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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft einen Stellrahmen für ein Gerüst,
insbesondere ein Arbeitsgerüst, mit wenigstens zwei Vertikal-Profilstäben,
zwischen denen wenigstens ein erster Horizontal-Profilstab einen Rahmen
bildend angeordnet ist, nach der im Oberbegriff des Schutzanspruches
1 näher definierten Art sowie ein mit einem solchen Stellrahmen
ausgebildetes Modulgerüst.
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STAND DER TECHNIK
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Stellrahmen
der eingangs genannten Art werden in der Praxis bei Arbeitsgerüsten,
welche einen für die auszuführenden Arbeiten geeigneten
sicheren Arbeitsplatz mit sicherem Zugang schaffen, aber auch für
Maschinengerüste verwendet.
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Arbeitsgerüste
werden üblicherweise aus vorgefertigten Bauteilen wie Stellrahmen,
Profilstäben bzw. Rohren und/oder Kupplungen erstellt und dienen
je nach Anwendung als Fassadengerüste, Gerüsttürme
oder Raumgerüste.
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Die
vertikalen Elemente eines Gerüsts werden im Wesentlichen
durch sogenannte Stellrahmen gebildet, welche wenigstens zwei Vertikal-Profilstäbe,
auch Ständer genannt, und diese verbindende Horizontal-Profilstäbe,
auch Querriegel genannt, aufweisen. Je nach Konzipierung des Gerüstsystems bilden
die Vertikal-Profilstäbe und ein eine Personendurch gangshöhe
freigebender Querriegel gegebenenfalls mit einem weiteren Querriegel
in einem an das untere Ende der Vertikal-Profilstäbe angrenzenden
Bereich einen offenen bzw. geschlossenen Stellrahmen, an den weitere
Gerüstelemente, wie Versteifungsbauteile, Geländerelemente
und Laufböden angeschlossen werden, wobei der Stellrahmen
selbst auf einen weiteren Stellrahmen montiert werden kann oder
eine Anschlussmöglichkeit für einen weiteren darüber
angeordneten Stellrahmen aufweist.
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Die
Stellrahmen erstrecken sich dabei üblicherweise über
die Höhe einer Personendurchgangshöhe bzw. Mannshöhe,
so dass je nach erforderlicher Höhe des Gerüstes
eine entsprechende Zahl an Stellrahmen übereinander angeordnet
werden muss.
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Daneben
werden auch Rahmen geringerer Höhe als Zwischenrahmen zwischen
zwei übereinander angeordneten Stellrahmen verwendet.
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Insbesondere
die Montage und Demontage von hohen Industriegerüsten kann
mit konventionellen Stellrahmen langwierig und somit kostenintensiv sein.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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TECHNISCHE AUFGABE
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Stellrahmen für
ein Gerüst, insbesondere ein Arbeitsgerüst, hinsichtlich
einer schnellen Montage und Demontage eines höheren Gerüstes
und einer insgesamt erhöhten Wirtschaftlich keit bei Herstellung,
Transport und Auf- und Abbau des Gerüstes weiterzuentwickeln.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe durch einen Stellrahmen gemäß den
Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand
der von dem unabhängigen Anspruch 1 direkt oder indirekt
abhängigen Ansprüche.
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Es
ist somit ein Stellrahmen für ein Gerüst, insbesondere
ein Arbeitsgerüst, vorgesehen, mit wenigstens zwei Vertikal-Profilstäben,
zwischen denen wenigstens ein erster Horizontal-Profilstab einen Rahmen
bildend angeordnet ist, wobei an den Vertikal-Profilstäben
und/oder dem wenigstens einen Horizontal-Profilstab Anschlussmöglichkeiten
zum Anschluss von weiteren Gerüstelementen, insbesondere
Versteifungsbauteilen, Geländerelementen, Laufböden
und eines weiteren Stellrahmens, vorgesehen sind und der wenigstens
eine Horizontal-Profilstab an den zugeordneten Vertikal-Profilstäben
von deren unteren Ende in einem eine Personendurchgangshöhe
freigebenden Abstand befestigt sind.
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Der
erfindungsgemäße Stellrahmen zeichnet sich dabei
dadurch aus, dass sich die Vertikal-Profilstäbe wenigstens über
eine Höhe erstrecken, welche zwei Personendurchgangshöhen
entspricht, wobei zwischen den Vertikal-Profilstäben ein
zweiter Horizontal-Profilstab in einem eine Personendurchgangshöhe
freigebenden Abstand von dem ersten Horizontal-Profilstab befestigt
ist.
