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Die
Erfindung betrifft einen Schutzhelm.
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Für die Ausübung eines
Freizeitsports wie Inlineskaten, Schlittschuhlaufen, Fahrradfahren,
Skifahren oder anderes wird es immer üblicher, einen Schutzhelm zu
tragen. Diese Helme umfassen generell eine äußere Schale, die aus einem
wenig dicken und steifen Material hergestellt ist, z. B. aus einem Polykarbonat
oder aus ABS, und im Inneren eine dämpfende Haube, die z. B. aus
Polystyrol hergestellt ist. Diese Helme sind außerdem mit einem Kinnriemen
ausgerüstet,
und gegebenenfalls mit einer mitwirkenden Haltevorrichtung, die über den
hinteren Teil des Nackens des Nutzers verläuft. Meistens besitzen sie
auch Komfortelemente wie Schaumkissen, eine Textilausstattung, manchmal
Kappe genannt, auf der Innenseite der Haube, oder anderes.
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Um
das Tragen des Helms angenehmer zu machen, sind ebenfalls auf der
Höhe der
Außenschale
und der Haube Lüftungsöffnungen
vorgesehen, die Lüftungskanäle bilden.
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Es
werden zwei Haupttechniken eingesetzt, um solche Helme herzustellen.
Gemäß einer
ersten Technik werden die Schale und die Haube getrennt hergestellt,
die man anschließend
z. B. mit Hilfe von Kleber oder jeglichem anderen geeigneten Mittel
zusammenfügt.
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Gemäß einer
anderen Technik stellt man die Schale her, die man dann in eine
Form legt, um ein Material einzuspritzen, das nach Ausdehnung und Aushärtung die
Haube bilden wird.
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In
beiden Fällen
wird die äußere Umhüllung des
Helms durch die Schale mit geringer Dicke gebildet.
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Im
zweiten Fall besteht die Schale aus einem sehr dünnen Blatt aus einem Material
vom PVC-Typ, dessen Dicke derart ist, dass, wenn sie nackt ist,
diese Schale nicht die nötige
Steifigkeit aufweist, um den vom fertigen Helm erwarteten Schutz
sicherzustellen. Im Allgemeinen ist die Haube aus expandiertem Polystyrol
oder einem äquivalenten
Material hergestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Zusammenfügen der
Haube und der Schale direkt in der Form erfolgt, während der
Expansionsphase des Polystyrols, nennt man diese Technologie zur
Helmherstellung „In-Mold"-Technologie.
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Die
Helme sind ein Schutzzubehör,
das nicht direkt bei den Leistungen des Benutzers während dessen
Sportausübung
Eingang findet. Um den Helm beim Kauf und bei der Benutzung attraktiver
zu machen, haben die Hersteller dementsprechend versucht, dessen Ästhetik
zu verbessern. Ein erster Weg bestand darin, an der Form der Außenschale
des Helms und dessen Lüftungsöffnungen
zu arbeiten. Ein anderer Weg bestand darin, Zubehör hinzuzufügen, z.
B. ein Visier. Ein anderer Weg bestand darin, die Außenschale
zu verzieren, z. B. mit Hilfe von Aufklebern, Abpausen, durch eine
Siebdrucktechnik oder durch Farbe, um direkt ein Motiv auf der Schale abzudrucken.
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Ein
anderer Weg bestand darin, eine Umhüllung aus flexiblem Material
hinzuzufügen,
um das äußere Aussehen
der Schale zu modifizieren. Die Patentanmeldungen
FR2680305 ,
EP1256285 und
1358810 beschreiben solche Vorrichtungen.
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Diese
Vorrichtungen haben die Tatsache gemein, dass sie abnehmbar und
gegebenenfalls austauschbar sind. Im Gegenzug ist der ästhetische
Effekt, den sie bewirken, nicht vollständig zufriedenstellend, da
die Befestigungssysteme es nicht erlauben, die Umhüllung über die
gesamte bedeckte Fläche
zu spannen, ohne Falten zu haben.
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Weiterhin
können
diese Vorrichtungen bei Helmen, die durch die „In-Mold"-Technologie
erhalten werden, nur schwer angebracht werden, da das Materialblatt,
welches die Außenhaut
des Helms bilden wird, d. h. die Schale, relativ empfindlich ist,
wenn sie nicht durch die Haube gestützt wird.
