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DE202007016076U1 - Eierträger - Google Patents

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DE202007016076U1 DE200720016076 DE202007016076U DE202007016076U1 DE 202007016076 U1 DE202007016076 U1 DE 202007016076U1 DE 200720016076 DE200720016076 DE 200720016076 DE 202007016076 U DE202007016076 U DE 202007016076U DE 202007016076 U1 DE202007016076 U1 DE 202007016076U1
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Abstract

Eierträger für ein Kältegerät, aufweisend einen Halter mit mindestens einer Aufnahme für mindestens ein Ei und ein Standmittel (11) zum Abstellen des Halters auf einem Boden, dadurch gekennzeichnet, dass das Standmittel (11) zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten Lage und in einer zweiten, gewendeten Lage ausgebildet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Eierträger für ein Kältegerät, aufweisend einen Halter mit mindestens einer Aufnahme für mindestens ein Ei und ein Standmittel zum Abstellen des Halters auf einem Boden.
  • Aus der WO 2005/054764 A1 ist ein Eierträger für ein Kältegerät bekannt. Der Eierträger weist eine Trägerplatte auf, in der eine Mehrzahl von Aufnahmen für jeweils ein Ei vorgesehen sind. Die Aufnahmen werden von Öffnungen in der Trägerplatte gebildet. Entlang eines Umfangs der Trägerplatte erstreckt sich eine in mehrere Wandabschnitte aufgeteilte umlaufende Wand, die ein Standmittel für die Trägerplatte bildet. Die mehreren Wandabschnitte erstrecken sich ausgehend von der Trägerplatte senkrecht nach unten, so dass durch die Wandabschnitte Standfüße gebildet werden, welche die Trägerplatte in einem Abstand von einem abzustellenden Eierfachboden halten. Der Eierträger weist eine hinsichtlich zweier senkrecht zueinander entlang der Mittellinien der Trägerplatte verlaufender Symmetrielinien jeweils eine spiegelsymmetrische Kontur auf. Die Breite von Eierträgern ist üblicherweise an die Tiefe eines Türabstellers bzw. des Eierfachbodens eines Kältegerätes angepasst, für den er vorgesehen ist, d.h. die Eierträger fügen sich mit geringem Spiel zwischen zwei Seitenwänden ein, welche den Eierfachboden begrenzen. Nur eine solch doppelte spiegelsymmetrische Gestalt des Eierträgers ermöglicht es, den Eierträger entweder in einer ersten Lage oder in einer zweiten Lage, die zur ersten Lage um 180° in der Ebene der Trägerplatte gedreht ist, in einen Eierfachboden eines Kältegerätes einzusetzen. Üblicherweise sind die Eierträger deshalb im Wesentlichen rechteckig ausgebildet, so dass sie sich zwischen zwei geraden, parallel zueinander in einem Abstand voneinander verlaufenden Seitenwänden in den Türabsteller einfügen.
  • Im Allgemeinen können dadurch nur zwei identische, rechteckige Eierträger nebeneinander in den Türabsteller eingesetzt werden. Die beiden Seitenwände können durch eine schürzenartige Stirnwand des Türabstellers und einer Innenwand einer Kältegerätetür gebildet werden. Mitunter kann jedoch die Innenwand der Kältegerätetür durch ihre parallele Anordnung zu einer Außenwand einer bombierten Kältegerätetür einen bogenförmigen Verlauf aufweisen. Sollen sich die Eierträger nun wiederum unter geringem Spiel zwischen der schürzenartigen Stirnwand des Türabstellers und der nun bogenförmig verlau fenden Innenwand der Kältegerätetür einfügen, so werden zwei nebeneinander eingesetzte Eierträger mit voneinander abweichenden Konturen benötigt. Nach dem Stand der Technik bedeutet dies, dass zwei verschiedene Eierträger vorgesehen werden müssen, da die Eierträger aufgrund der unterschiedlichen bogenförmigen Konturen nicht mehr in einer ersten Lage und in einer zweiten, zur ersten Lage um 180° in der Ebene der Trägerplatte gedrehten Lage in einen Eierfachboden eines Kältegerätes eingesetzt werden können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Eierträger bereitzustellen, der auch ohne eine spiegelsymmetrische Kontur aufweisen zu müssen, derart ausgebildet ist, dass zwei baugleiche Eierträger nebeneinander in einen Türabsteller passgenau eingesetzt werden können.
