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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk
die Mittel umfasst, mit denen einzelne gelochte Blätter oder
Gruppen von gelochten Blättern
an den jeweiligen Lochungen übereinander
liegend trennbar zusammengefasst (geheftet) werden können.
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Für das Ordnen
von Dokumenten ist die Frage wichtig, ob die abzulegenden Schriftstücke geheftet
werden sollen. Die Loseblattablage ist zwar wirtschaftlicher als
die Heftung, aber meist für
die Anforderungen an eine geordnete Dokumentensammlung nicht sinnvoll.
Dokumente müssen
in der Regel längerfristig
aufbewahrt werden und die Dokumentenstruktur muss auch nach längerer Zeit
noch nachvollziehbar sein. Die Benutzung ungehefteter Dokumente
führt unweigerlich
dazu, dass im Laufe der Zeit die Ordnung innerhalb der Akten gestört wird
und Dokumente verloren gehen oder ohne Nachweis entnommen werden
können.
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Stand der Technik
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Vorrichtungen
zur Heftung von gelochtem Blattwerk haben den Vorteil, dass eine
bestimmte Anzahl von losen Blättern
zu einer Einheit zusammengefasst werden kann und bei Bedarf einzelne
Blätter erneut
ohne Schaden zu nehmen aus dem Verbund ausgegliedert werden können. Die
Zusammenfassung kann willkürlich
sei, wird aber regelmäßig in sachlichen
oder thematischen Gründen
ihren Ursprung finden. Lochungen mit zwei Löchern am linken Blattrand sind
am geläufigsten,
wobei auch Lochungen mit vier Löchern
Verwendung finden. Diese werden als Ringhefter bezeichnet, aber
regelmäßig nur
für geringe
Blattmengen genutzt. Aber auch bei der Lochung mit zwei Löchern gibt
es Unterschiede. So kann man hier generell unterscheiden zwischen sogenannten
Schnellheftern einerseits, zu denen auch Hängehefter, Pendelhefter oder
Duplexhefter zählen
und Aktenordnern andererseits, die in Abgrenzung zu den Schnellheflern
auch als Hebelhefter bezeichnet werden.
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Schnellhefter
sind in der Regel nur für
geringe Blattmengen ausgelegt, da hier zur Fixierung flexible flache
Metallstreifen zum Aufreihen der Blätter eingesetzt werden. Diese
werden zur Fixierung der Dokumentensammlung am Ende der Aufreihelemente
nach dem letzten Blatt lediglich umgebogen. Die dabei entstehenden
Haltekräfte
reichen für
Belastungen durch größere Blattmengen
nicht aus. Zudem besteht der Umschlag von Schnellheftern meist aus dünner Pappe
oder Kunststoff, was lediglich eine flach liegende Lagerung erlaubt.
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Aktenordner
bzw. Hebelhefter wurden für größere Papiermengen
konzipiert und bestehen daher aus einem Ordnerrücken und je einem an diesem angelenkten
Vorder- und Rückendeckel.
Vorzugsweise bestehen diese Teile ihrerseits aus stabilem Karton
und einer deutlich stabileren Aufreihbügelmechanik oder auch „Ordnermechanik", die in der Regel eine
Grundplatte mit zwei im Abstand voneinander angeordneten Aufreihstiften,
einen schwenkbaren Aufreihbügel
und einen an einem Lagerschild der Grundplatte schwenkbar gelagerten,
auf eine federunterstützte
Kröpfung
des Aufreihbügel
einwirkenden Betätigungshebel
umfasst.
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Auch
existieren unterschiedliche Heftungsarten des Blattgutes. In Betracht
kommen hier die Behördenheflung;
auch Amts- oder Buchheftung genannt, sowie die Wirtschaftsheftung,
die auch als Industrie- oder kaufmännische Heftung bezeichnet wird.
Die Behördenheftung
bezeichnet ein Heftverfahren zur Ablage von Dokumenten in Ordnern
oder Heftern, wobei die Dokumente so abgelegt werden, dass der jeweils älteste Vorgang
oben liegt und beim Aufschlagen der Akte als erstes sichtbar ist.
Das Datum der einzelnen Dokumente folgt also einer „logischen" aufsteigenden Reihenfolge.
Die Wirtschaftsheftung bezeichnet demgegenüber ein Heftverfahren, bei
dem die Dokumente so abgelegt werden, dass der jeweils jüngste Vorgang
oben liegt und beim Aufschlagen der Akte als erstes sichtbar ist.
