen werden, um sie
auf einfache Weise kundenspezifisch zu gestalten, beispielsweise
durch das Aufbringen eines Aufdrucks (z. B. im Transfer-, Sieb-,
Tampondruck, etc.) oder durch sonstige Bearbeitung.
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Das
Ablageelement ist vorzugsweise aus einem weichen und/oder flexiblen
und/oder textilem Material hergestellt.
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Das
Ablageelement kann ein künstliches Fell,
ein natürliches
Fell, einen künstlichen
Pelz und/oder einen natürlichen
Pelz aufweisen.
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Vorzugsweise
kann das Ablageelement wenigstens an der die Ablagefläche bildenden
Seite ein künstliches
Fell, ein natürliches
Fell, einen künstlichen
Pelz und/oder einen natürlichen
Pelz aufweisen.
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Das
Ablageelement ist insbesondere aus einem bedruckbaren Material hergestellt.
Daraus ergeben sich die bereits im Zusammenhang mit dem Stuhl genannten
Vorteile.
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Das
Ablageelement kann wenigstens eine in einem Endabschnitt des Ablageelements
ausgebildete Lasche, insbesondere jeweils eine in beiden Endabschnitten
ausgebildete Lasche, aufweisen. Die Endabschnitte entsprechen den
Befestigungsbereichen zur Befestigung des Ablageelements an der Trägerkonstruktion.
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Die
Vorrichtung weist insbesondere Befestigungsmittel zur lösbaren Befestigung
des Ablageelements an der Trägerkonstruktion
auf.
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Die
Befestigungsmittel weisen vorzugsweise wenigstens einen an der Trägerkonstruktion
ausgebildeten Zwischenraum zum Hindurchführen eines Endabschnitts des
Ablageelements, und wenigstens einen Stab zum Einbringen in die
wenigstens eine Lasche zur Befestigung des Endabschnitts an der Trägerkonstruktion
auf.
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Die
Vorrichtung kann zudem einen Verstellmechanismus zum Verstellen
der Höhe
und/oder der Ausrichtung des Ablageelements aufweisen.
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Der
Gegenstand ist im Prinzip eine Handy-Ablage in Form eines Miniatur-Liegestuhls.
Die Steilheit bzw. die Höhe
der „Rückenlehne" des Miniatur-Liegestuhles
kann, wie auch bei realen Liegstühlen,
verstellbar sein. Die Auflage des Handys entspricht dem Sitz- und
Lehnenbereich des Liegestuhles.
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Sowohl
der Bezug des Stuhls als auch die Auflage der Vorrichtung sind an
ihren zwei Endabschnitten am Trägergerüst befestigt.
Zur Befestigung werden jeweils Befestigungsmittel verwendet, die
sowohl des ästhetischen
als auch den technischen Anforderungen gerecht werden. Zum einen soll
wenn die Befestigungsmittel einfach aufgebaut, zum anderen unkompliziert
lösbar
und wieder verschließbar
sein. Dazu umfassen die Befestigungsmittel einen am Trägergerüst angeordneten
Spalt, der beispielsweise zwischen zwei Verbindungsstäben liegt.
Der Spalt ist breit genug, so dass ein Ende des flexiblen Bezugs
bzw. der flexiblen Auflage hindurch geschoben werden kann.
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Der
weiche Bezug bzw. das weiche Ablageelement weisen in ihren Endabschnitten
jeweils eine Lasche auf. Die Lasche wird zur Befestigung des Bezugs-
bzw. Ablageelements an der Trägerkonstruktion
durch den Spalt hindurch geschoben. Anschließend wird das Element durch
das Einführen
eines Befestigungsstabs in die Lasche befestigt. Da der Durchmesser
des Befestigungsstabes größer als
der Spaltdurchmesser ist, wird das Ende des Bezugs bzw. der Ablage
hinsichtlich einer Zugbelastung in Richtung zum andern Ende des
Bezugs bzw. der Ablage hin fixiert. Die Trägerkonstruktion besitzt zwei derartige
Befestigungsmittel für
die Befestigung der beiden Endabschnitte des Elements. Der Bezug
bzw. die am Trägergerüst befestige
weiche Ablage erstreckt sich locker, d. h. nicht gespannt, zwischen
den Befestigungsmitteln. So kann eine Person bequem auf dem Stuhl
Platz nehmen bzw. ein Gegenstand kann mühelos und relativ sicher auf
die Auflage „gesetzt" werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Weiter
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles anhand der
Figuren. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Stuhls bzw. einer Ablagevorrichtung
für ein
Mobilfunktelefon gemäß der Erfindung;
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2 eine
weitere perspektivische Ansicht eines Ausschnitts des Stuhls bzw.