  • Die Aufgabe wird durch ein Kältegerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Die erfindungsgemäße Lösung hat insbesondere den Vorteil, dass es nicht mehr notwendig ist, den Eierträger spiegelsymmetrisch, d.h. auf beiden Seiten einer gedachten Mittellinie gleich auszubilden.
  • Indem das Standmittel zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten Lage und in einer zweiten, gewendeten Lage ausgebildet ist, entfällt das Erfordernis den Eierträger spiegelsymmetrisch ausbilden zu müssen, um baugleiche Eierträger nebeneinander in einen Türabsteller einsetzen zu können. Mit den erfindungsgemäßen Lösungen ergibt sich eine größere gestalterische Freiheit für die Ausbildung der Eierträger. Dabei kann weiterhin eine kostengünstige Herstellung beibehalten werden, da die Teilevielfalt nicht erhöht werden muss. Trotz einer erweiterten gestalterischen Freiheit, kann weiterhin mit einer einzigen Bauform des Eierträgers ausgekommen werden.
  • Das Standmittel kann zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten horizontalen Lage und in einer zweiten, um 180° gewendeten horizontalen Lage ausgebildet sein. Die bekannten Eierträger können derart ausgebildet sein, dass ein zweiter Eierträger durch Drehen des Eierträgers um 180° um eine zur Ebene des Halters senkrechten Drehachse neben einem ersten Eierträger positioniert werden kann. Die Erfindung sieht nun im Gegensatz zum Stand der Technik vor, den Eierträger nicht um eine zur Ebene des Halters senkrechten Drehachse zu drehen, sondern um eine zur Ebene des Halters parallel ver laufende Drehachse zu wenden. Der erfindungsgemäße Eierträger ist folglich derart ausgestaltet, dass ein zweiter Eierträger durch Wenden, beispielsweise analog dem Umschlagen einer Buchseite, neben einem ersten baugleichen Eierträger positioniert werden kann.
  • Der Halter kann eine Trägerplatte mit Öffnungen sein und das Standmittel kann ausgebildet sein, die Trägerplatte sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in einem Abstand vom Boden zu halten. Der Halter könnte zwei Rinnen zum Halten von Eiern in liegenden Positionen aufweisen, ähnlich wie in WO 2005/045336 A1 offenbart. Dabei müssten jedoch die dort gezeigten zwei parallel verlaufenden Rinnen in entgegengesetzte Richtungen weisen, so dass sich im Querschnitt die beiden Rinnen S-förmig gestalten. Vorzugsweise ist jedoch der Halter zum Halten von Eiern in stehenden Positionen ausgebildet. Dazu weist der Halter eine Trägerplatte mit Öffnungen auf, analog wie in WO 2005/054764 A1 offenbart. Erfindungsgemäß und im Gegensatz zu diesem Stand der Technik soll die Trägerplatte so positioniert sein, dass die Trägerplatte sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in einem Abstand vom Boden gehalten wird. So ist es möglich, dass auch nach einem erfindungsgemäßen Wenden des Eierträgers ein ausreichender Zwischenraum zwischen Trägerplatte und Boden verbleibt, so dass stehende Eier zuverlässig durch die Öffnungen gehalten werden. In einer gewendeten Lage wäre ein Eierträger nach der WO 2005/054764 A1 nicht mehr in der Lage die Eier in den Öffnungen zu halten, da die Trägerplatte unmittelbar auf dem Boden aufliegen würde, und die Eier nicht in die Öffnungen eindringen können und folglich haltlos umherrollen würden.
  • Das Standmittel kann ausgebildet sein, die Trägerplatte sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in demselben Abstand vom Boden zu halten. Anderes ausgedrückt ist erfindungsgemäß vorgesehen, die Trägerplatte in einer mittleren Höhe des Standmittels vorzusehen, so dass sowohl in seiner ursprünglichen Lage, als auch in einer gewendeten Lage des Eierträgers die Trägeplatte gleich weit entfernt von dem Boden positioniert ist. Folglich ist sichergestellt, dass identische Bedingungen für das Halten der Eier in den Öffnungen der Trägerplatte in der ursprünglichen und der gewendeten Lage herrschen.
