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DE202007009961U1 - Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk - Google Patents

Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk Download PDF

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DE202007009961U1
DE202007009961U1 DE200720009961 DE202007009961U DE202007009961U1 DE 202007009961 U1 DE202007009961 U1 DE 202007009961U1 DE 200720009961 DE200720009961 DE 200720009961 DE 202007009961 U DE202007009961 U DE 202007009961U DE 202007009961 U1 DE202007009961 U1 DE 202007009961U1
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Abstract

Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel (21, 22) zur beweglichen Fixierung an einer Aufnahme (35), eine Aufreihbügelmechanik (2), eine an den Aufreihbügeln (5a, 5b) der Aufreihbügelmechanik (2) lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung (14), sowie Mittel (9) zum beweglichen Verbinden der Aufreihbügelmechanik (2) und der Verriegelungsvorrichtung (14) umfasst, so dass jüngere Vorgänge einer Akte in Behördenheftung ohne Umwuchten des Dokumentenblocks (34) von hinten zur Akte einsortiert werden können und die Akte dennoch wie gewohnt von oben gelesen werden kann.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk die Mittel umfasst, mit denen einzelne gelochte Blätter oder Gruppen von gelochten Blättern an den jeweiligen Lochungen übereinander liegend trennbar zusammengefasst (geheftet) werden können.
  • Für das Ordnen von Dokumenten ist die Frage wichtig, ob die abzulegenden Schriftstücke geheftet werden sollen. Die Loseblattablage ist zwar wirtschaftlicher als die Heftung, aber meist für die Anforderungen an eine geordnete Dokumentensammlung nicht sinnvoll. Dokumente müssen in der Regel längerfristig aufbewahrt werden und die Dokumentenstruktur muss auch nach längerer Zeit noch nachvollziehbar sein. Die Benutzung ungehefteter Dokumente führt unweigerlich dazu, dass im Laufe der Zeit die Ordnung innerhalb der Akten gestört wird und Dokumente verloren gehen oder ohne Nachweis entnommen werden können.
  • Stand der Technik
  • Vorrichtungen zur Heftung von gelochtem Blattwerk haben den Vorteil, dass eine bestimmte Anzahl von losen Blättern zu einer Einheit zusammengefasst werden kann und bei Bedarf einzelne Blätter erneut ohne Schaden zu nehmen aus dem Verbund ausgegliedert werden können. Die Zusammenfassung kann willkürlich sei, wird aber regelmäßig in sachlichen oder thematischen Gründen ihren Ursprung finden. Lochungen mit zwei Löchern am linken Blattrand sind am geläufigsten, wobei auch Lochungen mit vier Löchern Verwendung finden. Diese werden als Ringhefter bezeichnet, aber regelmäßig nur für geringe Blattmengen genutzt. Aber auch bei der Lochung mit zwei Löchern gibt es Unterschiede. So kann man hier generell unterscheiden zwischen sogenannten Schnellheftern einerseits, zu denen auch Hängehefter, Pendelhefter oder Duplexhefter zählen und Aktenordnern andererseits, die in Abgrenzung zu den Schnellheflern auch als Hebelhefter bezeichnet werden.
  • Schnellhefter sind in der Regel nur für geringe Blattmengen ausgelegt, da hier zur Fixierung flexible flache Metallstreifen zum Aufreihen der Blätter eingesetzt werden. Diese werden zur Fixierung der Dokumentensammlung am Ende der Aufreihelemente nach dem letzten Blatt lediglich umgebogen. Die dabei entstehenden Haltekräfte reichen für Belastungen durch größere Blattmengen nicht aus. Zudem besteht der Umschlag von Schnellheftern meist aus dünner Pappe oder Kunststoff, was lediglich eine flach liegende Lagerung erlaubt.
  • Aktenordner bzw. Hebelhefter wurden für größere Papiermengen konzipiert und bestehen daher aus einem Ordnerrücken und je einem an diesem angelenkten Vorder- und Rückendeckel. Vorzugsweise bestehen diese Teile ihrerseits aus stabilem Karton und einer deutlich stabileren Aufreihbügelmechanik oder auch „Ordnermechanik", die in der Regel eine Grundplatte mit zwei im Abstand voneinander angeordneten Aufreihstiften, einen schwenkbaren Aufreihbügel und einen an einem Lagerschild der Grundplatte schwenkbar gelagerten, auf eine federunterstützte Kröpfung des Aufreihbügel einwirkenden Betätigungshebel umfasst.