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VORTEILHAFTE WIRKUNGEN
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Ein
erfindungsgemäß ausgebildeter Stellrahmen ist
dahingehend vorteilhaft, dass sich dieser über eine bedeutend
größere Höhe als konventionelle Stellrahmen
erstreckt, wobei ein erfindungsgemäßer Stellrahmen
minimaler Höhe, d. h. mit einem zweiten Horizontal-Profilstab
in einem eine Personendurchgangshöhe freigebenden Abstand
von dem ersten Horizontal-Profilstab, der Höhe von zwei
herkömmlichen Stellrahmen entspricht, wodurch die Montage
und die Demontage eines Gerüstes deutlich beschleunigt
werden kann.
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Zudem
hat ein derartiger Stellrahmen nach der Erfindung den Vorteil, dass
zwischen den Vertikal-Elementen zweier Arbeitshöhen keine
Trennstellen und hierfür erforderliche zusätzliche
Bauteile wie Zapfen benötigt werden, wodurch nicht nur
die Montage und Demontage vereinfacht ist, sondern auch die Herstellung
der Stellrahmen einfacher und kostengünstiger ist, da Material
und Gewicht eingespart werden kann.
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Ein
Stellrahmen nach der Erfindung ist trotz seiner größeren
Länge bzw. Höhe trotzdem problemlos mit üblichen
Transportmitteln zu transportieren und insbesondere bei einer Herstellung
aus leichtem Material wie Aluminium noch einfach für Bedienungspersonen
zu handhaben. Bei Handhabung und Transport der Stellrahmen ist dessen
erfindungsgemäße Ausgestaltung auch dahingehend
vorteilhaft, dass dieser unempfindlicher gegen einen Verzug ist, wodurch
die Lebensdauer und Wirtschaftlichkeit dieser Gerüstkomponenten
erhöht wird.
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Bei
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung beträgt eine
Personendurchgangshöhe zwischen 1,9 m und 2,5 m, insbesondere
wenigstens annähernd 2 m. Die Personendurchgangshöhe
wird üblicherweise als sogenannte lichte Höhe
definiert, welche zwischen Gerüstlagen bzw. der Oberfläche
eines in dem Stellrahmen eingehängten Laufbodens und der
Unterkante des darüber angeordneten nächsten Horizontal-Profilstabs
bzw. Querriegels gemessen wird.
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Je
nach Anwendungsfall und gesetzlichen Vorschriften kann die Personendurchgangshöhe bzw.
lichte Höhe variieren. So ist beispielsweise in der Europäischen
Union eine lichte Höhe von wenigstens 1,9 m für
eine lichte Breite im Kopfbereich von wenigstens 300 mm erforderlich.
Gängige Gerüste weisen üblicherweise
eine Personendurchgangshöhe bzw. lichte Höhe von
2 m auf.
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Die
Gesamthöhe eines Stellrahmens nach der Erfindung beträgt
somit ca. 4 m bis 5 m bei einer Auslegung zum Anschluss von bis
zu drei Laufböden, wobei ein Laufboden an den ersten Vertikal-Profilstab
angeschlossen sein kann und ein weiterer Laufboden an den zweiten
oder weiteren Horizontal-Profilstab bzw. in einem an das obere Ende
der Vertikal-Profilstäbe anschließenden Bereich
angebunden sein kann.
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Insbesondere
bei einem zur Befestigung an einem Bodenelement wie Fußspindeln
vorgesehenen Stellrahmen kann die Höhe variieren, so dass beispielsweise
zwischen den unteren Enden der Vertikal-Profilstäbe, welche
an Fußspindeln angeschlossen werden können, und
dem ersten Horizontal-Profilstab eine über eine übliche
Personendurchgangshöhe hinausgehende Höhe zur
Schaffung einer größeren Durchgangshöhe
vorgesehen sein kann. Ebenso kann zwischen der Anbindungsmöglichkeit eines
unteren Laufbodens und einem unteren Ende der Vertikal-Profilstäbe
ein je nach Anwendungsfall variierender Sockelbereich vorgesehen
sein.
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In
vorteilhaften Ausführungen des erfindungsgemäßen
Stellrahmens kann dieser sich über weitere Arbeitsebenen
erstrecken und dabei beispielsweise 6 m oder 8 m hoch sein mit entsprechenden
Anbindungsmöglichkeiten für mehrere Laufböden
im Bereich des ersten, zweiten oder eines ggf. weiteren Horizontal-Profilstabs.
