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DE202007014474U1 - Aufgespritzte Applikatoren - Google Patents

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DE202007014474U1
DE202007014474U1 DE202007014474U DE202007014474U DE202007014474U1 DE 202007014474 U1 DE202007014474 U1 DE 202007014474U1 DE 202007014474 U DE202007014474 U DE 202007014474U DE 202007014474 U DE202007014474 U DE 202007014474U DE 202007014474 U1 DE202007014474 U1 DE 202007014474U1
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Abstract

Applikator (100; 200; 300; 400; 500), mit:
einer Hartkomponente (101; 301; 401; 501) und einer an die Hartkomponente angespritzten Weichkomponente (102; 202; 302; 402; 502) zur Ausbildung einer Applikationsfläche (W), wobei sowohl die Hartkomponente als auch die Weichkomponente zumindest in Teilen aus Kunststoff bestehen und der Kunststoff der Hartkomponente härter ist als der Kunststoff der Weichkomponente,
wobei ein im Wesentlichen im Inneren der Hartkomponente angeordneter Verbindungsbereich (104; 204; 304; 404) zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente ausgebildet ist, der wenigstens einen im Inneren der Hartkomponente angeordneten Teil der Weichkomponente als wenigstens ein Verankerungselement (102*; 202*; 302*; 402*; 502*) aufweist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Applikator bestehend aus wenigstens zwei Komponenten mit einer verbesserten Verbindung zwischen den Komponenten.
  • Eine bevorzugte Anwendung des Applikators liegt im Gebiet der Kosmetikapplikationssysteme, wobei der Applikator mittels Eintauchen in eine kosmetische Substanz beladen wird, um diese anschließend auf Haut, Semischleimhaut, Schleimhaut, Härchen oder Haaren aufzutragen und dort zu verteilen.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Applikatoren sind in der Kosmetikindustrie beispielsweise in Form von Mascarabürsten, Bürsten, Pinseln, Schaumstoffschwämmen oder Moosgummiapplikatoren, beispielsweise zum Auftragen von Wimpern- oder Haarmascara, flüssigem Lippenstift hoher Viskosität oder dgl. hinlänglich bekannt. Als zu applizierende kosmetische Substanzen kommen grundsätzlich alle Arten flüssiger, pastöser, gelartiger oder pulverförmiger Substanzen in Frage. Ein hierauf abgestimmter Applikator sollte geeignet sein, eine gleichmäßige und gezielte Auftragung sowie eine Verteilung gegebenenfalls möglichst gleichzeitig über einen größeren Bereich der Haut oder mehrere Haare der Wimpern zu erzielen.
  • Aus beispielsweise der WO 00/54623 ist eine Applikatorbürste zum Auftragen von Mascara bekannt. Die Applikatorbürste wird mittels eines Zwei-Komponenten-Spritzgussverfahrens (sogenanntes 2K-Verfahren) hergestellt. Dabei werden an einem biegesteifen Kunststoffkern als eine Hartkomponente radial abstehende Borsten aus einem weicheren Kunststoff als Weichkomponente angespritzt.
  • Bei den bekannten Auftragsgeräten, d. h. Applikatoren, wird der als Auftragsfläche bzw. -element dienende Teil der Weichkomponente mittels üblicher Verbindungstechniken mit einem Griff oder Stiel aus der Hartkomponente des Applikators verbunden. Zu den üblichen Verbindungstechniken zählen Verkleben, Klemmen, beispielsweise in einer Zwinge, Aufschnappen mittels Verrastungen und Ähnliches.
  • Im Wesentlichen wird bei Applikatoren, die mittels Zwei-Komponenten-Spritzguss, also in 2K-Technik, hergestellt werden, eine Verbindung zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente durch einfaches Umspritzen der Hartkomponente mit der Weichkomponente erzielt. Um ein Ablösen der als Applikationsfläche für die zu applizierende Substanz dienenden Weichkomponente zu verhindern, werden in der Grenzfläche zwischen den beiden Komponenten Verbindungs- bzw. Haltestrukturen vorgesehen. Dabei handelt es sich üblicherweise um einfache Ringnuten oder Ringwulste. Trotzdem scheint die Verbindung der beiden Komponenten (Hartkomponente und Weichkomponente) nicht optimal zu sein, da beispielsweise an einem an der Öffnung eines Kosmetikbehältnisses vorgesehenen Abstreifer von einem Ablösen der Weichkomponente von der Hartkomponente berichtet worden ist.
