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DE202007011165U1 - Fussbekleidungsstück - Google Patents

Fussbekleidungsstück Download PDF

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DE202007011165U1
DE202007011165U1 DE202007011165U DE202007011165U DE202007011165U1 DE 202007011165 U1 DE202007011165 U1 DE 202007011165U1 DE 202007011165 U DE202007011165 U DE 202007011165U DE 202007011165 U DE202007011165 U DE 202007011165U DE 202007011165 U1 DE202007011165 U1 DE 202007011165U1
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  • Textile Engineering (AREA)
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Abstract

Fussbekleidungsstück, insbesondere in der Ausbildung einer Socke oder eines Strumpfes, bestehend aus einem im wesentlichen ausgebildeten Strumpfelement, das zumindest teilweise den Fuss eines Menschen bedeckt sowie mindestens einem Sohlenelement, wobei Strumpf- und Sohlenelement einstückig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Zehen (Z) das Strumpfelement (2) einzelne Aufnahmen (4) für die jeweiligen Zehen (Z) aufweist und im Bereich des Fussspanns (FS) ein sich über den medialen Vorfuss bis hin zum Fussrist (FR) sich erstreckender elastischer und fixierbarer Bandageriemen (3) erstreckt.

Description

  • Technisches Gebiet
  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Fussbekleidungsstück, das insbesondere in der Ausbildung einer Socke oder eines Strumpfes, bestehend aus einem im wesentlich ausgebildeten Strumpfelement, mindestens teilweise den Fuss bedeckt, sowie mindestens einem Sohlenelement, wobei Strumpf und Sohlenelement einstückig miteinander verbunden sind.
  • Definitionen
  • In den nachfolgenden Beschreibungs- und Ausführungsbeispielen sowie den Ansprächen werden Begriffe verwendet, die nachstehend erläutert werden.
  • Unter dem Begriff Fussbekleidungsstück ist ein Bekleidungsstück zu verstehen, das zumindest teilweise zur Bedeckung des Fusses eines menschlichen Körpers geeignet ist. Fussbekleidungsstücke können zum Beispiel Schuhe, aber auch Socken oder sockenähnliche Ausbildungen sein.
  • Der Fuss des menschlichen Körpers ist als unterstes Teil des Beines zu verstehen. Die Struktur des menschlichen Fusses ist derart ausgebildet, dass dieser aus Zehen, Ballen, Sohle, Ferse, Spann (Fussrücken und Ristaussenkante) besteht. Insbesondere im Fusssohlenbereich und in den Zehen sind eine Vielzahl von Rezeptoren zum Fühlen angeordnet. Der Fuss selbst weist ein Längsgewölbe und eine Quergewölbe auf. Dadurch wird das Körpergewicht hauptsächlich über die drei Punkte, nämlich die Ferse, das Grosszehengrundgelenk (Grosszehenballen) und das Kleinzehengrundgelenk (Kleinzehenballen) getragen. Zusätzliche Muskulatur stützt das entsprechende Fussgewölbe.
  • Die Fusssohle bildet sich im Wesentlichen aus einem Fettkörper, der Stösse dämpft und damit eine polsternde Wirkung aufweist. Nicht die gesamte Fusssohle hat einen Kontakt zum Boden. Im Bereich des Längsgewölbes beziehungsweise Fussinnenrandes liegt sie bei einem gesunden Fuss nicht auf.
  • Stand der Technik sowie Nachteile des Standes der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind Fussbekleidungsstücke in vielfältigen Formen bekannt. Fussbekleidungsstücke können Socken, Schuhe, Füsslinge oder ähnlich vorgesehene Einrichtungen sein. Alle Einrichtungen haben das Ziel, den Fuss beziehungsweise die Fusssohle vor Verletzungen zu schützen oder auch den gesamten Fuss so entsprechend zu schützen, dass keine oder nur geringe Verletzungen auftreten, wenn entsprechende Beanspruchungen erfolgen.
  • Insbesondere im Wassersport ist es wünschenswert, den Fuss zum einen vor Verletzungen zu schützen, aber auch höhere Standfestigkeiten herbeizuführen, um die auftretenden Kräfte besser übertragen zu können. Insbesondere beim Surf- oder Kitesport ist es notwendig, dass ein optimaler Kontakt zum Brett besteht. Optimaler Kontakt ist darin zu sehen, dass eine hohe Haftreibung vorgesehen ist, die mit einem Verrutschen des Fusses vermieden wird, da entsprechend hohe Scherkräfte auftreten und das Wasser noch zusätzlich dazu beiträgt, dass die Haftreibung geringer wird, insbesondere wenn ein Wasserfilm zwischen dem Fussbekleidungsstück und dem Brett vorliegt.