  • Auch existieren unterschiedliche Heftungsarten des Blattgutes. In Betracht kommen hier die Behördenheflung; auch Amts- oder Buchheftung genannt, sowie die Wirtschaftsheftung, die auch als Industrie- oder kaufmännische Heftung bezeichnet wird. Die Behördenheftung bezeichnet ein Heftverfahren zur Ablage von Dokumenten in Ordnern oder Heftern, wobei die Dokumente so abgelegt werden, dass der jeweils älteste Vorgang oben liegt und beim Aufschlagen der Akte als erstes sichtbar ist. Das Datum der einzelnen Dokumente folgt also einer „logischen" aufsteigenden Reihenfolge. Die Wirtschaftsheftung bezeichnet demgegenüber ein Heftverfahren, bei dem die Dokumente so abgelegt werden, dass der jeweils jüngste Vorgang oben liegt und beim Aufschlagen der Akte als erstes sichtbar ist. Das Datum der einzelnen Dokumente folgt also einer absteigenden Reihenfolge. Die Frage, ob das jüngste Schriftstück stets oben liegen oder die Akte wie ein Buch gelesen werden soll, hängt vor allem von der Art der Bearbeitung ab. Ist innerhalb einer Akte häufig nicht nur der letzte Stand, sondern auch die Entwicklung einer Sache zu ermitteln, kann nur die Behördenheftung in Betracht kommen.
  • Im Gegensatz zu der Gruppe der Schnellhefter existiert aber bei der der Aktenordner keine Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk für Behördenheftung, die es ermöglichen würde, den jeweils jüngsten Vorgang – wie gefordert – als unterstes Dokument einzuheften zu können ohne dabei zuerst den gesamten darüber liegenden Dokumentenbock komplett von der rechten auf die linke Seite der Aufreihbügelmechanik umwuchten zu müssen. So lassen sich auf herkömmliche Weise erst nach dem Umwuchten des Dokumentenblocks die Aufreihbügel öffnen und der gewünschte Vorgang an den Schluss der Akte anhängen. Danach muss der gesamte Dokumentenblock erneut mit dem gleichen Aufwand in umgekehrter Richtung umgewuchtet werden. Nun erst ist der Vorgang korrekt einsortiert. Wegen dieses zeitaufwendigen und umständlichen Vorgehens wird die Behördenheftung, die bei Bundesbehörden gesetzlich, bei Landesbehörden und z.B. bei kirchlichen Organisationen per Verordnung vorgeschrieben ist, wo immer möglich durch die Wirtschaftsheftung ersetzt. Deren Nachteil liegt nun allerdings darin, dass zwar die jüngsten Vorgänge ohne großen Aufwand oben aufliegend einsortiert werden können, die interne Reihenfolge der einzelnen Vorgänge aber dennoch in der „logischen" Reihenfolge (Blatt 1, 2, 3...) von oben nach untern sortiert sein müssen, will man einen Vorgang auch schlüssig lesbar halten. Diese unterschiedlichen Reihenfolgen innerhalb einer Akte tragen daher sehr zur Verwirrung bei und erschweren die Bearbeitung, weil in der Blattreihenfolge nach dem ersten Blatt des vorletzten Vorgangs zuerst das letzte Blatt des letzen (aktuellen) Vorgangs folgt. Hier muss man dann erst solange weiterblättern, bis man das erste Blatt des letzten Vorgangs erreicht hat, um dann anschließend den Vorgang in die entgegengesetzte Richtung zu lesen.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk zu schaffen, die die beschriebenen Nachteile vermeidet und es somit ohne großen Aufwand ermöglicht, den jeweils jüngsten Vorgang an den Schluss der Akte zu heften, ohne dabei zuvor den gesamten Dokumentenblock umwuchten zu müssen.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe werden die in den unabhängigen Ansprüchen angegebenen Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Der erfindungsgemäßen Lösung liegt vor allem der Gedanke zugrunde, dass durch geeignete konstruktive Maßnahmen die jüngsten Vorgänge einer Akte in Behördenheftung in eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk ohne großen Aufwand – somit ohne das bisher notwendige Umwuchten des Dokumentenblocks – von hinten zur Akte einsortiert werden können, wobei jedoch die Akte wie gewohnt von oben an gelesen werden kann.
  • Um dies zu erreichen wird gemäß einer ersten Erfindungsvariante vorgeschlagen, dass die Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk nicht – wie bisher ausschließlich üblich – mit ihrer Grundplatte und den daran angebrachten Aufreihbügeln starr am Aktenordnerboden befestigt wird, sondern „kopfüber" seitlich gelenkig in der nähe des Gelenks zwischen Aktenordnerrücken und Aktenordnerdeckel, vorzugsweise am Aktenordnerrücken. Die Ösen zum temporären Fixieren der Aufreihbügel, die sich bisher stets im Aktenordnerdeckel befanden, werden erfindungsgemäß nun im Aktenordnerboden eingebracht. Eine weitere Verbesserung dieser Erfindungsvariante wird dadurch erreicht, dass im Aktenordnerboden Mittel eingebracht werden, die gegenüber der einfachen Fixierung der Aufreihbügel durch die Ösen, eine manuell steuerbare feste Verriegelung der Aufreihbügel am Aktenordnerboden erlauben. Somit ist sichergestellt, dass sich die Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk nicht unkontrolliert vom Aktenorderboden lösen kann. Vorteil dieser ersten Erfindungsvariante ist, dass sich der Aktenordner wie gewohnt von oben öffnen und lesen lässt und gleichzeitig neue Vorgänge an den Schluss der Akte beigeheftet werden können, ohne den gesamten Dokumentenblock zuvor umwuchten zu müssen. Zum Einfügen eines neuen Vorgangs an den Schluss der Akte wird der Aktenordner auf die Deckelseite gelegt, so dass die Rückseite oben auf liegt, die manuelle Verriegelung der Aufreihbügel gelöst, damit die Aktenordnerrückseite aufgeklappt werden kann und danach wie gewohnt die Aufreihbügel geöffnet und so der neue Vorgang eingeheftet. Nach dem Schließen der Aufreihbügel und Verriegeln des Aktenordnerbodens ist der Vorgang bereits abgeschlossen, ohne dass dazu der Dokumentenblock (mehrfach) umgewuchtet werden musste. Bei geöffnetem Aktenorderboden kann auch wie gewohnt in der Akte umgeblättert werden. Insofern werden die beschrieben Nachteile bestehender Vorrichtungen zur Heftung von gelochtem Blattwerk vermieden, jedoch eine deutliche Erleichterung beim Einsortieren neuer Vorgänge in Behördenheftung erreicht.
