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Die
Erfindung betrifft einen Büstenhalter
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Büstenhalter
dieser Art sind bekannt und in vielfältigen Variationen weltweit
verbreitet. Sie besitzen üblicherweise
einen Aufbau aus einem Vorderteil, das im wesentlichen zwei Büstenkörbchen umfasst,
die in den unterschiedlichsten Variationen geformt sein können und
die über
einen Mittelsteg miteinander verbunden sind. An den äußeren seitlichen Rändern des
Vorderteils schließen
sich Seitenteile an, deren freie Enden im Rückenbereich einer den Büstenhalter
tragenden Person mittels eines Rückenverschlusses
miteinander verbindbar sind. Die Seitenteile können am Vorderteil angenäht, aber auch
mit diesem einteilig ausgebildet sein. Da solchen Büstenhaltern
als wesentliche Funktion sowohl das Tragen und Stützen, aber
auch das Formen der Büste
zukommt, sind sie in der Regel mit Schulterträgern in Form von Trägerbändern versehen,
welche die Büstenkörbchen mit
den rückwärtigen Enden
der Seitenteile verbinden. Selbstverständlich wird erwartet, dass
derartige Büstenhalter
neben hohem Tragekomfort ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild aufweisen.
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Abgesehen
davon, dass derartige Büstenhalter
in der Regel aus mehreren Teilen bestehen, die durch Nähte mittels
Nähfäden miteinander
verbunden sind, weisen sie entlang ihrer Ränder als Randverstärkung oft
Halte-, Einfass- oder Besatzbänder auf,
die, da insbesondere die Seitenteile oft aus elastischen Materialien
bestehen, zumeist mittels Zickzacknähten befestigt sind. Dabei
hat sich in der Praxis gezeigt, dass sich solche Nähte oft
unter der Oberbekleidung abzeichnen, was zu einer Beeinträchtigung
des äußeren Erscheinungsbildes
der Bekleidung führt.
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Des
weiteren gelangen die, schon aus optischen Gründen meist an der Innenseite
des Büstenhalters
angeordneten, durch Nähte
fixierten Bänder in
direkten Kontakt mit der Haut der Trägerin des Büstenhalters, was vor allem
bei empfindlichen Personen zu Hautirritationen führen kann und den Tragekomfort
erheblich beeinträchtigt.
Die Verwendung von Besatzbändern
mit zumindest einer weichen, plüschartigen
Oberfläche
führt zwar
in der Regel dazu, dass die Nähfäden in dem
plüschartigen
Material versinken, hat aber wieder den Nachteil, dass diese infolge
der plüschartigen
Gestaltung dickeren Besatzbänder
sich unter der Oberbekleidung abzeichnen. Hiervon sind in verstärktem Maße die Nähte im Bereich
der Seitenteile eines Büstenhalters
betroffen, da ein guter Sitz des Büstenhalters eine entsprechende
Spannung der Seitenteile voraussetzt, wobei diese an den Oberkörper der
Trägerin
angepresst werden.
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Die
Nachteile auftragender und sich nach außen hin unter der Oberbekleidung
abzeichnender bzw. nach innen zu Hautirritationen neigender Nähte zeigen
sich vor allem bei Büstenhaltern,
bei denen die Seitenteile aus zwei oder mehr Lagen eines textilen
Materials bestehen, die entlang der freien Ränder gesäumt und im Hinblick auf die
Elastizität
des verwendeten Materials durch Zickzacknähte miteinander verbunden werden.
Eine zusätzliche
Verdickung der Randbereiche folgt oft auch aus der Notwendigkeit,
den Saum des Grundmaterials umzulegen, um ein Ausfransen des Randes
zu vermeiden.
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Vor
diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
bekannten Büstenhalter
im Hinblick auf seinen Tragekomfort und sein äußeres Erscheinungsbild zu verbessern.
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Diese
Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch
einen Büstenhalter
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Der
Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die zur Randverstärkung, insbesondere
der Seitenteile erforderlichen Besatzbänder durch innenliegende flächige Verbindungsmittel,
insbesondere eine Klebeschicht, miteinander zu verbinden. Ein Ausfransen
des Grundmaterials an dem freien Rand wird dadurch verhindert, dass
dieses und das jeweilige Besatzband an den gemeinsamen Außenrändern durch
eine Ultraschallschweißnaht
miteinander verbunden werden. Dadurch ist es nicht mehr notwendig,
den Saum des Grundmaterials umzulegen, so dass die dadurch verursachte
Verdickung vermieden wird.
