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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Eierträger für ein Kältegerät, aufweisend einen Halter
mit mindestens einer Aufnahme für
mindestens ein Ei und ein Standmittel zum Abstellen des Halters
auf einem Boden.
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Aus
der
WO 2005/054764
A1 ist ein Eierträger
für ein
Kältegerät bekannt.
Der Eierträger
weist eine Trägerplatte
auf, in der eine Mehrzahl von Aufnahmen für jeweils ein Ei vorgesehen
sind. Die Aufnahmen werden von Öffnungen
in der Trägerplatte gebildet.
Entlang eines Umfangs der Trägerplatte
erstreckt sich eine in mehrere Wandabschnitte aufgeteilte umlaufende
Wand, die ein Standmittel für
die Trägerplatte
bildet. Die mehreren Wandabschnitte erstrecken sich ausgehend von
der Trägerplatte
senkrecht nach unten, so dass durch die Wandabschnitte Standfüße gebildet
werden, welche die Trägerplatte in
einem Abstand von einem abzustellenden Eierfachboden halten. Der
Eierträger
weist eine hinsichtlich zweier senkrecht zueinander entlang der
Mittellinien der Trägerplatte
verlaufender Symmetrielinien jeweils eine spiegelsymmetrische Kontur
auf. Die Breite von Eierträgern
ist üblicherweise
an die Tiefe eines Türabstellers
bzw. des Eierfachbodens eines Kältegerätes angepasst,
für den
er vorgesehen ist, d.h. die Eierträger fügen sich mit geringem Spiel
zwischen zwei Seitenwänden
ein, welche den Eierfachboden begrenzen. Nur eine solch doppelte
spiegelsymmetrische Gestalt des Eierträgers ermöglicht es, den Eierträger entweder
in einer ersten Lage oder in einer zweiten Lage, die zur ersten
Lage um 180° in der
Ebene der Trägerplatte
gedreht ist, in einen Eierfachboden eines Kältegerätes einzusetzen. Üblicherweise
sind die Eierträger
deshalb im Wesentlichen rechteckig ausgebildet, so dass sie sich
zwischen zwei geraden, parallel zueinander in einem Abstand voneinander
verlaufenden Seitenwänden
in den Türabsteller
einfügen.
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Im
Allgemeinen können
dadurch nur zwei identische, rechteckige Eierträger nebeneinander in den Türabsteller
eingesetzt werden. Die beiden Seitenwände können durch eine schürzenartige
Stirnwand des Türabstellers
und einer Innenwand einer Kältegerätetür gebildet
werden. Mitunter kann jedoch die Innenwand der Kältegerätetür durch ihre parallele Anordnung
zu einer Außenwand
einer bombierten Kältegerätetür einen
bogenförmigen
Verlauf aufweisen. Sollen sich die Eierträger nun wiederum unter geringem
Spiel zwischen der schürzenartigen
Stirnwand des Türabstellers
und der nun bogenförmig verlau fenden
Innenwand der Kältegerätetür einfügen, so
werden zwei nebeneinander eingesetzte Eierträger mit voneinander abweichenden
Konturen benötigt.
Nach dem Stand der Technik bedeutet dies, dass zwei verschiedene
Eierträger
vorgesehen werden müssen,
da die Eierträger
aufgrund der unterschiedlichen bogenförmigen Konturen nicht mehr
in einer ersten Lage und in einer zweiten, zur ersten Lage um 180° in der Ebene
der Trägerplatte
gedrehten Lage in einen Eierfachboden eines Kältegerätes eingesetzt werden können.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Eierträger bereitzustellen, der auch
ohne eine spiegelsymmetrische Kontur aufweisen zu müssen, derart
ausgebildet ist, dass zwei baugleiche Eierträger nebeneinander in einen
Türabsteller
passgenau eingesetzt werden können.
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Die
Aufgabe wird durch ein Kältegerät mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Lösung hat
insbesondere den Vorteil, dass es nicht mehr notwendig ist, den
Eierträger spiegelsymmetrisch,
d.h. auf beiden Seiten einer gedachten Mittellinie gleich auszubilden.