  • In einer weiteren bevorzugten Erfindungsvariante wird gemäß Anspruch 1 eine Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk vorgeschlagen, die Mittel zur beweglichen Fixierung an einer Aufnahme, eine Aufreihbügelmechanik, eine an den Bügeln der Aufreihbügelmechanik lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung, sowie Mittel zum beweglichen Verbinden der Aufreihbügelmechanik und der Verriegelungsvorrichtung umfasst. Bei dieser bevorzugten Erfindungsvariante werden Aktenordnerrücken und Aktenordnerboden zusätzlich durch eigenständige Elemente funktionell nachgebildet um eine noch höhere Flexibilität der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk speziell für Behördenheftung zu erreichen. Ein Vorteil dieser Erfindungsvariante ist ihre komplette Eigenständigkeit. Sie ist nicht an einen bestimmten Aktenordnertyp gebunden; sie kann sogar völlig losgelöst von einem Schutzumschlag Verwendung finden. Ähnlich wie bei der ersten Erfindungsvariante ist auch hier die Grundplatte mit den daran angebrachten Aufreihbügeln „kopfüber" montiert. Aktenordnerrücken und Aktenordnerboden mit der integrierten manuell lösbaren Verriegelung der Aufreihbügel werden hier ersetzt durch jeweils eigenständige Mechaniken, die ebenfalls gelenkig miteinander verbunden sind. Zur Befestigung an einer beliebigen Aufnahme umfasst diese Erfindungsvariante auch noch eine gelenkig mit der gesamten Vorrichtung verbundene Fixiervorrichtung, die vorzugsweise aus einer Platte besteht, welche einseitig am Gelenk zwischen Rückenplatte und Bodenplatte befestigt ist. Vorzugsweise ist diese Befestigungseinheit an gewohnter Position eines Aktenordnerbodens angelegt, kann aber bei Bedarf auch an beliebigen anderen Gegenständen oder Aufnahmen befestigt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Erfindungsvariante liegt auch darin, dass sie noch eine neue, bisher unbekannte Leseposition der Akte ermöglicht. Schlägt man in der gewohnten Leseposition des Aktenordners den gesamten Dokumentenblock einmal 90 Grad nach links um, so klappt die Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk auf ihre Rückenplatte, wobei jedoch der Aktenordnerboden in seiner vorherigen Stellung auf der Unterlage verbleibt. Man hat nun diese zuvor dargestellte zusätzliche Leseposition erreicht, die man als „Buchlesestellung" beschreiben kann; denn ähnlich dem Lesen eines dicken Buches blättert man nun die einzelnen Seiten um, ohne sie jedoch in den Aufreihbügeln umschichten zu müssen. Dies erleichtert das Lesen und Durchsuchen der Akten erheblich. Löst man von dieser Stellung ausgehend die manuelle Verriegelung der Rückenplatte mit den Aufreihbügeln, so kann die eigentliche Aufreihbügelmechanik mit dem darin aufgereihten Dokumentenblock nochmals um 90 Grad nach links geklappt werden und befindet sich somit in der bekannten Position, in der die nun nach oben stehenden Aufreihbügel geöffnet und Blätter am Schluss der Akte entnommen oder eingefügt werden können, ohne dass der gesamte Dokumentenblock umgewuchtet werden muss. Gleiches erreicht man, wenn ein mit dieser Erfindungsvariante ausgestatteter Aktenordnerumschlag mit seinem Boden oben auf liegt und die manuelle Verriegelung zwischen Rückenplatte und Aufreihbügeln durch den Boden des Aktenorderumschlages hindurch geöffnet und der Boden zum Öffnen des Aktenordners aufgeschlagen wird. Somit ist ein schnelles und unkompliziertes einsortieren neuer Vorgänge an den Schluss einer Akte ohne weiters möglich. Das umständliche und zeitraubende Umwuchten des gesamten Dokumentenblocks entfällt und man erhält zusätzlich noch eine bisher unbekannte Leseposition, die weitere Erleichterungen beim Umgang mit Akten bietet.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindungsvarianten sieht vor, dass diese eine lösbare Klemmvorrichtung umfassen, mittels derer der Dokumentenblock verschiebbar auf den Aufreihstiften zusammengehalten wird um ein Auseinanderfallen des Dokumentenblocks zu verhindern, solange dessen Dicke deutlich unter der Füllhöhe der Aufreihbügelmechanik liegt. Dies ist vor allem in der Buchlesestellung vorteilhaft, da somit die einzelnen Dokumente wie in einem Buch an deren linken Seitenrand zusammengehalten werden und sich dort nicht durch ein zu weites auseinanderdriften partiell am linken Seitenrand übereinander schieben und somit verkeilen