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In
Anbetracht dieses Standes der Technik besteht ein Bedürfnis für einen
Helm und dessen Herstellungsverfahren, die dahingehend verbessert sind,
dass die Verkleidung, mit welcher die Schale bedeckt ist, ein besseres
Aussehen aufweist, und insbesondere dahingehend, dass sie keine
Falten aufweist.
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Dieses
Ziel und andere Ziele, die in der folgenden Beschreibung offensichtlich
werden, werden durch das erfindungsgemäße Verzierungsverfahren und
durch den Helm erreicht, der durch die Umsetzung des Verfahrens
erhalten wird.
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Insbesondere
wird das Ziel der Erfindung durch die Bereitstellung eines Schutzhelms
mit einer Außenschale
und einer im Inneren der Schale angeordneten dämpfenden Haube erreicht, wobei
die Schale aus einer Hülse
mit geringer Dicke gebildet ist, wobei die Schale zumindest lokal
durch einen Aufsatz aus einem flexiblen Material bedeckt ist, wobei
der Aufsatz gegen die Schale gespannt und mit dieser über wenigstens
eine Nahtlinie entlang eines seiner Ränder verbunden ist.
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Vorzugsweise
ist die Nahtlinie von außen sichtbar.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung umfasst der Aufsatz mehrere Bahnen, und eine Nahtlinie
an der Verbindungsstelle zweier Bahnen verbindet den Aufsatz mit
der Schale. Eventuell haben die Bahnen eine unterschiedliche Textur und/oder
Färbung.
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Der
Aufsatz kann auch über
zusätzliche
Verbindungsmittel wie z. B. einen Streifen Kleber an der Schale
befestigt sein.
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Die
Schale kann Öffnungen
aufweisen, um Lüftungsöffnungen
zu bilden, wobei in diesem Fall der Aufsatz Ausschnitte aufweist,
die mit den Öffnungen übereinstimmen.
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Das
flexible Material kann ein textiler Stoff, ein Lederstreifen oder
aus jeglichem anderen flexiblen Material sein.
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Das
Ziel der Erfindung wird ebenfalls durch die Durchführung des
Verfahrens zur Herstellung eines Helms mit einer externen Schale
geringer Dicke und einer internen dämpfenden Haube erreicht, welches
die folgenden Schritte umfasst:
- – Herstellung
der externen Schale,
- – Vorbereitung
eines Aufsatzes aus flexiblem Material,
- – Verbindung
der externen Schale mit dem Aufsatz mittels wenigstens einer Nahtlinie
und
- – Ausstattung
des Inneren der Schale mit der Haube.
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Vorzugsweise
verwirklicht man die Haube durch Einspritzung in das Innere der
Schale, die bereits mit dem Aufsatz verkleidet ist.
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Der
Schutzhelm umfasst eine externe Schale und eine dämpfende
Haube, die im Inneren der Schale angeordnet ist, wobei die Gesamtheit
eine Symmetrieebene definiert, wobei die Schale aus einer Hülse geringer
Dicke gebildet ist. Die Schale ist zumindest lokal durch einen Aufsatz
aus flexiblem Material bedeckt, wobei der Aufsatz gegen die Schale
gespannt und mit der Schale über
mindestens eine Nahtlinie entlang eines seiner Ränder verbunden ist.
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Gemäß dem Herstellungsverfahren
stellt man die Außenschale
bzw. externe Schale her, bereitet man einen Aufsatz aus flexiblem
Material vor, verbindet man die externe Schale mit dem Aufsatz mittels
wenigstens einer Nahtlinie entlang eines Randes des Aufsatzes, und
stattet man anschließend
das Innere der Schale mit der Haube aus.
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Die
Erfindung wird mit Bezug auf die folgende Beschreibung und die im
Anhang befindlichen Zeichnungen, die ihr beigefügt sind, besser verstanden
werden.
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1 zeigt
den allgemeinen Aufbau eines Helms, auf den die Erfindung Anwendung
findet.
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2 zeigt
von hinten einen Helm gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung.
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3 zeigt
den Helm der 2 von der Seite.
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4 ist
eine Ansicht von hinten eines Helms gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung.
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5 stellt
den Helm der 4 von der Seite gesehen dar.