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Ein
sich über vier Personendurchgangshöhen erstreckender
Stellrahmen kann dabei zur Aufnahme von bis zu fünf Laufböden
vorgesehen sein.
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In
einem an das untere Ende der Vertikal-Profilstäbe anschließenden
Bereich kann bei einer vorteilhaften Ausführung ein im
Vergleich zu den Horizontal-Profilstäben dünnerer
weiterer Horizontal-Profilstab vorgesehen sein, der vorzugsweise
als Aushubsicherung dient und mit den Vertikal-Profilstäben
fest verbunden oder bei Gerüstaufbau montierbar sein kann.
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Die
Horizontal-Profilstäbe können ebenfalls fest mit
den Vertikal-Profilstäben verbunden sein, an diesen vormontiert
sein oder erst bei der Montage bzw. Demontage mit diesen verbindbar
bzw. von diesen lösbar sein.
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Insbesondere
bei einem durch fest mit den Vertikal-Profilstäben verbundenen
Horizontal-Profilstäben und ggf. den Horizontal-Verbindungsstäben gebildeten
zumindest über einen bestimmten Abschnitt geschlossenen
Rahmen wird die Stabilität des Stellrahmens erhöht
und die Lebenszeit des Stellrahmens verlängert, da die
Gefahr eines Verzugs des Stellrahmens gegenüber einem offenen
Rahmen deutlich reduziert ist.
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Zur
Erhöhung der Flexibilität des Gerüsts kann
es jedoch vorteilhaft sein, wenn zumindest ein Horizontal-Profilstab
die Vertikal-Profilstäbe lösbar miteinander verbindet,
wobei die Vertikal-Profilstäbe und wenigstens der erste
und zweite Horizontal-Profilstab zur Montage an einem Gerüst
vormontiert sein können.
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Die
Horizontal-Profilstäbe können in einfachster Ausführung
gerade Rohre mit z. B. kreisförmigem Querschnitt sein.
In vorteilhaften Ausführungen können die Horizontal-Profilstäbe
insbesondere im Kontaktbereich mit den Vertikal-Profilstäben
auch gebogen sein und dabei ein „U" bilden. Wenn solche U-Schenkel
nach oben gerichtet sind, können diese zum Einhängen
von Belägen oder als Rohrauflage etc. dienen.
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Zur
Verbindung mit Bodenelementen wie Fußspindeln oder weiteren
darunter oder darüber angeordneten Stellrahmen ist es bei
einer vorteilhaften Ausführung des erfindungsgemäßen
Stellrahmens vorgesehen, dass dieser an den oberen Enden und unteren
Enden der Vertikal-Profilstäbe entsprechende Anschlussmöglichkeiten
aufweist.
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Eine
besonders bevorzugte Ausgestaltung, welche die Flexibilität
des Stellrahmens hinsichtlich der Verbindungsmög lichkeit
mit weiteren Gerüstelementen deutlich erhöht,
zeichnet sich dadurch aus, dass an den Vertikal-Profilstäben
als Anschlussmöglichkeit, insbesondere für Geländerelemente,
wenigstens eine Lochscheibe mit wenigstens einem Loch zur Aufnahme
von weiteren Gerüstelementen und/oder mit diesen zusammenwirkenden
Befestigungsmitteln ausgebildet ist.
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Scheibenförmige
Haltevorrichtungen an vertikalen Gerüstrohren zum Einhängen
von horizontal und/oder diagonal verlaufenden Gerüstelementen sind
zum Beispiel aus der
DE
24 49 124 C und der
DE 197 26 950 C2 bekannt. Diese bekannten
Haltevorrichtungen sind als Kreisscheiben mit Durchbrüchen
geformt, wobei die Durchbrüche eine runde, kreisförmige
oder auch eine ovale oder andere geeignete, mit einem entsprechenden
Gegenstück korrespondierende Form aufweisen.
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Bevorzugt
ist eine solche Lochscheibe als eine Rosette mit mehreren über
ihren Umfang verteilt angeordneten Löchern zur unterschiedlichen
Winkelanordnung des wenigstens einen anzuschließenden Gerüstelements
ausgebildet, jedoch ist es auch denkbar, dass eine solche Lochscheibe
hinsichtlich ihres Umfang einen Teilkreis, ein Trapez oder eine andere
Form beschreibt.
