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DE202008004777U1 - Schiebetür o.dgl. und Antriebseinheit für eine Schiebetür o.dgl. - Google Patents

Schiebetür o.dgl. und Antriebseinheit für eine Schiebetür o.dgl. Download PDF

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Abstract

Schiebetür o. dgl. mit mindestens einem verschiebbar geführten Türblatt (1), wobei zum motorischen Verschieben des Türblatts (1) eine Antriebseinheit (2) vorgesehen ist, wobei die Antriebseinheit (2) einen Antriebsmotor (3), ein nachgeschaltetes Zwischengetriebe (4) mit Kupplung (5) und ein wiederum nachgeschaltetes Vorschubgetriebe (6) zur Erzeugung von Vorschubbewegungen für das Türblatt (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung so getroffen ist, daß die Kupplung (5) beim Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe (4) selbsttätig einkuppelt und, vorzugsweise, im übrigen selbsttätig auskuppelt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schiebetür o. dgl. mit mindestens einem verschiebbar geführten Türblatt mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1 sowie eine Antriebseinheit für eine derartige Schiebetür o. dgl. mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 15.
  • Der Begriff ”Schiebetür” ist vorliegend umfassend zu verstehen. Hierunter fallen nicht nur Außentüren, wie beispielsweise Terrassentüren, sondern auch Türen innerhalb des Wohnraums. Ferner umfaß der Begriff ”Schiebetür” alle Arten von Vorrichtungen, insbesondere Verdunkelungsvorrichtungen, die verschiebbare Elemente aufweisen. Ein Beispiel hierfür ist ein Fensterladen, der vor einer Fensterfläche verschiebbar ist. Ein weiteres Beispiel ist ein verschiebbares Fliegengitter.
  • Allen Schiebetüren im vorliegenden Sinne ist gemeinsam, daß sie mindestens ein verschiebbar geführtes Türblatt aufweisen. Im Rahmen stetig steigender Komfortanforderungen hat es sich mittlerweile durchgesetzt, solche Schiebetüren motorisch verschiebbar auszugestalten. Hierfür ist dann eine entsprechende Antriebseinheit vorgesehen.
  • Die bekannte Schiebetür ( DE 20 2005 001 781 U1 ), von der die vorliegende Erfindung ausgeht, ist mit einer solchen Antriebseinheit ausgestattet. Die Antriebseinheit weist ein Antriebsgehäuse und einen Antriebsmotor sowie ein Vorschubgetriebe zur Erzeugung von Antriebsbewegungen für das Türblatt auf. Das Antriebsgehäuse ist langgestreckt ausgestaltet und parallel zu der Schiebebewegung des Türblatts ausgerichtet. Der Antriebsmotor, das Zwischengetriebe und das Vorschubgetriebe sind hier vollständig innerhalb des Antriebsgehäuses angeordnet. Das Antriebsgehäuse ist einstückig ausgestaltet.
  • Für die Akzeptanz motorisch betätigter Schiebetüren ist es notwendig, daß diese auch manuell verstellbar sind. Dabei darf die manuelle Verstellbarkeit nicht schwergängiger sein als bei ausschließlich manuell verstellbaren Schiebetüren. Ferner ist es für die Akzeptanz motorisch verstellbarer Schiebetüren notwendig, daß die Antriebseinheit möglichst kompakt baut.
  • Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, die bekannte Schiebetür derart auszugestalten und weiterzubilden, daß eine motorische und manuelle Verstellbarkeit bei kompakter Bauweise realisierbar ist.
  • Das obige Problem wird bei einer Schiebetür gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils von Anspruch 1 gelöst.
  • Wesentlich ist die Überlegung, daß im Antriebsstrang zwischen dem Antriebsmotor und dem Türblatt eine Kupplung vorgesehen ist, die bei der motorischen Verstellung selbsttätig einkuppelt und, vorzugsweise, im übrigen selbsttätig auskuppelt.