  • In den genannten Varianten kann das Standmittel von beabstandeten Standfüßen gebildet werden, die von der Trägerplatte ausgehend sich jeweils in entgegen gesetzte Richtungen von dieser weg erstrecken. Das Standmittel kann durch unterschiedliche Arten von Abstandsmittel oder Standfüßen gebildet werden, soweit sie ermöglichen die Trägerplatte in einer definierten Lage vom Boden zu halten. Um die Trägerplatte sowohl in einer ursprünglichen als auch in einer gewendeten Lage in einem Abstand vom Boden tragen zu können, sollen sich die Abstandsmittel oder Standfüßen in entgegengesetzte Richtungen von der Trägerplatte weg erstrecken. Dies bedeutet, dass ein Teil der Standfüße sich gegen den Boden abstützen und die sich entgegengesetzt erstreckenden Standfüße nach oben hervorstehen. In der gewendeten Lage stützen sich die bisher nach oben hervorstehenden Standfüße gegen den Boden ab und die bisher sich gegen den Boden abstützenden Standfüße stehen nach oben hervor.
  • Dabei können die Standfüße von zwei gegenüberliegenden Seitenwänden gebildet werden, die sich der Kontur der Trägerplatte folgend entlang der Längskanten der Trägerplatte und senkrecht zu dieser erstrecken. Außer einer einzigen umlaufenden Seitenwand können auch zwei voneinander getrennte Seitenwände vorgesehen sein, die insbesondere gegenüberliegend angeordnet sein können. Die gegenüberliegenden Seitenwände können mit einer Unterkante über ihre vollständigen Längserstreckungen auf dem Boden aufliegen. Alternativ können an den Unterkanten der Seitenwände auf Vorsprünge ausgebildet sein. Dabei liegen nur die Vorsprünge auf dem Boden auch und die sonstigen Unterkanten der Seitenwände verlaufen in einem Abstand zum Boden. Es kann jede Seitenwand auch in mehrere Seitenwandabschnitte unterteilt sein, so dass nur Abschnitte von Unterkanten auf dem Boden aufliegen. In allen Varianten kann die Außenkontur des Eierträgers im wesentlichen von den Längskanten der Trägerplatte bestimmt sein, wobei die Seitenwände insbesondere mit gleich bleibender Wandstärke, der Kontur der Längskanten der Trägerplatte folgend, sich entlang dieser erstrecken. Die Seitenwände können einteilig mit der Trägerplatte ausgebildet sein und insbesondere im Kunststoffspritzgußverfahren zusammen mit der Trägerplatte hergestellt sein. Der Eierhalter kann insbesondere aus transparentem Kunststoff hergestellt sein. Eine transparente Ausbildung kann es dem Benutzter ermöglichen, die Funktion der Wendbarkeit des Eierträgers leicht zu erkennen.
  • Die erfindungsgemäße Wendbarkeit des Eierhalters erlaubt es, einen Eierträger derselben Bauform an zwei unterschiedlich konturierten Positionen zweier zueinander spiegelsymmetrischer Formen eines Türabstellers einzupassen. Dies kann beispielsweise schon dann der Fall sein, wenn an zwei gegenüberliegenden türseitigen Enden des Türabstel lers in den Türabsteller hineinreichende Einbuchtungen bspw. für Halteabschnitte, die den Türabsteller an der Kältegerätetür halten, vorhanden sind. Sollen nun zwei Eierträger nebeneinander in den Türabsteller eingesetzt werden, so muss der linke Eierhalter von oben betrachtet an seiner linken oberen Ecke eine Aussparung aufweisen. Andererseits muss dann aber der rechte Eierträger an seiner von oben betrachtet rechten oberen Ecke eine Aussparung aufweisen. Es kann also als zweiter Eierträger in bekannter Ausgestaltung kein Eierträger gleicher Bauform eingesetzt werden. Vielmehr wäre ein gesonderter Eierträger mit anders positionierter Aussparung bereit zu stellen. Durch die erfindungsgemäße Wendbarkeit des Eierträgers kann ein Eierträger mit einer linken oberen Aussparung gewendet werden, so dass ein Eierträger mit rechter oberer Aussparung entsteht. Im Ergebnis können zwei Eierträger der selben Bauform in den Türabsteller eingesetzt werden. Außer einer Aussparung an einer Ecke des Eierträgers kann der Eierträger auch andere Konturabweichungen aufweisen.