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Indem
das Standmittel zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten
Lage und in einer zweiten, gewendeten Lage ausgebildet ist, entfällt das
Erfordernis den Eierträger
spiegelsymmetrisch ausbilden zu müssen, um baugleiche Eierträger nebeneinander
in einen Türabsteller
einsetzen zu können.
Mit den erfindungsgemäßen Lösungen ergibt sich
eine größere gestalterische
Freiheit für
die Ausbildung der Eierträger.
Dabei kann weiterhin eine kostengünstige Herstellung beibehalten
werden, da die Teilevielfalt nicht erhöht werden muss. Trotz einer erweiterten
gestalterischen Freiheit, kann weiterhin mit einer einzigen Bauform
des Eierträgers
ausgekommen werden.
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Das
Standmittel kann zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer
ersten horizontalen Lage und in einer zweiten, um 180° gewendeten
horizontalen Lage ausgebildet sein. Die bekannten Eierträger können derart
ausgebildet sein, dass ein zweiter Eierträger durch Drehen des Eierträgers um
180° um eine
zur Ebene des Halters senkrechten Drehachse neben einem ersten Eierträger positioniert
werden kann. Die Erfindung sieht nun im Gegensatz zum Stand der
Technik vor, den Eierträger
nicht um eine zur Ebene des Halters senkrechten Drehachse zu drehen,
sondern um eine zur Ebene des Halters parallel ver laufende Drehachse
zu wenden. Der erfindungsgemäße Eierträger ist
folglich derart ausgestaltet, dass ein zweiter Eierträger durch
Wenden, beispielsweise analog dem Umschlagen einer Buchseite, neben
einem ersten baugleichen Eierträger
positioniert werden kann.
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Der
Halter kann eine Trägerplatte
mit Öffnungen
sein und das Standmittel kann ausgebildet sein, die Trägerplatte
sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in einem Abstand
vom Boden zu halten. Der Halter könnte zwei Rinnen zum Halten
von Eiern in liegenden Positionen aufweisen, ähnlich wie in
WO 2005/045336 A1 offenbart.
Dabei müssten
jedoch die dort gezeigten zwei parallel verlaufenden Rinnen in entgegengesetzte
Richtungen weisen, so dass sich im Querschnitt die beiden Rinnen
S-förmig gestalten.
Vorzugsweise ist jedoch der Halter zum Halten von Eiern in stehenden
Positionen ausgebildet. Dazu weist der Halter eine Trägerplatte
mit Öffnungen
auf, analog wie in
WO
2005/054764 A1 offenbart. Erfindungsgemäß und im Gegensatz zu diesem
Stand der Technik soll die Trägerplatte
so positioniert sein, dass die Trägerplatte sowohl in der ersten,
als auch in der zweiten Lage in einem Abstand vom Boden gehalten
wird. So ist es möglich,
dass auch nach einem erfindungsgemäßen Wenden des Eierträgers ein
ausreichender Zwischenraum zwischen Trägerplatte und Boden verbleibt,
so dass stehende Eier zuverlässig
durch die Öffnungen
gehalten werden. In einer gewendeten Lage wäre ein Eierträger nach
der
WO 2005/054764
A1 nicht mehr in der Lage die Eier in den Öffnungen
zu halten, da die Trägerplatte
unmittelbar auf dem Boden aufliegen würde, und die Eier nicht in
die Öffnungen
eindringen können
und folglich haltlos umherrollen würden.
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Das
Standmittel kann ausgebildet sein, die Trägerplatte sowohl in der ersten,
als auch in der zweiten Lage in demselben Abstand vom Boden zu halten.
Anderes ausgedrückt
ist erfindungsgemäß vorgesehen,
die Trägerplatte
in einer mittleren Höhe des
Standmittels vorzusehen, so dass sowohl in seiner ursprünglichen
Lage, als auch in einer gewendeten Lage des Eierträgers die
Trägeplatte
gleich weit entfernt von dem Boden positioniert ist. Folglich ist
sichergestellt, dass identische Bedingungen für das Halten der Eier in den Öffnungen
der Trägerplatte
in der ursprünglichen
und der gewendeten Lage herrschen.