  • Um diesem Effekt entgegenzuwirken, sind sogenannte Surfschuhe entwickelt worden. So ist beispielsweise aus der DE 8902123 U (WINWARD SURF-) 22.02.1989 ein Surfschuh beschrieben, dessen Aussenhaut aus elastischem Neopren besteht und eine Sohle aufweist, die aus einer Kautschukmischung gebildet ist. Die Kautschukmischung ist derart ausgebildet, dass eine gute Haftung und eine hohe Abriebfestigkeit erbracht wird. Auf der Haut ist Aussen im Vorderfussbereich und Knöchelbereich eine Lage aus einem reckfesten Stoff aufkaschiert.
  • Diese Schuhe sind deswegen für den Surfsport geeignet, da sie den entsprechenden Schutz für den Fuss bereitstellen, da ein fest durchgehendes Sohlenelement vorhanden ist, das sich von dem Zeh bis zur Ferse des Fusses erstreckt. In der Regel ist die Sohle auch entsprechend hart und wenig biegsam, so dass eine gerade Fläche von dem Zeh bis zur Fussferse vorgegeben ist. Damit ist ein fester Stand gewährleistet.
  • Zudem besteht das entsprechende Strumpfelement des Surfschuhs aus einer oder mehreren Schichten Neopren. Dadurch wird vermieden, dass der Fuss auskühlt und so Krankheiten hervorgerufen werden können.
  • Die auftretenden Scherkräfte werden aufgrund des festen Sitzes des Schuhs aufgenommen und abgeleitet.
  • Das harte Sohlenelement trägt dazu bei, dass dieses abriebfest ist, so dass der Surfschuh neben dem Wassersport auch beispielsweise im Sand getragen werden kann. Aufgrund des dicken Sohlenelements und auch der harten Ausgestaltung des Sohlenelements ist aber das an sich gewünschte und, um den Wassersport auszuüben, notwendige Barfussgefühl nicht vorhanden. Die Rezeptoren, die an der Fusssohle angeordnet sind, können nicht die entsprechenden Strukturen unterhalb des Sohlenelements aufnehmen, da das Sohlenelement dich und fest ist.
  • Eine Alternative zu dem zuvor beschriebenen Surfschuh stellen sogenannte Wasserschuhe dar. Sie weisen zwar die ähnlichen Vorteile und Eigenschaften auf wie Surfschuhe, unterscheiden sich jedoch darin, dass zum einen das Sohlenelement wesentlich weicher ausgestaltet ist und dass auch das übrige Strumpfelement des Schuhs weicher ausgestaltet ist. In der Regel ist das Strumpfelement wesentlich kürzer gestaltet und erstreckt sich nur minimal über einen herkömmlichen Schuhrand. Aber auch hier ist das entsprechende Barfussgefühl nicht gegeben. Zudem können auftretende Scherkräfte nicht aufgenommen werden, da der Schuh sehr locker am Fuss sitzt.
  • Eine weitere Ausführungsform gemäss dem Stand der Technik sieht vor, dass handelsübliche Socken im Fussbereich mit einer gummiartigen Sohle versehen sind. Dadurch ist es nicht mehr notwendig, beispielsweise Hausschuhe zu tragen, da die gummiartige Sohle die Fusssohle entsprechend schützt und wärmt. Diese Ausführungsform hat jedoch den Nachteil, dass sie weder Wasser noch Sand ausgesetzt werden kann.
  • Sie weisen jedoch auch die Nachteile auf, dass keine Scherkräfte aufgenommen werden können und auch durch die entsprechende Dicke beziehungsweise noppenartige Ausbildung des Sohlenelements, das gewünschte Barfussgefühl nicht entstehen kann.
  • Weitere Ausbildungen von Fussbekleidungsstücken, die insbesondere im Wassersport Anwendung finden, sind sogenannte Sandsocks. Diese bestehen überwiegend aus dünnem Neopren und sind dafür geeignet, insbesondere den Fuss bei Sportarten, wie Beachvolleyball, zu schützen. Es handelt sich dabei um eine sockenartige Ausgestaltung mit einem dünnen Neoprenmaterial, das zusätzlich auf der Fusssohlenseite mit einer abriebfesten Gummischicht kaschiert ist.