  • Vorteilhaft ist dabei zunächst die Tatsache, daß die Verstellkinematik der Schiebetür von der Antriebseinheit weitgehend unbeeinflußt ist, soweit eine motorische Verstellung der Schiebetür nicht gewünscht ist. Nur wenn die motorische Verstellung der Schiebetür gewünscht ist, wird die Antriebseinheit angekuppelt. Basierend auf dieser Überlegung läßt sich eine manuelle Verstellung der Schiebetür mit besonders geringer Betätigungskraft realisieren.
  • Aber auch in konstruktiver Hinsicht hat die vorschlagsgemäße Lösung Vorteile. Dadurch, daß die Kupplung ausschließlich dann einkuppelt, wenn die Antriebsleistung des Antriebsmotors tatsächlich benötigt wird, läßt sich ein besonders einfacher Aufbau der Kupplung realisieren. Dies ist Gegenstand der Ansprüche 2 bis 6.
  • Bei der bevorzugten Ausgestaltung gemäß Anspruch 10 ist es vorgesehen, das Vorschubgetriebe, mit dem die Antriebsbewegungen für das Türblatt erzeugt werden, als Zugmittelgetriebe auszugestalten. Dabei ist das flexible Zugmittel vorzugsweise ein Zahnriemen. Vorteilhaft ist dabei die Tatsache, daß diese Variante mit geringen Kosten und gleichzeitig hoher Robustheit verbunden ist.
  • Nach einer weiteren Lehre, der ebenfalls eigenständige Bedeutung zukommt, wird die Antriebseinheit in der vorschlagsgemäßen Schiebetür als solche beansprucht. Auf alle diesbezüglichen Ausführungen zu der vorschlagsgemäßen Schiebetür darf verwiesen werden.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine vorschlagsgemäße Schiebetür in einer ausschnittsweisen, auf die Antriebseinheit gerichteten Darstellung und
  • 2 die wesentlichen Komponenten des Antriebsstrangs der Schiebetür gemäß 1.
  • Die in 1 dargestellte Schiebetür ist mit einem verschiebbar geführten Türblatt 1 ausgestattet. Das Türblatt 1 ist vorzugsweise vertikal ausgerichtet und in 1 nach rechts bzw. nach links verschiebbar. Grundsätzlich können hier auch mehrere Türblätter 1 vorgesehen sein.
  • Zum motorischen Verschieben des Türblatts 1 ist eine Antriebseinheit 2 vorgesehen, wobei die Antriebseinheit 2 einen Antriebsmotor 3, ein nachgeschaltetes Zwischengetriebe 4 mit Kupplung 5 und ein wiederum nachgeschaltetes Vorschubgetriebe 6 zur Erzeugung von Vorschubbewegungen für das Türblatt 1 aufweist.
  • Wesentlich ist die Tatsache, daß die Anordnung so getroffen ist, daß die Kupplung 5 beim Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe 4 selbsttätig einkuppelt und, vorzugsweise, im übrigen selbsttätig auskuppelt. Damit ist gemeint, daß es sich bei der Kupplung 5 um eine selbsttätig schaltende Kupplung handelt, die den Antriebsstrang zwischen dem Antriebsmotor 3 und dem Türblatt 1 dann schließt, wenn eine motorische Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe 4 eingeleitet wird. Dies bedeutet wiederum nichts anderes, als daß die Ansteuerung des Antriebsmotors 3 zum Einkuppeln der Kupplung 5 führt.
  • Der Darstellung in 2 läßt sich der grundsätzliche Aufbau der Kupplung 5 entnehmen. Hier und vorzugsweise ist es vorgesehen, daß die Kupplung 5 eine dem Antriebsmotor 3 zugewandte Antriebsseite und eine dem Vorschubgetriebe 6 zugewandte Abtriebsseite aufweist. Dabei weist die Kupplung 5 antriebsseitig ein drehbares Antriebsteil 7 und abtriebsseitig ein drehbares Abtriebsteil 8 auf, wobei die Kupplung 5 zur lösbaren antriebstechnischen Verbindung zwischen dem Antriebsteil 7 und dem Abtriebsteil 8 ein drehbares, axial verstellbares Kupplungsteil 9 aufweist. Der aktuelle Zustand der Kupplung 5 wird durch die Stellung des Kupplungsteils 9 bestimmt, wie noch erläutert wird.
