DE10058094C1 - Schuhwerk mit einem einen Schaftteil überdeckenden Futterlaminatteil und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Schuhwerk mit einem einen Schaftteil überdeckenden Futterlaminatteil und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Bei Schuhwerk, dessen Schaft (13) aus miteinander vernähten Schaftteilen aufgebaut ist, die aus einem Schaftlaminat (37) mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht (41), einer Schaftlaminat-Futtermaterialschicht (43) und einer dazwischen befindlichen wasserdichten, vorzugsweise wasserdampfdurchlässigen Schaftlaminat-Funktionsschicht (39) bestehen, wird ein Schaftteil, der beispielsweise infolge der das Schaftlaminat (37) perforierenden Nähte (27, 29) wasserundicht geworden ist, mittels eines eine wasserdichte, vorzugsweise wasserdampfdurchlässige Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) und eine Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht (57) aufweisenden Futterlaminatteils (51) abgedichtet.
Description
Die Erfindung betrifft Schuhwerk mit einem ein oberes Schaftende und
ein unteres Schaftende aufweisenden Schaft, der mit einem
Schaftlaminat mit einer Obermaterialschicht, einer Futterschicht und
einer dazwischen befindlichen wasserdichten, vorzugsweise auch
wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht aufgebaut ist.
Schuhwerk, das mittels einer wasserdichten, wasserdampfdurchlässigen
Funktionsschicht wasserdicht gemacht worden ist, bei Aufrechterhaltung
von Atmungsaktivität, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und findet
immer weitere Verbreitung, und zwar für eine zunehmende Anzahl
unterschiedlicher Schuhwerktypen. Dabei wird für den Schaft
wasserdampfdurchlässiges Obermaterial verwendet, das aber regelmäßig
auch wasserdurchlässig ist. Durch dessen innenseitige Auskleidung mit
einer wasserdichten, wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht wird
der Schaft wasserdicht gemacht, unter Aufrechterhaltung der
Wasserdampfdurchlässigkeit und damit der Atmungsfähigkeit des
Schaftes.
Beispiele derartigen Schuhwerks zeigen die DE 295 18 124 U1 und die
WO 98/29000 A1.
Bei dem Schuhwerk gemäß DE 295 18 124 U1 ist ein Schaft mit einer
Obermaterialschicht und einem Futterlaminat mit einer Funktionsschicht
oben genannter Art aufgebaut und an seinem sohlenseitigen Ende mittels
einer Nähnaht mit einer Brandsohle verbunden. An die Brandsohle und
das untere Schaftende ist eine Laufsohle angespritzt. Die Nähnaht ist
von Laufsohlenmaterial abgedeckt und wird beim Anspritzen der
Laufsohle von dem dann flüssigen Laufsohlenmaterial abgedichtet.
Das Schuhwerk gemäß WO 98/29000 A1 besitzt einen Schaft mit einer
Obermaterialschicht und einem Futter, das eine Funktionsschicht oben
genannter Art enthält. Das Futter ist aus Futterteilen zusammengenäht.
Die hierfür verwendeten Nähnähte sind auf der von der
Obermaterialschicht abliegenden Seite des Futters mittels eines
Abdichtungsbandes wasserdicht abgedichtet.
In jüngerer Zeit sind in den Kreis der Schuhwerktypen, die mit einer
derartigen Funktionsschicht ausgerüstet werden, auch leichte
Sommerschuhe mit einbezogen worden, die nach Art von Segelschuhen
mit einem textilen Obermaterial aufgebaut sind, das Teil eines
Laminates ist, welches ein derartiges Obermaterial, auf dessen
Innenseite eine Funktionsschicht und auf deren Innenseite eine
Futterschicht aufweist. Die einzelnen Zuschnittteile, welche zur
Herstellung eines Schaftes benötigt werden, werden aus in Bahnform
vorliegendem Laminat dieser Art ausgeschnitten und zu einem Schaft
zusammengenäht. An den Stellen der Nähte wird die Funktionsschicht
des Laminates perforiert, so daß an den Nahtstellen die
Wasserdichtigkeit verlorengeht. Um die Wasserdichtigkeit auch an den
Nahtstellen zu erhalten, werden die Nähte auf der zum Schaftinneren
weisenden Futterseite des Laminates mit Nahtabdichtungsband
abgedichtet, welches über den Nähten auf das Laminat geklebt oder
geschweißt wird.
Da Schuhwerk üblicherweise insbesondere im Hinterfußbereich eine
relativ große Anzahl von Nähten aufweist, bei denen es sich teils um
Funktionsnähte, teils um Ziernähte handelt, ist eine entsprechend große
Anzahl von Nähten mit Nahtabdichtungsband abzudichten. Dies ist
einerseits arbeits- und kostenintensiv und führt andererseits zu einem
ästhetisch nicht zufriedenstellenden Erscheinungsbild der
Schuhwerkinnenseite, insbesondere in dessen Hinterfußbereich.
Schuhwerk, auch leichtes Sommerschuhwerk, wird aus
Formstabilitätsgründen üblicherweise im Hinterfußbereich mit einer
Versteifungskappe versehen, die sich auf der Innenseite des
Obermaterials befindet. Bei Schuhwerk, bei welchem der Schaft mit
Obermaterial und davon separatem Futtermaterial ausgebaut wird, kann
eine solche Versteifungskappe zwischen Obermaterial und Futtermaterial
eingesetzt werden, bevor der Schaft mittels eines Sohlenaufbaus
geschlossen wird. Bei Schuhwerk, bei welchem für den Schaft
Zuschnitte aus einem Laminat verwendet werden, bei welchem das
Obermaterial und das Futtermaterial bereits miteinander verbunden sind,
ist es nicht möglich, die Versteifungskappe zwischen Obermaterial und
Futtermaterial einzubringen. In diesem Fall müßte die
Versteifungskappe entweder weggelassen oder an der Innenseite des
Laminates, also auf der Futterseite des Laminates, angeordnet werden.
Dies wäre aus funktionellen und aus ästhetischen Gründen nachteilig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Schuhwerk verfügbar zu
machen, bei welchem der Schaft aus Zuschnittteilen eines Laminates
zusammengesetzt wird, bei welchem einerseits trotz einer größeren
Anzahl von Nähten die Nahtabdichtung nur an wenigen Stellen des
Schuhwerks erforderlich ist und andererseits die Möglichkeit eröffnet
wird, auch bei derartigem Schuhwerk problemlos eine
Versteifungskappe in "versteckter" Anordnung unterzubringen.
Diese Aufgabe wird gelöst mit einem erfindungsgemäßen Schuhwerk der
in Anspruch 1 angegebenen Art, das sich mit einem Verfahren der in
Anspruch 14 angegebenen Art herstellen läßt. Ausführungsformen
derartigen Schuhwerks und eines derartigen Verfahrens sind in den
abhängigen Ansprüchen angegeben.