  • Mindestens eine der gegenüberliegenden Seitenwände kann bogenförmig gekrümmt ausgebildet sein. So eröffnet sich die Möglichkeit dem Eierträger verschiedenartige Formen zu geben, die insbesondere auch nach Designaspekten ausgewählt werden können. Dabei kann das Design freier gewählt werden, ohne dass sich dies nachteilig auf eine kostengünstige Herstellung auswirkt. Es kann weiterhin ein Eierträger mit einer einzigen Bauform für beide Einsetzpositionen in den Türabsteller ausreichen. Es muss kein zweiter in seiner Form unterschiedlicher Eierträger hergestellt werden. So entfällt neben der Erhöhung der Teilevielfalt auch die Notwendigkeit gesonderte Werkzeuge z.B. für eine unterscheidende Spritzgießform anzufertigen. Eine spezielle Anforderung kann darin bestehen, dass bei Kältegeräten, die eine bombierte Tür aufweisen, sich die gewölbte Form auch an der Innenwand der Tür fortsetzt. Wenn die Eierträger zwischen dieser Innenwand und einer Frontschürze des Türabstellers passgenau eingefügt werden sollen, so sollte zumindest eine, vorzugsweise die der Innenwand zugewandte Seitenwand des Eierträgers eine zur Innenwand der Tür korrespondierend gewölbte Form aufweisen. Alternativ oder ergänzend kann auch die Frontschürze des Türabstellers gewölbt ausgebildet sein. Dann kann der Eierträger an zwei gegenüberliegenden Seitenwänden bogenförmig gekrümmt ausgebildet sein. Die gegenüberliegenden Seitenwände können deshalb insbesondere beide bogenförmig mit unterschiedlichen Krümmungen ausgebildet sein. Es verbleiben dabei keine Zwischenräume zwischen dem Eierträger und der Innenwand der Tür, sondern der gesamte Raum des Türabstellers kann für den Eierträger genutzt werden. Im Ergebnis kann der Eierträger größer gestaltet werden, wodurch beispielsweise statt bisher üblicher sechs Öffnungen für sechs Eier nun bei vergleichbarem Platzangebot sieben Öffnungen für sieben Eier vorgesehen werden können.
  • Alternativ kann die eine Seitenwand bogenförmig gekrümmt und die andere Seitenwand gerade ausgebildet sein. Dies ist dann sinnvoll wenn entweder die Innenwand der Tür bombiert ist und die Frontschürze des Türabstellers gerade ausgebildet ist oder die Innenwand der Tür eben ist und die Frontschürze des Türabstellers gekrümmt ausgebildet ist.
  • Insbesondere können zwei gegenüberliegende Endabschnitte der beiden Seitenwände an zumindest einem Stirnende der Trägerplatte rechtwinklig zu dessen Querkante verlaufend enden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn für den Türabsteller genau zwei nebeneinander positionierte Eierträger vorgesehen sind, die sich jeweils über eine Hälfte der Breite des Türabstellers erstrecken und beide Eierträger dem selben Krümmungsbogen folgen sollen.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung ist an Hand eines in den Figuren beispielhaft dargestellten Eierträgers für ein Kältegerät zu Haushaltszwecken beschrieben. Aus der detaillierten Beschreibung dieses konkreten Ausführungsbeispiels ergeben sich auch weitere generelle Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Eierträgers von oben;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Eierträgers aus 1 von unten;
  • 3 zwei identische Eierträger nach 1, wobei der eine Eierträger in einer Ausgangslage und der zweite Eierträger in einer gewendeten Lage dargestellt ist;
  • 4 die beiden identischen Eierträger nach 3 in ihren Einbaulagen in einem Türabsteller für ein Kältegerät zu Haushaltszwecken.
