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DE102007011716B4 - Verfahren zum Auf- und Abbau eines Arbeitsgerüstes und Montagehilfe hierfür - Google Patents

Verfahren zum Auf- und Abbau eines Arbeitsgerüstes und Montagehilfe hierfür Download PDF

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Abstract

Verfahren zum Auf- und Abbauen eines Arbeitsgerüstes, beinhaltend mehrere Rahmenteile (2, 3), welche jeweils im Wesentlichen aus zwei vertikalen voneinander beabstandeten Holmen und diese verbindenden dazwischen liegenden horizontalen Sprossen bestehen, wobei die freien Enden der Holme Steckansätze zum vertikalen Ineinanderstecken der Rahmenteile (2, 3) aufweisen, und beinhaltend weiterhin Querstreben und Handläufe (10, 10a) mit Gerüstklauen (24), sowie mindestens eine Plattform (4, 5), mit denen horizontal beabstandete Rahmenteile (2, 3) untereinander verbindbar sind, wobei die Handläufe (10, 10a) zur Sicherung einer Arbeitsebene (36, 37) einer Plattform (4, 5) von einer darunter liegenden Arbeitsebene (35, 36) aus befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein einziger Benutzer auf der Arbeitsebene (35) des Bodens oder einer Arbeitsebene (36, 37) einer Plattform (4, 5) stehend jeweils die Handläufe (10, 10a) zur Sicherung einer Plattform (4, 5), von einer darunter liegenden Arbeitsebene (35, 36) aus, mit einem einzigen, zugeordneten Hebewerkzeug (8) ohne weitere Hilfe befestigt oder...

Description

  • Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren für den Auf- und Abbau von Arbeitsgerüsten nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine hierfür verwendete Montagehilfe nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 2.
  • Arbeitsgerüste bestehen in der Regel aus zwei vertikal stehenden, jeweils aus Holmen und Sprossen gebildeten Rahmenteilen, die miteinander über horizontale Plattformen verbunden sind, wobei die Plattformen einen Arbeitsabstand von z. B. 2 m aufweisen.
  • Der Aufbau derartiger Arbeitsgerüste ist unfallträchtig. Zum Aufbau ist es bekannt, dass an dem oberen Ende eines ersten Rahmenteils eine Plattform eingehängt wird und dass dann nachfolgend die Plattform an der gegenüberliegenden Seite an dem oberen Teil des anderen Rahmenteils eingehängt wird, so dass sich ein portalartiger Aufbau ergibt.
  • Ferner ist es bekannt, dass der Benutzer dann bei diesem so vorläufig hergestellten Arbeitsgerüst nach oben steigen muss und vollkommen ungesichert auf der oberen Plattform zu stehen und von dort aus ein weiteres Rahmenteil aufzustecken, welches von dem oberen Ende des unteren Rahmenteils ausgeht.
  • Er klettert dann wiederum ungesichert nach oben und hängt eine zweite Plattform ein, die wiederum einen Arbeitsabstand von 2 m zu der ersten Plattform aufweist.
  • Die untere Plattform hat deshalb ungefähr einen Arbeitsabstand von 2 m zum Erdboden und die obere Plattform von 4 m zum Erdboden.
  • Der Auf- und Abbau eines solchen Arbeitsgerüstes, welches schrittweise aus zusammensteckbaren Rahmenteilen erstellt wird, ist äußerst unfallträchtig, wie oben stehend bereits schon angegeben wurde. Es besteht nämlich die Gefahr, dass der Benutzer, der vollkommen ungesichert auf der jeweils oberen Plattform steht und beispielsweise die Handläufe einhängen soll, bei dieser Arbeit abstürzt.