können. Weiterhin ist diese Klemmvorrichtung vorteilhaft, da lose Blätter sonst eher aus dem Verbund ausreißen können. Die Verschiebbarkeit ist wichtig, da der Dokumentenblock sowohl von der Rückseite, als auch von der Vorderseite aus gelesen werden kann und er damit einmal an der Grundplatte der Aufreihbügelmechanik und ein anderes Mal an der Rückenplatte der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk anliegt. Die Führungslöcher der Seite der Klemmvorrichtung, die in Richtung der Bügel der Aufreihbügelmechanik zeigen, sind zudem einseitig offen ausgestaltet, so dass das Einfügen neuer Vorgänge durch einfaches nach innen gerichtetes Wegklappen der Klemmvorrichtung zusätzlich erleichtert wird. Auch ist vorgesehen, dass zum Wegklappen der Klemmvorrichtung erst eine gewisse Haltekraft überwunden werden muss, die von einer Mittels Federkraft vorgespannten Sperre herrührt. Dies hat den Vorteil, dass die Klemmvorrichtung sich nicht von selbst versehentlich seitlich wegklappen kann Auch ist ein Kennzeichen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk, dass die Aufreihbügelmechanik flexibler ausgestaltet wurde. Bei herkömmlichen Aufreihbügelmechaniken, die auch als „Ordnermechaniken" bezeichnet werden, sind stets die Aufreihstifte unbeweglich starr mit der Grundplatte verbunden und nur die Aufreihbügel schwenkbar an dieser gelagert. Dies führt u.a. dazu, dass die Aufreihstifte äußerst exakt in der Mechanik verankert sein müssen, damit sie beim Schließen der Aufreihbügelmechanik genau das Ende der jeweiligen Aufreihbügel treffen. Ferner muss die Grundplatte, die meist aus dünnem Blech gefertigt ist, recht verwindungssteif ausgelegt sein, um ebenfalls die exakte Positionierung der Aufreihstifte gegenüber den Aufreihbügeln zu gewährleisten. Zusätzlich führt die leichte Biegung der Aufreihstifte an deren oberen Enden dazu, dass Blätter mit ihren Löchern nicht waagerecht in die Stifte eingeführt werden können, sondern nur unter einem gewissen Winkel eingeheftet werden können. Auch ist der Blatteinführspalt, der beim Öffnen der Aufreihbügelmechanik entsteht oftmals zu schmal, um eine größere Menge Blätter auf einmal einzuheften. Diese Nachteile bestehender Aufreihbügelmechaniken werden von der erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik vermieden. Dies wird konstruktiv hauptsächlich dadurch erreicht, dass nun erstmals sowohl die Aufreihbügel wie auch die Aufreihstifte schwenkbar mit der Grundplatte der Aufreihbügelmechanik verbunden sind. Da nun erstmals auch die Aufreihstifte der Aufreihbügelmechanik aus einem einzigen Stück eines gebogenen Stahldrahts bestehen, so wie dies üblicherweise bisher nur bei den Aufreihbügeln der Fall war, ist die Steifigkeit der Grundplatte eher zweitrangig, da die Steifigkeit der Bügel aufgrund ihrer Dicke deutlich höher ist als die der Grundplatte. Auch wird dadurch, dass die Aufreihstifte nun aus einem einzigen Stück bestehen, die Passgenauigkeit der Verbindungsstelle zwischen Aufreihbügeln und Aufreihstiften deutlich erhöht. Da nun erfindungsgemäß beide Seiten der Aufreihbügelmechanik – die Aufreihbügel wie auch die Aufreihstifte – beim Öffnen der Aufreihbügelmechanik jeweils nach außen geschwenkt werden, öffnet sich der Blatteinführspalt deutlich weiter, als dies bisher üblich war und ermöglicht somit das problemlose Einfügen größerer Blattsammlungen. Da nun auch die Aufreihstifte nach außen schwenken, lassen sich Blätter mit ihren Löchern nun erstmals waagerecht in die Aufreihstifte einführen, da der durch die Biegung entstandene Winkel am oberen Ende der Aufreihstifte nun durch die seitliche Schwenkposition in etwa ausgeglichen wird. Auch ist es bei der Produktion einfacher, eine in etwa symmetrisch aufgebaute Vorrichtung herzustellen, die jeweils nur einfache Lagerungen zum Schwenken der Aufreihstifte wie auch der Aufreihbügel benötigt, als zusätzlich noch einen speziellen Arbeitsschritt für das exakte Verpressen der Aufreihstifte in der Grundplatte aufwenden zu müssen Zusätzlich ist mit der erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik die Kraftübertragung des Betätigungshebels auf die nun beiden Aufreihbügelmechanikseiten unabhängiger von der Steifigkeit der Grundplatte zu realisieren, da nun die Schließkräfte des Betätigungshebels in etwa symmetrisch nach beiden Seiten wirken, und somit ein Verbiegen