Die Erfindung schafft Schuhwerk mit einem ein oberes Schaftende und
ein unteres Schaftende aufweisenden Schaft, der mit einem
Schaftlaminat mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht, einer
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht und einer dazwischen befindlichen
wasserdichten, vorzugsweise wasserdampfdurchlässigen
Schaftlaminat-Funktionsschicht aufgebaut ist und einen mindestens
teilweise wasserundichten Schaftteil aufweist, der mittels eines diesen
Schaftteil überdeckenden Futterlaminatteils abgedichtet ist, das eine
innen liegende Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht und auf deren
Außenseite eine wasserdichte, vorzugsweise wasserdampfdurchlässige
Futterlaminatteil-Funktionsschicht aufweist, wobei mindestens
Seitenrandbereiche des Futterlaminatteils, die sich zwischen dem oberen
Schaftende und dem unteren Schaftende befinden, wasserdicht mit dem
Schaftlaminat verbunden sind.
Bei Ausführungsformen der Erfindung wird die wasserdichte
Verbindung durch wasserdichtes Verschweißen, durch wasserdichtes
Verkleben oder mittels eines wasserdicht abdichtenden
Nahtabdichtungsbandes bewirkt.
Vorzugsweise ist das Futterlaminatteil auf der Innenseite des damit
abgedichteten Schaftteils angeordnet. Es ist aber auch möglich, das
Futterlaminatteil auf der Außenseite des damit abzudichtenden
Schaftteils anzuordnen.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist das Futterlaminatteil bis
auf eine Randfixierung lose in dem Schaftteil angeordnet. Bei einer
anderen Ausführungsform der Erfindung ist das Futterlaminatteil
flächig, vorzugsweise ganzflächig, mit dem Schaftteil verklebt. Um bei
der letzteren Ausführungsform dann, wenn das Futterlaminatteil mit
einer wasserdampfdurchlässigen Funktionsschicht aufgebaut ist,
Atmungsaktivität des Schuhs auch im Bereich des Futterlaminatteils
aufrecht zu erhalten, erfolgt die flächige Verklebung entweder mit
einem wasserdampfdurchlässigen Klebstoff oder mit einem nicht
wasserdampfdurchlässigen Klebstoff, der aber diskontinuierlich
aufgetragen ist, z. B. in Form eines Punkte- oder Streifenmusters mit
Klebstofflücken dazwischen.
Dadurch, daß erfindungsgemäß ein wasserundichter Schaftteil mit einem
eine Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht und eine wasserdichte
Futterlaminatteil-Funktionsschicht aufweisenden Futterlaminatteil
überdeckt wird, wobei lediglich Randbereiche des Futterlaminatteils mit
dem Schaftteil wasserdicht verbunden werden, ist es nicht mehr
erforderlich, alle Nähte des Schaftes, die von dem Futterlaminatteil
überdeckt sind, je einzeln abzudichten.
Wird die Abdichtung zwischen Schaftteil und Futterlaminatteil mittels
Nahtabdichtungsbandes bewirkt, braucht Nahtabdichtungsband nur noch
auf die Randbereiche des Futterlaminatteils aufgebracht zu werden, es
ist jedoch nicht mehr erforderlich, alle Nähte des Schaftes, die von dem
Futterlaminatteil überdeckt sind, je einzeln mit Nahtabdichtungsband
abzudichten.
Da Schuhwerk insbesondere im Hinterschaftteil relativ viele Nähte
aufweist, kommt eine überdeckende Anordnung eines Futterlaminatteils
insbesondere im Hinterschaftteil solchen Schuhwerks in Frage. Damit
wird auch auf problemlose Weise die Möglichkeit eröffnet, eine
Versteifungskappe im Hinterschuhbereich versteckt anzuordnen, nämlich
zwischen dem den Hinterschaftteil bildenden Schaftlaminat und dem dort
innenseitig angeordneten Futterlaminatteil.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher das
Futterlaminatteil bis auf eine Randfixierung lose am abzudichtenden
Schaftteil angeordnet ist, wird die Versteifungskappe vorzugsweise mit
dem Schaftteil und/oder dem Futterlaminatteil verklebt. Bei einer
Ausführungsform, bei welcher das Futterlaminatteil mit dem
abzudichtenden Schaftteil mindestens teilweise flächig verklebt wird,
erfolgt die Fixierung der Versteifungskappe vorzugsweise auf
mindestens einer Seite der Versteifungskappe mittels des zur flächigen
Verklebung von Schaftteil und Futterlaminatteil eingesetzten Klebstoffs.
Bei dem mindestens teilweise wasserundichten Schaftteil, der mittels
eines Futterlaminatteils abgedichtet wird, kann es sich beispielsweise um
einen Schaftteil handeln, der durch Schaftnähte wasserundicht geworden
ist, oder um einen Schaftteil, der keine wasserdichte Funktionsschicht
aufweist und daher insgesamt wasserundicht ist. In beiden Fällen wird
die Wasserdichtigkeit durch das wasserdichte Futterlaminatteil
hergestellt.
Aufgrund der Sicherstellung der Wasserdichtigkeit durch das
Futterlaminatteil kann der von dem Futterlaminatteil überdeckte
Schaftteil ohne Verwendung einer Funktionsschicht aufgebaut werden,
was zur Einsparung von Funktionsschichtmaterial und entsprechender
Kosteneinsparung führt. In diesem Fall wird der vom Futterlaminatteil
überdeckte Schaftteil lediglich mit (wasserundichtem) Obermaterial
aufgebaut, werden die in diesem Schaftteil erforderlichen Funktions-
und Ziernähte also nur am Obermaterial angeordnet. Eine
Funktionsschicht ist dabei nur in dem diesen Schaftteil überdeckenden
Futterlaminatteil angeordnet.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung werden die
Seitenrandbereiche mit dem Schaftlaminat nicht vernäht sondern erfolgt
die Befestigung der Seitenrandbereiche an dem Schaftlaminat
ausschließlich durch wasserdichtes Verbinden, insbesondere
wasserdichtes Verkleben, wasserdichtes Verschweißens oder mittels
Nahtabdichtungsbandes. Bei einer anderen Ausführungsform der
Erfindung sind die Seitenrandbereiche des Futterlaminatteils mit dem
Schaftlaminat vernäht, unter anschließender Abdichtung dieser Nähte
durch wasserdichtes Verbinden, insbesondere durch wasserdichtes
Verkleben, durch wasserdichtes Verschweißen oder mittels
Nahtabdichtungsbandes. Bei einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung, bei welcher eine flächige Verklebung des Futterlaminatteils
mit dem Schaft statt findet, dient das wasserdichte Verbinden,
insbesondere das wasserdichte Verkleben, das wasserdichte
Verschweißen oder das Aufbringen von Nahtabdichtungsband an den
Seitenrandrandbereichen des Futterlaminatteils lediglich zur Abdichtung.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung, bei welcher ein
wasserundichter Hinterschaftschuhteil abzudichten ist, ist ein einen
Blatt- und Zungenbereich des Schuhwerks bildender Schaftlaminatteil
mittels einer Blattnaht mit einem Vorderschaftteil des Schaftlaminates
vernäht, ist das den Hinterschaftteil überdeckende Futterlaminatteil sich
bis zur Blattnaht erstreckend ausgebildet und sind die Blattnaht und die
Seitenrandbereiche des Futterlaminatteils mittels sich im wesentlichen
aneinander fortsetzender, grob der Form eines U folgender Klebenähte,
Schweißnähte oder Nahtabdichtungsbandstücke abgedichtet. Bei
entsprechender Formgebung des Futterlaminatteils können in diesem
Fall die Blattnaht und die Seitenrandbereiche des Futterlaminatteils
mittels einer durchgehenden Klebenaht oder Schweißnaht oder mittels
eines durchgehenden Nahtabdichtungsbandstücks abgedichtet werden.