  • Sie sind auch den Surfschuhen ähnlich, unterscheiden sich jedoch darin, dass das Sohlenelement dünner ausgebildet ist. Das übrige Strumpfelement der Sandsocks ist ein- oder zweilagiges Neopren, das einstückig vernäht ist.
  • Auch die Sandsocks weisen den Nachteil auf, dass das sogenannte Barfussgefühl fehlt. Zudem können die Sandsocks kaum Scherkräfte aufnehmen, da sie sehr locker am Fuss angeordnet sind. Bei auftretenden Scherkräften verrutscht die Socke, wirft Falten und so können Blasen entstehen und auch der sichere Stand ist damit nicht mehr gewährleistet.
  • Andere gemäss dem Stand der Technik vorgesehene Ausbildungen für Fussbekleidungsstücke sind sogenannte Zehensocken. Diese Zehensocken sind derart ausgestaltet, dass die Zehen entsprechend einzelne Aufnahmen aufweisen, so dass ähnlich wie ein Fingerhandschuh, die Zehen einzeln von dem Strumpfelement umgeben sind. Dadurch sind die Freiheiten der einzelnen Zehen grösser und auch das Gefühl hinsichtlich des Untergrundes, auf dem der Fuss abrollt, ist wesentlich grösser.
  • Insbesondere sind aus dem Stand der Technik Freeclimbingschuhe bekannt, die bereits zehenartige Ausnehmungen aufweisen. Diese Schuhe sitzen sehr enganliegend und flach an dem Aussenspann des Fusses abschliessend angeordnet. Auch diese Schuhe sind nicht dafür geeignet, zum einen mit Wasser in Kontakt zu treten, da jeglicher Halt innerhalb des Schuhes dadurch verloren geht und zum anderen können auch solche Schuhe nur geringe Scherkräfte aufnehmen, da sie an sich nur für Senkrechtbelastung und für den Schutz der Fusssohle geeignet sind.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Fussbekleidungsstück bereitzustellen, das geeignet ist, den Fuss beziehungsweise die Fusssohle vor entsprechenden Verletzungen, die beispielsweise hervorgerufen durch Scherben, Korallen oder Ähnliches entstehen können, zu schützen und dennoch ein „Barfuss-Gefühl" zu vermitteln.
  • Lösung der Aufgabe
  • Die Lösung der Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 dargestellt.
  • Vorteile der Erfindung
  • Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht darin, dass ein Fussbekleidungsstück geschaffen worden ist, das den Fuss, insbesondere vor Verletzungen, schützt, beispielsweise beim Surfen, aber auch beim Strandlaufen oder durch Gewässergehen und beispielsweise beim Start eines Surfvorganges durch Korallen oder Scherben.
  • Gleichzeitig ist die Fussbekleidung derart ausgestaltet, dass das Barfussgefühl nicht verloren geht. Das Barfussgefühl ist deswegen wichtig, da es insbesondere zur Ausübung des Surf- und Kitesports notwendig ist, um den Kontakt zum entsprechenden Brett herzustellen und die Reaktion entsprechend zu fühlen. Auch beim Strandlaufen ist es notwendig, auf der einen Seite den Fuss vor Verletzungen zu schützen, aber auch wünschenswert, den Kontakt zur Natur und zur entsprechenden Bodenstruktur zu erhalten.
  • Hierfür wird vorteilhafterweise ein Material vorgeschlagen, das sehr dünn und leicht ist, aber schnittfeste Eigenschaften aufweist. Vorzugsweise ist es nicht oder nur geringfügig dehnbar. Durch diese Eigenschaften wird ein „geschütztes Barfussgefühl" vermittelt.
  • Als Grundelement wird eine speziell ausgestaltetes Sockenelement bereitgestellt, das sich von herkömmlichen Fussbekleidungsstücken dadurch unterscheidet, dass die Zehen jeweils (vergleichbar mit Fingerhandschuhen) aufgenommen werden. Das Grundelement, nachstehend Strumpfelement genannt, wird aus einem leichten und dünnen, aber schnittfesten Material gebildet, das vorzugsweise an mehreren Stellen durch netzartiges Gewebe durchsetzt ist. Letzteres Gewebe, auch Mesh-Gewebe genannt, ist dehnfähig und lässt Flüssigkeiten, wie beispielsweise Wasser nahezu ungehindert durchfliessen. Dieses Mesh-Gewebe bringt neben dem bequemeren (da dehnfähig) Einsteigen in das Fussbekleidungsstück somit auch den Vorteil mit, dass das in dem übrigen Strumpfelement gehaltene Wasser durch dieses Mesh-Gewebe abfliessen kann.