  • Ein Eierträger 1 ist in 1 in einer Draufsicht von oben gezeigt. Der Eierträger 1 weist eine Trägerplatte 2 auf. Die Trägerplatte 2 bildet einen Halter für Eier, in dem die Trägerplatte 2 mit Öffnungen 3 versehen ist. Die Öffnungen 3 bilden Aufnahmen für die Eier. In der gezeigten Trägerplatte 2 sind beispielhaft sieben Öffnungen 3 vorgesehen. Jede Öffnung 3 weist eine kreisförmige Kontur auf. In die Öffnungen 3 eingesetzte Eier werden an der kreisförmigen Konturkante der Öffnungen 3 getragen. Es sind zwei nebeneinander angeordnete Reihen von Öffnungen 3 in die Trägerplatte 2 eingebracht, wobei die in 1 oben dargestellte Reihe mit vier Öffnungen 3 versehen ist und die in 1 unten dargestellte Reihe mit drei Öffnungen 3 versehen ist. Die Öffnungen 3 der beiden Reihen sind versetzt zueinander angeordnet, so dass Platz sparend möglichst viele Öffnungen 3 in der Fläche der Trägerplatte 2 eingebracht werden können. Die Trägerplatte 2 ist plattenförmig gestalte, weist also eine gleichmäßige Wandstärke auf, ist eben ausgebildet und wird durch zwei gegenüberliegende gerade Querkanten 4a und 4b, sowie durch zwei gegenüberliegende Längskanten 5a und 5b begrenzt. Die in 1 oben dargestellte erste Längskante 5a weist eine größere Krümmung auf, als die zweite Längskante 5b, die in 1 unten dargestellt ist.
  • Eine erste Seitenwand 6a erstreckt sich entlang der oben dargestellten ersten Längskante 5a der Trägerplatte 2. Eine zweite Seitenwand 6b erstreckt sich entlang der unten dargestellten zweiten Längskante 5b der Trägerplatte 2. Die erste Seitenwand 6a und die zweite Seitenwand 6b weisen jeweils eine bandförmige Gestalt auf, d.h. die Seitenwände 6a, 6b erstrecken sich mit gleich bleibendem Querschnitt über die Länge der Längskanten 5a, b. Der Querschnitt der Seitenwände 6a, 6b ist rechteckförmig mit einer schmalen und einer breiten Rechteckseite. Die Seitenwände 6a, 6b fügen sich entlang ihren mittleren Höhen an die Längskanten 5a und 5b der Trägerplatte 2 an. Die Seitenwände 6a, 6b erstrecken sich in einer Ebene, die senkrecht zur Ebene der Trägerplatte 2 verläuft. Durch die Anordnung der Seitenwände 6a, 6b entlang ihren mittleren Höhen an die Längskanten 5a und 5b der Trägerplatte 2 wird die erste Seitenwand 6a in einen ersten oberen Standfuß 7 und einen ersten unteren Standfuß 8 aufgeteilt. In analoger Weise wird die zweite Seitenwand 6b in einen zweiten oberen Standfuß 9 und einen zweiten unteren Standfuß 10 aufgeteilt. Der erste untere Standfuß 8 und der zweite untere Standfuß 10 bilden ein Standmittel 11 für eine Ursprungslage nach 1.
  • Der erste obere Standfuß 7 und der zweite obere Standfuß 9 bilden das Standmittel 11 für eine gewendete Lage nach 2. In 2 ist der Eierträger 1 nach 1 in einer um 180° gewendeten Lage gezeigt, d.h. linke und rechte Seiten sind vertauscht dargestellt und die oberen und unteren Seiten sind unvertauscht positioniert. Die 2 zeigt folglich den Eierträger 1 aus 1 von unten.
  • In 3 sind zwei baugleiche Eierträger 1a und 1b gezeigt. Der in 3 links dargestellte Eierträger 1a ist in einer Ursprungslage gemäß 1 positioniert und der in 3 rechts dargestellte Eierträger 1b ist in einer gewendeten Lage gemäß 2 positioniert. Die beiden Querkanten 4a der beiden Eierträger 1a und 1b bilden je ein Stirnende 12 des Eierträgers 1a und ein Stirnende 13 des Eierträgers 1b. Beide Stirnenden 12 und 13 stoßen einander zuweisen aufeinander. Ein erster, in 3 rechts dargestellter Endabschnitt 14 der Seitenwand 6a des Eierträgers 1a endet rechtwinkelig, also senkrecht zur Querkante 4a. Ebenso endet die Seitenwand 6b des Eierträgers 1a in einem rechten Winkel zur Querkante 4a. Gleiches gilt für einen zweiten, in 3 links dargestellten Endabschnitt 15 der Seitenwand 6a des Eierträgers 1b, der rechtwinkelig, also senkrecht zur Querkante 4a endet. Ebenso endet die Seitenwand 6b des Eierträgers 1b in einem rechten Winkel zur Querkante 4a. Durch die rechtwinkelige d.h. senkrechte Anordnung der Endabschnitte 14 und 15 zur Querkante 4a wird erreicht, dass die Konturen der beiden Eierträger 1a und 1b vom Endabschnitt 14 zum Endabschnitt 15 stetig ineinander übergehen und keine Knicke oder Sprünge im gemeinsamen Konturverlauf über beide Eierträger 1a und 1b hinweg entstehen können.
