DE202008004358U1 - Ausspritzfähige Verpackung - Google Patents
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Abstract
Ausspritzfähige
Verpackung (1) befüllt mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur,
wobei die Verpackung aus einem Folienschlauch gebildet ist, der
seitlich geschlossen ist, und sich der Folienschlauch zu einem Ende
hin unter Ausbildung einer Spitze (3) verjüngt, wobei durch
Entfernen der Spitze (3) die ausspritzfähige Verpackung
(1) als Spritzbeutel einsetzbar ist, die Verpackung eine gebrauchsfertige
Zuckerglasur enthält, und der befüllte Bereich
nach oben mit einem Verschluss (2) versehen ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine ausspritzfähige Verpackung, die mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur befüllt ist. Die erfindungsgemäße befüllte ausspritzfähige Verpackung stellt einerseits die Verpackung dar, die als solche im Handel vertrieben werden kann und ist gleichzeitig als Spritzbeutel einsetzbar.
- Spritzbeutel, auch Spritzsack oder Dressiersack genannt, haben im Wesentlichen die Form einer spitzen Tüte aus wasserdichten Material mit einer Öffnung, auch Spritztülle genannt, am unteren Ende. Sie dienen in Küchen und Konditoreien zum genauen Auftragen von pastösen Massen wie Zuckerglasur, Schlagsahne, Cremes, Majonäse etc. zu meist dekorativen Zwecken.
- Die Stärke des Spritzstrangs wird durch die Weite der Öffnung (Spritztülle) bestimmt. Um die Stärke je nach Bedarf regulieren zu können, ist es bekannt, auswechselbare Düsen in die Spritztülle einzusetzen.
- Die Befüllung des Spritzbeutels erfolgt über das offene weite Ende des Spritzbeutels. Für die Anwendung werden die Spritzbeutel etwa zur Hälfte gefüllt, am oberen Ende zusammengedreht und beidhändig bedient. Dabei hält die Schreibhand und führt die Tülle, während die andere Hand den Beutel verschlossen hält und gleichzeitig zusammendrückt, so dass die Masse in der gewünschten Menge austritt.
- Spritzbeutel sind allgemein bekannt.
- So beschreibt die internationale Patentanmeldung
und das europäische PatentWO 2005/115162 A1 EP 1 598 281 B1 Spritzbeutel aus Kunststofffolien, die transparent sein können, für den Einmalgebrauch sowie deren Herstellung. - Die dort beschrieben Spritzbeutel werden aus einem seitlich geschlossenen Folienschlauchstück gebildet. Ein Ende des Folienschlauchstücks läuft in einer Spitze aus, die zur Ausbildung der Spritztülle abgeschnitten ist. Ein Bereich des entgegengesetzten offenen Endes des Spritzbeutels kann über eine gewisse Längenerstreckung die vollständige Weite des ursprünglichen Folienschlauchs aufweisen. Mit anderen Worten, die Verjüngung der Weite des Folienschlauchs zur Ausbildung des spitzen Endes muss nicht kontinuierlich über die gesamte Längenerstreckung des Spritzbeutels erfolgen.
- Zuckerglasuren werden zum Ausgarnieren von Backwaren eingesetzt. Hierfür wird die Zuckerglasur angefertigt, in Spritzbeutel gefüllt, und in der gewünschten Form auf den entsprechenden Backwaren aufgebracht. Für die Herstellung der Zuckerglasur sind entsprechende Vorrichtungen erforderlich, die ausschließend gereinigt werden müssen. Zudem erfordert die frische Zubereitung von Zuckerglasuren Zeit.
- Für zahlreiche Anwendungen kann es jedoch wünschenswert sein, den Prozess des Glasierens möglichst einfach, schnell und wirkungsvoll durchführen zu können.
- So gibt es beispielsweise heutzutage zahlreiche Formen von Backläden, die selber keine Backstube mehr besitzen und lediglich vorgefertigte Teigwaren aufbacken. Das Aufbacken erfolgt häufig durch angelerntes Personal, das über keine besonderen Bäckereikenntnisse verfügt.
- Auch für andere Anwendungen kann es wünschenswert sein, ohne größere Vorbereitung schnell und einfach Backwaren mit einer Zuckerglasur zu versehen.
