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Die
Erfindung betrifft eine Liegenauflage aus flexiblem Material, insbesondere
Textilmaterial, mit einem im Wesentlichen länglich-rechteckigen Auflagenhauptteil,
das sich zwischen einem Fußende
und einem Kopfteil erstreckt, wobei das Kopfteil an seiner Rückseite
eine nach unten offene, sich über
die Breite des Kopfteils erstreckende und beidseitig verschlossene
Lehnenhaube bildet, die über
die Rückenlehne
einer Liege stülpbar
ist.
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Derartige
Liegenauflagen werden in unterschiedlichen Ausführungen benutzt. Sie bestehen üblicherweise
aus Textilmaterial, vorzugsweise Frotteematerial, und werden auf
Liegen, insbesondere Strandliegen, Sonnenliegen und anderen Liegen
im Wellnessbereich gelegt. Die an der Rückseite des Kopfteils vorgesehene,
im Benutzungszustand nach unten offene Lehnenhaube dient dazu, die
Liegenauflage an der Rückenlehne
der Liege festzulegen. Dies gilt auch, wenn die Liege vollständig flach
ausgeführt
ist und das in diesem Zusammenhang als „Rückenlehne" bezeichnete obere Ende der Liegenfläche sich
auf gleicher Höhe
mit der gesamten Liegenfläche
befindet. Auch hierbei ist die Festlegung der Liegenauflage mittels
der Lehnenhaube zweckmäßig, weil
dadurch ein Verrutschen der Liegenauflage weitestgehend verhindert
wird. Die Festlegung mittels der Lehnenhaube erleichtert auch hierbei
das Glattziehen der Liegenauflage.
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Solche
Liegenauflagen müssen
ebenso wie vergleichbare Strandtücher
oder Handtücher
zum Transport zusammengelegt werden. Dabei muss darauf geachtet
werden, dass die Liegenauflage beim Transport so gehalten wird,
dass sie nicht auseinander fällt.
Um den Transport und die vorübergehende Aufbewahrung
der Liegenauflage zu erleichtern und insbesondere ein Auseinanderfallen
zu verhindern, legt man die Liegenauflage häufig in eine hierfür vorgesehene
Tragetasche. Dies ist mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden,
insbesondere auch weil darauf geachtet werden muss, dass die leere
Tragetasche nicht abhanden kommt oder verschmutzt wird, wenn sich
die Liegenauflage auf der Liege befindet. Die Tragetasche muss entweder
auf dem Boden abgelegt werden, was zu einer Verschmutzung führen kann,
oder sie muss an der Liege, insbesondere der Rückenlehne aufgehängt werden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, eine Liegenauflage der eingangs genannten
Gattung so auszubilden, dass auch ohne Verwendung einer gesonderten
Tragetasche der Transport der Liegenauflage so vereinfacht und verbessert
wird, dass keine Gefahr besteht, dass die zusammengelegte Liegenauflage
auseinander fällt.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass sich ein länger
als die Breite des Kopfteils ausgeführter Traggurt zwischen Befestigungsstellen
nahe an den beiden Enden der Öffnung der
Lehnenhaube erstreckt.
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Zum
Transport kann das Auflagenhauptteil der Liegenauflage zusammengerollt
und in der Lehnenhaube verstaut werden. Hebt man die so gefüllte Lehnenhaube
mittels des Traggurts an, der an den beiden Öffnungsenden der Lehnenhaube
befestigt ist, dann bildet die Lehnenhaube einen länglichen Beutel,
in dem die zusammengerollte oder zusammengelegte Liegenauflage sicher
aufgenommen ist.
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Die
Befestigung des Traggurts an den Öffnungsenden der Lehnenhaube
bewirkt, dass der so gebildete Beutel die darin aufgenommene Liegenauflage
sicher hält
und umschließt
und ein Herausfallen verhindert.
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Zweckmäßigerweise
besteht der Traggurt aus dem Material der Liegenauflage, beispielsweise aus
Frottee, und ist an seinen Enden angenäht.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass an mindestens einem Längsrand
des Auflagenhauptteils, vorzugsweise an beiden Längsrändern, ein Seitenflächenstück angebracht
ist, das mindestens eine nach oben offene Tasche aufweist. Vorzugsweise
sind in jedem Seitenflächenstück mehrere,
durch jeweils eine senkrechte Naht von einander getrennte Taschen
vorgesehen.
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Die
Seitenflächenstücke hängen auf
einer oder beiden Seiten der Liege von dem jeweiligen Längsrand
des Auflagenhauptteils herab und sind deshalb für den Benutzer gut zugänglich,
um darin Gegenstände
unterzubringen, die er bei der Benutzung der Liege griffbereit haben
möchte,
beispielsweise eine Sonnenbrille, ein Buch, Sonnencreme oder andere
Gegenstände.
Vor den Zusammenrollen oder Zusammenlegen der Liegenauflage werden
die Seitenflächenstücke nach
innen umgeschlagen. die darin enthaltenen Gegenstände werden
auf diese Weise gesichert und können
beim Transport nicht herausfallen.
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Auf
der Vorderseite des Kopfteils kann eine Handtuchtasche zur Aufnahme
eines Handtuchs o. dgl. vorgesehen sein. Die so gefüllte Handtuchtasche bildet
bei der Benutzung der Liege ein Kopfpolster.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, dass die Handtuchtasche längs ihrem
oberen Rand und längs
ihrem unteren Rand jeweils eine mittels eines Klettverschlusses verschließbare Öffnung aufweist.