  • Aus fertigungstechnischen Gründen ist das Strumpfelement in zwei Teile aufgeteilt, wobei die Naht vorzugsweise im Bereich des Mesh-Gewerbes des oberen Fussrists angeordnet ist. Dadurch ist ein einfaches und unsichtbares Zusammenfügen möglich.
  • Um einen optimalen Halt des Fussbekleidungsstücks an dem Fuss zu gewährleisten, ist neben einer enganliegenden Passform ein zusätzlicher Bandageriemen vorgesehen. Ein freies Ende des Bandageriemens ist im Fussbereich des Strumpfelements fest angeordnet. Es lässt sich nach dem Anziehen des Strumpfelements über den Rist des Fusses und anschliessend um den Bereich des Fussknöchels bandagemässig wickeln.
  • Vorteilhafterweise ist der Bandageriemen im Bereich des Fussgewölbes an dem Strumpfelement unverlierbar angeordnet ist. Zusätzlich besteht er aus einem flexiblen Material.
  • Um vorteilhafterweise die Eigenschaften der Schnittfestigkeit zu erhöhen und damit das Verletzungsrisiko zu verringern, aber dennoch nicht das Barfussgefühl zu mindern, wird keine durchgängige Sohle verwendet, wie sie beispielsweise aus dem Stand der Technik bekannt ist. Vielmehr werden nur ausgewählte Bereiche mit einem Sohlenteilelement versehen, damit insbesondere (neben der zusätzlichen Schnittfestigkeit) auch ein rutschfester Stand gewährleistet wird.
  • Hierzu wird das Sohlenelement ausschliesslich im Bereich der Fussferse (FF), des Fussballens (FB) und eventuell des grossen Zehs (FGZ) mit einer zusätzlichen gummiartigen Schicht belegt beziehungsweise bedruckt. Insbesondere im Bereich des Fussballens sind zusätzlich kreisförmige Rillen angeordnet, die ein Drehen des Fusses unter Belastung erleichtern.
  • Im Bereich der Zehen ist eine dünne gummiartige Schicht auf das Strumpfelement aufgedruckt. Zusätzlich sind an dem Fussbekleidungsstück die Randausbildungen des Bandageriemens mit einer dünnen gummiartigen Schicht bedruckt. Dadurch wird ebenfalls eine bessere Standfestigkeit erreicht.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen gehen aus der nachfolgenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie den Zeichnungen hervor.
  • Zeichnungen
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Seitenansicht auf das erfindungsgemässe Fussbekleidungsstück im angezogenen Zustand;
  • 2 eine Unteransicht auf das Fussbekleidungsstück gemäss 1;
  • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel eines Strumpfelements des erfindungsgemässen Fussbekleidungsstück gemäss 1, jedoch ohne erfindungsgemässen Bandageriemen;
  • 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Strumpfelements des erfindungsgemässen Fussbekleidungsstück gemäss 1, jedoch ohne erfindungsgemässen Bandageriemen;
  • 5 [A–E] Visualisierung des Anziehvorganges des erfindungsgemässen Fussbekleidungsstückes gemäss 1.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • In 1 ist das erfindungsgemässe Fussbekleidungsstück 1 dargestellt. Das Fussbekleidungsstück 1 besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen, nämlich einem Strumpfelement 2 und einem Bandageriemen 3.
  • Das Strumpfelement 2 erstreckt sich von ungefähr dem Fussknöchel FK bis zu den Zehen Z und weist damit eine strumpfartige Ausbildung auf. Vorzugsweise ist die strumpfartige Ausbildung ähnlich einer herkömmlichen Socke beziehungsweise eines Strumpfes. Aus Herstellungsgründen weist dieses Strumpfelement 2 zwei Teile auf.
  • Das Strumpfelement 2 ist in mehrere Bereiche unterteilt.
  • Im Bereich der Zehen Z weist das Strumpfelement 2 Aufnahmen 4 für die jeweiligen Zehen Z, die in den Zeichnungen nicht näher dargestellt sind, auf. Von hier aus ausgehend erstreckt sich das Strumpfelement 2 über die Fusssohle FS beziehungsweise den Fussspann FSP über die Fussferse FF und dem Fussknöchel FK bis vorzugsweise hin zum Fussrist FR.