Dies führt zu besonders geringem Arbeitsaufwand und gegebenenfalls
Materialaufwand hinsichtlich Nahtabdichtungsbandmaterial.
Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Herstellen
erfindungsgemäßen Schuhwerks wird zunächst ein ein oberes Schaftende
und ein unteres Schaftende aufweisender Schaft mindestens teilweise aus
einem Schaftlaminat mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht, einer
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht und einer dazwischen befindlichen
wasserdichten, vorzugsweise wasserdampfdurchlässigen
Schaftlaminat-Funktionsschicht hergestellt. Ein von Haus aus
wasserundichter oder durch Nähte undicht gewordener Schaftteil wird
mit einem diesen überdeckenden Futterlaminatteil abgedichtet, das eine
innenliegende Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht und auf deren
Außenseite eine wasserdichte, vorzugsweise wasserdampfdurchlässige
Futterlaminatteil-Funktionsschicht aufweist und vorzugsweise in dem
Schaftteil angeordnet wird. Dabei werden mindestens Seitenrandbereiche
des Futterlaminatteils, die sich in dem Bereich zwischen dem oberen
Schaftende und dem unteren Schaftende befinden, mittels wasserdichter
Verbindung, insbesondere mittels wasserdichter Verklebung,
wasserdichter Verschweißung oder mittels wasserdichten
Nahtabdichtungsbandes wasserdicht mit dem Schaftlaminat verbunden
Die Erfindung eignet sich für alle Macharten für Schuhwerk,
insbesondere für Schuhwerk, bei welchem der sohlenseitige
Schaftendbereich mittels Zwickklebung mit einer Brandsohle verbunden
ist, für Schuhwerk, bei welchem der sohlenseitige Schaftendbereich
mittels einer Nähnaht, beispielsweise einer Strobelnaht, mit einer
Brandsohle verbunden ist, und für Schuhwerk, das mindestens über
einen Bereich seiner Längserstreckung brandsohlenlos ist und bei
welchem der sohlenseitige Schaftendbereich im brandsohlenlosen
Bereich mittels einer Zurrschnur zusammengezurrt wird (üblicherweise
als "String-Lasting" bezeichnet).
Wenn für den Schaft ein Obermaterial und eine Funktionsschicht
verwendet werden, die nicht Teil eines beide umfassenden Laminats
sind sondern zu separaten Lagen gehören, kann bei allen genannten
Macharten der sohlenseitige Endbereich des Obermaterials gegenüber
dem sohlenseitigen Endbereich der Funktionsschicht verkürzt
ausgebildet sein. Bei Ausführungsformen der Erfindung kann das
sohlenseitige Obermaterialende über ein Netzband oder ein anderes
Verbindungsmaterial mit der Brandsohle bzw. einer Zurrschnurhalterung
verbunden sein. Alternativ kann der gegenüber dem sohlenseitigen
Obermaterialende gebildete Überstand des sohlenseitigen
Funktionsschichtendes auch von Obermaterial bzw. einem an das
Obermaterial angesetzten Verbindungsmaterial unbedeckt bleiben. In
allen diesen Fällen ist der sohlenseitige Endbereich des
Futterlaminatteils in den jeweiligen Verbindungsmechanismus zwischen
sohlenseitigem Schaftendbereich und Brandsohle bzw.
Zurrschnurhalterung mit einbezogen, beispielsweise durch Verkleben
oder Vernähen mit der Brandsohle bzw. mit der Zurrschnurhalterung.
Die Erfindung wird nun anhand einer Ausführungsform näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines fertigen Schuhs erfindungsgemäßer
Art;
Fig. 2 bis 4 verschiedene Herstellungsstadien des noch sohlenlosen
Schaftes des in Fig. 1 gezeigten Schuhs, und zwar:
Fig. 2 den Schaft, nachdem er aus einzelnen Schaftteilen
zusammengenäht worden ist;
Fig. 3 den Schaft, nachdem auf der Innenseite von dessen
Hinterschuhschaftteil ein Futterlaminatteil angeordnet worden
ist;
Fig. 4 den mit einem Futterlaminatteil versehenen Schaft nach dem
Aufbringen eines Nahtabdichtungsbandes;
Fig. 5 eine Versteifungskappe für den Hinterschaftteil;
Fig. 6 bis 12 je Materialien in schematisierter, nicht maßstabsgerechter
Querschnittdarstellung, und zwar:
Fig. 6 ein Schaftlaminat;
Fig. 7 zwei miteinander vernähte Schaftlaminatteile;
Fig. 8 die beiden vernähten Schaftlaminatteile und ein auf deren
Innenseite angeordnetes Futterlaminatteil;
Fig. 9 den in Fig. 8 gezeigten Aufbau, jedoch unter Zwischenfügung
einer Versteifungskappe zwischen die beiden vernähten
Schaftlaminatteile und den Futterlaminatteil;
Fig. 10 eine gegenüber Fig. 8 abgewandelte Ausführungsform, bei
welcher die Schaftteile lediglich aus Obermaterial bestehen;
Fig. 11 eine Ausführungsform eines einstückigen Schaftteils, das
lediglich mit Obermaterial aufgebaut und innenseitig mit einem
Futterlaminatteil abgedichtet ist; und
Fig. 12 die in Fig. 11 gezeigte Ausführungsform unter Zwischenfügung
einer Versteifungskappe zwischen Obermaterial und
Futterlaminatteil.