- Für derartige Fälle wäre es wünschenswert eine Fertigglasur zu haben, die im Wesentlichen sofort verwendungsfähig, verbrauchsfreundlich und komfortabel in der Handhabung ist.
- Es war Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine gebrauchsfertige Zuckerglasur zur Verfügung zu stellen, die in einer ausspritzfähigen Verpackung verpackt ist, wobei die ausspritzfähige Verpackung einerseits als Packmittel dient und andererseits als Spritzbeutel eingesetzt werden kann.
- Die erfindungsgemäße Aufgabe wird gelöst durch eine ausspritzfähige Verpackung, befüllt mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur, wobei die Verpackung aus einem Folienschlauch gebildet ist, der seitlich geschlossen ist, und sich der Folienschlauch zu einem Ende hin unter Ausbildung einer Spitze verjüngt, sodass durch Öffnen dieses Endes eine Spritztülle ausgebildet wird, die Verpackung eine gebrauchsfertige Zuckerglasur enthält und oberhalb des befüllten Bereichs verschlossen ist.
- „Ausspritzfähige Verpackung" bedeutet im Sinne der vorliegenden Erfindung, dass die Verpackung selbst als Spritzbeutel verwendet werden kann.
- Die erfindungsgemäß eingesetzte ausspritzfähige Verpackung kann daher im Wesentlichen die Form eines Spritzbeutels aufweisen. Spritzbeutel weisen im wesentlichen eine Tütenform auf, deren unteres Ende konisch beziehungsweise spitz zu läuft und eine Öffnung als Spritztülle besitzt.
- Da ein Ende der erfindungsgemäßen ausspritzfähigen Verpackung zu einer Spitze verjüngend ausgebildet ist, wird durch Entfernen dieser Spitze eine Spritztülle gebildet, so dass die ausspritzfähige Verpackung unmittelbar als Spritzbeutel dienen kann.
- Zuckerglasuren werden im Wesentlichen aus Zucker hergestellt, der mit Flüssigkeit zu einer geschmeidigen Masse verrührt wird. Je nach Rezept kann die Glasur noch mit weiteren Zutaten wie Aromen angereichert werden.
- Eine spezielle Art von Zuckerglasuren ist der sogenannte Fondant, der eine weiche pastöse Zuckermasse ist.
- Fondant wird hergestellt, indem Saccharose und Glukosesirup unter Zusatz von Wasser miteinander vermischt und auf einen bestimmten Trockensubstanzgehalt eingekocht werden. Anschließend wird diese Zuckerlösung unter Rühren abgekühlt, so dass sich feinste Zuckerkristalle bilden.
- Für die vorliegende Erfindung muss die Zuckerglasur in gebrauchsfertiger Form vorliegen. Um einsatzbereit zu sein, muss die Zuckerglasur auch nach Lagerung eine spritzfähige Konsistenz haben, das heißt, sie darf nicht zu fest aber auch nicht zu flüssig sein.
- Erfindungsgemäß wird daher eine Zuckerglasur verwendet, die einen Trockensubstanzgehalt in einem Bereich von 65 bis 90 Gew.-%, vorzugsweise 80 bis 90 Gew.-% aufweist.
- Als besonders vorteilhaft hat sich eine Zuckerglasur erwiesen, deren Trockensubstanzgehalt in einem Bereich von 83 bis 88 Gew.-% liegt.
- Der Rest ist Flüssigkeit, im allgemeinem Wasser gegebenenfalls zusammen mit aromatisierenden Flüssigkeiten wie sie üblicherweise für die Zuckerglasurherstellung eingesetzt werden können, zum Beispiel Genusssäuren, wie Zitronensäure oder Apfelsäure Spirituosen etc.
- Die erfindungsgemäße Glasur kann durch übliche Zusätze wie Aromen oder Lebensmittelfarben, Kakao, Instantkaffee und so weiter variiert werden.
- Eine derartige Zuckerglasur kann unmittelbar, gegebenenfalls nach Erwärmen, eingesetzt werden.
- Sollte die Zuckerglasur in der Verpackung zu fest sein, kann sie durch kurzes Erwärmen ausreichend fließfähig gemacht werden.
- Das Erwärmen kann zum Beispiel in einem Wasserbad oder in einem üblichen Mikrowellengerät erfolgen.