  • Das Strumpfelement 2 besteht überwiegend aus einem vorzugsweise einlagig verarbeiteten Spezialstoff 5, der die Eigenschaften aufweist, dünn ausgebildet zu sein, aber dennoch schnittfest und vorzugsweise elastisch zugleich zu sein. Vorzugsweise ist ein Spezialstoff 5, bestehend aus einer Mischung von Teflon und Baumwolle vorgesehen.
  • Insbesondere in den Bereichen des Fussknöchels FK und in Teilen des Fussspannes FSP sind leicht elastische, vorzugsweise zweischichtige Netzmaterialien 6 vorgesehen.
  • Diese Netzmaterialien 6 dienen dazu, dass das Strumpfelement 2 einfach angezogen werden kann, sofern der übrige Spezialstoff 5 nur eine geringe oder keine Dehnfähigkeit aufweist. Gerade im Bereich der Fussknöchel FK, aber auch im Bereich des Fussspannes FSP, ist beim Anziehen Elastizität gefordert, damit das Fussbekleidungsstück 1 von den Zehen Z bis hin zum Fussrist FR einfach übergestreift werden kann.
  • Das Strumpfelement 2 weist weiterhin die Eigenschaft auf, dass es zwar anliegend an dem Fuss ausgestaltet ist, jedoch aufgrund der, insbesondere beim Surfen und Laufen, auftretenden Scherkräfte, sehr leicht verrutschen kann.
  • Um dies zu verhindern, ist erfindungsgemäss ein Bandageriemen 3 vorgesehen. Der Bandageriemen 3 erstreckt sich von der Fusssohle FS über den Fussspann FSP bis hin zum Fussrist FR.
  • orzugsweise besteht dieser Bandageriemen 3 aus einem elastischen Band, beispielsweise einem Neoprenstoff und ist entsprechend der Form des Fusses angepasst. Somit dient der Bandageriemen 3 dazu, das Fussbekleidungsstück 1 am Fuss zu fixieren.
  • Damit ein einfaches Fixieren des Bandageriemens 3 möglich ist, ist am freien Ende des Bandageriemens 3 ein Klettverschluss 8 vorgesehen.
  • Wie in 2 in Unteransicht des Fussbekleidungsstückes 1 dargestellt, ist insbesondere in den Bereichen, in denen die Fusssohle FS in Kontakt mit einem Boden, einem Surfbrett oder Ähnlichem tritt, eine gummiartige Schicht 9 aufgebracht. Vorzugsweise ist diese gummiartige Schicht 9, wie sie auch in 1 an unterschiedlichen Stellen dargestellt ist, insbesondere im Bereich der Fussferse FF des Fussballens FB und des grossen Zehs FGZ angeordnet und vorzugsweise auch mit einem entsprechenden Profil ausgestattet. Das Profil soll zur wesentlich besseren Bodenhaftung führen und dass der, zwischen der auftretenden Fläche und der gummiartigen Schicht 9, entstehende Wasserfilm in das Profil eindringen kann und so die Kontaktfläche verbessert wird. Bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel unterscheidet sich das Profil der gummiartigen Schicht 9 von dem übrigen dadurch, dass es kreisförmig ausgestaltet ist. Dadurch ist ein einfacheres Verdrehen des Fusses in diesem 'Punkt' möglich.
  • In den übrigen Bereichen, die mit dem Boden in Kontakt kommen, insbesondere die übrigen Zehen Z und die Randausbildungen 10 des Bandageriemens 3, ist vorzugsweise eine dünne Gummischicht 11 aufgedruckt. Auch diese dünne Gummischicht 11 dient dazu, die Haftreibung zwischen dem Boden und dem Fuss zu verbessern.
  • Da nur wenige Bereiche der Fusssohle FS mit der gummiartigen Schicht 9 oder aber auch der dünnen Gummischicht 11 vorgesehen sind, bleibt das Barfussgefühl soweit erhalten.
  • Im Hinblick auf die Fertigung ist vorgesehen, das Fussbekleidungsstück 1, so wie es in 3 dargestellt ist, zweiteilig auszubilden und über eine Naht 12 miteinander unverlierbar zu verbinden.
  • 4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel des Strumpfelements 2. Es unterscheidet sich von dem gemäss 3 dadurch, dass im Bereich des Fussspanns FSP beziehungsweise der Naht 12 ein Netzmaterial 6 vorgesehen ist.