Das Datum der einzelnen Dokumente folgt also einer absteigenden
Reihenfolge. Die Frage, ob das jüngste Schriftstück stets
oben liegen oder die Akte wie ein Buch gelesen werden soll, hängt vor
allem von der Art der Bearbeitung ab. Ist innerhalb einer Akte häufig nicht
nur der letzte Stand, sondern auch die Entwicklung einer Sache zu
ermitteln, kann nur die Behördenheftung
in Betracht kommen.
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Im
Gegensatz zu der Gruppe der Schnellhefter existiert aber bei der
der Aktenordner keine Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk
für Behördenheftung,
die es ermöglichen
würde,
den jeweils jüngsten
Vorgang – wie
gefordert – als
unterstes Dokument einzuheften zu können ohne dabei zuerst den
gesamten darüber
liegenden Dokumentenbock komplett von der rechten auf die linke
Seite der Aufreihbügelmechanik
umwuchten zu müssen.
So lassen sich auf herkömmliche
Weise erst nach dem Umwuchten des Dokumentenblocks die Aufreihbügel öffnen und
der gewünschte
Vorgang an den Schluss der Akte anhängen. Danach muss der gesamte
Dokumentenblock erneut mit dem gleichen Aufwand in umgekehrter Richtung
umgewuchtet werden. Nun erst ist der Vorgang korrekt einsortiert.
Wegen dieses zeitaufwendigen und umständlichen Vorgehens wird die
Behördenheftung,
die bei Bundesbehörden
gesetzlich, bei Landesbehörden
und z.B. bei kirchlichen Organisationen per Verordnung vorgeschrieben
ist, wo immer möglich
durch die Wirtschaftsheftung ersetzt. Deren Nachteil liegt nun allerdings
darin, dass zwar die jüngsten
Vorgänge
ohne großen
Aufwand oben aufliegend einsortiert werden können, die interne Reihenfolge
der einzelnen Vorgänge
aber dennoch in der „logischen" Reihenfolge (Blatt
1, 2, 3...) von oben nach untern sortiert sein müssen, will man einen Vorgang
auch schlüssig
lesbar halten. Diese unterschiedlichen Reihenfolgen innerhalb einer
Akte tragen daher sehr zur Verwirrung bei und erschweren die Bearbeitung,
weil in der Blattreihenfolge nach dem ersten Blatt des vorletzten
Vorgangs zuerst das letzte Blatt des letzen (aktuellen) Vorgangs
folgt. Hier muss man dann erst solange weiterblättern, bis man das erste Blatt
des letzten Vorgangs erreicht hat, um dann anschließend den
Vorgang in die entgegengesetzte Richtung zu lesen.
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Aufgabe der Erfindung
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem
Blattwerk zu schaffen, die die beschriebenen Nachteile vermeidet und
es somit ohne großen
Aufwand ermöglicht,
den jeweils jüngsten
Vorgang an den Schluss der Akte zu heften, ohne dabei zuvor den
gesamten Dokumentenblock umwuchten zu müssen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe werden die in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen
Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Der
erfindungsgemäßen Lösung liegt
vor allem der Gedanke zugrunde, dass durch geeignete konstruktive
Maßnahmen
die jüngsten
Vorgänge
einer Akte in Behördenheftung
in eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk ohne großen Aufwand – somit
ohne das bisher notwendige Umwuchten des Dokumentenblocks – von hinten
zur Akte einsortiert werden können,
wobei jedoch die Akte wie gewohnt von oben an gelesen werden kann.
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Um
dies zu erreichen wird gemäß einer
ersten Erfindungsvariante vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zur
Heftung von gelochtem Blattwerk nicht – wie bisher ausschließlich üblich – mit ihrer
Grundplatte und den daran angebrachten Aufreihbügeln starr am Aktenordnerboden
befestigt wird, sondern „kopfüber" seitlich gelenkig
in der nähe
des Gelenks zwischen Aktenordnerrücken und Aktenordnerdeckel, vorzugsweise
am Aktenordnerrücken.