- Für die vorliegende Erfindung wird die erfindungsgemäß eingesetzte gebrauchsfertige Zuckerglasur in einer Verpackung abgefüllt, die gleichzeitig als Spritzbeutel eingesetzt werden kann, hier ausspritzfähige Verpackung genannt.
- Die Zuckerglasur kann in der ausspritzfähigen Verpackung in den Handel gebracht und gelagert werden.
- Die ausspritzfähige Verpackung ist aus einem seitlich geschlossenen Folienschlauch gebildet.
- Zu einem Ende hin verjüngt sich der Folienschlauch unter Ausbildung einer Spritze, die auch stumpf ausgebildet sein kann.
- Im Gebrauch wird durch Öffnen dieser Spitze, zum Beispiel durch Abschneiden, eine Spritztülle ausgebildet.
- Im Prinzip kann die erfindungsgemäße ausspritzfähige Verpackung aus einem beliebigen Material ausgebildet sein, wie es für Spritzbeutel geeignet ist. Das Material sollte jedoch eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um als Verpackungsmaterial zu dienen.
- Zudem sollte das Material eine ausreichende Luft- und Wasserundurchlässigkeit aufweisen, um ein Austrocknen der Zuckerglasur während einer Lagerung zu vermeiden.
- Beispiele für geeignete Materialien sind Kunststoffe, Kunststofflaminate, metallisierte Folien, entsprechend behandeltes Papier, z. B. metallisiertes Papier etc. Ein bevorzugtes Material ist Kunststoff, zum Beispiel ein Polyolefin wie Polyethylen, LDPE (low density polyethylene), Polypropylen etc.
- Beispiele für weitere geeignete Kunststoffe sind Polymilchsäure, Polyvinylchlorid, Polystyrol, Polyester, Polycarbonat etc.
- Die Befüllung der ausspritzfähigen Verpackung mit der Zuckerglasur erfolgt über die obere Öffnung des Folienschlauchs, der anschließend oberhalb des befüllten Bereichs verschlossen wird. Je nach Material kann das Verschließen durch ein Verschweißen oder anderweitiges Versiegeln erfolgen.
- Die Zuckerglasur wird vorzugsweise luft- und blasenfrei eingefüllt.
- Je nach Bedarf kann die Verpackung farbig gestaltet, mit einem oder mehreren Aufdrücken versehen oder ganz oder teilweise transparent sein.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die äußere Oberfläche des Spritzbeutels ganz oder teilweise aufgeraut, um die Haftreibung zwischen Handinnenfläche und Beutelmaterial zu erhöhen, wodurch die Handhabung erleichtert wird.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist es bevorzugt, das eingeschlossene Volumen der erfindungsgemäßen ausspritzfähigen Verpackung nicht vollständig mit Zuckerglasur zu befüllen.
- Als eingeschlossenes Volumen der ausspritzfähigen Verpackung wird das Volumen des Bereichs der Verpackung bezeichnet, in der die Zuckerglasur eingefüllt ist und der nach oben durch den Verschluss abgegrenzt ist.
- Ist die Verpackung zu prall mit Zuckerglasur befüllt, kann es beim Zusammendrücken der Verpackung beim Aufspritzen zum Platzen der Packung kommen. Zudem ist die Handhabung einer derart prall gefüllten Verpackung als Spritzbeutel erschwert.
- Als besonders geeignet hat sich ein Füllvolumen von etwa 30 bis 60% des eingeschlossenen Volumens erwiesen. Es versteht sich jedoch, dass je nach Bedarf und Verwendungszweck das Füllvolumen nach oben oder unten variieren kann.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Ende der ausspritzfähigen Verpackung mit Spritze eine Skalierung aufweisen.
- Mit Hilfe der Skalierung kann auf einfache Art und Weise die Größe der als Spritztülle dienenden Öffnung und damit die Stärke des Zuckerglasurstrahls eingestellt werden.
- Damit kann ein gleichmäßig dicker Zuckerglasurauftrag erhalten werden, auch wenn mehrere ausspritzfähige Verpackungen hintereinander eingesetzt werden.
- Die Größe der Verpackung kann je nach gewünschter Füllmenge gewählt werden. Die Stärke der Folie, aus der die Verpackung gebildet ist, kann je nach Bedarf, zum Beispiel je nach Füllungsmenge variieren.