der Grundplatte wie bisher nahezu verhindert wird. Sowohl Aufreihstifte wie auch Aufreihbügel werden nun gleichzeitig betätigt, was ferner dazu führt, dass die Lagerung des Betätigungshebels und dessen Steifigkeit einfacher ausgeführt sein kann, da sich die seitlich auf den Betätigungshebel wirkenden Kräfte nahezu ausheben. Bei der hier dargestellten Variante der Aufreihbügelmechanik wurde auf eine Bügelbewegung von ca. 180 Grad verzichtet. Dies bedeutet aber nicht, dass die zum Stand der Technik gehörende Verfahrensweise hier keinen Einsatz finden könnte. Selbstverständlich kann bei Bedarf die Aufreihbügelmechanik konstruktiv so ausgelegt werden, dass man den Betätigungshebel wie bekannt um ca. 180 Grad aufschwenken kann, um so die Einführung von Dokumenten nach beiden Seiten der Aufreihbügelmechanik zu ermöglichen. Auch kann die Aufreihbügelmechanik als eigenständige Einheit selbstverständlich in herkömmlichen Aktenordnern eingesetzt werden.
  • Ausführungsbeispiel
  • Im Folgenden wird die bevorzugte Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk anhand eines in den Zeichnungen in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 die eigenständige Vorrichtung in „Buchlesestellung".
  • 2 die Vorrichtung in einem Aktenordnerumschlag mit geöffnetem Deckel in „Blätterstellung".
  • 3 die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung"
  • 3a die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung" mit Dokumentenblock.
  • 4 die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag mit geöffneter Verriegelungsvorrichtung.
  • 5 die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in bekannter „Dokumentenumschichtungsstellung".
  • 6 die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in „Dokumenteneinfügestellung" bzw. „Dokumentenentnahmestellung".
  • 7a–d die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in einer Sequenz vom vorderseitigen Aufschlagen bis zum Dokumentenwechsel.
  • 8a–b die Vorrichtung mit Aktenordnerumschlag in einer Sequenz vom rückseitigen Aufschlagen bis zum Dokumentenwechsel.
  • Weiterhin wird die einfache Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk dargestellt. Es zeigen:
  • 9 die erfindungsgemäßen Vorrichtung mit geöffnetem Aktenordnerumschlag in „Blätterstellung".
  • 10 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit geöffnetem Aktenordnerumschlag in „Buchlesestellung".
  • 11 die erfindungsgemäße Vorrichtung mit geöffnetem Aktenordnerumschlag in „Dokumentenumschichtungsstellung".
  • Zusätzlich wird eine Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Aufreihbügelmechanik für Aktenordner und Vorrichtungen zur Heftung von gelochtem Blattwerk dargestellt. Es zeigen:
  • 12 die erfindungsgemäße Aufreihbügelmechanik in geschlossenem Zustand.
  • 13 die erfindungsgemäße Aufreihbügelmechanik in geöffnetem Zustand.
  • Die in den Zeichnungen dargestellte Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 besteht im Wesentlichen aus einer Rückenplatte 9, an die auf einer Seite mittels eines Gelenks 8, 10 eine Grundplatte 3 mit einer beliebigen Aufreihbügelmechanik 2 und auf der anderen Seite mittels eines Gelenks 11, 13 in gleicher Weise eine Bodenplatte 12 mit einer Verriegelungsvorrichtung 14 angebracht ist. An dem Gelenk 11, 13 ist als weiterer Bestandteil der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 noch eine Fixiervorrichtung 21 mit ihrem Gelenkstück 22 angebracht, die mittels der Befestigungslöcher 23 an einer beliebigen Aufnahme angelegt werden kann. In diesem Beispiel ist dies der Aktenordnerboden 38; es könnte aber auch irgendein anderer Gegenstand sein.
  • In verriegelter Stellung bilden die Grundplatte 3, die Rückenplatte 9 und die Bodenplatte 12 den geschlossenen Aktenordenumschlag 35 innerhalb diesem nach. Wie in 2 und 3 bzw. 7a–b beispielhaft dargestellt, lassen sich durch die Fixiervorrichtung 21 der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 am Aktenordnerboden 38 sowohl der Aktenordnerdeckel 36 wie auch der Aktenordnerrücken 37 frei beweglich verschwenken, bis sie in gleicher Line mit dem Aktenordnerboden 38 auf einer Unterlage aufliegen. Mittels des Gelenks 11, 13, 22 kann der eigentliche Teil der Vorrichtung 1 um ca. 90 Grad aufgeschwenkt werden um die sogenannte „Buchlesestellung" zu erreichen. Dies ist in 2 und 3 bzw. in 7b–d dargestellt.