Der bei der Benutzung der Liegenauflage am unteren Rand befindliche Klettverschluss
befindet sich in der Tragposition am oberen Rand der Handtuchtasche,
die dann an der Außenseite
des länglichen
Beutels angeordnet ist, der aus der Lehnenhaube gebildet wird. Die
so gebildete Außentasche
des Beutels ist von außen
zugänglich
und kann Gegenstände
aufnehmen, die beim Tragen der Liegenauflage in dem Beutel zugänglich sein
sollen.
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Die
Liegenauflage kann auch als Strandtuch unmittelbar auf den Boden
gelegt werden. Der hier verwendete Begriff „Liegenauflage" schließt nicht aus,
dass das Tuch auch ohne Liege als Strandtuch oder dergleichen verwendet
werden kann.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert, das
in der Zeichnung dargestellt ist.
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Es
zeigt:
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1 in
vereinfachter räumlicher
Darstellungsweise eine Liegenauflage auf einer mit strichpunktierten
Linien nur angedeuteten Liege,
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2 eine
Draufsicht auf die flach liegende Liegenauflage,
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3 eine
Teil-Rückenansicht
der in 2 gezeigten Liegenauflage,
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4 einen
Schnitt längs
der Linie IV-IV in 3,
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5 in
räumlicher
Darstellungsweise die Liegenauflage gemäß 1 und 2 im
Transportzustand.
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6 einen
senkrechten Schnitt durch die Liegenauflage im Transportzustand
gemäß 5,
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7 in
einer Teilansicht gemäß 2 eine abgewandelte
Ausführungsform
der Liegenauflage,
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8 in
einem Schnitt entsprechend der 4 die Liegenauflage
gemäß 7 und
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9 in
einem Schnitt entsprechend der 6 die Liegenauflage
gemäß 7 und 8.
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Die
in den 1-6 dargestellte Liegenauflage 1 besteht
beispielsweise aus Frotteestoff. Sie ist dazu bestimmt, beispielsweise
auf eine Liege 2 gelegt zu werden, die in 1 mit
strichpunktierten Linien nur schematisch angedeutet ist.
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Die
Liegenauflage 1 weist ein im Wesentlichen länglichrechteckiges
Auflagehauptteil 3 auf, das sich zwischen einem Fußende 4 und
einem Kopfteil 5 erstreckt. An seiner Rückseite bildet das Kopfteil 5 mit
einem Flächenstück 6 eine
Lehnenhaube 7, die an ihren beiden Seiten verschlossen
ist. Dort ist das Flächenstück 6 mit
den beiden Seitenrändern
des Kopfteils 7 verbunden.
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Die
nach unten offene Lehnenhaube 7 wird in der in 1 gezeigten
Weise über
das obere Ende der Rückenlehne 2a der
Liege 2 gestülpt
und hält
dadurch die Liegenauflage 1 in ihrer Benutzungslage.
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Seitlich
an beiden Längsrändern 8 des
Auflagenhauptteils 3 ist jeweils ein Seitenflächenstück 9 angebracht,
das seitlich neben der Liege 2 nach unten hängt. Das
Seitenflächenstück 9 weist
mehrere, jeweils durch eine senkrechte Naht 10 voneinander getrennte
Taschen 11 auf, die oben offen sind. Wie am Beispiel der
mittleren Tasche 11 in 1 gezeigt, können die
Taschen 11 durch einen Klettverschluss 12 verschlossen
werden.
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Auf
der Vorderseite des Kopfteils 5 ist eine längliche,
sich über
den größten Teil
der Breite des Kopfteils 5 erstreckende Handtuchtasche 13 zur
Aufnahme eines Handtuchs o. dgl. vorgesehen. Zu diesem Zweck kann
die Handtuchtasche 13 an ihrem oberen Rand 14 offen
sein.
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Ein
Traggurt 15, der länger
als die Breite des Kopfteils 5 ausgeführt ist, erstreckt sich zwischen zwei
Befestigungsstellen 16 (3), die
nahe an den beiden Enden der Öffnung 17 der
Lehnenhaube 7 vorgesehen sind. Beispielsweise ist der aus
demselben Material wie die gesamte Liegenauflage, beispielsweise
Frotteematerial, bestehende Traggurt 15 an den Seitenrändern der
Lehnenhaube 7 vernäht.
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Die
Liegenauflage 1 kann zusammengerollt oder zusammengelegt,
aber auch in regelloser Anordnung, in die umgekehrte Lehnenhaube 7 eingelegt
werden, wie dies in 6 im Schnitt angedeutet ist.
Wir die gesamte Liegenauflage sodann am Traggurt 15 angehoben,
so bildet die Lehnenhaube, deren Öffnung sich nunmehr oben befindet,
einen Tragbeutel, der alle übrigen
Teile der Liegenauflage enthält.
In diesem Zustand, der in 5 dargestellt
ist, kann die Liegenauflage mittels des Traggurts 15 getragen
werden, der wie ein Schulterriemen auf der Schulter getragen werden
kann.
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Die
in den 7-9 dargestellte Ausführungsform
unterscheidet sich von der vorher beschriebenen Ausführungsform
nur dadurch, dass die Handtuchtasche 13' sowohl an ihrem oberen Rand 14 als
auch an ihrem unteren Rand 18 jeweils einen längs verlaufenden
Klettverschluss 14a beziehungsweise 18a aufweist,
durch den die am oberen Rand 14 gebildete Öffnung und
die am unteren Rand 18 gebildete Öffnung wahlweise verschlossen
werden können.
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In
der Transportstellung der Liegenauflage, die in 9 im
Querschnitt gezeigt ist, bleibt der Klettverschluss 14a,
der sich nunmehr am Rand 14 unten an der Handtuchtasche 13' befindet, geschlossen.
Der Klettverschluss 18a am Rand 18 der Handtuchtasche,
kann geöffnet
werden, um in der Transportstellung gemäß 9 Gegenstände an der
Außenseite
des so gebildeten Tragebeutels unterzubringen.