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In
den genannten Varianten kann das Standmittel von beabstandeten Standfüßen gebildet
werden, die von der Trägerplatte
ausgehend sich jeweils in entgegen gesetzte Richtungen von dieser
weg erstrecken. Das Standmittel kann durch unterschiedliche Arten
von Abstandsmittel oder Standfüßen gebildet
werden, soweit sie ermöglichen
die Trägerplatte in
einer definierten Lage vom Boden zu halten. Um die Trägerplatte
sowohl in einer ursprünglichen
als auch in einer gewendeten Lage in einem Abstand vom Boden tragen
zu können,
sollen sich die Abstandsmittel oder Standfüßen in entgegengesetzte Richtungen
von der Trägerplatte
weg erstrecken. Dies bedeutet, dass ein Teil der Standfüße sich
gegen den Boden abstützen
und die sich entgegengesetzt erstreckenden Standfüße nach
oben hervorstehen. In der gewendeten Lage stützen sich die bisher nach oben
hervorstehenden Standfüße gegen
den Boden ab und die bisher sich gegen den Boden abstützenden
Standfüße stehen
nach oben hervor.
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Dabei
können
die Standfüße von zwei
gegenüberliegenden
Seitenwänden
gebildet werden, die sich der Kontur der Trägerplatte folgend entlang der
Längskanten
der Trägerplatte
und senkrecht zu dieser erstrecken. Außer einer einzigen umlaufenden Seitenwand
können
auch zwei voneinander getrennte Seitenwände vorgesehen sein, die insbesondere gegenüberliegend
angeordnet sein können.
Die gegenüberliegenden
Seitenwände
können
mit einer Unterkante über
ihre vollständigen
Längserstreckungen
auf dem Boden aufliegen. Alternativ können an den Unterkanten der
Seitenwände
auf Vorsprünge ausgebildet
sein. Dabei liegen nur die Vorsprünge auf dem Boden auch und
die sonstigen Unterkanten der Seitenwände verlaufen in einem Abstand
zum Boden. Es kann jede Seitenwand auch in mehrere Seitenwandabschnitte
unterteilt sein, so dass nur Abschnitte von Unterkanten auf dem
Boden aufliegen. In allen Varianten kann die Außenkontur des Eierträgers im
wesentlichen von den Längskanten
der Trägerplatte
bestimmt sein, wobei die Seitenwände
insbesondere mit gleich bleibender Wandstärke, der Kontur der Längskanten
der Trägerplatte
folgend, sich entlang dieser erstrecken. Die Seitenwände können einteilig
mit der Trägerplatte
ausgebildet sein und insbesondere im Kunststoffspritzgußverfahren zusammen
mit der Trägerplatte
hergestellt sein. Der Eierhalter kann insbesondere aus transparentem Kunststoff
hergestellt sein. Eine transparente Ausbildung kann es dem Benutzter
ermöglichen,
die Funktion der Wendbarkeit des Eierträgers leicht zu erkennen.
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Die
erfindungsgemäße Wendbarkeit
des Eierhalters erlaubt es, einen Eierträger derselben Bauform an zwei
unterschiedlich konturierten Positionen zweier zueinander spiegelsymmetrischer
Formen eines Türabstellers
einzupassen. Dies kann beispielsweise schon dann der Fall sein,
wenn an zwei gegenüberliegenden
türseitigen
Enden des Türabstel lers
in den Türabsteller
hineinreichende Einbuchtungen bspw. für Halteabschnitte, die den
Türabsteller
an der Kältegerätetür halten,
vorhanden sind. Sollen nun zwei Eierträger nebeneinander in den Türabsteller eingesetzt
werden, so muss der linke Eierhalter von oben betrachtet an seiner
linken oberen Ecke eine Aussparung aufweisen. Andererseits muss
dann aber der rechte Eierträger
an seiner von oben betrachtet rechten oberen Ecke eine Aussparung
aufweisen. Es kann also als zweiter Eierträger in bekannter Ausgestaltung
kein Eierträger
gleicher Bauform eingesetzt werden. Vielmehr wäre ein gesonderter Eierträger mit
anders positionierter Aussparung bereit zu stellen. Durch die erfindungsgemäße Wendbarkeit
des Eierträgers
kann ein Eierträger
mit einer linken oberen Aussparung gewendet werden, so dass ein
Eierträger
mit rechter oberer Aussparung entsteht. Im Ergebnis können zwei
Eierträger
der selben Bauform in den Türabsteller
eingesetzt werden. Außer
einer Aussparung an einer Ecke des Eierträgers kann der Eierträger auch
andere Konturabweichungen aufweisen.