Die Ösen
zum temporären
Fixieren der Aufreihbügel,
die sich bisher stets im Aktenordnerdeckel befanden, werden erfindungsgemäß nun im
Aktenordnerboden eingebracht. Eine weitere Verbesserung dieser Erfindungsvariante
wird dadurch erreicht, dass im Aktenordnerboden Mittel eingebracht
werden, die gegenüber
der einfachen Fixierung der Aufreihbügel durch die Ösen, eine manuell
steuerbare feste Verriegelung der Aufreihbügel am Aktenordnerboden erlauben.
Somit ist sichergestellt, dass sich die Vorrichtung zur Heftung
von gelochtem Blattwerk nicht unkontrolliert vom Aktenorderboden
lösen kann.
Vorteil dieser ersten Erfindungsvariante ist, dass sich der Aktenordner
wie gewohnt von oben öffnen
und lesen lässt
und gleichzeitig neue Vorgänge
an den Schluss der Akte beigeheftet werden können, ohne den gesamten Dokumentenblock
zuvor umwuchten zu müssen.
Zum Einfügen
eines neuen Vorgangs an den Schluss der Akte wird der Aktenordner
auf die Deckelseite gelegt, so dass die Rückseite oben auf liegt, die
manuelle Verriegelung der Aufreihbügel gelöst, damit die Aktenordnerrückseite
aufgeklappt werden kann und danach wie gewohnt die Aufreihbügel geöffnet und
so der neue Vorgang eingeheftet. Nach dem Schließen der Aufreihbügel und
Verriegeln des Aktenordnerbodens ist der Vorgang bereits abgeschlossen,
ohne dass dazu der Dokumentenblock (mehrfach) umgewuchtet werden
musste. Bei geöffnetem
Aktenorderboden kann auch wie gewohnt in der Akte umgeblättert werden.
Insofern werden die beschrieben Nachteile bestehender Vorrichtungen
zur Heftung von gelochtem Blattwerk vermieden, jedoch eine deutliche Erleichterung
beim Einsortieren neuer Vorgänge
in Behördenheftung
erreicht.
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In
einer weiteren bevorzugten Erfindungsvariante wird gemäß Anspruch
1 eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk vorgeschlagen,
die Mittel zur beweglichen Fixierung an einer Aufnahme, eine Aufreihbügelmechanik,
eine an den Bügeln
der Aufreihbügelmechanik
lösbar
anlegbare Verriegelungsvorrichtung, sowie Mittel zum beweglichen
Verbinden der Aufreihbügelmechanik
und der Verriegelungsvorrichtung umfasst. Bei dieser bevorzugten
Erfindungsvariante werden Aktenordnerrücken und Aktenordnerboden zusätzlich durch
eigenständige
Elemente funktionell nachgebildet um eine noch höhere Flexibilität der Vorrichtung
zur Heftung von gelochtem Blattwerk speziell für Behördenheftung zu erreichen. Ein
Vorteil dieser Erfindungsvariante ist ihre komplette Eigenständigkeit.
Sie ist nicht an einen bestimmten Aktenordnertyp gebunden; sie kann
sogar völlig
losgelöst
von einem Schutzumschlag Verwendung finden. Ähnlich wie bei der ersten Erfindungsvariante
ist auch hier die Grundplatte mit den daran angebrachten Aufreihbügeln „kopfüber" montiert. Aktenordnerrücken und
Aktenordnerboden mit der integrierten manuell lösbaren Verriegelung der Aufreihbügel werden
hier ersetzt durch jeweils eigenständige Mechaniken, die ebenfalls
gelenkig miteinander verbunden sind. Zur Befestigung an einer beliebigen Aufnahme
umfasst diese Erfindungsvariante auch noch eine gelenkig mit der
gesamten Vorrichtung verbundene Fixiervorrichtung, die vorzugsweise
aus einer Platte besteht, welche einseitig am Gelenk zwischen Rückenplatte
und Bodenplatte befestigt ist. Vorzugsweise ist diese Befestigungseinheit
an gewohnter Position eines Aktenordnerbodens angelegt, kann aber
bei Bedarf auch an beliebigen anderen Gegenständen oder Aufnahmen befestigt
werden. Ein weiterer Vorteil dieser Erfindungsvariante liegt auch
darin, dass sie noch eine neue, bisher unbekannte Leseposition der
Akte ermöglicht.