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6 bis 9 veranschaulichen
in schematischer Weise verschiedene Arten der Montage des Aufsatzes
mitten auf der Oberfläche
der Schale.
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10 bis 14 veranschaulichen
verschiedene Arten der Verbindung der Bahnen eines Aufsatzes.
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15 bis 18 zeigen
verschiedene Arten der Montage des Aufsatzes auf der Höhe einer Öffnung der
Schale.
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19 bis 21 zeigen
verschiedene Arten der Montage des Aufsatzes entlang eines Randes
der Schale.
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22 veranschaulicht
eine Phase des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens.
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23 bezieht
sich auf eine Variante der Durchführung des Verfahrens.
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Die 1 stellt
einen Helm 10 dar, der eine Außenschale bzw. externe Schale 11 und
eine Innenhaube bzw. interne Haube 12 umfasst.
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Die
Außenschale
ist aus einer Hülse
gebildet, die aus einem Kunststoff hergestellt ist, und sie hat
eine geringe Dicke, die geringer als 1,5 Millimeter ist. Insbesonde re
kann sie anhand eines flachen Blatts aus Polykarbonat oder aus PVC
mit einer Dicke zwischen 0,7 und 1,5 Millimeter erhalten werden, das
ausgeschnitten und durch eine Technik des Wärmeformens in Form gebracht
wurde. Die Schale hat eventuell Öffnungen,
wie die Öffnungen 14, 15, 16, und
gegebenenfalls andere Öffnungen,
so wie vertiefte oder hervorstehende Bereiche, eventuell mit Rippen
zum Formbruch, in Übereinstimmung
mit den Öffnungen
oder auch nicht.
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Die
Innenhaube 12 bildet eine dämpfende Schicht, die vorgesehen
ist, um den Kopf des Benutzers zu umgeben und zu schützen. Sie
ist z. B. aus expandiertem Polystyrol hergestellt. Sie ist dafür vorgesehen,
die Schale 11 von innen auszukleiden. Die Außenwand
der Haube schmiegt sich an die innere Form der Schale an. Vorzugsweise
hat sie Öffnungen in Übereinstimmung
mit den Öffnungen
der Schale, um so insgesamt Lüftungsöffnungen
zu bilden, um die Zirkulation der Luft unter der Haube zu erleichtern.
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Insgesamt
haben die Schale und die Haube die Form eines Kugelabschnitts, der
im Verhältnis
zu einer senkrechten Mittelebene, die zwei Halbkugeln definiert,
symmetrisch ist. Diese Ebene ist parallel zur Ebene der 3 und 5.
Im Folgenden bezeichnet der Begriff „längs" eine zu dieser Ebene parallele Richtung,
und „quer" bezeichnet eine
dazu senkrechte Richtung, d. h. welche von der einen Halbkugel zur anderen
verläuft.
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Die
Symmetrie der Schale und der Haube im Verhältnis zur Mittelebene erlaubt
es, Helme herzustellen, deren linke Seite identisch, wenn auch umgekehrt,
zur rechten Seite ist. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um ein
die Erfindung beschränkendes Merkmal,
und man kann erfindungsgemäße Helme
in Betracht ziehen, die keine Rechts-links-Symmetrie aufweisen.
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Die
Haube wird mittels jeglichen geeigneten Mittels verwirklicht und
mit der Schale zusammengefügt.
Gemäß einer
ersten bekannten Technik werden die Schale und die Haube getrennt
hergestellt und dann z. B. mit Hilfe eines Klebers oder eines einseitigen
oder doppelseitigen Klebebands oder jeglicher anderen Technik aneinandergefügt.
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Gemäß einer
anderen bekannten Technik wird die bereits ausgeschnittene und in
Form gebrachte Schale in eine Form gelegt, und dann wird ein Material
in die Form gespritzt, um die Haube zu bilden. Zum Beispiel spritzt
man in die Form Polystyrolkugeln und unter Druck stehenden Wasserdampf, um
so die Ausdehnung des Polystyrols auszulösen und die Haube direkt an
der Schale auszubilden.
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Andere
Herstellungstechniken können
auch geeignet sein.
