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DE202007017102U1 - Schraubstock, insbesondere Parallelschraubstock - Google Patents

Schraubstock, insbesondere Parallelschraubstock Download PDF

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DE202007017102U1 DE200720017102 DE202007017102U DE202007017102U1 DE 202007017102 U1 DE202007017102 U1 DE 202007017102U1 DE 200720017102 DE200720017102 DE 200720017102 DE 202007017102 U DE202007017102 U DE 202007017102U DE 202007017102 U1 DE202007017102 U1 DE 202007017102U1
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Abstract

Schraubstock, insbesondere Parallelschraubstock (1, 1') zum Festlegen eines Werkstücks (23, 38, 44) mit wenigstens einem Paar von miteinander wechselwirkenden Spannelementen (22, 25; 29, 28), die über eine Gewindespindel (9) relativ zueinander bewegbar sind, wobei eine erste und zweite Anschlagfläche (26, 27; 31, 32) des einen im Wesentlichen konkav ausgeführten Spannelementes (25; 28) einen Winkel α einschließen und zum Festlegen des Werkstücks mit jeweils zugeordneten, einen Winkel von (360°-α) umgebenden ersten und zweiten Außenflächen des anderen, im Wesentlichen konvex ausgebildeten Spannelements (22; 29) Wechselwirken, wobei die einander zugeordneten Außenflächen und Anschlagflächen (26, 27; 31, 32) jeweils parallel zueinander bewegt werden (a, b), dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22; 29) wenigstens teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schraubstock nach dem Oberbegriff der Ansprüche 1 und 15.
  • Derartige Schraubstöcke dienen der festen Aufnahme von dreidimensionalen Körpern wie Werkstücken, um an diesen Bearbeitungs- und/oder Messvorgänge durchzuführen. Dabei bestimmt die Art und das Material des aufzunehmenden Werkstücks die Ausführung von Spannbacken des Schraubstocks. So sind diese in ihrer Geometrie und in ihrer gegenseitigen Wechselwirkung für die Aufnahme von flächigen Gegenständen anders bemessen als für die Aufnahme von runden oder konischen Werkstücken.
  • Aus der DE 36 25 924 A1 ist eine als Handschraubstock ausgeführte Spannvorrichtung bekannt, die in einer Variante zwei Spannbacken mit zueinander parallelen Spannflächen aufweist. Daneben ist es möglich, den Handschraubstock als Gehrungsspannelement umzurüsten. Dies wird dadurch erreicht, dass Spannflächen der einen Spannbacke einen Winkel von 90° umgebend vorgesehen werden und die andere Spannbacke die Form eines rechtwinkligen Dreiecks aufweist, das mit seiner Spitze in Richtung auf die erste Spannbacke zu bewegt werden kann, wobei die jeweils einander zugeordneten Spannflächen der ersten und zweiten Spannbacken parallel zueinander bewegt werden. Mit weiteren Zusatzteilen kann bei diesem Handschraubstock auch eine seitliche Verschiebung der zweiten Spannbacke zur ersten Spannbacke erreicht werden, um abgewinkelte Werkstücke unterschiedlicher Wandstärken aufnehmen zu können. Die deutsche Offenlegungsschrift DE 199 36 453 A1 beschreibt eine weitere Spannvorrichtung zum Aufneh men von parallelen und winkligen Teilen, bei der zwei Spannbackenpaare drehbar gelagert sind. Zwar ermöglichen die genannten Schraubstöcke eine Festlegung von Werkstücken unterschiedlicher Formen, Durchmesser und Materialien. Jedoch ergeben sich Schwierigkeiten beim Festlegen von kleinen Teilen mit Durchmessern von weniger als fünf Millimetern.