der Ablagevorrichtung gemäß der 1;
und
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3 einen
Endabschnitt des Stuhls bzw. des Ablageelements.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
EINES AUSFÜHRUNGSBEISPIELES
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Die
folgende Beschreibung bezieht sich in erster Linie auf eine Ablagevorrichtung
mit einem Ablageelement. Sämtliche
der beschriebenen Merkmale sollen jedoch auch für einen Stuhl mit einem dem Ablageelement
entsprechenden Bezug gelten.
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Die 1 zeigt
eine perspektivische Ansicht einer Ablagevorrichtung bzw. eines
Stuhls 1 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Die Ablagevorrichtung bzw. der Stuhl 1 weisen
ein Trägergerüst 2 und
ein Ablage- bzw. Bezugselement 3 mit einer Sitzfläche/Liegefläche 3' für eine Person
bzw. einer Auflage 3' für einen
Gegenstand, beispielsweise ein Mobilfunktelefon, auf.
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Das
Trägergerüst 2 besteht
aus mehreren an sich starren Rahmenelementen 21, 22, 23.
Die Rahmenelemente 21, 22, 23 sind beispielsweise
aus Holz, Metall oder einem relativ starren Kunststoff gefertigt.
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Das
erste Rahmenelement 21 weist zwei äußere Stangen 21a und 21b auf,
die parallel zueinander ausgerichtet mittels der Verbindungsstäbe 21c, 21d und 21e im
Wesentlichen starr aneinander befestigt sind.
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Die
ersten und zweiten Verbindungsstäbe 21c und 21d bilden
ein erstes Befestigungsmittel 4a zur Befestigung des Ablageelements
bzw. Bezugs 3 am Trägergerüst 2.
Die Stäbe 21c und 21d sind
im Bereich eines freien Endes der äußeren Stangen 21a und 21b in
relativ nahem Abstand zueinander angeordnet, so dass sie einen schmalen
Zwischenspalt ausbilden, durch den ein erster Endabschnitt 3a des Ablageelements
bzw. Bezugs 3 hindurch geschoben werden kann.
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Das
Ablageelement bzw. der Bezug 3 ist aus einem weichen bzw.
flexiblen, flächigen
Material, z. B. aus textilem Material, aus Kunststofffolie, oder
dgl. hergestellt.
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Zur
Befestigung des Endabschnitts 3a des Elements 3 am
Befestigungsmittel 21c, 21d weist das Element 3 im
Endabschnitt 3a, und im Wesentlichen über die gesamte Breite B des
Endabschnitts 3a, eine Lasche 5a auf, in die ein
Stab 6a eingeschoben werden kann. Dies wird besonders deutlich
aus der 3.
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Der
Stab 6a weist einen Durchmesser derart auf, dass die mit
dem Stab 6a versehene Lasche 5a nicht durch den
von den Verbindungsstäben 21c und 21d gebildeten
Spalt hindurch passt. Somit wird der Endabschnitt 3a des
Elements 3 bei eingeschobenem Stab 6a gegen ein
Herausziehen des Endabschnittes 3a aus dem Spalt fixiert.
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Das
zweite Rahmen- oder Trägerelement 22 weist
ebenfalls zwei parallel zueinander angeordnete, mittels dreier Verbindungsstäbe 22c, 22d und 22e starr
miteinander verbundene äußere Stangen 22a und 22b auf.