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Weiterhin
umfasst der Helm eine Vorrichtung für den Halt auf dem Kopf des
Benutzers und gegebenenfalls Komfortelemente. Zum Beispiel umfassen diese
Mittel einen Kinnriemen, der aus mit der Haube verbundenen Riemenabschnitten
gebildet ist, die vorgesehen sind, um gemeinsam unter dem Kinn des Benutzers
eingehakt zu werden. Es kann auch ein okzipitales Haltesystem vorgesehen
sein, das dem Kinnriemen zugeordnet ist oder auch nicht, sowie Stücke oder
Ausstattungen aus Schaum oder aus einem anderen Hygiene- oder Komfortmaterial.
Diese Vorrichtungen sind bekannt und wurden in den Figuren nicht
dargestellt.
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Die 2 und 3 stellen
einen Helm gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung dar. Der Helm weist eine Schale 21 und eine
Haube 22 auf. Die Schale 21 ist außen mit
einem Aufsatz 23 bekleidet, der den hinteren Teil und den
unteren Teil der Schale 21 bedeckt. Jedoch liegen die Öffnungen 25, 26,
die sich in diesem Bereich befinden, frei. Der Aufsatz 23 ist
hier in der Form zweier Bahnen 23a, 23b verwirklicht,
die aneinandergefügt
sind, so dass der Aufsatz im bedeckten Bereich der Krümmung der Schale
folgt. Die Verbindungsmittel werden später beschrieben.
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Der
Aufsatz ist aus einem flexiblen Material hergestellt, wie z. B.
einer Haut, einem Film oder einem Stoff auf der Grundlage von natürlichen
oder synthetischen Fasern. Das Material kann gefärbt oder bestickt sein oder
Motive aufweisen. Es kann auch bedruckt, siebbedruckt oder bemalt
sein. Die Motive des Aufsatzes können
mit der Verzierung der Schale abgestimmt sein. Die Bahnen können im
Hinblick auf die Textur oder die Färbung von derselben Art oder
unterschiedlicher Art sein. Vorzugsweise ist das Material dehnbar,
so dass es sich an die gerundete Form der Schale anschmiegt, ohne
Falten zu werfen. Zum Beispiel ist das Material Leder oder ein Kunstleder,
das den Vorteil hat, dass es in Richtung der Dicke flexibel und
zusammendrückbar
ist, was einen Volumeneffekt ergibt. Ein solches Material bietet einen
guten Kontrast gegenüber
dem Aussehen der eigentlichen Schale. Andere Materialien sind auch geeignet,
wie z. B. ein textiles Gewebe, insbesondere ein Jeans-Gewebe.
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Andere
Arten des Aufbaus sind ebenfalls geeignet. Insbesondere könnte der
Aufsatz die gesamte Schale bedecken, oder er könnte auch mehr oder weniger
als zwei Bahnen umfassen. Im Übrigen könnte man
vorsehen, dass es mehrere Aufsätze gibt,
die an verschiedenen Orten der Schale angeordnet sind.
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Die 4 und 5 zeigen
einen Helm 30 gemäß einer
anderen Ausführungsform
der Erfindung. Die Schale 31 des Helms ist mit einem Aufsatz 33 bekleidet,
der den oberen Teil der Schale bedeckt, wobei der vordere Teil und
der hintere Teil frei bleiben.
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Der
Aufsatz ist hier aus fünf
Bahnen gebildet, darunter die Bahnen 33a, 33b, 33c, 33d,
die in den Figuren erkennbar sind. Wie zuvor sind die Bahnen zusammengefügt, so dass
sich der Aufsatz an die gerundete Form der Schale anschmiegt, ohne
Falten zu werfen. Der Aufsatz ist auf der Höhe der Lüftungsöffnungen des Helms ausgeschnitten,
so dass die Luftzirkulation zwischen außen und innen nicht behindert wird.
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Das
Material des Aufsatzes ist dasselbe wie dasjenige, das für den vorhergehenden
Helm beschrieben wurde. Wie im vorhergehenden Fall kann der Aufsatz
die Haube auf andere Weise bedecken und eine mehr oder weniger große Anzahl
an Bahnen aufweisen.
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Insgesamt
umfasst ein Aufsatz zwei Querränder,
die sich von einer Halbkugel der Schale zur anderen erstrecken,
und Verbindungsränder
zwischen diesen Querrändern.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung ist der Aufsatz an der Schale über mindestens
eine Naht angebracht, die entlang eines Randes ausgebildet ist. Vorzugsweise
handelt es sich bei dem fraglichen Rand um einen Querrand des Aufsatzes.