  • Die deutsche Patentschrift DE 43 25 475 C2 offenbart einen metallenen aus einem festen Schlittenbett und einem darauf verschieblich angeordneten Schlitten gebildeten Schraubstock. Als Wendebacken ausgeführte Backen des Schraubstocks weisen an ihren Spannflächen unterschiedlich tiefe Aussparungen auf, die in unterschiedlichen Kombinationen zueinander eine Aufnahme von Werkstücken unterschiedlicher Dicke ermöglichen. Zusätzlich sind in die Spannflächen der Backen prismatische Aussparungen eingefräst, die ebenfalls unterschiedliche Tiefe beziehungsweise unterschiedliche Querschnitte haben und ebenfalls der Aufnahme und Festlegung von insbesondere runden Werkstücken dienen. Darüber hinaus ist der Schraubstock mit Wechselbacken ausrüstbar, die zum Halten von Gewindestiften oder Gewindeschäften unterschiedlicher Durchmesser durch Vorsehen von senkrecht zur Spannfläche verlaufenden und zu ihr offenen Längsaussparungen ausgebildet sind. Somit können von dem Schraubstock auch Schrauben und dgl. aufgenommen werden, ohne dass deren Gewinde beim Anziehen der Backen beschädigt werden. Dieser Schraubstock ist speziell zur Aufnahme von Elementen kleinen Durchmessers, insbesondere auch Gewindestiften, ausgebildet. Als Nachteil ergibt sich dabei jedoch dass jeweils den Durchmessern beziehungsweise den Gewindearten angepasste Backen benötigt werden und der Schraubstock jeweils umgerüstet werden muss, was zeitaufwändig und mit Kosten verbunden ist.
  • Der Erfindung stellt sich somit die Aufgabe, einen Schraubstock zu schaffen, der eine Aufnahme von Teilen beliebiger Querschnitte mit Durchmessern bis unter 1 mm ohne mechanische Verspannung, insbesondere ohne Beschädigung an deren Außenflächen ermöglicht.
  • Die Aufgabe wird ausgehend von den Merkmalen des Oberbegriffs des Ansprüche 1 und 15 mit den kennzeichnenden Merkmalen dieser Ansprüche erreicht.
  • Die Erfindung sieht einen insbesondere als Parallelschraubstock ausgeführten Schraubstock zum Festlegen eines Werkstücks mit wenigstens einem Paar von miteinander wechselwirkenden Spannelementen vor, die über eine Gewindespindel relativ zueinander bewegbar sind, wobei eine erste und zweite Anschlagfläche des einen im Wesentlichen konkav ausgeführten Spannelementes einen Winkel α einschließen und zum Festlegen des Werkstücks mit jeweils zugeordneten, einen Winkel von (360°-α) umgebenden ersten und zweiten Außenflächen des anderen, im Wesentlichen konvex ausgebildeten Spannelements Wechselwirken, wobei die einander zugeordneten Außenflächen und Anschlagflächen jeweils parallel zueinander bewegt werden. Der Schraubstock zeichnet sich dadurch aus, dass das andere Spannelement wenigstens teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist.
  • Ferner sieht die Erfindung einen insbesondere als Parallelschraubstock ausgeführten Schraubstock zum Festlegen eines Werkstücks mit wenigstens zwei miteinander wechselwirkenden Spannelementen vor, von denen eines erstes stationär an dem Schraubstock vorgesehen ist und ein zweites an einem über eine Gewindespindel relativ zu dem ersten bewegbaren Schlitten angebracht ist, wobei das erste Spannelement und das zweite Spannelement einen Aufnahmeraum mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt aufspannen und das Werkstück. Dabei ist das erste Spannelement stabartig ausgebildet und das zweite Spannelement umfasst zwei stabartige, in einem rechten Winkel zu einer Bewegungsrichtung des Schlittens voneinander beabstandet vorgesehene Elemente.
  • Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, Elemente wie insbesondere Stäbe, Wellen oder dreidimensionale Elementen aus leicht verformbaren Materialien präzise und reproduzierbar aufzunehmen. Dies erlaubt einen Einsatz des Schraubstocks sowohl zur Bearbeitung kleiner empfindlicher Teile als auch den Einsatz zu messtechnischen Zwecken. Der Vorteil liegt auch darin, dass die erfindungsgemäßen Spannelemente stufenlos genau zueinander positioniert werden können.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Das andere Spannelement kann zumindest teilweise aus einem gummiartigen Material oder aus Kunststoff gebildet sein. Dadurch ist es insbesondere möglich, Präzisionswerkzeuge wie etwa kleine, in der Uhrenindustrie verwendete Wellen oder Teile aus Elektronikindustrie ohne Beeinträchtigung in dem erfindungsgemäßen Schraubstock festzulegen. Bevorzugt ist ein an dem anderen Spannelement vorgesehener, von den ersten und zweiten Außenflächen umgebener Spannabschnitt, welcher der Festlegung des Werkstücks dient, aus dem elastischen Material gebildet. Insbesondere durch das elastische Spannelement ist ferner die Festlegung von Spritzgussteilen aus Kunststoff oder auch kleinen Teilen von Einspritzdüsen und dgl. möglich.
  • Das andere Spannelement kann einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen, wobei der Spannabschnitt dann von der kleinen Trapezgrundseite gebildet wird. Es ist auch denkbar, das andere Spannelement in Form eines gleichseitigen Prismas auszubilden. Dann wird der Spannabschnitt von einer Schnittlinie zweier Prismenseiten gebildet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist das eine Spannelement stationär an dem Schraubstock vorgesehen und das andere Spannelement befindet sich an einem über die Gewindespindel bewegbaren Schlitten. Bevorzugt weist der Schlitten Mittel zur stabilen Aufnahme von Werkstücken auf. Die Mittel können etwa als sich kreuzende Nuten an einer Oberseite eines Oberteils des Schlittens ausgeführt sein. Ebenso können die Mittel zur stabilen Aufnahme auch wenigstens eine Klemmeinrichtung zur Festlegung von Werkstücken umfassen. Mit Vorteil ist der Schlitten so als Positioniereinrichtung ausgebildet, mit der Werkstücke reproduzierbar und äußerst positionsgenau an vorgebbare Positionen zum Messen und/oder zu Bearbeitungsvorgängen gebracht werden können.
  • In einer Ausführungsform weist der erfindungsgemäße Schraubstock zusätzlich eine einer Festlegung eines Gegenstands dienende Aufnahmeeinrichtung, die den Gegenstand umgebend aufnehmen kann. Die Aufnahmeeinrichtung kann aber auch derart ausgebildet sein, dass sie einen hohlkörperartigen Gegenstand durch teilweises Eindringen in dessen Hohlraum aufnimmt. Bevorzugt ist die Aufnahmeeinrichtung aus drei Stäben gebildet, die einen Aufnahmeraum mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt aufspannen. Dabei ist einer der Stäbe stationär an dem Schraubstock vorgesehen ist und die zwei weiteren sind an dem Schlitten senkrecht zu dessen Bewegungsrichtung beabstandet angeordnet.
  • Der erfindungsgemäße Schraubstock kann auch zwei Paare von miteinander wechselwirkenden Spannelementen aufweisen. Dann kann bei dem einen Paar das andere Spannelement einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen, wohingegen das andere Spannelement des zweiten Paars in Form eines gleichseitigen Prismas ausgebildet sein. Es versteht sich, dass der erfindungsgemäße Schraubstock auch zwei identische Spannelementpaare aufweisen kann.
  • Besonders bevorzugt können die beiden Spannelementpaare um einen Winkel von vorzugsweise 90° gegeneinander gedreht vorgesehen sein. Dadurch ergibt sich als Vorteil eine hohe Variabilität des Schraubstocks hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten und der Art der festzuklemmenden Werkstücke.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Zusammenhang mit den angefügten, in unterschiedlichen Maßstäben gehaltenen Zeichnungen an mehreren Ausführungsbeispielen beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 2 eine zweite Ausführungsform in einer Explosionsansicht und
  • 3a und 3b jeweils stark vereinfacht eine Festlegung eines Gegenstands an der zweiten Ausführungsform an Hand einer Teilansicht von oben.