In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Schuhs gezeigt, bei welchem ein Obermaterial, Funktionsschichtmaterial
und Futtermaterial aufweisendes Schaftlaminat und zur Abdichtung
Nahtabdichtungsband verwendet werden und bei welchem ein Schaft und
eine Brandsohle mittels Zwickklebung aneinander befestigt sind.
Es sind jedoch auch andere, nicht dargestellte Schuhwerkaufbauten
geeignet, insbesondere die bereits erwähnten Aufbauten, bei denen das
Obermaterial und die Funktionsschicht nicht zu einem gemeinsamen
Laminat verbunden sind und/oder die Sohlenkonstruktionen aufweisen,
bei denen der Schaft mit einer Brandsohle vernäht oder mittels einer
Zurrschnur zusammengehalten wird, und zwar mit oder ohne Überstand
des sohlenseitigen Funktionsschichtendbereichs über den sohlenseitigen
Obermaterialendbereich sowie mit oder ohne Netzband oder ein anderes
Verbindungsmaterial am sohlenseitigen Obermaterialendbereich. Und
zur Abdichtung sind anstelle von Nahtabdichtungsband auch
wasserdichte Schweißnähte oder wasserdichte Klebenähte geeignet.
Ein in Fig. 1 dargestellter Schuh 11 umfaßt einen Schaft 13 und eine am
sohlenseitigen Ende des Schaftes 13 angeordnete, beispielsweise
angeklebte, Laufsohle 15. Der Schaft 13 ist aus mehreren Schaftteilen
zusammengesetzt, die mittels Nähten aneinander befestigt sind. Hierzu
gehören ein an die Laufsohle 15 angrenzender unterer Schaftteil 17, ein
an eine Einschlupföffnung 19 des Schuhs 11 angrenzender oberer
Schaftteil 21, ein Blatt 24 und eine in Fig. 1 nicht sichtbare, mit dem
Blatt 24 verbundene Zunge 45 (Fig. 2). Der untere Schaftteil 17 weist
einen Vorderschaftteil 23 und einen Hinterschaftteil 25 auf, die an
beiden Schaftlängsseiten mit je einer Seitennaht 27 zu dem unteren
Schaftteil 17 vernäht sind. Der obere Schaftteil 21, der untere Schaftteil
17 und das Blatt 24 sind mittels einer um den gesamten Schaft
umlaufenden Längsnaht 29 miteinander verbunden. Der um das Blatt 24
umlaufende Teil der Längsnaht 29 wird nachfolgend auch als Blattnaht
30 bezeichnet. In einem vorderen Bereich des oberen Schaftteils 21 sind
Schnürsenkelösen 31 angeordnet. Dieser vordere Bereich des oberen
Schaftteils 21 weist außerdem eine Reihe von Vordernähten 33 und eine
Verbindungsnaht 60 auf. Unterhalb der Einschlüpföffnung 19 befindet
sich eine der Kontur der Einschlüpföffnung 19 folgende Umlaufnaht 35.
Mindestens ein Teil der Stücke, aus welchen der Schaft 13
zusammengesetzt ist, ist mit einem Schaftlaminat 37 aufgebaut, wie es
in Fig. 6 in schematisierter Form im Querschnitt dargestellt ist. Das
Schaftlaminat 37 weist eine Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 auf, auf
deren Außenseite sich eine Schicht aus Schaftlaminat-Obermaterial 41
und auf deren Innenseite sich eine Schicht aus einem
Schaftlaminat-Futtermaterial 43 befinden. Dabei entsprechen die
Begriffe Außenseite und Innenseite der Außenseite bzw. Innenseite des
Schuhs 11, für welchen das Schaftlaminat 37 verwendet wird.
Das Schaftlaminat-Obermaterial 41 und die
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 sind je wasser- und
wasserdampfdurchlässig. Die Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 ist
wasserdicht und vorzugsweise auch wasserdampfdurchlässig. Von der
Außenseite her auf das Schaftlaminat 37 auftreffendes Wasser kann
somit nicht zur Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 und damit nicht
zur Schuhinnenseite gelangen. Bei Wasserdampfdurchlässigkeit der
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 kann Wasserdampf, der in Folge
Schwitzens an der Fußoberfläche entsteht, jedoch die
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 durchdringen und über das
Schaftlaminat-Obermaterial 41 zur Schuhaußenseite abgegeben werden.
Der Begriff wasserdicht bedeutet, dass das zu untersuchende Material
einen Wassereintrittsdruck von mehr als 0,13 bar aushalten kann.
Vorzugsweise kann das Material einem Wasserdruck von mehr als 1 bar
standhalten. Die Messung erfolgt, indem eine Probe des zu
untersuchenden Materials mit einer Fläche von 100 cm2 einem
ansteigenden Wasser druck ausgesetzt wird. Zu diesem Zweck wird
destilliertes Wasser mit einer Temperatur von 20 ± 2°C verwendet.
Der Anstieg des Wasserdruckes beträgt 60 ± 3 cmH2O/min. Der
Wassereintrittsdruck der Probe entspricht dem Druck, bei welchem
Wasser auf der gegenüberliegenden Seite der Probe auftritt. Die genaue
Methode zur Durchführung dieses Testes ist in dem ISO-Standard Nr.
811 aus dem Jahre 1981 beschrieben.
Der Begriff wasserdampfdurchlässig wird über den Wasserdampfdurch
gangswiderstand Ret des so bezeichneten Materials definiert. Der Ret ist
eine spezifische Materialeigenschaft von Flächengebilden bzw.
Materialaufbauten, die den "latenten" Verdampfungswärmefluß durch
eine gegebene Fläche infolge eines bestehenden stationären
Partialdruckgradienten bestimmt. Der Ret ist definiert in der Deutschen
Norm DIN EN 31 092 vom Februar 1994, die dem Internationalen
Standard ISO 11 092 entspricht, und wird ausgedrückt in m2 × Pa/W
(Quadratmeter Pascal je Watt). Zur Messung von Ret wird ein Meßkopf
verwendet, dessen Temperatur 35°C beträgt, bei einer relativen
Luftfeuchte von 40%, und wird eine Luftgeschwindigkeit von 1 m/s
eingestellt. Der Wasserdampf durchgangswiderstand wird mit dem
Hohenstein-Hautmodellversuch gemessen, welcher in der
Standard-Prüfvorschrift Ne. BPI 1.4 vom September 1987 des
Bekleidungsphysiologischen Instituts e. V. Hohen stein beschrieben wird.