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Das äußere Erscheinungsbild
des Büstenhalters
wird dadurch verbessert, dass das jeweilige Besatzband zunächst auf
der Außenseite
des Grundmaterials randbündig
auf dessen Randbereich aufgelegt und entlang des Randes durch die
Ultraschallschweißnaht
mit diesem verbunden wird, während das
Besatzband dann um den Rand herum zur Innenseite des Grundmaterials
umgeschlagen und schließlich
durch eine Klebeschicht flächig
mit dem Grundmaterial verbunden wird. Dadurch wird erreicht, dass
die Ultraschallschweißnaht
lediglich von der Innenseite des jeweiligen Seitenteils als schwache,
entlang des freien Randes verlaufende Linie erkennbar ist, aber
aufgrund ihrer Struktur keinen Anlass zu Hautirritationen gibt.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung von
Randverstärkungen,
insbesondere an den Seitenteilen von Büstenhaltern, entfallen jegliche
mit Hilfe von Nähfäden hergestellte
Nähte;
Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl das Grundmaterial des Büstenhalters
als auch die Besatzbänder,
die zweckmäßigerweise
elastisch sind, zumindest teilweise aus thermoplastischem Material
bestehen, das durch Ultraschalleinwirkung punktuell zum Schmelzen
gebracht werden kann.
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Die
Erfindung lässt
sich nicht nur bei einlagig ausgebildeten Seitenteilen verwirklichen.
Vielmehr ist es auch möglich,
die Innenseite des Grundmaterials mit den als Randverstärkung aufgebrachten
Besatzbändern
noch durch eine weitere Lage Grundmaterial abzudecken, um die Trageeigenschaften
eines solchen Büstenhalters
noch weiter zu verbessern.
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Weitere
Merkmale der Erfindung und der dadurch erzielten Vorteile ergeben
sich aus der nachstehenden Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele.
Es zeigt
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1 eine
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Büstenhalters,
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2 die
Innenansicht eines Büstenkörbchens
mit dieses fortsetzendem Seitenteil,
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3 einen
Querschnitt entlang der Linie III-III in 1,
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4 schematisch
die Innenansicht eines Seitenteils einer anderen Ausführungsform
eines Büstenhalters
und
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5 einen
Querschnitt entlang der Linie V-V in 4.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßer Büstenhalter 1 in
einer Ansicht von vorne dargestellt. Der Büstenhalter 1 besitzt
ein Vorderteil 2 mit zwei Büstenkörbchen 3 zur Aufnahme
der Büste.
Die Büstenkörbchen 3 können in
an sich bekannter Weise ausgebildet sein, also zum Beispiel einen
Schaumstoffkern umfassen, der sowohl außen als auch innen mit textilem
Material bedeckt ist, oder auch am unteren und seitlichen Rand mit
einem Versteifungsbügel
versehen sein. Die Büstenkörbchen 3 sind
durch einen im vorliegenden Beispiel etwa trapezförmig ausgebildeten
Mittelsteg 4 miteinander verbunden.
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Entlang
des unteren Randes 5 und des seitlichen Randes 6 der
Büstenkörbchen schließen sich die
Seitenteile 7 an, von denen das in der Darstellung linke
Seitenteil an seinem rückwärtigen Ende
ein Ösenband 8 trägt, während das
gegenüberliegende Seitenteil 7 am
Ende mit einem Hakenband 9 versehen ist. Das Ösenband 8 und
das Hakenband 9 wirken in an sich bekannter Weise zur Bildung
eines Rückenverschlusses
zusammen. Im übrigen
werden die Seitenteile 7 durch einen unteren Rand 10,
einen oberen Rand 11 und einen rückwärtigen Rand 12 begrenzt.
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Wie 1 weiterhin
erkennen lässt,
weist der erfindungsgemäße Büstenhalter 1 Schulterträger 13 auf,
die von einem Trägerbandansatz 14 am
oberen Rand 15 der Büstenkörbchen 3 bis
zum rückwärtigen Rand 12 der
Seitenteile 7 und entlang dieses Randes bis zu den Teilen
des Rückenverschlusses, also
dem Ösenband 8 bzw.
dem Hakenband 9 verlaufen.