  • Ein in 1 insgesamt mit 1 bezeichneter Schraubstock besteht aus einem Schlittenbett 2, das in Längsrichtung von zwei feststehenden Anschlagteilen 3, 4 umgeben ist. Die Anschlagteile 3 und 4 sind mit Hilfe von durch Bohrungen 5, 6 eingeführten Schrauben (nicht gezeigt) fest mit dem Schlittenbett 2 verbunden. Von dem Schlittenbett 2 wird ein Schlitten 7 entlang der Längsachse 8 beweglich aufgenommen. Eine Bewegung des Schlittens 7 in Richtung der Pfeile a bzw. b wird über eine in dem Anschlagteil 4 drehbar gelagerte und an dem Schlitten 7 befestigte Gewindespindel 9 durch eine Betätigung eines aus einer Stirnseite 4a des Anschlagteils 4 herausragenden Griffstücks 10 erreicht. Der Schlitten 7 besteht aus einem im Wesentlichen quaderförmigen Oberteil 12, in dessen Oberseite 12c sich kreuzende Nuten 13, 14 eingebracht sind. In dem Schnittpunkt der sich kreuzenden Nuten 13, 14 kann beispielsweise ein runder Gegenstand wie in 1 in Form einer Kugel 15 gezeigt aufgenommen und mit dem Schlitten 7 an eine bestimmte Position gebracht werden. Die Anschlagteile 3, 4 und der Schlitten 7 sind aus nichtrostendem gehärteten Stahl und können vorzugsweise eloxiert sein.
  • Unterhalb des Oberteils 12 schließt sich ein Führungsteil 16 an, mit dessen Hilfe der Schlitten 7 in dem Schlittenbett 12 geführt wird. Von einer Unterseite 12d des Oberteils 12 gehen erste Führungsflächen 17 des Führungsteils 16 rechtwinklig ab. Die ersten Führungsflächen 17 laufen zur Unterseite 16d des Führungsteils 16 einen Schwalbenschwanz bildend in zweite, nach außen abgewinkelte Führungsflächen 18 aus (2). Das Schlittenbett 2 weist eine zu einer oberen Längsseite 2c offene, der Aufnahme des Führungsteils 16 des Schlittens 7 dienende Längsnut 19 auf. Die Längsnut 19 weist den Führungsflächen 17, 18 des Schlittens 7 entsprechende Füh rungsflächen 20, 21 auf. An einer Stirnseite 7a des Schlittens 7 sind über dessen ganze Breite zwei Spannelemente 22 mit im Wesentlichen trapezförmigem Querschnitt angebracht. Die Spannelemente 22 Wechselwirken zum Festlegen eines Gegenstandes 23 mit einem zweiten, von einer Stirnfläche 4b in das Anschlagteil 4 eingebrachten prismenförmigen Ausnehmung.
  • Die Festlegung des Gegenstandes 23 erfolgt seitens des ersten Spannelementes 22 mit einer kleinen Trapezgrundseite 22a und seitens des als Ausnehmung 25 ausgeführten zweiten Spannelementes über einen Winkel α (1) einschließende Anschlagflächen 26 und 27. Die Spannelemente 22 sind erfindungsgemäß aus einem im Vergleich zu demjenigen des feststehenden Anschlagteils 4 weicheren Material, vorzugsweise Gummi wie Hartgummi oder Silikongummi oder auch einem Kunststoff gebildet. Bevorzugt bestehen die Spannelemente aus unter der Marke Hostaform® vertriebenen Polyoxymethylen. Dadurch wird erreicht, dass beim Festlegen des Gegenstands 23 eine zu einer plastischen Verformung des Gegenstandes 23 führende Verspannung vermieden wird. Ferner wird beim Festlegen des Gegenstandes 23 eine Beschädigung dessen Oberfläche vermieden. Denn das Spannelement 23 weist eine entsprechende Elastizität auf, die durch eine geringfügige Verformung des Spannelementes 22 bei dem Festlegen des Gegenstands 23 auftretende Kräfte aufnimmt. Der Gegenstand 23 ist gemäß 1 somit dreiseitig an Anschlagflächen 25, 26 und der kleinen Trapezgrundseite 22a festgelegt.