Als Schaftlaminat-Obermaterial 41 sind beispielsweise Leder oder textile
Flächengebilde geeignet. Bei den textilen Flächengebilden kann es sich
beispielsweise um Gewebe, Gestricke, Gewirke, Vlies oder Filz
handeln. Diese textilen Flächengebilde können aus Naturfasern,
beispielsweise aus Baumwolle oder Viskose, aus Kunstfasern,
beispielsweise aus Polyestern, Polyamiden, Polypropylenen oder
Polyolefinen, oder aus Mischungen von wenigstens zwei solcher
Materialien hergestellt sein. Derartige Obermaterialien sind
normalerweise wasser- und wasserdampfdurchlässig. Um sie
wasserabweisend zu machen, können sie hydrophobiert sein, das heißt,
das Schaftlaminat-Obermaterial 41 ist mit einem wasserabweisenden
Material derart behandelt, dass die Poren des
Schaftlaminat-Obermaterials 41 für einen Wasserdampftransport offen
bleiben. Auch beschichtete Materialien, beispielsweise mit Polyurethan
beschichtete Textilien, sind als Schaftlaminat-Obermaterial 41 geeignet.
Als Obermaterial für Sommerschuhe besonders geeignet ist ein unter
dem Begriff Canvas bekanntes Baumwolltextil, bei dem es sich um ein
Textilmaterial handelt, das dem für Jeans verwendeten Textilmaterial
ähnlich ist.
Die Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 ist mit einer Membran oder mit
einem Film aufgebaut und kann aus folgenden Materialgruppen
ausgewählt werden: Polyester, Polyamide, Polyolefine,
Polyvenylchloride, Polyketone, Polysul fone, Polycarbonate,
Fluorpolymere einschließlich Polytetrafluorethylene, Polyacrylate,
Polyurethane, Copolyetherester und Copolyeteramide und
Kombinationen von mindestens zwei dieser Materialien. Vorzugsweise
sind die Polymere Kunststoffpolymere. Besonders bevorzugt wird für
die Funktionsschicht expandiertes, mikriporöses Polytetrafluorethylen,
welches wasserdicht und hochwasserdampfdurchlässig ist. Von
Mikroporösität wird üblicherweise bei einer Porengröße im Bereich von
etwa 0,2 µm bis etwa 0,3 µm gesprochen.
Als Schaftlaminat-Futtermaterial 43, das mit der
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 zu einem Funktionsschichtlaminat
verbunden wird, eignen sich prinzipiell die gleichen Materialien, wie sie
vorausgehend für das Schaftlaminat-Obermaterial 41 angegeben sind,
sofern sie bei Abdichtvorgängen ausreichend von abdichtendem Material
durchdringbar sind, damit das abdichtende Material in dichtender Weise
bis zu der Funktionsschicht vordringen kann. Bei dem abdichtenden
Material handelt es sich beispielsweise um bei abdichtendem
Verschweißen vorübergehend flüssig werdendes Material, um bei
abdichtendem Verkleben verwendeten Klebstoff oder bei Verwendung
von Nahtabdichtungsband um Klebstoff, mit dem übliches
Nahtabdichtungsband versehen ist. Bevorzugt wird als
Schaftlaminat-Futtermaterial 43 ein unter der Bezeichnung Traforato
bekanntes Futtermaterial, bei dem es sich um Polyester-Maschenware
handelt, wobei eine Dicke von bis zu 0,2 mm besonders geeignet ist.
Das Laminieren des Schaftlaminat-Obermaterials 41, der
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 und der
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 zum Schaftlaminat 37 erfolgt
durch einen direkten Klebeverbund zwischen Schaftlaminat-Obermaterial
41 und Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 einerseits und der
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 und der
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 andererseits. Zum Laminieren
wird ein Klebstoff gewählt, welcher einen guten Verbund zwischen den
zu laminierenden Materialschichten herstellt. Der Laminatklebstoff
befindet sich während des Laminierens zwischen den zu laminierenden
Schichten. Vor dem Laminieren kann der Laminatklebstoff wahlweise
auf eine Seite einer der zu laminierenden Schichten aufgebracht worden
sein. Wird ein wasserdampfdurchlässiger Laminatklebstoff verwendet,
kann dieser als kontinuierliche Klebstoffschicht aufgetragen werden.
Wird ein wasserdampfundurchlässiger Laminatklebstoff verwendet, wird
dieser als eine diskontinuierliche Klebstoffschicht aufgetragen, das heißt,
punktförmig, linienförmig, rasterförmig, pulverförmig oder dergleichen,
um die Atmungsaktivität des Laminats aufrecht zu erhalten. Der
Laminatklebstoff kann auch als Klebervlies zwischen die zu
laminierenden Schichten gefügt werden. Als Laminatklebstoffe eignen
sich beispielsweise Copolyamide, Copolyester, Polyesterpolyurethan,
Polyamide und Polyurethan-Kleber, beispielsweise reaktive
Polyurethan-Kleber, sowie Gemische aus Polyesterurethan und
Polyurethan.
Für die Laufsohle 15 können übliche Laufsohlenmaterialien wie z. B.
Leder, Gummi, Kautschuk und Kunststoffe, insbesondere Polyurethane,
verwendet werden. Es sind sowohl an den Schaft 13 angespritzte
Laufsohlen 15 geeignet als als auch vorgefertigte Laufsohlen 15, die an
den Schaft 13 angeklebt werden.
Beim Zusammennähen des in Fig. 1 gezeigten Schuhs 11 aus
Schaftlaminatteilen der in Fig. 6 gezeigten Art mittels beispielsweise der
Längsnaht 29 kommt es zu einer Perforierung der
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39, wie dies in der schematischen
Querschnittsdarstellung in Fig. 7 gezeigt ist.
Fig. 2 zeigt in Schrägansicht von unten den Schaft 13 des in Fig. 1
gezeigten Schuhs 11 nach dessen Zusammennähen aus den einzelnen im
Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnten Schaftteilen, die vorzugsweise aus
einer Laminatbahn geschnitten oder gestanzt sind. Bei dieser Darstellung
sind zusätzlich die Zunge 45 und eine die Zunge 45 mit dem Blatt 24
verbindende Zungennaht 47 zu erkennen, sowie ein von dem unteren
Schaftteil 17 in Richtung zum oberen Schaftteil 21 führender Teil der
Verbindungsnaht 60.
Mit Ausnahme der Zungennaht 47, die keiner Abdichtung bedarf, weil
der Schuh 11 im Zungenbereich ohnehin offen ist, müssten alle Nähte
27, 29 und 60 mittels z. B. Nahtabdichtungsbandes abgedichtet werden,
und zwar über ihre gesamte Länge, um die Wasserdichtigkeit des
Schuhs 11 trotz dieser Nähte zu gewährleisten. Dies bedeutete nicht nur
einen hohen Material- und Arbeitsaufwand, sondern würde auch den
ästhetischen Eindruck der Schuhinnenseite beeinträchtigen.