Dieser Rand wird mitten auf der Oberfläche an die Schale genäht, oder
entlang eines ihrer eigenen Ränder.
Auf der Höhe
des anderen Querrands wie auch ebenfalls auf der Höhe der Lüftungsöffnungen
kann der Aufsatz an die Schale genäht oder geklebt werden, oder der
Rand des Aufsatzes kann auch zusammengefaltet und genäht und dann
auf die Schale geklebt werden, wie dies im Folgenden beschrieben
werden wird.
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Andere
Nähte können auch
zwischen den verschiedenen Bahnen eines Aufsatzes ausgebildet werden,
indem in diesem Bereich die Schale mit dem Aufsatz verbunden wird
oder auch nicht.
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Da
die Schale eine geringe Dicke aufweist, können die Nähte einfach ausgebildet werden,
z. B. mit Hilfe einer klassischen Nähmaschine, wie diejenigen,
die im Bereich der Schuhherstellung verwendet werden. Ein Material
wie Polykarbonat oder ABS hält es
leicht aus, von einer Nadel perforiert zu werden, und ist für ein Zusammenfügen durch
Nähen gut
geeignet.
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Die
Nähte stellen
einen engen Halt des Aufsatzes auf der Schale sicher, und sie halten
eine dauerhafte Spannung im Aufsatz aufrecht, welche die Bildung
von Falten vermeidet. Die Nähte
garantieren eine Verbindung, welche äußeren Angriffen widersteht,
insbesondere Zusammenstößen oder
Rissen. Weiterhin bilden die Nähte
Linien auf der Oberfläche der
Schale, und sie drücken
in den Aufsatz einen reliefartigen Abdruck ein, der dessen Textur
hervorhebt und dazu beiträgt,
die Ästhetik
des Helms attraktiver zu machen. Mit der Naht lässt sich der Aufsatz nicht abnehmen,
d. h. dass er nicht ohne Beschädigung abmontiert
werden kann, es sei denn gegebenenfalls durch eine erfahrene Person.
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Es
können
Bereiche des Helms bestehen, wo die Wand der Schale eine Vertiefung
bildet. In diesen Bereichen neigt der Aufsatz dazu, sich natürlich von
der Wand der Schale zu entfernen. Man kann diese Bereiche vor dem
Aufbringen des Aufsatzes auf die Schale mit Kleber versehen und
Druck auf diesen Aufsatz ausüben,
damit er sich lokal dehnt und sich in diesen Bereichen mit Vertiefungen
an die Form der Schale anschmiegt.
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Die 6 bis 21 veranschaulichen
verschiedene Arten des Aufbaus der Verbindung zwischen dem Aufsatz
und der Schale. Sie veranschaulichen insbesondere die Montage des
Aufsatzes 23 auf die Schale 21 der ersten Ausführungsform.
Um das Verständnis
der Erfindung zu erleichtern, werden die Bezugszeichen der 2 und 3 in
diesen 6 bis 21 übernommen, um die Schale und die
verschiedenen Bahnen des Aufsatzes zu bezeichnen.
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Die 6 bis 9 veranschaulichen
verschiedene Arten der Montage des Aufsatzes mitten auf der Oberfläche der
Schale.
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Gemäß 6 bildet
der obere Querrand der Bahn 23b einen Saum, dessen umgeschlagenes Ende
durch eine Nahtlinie 40 mit der Schale 22 vernäht ist.
Die Nahtlinie ist in diesem Fall nicht sichtbar.
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Gemäß 7 bildet
der Rand der Bahn 23b einen Saum, und sodann wird das Ganze
durch eine Nahtlinie 41 vernäht.
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Gemäß 8 ist
das umgeschlagene Ende des Saums über eine erste Nahtlinie 43 mit
der Schale 22 vernäht,
und sodann wird das Ganze durch eine zweite Linie 44 mit
der Schale vernäht.
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Gemäß 9 bildet
man einen Saum, der durch eine Nahtlinie 45 vernäht ist,
und dann klebt man das Ganze an die Schale mittels eines Streifens Klebemittel 46.
In diesem Fall ist die Naht sichtbar, sie verbindet aber nicht den
Aufsatz mit der Schale. Man sorgt dann dafür, dass es der andere Querrand ist,
der mit der Schale vernäht
wird.