  • Die gattungsbildende DE 20303960 U1 offenbart eine Geländereinrichtung für den zeitweiligen Seitenschutz eines Baugerüstes, umfassend zwei Stützstreben, die im an dem Baugerüst angebrachten Zustand vertikal ausgerichtet sind, mindestens eine als Seitenschutz dienende Querstrebe, die die beiden Stützstreben miteinander verbinden kann, Anbringmittel für die Anbringung der Stützstreben an vertikalen Gerüstpfosten des Baugerüstes, wobei die Anbringmittel mindestens ein Hakenelement umfassen, das mittelbar oder unmittelbar mit einer der Stützstreben verbunden ist und einen der vertikalen Gerüstpfosten zumindest teilweise umgreifen kann, und wobei die Anbringmittel weiterhin mindestens ein schwenkbares Halteteil umfassen, das aus einer ersten Position, in der die Stützstrebe von dem vertikalen Gerüstpfosten des Baugerüstes abnehmbar ist, in eine zweite Position überführbar ist, in der die Stützstrebe an dem vertikalen Gerüstpfosten durch Klemmwirkung derart festgelegt ist, dass die Stützstrebe weder durch eine einfache Bewegung nach unten noch durch eine einfache Bewegung nach oben von dem vertikalen Gerüstpfosten gelöst werden kann.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die Arbeitssicherheit beim Auf- und Abbau von Arbeitsgerüsten wesentlich zu verbessern.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung (Verfahren für den Auf- und Abbau von Arbeitsgerüsten) durch die technischen Lehren der Ansprüche 1 und 2 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass jeweils die Handläufe zur Sicherung einer Plattform von einer darunter liegenden Arbeitsebene aus, durch einen einzigen Benutzer, mit einem einzigen zugeordneten Hebewerkzeug ohne weitere Hilfe befestigt oder gelöst werden.
  • Damit ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass durch die Anwendung eines Hebewerkzeuges es nun erstmals möglich ist, die zur Sicherung des Benutzers dienenden Handläufe von einer unteren Arbeitsebene einzuhängen, ohne die noch ungesicherte, obere Plattform betreten zu müssen.
  • Damit besteht der wesentliche Vorteil, dass der Benutzer niemals ungesichert die oberhalb der unteren Arbeitsebene angeordnete Plattform betreten muss, sondern er setzt erst ausgehend und stehend auf der unteren Arbeitsebene die Handläufe für die obere Arbeitsebene ein und betritt erst danach dann die obere Arbeitsebene.
  • Von dieser oberen Arbeitsebene ausgehend kann er auch die nächst höhere Arbeitsebene bedienen, indem er die nunmehr mittels Handläufen gesicherte mittlere Arbeitsebene betritt, sein Hebewerkzeug verwendet und die Handläufe für die obere Arbeitsebene einhängt.
  • Damit wird nun erstmals der wesentliche Vorteil erreicht, dass der Benutzer die zur Absturzsicherung dienenden Handläufe stets von einer unteren Arbeitsebene auf eine obere Arbeitsebene einhängt, ohne dass er vorher diese obere Arbeitsebene betreten muss.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 2 (Montagehilfe) gekennzeichnet.
  • Als Montagehilfe verwendet der Benutzer erfindungsgemäß ein Hebewerkzeug, welches im einfachsten Fall aus einem Stab besteht, an dessen oberen Ende eine Klaue angeordnet ist.
  • Diese Klaue ist geeignet, den einzuhängenden Handlauf zu umgreifen, wobei die Klaue so ausgebildet ist, dass der Handlauf sowohl von unten her nach oben bewegt werden kann als auch von oben her nach unten.
  • Ferner ist vorgesehen, dass an der Klaue des erfindungsgemäßen Hebewerkzeuges noch ein oder mehrere Betätigungsansätze vorgesehen sind, die geeignet sind, die entsprechenden Aushebesicherungen an der Gerüstklaue zu lösen.
  • Damit wird nun erstmals der Vorteil erzielt, dass mit dem erfindungsgemäßen Hebewerkzeug, welches als Montagehilfe eingesetzt wird, eine weitere Verbesserung der Unfallsicherheit beim Auf- und Abbau der Arbeitsgerüste gewährleistet ist.
  • Zum Abbau des Arbeitsgerüstes wird es deshalb vorgesehen, dass der Benutzer zunächst von einer unteren Arbeitsebene mit seinem Hebewerkzeug die eine Seite der Gerüstklaue des Handlaufes aushebt und diese Gerüstklaue von der Sprosse des Rahmenteils freimacht.
  • Damit kann die Gerüstklaue um ihren anderen Befestigungspunkt am gegenüberliegenden Rahmenteil nach unten verschwenken und hängt dann lose am anderen Rahmenteil nach unten.