Erfindungsgemäß wird daher der gesamte Hinterschaftteil 25, und zwar
beginnend in etwa im Bereich der Zungennaht 47, innenseitig mit einem
Futterlaminatteil 51 überdeckt. Damit ist ein Herstellungsstadium
erreicht, wie es bei dem in Fig. 3 in Schrägansicht von unten gezeigten
Schaft 13 erkennbar und in Fig. 8 in schematisierter
Querschnittsdarstellung gezeigt ist. Das Futterlaminatteil 51 weist wie
das in Fig. 6 gezeigte Schaftlaminat 37 eine
Futterlaminatteil-Funktionsschicht 53, auf deren Außenseite ein
Futterlaminatteil-Obermaterial 55 und auf deren Innenseite eine
Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht 57 auf. Bei diesen drei
Materialien kann es sich jeweils um die gleichen Materialien handeln,
die auch für das Schaftlaminat 37 verwendet werden, wobei die zuvor
gemachten Materialangaben und Materialbeispiele auch für die
Materialien des Futterlaminatteils 51 gelten. In diesem Fall kann das
Futterlaminatteil 51 aus der gleichen Laminatbahn geschnitten oder
gestanzt werden, aus welcher auch das Schaftlaminat 37 geschnitten
oder gestanzt wird. Für jedes der drei Materialien des Futterlaminatteils
51 kann jedoch auch ein anderes Material als für das Schaftlaminat 37
verwendet werden.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform ist ein oberer
Futterlaminatteilrand 52 mittels der Umlaufnaht 35 mit dem Rand der
Einschlüpföffnung 19 des Schaftes 13 vernäht. Ein unterer
Futterlaminatteilrand 54 ist auf etwa gleiche Länge wie der sohlenseitige
Endbereich des Schaftmaterials geschnitten. Ein schräg nach oben
verlaufender Seitenrandbereich 58 des Futterlaminatteils 51 verbindet
den unteren Futterlaminatteilrand 54 mit einem (in Fig. 3 nicht
sichtbaren) Vorderbereich des Futterlaminatteils 51, der sich bis zu dem
mit den Schnürsenkelösen 31 versehenen vorderen Endbereich des
oberen Schaftteils 21 erstreckt und mit diesem mittels einer
Verbindungsnaht 60 verbunden ist. Der sich zwischen dem
Seitenrandbereich 58 und der Verbindungsnaht 60 erstreckende Bereich
des Futterlaminatteils 51 ist bei der Darstellung in Fig. 3 nicht sichtbar,
weil er durch die Zunge 45 verdeckt ist.
Ein Vergleich der Fig. 2 und 3 zeigt, daß mittels des Futterlaminatteils
51 die Seitennähte 27, die Verbindungsnaht 60 und der außerhalb des
Blattes 24 befindliche Teil der umlaufenden Längsnaht 29 von dem
Futterlaminatteil 51 überdeckt und dadurch von dem Futterlaminatteil 51
abgedichtet sind.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen einen Schaft 13, der für einen zwickgeklebten
Schuh ausgebildet ist, das heißt, einen Schuh, bei welchem ein unterer
Bereich des Schaftes 13 um einen Umfangsrand einer (nicht
dargestellten) Brandsohle herumgeschlagen und mit dieser verklebt wird,
bevor die Laufsohle 15 auf die Unterseite der Brandsohle und des
eingeschlagenen Teils des Schaftes 13 aufgebracht wird. Zum Zweck
des Zwickklebens wird der Schaft 13 über einen (nicht dargestellten)
Leisten gespannt, an dessen Sohlenseite sich die Brandsohle befindet,
mit welcher der untere Schaftbereich dann mittels Zwickklebung
verbunden wird.
Bevor die Zwickklebung erfolgt, vorzugsweise bevor der Schaft 13 über
den Leisten gespannt wird, wird zwischen den Hinterschaftteil 25 und
das Futterlaminatteil 51 eine Versteifungs- oder Hinterkappe 59
eingeschoben, welche dem fertigen Schuh 11 ausreichende
Formstabilität im Hinterschuhbereich gibt. Eine beispielsweise Form
einer solchen Hinterkappe 59 ist in Fig. 5 gezeigt. Ein Kappenunterrand
61 der Hinterkappe 59 reicht bei dem in Fig. 1 gezeigten fertigen Schuh
11 bis herab zur Oberseite der Laufsohle 15. Ein Kappenoberrand 63
der Hinterkappe 59 hat eine Kontur, die im wesentlichen dem Verlauf
der Längsnaht 29 des fertigen Schuhs 11 in dessen Hinterschuhbereich
entspricht.
Die Hinterkappe 59 kann aus einem der für Schuhversteifungskappen
üblichen Materialien bestehen. Ein geeignetes Material ist unter der
Handelsbezeichnung Lefa bekannt und besteht aus Lederfaserabfällen,
die mit Klebstoff vermischt sind. Ein anderes geeignetes Material ist
Polyurethan mit einem Textilträgermaterial.
Bei einer eine Hinterkappe 59 aufweisenden Ausführungsform der
Erfindung, bei welcher das Futterlaminatteil 51 mit dem Hinterschaftteil
25 flächig verklebt wird, erfolgt diese Verklebung nach dem Einfügen
der Hinterkappe 59 zwischen Futterlaminatteil 51 und Hinterschaftteil
25. Für diese flächige Verklebung können die gleichen
Verklebungsmethoden und die gleichen Klebstoffe verwendet werden,
wie sie zuvor im Zusammenhang mit der Laminierung des
Schaftlaminates 37 erwähnt worden sind.
Fig. 4 zeigt in Schrägansicht von unten ein Herstellungsstadium des
Schaftes 13, bei welchem der um das Blatt 24 umlaufende Teil der
Längsnaht 29 (die Blattnaht 30) und die Seitenrandbereiche 58 des
Futterlaminatteils 51 mit einem Nahtabdichtungsband 65 überklebt sind,
um die Blattnaht 30 und die Seitenrandbereiche 58 des Futterlaminatteils
51 wasserdicht abzudichten. Je nach Verlaufsform der Blattnaht 30
einerseits und der Seitenrandbereiche 58 andererseits können die
Blattnaht 30 und die Seitenrandbereiche 58 mit einem einstückig
durchgehenden Nahtabdichtungsband 65 abgedichtet werden oder mit
separaten Nahtabdichtungsbändern 65, die sich an der Stelle, an welcher
sie zusammentreffen, überlappen.
Im Vergleich zu einer Ausführungsform, bei welcher man alle von dem
Futterlaminatteil 51 überdeckten Nähte je einzeln mit
Nahtabdichtungsband 65 abdichten müßte, kommt man bei der in Fig. 4
gezeigten Ausführungsform mit relativ wenig Nahtabdichtungsband 65
aus, mit entsprechend geringen Kosten für das Nahtabdichtungsband 65
selbst und für dessen Verarbeitung, und mit entsprechend geringer
Beeinträchtigung des Aussehens des Innenschuhbereichs des fertigen
Schuhs 11.