- Beispielsweise hat sich für eine Befüllung mit 1000 g Zuckerglasur für eine Verpackung aus LDPE (low density polyethylene) eine Folienstärke von 80 oder 90 μm als besonders geeignet erwiesen.
- Nachstehend wird eine bevorzugte Ausführungsform einer erfindungsgemäßen ausspritzfähigen Verpackung unter Verweis auf die anliegenden Figuren näher erläutert.
- Es zeigt
1 schematisch eine Draufsicht einer erfindungsgemäß bevorzugten Ausführungsform einer ausspritzfähigen Verpackung. - Der Grundkörper der in
1 gezeigten ausspritzfähigen Verpackung1 ist aus einem Folienschlauch gebildet. Im befüllten Zustand wird die Verpackung1 mit einem Verschluss2 dicht versiegelt. Im verschlossenen Zustand weist der befüllte, durch den Verschluss2 abgegrenzte Bereich6 eine im Wesentlichen dreieckige Grundform auf. Das dem Verschluss2 gegenüberliegende Ende der Verpackung verjüngt sich zu einer Spitze3 hin. Durch Entfernen der Spitze3 , zum Beispiel durch Abschneiden, entsteht eine Öffnung, die als Spritztülle dient. Die Weite der Öffnung und damit die Stärke des Zuckerglasurstrahls kann durch die Höhe bestimmt werden, in der die Spitze3 entfernt wird. - Für eine Verbesserung der Wiederholbarkeit kann im Bereich der Spitze
3 eine Skalierung4 vorgesehen sein, sodass bei Verwendung von zwei oder mehr ausspritzfähigen Verpackungen eine gleichbleibende Strahlstärke der Zuckerglasur erhalten werden kann. - Als Basis für die erfindungsgemäße ausspritzfähige Verpackung, die mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur befüllt ist, können Spritzbeutel verwendet werden, wie sie von der Firma Kee Plastics AB vertrieben werden und wie sie zum Beispiel in den vorstehend genannten Europäischen Patent
EP 1 598 281 B1 und der Internationalen Patentanmeldung beschrieben sind.WO 2005/115162 A1 - Die dort beschriebenen Spritzbeutel weisen im wesentlichen eine Tütenform auf und können aus einem transparenten Kunststoffmaterial bestehen, zum Beispiel einem Polyolefin, wie Polyethylen, Polypropylen etc.
- Das spitzzulaufende Ende mündet in einer Öffnung als Spritztülle, in die auf bekannte Art und Weise eine Düse aus einem starren Material eingesetzt werden kann. Die dort beschriebenen Spritzbeutel sind als Einwegspritzbeutel zu verwenden. Eine Verwendung als Verpackung mit geschlossenem spitzen Ende und einen Verschluss unter Ausbildung eines verschlossenen Volumens mit Befüllung ist nicht vorgesehen.
- Für die vorliegende Erfindung können prinzipiell die dort beschriebenen Spritzbeutel (noch mit Spitze) eingesetzt werden, wobei diese mit der Zuckerglasur befüllt und verschlossen werden.
- Für die vorliegende Erfindung ist es nicht erforderlich, dass sich die Schlauchfolie über die gesamte Längenerstreckung von einem Ende bis zum anderen Ende kontinuierlich verjüngt. Beispielsweise kann ein Rand
5 der Verpackung über eine je nach Bedarf gewählte Längenerstreckung eine gleichbleibende Weite aufweisen. - Auch die Position des Verschlusses
2 unterliegt keinen besonderen Beschränkungen und kann je nach Bedarf und gewünschter Füllmenge gewählt werden. - Nach Entfernen der Spitze
3 kann die erfindungsgemäße ausspritzfähige Verpackung1 wie ein herkömmlicher Spritzbeutel gehandhabt werden. - Wird die enthaltene Zuckerglasur nicht vollständig aufgebraucht, kann die Öffnung an der Spitze
3 , zum Beispiel mit einer Klammer, verschlossen werden und die Verpackung mit dem Rest Zuckerglasur vorzugsweise an einem warmen Ort, zum Beispiel einem Gärschrank wie er üblicherweise zum Reifen von Hefeteigen verwendet wird, warm gehalten werden. - Die erfindungsgemäße ausspritzfähige Verpackung, die mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur befüllt ist, stellt eine vorteilhafte Kombination aus einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur und einem besonders gearteten und besonders zugeschnittenen Packmittel dar, das gleichzeitig als Verarbeitungswerkzeug verwendet werden kann.