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Während 1 die
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Büstenhalters zeigt, ist in 2 eine
Innenansicht lediglich eines Büstenkörbchens 3 mit
daran anschließendem
Seitenteil 7 gezeigt. Dabei ist auch angedeutet, wie das
Büstenkörbchen 3 durch
einen entlang des unteren Randes 5 und des seitlichen Randes 6 verlaufenden
Versteifungsbügel 16 verstärkt sein
kann.
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Wie
insbesondere 3, die einen Schnitt durch das
Seitenteil 7 entlang der Linie III-III in 2 zeigt,
erkennen lässt,
besteht das Seitenteil 7 aus einer Lage 17 eines
Grundmaterials. Es ist dies in der Regel ein textiles, meist elastisches
Material, das zumindest teilweise aus thermoplastisch verformbaren Fasern
gearbeitet ist. Wie 2 in Verbindung mit 3 erkennen
lässt,
sind sowohl der untere Rand 10 des Seitenteils 7 als
auch dessen oberer Rand 11 jeweils durch ein Besatzband 18 verstärkt. Das
Besatzband 18, das zweckmäßig ebenfalls aus einem elastischen
Material besteht und thermoplastisch verformbare Fasern enthält, ist
an seinem dem Außenrand
des Grundmaterials 17 entsprechenden Außenrand mit dem Grundmaterial
durch eine Ultraschallschweißnaht 19 verbunden,
die von der Außenseite
des Büstenhalters 1 her
nicht wahrnehmbar ist (vgl. 1). Während diese
Ultraschallschweißnaht 19 nur
eine linienförmige
Fixierung darstellt, besteht die eigentliche Verbindung zwischen
dem Besatzband 18 und der – inneren – Fläche 22 des Grundmaterials 17 aus
einer Klebeschicht 20, die entweder die gesamte Fläche des
Besatzbandes 18 bedeckt oder die, wie in 3 erkennbar,
nur streifenförmig
entlang der Ränder
des Besatzbandes 18 vorgesehen ist.
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Die
Herstellung dieser Verbindung der Teile vollzieht sich zweckmäßigerweise
folgendermaßen. Das
Besatzband 18 wird zunächst
entlang der Ränder 10 und 11 auf
die Außenfläche 21 des
Grundmaterials 17 aufgelegt; sodann wird entlang der Ränder 10 bzw. 11 die
Ultraschallschweißnaht 19 gelegt.
Danach wird das Besatzband 18 mit der Schweißnaht 19 jeweils
um die Ränder 10 bzw. 11 umgeschlagen und
wird die flächige
Verbindung zwischen dem Besatzband 18 und der Innenfläche 22 des
Grundmaterials 7 durch die Klebeschicht 20 hergestellt.
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Die
Klebeschicht 20 besteht zweckmäßig aus einem thermosensitiven
Kleber. Auf diese Weise kann durch Aufbringen von Druck und/oder
Wärme eine
intensive Verklebung der Teile miteinander erreicht werden. Dabei
kann die Klebeschicht 20 in Form eines Klebebandes aufgebracht
werden. Es ist aber auch möglich,
entweder die miteinander zu verbindenden Flächen unmittelbar mit einem
geeigneten Kleber zu beschichten, der in entsprechender Weise durch
Anwendung von Druck und/oder Wärme
aktivierbar ist, oder auch ein Besatzband 18 zu verwenden,
das bereits von vornherein einseitig mit einem entsprechenden Kleber
beschichtet ist. Kleber, die diesen Anforderungen entsprechen, sind
bekannt.
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In
entsprechender Weise wie die Längsränder der
Seitenteile 7 können
auch die Ränder
des Mittelstegs 4 gesichert werden, nämlich bei einem zweilagigen
Material durch Ultraschallschweißung an den Rändern und
anschließendes
Verstürzen
sowie die Schulterträger 13,
bei denen die Ränder
eines bandartigen Zuschnitts des Grundmaterials seitlich um ein
Trägerband
herumgelegt und mittels einer Klebeschicht mit diesem verbunden
werden.