Der Abstand der Stangen 22a und 22b des zweiten
Rahmenelements 22 ist etwas geringer als der Abstand der äußeren Stangen 21a und 21b des
ersten Rahmenelements 21. Das zweite Rahmenelement 22 ist
am ersten Rahmenelement 21 gegenüber diesem über Drehgelenke 24a und 24b verschwenkbar
befestigt.
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Die
ersten und zweiten Verbindungsstäbe 22c und 22d des
zweiten Rahmenelements 22 bilden ein zweites Befestigungsmittel 4b entsprechend
dem ersten Befestigungsmittel 4a des ersten Rahmenelements 21.
Die Verbindungsstäbe 22c und 22d sind
in relativ geringem Abstand zueinander zwischen den Außenstangen 22a und 22b des
zweiten Rahmenelements 22 angeordnet und bilden einen Zwischenraum
bzw. Spalt aus, durch den der zweite Endabschnitt des Elements 3 hindurchgeführt werden kann.
Im Bereich des zweiten Endabschnitts ist, entsprechend zum ersten
Endabschnitt 3a, eine Lasche ausgebildet, in die ein zweiter
Befestigungsstab zum Befestigen des zweiten Endabschnitts des Elements 3 am
Trägergerüst 2 eingeführt werden
kann.
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Das
dritte Rahmenelement 23 besteht, wie in der 2 am
besten erkennbar, aus zwei parallel zueinander angeordneten äußeren Stangen 23a und 23b,
die in einem Endbereich durch einen Verbindungsstab 23c miteinander
verbunden sind. Der Abstand der äußeren Stangen 23a und 23b des
dritten Rahmenelements 23 ist größer als der Abstand der äußeren Stangen 21a und 21b des
ersten Rahmenelements 21. Das dritte Rahmenelement 23 ist über Drehgelenke 25a und 25b verschwenkbar
am ersten Rahmenelement 21 angeordnet. Dadurch ist auch die
Verbindungsstange 23c in einem vorgegebenen Radius um die
Schwenkachse A der Drehgelenke 25a und 25b verschwenkbar.
Der Stab 23c kann somit in verschiedene Positionen verschenkt
werden, in denen er in verschiedene, an den äußeren Stangen 22a, 22b des
zweiten Rahmenelements 22 angeordnete Ausnehmung bzw. Lücken 26a, 26b, 27a, 27b, 28a, 28b eingreifen
kann, die verschiedene stufenweise auswahlbare Höheneinstellungen der Vorrichtung
bzw. unterschiedliche Einstellungen der Steigung des ersten Rahmenelements 21 erlauben.
Somit bilden die Vertiefungen bzw. Ausnehmungen 26a, 26b, 27a, 27b, 28a, 28b bzw.
Zähne,
die im zweiten Rahmenelementen 22 ausgebildet sind, zusammen mit
dem verschwenkbaren dritten Rahmenelement 23 einen Höhenverstellmechanismus.
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Durch
die Ausbildung eines leicht abnehmbaren und befestigbaren Bezugs
bzw. Ablageelements 3 ist es möglich, vorgefertigte Ablagevorrichtungen 1 zu
modifizieren und ästhetisch
bzw. kundenspezifisch zu gestalten, indem das Element 3 abgenommen
und bearbeitet, beispielsweise bedruckt wird. Anschließend kann
das Element 3 in einfacher Weise wieder am Trägergerüst 2 befestigt
werden.
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Die
Ablagevorrichtung 1 besitzt das Aussehen eines Klappstuhls.
Die Befestigungsmittel erlauben nicht nur einen schnellen Wechsel
des Ablageelements 3, sondern passen auch unter ästhetischen Gesichtspunkten
in das Gesamterscheinungsbild. Nicht zuletzt wegen der Kombination
aus ästhetischen
Aspekten und leichter kundenspezifischer Bearbeitbarkeit der Ablagevorrichtung 1 eignet
sich diese insbesondere auch als Werbemittel.
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Ein
Klappstuhl 1 in Originalgröße ist mit bedruckbarem auswechselbarem
Bezug 3 und dem beschriebenen Befestigungssystem ausgestattet.