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Mindestens
eine der gegenüberliegenden Seitenwände kann
bogenförmig
gekrümmt
ausgebildet sein. So eröffnet
sich die Möglichkeit
dem Eierträger
verschiedenartige Formen zu geben, die insbesondere auch nach Designaspekten
ausgewählt
werden können.
Dabei kann das Design freier gewählt werden,
ohne dass sich dies nachteilig auf eine kostengünstige Herstellung auswirkt.
Es kann weiterhin ein Eierträger
mit einer einzigen Bauform für
beide Einsetzpositionen in den Türabsteller
ausreichen. Es muss kein zweiter in seiner Form unterschiedlicher Eierträger hergestellt
werden. So entfällt
neben der Erhöhung
der Teilevielfalt auch die Notwendigkeit gesonderte Werkzeuge z.B.
für eine
unterscheidende Spritzgießform
anzufertigen. Eine spezielle Anforderung kann darin bestehen, dass
bei Kältegeräten, die eine
bombierte Tür
aufweisen, sich die gewölbte Form
auch an der Innenwand der Tür
fortsetzt. Wenn die Eierträger
zwischen dieser Innenwand und einer Frontschürze des Türabstellers passgenau eingefügt werden
sollen, so sollte zumindest eine, vorzugsweise die der Innenwand
zugewandte Seitenwand des Eierträgers
eine zur Innenwand der Tür
korrespondierend gewölbte
Form aufweisen. Alternativ oder ergänzend kann auch die Frontschürze des
Türabstellers
gewölbt
ausgebildet sein. Dann kann der Eierträger an zwei gegenüberliegenden
Seitenwänden
bogenförmig
gekrümmt
ausgebildet sein. Die gegenüberliegenden
Seitenwände
können
deshalb insbesondere beide bogenförmig mit unterschiedlichen Krümmungen
ausgebildet sein. Es verbleiben dabei keine Zwischenräume zwischen
dem Eierträger
und der Innenwand der Tür,
sondern der gesamte Raum des Türabstellers
kann für
den Eierträger
genutzt werden. Im Ergebnis kann der Eierträger größer gestaltet werden, wodurch
beispielsweise statt bisher üblicher
sechs Öffnungen
für sechs
Eier nun bei vergleichbarem Platzangebot sieben Öffnungen für sieben Eier vorgesehen werden
können.
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Alternativ
kann die eine Seitenwand bogenförmig
gekrümmt
und die andere Seitenwand gerade ausgebildet sein. Dies ist dann
sinnvoll wenn entweder die Innenwand der Tür bombiert ist und die Frontschürze des
Türabstellers
gerade ausgebildet ist oder die Innenwand der Tür eben ist und die Frontschürze des
Türabstellers
gekrümmt
ausgebildet ist.
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Insbesondere
können
zwei gegenüberliegende
Endabschnitte der beiden Seitenwände
an zumindest einem Stirnende der Trägerplatte rechtwinklig zu dessen
Querkante verlaufend enden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll,
wenn für
den Türabsteller
genau zwei nebeneinander positionierte Eierträger vorgesehen sind, die sich
jeweils über
eine Hälfte der
Breite des Türabstellers
erstrecken und beide Eierträger
dem selben Krümmungsbogen
folgen sollen.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung ist an Hand eines in den Figuren beispielhaft dargestellten Eierträgers für ein Kältegerät zu Haushaltszwecken beschrieben.
