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DE202008004568U1 - Blatthalter aus einem flachen Kunststoffmaterial - Google Patents

Blatthalter aus einem flachen Kunststoffmaterial Download PDF

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DE202008004568U1
DE202008004568U1 DE200820004568 DE202008004568U DE202008004568U1 DE 202008004568 U1 DE202008004568 U1 DE 202008004568U1 DE 200820004568 DE200820004568 DE 200820004568 DE 202008004568 U DE202008004568 U DE 202008004568U DE 202008004568 U1 DE202008004568 U1 DE 202008004568U1
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Abstract

Blatthalter aus einem flachen Kunststoffmaterial, der eine Anlagewand (10) und zwei aus dieser vorstehende Heftbänder (14) besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Heftbänder (14) einstückig mit der Anlagewand (10) ausgebildet sind und seitlich von der Anlagewand (10) abstehen, die Anlagewand (10) auf der dem vorstehenden Heftbändern (14) gegenüberliegende Seite eine Lochung (12) zum Heften des Blatthalters aufweist und die Heftbänder (14) mit Haltemittel (16) versehen sind, um die Heftbänder (14) lösbar in Durchbrechungen (22) zu halten, wobei die Durchbrechung (22) zwischen der Lochung (12) und dem feste Ende der Heftbänder (14) in der Anlagewand (10) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Blatthalter aus flachem Kunststoffmaterial, der vorgesehen ist, um gelochte Papierstapel zu halten.
  • Aus der deutschen Offenlegungsschrift Nr. 2206662 ist ein Blatthalter bekannt, der zwei einander gegenüber liegende Grundplatten aufweist, die jeweils gelenkig an einer Rückenplatte gehalten sind. Eine der Grundplatten ist mit zwei nach außen sich erstreckenden Heftbändern versehen, während die zweite Grundplatte an ihrer Außenseite mit zwei Ausnehmungen versehen ist, durch die die Heftbänder geführt sind. In der Rückenplatte sind zusätzlich zwei Befestigungslöcher versehen, um den Blatthalter an der Innenfläche der Rückseite eines Aktenhefters oder dergleichen zu befestigen. Bei der Benutzung werden die Heftbänder durch das gelochte Schriftgut und die Ausnehmung auf der gegenüberliegenden Grund platte geführt. In diesem Zustand sind die gelochten Blätter zwischen den Grundplatten angeordnet.
  • Aus der Offenlegungsschrift 2724618 ist ein Aufreihsystem für gelochte Papierstapel bekannt, bei dem Aufreihzungen durch Halteführung an Deckeln eines Aktenordners geführt sind. Jede Aufreihzunge besitzt an ihrem Ende eine Öse, durch die das freie Ende der Aufreihzunge hindurch geführt wird, um eine Schlaufe zur Aufnahme eines gelochten Papierstapels zu bilden.
  • Aus der Offenlegungsschrift 2355801 ist ein Schnellhefter für gelochtes Schriftgut bekannt. Der Schnellhefter besitzt zwei Aufreihzungen, die in einem rückseitigen Randstreifen des hinteren Deckels verankert sind und in durch Aussparungen in einer Innenfalz des Streifenendes des vorderen Deckels geführt sind. Die Aufreihzungen besitzen ausgeschnittene Wiederhacken mit denen sie in der Rückwand des Aktendeckels verankert sind.
  • Aus einer deutschen Offenlegungsschrift 2243537 ist ein Schnellhefter mit einer Aufreiheinrichtung für gelochtes Schriftgut bekannt, bei dem Heftzungen aus Kunststoffmaterial aus einem Kunststoffstreifen hervorstehen. Eine Deckleiste für die Heftzungen ist ebenfalls aus dem Kunststoffmaterial herausgestanzt.
  • Aus der deutschen Offenlegungsschrift 2517208 ist ein Schnellhefter für gelochtes Schriftgut bekannt in der zwei parallel zueinander verlaufende Aufreihzungen besitzt, die an ihrem Ende über ein zu ihrer Verankerung dienendes Joch miteinander verbunden sind. Die Aufreihzungen sind über ihr Joch in einem zur Mitte des Schnellhefters hin offenen Tasche eines Randstreifens gehalten und werden auf dem gegenüberliegenden Aktendeckel durch Aufnahmeschlitze in einen weiteren Randstreifen geführt.