Als Nahtabdichtungsband 65 eignet sich insbesondere ein wasserdichtes
Klebeband, das unter der Handelsbezeichung "GORE-SEAM®" von der
W. L. Gore Associates GmbH erhältlich ist und bei dem es sich um ein
bandförmiges Zweilagenlaminat mit einer wasserdichten, wasserdampf
durchlässigen Funktionsschicht und einer Textilschicht, die auf der
Funktionsschichtseite mit einer kontinuierlichen Klebstoffschicht in
Form von vernetztem Polyurethan-Klebstoff versehen ist, der einen
Schmelzpunkt von etwa 130°C aufweist. Durch die kontinuierliche
Polyurethan-Klebstoffschicht geht die Wasserdampfdurchlässigkeit des
Nahtabdichtungsbandes allerdings verloren, weswegen es wichtig ist,
Herstellungsmethoden für wasserdichtes, atmungsaktives Schuhwerk zu
entwickeln, bei denen man mit möglichst wenig Nahtabdichtungsband
auskommt. Derartiges Nahtabdichtungsband 65 ist in verschiedenen
Breiten erhältlich, wobei für den vorliegenden Anwendungsfall eine
Breite von etwa 22 mm, und ganz besonders eine Breite von 16 mm
bevorzugt wird.
Bei der in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Schuhs werden mit dem Futterlaminatteil 51 Nähte
im Hinter- und Mittelschuhbereich überdeckt. Bei anders gestalteten
Schuhen, beispielsweise solchen, die im Vorderschuhbereich mehrere
Funktions- und/oder Ziernähte aufweisen, kann es sinnvoll sein, einen
Schuhvorderteil innenseitig mit einem Futterlaminatteil 51 zu
überdecken und abzudichten. Entsprechende Überlegungen gelten für
Schuhe, die in einem Seitenbereich mehrere Funktions- und/oder
Ziernähte aufweisen.
Während Fig. 8 eine Querschnittsdarstellung eines Teils des Schaftes 13
in dem in Fig. 3 gezeigten Herstellungsstadium zeigt, bevor die
Hinterkappe 59 zwischen Hinterschaftteil 25 und Futterlaminatteil 51
eingeschoben worden ist, zeigt Fig. 9 eine Querschnittdarstellung nach
dem Einschieben der Hinterkappe 59.
Die in den Fig. 6 bis 9 gezeigten Querschnittdarstellungen gelten für
Schuhwerk, bei welchem der mit dem Futterlaminatteil 51 überdeckte
und abgedichtete Bereich des Schaftes 13 mit einem Schaftlaminat 37
aufgebaut ist, das ein Schaftlaminat-Obermaterial 41, eine
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 und eine
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 aufweist. Die Fig. 10 bis 12
zeigen Ausführungsformen in Querschnittdarstellung, bei welchen der
von dem Futterlaminatteil 51 überdeckte Bereich des Schaftes 13 nur
mit Schaftobermaterial 42 aufgebaut ist, jedoch nicht mit einer
Schaftlaminat-Funktionsschicht und einer
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht versehen ist. Die
Schaftlaminat-Funktionsschicht und die
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht sind nicht erforderlich, weil das
Futterlaminatteil 51 mit der Futterlaminatteil-Funktionsschicht 53 und
der Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht 57 versehen ist.
Im Fall der Fig. 10 besteht der vom Futterlaminatteil 51 überdeckte
Bereich des Schaftes 13 aus mittels einer Naht 29 miteinander
verbundenen Teilen eines Schaftobermaterials 42, während Fig. 11 eine
Querschnittdarstellung zeigt, bei welcher das Futterlaminatteil 51 ein
einstückiges Schaftobermaterial 42 überdeckt. Fig. 12 zeigt die Variante
gemäß Fig. 11 nach dem Einsetzen einer Versteifungskappe 59 zwischen
ein einstückiges Schaftobermaterial 42 und ein Futterlaminatteil 51.
Auch wenn ein Schaftteil, der mittels eines Futterlaminatteils 51
überdeckt und abgedichtet wird, keine eigene
Schaftlaminat-Funktionsschicht 39 und keine eigene
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht 43 benötigt, kann es mitunter aus
fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft sein, alle Schaftteile aus dem
gleichen Schaftlaminat herzustellen. Es kann auch vorteilhaft sein, alle
Schaftteile und das Futterlaminatteil 51 aus dem gleichen
Laminatmaterial herzustellen, gemäß den Querschnittdarstellungen in
den Fig. 6 bis 9.
Besonders bei Schuhen, bei denen sich zwischen dem abzudichtenden
Schaftteil und dem Futterlaminatteil 51 eine Versteifungskappe 59
befindet und diese aus wasserdampfundurchlässigem Material besteht,
kann es insbesondere für den Fall, daß das Futterlaminatteil 51 im
wesentlichen nur den mit der Versteifungskappe 59 versehenen Bereich
des Schaftes 13 überdeckt, ausreichen, eine
Futterlaminatteil-Funktionsschicht 53 zu verwenden, die lediglich
wasserdicht ist, ohne auch wasserdampfdurchlässig zu sein.
Claims (25)
1. Schuhwerk mit einem ein oberes Schaftende und ein unteres
Schaftende aufweisenden Schaft (13), der mit einem Schaftlaminat
(37) mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht (41), einer
Schaftlaminat-Futtermaterialschicht (43) und einer dazwischen
befindlichen wasserdichten Schaftlaminat-Funktionsschicht (39)
aufgebaut ist und einen mindestens teilweise wasserundichten
Schaftteil aufweist, der mittels eines diesen Schaftteil
überdeckenden Futterlaminatteils (51) abgedichtet ist, das eine
innen liegende Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht (57) und auf
deren Außenseite eine wasserdichte
Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) aufweist, wobei mindestens
Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51), die sich
zwischen dem oberen Schaftende und dem unteren Schaftende
befinden, mit dem Schaftlaminat (37) wasserdicht verbunden sind.
2. Schuhwerk nach Anspruch 1, bei welchem die Seitenrandbereiche
(58) des Futterlaminatteils (51) mit dem Schaftlaminat (37) mittels
eines Nahtabdichtungsbandes (65) wasserdicht verbunden sind.
3. Schuhwerk nach Anspruch 1 oder 2, bei welchem das
Futterlaminatteil (51) bis auf eine Randfixierung lose an dem
Schaftteil angeordnet ist.