  • Nur die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 ermöglicht diese bisher völlig unbekannte „Buchleseposition" eines Dokumentenblocks 34 wie in 3a dargestellt in Verbindung mit einem Aktenordner als Hebelhefter.
  • Die Verriegelungsvorrichtung 14 umfasst zwei Verriegelungsbügel 15a und 15b, die einseitig schwenkbar um die Verriegelungsbügellagern 17a und 17b geführt sind und auf deren jeweils anderen Seite von der in der Verriegelungsfederführung 19 gleitend gelagerten Verriegelungsfeder 18 gesteuert werden. Durch die Vorspannung der ebenfalls zur Verriegelungsvorrichtung 14 gehörenden Verriegelungsfeder 18 werden die beiden Verriegelungsbügel 15a und 15b gleichzeitig nach außen gedrückt. Durch Anheben der Verriegelungsfeder 18 in der Verriegelungsfederführung 19 gegen deren in 1 gezeigten Stellung und deren Federkraft, werden die beiden Verriegelungsbügel 15a und 15b gleichzeitig nach innen gezogen, so dass die jeweiligen Verriegelungsbügelnasen 16a und 16b der Verriegelungsbügel 15a und 15b die Aufreihbügel 5a und 5b aus deren Aufreihbügelführung 20a und 20b freigeben. Dadurch klappt die weiterhin zur Verriegelungsvorrichtung 14 gehörende Bodenplatte 12 mit der Verriegelungsvorrichtung 14 um ca. 90 Grad in Richtung der Fixiervorrichtung 21. Gleichzeitig klappt die Grundplatte 3 mit samt der restlichen Aufreihbügelmechanik 2 um ca. 90 Grad in die entgegengesetzte Richtung. Damit steht die Aufreihbügelmechanik 2 mit den Aufreihbügelbogen in gewohnter aufrechter Stellung wie dies in 5 bzw. in 7e–g dargestellt ist. Dokumente können in dieser Stellung wie bisher gewohnt umgeschichtet werden.
  • Insofern die vorgeschlagene Klemmvorrichtung 29 eingesetzt wird, muss dazu zuerst der Klemmvorrichtungsverschluss 31 am oberen Ende der Klemmvorrichtung 29 durch leichtes anheben des oberen Teil des Klemmvorrichtungsverschlusses 31 geöffnet und danach der obere Teil der Klemmvorrichtung 29b mit dem Klemmvorrichtungsverschluss 31 gegen die Federspannung der beiden Klemmvorrichtungssperren 33a und 33b zwischen Aufreihbügel 5a, 5b und Aufreihstifte 4a, 4b bzw. in Richtung Betätigungshebel 6 gezogen werden. Die einseitig offenen Führungslöcher 32a und 32b ermöglichen diese Bewegung. Die Federvorspannung der in der Klemmvorrichtung 29 integrierten – aber nicht eingezeichneten Zugfeder – öffnet mittels der Klemmvorrichtungsscherenverbindung 30 die Klemmvorrichtung 29 an beiden Aufreihbügeln 5a und 5b gleichmäßig. In 6 ist die beschrieben Stellung der Klemmvorrichtung 29 beispielhaft dargestellt. Zum erneuten einrasten der Klemmvorrichtung 29 in die Aufreihbügel 5a und 5b muss diese lediglich gegen die Federkraft der beiden Klemmvorrichtungssperren 33a und 33b erneut in die Aufreihbügel 5a und 5b gedrückt werden bis sie darin einrastet. Danach muss der obere Teil der Klemmvorrichtung 29b mit dem Klemmvorrichtungsverschluss 31 nach unten gegen den unteren Teil der Klemmvorrichtung 29a gedrückt werden. Die sägezahnartige Verriegelung des Klemmvorrichtungsverschlusses 31 arretiert dabei automatisch in jeder gewünschten Position. 5 zeigt exemplarisch eine solche Position.
  • Soll nun ein Dokument eingefügt oder entfernt werden, so ist der Betätigungshebel 6 der Aufreihbügelmechanik 2 nach oben hin zu führen, um so einen Blatteinführspalt 7 zwischen den Aufreihstiften 4a, 4b und den Aufreihbügeln 5a, 5b zu öffnen. Nun können wie gewohnt Dokumente eingefügt oder entnommen werden.
  • Der Unterschied der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk 1 zu bekannten Vorrichtungen bzw. Aktenordnern besteht nun allerdings darin, dass das – ohne den Dokumentenblock 34 umzuschichten – oben auf den Dokumentenblock hinzugefügte Dokument in der bekannten Stellung (Bügel nach oben) einer Aufreihbügelmechanik 2 (auch Ordnermechanik oder Heftmechanik genannt) erfolgt, letztlich aber am Ende des Dokumentenblocks 34 eingefügt wurde, da sich das neue Dokument nach dem Schließen des Aktenordners und dem damit einhergehenden zweimaligen Kippen der Vorrichtung zum Heften von gelochtem Blattwerk 1 um jeweils ca. 90 Grad unterhalb des Dokumentenblocks befindet, was der Vorgabe für eine „Behördenheftung" oder „Amtsheftung" entspricht. Diese Funktion kann mit herkömmlichen Aktenordnern nicht erreicht werden.