  • Aus der Offenlegungsschrift 2003063 ist ein Sammler für gelochtes Schriftgut bekannt, bei dem ein Mappenrücken zwei Befestigungszungen aufweist, die durch das Schriftgut und eine darunter liegende Lasche geführt sind. Die Befestigungszungen sind an dem gegenüberliegenden Aktendeckel befestigt.
  • Im täglichen Gebrauch durchgesetzt hat sich heute ein Blatthalter aus einem flachen Kunststoffmaterial, der eine Anlagewand für das Schriftgut bildet und zwei vorstehende Heftzungen aufweist, die über ein Joch miteinander verbunden sind. Gesichert wird das gelochte Schriftgut auf den Heftzungen, durch umbiegen deren freien Enden. Hierzu kam auch vorgesehen sein, dass eine Heftleiste zusätzlich auf den Heftzungen angeordnet wird. Als nachteilig bei den bekannten Blatthaltern hat sich herausgestellt, dass diese vergleichsweise aufwendig hergestellt werden. Hierzu ist es notwendig, die Anlagewand und gegebenenfalls die Endleiste aus Kunststoffmaterial auszustanzen, während die Heftzungen mit ihrem Joch separat aus Metall hergestellt werden. In der Montage müssen die Heftzungen durch Schlitze oder Löcher in an der Anlagewand geführt und nachfolgend umgebogen werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde einen Blatthalter bereitzustellen, der in robuster Weise einen Stapel gelochtes Papier halten kann und der gleichzeitig eine einfache Herstellung zulässt.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch einen Blatthalter mit den Merkmalen aus Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
  • Der erfindungsgemäße Blatthalter besteht aus einem flachen Kunststoffmaterial. Der Blatthalter besitzt eine Anlagewand und zwei vorstehende Heftbänder, die als Heftzungen oder als Aufreihzungen für das gelochte Papiermaterial dienen. Erfin dungsgemäß stehen die Heftbänder seitlich von der Anlagewand ab. Auf der den Heftbändern gegenüberliegende Seite besitzt die Anlagewand eine Lochung zum Abheften des Blatthalters in einem Aktenordner, Schnellhefter oder dergleichen. Erfindungsgemäß sind die Heftbänder mit Mitteln versehen, um diese lösbar an Durchbrechungen in der Anlagewand zu halten. Die Durchbrechungen sind dabei zwischen der Lochung und dem festen Ende der Heftbänder in der Anlagewand vorgesehen. Der erfindungsgemäße Blatthalter bietet eine Reihe von Vorteilen. Zum einen ist er einstückig ausgeführt, sodass eine Montage von mehreren Teilen entfällt. Zum anderen beruht der erfindungsgemäße Blatthalter auf der Einsicht, dass ein Abheften des Blatthalters über eine Lochung sehr wünschenswert ist. Der erfindungsgemäße Blatthalter kann unabhängig von der konkreten Ausgestaltung eines Aktenordners oder Hefters eingesetzt werden.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Anlagewand im Bereich des Ansatzes der Heftbänder jeweils mit zwei Schlitzen versehen, die jeweils einen Ansatz des Befestigungsbandes beidseitig gegenüber der Anlagewand abgrenzen. Durch die seitlichen Befestigungsbänder vorgesehene Schlitze, wird die effektive Länge an den Befestigungsbändern verlängert, indem diese in die Anlagewand hinein fortgesetzt wird.
  • Bevorzugt ist die Lochung zum Abheften des Blatthalters jeweils als eine Doppellochung ausgebildet. Hierbei kann auf die übliche Doppellochung zurückgegriffen werden.
  • Zum Halten der Befestigungsbänder in der Anlagewand ist für jedes Heftband mindestens eine Durchbrechung zur Aufnahme des freien Endes des Heftbandes vorgesehen. Das von der Anlagewand fortweisende Heftband wird in einer Schlaufe zur Anlagewand zurückgeführt und durch deren Durchbrechung gesteckt.