  • Eine besonders kompakte Ausgestaltung läßt sich dadurch erreichen, daß das Antriebsteil 7, das Kupplungsteil 9 und das Abtriebsteil 8 auf einer Kupplungsachse 10 angeordnet sind. Vorzugsweise ist es so, daß das Antriebsteil 7 und das Kupplungsteil 9 drehbar auf der Kupplungsachse 10 angeordnet sind und daß das Abtriebsteil 8 drehfest auf der Kupplungsachse 10 angeordnet ist. Dabei ist die Kupplungsachse 10 vorzugsweise antriebstechnisch mit dem Vorschubgetriebe 6 verbunden. Vorteilhaft ist dabei die Tatsache, daß die Kupplungsachse 10 doppelt genutzt wird. Einerseits dient sie im Sinne einer Welle der Übertragung der Antriebsbewegung des Antriebsmotors 3. Andererseits dient sie als Lagerachse des Antriebsteils 7 und des Kupplungsteils 9.
  • Das Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe 4, das letztlich mit dem motorischen Antrieb des Antriebsteils 7 gleichzusetzen ist, bewirkt eine axiale Verstellung des Kupplungsteils 9 derart, daß das Kupplungsteil 9 eine antriebstechnische Verbindung zwischen dem Antriebsteil 7 und dem Abtriebsteil 8 herstellt. Hierfür ist vorzugsweise zwischen dem Antriebsteil 7 und dem Kupplungsteil 9 eine Keilwirkung realisiert, und zwar derart, daß im dargestellten ausgekuppelten Zustand eine Relativdrehung zwischen dem Antriebsteil 7 und dem Kupplungsteil 9 über die Keilwirkung die axiale Verstellung des Kupplungsteils 9 bewirkt.
  • Die obige Keilwirkung zwischen dem Antriebsteil 7 und dem Kupplungsteil 9 ist dadurch realisiert, daß das Antriebsteil 7 und das Kupplungsteil 9 über entsprechend geneigte Oberflächen 7a, 9a miteinander in Eingriff stehen. Bei einer Relativdrehung des Antriebsteils 7 gegenüber dem Kupplungsteil 9 wirken die beiden Oberflächen nach Art eines Keilgetriebes derart zusammen, daß das Antriebsteil 7 und das Kupplungsteil 9 auseinandergedrückt werden. Hier bedeutet dies, daß das Kupplungsteil 9 in 2 nach unten gedrückt wird. Um das Antriebsteil 7 und das Kupplungsteil 9 miteinander in Eingriff zu halten, ist eine entsprechende Federanordnung 11 vorgesehen.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung ist es nun vorgesehen, daß das Kupplungsteil 9 hinsichtlich einer Drehbewegung gerade so gebremst ist, daß beim Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe 4 einerseits die axiale Verstellung des Kupplungsteils 9 über die beschriebene Keilwirkung bewirkt bzw. gehalten wird und daß andererseits die Antriebsbewegung des Antriebsmotors 3 – über das Kupplungsteil 9 – auf das Abtriebsteil 8 und damit auf das Vorschubgetriebe 6 geleitet wird.
  • Hier und vorzugsweise wird die obige Bremswirkung durch eine Bremse 12 realisiert, die im wesentlichen aus einem Ring 12a o. dgl. besteht. Der Ring 12a ist auf das Kupplungsteil 9 geklemmt und konzentrisch auf die Kupplungsachse 10 ausgerichtet. Der Ring 12a ist durch eine in 2 nur angedeutete Verdrehsicherung 12b gegen eine Verdrehung um die Kupplungsachse 10 gesichert, so daß bei einer Verdrehung des Kupplungsteils 9 ein entsprechendes Reibmoment zwischen dem Ring 12a einerseits und dem Kupplungsteil 9 andererseits entsteht.
  • Damit es zu einer Übertragung von Antriebsbewegungen des Antriebsmotors 3 über die Kupplung 5 kommen kann, ist es notwendig, daß das Kupplungsteil 9 hinsichtlich einer Drehbewegung in antriebstechnischen Eingriff mit dem Abtriebsteil 8 und dem Antriebsteil 7 kommt, soweit dieser antriebstechnische Eingriff nicht bereits besteht.