  • Das Netzmaterial 6 weist grundsätzlich die Eigenschaft auf, dass es Wasser durchlässt. Ferner weist es die Eigenschaft auf, dass es eine entsprechende Dehnfähigkeit aufweist. Zudem weist das Netzmaterial 6 eine definierte Dicke auf. Dadurch wird ein angenehmer Tragekomfort gewährleistet.
  • Der Bandageriemen 3 ist als langgestrecktes Element ausgebildet und weist vorwiegend einen schalartigen Charakter auf. Das eine freie Ende des Bandageriemens 3 ist fest im Bereich des Fussgewölbes FG der Fusssohle FS verbunden. Vorzugsweise ist der Bandageriemen 3, so wie es beispielhaft in 5A dargestellt ist, angenäht.
  • Für den Einstieg in das Fussbekleidungsstück 1 greift der Benutzer mit einer Hand an einer Zuglasche 13, sobald er diese über die Zehen und den Fussrist FR gezogen hat. Durch Ziehen in Pfeilrichtung 14 (5A) wird das Fussbekleidungsstück 1 über die Fussferse FF gezogen. Dabei dehnt sich das Netzmaterial 6 im Bereich des Fussknöchels FK.
  • Sobald das Fussbekleidungsstück 1 über den Fuss gezogen worden ist und sockenartig den Fuss umschliesst, wird gemäss 5A der Bandageriemen 3 mit der Hand unter dem Fussgewölbe FG hindurchgeführt und wie es in 5B gezeigt ist, über den Fussspann FS bis hin zum Fussrist FR, wie in 5C dargestellt, geführt. Wickelartig wird das weitere freie Ende um den Fussrist FR geführt bis das freie Ende über den Klettverschluss 8 an dem eigenen Bandageriemen 3 fixiert werden kann.
  • Aufgrund der Elastizität des Bandageriemens 3 entsteht eine entsprechende Fixierung des Fussbekleidungsstückes 1 an dem Fuss und es wird insbesondere verhindert, dass bei den auftretenden Scherkräften das Fussbekleidungsstück 1, insbesondere im Sohlenbereich hin- und herrutscht.
  • Eine optimale Fixierung ist somit gewährleistet.
  • 1
    Fussbekleidungsstück
    2
    Strumpfelement
    3
    Bandageriemen
    4
    Aufnahme
    5
    Spezialstoff
    6
    Netzmaterial
    8
    Klettverschluss
    9
    gummiartige Schicht
    10
    Randausbildung
    11
    dünne Schicht
    12
    Naht
    13
    Zuglasche
    14
    Pfeilrichtung
    FK
    Fussknöchel
    Z
    Zehe
    FS
    Fusssohle
    FF
    Fussferse
    FSP
    Fussspann
    FR
    Fussrist
    FB
    Fussballen
    FGZ
    grosser Zeh
    FG
    Fussgewölbe

Claims (8)

  1. Fussbekleidungsstück, insbesondere in der Ausbildung einer Socke oder eines Strumpfes, bestehend aus einem im wesentlichen ausgebildeten Strumpfelement, das zumindest teilweise den Fuss eines Menschen bedeckt sowie mindestens einem Sohlenelement, wobei Strumpf- und Sohlenelement einstückig verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Zehen (Z) das Strumpfelement (2) einzelne Aufnahmen (4) für die jeweiligen Zehen (Z) aufweist und im Bereich des Fussspanns (FS) ein sich über den medialen Vorfuss bis hin zum Fussrist (FR) sich erstreckender elastischer und fixierbarer Bandageriemen (3) erstreckt.
  2. Fussbekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine freie Ende des Bandageriemens (3) fest an dem Strumpfelement (2) angeordnet ist.
  3. Fussbekleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandageriemen (3) im Bereich des Fussgewölbes (FG) an dem Strumpfelement (2) unverlierbar angeordnet ist.
  4. Fussbekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Strumpfelement (2) aus einem dünnen einlagigen nicht elastischen Material besteht.
  5. Fussbekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Strumpfelement (2) Bereiche aufweist, die ein Netzmaterial (6), welches elastisch ist, umfassen.
  6. Fussbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sohlenelement ausschliesslich im Bereich der Fussferse (FF), des Fussballens (FB) und des grossen Zehs (FGZ) angeordnet ist.
  7. Fussbekleidungsstück anch einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Zehen (Z) eine dünne gummiartige Schicht (11) auf das Strumpfelement (2) aufgedruckt ist.
  8. Fussbekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Randausbildungen (10) des Bandageriemens (3) mit einer dünnen Schicht (11) bedruckt sind.
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