  • Der Benutzer kann dann den nach unten hängenden Handlauf ergreifen und kann mit anderen Ansätzen an der Werkzeugklaue des Hebewerkzeuges die dort noch eingehängte Sicherungsanordnung lösen.
  • Somit hat er dann bereits schon den Handlauf in der Hand, und durch sein Arbeiten mit dem Hebewerkzeug wird somit auch das andere Ende des Handlaufes, welches noch am Rahmenteil eingehängt ist, ausgehängt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: schematisiert ein Arbeitsgerüst mit 3 Arbeitsebenen kurz vor der Fertigstellung
  • 2: das Hebewerkzeug nach der Erfindung
  • 3: ein erster Verfahrensschritt zum Einhängen eines Handlaufes an einem Rahmenteil
  • 4: der zweite Verfahrensschritt im Vergleich zur 3
  • 5: ein Arbeitsvorgang zum Aushängen des Handlaufes mit dem erfindungsgemäßen Hebewerkzeug
  • 6: der Arbeitsvorgang nach 5 zu einem späteren Zeitpunkt
  • 7: das Ausheben des Handlaufes an der zweiten Seite
  • In 1 ist allgemein ein Arbeitsgerüst 1 dargestellt, welches kurz vor der Fertigstellung ist. Es bildet insgesamt drei Arbeitsebenen, nämlich eine untere Arbeitsebene 35 (Erdboden), eine durch eine erste Plattform 4 in Höhe von ca. 2 m gebildete mittlere Arbeitsebene 36 und eine durch eine obere Plattform 5 in Höhe von ca. 4 m gebildete obere Arbeitsebene 37.
  • Das Arbeitsgerüst 1 besteht im Wesentlichen aus zwei zueinander parallelen leiterartigen Rahmenteilen 2, 3, die jeweils aus Holmen 31 gebildet sind, zwischen denen Sprossen 30 angeordnet sind.
  • Ferner ist erkennbar, dass am Arbeitsgerüst 1 noch mindestens ein Ausleger 6 angeordnet ist, der über eine Strebe 7 mit dem einen Holm 31 des einen Rahmenteils 3 verbunden ist.
  • Wichtig ist nun das Befestigen der Handläufe 10, 10a in dem Arbeitsgerüst.
  • Hierzu sieht die Erfindung die neuartige Montagehilfe vor, die als Hebewerkzeug 8 ausgebildet ist.
  • Wichtig ist nun, dass die Handläufe 10, die der mittleren Arbeitsebene 36 zugeordnet sind, mit dem Hebewerkzeug 8 dann eingehängt werden, wenn der Benutzer 38 auf dem Erdboden (untere Arbeitsebene 35) steht. Er nimmt deshalb den Handlauf 10 mit seinem einen Ende und hängt die auf der linken Seite an dem Handlauf angeordnete Gerüstklaue 24 an der entsprechenden Sprosse in nahezu diagonaler Position ein. Dies geschieht besonders einfach, weil die Länge des Handlaufes entspricht der Breite des Gerüstes und liegt im Bereich zwischen 2 bis 3 m. Damit ist der Handlauf 10 immer lang genug, dass man von einer unteren Arbeitsebene 35 das linke Ende des Handlaufes mit der dort angeordneten Gerüstklaue 24 auf die zugeordnete Sprosse des linken Rahmenteils 2 einhängt.
  • Nun wird das Hebewerkzeug 8 verwendet. Es besteht aus einem Stab 12, an dessen oberen freien Ende eine Werkzeugklaue 9 angeordnet ist.
  • Das bis zu dem linken Ende des Handlaufes 10 herunterhängende Teil dieses Handlaufes wird nun von der Werkzeugklaue 9 umfasst und nach oben verschwenkt, so dass der rechte Teil des Handlaufes nun mit Hilfe des Hebewerkzeuges 8 zum Einhängen an der gegenüberliegenden Sprossenseite gebracht werden kann. Dies wird in der 1 bereits schon beim Einhängen des oberen Handlaufes 10a auf der oberen Arbeitsebene dargestellt.
  • Dort ist erkennbar, dass der Benutzer nun auf der mittleren Arbeitsebene 36 steht, sein Hebewerkzeug 8 betätigt und dass er ferner bereits schon die linke Seite der Gerüstklaue 24 des Handlaufes 10a an der zugeordneten Sprosse am linken Rahmenteil 2 eingehängt hat.