  • Hier und vorzugsweise ist es weiter so, daß es bei einer Relativdrehung des Antriebsteils 7 gegenüber dem Kupplungsteil 9 zu einem Anschlagen dieser beiden Teile 7, 9 gegeneinander kommt. Für den antriebstechnischen Eingriff zwischen dem Kupplungsteil 9 und dem Abtriebsteil 8 ist dagegen die axiale Verstellung des Kupplungsteils 9 notwendig. Für den antriebstechnischen Eingriff sind vorzugsweise zueinander korrespondierende Ausformungen 13, 14 am Kupplungsteil 9 und am Abtriebsteil 8 vorgesehen. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel sind hierfür am Kupplungsteil 9 Zapfen 13 und am Abtriebsteil 8 entsprechende Ausnehmungen vorgesehen.
  • Nach Abschluß einer motorischen Verstellbewegung wird der Antriebsmotor 3 kurz in Gegenrichtung betrieben, so daß das Antriebsteil 7 und das Kupplungsteil 9 wieder zusammengeführt werden, wodurch das Kupplungsteil 9 außer Eingriff vom Abtriebsteil 8 kommt. Die Kupplung 5 befindet sich dann wieder im ausge kuppelten Zustand. In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung erfolgt das Auskuppeln selbsttätig, beispielsweise durch die Kraft der Federanordnung 11.
  • Der Ausrichtung der Wellen und Achsen der Antriebseinheit 2 kommt vorliegend im Hinblick auf die erzielbare Kompaktheit besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Ausrichtung der Antriebswelle 15 des Antriebsmotors 3 im wesentlichen senkrecht zu der Achse 10 bzw. den Achsen des Zwischengetriebes 4 führt zu einer ganz besonders kompakten Anordnung.
  • Das Zwischengetriebe 4 umfaßt hier und vorzugsweise nicht nur die Kupplung 5, sondern auch mehrere vorgelagerte Getriebestufen. Dabei ist es so, daß das Zwischengetriebe 4 eine Schneckenrad-Getriebestufe mit Antriebsschnecke 16 und Schneckenrad 17 aufweist. Weiter vorzugsweise ist die Antriebsschnecke 16 an der Antriebswelle 15 des Antriebsmotors 3 angeordnet.
  • Ferner sind der Schneckenrad-Getriebestufe mindestens eine Stirnradgetriebestufe, vorzugsweise zwei Stirnradgetriebestufen nachgeschaltet. Hier sind auch andere Konfigurationen denkbar.
  • Das Vorschubgetriebe 6 hat wie erläutert die Aufgabe, aus den Antriebsbewegungen des Antriebsmotors 3, insbesondere aus den resultierenden Antriebsbewegungen des Antriebsteils 8, Vorschubbewegungen für das Türblatt 1 zu erzeugen. Letztlich muß eine rotatorische Antriebsbewegung in eine lineare Antriebsbewegung überführt werden.
  • Vorzugsweise ist das Vorschubgetriebe 6 als Zugmittelgetriebe mit einem flexiblen Zugmittel 18 ausgestaltet. Dabei ist das flexible Zugmittel 18 weiter vorzugsweise als Zahnriemen ausgestaltet. Das Türblatt 1 oder ein mit dem Türblatt 1 verbundenes Element, vorzugsweise eine längsgeführte Schlittenanordnung 1a o. dgl., ist antriebstechnisch mit dem Zugmittel 18 verbunden. Dabei ist die Schlittenanordnung 1a in einer Längsführung 1b geführt.
  • Ferner ist es hier und vorzugsweise so, daß das Vorschubgetriebe 6 einerseits eine Umlenkrolle 19 und andererseits eine mit dem Zwischengetriebe 4 verbundene Antriebsrolle 20 oder ein mit dem Zwischengetriebe 4 verbundenes Antriebsritzel 20 aufweist. Dabei ist die Anordnung vorzugsweise so getroffen, daß das Zugmittel 18 im wesentlichen parallel zu der Richtung der Schiebebewegung des Türblatts 1 verläuft.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung bildet das Zugmittel 18, insbesondere der Zahnriemen 18, eine Schlaufe, die durch die Umlenkrolle 19 und die Antriebsrolle 20, insbesondere das Antriebsritzel 20, gespannt wird.