  • Der Schraubstock 1 weist in bevorzugter in 1 gezeigter Ausführung ein weiteres Paar von Spannelementen auf. Ein Spannelement davon besteht aus einer an einer Stirnseite 3a in das Anschlagteil 3 angebrachten und dazu offenen Ausnehmung 28. Das zweite Spannelement wird von einem an einer der Schlittenstirnseite 7a gegenüberliegenden Schlittenstirnseite 7b vorstehenden prismatischen Spannelement 29 gebildet. Besonders bevorzugt sind das prismatische Spannelement 29 und die dreieckförmige Ausnehmung 28 zu den Spannelementen 22 und der Ausnehmung 25 um 90° verdreht vorgesehen (siehe 1 u. 2). Das prismatische Spannelement 29 ist ebenso wie die Spannelemente 22 aus einem im Vergleich zu demjenigen des Anschlagteils 3 weicheren Material gebildet. Mit dem zweiten Spannelementpaar 28, 29 aus dreieckfömiger Ausnehmung 28 und prismatischem Spannelement 29 wird eine Festlegung eines Gegenstandes etwa eines Stabes oder einer Welle oder einem Schraubenschaft an Anschlagflächen 31, 32 und einer Kante 33 des prismenförmigen Spannelementes 29 erreicht. Aufgrund der Abmessung der Kante 33 des prismatischen Spannelementes 29 kann mit diesem zweiten Spannelementpaar ein Gegenstand mit Abmessungen bis in den Sub-Millimeterbereich verformungs- und beschädigungsfrei erreicht werden.
  • Bei der zweiten in 2 dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung befindet sich zwischen dem Anschlagteil 3 und dem Schlittenbett 2 ein im Wesentlichen U-förmiges Abstandselement 35. Von einer in einer Montageposition dem Anschlagteil 3 zugewandten Stirnseite 35b ist in das Abstandselement 35 eine zu dieser Seite offene Aussparung 36 eingebracht. Die Aussparung 36 wird zu der der Stirnseite 35b gegenüberliegenden Stirnseite 35a hin entlang der Stirnseite 35a teilweise von einem dünnen Wandabschnitt 37 begrenzt. Der mittig in dem Abstandselement 35 vorgesehene Wandabschnitt 37 ist von der Unterseite 35d nur soweit zur Oberseite 35a geführt, dass er im zusammengesetzten Zustand des Abstandselements 35 an dem Schlittenbett 2 mit dem Nutboden 19c fluchtet. Durch das Einbringen des Abstandselementes 35 zwischen Schlittenbett 2 und Anschlagsteil 3 ist es möglich (2), die Höhe des Schraubstocks 1' bei weitem überschreitende Gegenstände wie eine hier vereinfacht dargestellte Welle 38 festzulegen.
  • Die in 2 gezeigte Ausführungsform 1' des erfindungsgemäßen Schraubstocks weist Haltestäbe 39 auf, die in von der Oberseite 7a des Schlittens 7 eingebrachte Gewindebohrungen 40 eingeführt, vorzugsweise eingedreht sind. Die Gewindebohrungen 40 sind an der dem Anschlagelement 4 gegenüberliegenden Seite des Schlittens 7 so vorgesehen, dass die von ihnen aufgenommenen Haltestäbe 39 mit einem weiteren in eine von einer Oberseite 4c in eine entsprechende Gewindebohrung 40 im Anschlagteil 4 eingebrachten weiteren Haltestab 41 Eckpunkte eines Dreiecks festlegen. Durch eine Bewegung des Schlittens 7 relativ zu dem Anschlagteil 4 können die Haltestäbe 39 zu dem Haltestab 41 stufenlos beabstandet positioniert werden.