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Die
Verwendung von Lochscheiben insbesonders im Bereich der Anschlussmöglichkeit
für Geländerelemente bietet die Möglichkeit,
einen Stellrahmen kompatibel mit verschiedenen Gerüstsystemen auszugestalten,
so dass beispielsweise auch Geländerelemente von Fremdherstellern
an dem erfindungsgemäßen Stellrahmen problemlos
mit entsprechenden Keilelemen ten oder anderen geeigneten Befestigungsmitteln
befestigt werden können.
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Alternativ
oder ergänzend kann an den Vertikal-Profilstäben
als Anschlussmöglichkeit für weitere Gerüstelemente,
insbesondere für Geländerelemente, wenigstens
ein zur Verrastung mit einem weiteren Gerüstelement und/oder
einem mit diesem zusammenwirkenden Befestigungsmittel vorgesehener
Bügelverschluss ausgebildet sein, welcher eine schnelle
Montage und Demontage durch Verschwenken eines an den Vertikal-Profilstäben
angeordneten Bügels und einer damit einhergehenden Ver-
bzw. Entrastung mit den entsprechenden anbindbaren Gerüstelementen
ermöglicht.
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Ebenfalls
kann als Anschlussmöglichkeit an den Vertikal-Profilstäben
eine schuhartige, im Wesentlichen U-förmige, nach oben
offene Lasche befestigt sein, in die ein Befestigungskeil zur Anbindung eines
weiteren Gerüstelements einschlagbar ist.
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Eine
solche beispielsweise als Lochscheibe oder Bügelverschluss
oder Keillasche ausgebildete Anschlussmöglichkeit für
einen horizontalen Geländerholm eines Seitenschutzes ist
zweckmäßigerweise wenigstens annähernd
1 m über einer Anschlussmöglichkeit eines Laufbodens
angeordnet, wobei zwischen der Anschlussmöglichkeit des
Laufbodens und dem horizontalen Geländerholm eine Anschlussmöglichkeit
für wenigstens einen horizontalen Zwischenholm des Seitenschutzes
vorgesehen sein kann.
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Weitere
Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben sich
durch die Ansprüche sowie die nachstehend angege benen Ausführungsbeispiele,
wobei die Merkmale der Ansprüche in beliebiger Weise kombinierbar
sind, sofern sie sich nicht offensichtlich gegenseitig ausschließen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Mehrere
Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäß gestalteten
Stellrahmens und ein Modulgerüst mit mehreren solcher Stellrahmen
sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden
nachfolgend näher erläutert.
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Darin
zeigt
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1 ein
Modulgerüst, welches mit erfindungsgemäßen
Stellrahmen gebildet ist, wobei stark schematisiert Anschlussmöglichkeiten
für übliche Bauteile eines Fassadengerüstsystems
gezeigt sind;
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2 einen
Querschnitt durch einen Bereich des Modulgerüsts der 1 zur
Veranschaulichung einer Personendurchgangshöhe;
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3 eine
stark schematisierte Ansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines Stellrahmens nach der Erfindung;
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4 eine
Prinzipdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Stellrahmens; und
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5 eine
nähere dreidimensionale Darstellung einer Anschlussmöglichkeit
für Gerüstelemente des Stellrahmens der 4.
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AUSFÜHRUNGSFORMEN
DER ERFINDUNG
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Die 1 zeigt
schematisiert ein Modulgerüst 1, welches vorliegend
als ein an einer Fassade 2 verankerbares Arbeitsgerüst
ausgebildet ist. Bei dem vorliegenden Modulgerüst 1 handelt
es sich somit um ein Baugerüst, bei dem Stellrahmen 3 bis 12 und
ggf. weitere horizontale Gerüststiele entsprechend dem jeweiligen
Gerüstsystem im Rastermaßsystem Aufnahmen zur
Befestigung von Gerüstteilen wie Horizontalriegeln, Diagonalstreben,
etc. aufweisen.
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Bei
der in 1 gezeigten Ausführung sind zur Bildung
des Modulgerüsts 1 zehn Stellrahmen 3 bis 12 verwendet,
wobei die Stellrahmen 3 bis 12 jeweils zwei Vertikal-Profilstäbe 13, 14 aufweisen,
welche durch einen ersten Horizontal-Profilstab 15, der in
einem eine Personendurchgangshöhe H1 freigebenden Abstand
von einem unteren Ende 16 der Vertikal-Profilstäbe 13, 14 angeordnet
ist, miteinander verbunden sind.