  • Es läßt sich der Darstellung in 1 entnehmen, daß hier und vorzugsweise eine Steuerungseinrichtung 21 vorgesehen ist, die der Ansteuerung des Antriebsmotors 3 dient. Ferner ist es vorteilhafterweise so, daß die Steuerungseinrichtung 21 mit dem Antriebsmotor 3 und dem Zwischengetriebe 4 eine vormontierbare Baueinheit bildet.
  • Der Steuerungseinrichtung 21 ist eine nicht dargestellte Sensoranordnung zugeordnet, die eine Ermittlung der Geschwindigkeit und/oder der Stellung des Türblatts 1 erlaubt. Vorzugsweise ist hierfür ein Sensor an der Motorwelle und ein Sensor im Bereich des Abtriebsteils 8 vorgesehen. Mit der Steuerungseinrichtung 21 lassen sich zahlreiche Komfortfunktionen realisieren. Hierzu gehören beispielsweise ein rampenförmiger Anlauf, ein rampenförmiges Abbremsen, eine Hinderniserkennung oder eine weitgehend automatische Endlagenerkennung.
  • Die Hinderniserkennung und/oder die Endlagenerkennung läßt bzw. lassen sich beispielsweise dadurch realisieren, daß im Antriebsstrang zwischen dem Antriebsmotor 3 und dem Türblatt 1 ein gewisser Freilauf vorgesehen ist, der beim Auftreffen auf ein Hindernis bzw. beim Erreichen einer Endlage vor Block durchlaufen wird. Dieses Durchlaufen des Freilaufs läßt sich mittels der Sensoranordnung leicht erfassen. Grundsätzlich sind diese Funktionen aber auch basierend auf einer Überstromerfassung realisierbar.
  • Schließlich darf noch darauf hingewiesen werden, daß die dargestellte Antriebseinheit 2 leicht auf unterschiedliche Verschiebekinematiken, insbesondere auf verschiedene Führungen 1b für Schlittenanordnungen 1a anpaßbar ist. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, die Antriebseinheit 2 mit einem austauschbaren Adapter 2a auszustatten, der zur Befestigung der Antriebseinheit an der jeweiligen Führung 1b der Schiebetür dient.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202005001781 U1 [0004]

Claims (15)

  1. Schiebetür o. dgl. mit mindestens einem verschiebbar geführten Türblatt (1), wobei zum motorischen Verschieben des Türblatts (1) eine Antriebseinheit (2) vorgesehen ist, wobei die Antriebseinheit (2) einen Antriebsmotor (3), ein nachgeschaltetes Zwischengetriebe (4) mit Kupplung (5) und ein wiederum nachgeschaltetes Vorschubgetriebe (6) zur Erzeugung von Vorschubbewegungen für das Türblatt (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung so getroffen ist, daß die Kupplung (5) beim Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe (4) selbsttätig einkuppelt und, vorzugsweise, im übrigen selbsttätig auskuppelt.
  2. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (5) eine dem Antriebsmotor (3) zugewandte Antriebsseite und eine dem Vorschubgetriebe (6) zugewandte Abtriebsseite aufweist, daß die Kupplung (5) antriebsseitig ein drehbares Antriebsteil (7) und abtriebsseitig ein drehbares Abtriebsteil (8) aufweist und daß die Kupplung (5) zur lösbaren antriebstechnischen Verbindung zwischen dem Antriebsteil (7) und dem Abtriebsteil (8) ein drehbares, axial verstellbares Kupplungsteil (9) aufweist.
  3. Schiebetür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Antriebsteil (7), das Kupplungsteil (9) und das Abtriebsteil (8) auf einer Kupplungsachse (10) angeordnet sind, vorzugsweise, daß das Antriebsteil (7) und das Kupplungsteil (9) drehbar auf der Kupplungsachse (10) angeordnet sind und daß das Abtriebsteil (8) drehfest auf der Kupplungsachse (10) angeordnet ist, weiter vorzugsweise, daß die Kupplungsachse (10) antriebstechnisch mit dem Vorschubgetriebe (6) verbunden ist.