  • Die rechte Seite des Handlaufes umfasst nun die Werkzeugklaue 9, und damit rastet er die Gerüstklaue 24a an der Sprosse des rechten Rahmenteils 3 ein.
  • Mit der Beschreibung dieser Vorgänge wird deutlich, dass eine wesentlich verbesserte Absturzsicherheit gegeben ist. Der Benutzer 38 hängt erst von einer unteren Arbeitsebene 35 ausgehend mit seinem Hebewerkzeug 8 den Handlauf 10 oberhalb der Plattform 4 ein, welche die mittlere Arbeitsebene 36 bildet, und wenn er auf dieser mittleren Arbeitsebene 36 die Handläufe 10 und die Knieleisten 11 befestigt hat, betritt er erst die nunmehr gesicherte mittlere Arbeitsebene 36 und die dortige Plattform 4 und fängt von dort aus an, den oberen Handlauf 10a für die Sicherung der oberen Arbeitsebene 37 einzuhängen, bevor er die obere Plattform 5 betritt.
  • Die Erfindung beschreibt also ein Aufbauverfahren, bei dem sichergestellt ist, dass der Benutzer stets von einer unteren Arbeitsebene nach oben arbeitet und hierbei ein Hebewerkzeug verwendet, welches mindestens dazu geeignet ist, die der Sicherheit dienenden Handläufe einzuhängen und zu befestigen.
  • Selbstverständlich kann er auch andere Sicherheitsmaßnahmen mit dem Hebewerkzeug ausführen, wie z. B. das Befestigen der Knieleisten oder das Einhängen von Bordleisten und ähnlichen Teilen.
  • Wichtig ist nur die Tatsache, dass er stets von einer unteren Arbeitsebene, die bereits schon gesichert ist, in Richtung auf eine darüber liegende Arbeitsebene arbeitet.
  • Zwar ist es bekannt, mit Hilfe von zwei Benutzern und zwei unterschiedlichen Stäben ein Handlauf von einer unteren Arbeitsebene nach oben zu bringen und mit seitlichen Einhängehaken ihn am Rahmenteil zuzuhängen.
  • Dieses bekannte Verfahren erfordert jedoch zwei Benutzer, die jeweils gemeinsam diese Handläufe mit zugeordneten Einhängesicherungen einhängen.
  • Hier setzt die Erfindung ein, die nun vorsieht, dass ein einziger Benutzer mit einem einzigen, ihm zugeordneten Hebewerkzeug 8 die jeweils zur Sicherung der Arbeitsebene dienenden Handläufe montiert.
  • Die Montagehilfe in Form des Hebewerkzeuges 8 wird in 2 näher beschrieben.
  • An einem Stab 12 ist hierbei eine Werkzeugklaue 9 angeordnet, die im Wesentlichen aus einem C-Profil 16 besteht. Das C-Profil bildet demgemäß eine vordere Öffnung 19, die so weit ist, dass durch diese Öffnung 19 der lichte Durchmesser des zu befestigenden Handlaufes 10, 10a hindurchtreten kann.
  • Demgemäß ergeben sich jenseits der Öffnung 19 zwei einander gegenüberliegende Ansätze 17, 18, die jeweils in etwa rundprofilierte Rundungen 20, 21 einlaufen. Die Rundungen 20, 21 laufen in eine gegenüberliegende Gegenfläche 22 ein.
  • Die gesamte Werkzeugklaue 9 besteht bevorzugt aus einem Kunststoffspritzgussteil und ist mit dem Stab 12 verbunden.
  • Selbstverständlich ist es möglich, die Werkzeugklaue 9 als Alu-Gussteil auszubilden. Ebenso kann es aus Blech gefertigt sein.
  • Wichtig ist, dass im Bereich der unteren Rundung 21 zwei einander gegenüberliegende Betätigungsansätze 13, 14 vorgesehen sind, welche zur Betätigung des jeweiligen Sicherungsschiebers 25 des Handlaufes 10, 10a an dessen Gerüstklaue 24, 24a dienen.