Schlägt man
in der gewohnten Leseposition des Aktenordners den gesamten Dokumentenblock
einmal 90 Grad nach links um, so klappt die Vorrichtung zur Heftung
von gelochtem Blattwerk auf ihre Rückenplatte, wobei jedoch der
Aktenordnerboden in seiner vorherigen Stellung auf der Unterlage
verbleibt. Man hat nun diese zuvor dargestellte zusätzliche
Leseposition erreicht, die man als „Buchlesestellung" beschreiben kann;
denn ähnlich
dem Lesen eines dicken Buches blättert
man nun die einzelnen Seiten um, ohne sie jedoch in den Aufreihbügeln umschichten
zu müssen.
Dies erleichtert das Lesen und Durchsuchen der Akten erheblich.
Löst man
von dieser Stellung ausgehend die manuelle Verriegelung der Rückenplatte
mit den Aufreihbügeln,
so kann die eigentliche Aufreihbügelmechanik
mit dem darin aufgereihten Dokumentenblock nochmals um 90 Grad nach
links geklappt werden und befindet sich somit in der bekannten Position,
in der die nun nach oben stehenden Aufreihbügel geöffnet und Blätter am
Schluss der Akte entnommen oder eingefügt werden können, ohne dass der gesamte
Dokumentenblock umgewuchtet werden muss. Gleiches erreicht man,
wenn ein mit dieser Erfindungsvariante ausgestatteter Aktenordnerumschlag
mit seinem Boden oben auf liegt und die manuelle Verriegelung zwischen
Rückenplatte
und Aufreihbügeln
durch den Boden des Aktenorderumschlages hindurch geöffnet und
der Boden zum Öffnen
des Aktenordners aufgeschlagen wird. Somit ist ein schnelles und
unkompliziertes einsortieren neuer Vorgänge an den Schluss einer Akte
ohne weiters möglich.
Das umständliche
und zeitraubende Umwuchten des gesamten Dokumentenblocks entfällt und
man erhält
zusätzlich
noch eine bisher unbekannte Leseposition, die weitere Erleichterungen beim
Umgang mit Akten bietet.
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Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindungsvarianten sieht vor, dass diese
eine lösbare
Klemmvorrichtung umfassen, mittels derer der Dokumentenblock verschiebbar
auf den Aufreihstiften zusammengehalten wird um ein Auseinanderfallen
des Dokumentenblocks zu verhindern, solange dessen Dicke deutlich
unter der Füllhöhe der Aufreihbügelmechanik
liegt. Dies ist vor allem in der Buchlesestellung vorteilhaft, da
somit die einzelnen Dokumente wie in einem Buch an deren linken
Seitenrand zusammengehalten werden und sich dort nicht durch ein
zu weites auseinanderdriften partiell am linken Seitenrand übereinander
schieben und somit verkeilen können. Weiterhin
ist diese Klemmvorrichtung vorteilhaft, da lose Blätter sonst
eher aus dem Verbund ausreißen können. Die
Verschiebbarkeit ist wichtig, da der Dokumentenblock sowohl von
der Rückseite,
als auch von der Vorderseite aus gelesen werden kann und er damit
einmal an der Grundplatte der Aufreihbügelmechanik und ein anderes
Mal an der Rückenplatte
der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk anliegt. Die
Führungslöcher der
Seite der Klemmvorrichtung, die in Richtung der Bügel der
Aufreihbügelmechanik
zeigen, sind zudem einseitig offen ausgestaltet, so dass das Einfügen neuer
Vorgänge
durch einfaches nach innen gerichtetes Wegklappen der Klemmvorrichtung
zusätzlich
erleichtert wird. Auch ist vorgesehen, dass zum Wegklappen der Klemmvorrichtung
erst eine gewisse Haltekraft überwunden werden
muss, die von einer Mittels Federkraft vorgespannten Sperre herrührt. Dies
hat den Vorteil, dass die Klemmvorrichtung sich nicht von selbst
versehentlich seitlich wegklappen kann Auch ist ein Kennzeichen
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Heften von gelochtem Blattwerk, dass die Aufreihbügelmechanik
flexibler ausgestaltet wurde. Bei herkömmlichen Aufreihbügelmechaniken,
die auch als „Ordnermechaniken" bezeichnet werden,
sind stets die Aufreihstifte unbeweglich starr mit der Grundplatte
verbunden und nur die Aufreihbügel
schwenkbar an dieser gelagert. Dies führt u.a. dazu, dass die Aufreihstifte äußerst exakt
in der Mechanik verankert sein müssen,
damit sie beim Schließen
der Aufreihbügelmechanik
genau das Ende der jeweiligen Aufreihbügel treffen. Ferner muss die
Grundplatte, die meist aus dünnem
Blech gefertigt ist, recht verwindungssteif ausgelegt sein, um ebenfalls
die exakte Positionierung der Aufreihstifte gegenüber den
Aufreihbügeln
zu gewährleisten.