4. Schuhwerk nach Anspruch 3, bei welchem die Seitenrandbereiche
(58) des Futterlaminatteils (51) mittels der wasserdichten
Verbindung am Schaftlaminat (37) befestigt sind.
5. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem das
Schaftteil durch ein wasserundichtes Hinterschaftteil (25) gebildet
ist, das mit einem Futterlaminatteil (51) abgedichtet ist.
6. Schuhwerk nach Anspruch 5, dessen Hinterschaftteil (25) mit
Schaftlaminat (37) aufgebaut ist, dessen Wasserdichtigkeit durch
Nähnähte (27, 29, 60) verletzt ist.
7. Schuhwerk nach Anspruch 5, dessen Hinterschaftteil (25) mit
wasserundichtem Obermaterial (41) aufgebaut ist.
8. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer zwischen
dem Hinterschaftteil (25) und dem Futterlaminatteil (51)
angeordneten, versteifenden Hinterkappe (59).
9. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dessen
Futterlaminatteil (51) sich bis zum oberen Schaftende erstreckt und
dort mittels mindestens einer Nähnaht (35) befestigt ist.
10. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mit einem
zwickgeklebten unteren Schaftende, dessen Futterlaminatteil (51)
sich bis zum unteren Schaftende erstreckt und dort im Rahmen der
Zwickklebung befestigt ist.
11. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 5 bis 10, bei welchem ein
einen Blatt- und Zungenbereich (24, 45) des Schuhwerks bildendes
Schaftlaminatteil mittels einer Blattnaht (30) mit einem
Vorderschaftteil (23) des Schaftlaminates (37) vernäht ist, das den
Hinterschaftteil (25) überdeckende Futterlaminatteil (51) sich bis
zur Blattnaht (30) erstreckend ausgebildet ist und die Blattnaht (39)
und die Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51) mittels
sich im wesentlichen aneinander fortsetzender, grob der Form eines
U folgender Nahtabdichtungsbandstücke (65) abgedichtet sind.
12. Schuhwerk nach Anspruch 11, bei welchem die Blattnaht (30) und
die Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51) mittels eines
durchgehenden Nahtabdichtungsbandstücks (65) abgedichtet sind.
13. Schuhwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei welchem die
Schaftlaminat-Funktionsschicht (39) und/oder die
Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) wasserdampfdurchlässig ist.
14. Verfahren zur Herstellung von Schuhwerk, mit folgenden
Verfahrensschritten:
Herstellung eines ein oberes Schaftende und ein unteres Schaftende aufweisenden Schaftes (13) mindestens teilweise aus einem Schaftlaminat (37) mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht (41), einer Schaftlaminat-Futtermaterialschicht (43) und einer dazwischen befindlichen wasserdichten
Schaftlaminat-Funktionsschicht (39), wobei der Schaft (13) einen mindestens teilweise wasserundichten Schaftteil aufweist; Abdichtung dieses Schaftteils mit einem diesen überdeckenden Futterlaminatteil (51), das eine innen liegende Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht (57) und auf deren Außenseite eine wasserdichte Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) aufweist und an dem Schaftteil angeordnet wird;
wobei mindestens Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51), die sich zwischen dem oberen Schaftende und dem unteren Schaftende befinden, mit dem Schaftlaminat (37) wasserdicht verbunden werden.
Herstellung eines ein oberes Schaftende und ein unteres Schaftende aufweisenden Schaftes (13) mindestens teilweise aus einem Schaftlaminat (37) mit einer Schaftlaminat-Obermaterialschicht (41), einer Schaftlaminat-Futtermaterialschicht (43) und einer dazwischen befindlichen wasserdichten
Schaftlaminat-Funktionsschicht (39), wobei der Schaft (13) einen mindestens teilweise wasserundichten Schaftteil aufweist; Abdichtung dieses Schaftteils mit einem diesen überdeckenden Futterlaminatteil (51), das eine innen liegende Futterlaminatteil-Futtermaterialschicht (57) und auf deren Außenseite eine wasserdichte Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) aufweist und an dem Schaftteil angeordnet wird;
wobei mindestens Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51), die sich zwischen dem oberen Schaftende und dem unteren Schaftende befinden, mit dem Schaftlaminat (37) wasserdicht verbunden werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, bei welchem die Seitenrandbereiche
(58) des Futterlaminatteils (51) mittels eines wasserdichten
Nahtabdichtungsbandes (65) mit dem Schaftlaminat (37) wasserdicht
verbunden werden.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, bei welchem das
Futterlaminatteil (51) bis auf eine Randfixierung lose an dem
Schaftteil angeordnet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 16, bei welchem die Seitenrandbereiche
(58) des Futterlaminatteils (51) mittels des Nahtabdichtungsbandes
(65) am Schaftlaminat (37) befestigt werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17, bei welchem ein
Futterlaminatteil (51) mit einer wasserdampfdurchlässigen
Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) verwendet wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18, zur Herstellung
von Schuhwerk, bei welchem der Schaftteil durch einen
wasserundichten Hinterschaftteil (25) gebildet wird, wobei der
Hinterschaftteil (25) mit einem Futterlaminatteil (51) abgedichtet
wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, bei welchem zwischen dem
Hinterschaftteil (25) und dem Futterlaminatteil (51) eine
versteifende Hinterkappe (59) angeordnet wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20, bei welchem das
Futterlaminatteil (51) sich bis zum oberen Schaftende erstreckend
ausgebildet und dort mittels mindestens einer Nähnaht (35) befestigt
wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 21, bei welchem das
untere Schaftende zwickgeklebt wird und das Futterlaminatteil (51)
sich bis zum unteren Schaftende erstreckend ausgebildet und dort
im Rahmen der Zwickklebung befestigt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22, bei welchem ein
einen Blatt- und Zungenbereich (24, 45) des Schuhwerks bildendes
Schaftlaminatteil mittels einer Blattnaht (30) mit einem
Vorderschaftteil (23) des Schaftlaminates (37) vernäht wird, das den
Hinterschaftteil (25) überdeckende Futterlaminatteil (51) sich bis
zur Blattnaht (30) erstreckend ausgebildet wird und die Blattnaht
(30) und die Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51)
mittels sich im wesentlichen aneinander fortsetzender, grob der
Form eines U folgender Nahtabdichtungsbandstücke (65)
abgedichtet werden.
24. Verfahren nach Anspruch 23, bei welchem die Blattnaht (30) und
die Seitenrandbereiche (58) des Futterlaminatteils (51) mittels eines
durchgehenden Nahtabdichtungsbandstücks (65) abgedichtet werden.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 24, bei welchem für
die Schaftlaminat-Funktionsschicht (39) und/oder die
Futterlaminatteil-Funktionsschicht (53) eine
wasserdampfdurchlässige Funktionsschicht verwendet wird.
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