  • Bevorzugt ist die Durchbrechung jeweils als ein Schlitz ausgebildet, der sich jeweils quer zur Längsrichtung des Heftbandes in der Anlagewand erstreckt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung sind als Haltemittel der Heftbänder jeweils eine oder mehrere Laschen vorgesehen, die aus dem Heftband vorstehen und die Rückwand hintergreifen, wenn das Heftband durch die Durchbrechung in der Rückwand geführt ist. Bevorzugt sind die Laschen derart ausgebildet, dass das durch die Anlagewand geführte Heftband gegen ein Herausziehen gesichert ist.
  • An einer besonders bevorzugten Ausgestaltung, kann zusätzlich mindestens eines der Heftbänder an seinem freien Ende mit seitlichen Vorsprüngen versehen sein. Die seitlichen Vorsprünge sichern ebenfalls das Heftband, sodass das durch die Durchbrechung in der Anlagewand geführte Heftband gegen ein unbeabsichtigtes Herausziehen gesichert ist.
  • Bevorzugt ist das flache Kunststoffmaterial aus einem einstückigen Zuschnitt geschnitten oder gestanzt. Hierdurch entfallen unnötigen Arbeitsschritte. Weiterhin ist das Kunststoffmaterial unter Gesichtspunkten des Umweltschutzes ausgewählt. So werden vorzugsweise nachwachsende Rohstoffe, beispielsweise Lignin dem Kunststoff zugesetzt. Auch ist es möglich, als Kunststoffmaterial recyceltes Kunststoffmaterial zu verwenden. Bevorzugt wird das Kunststoffmaterial so aufbereitet, dass es auch später recycelt werden kann. Indem keine metallischen und Kunststoffklemmstreifen benötigt werden, lässt sich der erfindungsgemäße Blatthalter auch deutlich umweltschonender herstellen und später verwenden.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Blatthalters wird nachfolgend erläutert.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Blatthalter ohne gelochtes Papier und
  • 2 zeigt eine Ansicht von der Seite mit gelochtem Papier, bei dem die Heftbänder in die Anlagewand zurückgeführt und in dieser gesichert sind.
  • 1 zeigt eine rechtwinklige Anlagewand 10 aus Kunststoffmaterial. Die Anlagewand kann die übliche Länge eines Abhefters von ungefähr 10 cm bis 20 cm, vorzugsweise 15 cm besitzen. Die Breite der Anlagewand beträgt bevorzugt 4 bis 7 cm. In der Anlagewand 10 sind Löcher 12 vorgesehen, mit denen die Anlagewand in an sich bekannter Weise abgeheftet werden kann. Seitlich stehen aus der Anlagewand Befestigungsbänder 14 vor. Die Befestigungsbänder 14 sind einstückig mit der Anlagewand 10 ausgebildet. Es handelt sich also um flache Befestigungsbänder. Alternativ ist es auch möglich Befestigungsbänder mit einem anderen Querschnitt vorzusehen. Zur Erleichterung der Herstellung ist es lediglich erforderlich, dass die Befestigungsbänder 14 einstückig mit der Rückwand 10 ausgebildet sind. Die Befestigungsbänder 14 besitzen geschlitzte Befestigungszungen 16, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine dreieckige Form besitzen. Die Spitze des Dreiecks weist hierbei zur Anlagewand. Das Befestigungsband 14 besitzt seitliche Schlitze 18, 20, die das Befestigungsband gegenüber der Anlagewand abtrennen. Durch die Schlitze 18, 20 kann das Befestigungsband 14 weiter aus der Anlagewand 10 herausgehoben werden.
  • Die effektive Länge eines Befestigungsbandes 14 wird um die Länge des Schlitzes 18, 20 in der Anlagewand 10 verlängert. Die Schlitze 18, 20 besitzen bevorzugt die gleiche Länge.