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Die 10 bis 14 veranschaulichen
die Verbindung zwischen den zwei Bahnen 23a und 23b. Gemäß 10 sind
die zwei Bahnen durch eine Nahtlinie 48 Rand an Rand genäht, die
mit den umgeschlagenen Enden auf der Seite der Schale angeordnet
ist.
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Gemäß 11 bildet
man am Rand der Bahn 23b einen Saum, den man über eine
Nahtlinie 49 mit der Bahn 23a vernäht.
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Die 12 zeigt
dieselbe Art der Montage, jedoch verbindet die Nahtlinie 50 auch
die Schale.
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Gemäß 13 werden
die zwei Bahnen durch eine Nahtlinie 52 Rand an Rand genäht, und sodann
wird jedes umgeschlagene Ende durch eine Linie 53, 54 vernäht.
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Gemäß 14 werden
die zwei Bahnen durch eine Linie 55 Rand an Rand genäht, und
sodann wird jeder Rand einer Bahn durch eine von außen sichtbare
Nahtlinie 56, 57 mit der Schale vernäht.
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Die 15 bis 18 veranschaulichen
die Montage der Bahn 23a auf der Höhe der Öffnung 26 einer Lüftungsöffnung.
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Gemäß 15 ist
die Bahn ausgeschnitten, und die Ränder des Ausschnitts sind durch
die Öffnung 26 hindurch
in das Innere der Schale umgeschlagen. Sie sind durch eine Naht 60 vernäht.
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Gemäß 16 sind
die Ränder
des Ausschnitts durch den Ausschnitt geführt, wobei sie im Inneren der
Schale durch einen Streifen Klebemittel 61 verklebt sind.
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Gemäß 17 sind
die Ränder
des Ausschnitts auf den Aufsatz selber umgeschlagen, und das Ganze
ist auf der Schale durch eine Nahtlinie 62 vernäht.
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Gemäß 18 ist
der Aufsatz auf der Höhe der Öffnung 26 ausgeschnitten,
und dessen Ränder sind
durch einen Streifen Klebemittel 63 verklebt.
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Die 19 bis 22 veranschaulichen
die Montage eines Randes des Aufsatzes entlang eines Randes der
Schale 22.
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Gemäß 19 ist
der Rand des Aufsatzes 23 umgeschlagen und durch einen
Streifen Klebemittel 64 im Inneren der Schale 22 verklebt.
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Gemäß 20 ist
der Rand, anstatt geklebt zu sein, durch eine Nahtlinie 65 vernäht, welche
die Gesamtheit durchquert und von außen sichtbar ist.
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Gemäß 21 ist
das umgeschlagene Ende des Aufsatzes 23 zwischen dem Aufsatz
und der Schale umgeschlagen, und das Ganze ist durch eine Nahtlinie 66 vernäht.
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Diese
verschiedenen Arten der Montage erlauben es, die Schale mit dem
Aufsatz zu verkleiden und diesen zu spannen, ohne dass er Falten
wirft. Der Aufsatz ist dann in ästhetischer
Hinsicht vollständig
in die Struktur des Helms integriert. Die Art der Montage wird in
Abhängigkeit
des zur Herstellung des Aufsatzes verwendeten Materials, der Form
der Bahnen und ebenfalls des nachgesuchten ästhetischen Effekts ausgewählt. Andere
Arten der Montage können
auch geeignet sein.
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Gemäß dem Herstellungsverfahren
der Erfindung stellt man als erstes die Schale des Helms und den
Aufsatz her, verbindet man diese zwei Elemente und stattet dann
die Schale mit der Haube aus, gemäß einer der weiter oben erwähnten Techniken.
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Die 22 veranschaulicht
diesen Schritt des Verfahrens. Auf der einen Seite wird eine nackte Schale 68 vorbereitet.
Die Schale wird durch jegliche geeignete Technik ausgeschnitten
und in Form gebracht, insbesondere durch Wärmeformen. Sie hat ihre endgültige Form,
gegebenenfalls mit den Öffnungen
für die
Lüftungsöffnungen
und den Rippen zum Formbruch für
die vertieften oder hervorstehenden Bereiche.