  • Um nun lediglich neuen Dokumente am Ende eines Dokumentenblocks in Behördenheftung einzuheften, ist es vorteilhaft, nicht die gesamte zuvor beschrieben Sequenz durchlaufen zu müssen, sondern für ein effektiveres Arbeiten den Aktenorderumschlag 35 vom Boden her öffnen zu können Dies mag zwar auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich erscheinen, reduziert aber den Aufwand und beschleunigt somit den Arbeitsprozess erheblich. Dazu legt man den Aktenordnerumschlag 35 mit dem Aktenordnerdeckel 36 auf eine Unterlage, steckt vorzugsweise den Zeigefinger der rechen Hand durch die Betätigungsöffnung 27 des Aktenordnerbodens 38 und der der Fixiervorrichtung 24 hindurch in die ringförmige Halterung der Verriegelungsfeder 18 und den Daumen der rechten Hand in die als Betätigungsgegenlager 28 des Aktenordnerbodens 38 fungierende kreisförmige Öffnung des Aktenordnerbodens 38. Danach zieht man den Zeigefinger gegen den Daumen und öffnet so gleichzeitig den Aktenorderumschlag 35 durch Aufklappen des Aktenordnerbodens 38 wie auch die Verriegelungsvorrichtung 14 der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk 1 durch Entriegeln der beiden Aufreihbügel 5a und 5b. Die nun erreiche Position ist beispielhaft in 5 dargestellt.
  • Um nun ein Dokument einzufügen oder herauszunehmen, geht man wie bereits zuvor beschrieben vor. Die gesamte Sequenz mit Zwischenschritten ist exemplarisch in 8a–d dargestellt.
  • Den Aktenordnerumschlag 35 vom Aktenordnerdeckel 36 her zu öffnen ist sinnvoll, will man den Dokumentenblock 34 von oben nach unten schnell nach bestimmten Informationen durchsuchen und die gewünschten Dokumente in der „Buchlesestellung"; wie in 3a dargestellt, zugänglich machen. Hat man das gewünschte Dokument ausgemacht, klappt man den gesamten Dokumentenblock um 90 Grad nach links. Damit fallen die Seiten oberhalb des gesuchten Dokuments ebenfalls nach links wobei diejenigen unterhalb des gesuchten Dokuments verbleibenden Seiten auf der rechten Seite des Dokumentenblocks 34 zu liegen kommen. Nun kann man – wie man es von einem Buch gewohnt ist – umblättern, ohne dabei die einzelnen Blätter in herkömmlicher Weise über die Aufreihbügel und -stifte umschichten zu müssen. Will man nun dennoch ein einzelnes Dokument einfügen, so klappt man den auf der rechten Seite verbliebene Teil des Dokumentenblocks 34 ebenfalls nach links um, öffnet die Verriegelungsvorrichtung 14, womit die Aufreihbügelmechanik samt Dokumentenblock 34 ein weiters mal um 90 Grad nach links klappt und öffnet den Blatteinführspalt 7 durch anheben des Betätigungshebels 6.
  • Den Aktenordnerumschlag 35 vom Aktenordnerboden 38 her zu öffnen ist sinnvoll, will man lediglich schnell Dokumente in den Dokumentenblock 34 einfügen oder aus dem Dokumentenblock 34 herausnehmen. Dazu schlägt man den Aktenordnerboden 38 wie beschrieben um und öffnet lediglich noch den Blatteinführspalt 7 durch anheben des Betätigungshebels 6.

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk (1), dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Mittel (21, 22) zur beweglichen Fixierung an einer Aufnahme (35), eine Aufreihbügelmechanik (2), eine an den Aufreihbügeln (5a, 5b) der Aufreihbügelmechanik (2) lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung (14), sowie Mittel (9) zum beweglichen Verbinden der Aufreihbügelmechanik (2) und der Verriegelungsvorrichtung (14) umfasst, so dass jüngere Vorgänge einer Akte in Behördenheftung ohne Umwuchten des Dokumentenblocks (34) von hinten zur Akte einsortiert werden können und die Akte dennoch wie gewohnt von oben gelesen werden kann.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung (14) eine Platte (12) mit Verriegelungselementen (15a, 15b, 18) umfasst, die in angelegter Position parallel zu der Grundplatte (3) der Aufreihbügelmechanik (2) steht.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (21, 22) zur beweglichen Fixierung der Vorrichtung zur Heftung von gelochtem Blattwerk (1) am Boden (38) eines Aktenordners (35) angebracht sind.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (9, 8, 10, 11, 13) zum beweglichen Verbinden der Aufreihbügelmechanik (2) und der lösbar anlegbaren Verriegelungsvorrichtung (14) eine Platte (9) und mindestens ein Gelenk (8, 19) und ein Gelenk (11, 13) umfassen, die einerseits mit der Aufreihbügelmechanik (2) und andererseits mit der Verriegelungsvorrichtung (14) verbunden sind.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung (38, 39, 40) aus dem Boden (38) eines Aktenordners (35), aus damit verbunden Verriegelungsvorrichtungselementen (40) und einer optionalen Abdeckplatte (39) besteht, und dass die lösbar anlegbare Verriegelungsvorrichtung (38, 39, 40) in angelegter Position parallel zu der Grundplatte (3) der Aufreihbügelmechanik (2) steht.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (10, 41) zur beweglichen Fixierung der Aufreihbügelmechanik (2) am Deckel (36) oder Rücken (37) eines Aktenordners (35) angebracht sind.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (8, 10, 37, 41, 42, 43) zum beweglichen Verbinden der Aufreihbügelmechanik (2) und der lösbar anlegbaren Verriegelungsvorrichtung (38, 39, 40) aus einem Gelenk (8, 10), einer Fixiervorrichtung (41) und aus dem Rücken (37) eines Aktenordners (35) mit seinen Gelenken (42, 43) bestehen.