Zusätzlich
führt die leichte
Biegung der Aufreihstifte an deren oberen Enden dazu, dass Blätter mit
ihren Löchern
nicht waagerecht in die Stifte eingeführt werden können, sondern
nur unter einem gewissen Winkel eingeheftet werden können. Auch
ist der Blatteinführspalt,
der beim Öffnen
der Aufreihbügelmechanik
entsteht oftmals zu schmal, um eine größere Menge Blätter auf einmal
einzuheften. Diese Nachteile bestehender Aufreihbügelmechaniken
werden von der erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik
vermieden. Dies wird konstruktiv hauptsächlich dadurch erreicht, dass nun
erstmals sowohl die Aufreihbügel
wie auch die Aufreihstifte schwenkbar mit der Grundplatte der Aufreihbügelmechanik
verbunden sind. Da nun erstmals auch die Aufreihstifte der Aufreihbügelmechanik
aus einem einzigen Stück
eines gebogenen Stahldrahts bestehen, so wie dies üblicherweise
bisher nur bei den Aufreihbügeln
der Fall war, ist die Steifigkeit der Grundplatte eher zweitrangig,
da die Steifigkeit der Bügel
aufgrund ihrer Dicke deutlich höher
ist als die der Grundplatte. Auch wird dadurch, dass die Aufreihstifte
nun aus einem einzigen Stück
bestehen, die Passgenauigkeit der Verbindungsstelle zwischen Aufreihbügeln und
Aufreihstiften deutlich erhöht.
Da nun erfindungsgemäß beide
Seiten der Aufreihbügelmechanik – die Aufreihbügel wie
auch die Aufreihstifte – beim Öffnen der
Aufreihbügelmechanik
jeweils nach außen
geschwenkt werden, öffnet
sich der Blatteinführspalt
deutlich weiter, als dies bisher üblich war und ermöglicht somit
das problemlose Einfügen größerer Blattsammlungen.
Da nun auch die Aufreihstifte nach außen schwenken, lassen sich
Blätter
mit ihren Löchern
nun erstmals waagerecht in die Aufreihstifte einführen, da
der durch die Biegung entstandene Winkel am oberen Ende der Aufreihstifte nun
durch die seitliche Schwenkposition in etwa ausgeglichen wird. Auch
ist es bei der Produktion einfacher, eine in etwa symmetrisch aufgebaute
Vorrichtung herzustellen, die jeweils nur einfache Lagerungen zum
Schwenken der Aufreihstifte wie auch der Aufreihbügel benötigt, als
zusätzlich
noch einen speziellen Arbeitsschritt für das exakte Verpressen der Aufreihstifte
in der Grundplatte aufwenden zu müssen Zusätzlich ist mit der erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik
die Kraftübertragung
des Betätigungshebels
auf die nun beiden Aufreihbügelmechanikseiten
unabhängiger
von der Steifigkeit der Grundplatte zu realisieren, da nun die Schließkräfte des
Betätigungshebels
in etwa symmetrisch nach beiden Seiten wirken, und somit ein Verbiegen
der Grundplatte wie bisher nahezu verhindert wird. Sowohl Aufreihstifte
wie auch Aufreihbügel
werden nun gleichzeitig betätigt,
was ferner dazu führt,
dass die Lagerung des Betätigungshebels
und dessen Steifigkeit einfacher ausgeführt sein kann, da sich die
seitlich auf den Betätigungshebel
wirkenden Kräfte
nahezu ausheben. Bei der hier dargestellten Variante der Aufreihbügelmechanik
wurde auf eine Bügelbewegung
von ca. 180 Grad verzichtet. Dies bedeutet aber nicht, dass die
zum Stand der Technik gehörende
Verfahrensweise hier keinen Einsatz finden könnte. Selbstverständlich kann
bei Bedarf die Aufreihbügelmechanik
konstruktiv so ausgelegt werden, dass man den Betätigungshebel
wie bekannt um ca. 180 Grad aufschwenken kann, um so die Einführung von Dokumenten
nach beiden Seiten der Aufreihbügelmechanik
zu ermöglichen.