Aus der detaillierten Beschreibung dieses konkreten Ausführungsbeispiels
ergeben sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht eines Eierträgers von oben;
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2 eine
perspektivische Ansicht des Eierträgers aus 1 von
unten;
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3 zwei
identische Eierträger
nach 1, wobei der eine Eierträger in einer Ausgangslage und der
zweite Eierträger
in einer gewendeten Lage dargestellt ist;
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4 die
beiden identischen Eierträger
nach 3 in ihren Einbaulagen in einem Türabsteller
für ein
Kältegerät zu Haushaltszwecken.
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Ein
Eierträger 1 ist
in 1 in einer Draufsicht von oben gezeigt. Der Eierträger 1 weist
eine Trägerplatte 2 auf.
Die Trägerplatte 2 bildet
einen Halter für
Eier, in dem die Trägerplatte 2 mit Öffnungen 3 versehen
ist. Die Öffnungen 3 bilden
Aufnahmen für
die Eier. In der gezeigten Trägerplatte 2 sind beispielhaft
sieben Öffnungen 3 vorgesehen.
Jede Öffnung 3 weist
eine kreisförmige
Kontur auf. In die Öffnungen 3 eingesetzte
Eier werden an der kreisförmigen
Konturkante der Öffnungen 3 getragen.
Es sind zwei nebeneinander angeordnete Reihen von Öffnungen 3 in
die Trägerplatte 2 eingebracht,
wobei die in 1 oben dargestellte Reihe mit
vier Öffnungen 3 versehen
ist und die in 1 unten dargestellte Reihe mit
drei Öffnungen 3 versehen
ist. Die Öffnungen 3 der
beiden Reihen sind versetzt zueinander angeordnet, so dass Platz
sparend möglichst
viele Öffnungen 3 in
der Fläche
der Trägerplatte 2 eingebracht
werden können.
Die Trägerplatte 2 ist
plattenförmig
gestalte, weist also eine gleichmäßige Wandstärke auf, ist eben ausgebildet
und wird durch zwei gegenüberliegende
gerade Querkanten 4a und 4b, sowie durch zwei
gegenüberliegende
Längskanten 5a und 5b begrenzt.
Die in 1 oben dargestellte erste Längskante 5a weist
eine größere Krümmung auf,
als die zweite Längskante 5b,
die in 1 unten dargestellt ist.
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Eine
erste Seitenwand 6a erstreckt sich entlang der oben dargestellten
ersten Längskante 5a der Trägerplatte 2.
Eine zweite Seitenwand 6b erstreckt sich entlang der unten
dargestellten zweiten Längskante 5b der
Trägerplatte 2.
Die erste Seitenwand 6a und die zweite Seitenwand 6b weisen
jeweils eine bandförmige
Gestalt auf, d.h. die Seitenwände 6a, 6b erstrecken
sich mit gleich bleibendem Querschnitt über die Länge der Längskanten 5a, b. Der
Querschnitt der Seitenwände 6a, 6b ist
rechteckförmig
mit einer schmalen und einer breiten Rechteckseite. Die Seitenwände 6a, 6b fügen sich
entlang ihren mittleren Höhen
an die Längskanten 5a und 5b der
Trägerplatte 2 an.
Die Seitenwände 6a, 6b erstrecken
sich in einer Ebene, die senkrecht zur Ebene der Trägerplatte 2 verläuft. Durch
die Anordnung der Seitenwände 6a, 6b entlang
ihren mittleren Höhen
an die Längskanten 5a und 5b der
Trägerplatte 2 wird
die erste Seitenwand 6a in einen ersten oberen Standfuß 7 und
einen ersten unteren Standfuß 8 aufgeteilt.
In analoger Weise wird die zweite Seitenwand 6b in einen
zweiten oberen Standfuß 9 und
einen zweiten unteren Standfuß 10 aufgeteilt.
Der erste untere Standfuß 8 und
der zweite untere Standfuß 10 bilden ein
Standmittel 11 für
eine Ursprungslage nach 1.