  8. Aufreihbügelmechanik (2) für gelochtes Blattwerk bestehend aus einer Grundplatte (3) mit einer Aufnahme (44) zur Lagerung eines Betätigungshebels (6) zum Öffnen und Schließen der sich jeweils gegenüberliegenden Aufreihbügel (5a, 5b) und Aufreihstifte (4a, 4b) zur Aufnahme von gelochtem Blattwerk und Mittel zum Befestigen der jeweils links und rechts des Betätigungshebels (6) angeordneten Aufreihbügel (5a, 5b) und Aufreihstifte (4a, 4b) an der Grundplatte (3), dadurch gekennzeichnet, dass die Grundplatte (3) jeweils links und rechts des Betätigungshebels (6) angeordnete Aufnahmen (45a, 45b) und (46a, 46b) zur beweglichen Lagerung von jeweils mindestens zwei Aufreihbügeln (5a, 5b) und zwei Aufreihstiften (4a, 4b) aufweist und dass der Betätigungshebel (6) Mittel (47a, 47b) zum Steuern der Aufreihbügel (5a, 5b) und der Aufreihstifte (4a, 4b) umfasst.
  9. Aufreihbügelmechanik gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung des Betätigungshebels (6) aus mindestens zwei Seitenflanken (48a) und (48b) besteht.
  10. Aufreihbügelmechanik gemäß Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Seitenflanken (48a, 48b), die die Halterung des Betätigungshebels (6) bilden, symmetrisch zwischen den jeweiligen Aufnahmen (45a, 45b) und (46a, 46b) angebracht sind.
  11. Aufreihbügelmechanik gemäß Anspruch 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (47a, 47b) zum Steuern der Aufreihbügel (5a, 5b) und der Aufreihstifte (4a, 4b) symmetrisch an dem Betätigungshebel (6) angebracht sind.
  12. Aufreihbügelmechanik gemäß Anspruch 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungshebel (6) zwischen der geschlossenen Stellung der Aufreihbügelmechanik (2) und der geöffneten Stellung der Aufreihbügelmechanik (2) um ca. 180 Grad umgelegt ist, und somit ein Einfügen von Dokumenten sowohl in die Aufreihbügel (5a, 5b) als auch in die Aufreihstifte (4a, 4b) ermöglicht wird.
  13. Aufreihbügelmechanik gemäß Anspruch 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufreihbügel (5a, 5b) und die Aufreihstifte (4a, 4b) in den jeweiligen Aufnahmen (45a, 45b) und (46a, 46b) gegenseitig austauschbar sind, um so eine andere Einfügeweise neuer Dokumente zu ermöglichen.
  14. Klemmvorrichtung (29) für eine Aufreihbügelmechanik (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (29) aus zwei sich spiegelbildlich gegenüber liegenden, Mittels Federkraft vorgespannter Anpressplatten (29a, 29b) besteht, die durch eine Klemmvorrichtungsscherenverbindung (30) dergestalt miteinander verbunden sind, dass sich beide Anpressplatten (29a, 29b) bei unterschiedlichen Abständen zueinander stets parallel gegenüberstehen und die Klemmvorrichtung (29) weiterhin einen Klemmvorrichtungsverschluss (31) umfasst, bei dessen Öffnen die Anpressplatten (29a, 29b) sich gegenseitig abstoßen.
  15. Klemmvorrichtung gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Anpressplatte (29b) an beiden Seiten je ein einseitig offenes Führungsloch (32a) und (32b) aufweist, mit dessen Hilfe die Klemmvorrichtung (29) einseitig von den Aufreihbügeln (5a, 5b) bzw. Aufreihstiften (4a, 4b) weggeklappt werden kann.
  16. Klemmvorrichtung gemäß Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass die einseitig offenen Führungslöcher (32a, 32b) mit je einer federnden Klemmvorrichtungssperre (33a) und (33b) versehen sind, die ein unbeabsichtigtes Wegklappen der Klemmvorrichtung (29) von den Aufreihbügeln (5a, 5b) bzw. Aufreihstiften (4a, 4b) verhindert.
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