Auch kann die Aufreihbügelmechanik
als eigenständige
Einheit selbstverständlich
in herkömmlichen
Aktenordnern eingesetzt werden.
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Ausführungsbeispiel
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Im
Folgenden wird die bevorzugte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Heftung von gelochtem Blattwerk anhand eines in den Zeichnungen
in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen
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1 die
eigenständige
Vorrichtung in „Buchlesestellung".
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2 die
Vorrichtung in einem Aktenordnerumschlag mit geöffnetem Deckel in „Blätterstellung".
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3 die
Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung"
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3a die
Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung" mit Dokumentenblock.
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4 die
Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag mit geöffneter Verriegelungsvorrichtung.
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5 die
Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in bekannter „Dokumentenumschichtungsstellung".
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6 die
Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Dokumenteneinfügestellung" bzw. „Dokumentenentnahmestellung".
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7a–d die Vorrichtung
mit Aktenordnerumschlag in einer Sequenz vom vorderseitigen Aufschlagen
bis zum Dokumentenwechsel.
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8a–b die Vorrichtung
mit Aktenordnerumschlag in einer Sequenz vom rückseitigen Aufschlagen bis
zum Dokumentenwechsel.
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Weiterhin
wird die einfache Ausführungsvariante
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Heftung von gelochtem Blattwerk dargestellt. Es zeigen:
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9 die
erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
geöffnetem
Aktenordnerumschlag in „Blätterstellung".
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10 die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit
geöffnetem
Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung".
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11 die
erfindungsgemäße Vorrichtung mit
geöffnetem
Aktenordnerumschlag in „Dokumentenumschichtungsstellung".
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Zusätzlich wird
eine Ausführungsvariante der
erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik
für Aktenordner
und Vorrichtungen zur Heftung von gelochtem Blattwerk dargestellt.
Es zeigen:
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12 die
erfindungsgemäße Aufreihbügelmechanik
in geschlossenem Zustand.
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13 die
erfindungsgemäße Aufreihbügelmechanik
in geöffnetem
Zustand.
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Die
in den Zeichnungen dargestellte Vorrichtung zur Heftung von gelochtem
Blattwerk 1 besteht im Wesentlichen aus einer Rückenplatte 9,
an die auf einer Seite mittels eines Gelenks 8, 10 eine
Grundplatte 3 mit einer beliebigen Aufreihbügelmechanik 2 und
auf der anderen Seite mittels eines Gelenks 11, 13 in
gleicher Weise eine Bodenplatte 12 mit einer Verriegelungsvorrichtung 14 angebracht
ist. An dem Gelenk 11, 13 ist als weiterer Bestandteil
der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 noch eine
Fixiervorrichtung 21 mit ihrem Gelenkstück 22 angebracht,
die mittels der Befestigungslöcher 23 an einer
beliebigen Aufnahme angelegt werden kann. In diesem Beispiel ist
dies der Aktenordnerboden 38; es könnte aber auch irgendein anderer
Gegenstand sein.
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In
verriegelter Stellung bilden die Grundplatte 3, die Rückenplatte 9 und
die Bodenplatte 12 den geschlossenen Aktenordenumschlag 35 innerhalb diesem
nach. Wie in 2 und 3 bzw. 7a–b beispielhaft
dargestellt, lassen sich durch die Fixiervorrichtung 21 der
Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 am Aktenordnerboden 38 sowohl
der Aktenordnerdeckel 36 wie auch der Aktenordnerrücken 37 frei
beweglich verschwenken, bis sie in gleicher Line mit dem Aktenordnerboden 38 auf einer
Unterlage aufliegen. Mittels des Gelenks 11, 13, 22 kann
der eigentliche Teil der Vorrichtung 1 um ca. 90 Grad aufgeschwenkt
werden um die sogenannte „Buchlesestellung" zu erreichen. Dies
ist in 2 und 3 bzw. in 7b–d dargestellt.
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Nur
die erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 ermöglicht diese bisher
völlig
unbekannte „Buchleseposition" eines Dokumentenblocks 34 wie
in 3a dargestellt in Verbindung mit einem Aktenordner
als Hebelhefter.