  4. Schiebetür nach Anspruch 2 und ggf. nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe (4) eine axiale Verstellung des Kupplungsteils (9) bewirkt derart, daß das Kupplungsteil (9) eine antriebstechnische Verbindung zwischen dem Antriebsteil (7) und dem Abtriebsteil (8) herstellt, vorzugsweise, daß hierfür zwischen dem Antriebsteil (7) und dem Kupplungsteil (9) eine Keilwirkung realisiert ist derart, daß im ausgekuppelten Zustand eine Relativdrehung zwischen dem Antriebsteil (7) und dem Kupplungsteil (9) über die Keilwirkung die axiale Verstellung des Kupplungsteils (9) bewirkt.
  5. Schiebetür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) hinsichtlich einer Drehbewegung gerade so gebremst ist, daß beim Einleiten einer motorischen Antriebsbewegung in das Zwischengetriebe (4) einerseits die axiale Verstellung des Kupplungsteils (9) über die Keilwirkung bewirkt bzw. gehalten wird und daß andererseits die Antriebsbewegung auf das Abtriebsteil (8) geleitet wird.
  6. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kupplungsteil (9) erst durch dessen axiale Verstellung hinsichtlich einer Drehbewegung in antriebstechnischen Eingriff mit dem Abtriebsteil (8) und/oder mit dem Antriebsteil (7) kommt.
  7. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (15) des Antriebsmotors (3) im wesentlichen senkrecht zu der Achse bzw. den Achsen der Elemente des Zwischengetriebes (4) ausgerichtet ist.
  8. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischengetriebe (4) eine Schneckenrad-Getriebestufe mit Antriebsschnecke (16) und Schneckenrad (17) aufweist, vorzugsweise, daß die Antriebsschnecke (16) an der Antriebswelle (15) des Antriebsmotors (3) angeordnet ist.
  9. Schiebetür nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneckenrad-Getriebestufe zumindest eine Stirnrad-Getriebestufe nachgeschaltet ist.
  10. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorschubgetriebe (6) als Zugmittelgetriebe mit einem flexiblen Zugmittel (18) ausgestaltet ist, vorzugsweise, daß das flexible Zugmittel (18) als Zahnriemen ausgestaltet ist.
  11. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Türblatt (1) oder ein mit dem Türblatt (1) verbundenes Element, vorzugsweise eine längsgeführte Schlittenanordnung (1a) o. dgl., antriebstechnisch mit dem Zugmittel (18) verbunden ist.
  12. Schiebetür nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorschubgetriebe (6) einerseits eine Umlenkrolle (19) und andererseits eine mit dem Zwischengetriebe (4) verbundene Antriebsrolle (20) oder ein mit dem Zwischengetriebe (4) verbundenes Antriebsritzel (20) aufweist.
  13. Schiebetür nach Anspruch 10 und ggf. nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung so getroffen ist, daß das Zugmittel (18) im wesentlichen parallel zu der Richtung der Schiebebewegung des Türblatts (1) verläuft.
  14. Schiebetür nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Steuerungseinrichtung (21) zur Ansteuerung des Antriebsmotors (3) vorgesehen ist und, vorzugsweise, daß die Steuerungseinrichtung (21) mit dem Antriebsmotor (3) und dem Zwischengetriebe (4) eine vormontierbare Baueinheit bildet.
  15. Antriebseinheit für eine Schiebetür o. dgl., wobei die Schiebetür mindestens ein verschiebbar geführtes Türblatt (1) aufweist, wobei die Antriebseinheit (2) einen Antriebsmotor (3), ein nachgeschaltetes Zwischengetriebe (4) mit Kupplung (5) und ein wiederum nachgeschaltetes Vorschubgetriebe (6) zur Erzeugung von Vorschubbewegungen für das Türblatt (1) aufweist, gekennzeichnet durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der vorhergehenden Ansprüche.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202005001781U1 (de) 2005-02-03 2005-04-07 Dorma Gmbh & Co Kg Gehäuse für automatische Türantriebe

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DE202005001781U1 (de) 2005-02-03 2005-04-07 Dorma Gmbh & Co Kg Gehäuse für automatische Türantriebe

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