  • In einem oberen Abschnitt weisen die Haltestäbe 39, 41 O-Ringe 42 auf. Diese von oben über die Haltestäbe 39, 41 gezogenen O-Ringe 42 sind bevorzugt aus Gummi. Erfindungsgemäß kann nun wie in 3a vereinfacht gezeigt, ein von dem Schraubstock 1' festzulegender Gegenstand 44 zwischen den O-Ringen 42 der Haltestäbe 40, 41 beschädigungs- und spannungsfrei aufgenommen werden. Erfindungsgemäß kann nach 3b auch ein rohrförmiger Gegenstand 46 an dem Schraubstock 1' die Haltestäbe 39, 41 umgeben und an ihnen jeweils über deren O-Ringe 42 festgelegt aufgenommen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, die in vielfacher Art und Weise abgewandelt werden können, ohne von dem durch die angehängten Schutzansprüche festgelegten Schutzumfang abzuweichen. So kann zwischen dem Schlittenbett 2 und dem Anschlagteil 4 ebenfalls ein dem Abstandselement 35 entsprechendes Element vorgesehen werden. Dieses kann in seinen Abmessungen so beschaffen sein, dass ein länglicher Gegenstand mit einem im Vergleich zu demjenigen des dargestellten Gegenstands 38 deutlich größeren Durchmesser aufgenommen werden kann. Anstelle der beiden Spannelemente 22 kann auch ein über die gesamte Breite des Schlittens 7 durchgehendes Spannelement vorgesehen sein. Denkbar ist auch, lediglich eines der Spannelemente 22 die Längsachse des Schraubstocks umgebend Spannelement an dem Schlitten 7 vorzusehen.
  • Es versteht sich, dass der Schlitten weitere Haltestäbe 39 an seiner dem Anschlagteil 3 zugerichteten Seite aufweisen kann. Die ebenfalls gemeinsam mit einem weiteren im Anschlagteil 3 vorgesehenen entsprechenden Haltestab einer Aufnahme von hohlkörperartigen Gegenständen wie in 3b gezeigt als auch zur Aufnahme von runden Gegenständen aus Vollmaterial wie in 3a gezeigt dienen können. Die an der Oberseite 12c des Oberteils 12 des Schlittens 7 eingebrachten Ausnehmungen 13, 14 können auch anders als in 1, 2 gezeigt, etwa mit runden Begrenzungsflächen oder mit viereckigem Querschnitt ausgeführt sein. Es versteht sich, dass an der Unterseite 1d, 1d' der erfindungsgemäßen Schraubstöcke 1, 1' einer Befestigung mit einer Werkbank oder einer Aufnahme einschließlich eines Aufnahmetisches von Bearbeitungs- und Messvorrichtungen dienende Befestigungselemente vorgesehen sein können.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, das ein erfindungsgemäßer Schraubstock zwei Spannelementpaare aufweist, die anders als gezeigt, nicht gegeneinander verdreht sind. Ebenso ist es im Rahmen der Erfindung inbegriffen, dass jeweils anstelle der Spannelemente 22 ebenso prismatische Spannelemente 29 vorgesehen sein können wie auch das prismatische Spannelement 29 durch ein Spannelement 22 ersetzt sein kann.