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Die
Verriegelungsvorrichtung 14 umfasst zwei Verriegelungsbügel 15a und 15b,
die einseitig schwenkbar um die Verriegelungsbügellagern 17a und 17b geführt sind
und auf deren jeweils anderen Seite von der in der Verriegelungsfederführung 19 gleitend
gelagerten Verriegelungsfeder 18 gesteuert werden. Durch
die Vorspannung der ebenfalls zur Verriegelungsvorrichtung 14 gehörenden Verriegelungsfeder 18 werden
die beiden Verriegelungsbügel 15a und 15b gleichzeitig
nach außen
gedrückt.
Durch Anheben der Verriegelungsfeder 18 in der Verriegelungsfederführung 19 gegen
deren in 1 gezeigten Stellung und deren
Federkraft, werden die beiden Verriegelungsbügel 15a und 15b gleichzeitig
nach innen gezogen, so dass die jeweiligen Verriegelungsbügelnasen 16a und 16b der
Verriegelungsbügel 15a und 15b die
Aufreihbügel 5a und 5b aus
deren Aufreihbügelführung 20a und 20b freigeben.
Dadurch klappt die weiterhin zur Verriegelungsvorrichtung 14 gehörende Bodenplatte 12 mit
der Verriegelungsvorrichtung 14 um ca. 90 Grad in Richtung
der Fixiervorrichtung 21. Gleichzeitig klappt die Grundplatte 3 mit samt
der restlichen Aufreihbügelmechanik 2 um
ca. 90 Grad in die entgegengesetzte Richtung. Damit steht die Aufreihbügelmechanik 2 mit
den Aufreihbügelbogen
in gewohnter aufrechter Stellung wie dies in 5 bzw. in 7e–g dargestellt
ist. Dokumente können
in dieser Stellung wie bisher gewohnt umgeschichtet werden.
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Insofern
die vorgeschlagene Klemmvorrichtung 29 eingesetzt wird,
muss dazu zuerst der Klemmvorrichtungsverschluss 31 am
oberen Ende der Klemmvorrichtung 29 durch leichtes anheben des
oberen Teil des Klemmvorrichtungsverschlusses 31 geöffnet und
danach der obere Teil der Klemmvorrichtung 29b mit dem
Klemmvorrichtungsverschluss 31 gegen die Federspannung
der beiden Klemmvorrichtungssperren 33a und 33b zwischen
Aufreihbügel 5a, 5b und
Aufreihstifte 4a, 4b bzw. in Richtung Betätigungshebel 6 gezogen
werden. Die einseitig offenen Führungslöcher 32a und 32b ermöglichen diese
Bewegung. Die Federvorspannung der in der Klemmvorrichtung 29 integrierten – aber nicht
eingezeichneten Zugfeder – öffnet mittels
der Klemmvorrichtungsscherenverbindung 30 die Klemmvorrichtung 29 an
beiden Aufreihbügeln 5a und 5b gleichmäßig. In 6 ist
die beschrieben Stellung der Klemmvorrichtung 29 beispielhaft
dargestellt. Zum erneuten einrasten der Klemmvorrichtung 29 in
die Aufreihbügel 5a und 5b muss
diese lediglich gegen die Federkraft der beiden Klemmvorrichtungssperren 33a und 33b erneut
in die Aufreihbügel 5a und 5b gedrückt werden
bis sie darin einrastet. Danach muss der obere Teil der Klemmvorrichtung 29b mit
dem Klemmvorrichtungsverschluss 31 nach unten gegen den
unteren Teil der Klemmvorrichtung 29a gedrückt werden.
Die sägezahnartige
Verriegelung des Klemmvorrichtungsverschlusses 31 arretiert
dabei automatisch in jeder gewünschten
Position. 5 zeigt exemplarisch eine solche
Position.
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Soll
nun ein Dokument eingefügt
oder entfernt werden, so ist der Betätigungshebel 6 der
Aufreihbügelmechanik 2 nach
oben hin zu führen,
um so einen Blatteinführspalt 7 zwischen
den Aufreihstiften 4a, 4b und den Aufreihbügeln 5a, 5b zu öffnen. Nun können wie
gewohnt Dokumente eingefügt
oder entnommen werden.