  • Zusätzlich sind in 1 zwei Paare von Doppelschlitzen 22 zu erkennen. Die Doppelschlitze 22 besitzen jeweils zwei parallele Schlitze 24 und 26, die eine Länge besitzen, die ausreicht um das Befestigungsband 14 durch die Schlitze hindurch zuführen. Die beiden Schlitze 24 und 26 erlauben es, dass Befestigungsband 14 in unterschiedlichen Positionen an der Anlagewand 10 anzulegen.
  • Ist das Befestigungsband 14 durch einen der Schlitze 24 oder 26 geführt, so hintergreift die ausgeschnittene Zunge 16 die Anlagewand und stellt sicher, dass das Befestigungsband nicht unwillkürlich aus den Schlitzen 24 oder 26 herausrutscht. Unterstützt wird die Sicherung durch die Befestigungszunge 16 in dem diese in dem Befestigungsband geschlitzt ausgebildet ist und durch Biegen des Befestigungsbandes 14 die Befestigungszunge 16 von diesem abgespreizt wird.
  • 2 zeigt eine Ansicht von der Seite, in der das durch den Papierstapel 28 geführte Befestigungsband 14 zu erkennen ist. Das Befestigungsband 14 ist durch den Schlitz 26 geführt und ist mit der Befestigungszunge 16 an der Anlagewand 10 gesichert. Deutlich zu erkennen in 2 ist auch, dass aufgrund der Schlitze 18, 20 das Befestigungsband 14 nicht am äußeren Rand der Anlagewand entspringt, sondern aufgrund der Schlitze 18, 20 seinem Ursprung weiter innen liegend im Bereich 30 hat.
  • Der erfindungsgemäße Blatthalter ist einstückig aus einem Kunststoffmaterial ausgeführt, dass eine hinreichende Stabilität und Festigkeit besitzt, um einen Papierstapel zu halten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 2206662 A [0002]
    • - DE 2243537 A [0005]
    • - DE 2517208 A [0006]

Claims (10)

  1. Blatthalter aus einem flachen Kunststoffmaterial, der eine Anlagewand (10) und zwei aus dieser vorstehende Heftbänder (14) besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Heftbänder (14) einstückig mit der Anlagewand (10) ausgebildet sind und seitlich von der Anlagewand (10) abstehen, die Anlagewand (10) auf der dem vorstehenden Heftbändern (14) gegenüberliegende Seite eine Lochung (12) zum Heften des Blatthalters aufweist und die Heftbänder (14) mit Haltemittel (16) versehen sind, um die Heftbänder (14) lösbar in Durchbrechungen (22) zu halten, wobei die Durchbrechung (22) zwischen der Lochung (12) und dem feste Ende der Heftbänder (14) in der Anlagewand (10) angeordnet ist.
  2. Blatthalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlagewand im Bereich des Ansatzes des Heftbänder jeweils mit zwei Schlitzen (18, 20) versehen ist, die den Ansatz des Befestigungsbandes (14) jeweils gegenüber der Anlagewand (10) begrenzen.
  3. Blatthalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lochung (12) zum Abheften des Blatthalters jeweils als eine Doppellochung ausgebildet ist.
  4. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in der Anlagewand für jedes Heftband mindestens eine Durchbrechung zur Aufnahme des freien Endes des Heftbandes vorgesehen ist.
  5. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrechung (22) als Schlitze (24, 26) ausgebildet sind, die sie jeweils quer zur Längsrichtung der Heftbänder (14) verlaufen.
  6. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (16) der Heftbänder (14) jeweils als eine oder mehrere Zungen ausgebildet sind, die aus dem Haftband ausgestanzt sind und die Rückwand hinter greifen, wenn das Heftband (14) durch die Durchbrechung (22 oder 26) in der Anlagewand (10) geführt ist.
  7. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Heftbänder (14) an seinem freien Ende seitliche Vorsprünge aufweist.
  8. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das flache Kunststoffmaterial aus einem einstückigen Zuschnitt geschnitten und/oder gestanzt ist.
  9. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial einen nachwachsenden Rohstoff und/oder recyceltes Kunststoffmaterial aufweist.
  10. Blatthalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Kunststoffmaterial recycelbar ist.
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