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Andererseits
bereitet man den Aufsatz 69 vor, gegebenenfalls mit seinen
verschiedenen Bahnen, die untereinander verbunden sind. Die Öffnungen
für die
Lüftungsöffnungen
können
vor oder nach dem Anbringen des Aufsatzes auf der Schale ausgebildet
werden.
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Der
Aufsatz wird dann entlang seiner verschiedenen Ränder an der Schale angebracht.
Es wird eine Naht an wenigstens einem Rand des Aufsatzes ausgebildet.
An den anderen Rändern
verwendet man eine Näh-
oder Klebetechnik, wie dies mit Bezug auf die vorhergehenden Figuren
beschrieben wurde. Auf der Höhe
der Öffnungen
ist es dasselbe.
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Anschließend stattet
man die Schale mit der Haube aus. Gemäß einer ersten Technik wird
die Haube getrennt ausgebildet, und sie wird durch Kleber oder ein
Klebemittel oder jegliches andere geeignete Mittel im Inneren der
Schale angebracht.
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Gemäß einer
zweiten Technik wird die Schale in eine Einspritzform gelegt, und
es wird Material in die Form eingespritzt, um die Haube auszubilden.
Bei dieser Technik wird die Wand der Schale gegen den Abdruck der
Form gedrückt,
einschließlich
in den Bereichen, die mit dem Aufsatz verkleidet sind. Dies garantiert
ein Anliegen des Aufsatzes an der Schale, einschließlich der
Bereiche mit Vertiefungen. Eventuell kann beim Anbringen des Aufsatzes
vorgesehen sein, diese Bereiche mit Kleber zu versehen, um das Anhaften
an der Schale zu verstärken.
Es kann auch vorgesehen sein, zum Zeitpunkt des Anbringens einen
bei Wärme
schmelzenden Klebefilm zwischen dem Aufsatz und der Schale anzuordnen.
Zum Zeitpunkt des Einspritzens schmilzt der Klebefilm und trägt zum Anhaften
des Aufsatzes an der Schale bei. Zum Einspritzen kann man für Helme,
deren Schale verkleidet ist, und Helme, deren Schale nackt ist,
dieselbe Presse und dieselbe Form verwenden. In der Tat verändert die
Anwesenheit des Aufsatzes nicht in nennenswerter Weise das Anordnen
der Schale in der Form.
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Bezüglich der
ersten Ausstattungstechnik kann man vorsehen, diese Vorgänge in einer
Presse zur Nachbearbeitung (frz. „presse de reprise"; engl. „reworking
press") auszuführen, wo
die mit dem Aufsatz verkleidete Schale zusammengedrückt und
gegebenenfalls erwärmt
wird.
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Wenn
die Haube durch Einspritzung in das Innere der Schale gebracht wird,
umschließt
sie alle umgeschlagenen Enden, die in das Innere der Schale eingeschlagen
sind, einschließlich
in denjenigen Bereichen, wo die umgeschlagenen Enden nicht mit der
Schale verbunden wurden.
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Die 23 veranschaulicht
eine andere Ausführungsform
der Erfindung. Als erstes wird der Aufsatz 70 vorbereitet,
und dann wird er auf das Blatt 71 aus wärmeformbarem Material aufgebracht,
anhand welchem die Schale ausgebildet wird, z. B. mit Hilfe zweier
Nahtlinien 72 und 73 entlang eines jeden Querrandes
des Aufsatzes. Die anderen Ränder
werden verklebt oder werden dafür
vorgesehen, nach deren Ausformung in das Innere der Schale umgeschlagen
zu werden. Anschließend
wird das mit dem Aufsatz bedeckte Blatt in Form gebracht und dann ausgeschnitten,
um die bekleidete Schale auszubilden. Die zur Ausformung des Blattes
benötigte
Wärme kann
z. B. verwendet werden, um einen Klebefilm zwischen dem Aufsatz
und der Schale schmelzen zu lassen, welcher das Haften zwischen
der Schale und dem Aufsatz verstärkt.
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Natürlich ist
die vorliegende Beschreibung nur als Richtschnur angegeben, und
man könnte
andere Ausführungsformen
der Erfindung anwenden, ohne jedoch deren Rahmen zu verlassen.
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Insbesondere
kann der Helm mit einer Haltevorrichtung und Komfortelementen ausgerüstet sein.
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Ebenfalls
könnte
der Aufsatz in der Form von zwei oder mehr unabhängigen Teilen ausgebildet sein.