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In
den 4 und 5 ist noch angedeutet, wie verfahren
werden kann, wenn die Seitenteile 7 des Büstenhalters 1 aus
zwei Lagen des Grundmaterials bestehen, wobei die jeweils innere,
dem Körper der
Trägerin
zugekehrten Lage die an den Rändern als
Randverstärkungen
angebrachten Besatzbänder vollständig abdeckt.
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4 zeigt
schematisch die Innenansicht eines Seitenteils 7 und 5 einen
Schnitt entlang der Linie V-V in 4. Dabei
zeigen die 4 und 5 jeweils
den Endzustand des betreffenden Seitenteils 7, also den
Zustand, in dem dieses Seitenteil 7 mit den übrigen Teilen
des Büstenhalters 1 verbunden wird,
also mit dem Vorderteil mit den Büstenkörbchen, mit den Rückenverschlussteilen
und mit den Trägerbändern.
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Insbesondere 5 lässt erkennen,
wie das Seitenteil 7 aus zwei Lagen eines Grundmaterials
besteht, nämlich
einer äußeren Lage 25 und
einer inneren Lage 26. Besatzbänder 27 befinden sich
hier sowohl am unteren Rand 10 als auch am oberen Rand 11 des
Seitenteils 7 jeweils zwischen den beiden Lagen 25 und 26;
sie sind mit den beiden Lagen 25 und 26 jeweils
durch eine Ultraschallschweißnaht 28 fixiert
und jeweils mittels einer Klebeschicht 29 mit der inneren
Lage 26 des Grundmaterials verbunden.
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Verfahrensmäßig kann
die Konfektionierung dieser zweilagigen Seitenteile wie folgt beschrieben werden.
Im ersten Verfahrensschritt werden auf die Ränder des Zuschnitts der inneren
Lage 26 des Grundmaterials die Besatzbänder 27 aufgelegt,
die zweckmäßig auf
der der inneren Lage 26 zugewandten Seite schon mit der
Klebeschicht 29 beschichtet sind. Dabei kann die Klebeschicht 29 unmittelbar
auf das jeweilige Besatzband aufgetragen oder es kann ein entsprechend
beschichtetes Klebeband zwischen das Besatzband und die Lage des
Grundmaterials gelegt werden. Sodann wird diese innere Lage 26 des
Grundmaterials mit den Besatzbändern 27 auf die äußere Lage 25 des
Grundmaterials gelegt, und zwar in der Weise, dass jeweils die Seiten
der beiden Lagen des Grundmaterials aufeinander liegen, die im Endzustand
die Außenseiten
des Seitenteils 7 bilden sollen. In diesem Zustand werden
alle Teile mittels einer Ultraschallschweißnaht 28 gegeneinander
fixiert. Diese Schweißnaht
bewirkt nicht nur eine Verbindung der Teile, sondern auch eine saubere
Trennlinie.
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In
einem nächsten
Schritt wird das in dieser Weise vorbereitete Seitenteil 7 verstürzt, d.
h. die Innenflächen
werden nach außen
gekehrt. Dies kann bei dem in 4 dargestellten
Seitenteil 7 durch den offenen, inneren Rand 30 geschehen,
der dazu bestimmt ist, das Seitenteil 7 an das Vorderteil 2 bzw. ein Büstenkörbchen 3 anzunähen. Durch
dieses Verstürzen
werden die zunächst
gegeneinander liegenden Lagen 25 und 26 des Grundmaterials
gewendet, so dass deren Außenseiten
nach außen
zu liegen kommen, während
die Besatzbänder 27 innen
zwischen den beiden Lagen 25 und 26 des Grundmaterials
liegen.
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Durch
das Verstürzen
der zweilagigen Seitenteile 7 kommen die Ultraschallschweißnähte 28 auf
der Innenseite der Seitenteile 7 knapp neben die Ränder zu
liegen, was das in der Innenansicht der 4 erkennbar
ist.
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In
einem abschließenden
Verfahrensschritt wird die Klebeschicht 29 zwischen den
Besatzbändern 27 und
der inneren Lage 26 des Grundmaterials durch Anwendung
von Druck und/oder Wärme
aktiviert und damit das Zusammenwirken der einzelnen Teile bei möglichst
geringer Dickenentwicklung optimiert.