  • Die im Bereich der Gegenfläche 22 angeordnete Anschlagfläche 15 dient dann zum Ausheben der gegenüberliegenden Gerüstklaue 24 des Handlaufes 10.
  • Die obere Rundung 20 ist noch durch eine Verstärkungsrippe 23 verstärkt.
  • Die 3 zeigt nun das Einhängen der rechten Gerüstklaue 24 eines Handlaufes 10. Hierbei ist erkennbar, dass die Werkzeugklaue 9 den Handlauf 10 aufgenommen hat und in Pfeilrichtung 32 nun nach unten gezogen wird, so dass die Gerüstklaue 24a des Handlaufes nach unten gegen die Sprosse 30 des rechten Rahmenteils 3 gezogen wird.
  • Hierbei gleitet der Sicherungsschieber 25 in den Pfeilrichtungen 28, so dass bei befestigtem Handlauf die Einhängeöffnung 29 der Gerüstklaue 24a die Sprosse 30 fest umgreift und der Sicherungsschieber 25 ein Aushängen der Gerüstklaue 24a verhindert.
  • Diese montierte Stellung ist in 4 dargestellt. Dort ist auch dargestellt, dass nun nach erfolgter Montage das Hebewerkzeug 8 sehr einfach wieder vom Handlauf 10 entfernt werden kann.
  • Zum Ausheben des Handlaufes 10 (Demontage) wird das Hebewerkzeug 8 von unten her gegen den Handlauf 10 geführt, so dass der seitliche Ansatz 13 in eine zugeordnete Kerbe an dem Sicherungsschieber 25 eingreift und diesen ebenfalls in Pfeilrichtung 33 nach oben bewegt.
  • Mit der Aushebebewegung des Hebewerkzeuges 8 in Pfeilrichtung 33 wird somit gleichzeitig auch der Sicherungsschieber 25 gelöst und diese Gerüstklaue 24a des Handlaufes 10 wird damit nach oben ausgehoben. Diese Stellung ist in 6 dargestellt.
  • Die Erfindung ist selbstverständlich nicht darauf beschränkt, dass die Betätigungsansätze 13, 14 für einen in den Pfeilrichtungen 28 im Bereich eines Langloches 26 verschiebbaren Sicherungsschieber 25 vorgesehen sind.
  • Statt linear bewegbaren Sicherungsschiebern 25, die in den Pfeilrichtungen 28 bewegbar sind, können auch drehbar angeordnete Sicherungsschieber verwendet werden, die beispielsweise im Bereich eines Führungsstiftes 27 drehbar ausgebildet sind.
  • Die Ansätze 13, 14 müssen also dazu geeignet sein, entsprechende Aushebesicherungen an den Gerüstklauen 24, 24a von Handläufen 10, 10a zu lösen, wie dies in 6 dargestellt ist.
  • Nachdem nun das eine Ende der Gerüstklaue 24a mit dem erfindungsgemäßen Hebewerkzeug 8 gelöst wurde, muss nun auch das andere Ende des Handlaufes 10 gemäß 7 gelöst werden. Der Handlauf ragt dann schon schräg nach unten und kann leicht vom Benutzer 38 mit der Hand ergriffen werden. Mit der anderen Hand führt er sein Hebewerkzeug 8 in Pfeilrichtung 34 nach oben und senkrecht mit der Anschlagfläche 15 in Pfeilrichtung 34, so dass diese Anschlagfläche wiederum den Sicherungsschieber 25 betätigt und diesen löst. Auf diese Weise kann mit der Schiebebewegung in Pfeilrichtung 34 am Hebewerkzeug 8 gleichzeitig auch die Gerüstklaue 24 außer Eingriff mit der Sprosse 30 gebracht werden.
  • Damit sind beide Gerüstklauen 24, 24a des jeweiligen Handlaufes 10, 10a ausgehängt und können vom Benutzer nun leicht fortgetragen werden.
  • Es reicht also aus, dass ein einziger Benutzer die hier beschriebenen Arbeitsvorgänge ausführt.