  • Die 4 zeigt einen Türabsteller 16 für die Tür eines Kältegerätes. Der Türabsteller 16 ist wannenartig gestaltet und weist einen Boden 17, eine Frontschürze 18, zwei gegenüberliegende Querwände 19a und 19b auf, sowie optional eine Rückwand 20. Statt einer Rückwand 20, kann das rückwärtige Ende des Bodens 17 des Türabstellers 16 von einer Innenwand einer Tür des Kältegerätes abgeschlossen werden. Zwei baugleiche Eierträger 1a und 1b sind in den Türabsteller 16 eingelegt. Der in 4 links dargestellte Eierträger 1a befindet sich in der Ursprungslage gemäß 1. Der in 4 rechts dargestellte Eierträger 1b ist baugleich zum Eierträger 1a, jedoch aus der Ursprungslage nach 1 in eine um 180° gewendete Lage nach 2 umpositioniert. Der Eierträger 1a und der Eierträger 1b stoßen mit ihren Querkanten wie in 3 dargestellt aneinander und sind in dieser Anordnung in den Türabsteller 16 eingesetzt. Die Eierträger 1a und 1b fügen sich passgenau, also ohne große Zwischenräume mit geringem Spiel zwischen die Frontschütze 18 des Türabstellers 16 und der Rückwand 20 ein. Sowohl Frontschürze 18 als auch Rückwand 20 sind bogenförmig gekrümmt ausgebildet. Die Seitenwände 6a und 6b der Eierträger 1a und 1b verlaufen dabei parallel in geringfügigem Abstand entlang den Krümmungen der Frontschürze 18 und der Rückwand 20. Beide Eierträger 1a und 1b können bspw. zu Reinigungszwecken aus dem Türabsteller 16 herausgenommen und wieder eingesetzt werden.

Claims (10)

  1. Eierträger für ein Kältegerät, aufweisend einen Halter mit mindestens einer Aufnahme für mindestens ein Ei und ein Standmittel (11) zum Abstellen des Halters auf einem Boden, dadurch gekennzeichnet, dass das Standmittel (11) zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten Lage und in einer zweiten, gewendeten Lage ausgebildet ist.
  2. Eierträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Standmittel (11) zum wahlweisen Aufstellen des Halters in einer ersten horizontalen Lage und in einer zweiten, um 180° gewendeten horizontalen Lage ausgebildet ist.
  3. Eierträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Halter eine Trägerplatte (2) mit Öffnungen (3) als Aufnahmen ist und das Standmittel (11) ausgebildet ist, die Trägerplatte (2) sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in einem Abstand vom Boden zu halten.
  4. Eierträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Standmittel (11) ausgebildet ist, die Trägerplatte (2) sowohl in der ersten, als auch in der zweiten Lage in demse1ben Abstand vom Boden zu halten.
  5. Eierträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Standmittel (11) von beabstandeten Standfüßen (7, 8, 9, 10) gebildet wird, die von der Trägerplatte (2) ausgehend sich jeweils in entgegen gesetzte Richtungen von dieser weg erstrecken.
  6. Eierträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüße (7, 8, 9, 10) von zwei gegenüberliegenden Seitenwänden (6a, 6b) gebildet werden, die sich der Kontur der Trägerplatte (2) folgend entlang der Längskanten (5a, 5b) der Trägerplatte (2) und senkrecht zu dieser erstrecken.
  7. Eierträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der gegenüberliegenden Seitenwände (6a, 6b) bogenförmig gekrümmt ausgebildet ist.
  8. Eierträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die gegenüberliegenden Seitenwände (6a, 6b) beide bogenförmig mit unterschiedlichen Krümmungen ausgebildet sind.
  9. Eierträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Seitenwand (6a) bogenförmig gekrümmt und die andere Seitenwand (6b) gerade ausgebildet ist.
  10. Eierträger nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwei gegenüberliegende Endabschnitte (14, 15) der beiden Seitenwände (6a, 6b) an zumindest einem Stirnende (12, 13) der Trägerplatte (2) rechtwinklig zu dessen Querkante (4a, 4b) verlaufend enden.
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