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Des
Weiteren weisen die sich jeweils über zwei Personendurchgangshöhen
H1 erstreckenden Stellrahmen 3 bis 12 jeweils
zwischen den Vertikal-Profilstäben 13, 14 einen
zweiten Horizontal-Profilstab 17 auf, welcher die Vertikal-Profilstäbe 13, 14 im
Bereich von deren oberem Ende miteinander verbindet und wiederum
in einem eine Personendurchgangshöhe H1 freigebenden Abstand
von dem ersten Horizontal-Profilstab 15 angeordnet ist.
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Die
Personendurchgangshöhe H1 wird bei der gezeigten Ausführung
gemäß der Darstellung in 2 als lichte
Höhe zwischen einer Oberkante eines Laufbodens 18 und
einer Unterkante eines darüber angeordneten Horizontal-Profilstabs 15 bzw. 17 verstanden.
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Bei
der gezeigten Ausführung beträgt die Personendurchgangshöhe
bzw. lichte Höhe im Kopfbereich einer Arbeitsperson 19 wenigstens
annähernd 2 m.
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Wie
der 1 weiterhin zu entnehmen ist, weisen die unteren
Stellrahmen 3, 5, 7, 9, 11 zusätzlich
zu dem ersten Horizontal-Profilstab 15 und dem zweiten
Horizontal-Profilstab 17 einen Horizontal-Verbindungsstab 20 in
einem an das untere Ende 16 der Vertikalprofilstäbe 13, 14 anschließenden
Bereich auf, in den – im Unterschied zu den Horizontal-Profilstäben 15, 17 – kein
Laufboden 18 eingelegt ist.
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Unterhalb
des Vertikal-Verbindungsstabes 20 weisen die Vertikal-Profilstäbe 13, 14 an
ihrem unteren Ende 16 Anschlussmöglichkeiten 21 für
Fußelemente 22, 23 auf, welche in der
Höhe verstellbare Fußspindeln 22 oder
nicht verstellbare Fußplatten 23 sein können.
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Ebenso
wie die Stellrahmen 3 bis 12 mit ihrem unteren
Ende an Fußelemente 22, 23 angebunden
werden können, können diese mit den unteren Enden 16 der
Vertikal-Profilstäbe 13, 14 auch mit
einem weiteren, darunter angeordneten Stellrahmen verbunden werden,
wie es bei den Stellrahmen 4, 6, 8, 10, 12 der
Fall ist.
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Entsprechend
den Anschlussmöglichkeiten an den unteren Enden 16 der
Vertikal-Profilstäbe 13, 14 sind auch
an den oberen Enden 24 der Vertikal-Profilstäbe 13, 14 Anschlussmöglichkeiten
für einen weiteren Stellrahmen vorgesehen, wobei die oberen
Enden 24 der Vertikal-Profilstäbe über
den oberen Horizontal-Profilstab 17 hinaus ragen können und
teleskopartig mit den unteren Enden 16 eines anschließenden
Stellrahmens ineinander steckbar und verbindbar ausgebildet sein
können.
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Zur
Anbindung von weiteren Gerüstelementen weisen die Vertikal-Profilstäbe 13, 14 Anschlussmöglichkeiten
unter anderem für horizontale Längsriegel 25,
vertikal aussteifende Querdiagonalen 26, Horizontalaussteifungen
bzw. Horizontaldiagonalen 27, Längs-Vertikalaussteifungen
bzw. Längsdiagonalen 28 und einen Seitenschutz 29 auf.
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Der
Seitenschutz 29 weist einen horizontalen Geländerholm 30 und
einen zwischen einer Anschlussmöglichkeit für
einen Laufboden 18 und dem horizontalen Geländerholm 30 angeordneten
horizontalen Zwischenholm 31 auf, wobei der horizontale Geländeholm 30 des
Seitenschutzes 29 vorliegend etwa 1 m oberhalb des Laufbodens 18 angeordnet ist.
Wie in der 1 angedeutet, kann im Bereich
des Seitenschutzes 29 auch ein Geflecht 32 vorgesehen sein.
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In
der 3 ist der Stellrahmen 4 der 1 stellvertretend
für die übrigen Stellrahmen beschrieben. Bei der
in 3 gezeigten Ausführung sind die Vertikal-Profilstäbe 13, 14 mit
dem ersten Horizontal-Profilstab 15 und dem zweiten Horizontal-Profilstab 17 lösbar,
jedoch form- und kraftschlüssig über als Lochscheiben
ausgebildete Anschlussmöglichkeiten 32, 33 bzw. 34, 35 verbunden.