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Der
erste obere Standfuß 7 und
der zweite obere Standfuß 9 bilden
das Standmittel 11 für
eine gewendete Lage nach 2. In 2 ist der
Eierträger 1 nach 1 in
einer um 180° gewendeten
Lage gezeigt, d.h. linke und rechte Seiten sind vertauscht dargestellt
und die oberen und unteren Seiten sind unvertauscht positioniert.
Die 2 zeigt folglich den Eierträger 1 aus 1 von
unten.
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In 3 sind
zwei baugleiche Eierträger 1a und 1b gezeigt.
Der in 3 links dargestellte Eierträger 1a ist in einer
Ursprungslage gemäß 1 positioniert
und der in 3 rechts dargestellte Eierträger 1b ist
in einer gewendeten Lage gemäß 2 positioniert.
Die beiden Querkanten 4a der beiden Eierträger 1a und 1b bilden
je ein Stirnende 12 des Eierträgers 1a und ein Stirnende 13 des
Eierträgers 1b. Beide
Stirnenden 12 und 13 stoßen einander zuweisen aufeinander.
Ein erster, in 3 rechts dargestellter Endabschnitt 14 der
Seitenwand 6a des Eierträgers 1a endet rechtwinkelig,
also senkrecht zur Querkante 4a. Ebenso endet die Seitenwand 6b des Eierträgers 1a in
einem rechten Winkel zur Querkante 4a. Gleiches gilt für einen
zweiten, in 3 links dargestellten Endabschnitt 15 der
Seitenwand 6a des Eierträgers 1b, der rechtwinkelig,
also senkrecht zur Querkante 4a endet. Ebenso endet die
Seitenwand 6b des Eierträgers 1b in einem rechten
Winkel zur Querkante 4a. Durch die rechtwinkelige d.h. senkrechte
Anordnung der Endabschnitte 14 und 15 zur Querkante 4a wird
erreicht, dass die Konturen der beiden Eierträger 1a und 1b vom
Endabschnitt 14 zum Endabschnitt 15 stetig ineinander übergehen und
keine Knicke oder Sprünge
im gemeinsamen Konturverlauf über
beide Eierträger 1a und 1b hinweg
entstehen können.
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Die 4 zeigt
einen Türabsteller 16 für die Tür eines
Kältegerätes. Der
Türabsteller 16 ist
wannenartig gestaltet und weist einen Boden 17, eine Frontschürze 18,
zwei gegenüberliegende
Querwände 19a und 19b auf,
sowie optional eine Rückwand 20.
Statt einer Rückwand 20,
kann das rückwärtige Ende
des Bodens 17 des Türabstellers 16 von
einer Innenwand einer Tür
des Kältegerätes abgeschlossen
werden. Zwei baugleiche Eierträger 1a und 1b sind
in den Türabsteller 16 eingelegt.
Der in 4 links dargestellte Eierträger 1a befindet sich
in der Ursprungslage gemäß 1.
Der in 4 rechts dargestellte Eierträger 1b ist baugleich
zum Eierträger 1a,
jedoch aus der Ursprungslage nach 1 in eine
um 180° gewendete
Lage nach 2 umpositioniert. Der Eierträger 1a und
der Eierträger 1b stoßen mit
ihren Querkanten wie in 3 dargestellt aneinander und
sind in dieser Anordnung in den Türabsteller 16 eingesetzt.
Die Eierträger 1a und 1b fügen sich passgenau,
also ohne große
Zwischenräume mit
geringem Spiel zwischen die Frontschütze 18 des Türabstellers 16 und
der Rückwand 20 ein.
Sowohl Frontschürze 18 als
auch Rückwand 20 sind
bogenförmig
gekrümmt
ausgebildet. Die Seitenwände 6a und 6b der
Eierträger 1a und 1b verlaufen
dabei parallel in geringfügigem
Abstand entlang den Krümmungen
der Frontschürze 18 und
der Rückwand 20. Beide
Eierträger 1a und 1b können bspw.
zu Reinigungszwecken aus dem Türabsteller 16 herausgenommen
und wieder eingesetzt werden.