Claims (17)

  1. Schraubstock, insbesondere Parallelschraubstock (1, 1') zum Festlegen eines Werkstücks (23, 38, 44) mit wenigstens einem Paar von miteinander wechselwirkenden Spannelementen (22, 25; 29, 28), die über eine Gewindespindel (9) relativ zueinander bewegbar sind, wobei eine erste und zweite Anschlagfläche (26, 27; 31, 32) des einen im Wesentlichen konkav ausgeführten Spannelementes (25; 28) einen Winkel α einschließen und zum Festlegen des Werkstücks mit jeweils zugeordneten, einen Winkel von (360°-α) umgebenden ersten und zweiten Außenflächen des anderen, im Wesentlichen konvex ausgebildeten Spannelements (22; 29) Wechselwirken, wobei die einander zugeordneten Außenflächen und Anschlagflächen (26, 27; 31, 32) jeweils parallel zueinander bewegt werden (a, b), dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22; 29) wenigstens teilweise aus einem elastischen Material gebildet ist.
  2. Schraubstock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22; 29) aus einem gummiartigen Material gebildet ist.
  3. Schraubstock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22; 29) aus einem Kunststoff gebildet ist.
  4. Schraubstock nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch eine einer Festlegung eines Gegenstands (44) dienende Aufnahmeeinrichtung (39, 41), die den Gegenstand (44) umgebend an dem Schraubstock festlegt.
  5. Schraubstock nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (39, 41) derart ausgebildet ist, dass sie einen hohlkörperartigen Gegenstand (46) durch teilweises Eindringen in dessen Hohlraum aufnimmt.
  6. Schraubstock nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Spannelement (25; 28) stationär ist und das andere Spannelement (22; 29) an einem über die Gewindespindel (9) bewegbaren Schlitten (7) vorgesehen ist.
  7. Schraubstock nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (7) Mittel zur stabilen Aufnahme von Werkstücken aufweist.
  8. Schraubstock nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel als sich kreuzende Nuten (13, 14) an einer Oberseite (12c) eines Oberteils (12) des Schlittens (7) umfassen.
  9. Schraubstock nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel Klemmeinrichtungen zur Festlegung von Werkstücken umfassen.
  10. Schraubstock nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22; 29) einen der Festlegung des Werkstücks (23; 38) dienenden Spannabschnitt (22a; 33) aufweist, der von den ersten und zweiten Außenflächen umgeben wird.
  11. Schraubstock nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (22) einen trapezförmigen Querschnitt aufweist und der Spannabschnitt (22a) von der kleinen Trapezgrundseite (22a) gebildet wird.
  12. Schraubstock nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das andere Spannelement (29) in Form eines gleichseitigen Prismas ausgebildet ist und der Spannabschnitt (33) von einer Schnittlinie zweier Prismenseiten gebildet wird.
  13. Schraubstock nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch ein weiteres, insbesondere das in Anspruch 12 definierte Spannelement (29) umfassendes Paar (29, 28) von miteinander wechselwirkenden Spannelementen.
  14. Schraubstock nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Paar (29, 28) von miteinander wechselwirkenden Spannelementen gegenüber dem wenigstens einen Paar (22, 25) von miteinander wechselwirkenden Spannelementen um einen Winkel gedreht vorgesehen ist.
  15. Schraubstock, insbesondere Parallelschraubstock (1, 1') zum Festlegen eines Werkstücks mit wenigstens zwei miteinander wechselwirkenden Spannelementen (39, 41), von denen ein erstes (41) stationär an dem Schraubstock (1, 1') vorgesehen ist und ein zweites an einem über eine Gewindespindel (9) relativ zu dem ersten (41) bewegbaren Schlitten (7) angebracht ist, wo bei das erste Spannelement (41) und das zweite Spannelement einen Aufnahmeraum zur Festlegung des Werkstücks mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt aufspannen, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Spannelement (41) stabartig ausgebildet ist und das zweite Spannelement zwei stabartige, in einem rechten Winkel zu einer Bewegungsrichtung (a, b) des Schlittens (7) voneinander beabstandet vorgesehene Elemente (39) umfasst.
  16. Schraubstock nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenfläche wenigtens eines der stabartigen Elemente (41) zumindest teilweise mit einem elastischen Material umgeben ist.
  17. Schraubstock nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (7) Mittel zur stabilen Aufnahme (13, 14) von Werkstücken aufweist.
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