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Des
Weiteren sind an dem der Fassade 2 abgewandten Vertikal-Profilstab 13 ebenfalls
als Lochscheiben ausgebildete Anschlussmöglichkeiten 36, 37 zur
Anbindung der Geländerelemente 30, 31 des Seitenschutzes 29 vorgesehen.
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Die
Lochscheiben 32, 33, 34, 35, 36, 37 sind dabei
jeweils an den Vertikal-Profilstäben 13, 14 als Rosette
ausgebildet. Die Horizontal-Verbindungsstäbe 15, 16 oder
die Geländerelemente 30, 31 können in
an sich bekannter Weise mit einem Keilkopf 40 ausgebildet
sein, welche einen Schlitz 41 aufweist, mit dem der Keilkopf 40 über
die Lochscheibe 32, 33, 34, 35, 36, 37 derart
geschoben wird, dass eine Durchtrittsöffnung im Bereich
des Keilkopfes 40 mit einem der Löcher 39 der
Lochscheiben 32 bis 37 fluchtet, so dass das an
die Lochscheibe 32 bis 37 anzubindende Bauelement,
wie hier der erste Horizontal-Profilstab 15, der zweite
Horizontal-Profilstab 17 oder die Geländerelemente 30, 31,
mittels eines als Keil ausgebildeten Befestigungsmittels 42 an
der zugeordneten Lochscheibe 32 bis 37 vorzugsweise mit
einem Hammerschlag arretiert werden kann.
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Die 4 zeigt
eine alternative Ausführungsmöglichkeit des Stellrahmens 4,
wobei aus Gründen der Übersichtlichkeit für
gleiche Bauelemente übereinstimmende Bezugszeichen wie
in 3 gewählt sind.
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Die
Ausführung nach 4 unterscheidet sich von dem
in 3 gezeigten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen
darin, dass der erste Horizontal-Profilstab 15 und der
zweite Ho rizontal-Profilstab 17 jeweils mit den Vertikal-Profilstäben 13, 14 fest verschweißt
sind, wodurch die Flexibilität des Stellrahmens 4 gegenüber
der Lösung nach 3 eingeschränkt ist,
jedoch eine höhere Stabilität erreicht wird und
das Erfordernis der Vormontage entfällt.
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Zur
weiteren Stabilisierung des Rahmens sind sogenannte Gerüstanker 45 unterhalb
der mit den Vertikal-Profilstäben 13, 14 verschweißten
Horizontal-Profilstäben 15, 17 vorgesehen.
Der in einem an das untere Ende 16 der Vertikal-Profilstäbe 13, 14 anschließenden
Bereich angeordnete Horizontal-Verbindungsstab 20 ist im
Gegensatz zu dem ersten Horizontal-Profilstab 15 und dem
zweiten Horizontal-Profilstab 17 lösbar mit den
Vertikal-Profilstäben 13, 14 verbunden.
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Wie
insbesondere auch der 5 zu entnehmen ist, unterscheidet
sich der Stellrahmen 4 gemäß der in 4 gezeigten
Ausführung weiterhin bezüglich der Anschlussmöglichkeit 36, 37 für
die Geländerelemente 30, 31.
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Diese
sind im vorliegenden Fall als sogenannter Bügelverschluss
ausgebildet, welcher im Handel erhältlich ist und mit einem
an dem zugeordneten Vertikal-Profilstab 13 schwenkbar befestigten Bügel 46 und
einem Aufnahmehaken 47 ausgebildet ist, wobei das anzubringende
Geländerelement 30 bzw. 31 mit einem
hieran vorgesehenen Schlitz 50 in den Aufnahmehaken 47 eingehängt
wird, wonach der Bügel 46 mit einer Rastnase 48 auf
seiner Innenseite in Richtung des Vertikal-Profilstabs 13 derart verschwenkt
wird, dass die Rastnase 48 in eine entsprechende Aussparung 49 an
dem auf zunehmenden Geländerelement 30, 31 einrastet
und das Geländerelement 30 bzw. 31 hiermit
arretiert.
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Die
in 3 und 4 bzw. 5 gezeigten Anschlussmöglichkeiten
von Gerüstelementen dienen nur der Veranschaulichung von
möglichen Ausgestaltungen, jedoch können die darin
gezeigten Anschlussmöglichkeiten selbstverständlich
in weiteren Ausführungen auch jede andere bekannte Form
haben, gemischt werden und zum Anschluss von allen im Gerüstbau
verfügbaren, bekannten Elementen ausgelegt sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2449124
C [0028]
- - DE 19726950 C2 [0028]