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Der
Unterschied der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Heften von gelochtem Blattwerk 1 zu bekannten Vorrichtungen
bzw. Aktenordnern besteht nun allerdings darin, dass das – ohne den
Dokumentenblock 34 umzuschichten – oben auf den Dokumentenblock
hinzugefügte
Dokument in der bekannten Stellung (Bügel nach oben) einer Aufreihbügelmechanik 2 (auch
Ordnermechanik oder Heftmechanik genannt) erfolgt, letztlich aber
am Ende des Dokumentenblocks 34 eingefügt wurde, da sich das neue
Dokument nach dem Schließen
des Aktenordners und dem damit einhergehenden zweimaligen Kippen
der Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk 1 um
jeweils ca. 90 Grad unterhalb des Dokumentenblocks befindet, was
der Vorgabe für
eine „Behördenheftung" oder „Amtsheftung" entspricht. Diese
Funktion kann mit herkömmlichen
Aktenordnern nicht erreicht werden.
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Um
nun lediglich neuen Dokumente am Ende eines Dokumentenblocks in
Behördenheftung einzuheften,
ist es vorteilhaft, nicht die gesamte zuvor beschrieben Sequenz
durchlaufen zu müssen, sondern
für ein
effektiveres Arbeiten den Aktenorderumschlag 35 vom Boden
her öffnen
zu können
Dies mag zwar auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich erscheinen, reduziert
aber den Aufwand und beschleunigt somit den Arbeitsprozess erheblich.
Dazu legt man den Aktenordnerumschlag 35 mit dem Aktenordnerdeckel 36 auf
eine Unterlage, steckt vorzugsweise den Zeigefinger der rechen Hand
durch die Betätigungsöffnung 27 des
Aktenordnerbodens 38 und der der Fixiervorrichtung 24 hindurch
in die ringförmige
Halterung der Verriegelungsfeder 18 und den Daumen der
rechten Hand in die als Betätigungsgegenlager 28 des
Aktenordnerbodens 38 fungierende kreisförmige Öffnung des Aktenordnerbodens 38.
Danach zieht man den Zeigefinger gegen den Daumen und öffnet so
gleichzeitig den Aktenorderumschlag 35 durch Aufklappen
des Aktenordnerbodens 38 wie auch die Verriegelungsvorrichtung 14 der
Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 durch
Entriegeln der beiden Aufreihbügel 5a und 5b.
Die nun erreiche Position ist beispielhaft in 5 dargestellt.
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Um
nun ein Dokument einzufügen
oder herauszunehmen, geht man wie bereits zuvor beschrieben vor.
Die gesamte Sequenz mit Zwischenschritten ist exemplarisch in 8a–d dargestellt.
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Den
Aktenordnerumschlag 35 vom Aktenordnerdeckel 36 her
zu öffnen
ist sinnvoll, will man den Dokumentenblock 34 von oben
nach unten schnell nach bestimmten Informationen durchsuchen und
die gewünschten
Dokumente in der „Buchlesestellung"; wie in 3a dargestellt,
zugänglich
machen. Hat man das gewünschte
Dokument ausgemacht, klappt man den gesamten Dokumentenblock um
90 Grad nach links. Damit fallen die Seiten oberhalb des gesuchten
Dokuments ebenfalls nach links wobei diejenigen unterhalb des gesuchten
Dokuments verbleibenden Seiten auf der rechten Seite des Dokumentenblocks 34 zu
liegen kommen. Nun kann man – wie
man es von einem Buch gewohnt ist – umblättern, ohne dabei die einzelnen
Blätter
in herkömmlicher
Weise über
die Aufreihbügel
und -stifte umschichten zu müssen.
Will man nun dennoch ein einzelnes Dokument einfügen, so klappt man den auf der
rechten Seite verbliebene Teil des Dokumentenblocks 34 ebenfalls
nach links um, öffnet
die Verriegelungsvorrichtung 14, womit die Aufreihbügelmechanik
samt Dokumentenblock 34 ein weiters mal um 90 Grad nach
links klappt und öffnet
den Blatteinführspalt 7 durch
anheben des Betätigungshebels 6.
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Den
Aktenordnerumschlag 35 vom Aktenordnerboden 38 her
zu öffnen
ist sinnvoll, will man lediglich schnell Dokumente in den Dokumentenblock 34 einfügen oder
aus dem Dokumentenblock 34 herausnehmen. Dazu schlägt man den
Aktenordnerboden 38 wie beschrieben um und öffnet lediglich
noch den Blatteinführspalt 7 durch
anheben des Betätigungshebels 6.