- Die Erfindung ermöglicht es, dass auch ungelernte Personen ohne aufwändige Anlernzeit professionell Gebäckstücke glasieren können.
- Weiter ermöglicht es die Erfindung, Gebäckstücke praktisch ohne Geräteaufwand für die Herstellung der Zuckerglasur und Aufbringen der Zuckerglasur zu erhalten, womit auch der ansonsten erforderliche Reinigungsaufwand für die Gerätschaften entfällt.
-
- 1
- Ausspritzfähige Verpackung
- 2
- Verschluss
- 3
- Ende mit Spitze
- 4
- Skalierung
- 5
- Bereich mit gleichbleibender Weite
- 6
- Bereich mit sich kontinuierlich verjüngender Weite
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2005/115162 A1 [0006, 0055]
- - EP 1598281 B1 [0006, 0055]
Claims (13)
- Ausspritzfähige Verpackung (
1 ) befüllt mit einer gebrauchsfertigen Zuckerglasur, wobei die Verpackung aus einem Folienschlauch gebildet ist, der seitlich geschlossen ist, und sich der Folienschlauch zu einem Ende hin unter Ausbildung einer Spitze (3 ) verjüngt, wobei durch Entfernen der Spitze (3 ) die ausspritzfähige Verpackung (1 ) als Spritzbeutel einsetzbar ist, die Verpackung eine gebrauchsfertige Zuckerglasur enthält, und der befüllte Bereich nach oben mit einem Verschluss (2 ) versehen ist. - Ausspritzfähige Verpackung nach Anspruch 1, wobei die Spitze (
3 ) stumpf ist. - Ausspritzfähige Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Zuckerglasur ein Fondant ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Trockengehalt der Zuckerglasur 65 bis 90 Gew.-% ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Füllvolumen an Zuckerglasur 60% oder weniger des eingeschlossenen Volumens der ausspritzfähigen Verpackung beträgt.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Zuckerglasur ein oder mehrere Aromastoffe oder Lebensmittelfarben zugesetzt sind.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Folienschlauch aus einer Kunststofffolie, einer metallisierten Folie oder einem metallisierten Papier gebildet ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach Anspruch 7, wobei der Folienschlauch aus einem Polyolefin oder einer Polymilchsäure gebildet ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorherstehenden Ansprüche, wobei die Oberfläche des Folienschlauchs ganz oder teilweise aufgeraut ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Ende mit Spitze (
3 ) mit einer Skalierung (4 ) versehen ist. - Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, umfassend einen Verschluss zum Verschließen des Endes (
3 ) nach Entfernen der Spitze. - Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Zuckerglasur luftdicht eingeschlossen ist.
- Ausspritzfähige Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der sich unter Ausbildung der Spitze (
3 ) verjüngende Bereich (6 ) der Verpackung eine Dreiecksform aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200820004358 DE202008004358U1 (de) | 2008-03-28 | 2008-03-28 | Ausspritzfähige Verpackung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200820004358 DE202008004358U1 (de) | 2008-03-28 | 2008-03-28 | Ausspritzfähige Verpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE202008004358U1 true DE202008004358U1 (de) | 2008-05-29 |
Family
ID=39466291
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE200820004358 Expired - Lifetime DE202008004358U1 (de) | 2008-03-28 | 2008-03-28 | Ausspritzfähige Verpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE202008004358U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| ITPD20100239A1 (it) * | 2010-07-28 | 2012-01-29 | Giorgio Zaghi | Tasca da pasticcere (saccapoche) perfezionata |
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| WO2005115162A1 (en) | 2004-05-26 | 2005-12-08 | Kee Plastics Ab | Piping bag, blank for manufacturing a piping bag and method of manufacturing a piping bag |
| EP1598281B1 (de) | 2004-05-26 | 2007-04-11 | Kee Plastics AB | Spritzbeutel, Zuschnitt zur Herstellung eines Spritzbeutels und Herstellmethode zur Herstellung eines Spritzbeutels |
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2008
- 2008-03-28 DE DE200820004358 patent/DE202008004358U1/de not_active Expired - Lifetime
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