  • 1
    Arbeitsgerüst
    2
    Rahmenteil
    3
    Rahmenteil
    4
    Plattform
    5
    Plattform
    6
    Ausleger
    7
    Strebe
    8
    Hebewerkzeug
    9
    Werkzeugklaue
    10
    Handlauf 10a
    11
    Knieleiste
    12
    Stab
    13
    Betätigungsansatz
    14
    Betätigungsansatz
    15
    Anschlagfläche
    16
    C-Profil
    17
    Ansatz
    18
    Ansatz
    19
    Öffnung
    20
    Rundung
    21
    Rundung
    22
    Gegenfläche
    23
    Verstärkungsrippe
    24
    Gerüstklaue 24a
    25
    Sicherungsschieber
    26
    Langloch
    27
    Führungsstift
    28
    Pfeilrichtung
    29
    Einhängeöffnung
    30
    Sprosse
    31
    Holm
    32
    Pfeilrichtung
    33
    Pfeilrichtung
    34
    Pfeilrichtung
    35
    Arbeitsebene unten
    36
    Arbeitsebene mittlere
    37
    Arbeitsebene obere
    38
    Benutzer

Claims (6)

  1. Verfahren zum Auf- und Abbauen eines Arbeitsgerüstes, beinhaltend mehrere Rahmenteile (2, 3), welche jeweils im Wesentlichen aus zwei vertikalen voneinander beabstandeten Holmen und diese verbindenden dazwischen liegenden horizontalen Sprossen bestehen, wobei die freien Enden der Holme Steckansätze zum vertikalen Ineinanderstecken der Rahmenteile (2, 3) aufweisen, und beinhaltend weiterhin Querstreben und Handläufe (10, 10a) mit Gerüstklauen (24), sowie mindestens eine Plattform (4, 5), mit denen horizontal beabstandete Rahmenteile (2, 3) untereinander verbindbar sind, wobei die Handläufe (10, 10a) zur Sicherung einer Arbeitsebene (36, 37) einer Plattform (4, 5) von einer darunter liegenden Arbeitsebene (35, 36) aus befestigt werden, dadurch gekennzeichnet, dass lediglich ein einziger Benutzer auf der Arbeitsebene (35) des Bodens oder einer Arbeitsebene (36, 37) einer Plattform (4, 5) stehend jeweils die Handläufe (10, 10a) zur Sicherung einer Plattform (4, 5), von einer darunter liegenden Arbeitsebene (35, 36) aus, mit einem einzigen, zugeordneten Hebewerkzeug (8) ohne weitere Hilfe befestigt oder löst.
  2. Hebewerkzeug (8) zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hebewerkzeug (8) aus einem Stab (12) besteht, an dessen freien Ende eine Klaue (9) angeordnet ist, welche dazu geeignet ist, den einzuhängenden Handlauf (10, 10a) derart zu umgreifen, dass der Handlauf (10, 10a) sowohl von unten her nach oben bewegt werden kann als auch von oben her nach unten.
  3. Hebewerkzeug (8) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Klaue (9) des Hebewerkzeugs (8) ein oder mehrere Betätigungsansätze (13, 14, 15) aufweist, die geeignet sind, entsprechende Aushebesicherungen (25) an der Gerüstklaue (24) zu lösen.
  4. Hebewerkzeug (8) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Klaue (9) im Wesentlichen aus einem C-Profil (16) besteht, das eine vordere Öffnung (19) bildet, die so weit ist, dass durch diese der lichte Durchmesser des zu befestigenden Handlaufes (10, 10a) hindurchtreten kann, so dass sich jenseits der Öffnung (19) zwei einander gegenüberliegende Ansätze (17, 18) ergeben, die jeweils in etwa rundprofilierte Rundungen (20, 21) einlaufen, die wiederum in eine gegenüberliegende Gegenfläche (22) einlaufen.
  5. Hebewerkzeug (8) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Rundung (21) im Bereich des Stabs (12) zwei einander gegenüberliegende Betätigungsansätze (13, 14) vorgesehen sind, welche zur Betätigung des jeweiligen Sicherungsschiebers (25) des Handlaufes (10, 10a) an dessen beim Abbau zuerst zu lösenden ersten Gerüstklaue (24) dienen.
  6. Hebewerkzeug (8) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet; dass die im Bereich der Gegenfläche (22) angeordnete Anschlagfläche (15) zum Ausheben der beim Abbau als zweites zu lösenden zweiten Gerüstklaue (24a) des Handlaufes (10, 10a) dient.
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