  • Bekannte 2K-Applikatoren, insbesondere bekannte Verbindungen zwischen Weich- und Hartkomponente sind beispielsweise den EP 0 038 524 , EP 1 384 417 A2 und US 2004/0047676 A1 zu entnehmen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die Verbindung zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente zu verbessern, insbesondere die Gefahr einer Ablösung der Weichkomponente von der Hartkomponente zu reduzieren bzw. zu beseitigen.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Applikator gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Applikator weist hierzu wenigstens einen neuartigen formschlüssigen Verbindungsbereich auf, der eine effektive Verankerung der Hartkomponente mit der Weichkomponente ermöglicht. Der erfindungsgemäße Applikator besteht wenigstens aus eine Hartkomponente und mindestens einer an einem Ende des Applikators, d. h. in Längserstreckungsrichtung des Applikators, an die Hartkomponente angespritzte Weichkomponente zur Ausbildung einer Applikationsfläche, wobei sowohl die Hartkomponente als auch die Weichkomponente zumindest in Teilen aus Kunststoff bestehen und der Kunststoff der Hartkomponente härter ist als der Kunststoff der Weichkomponente. Ein im Wesentlichen im Inneren der Hartkomponente angeordneter Verbindungsbereich ist zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente ausgebildet, wobei dort zumindest ein im Inneren der Hartkomponente angeordneter Teil der Weichkomponente als wenigstens ein Verbindungselement vorgesehen ist.
  • Zusätzlich kann wenigstens ein im Inneren der Weichkomponente angeordneter Teil der Hartkomponente als ein Stabilisator für die Weichkomponente sowie für eine weitere Verbesserung der Verbindung zwischen Weich- und Hartkomponente vorgesehen werden. Mittels der Länge des Stabilisators kann besonders vorteilhaft die Flexibilität längerer Weichkomponentenausführungen eingestellt werden. Daher hat sich der neuartige Verbindungsaufbau besonders bei Applikatoren bewährt, bei denen die Weichkomponente deutlich über die Hartkomponente hinausragt.
  • Der entscheidende Unterschied zu den bekannten Applikatoren im Bezug auf den Stabilisator besteht darin, dass diesen Länge aufgrund der besonders effektiven erfindungsgemäßen Verankerung der Weichkomponente in der Hartkomponente allein an den funktionellen Eigenschaften des Applikators orientiert eingestellt werden kann, da er nicht mehr primär eine Verbindungsfunktion hat. Daher soll in dieser Beschreibung die Bezeichnung „Stabilisator" auch die primäre Funktion dieses Elements betonen. Zum Begriff des „einstellbaren" Stabilisators ist anzumerken, dass das Einstellen sich auf den Herstellungsprozess und die Auslegung der Applikatoreigenschaften bei der Herstellung bezieht.
  • Der erfindungsgemäße Applikator kann zusammen mit einem Behältnis, zum Beispiel einem Fläschchen, verwendet werden, in dem eine kosmetische Substanz aufbewahrt wird. Zu Applizierung der Substanz kann der Applikator in das Fläschchen und die darin enthaltene Substanz eingetaucht werden. Dabei wird die Oberfläche des Applikators mit der Substanz beladen. Solche Systeme sind gemeinhin als Dip-Systeme bekannt. Der Applikator kann hierzu an ein Griffstück gekoppelt sein, das zugleich den Verschluss des Behältnis bildet. In alternativen Ausführungen können die erfindungsgemäßen Applikatoren auch in einem Etui oder sonstigem Behälter aufbewahrt und/oder mit einer Abdeckkappe bzw. einem Schoner und/oder einem weiteren Funktionselement, wie zum Beispiel einem Spitzer für beispielsweise einen Kajal- bzw. Khol-Stift oder Lipliner, versehen sein und einem Kosmetikprodukt, wie einem Lidschatten oder einem Puder, beigefügt werden.
  • Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Applikators erfolgt mittels wenigstens einer Spritzmaschine zum Anspritzen einer Weichkomponente des Applikators an eine Hartkomponente, wobei folgenden Schritte möglich sind: Anspritzen der Weichkomponente an wenigstens einem Anspritzpunkt durch wenigstens eine seitliche, beispielsweise im Bereich des Umfangs liegende, Öffnung in der Hartkomponente, wobei die Weichkomponente über wenigstens einen im Inneren der Hartkomponente von der wenigstens einen seitlichen Öffnung an ein Ende der Hartkomponente verlaufenden Kanal angespritzt wird, sodass wenigstens ein Verbindungselement zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente für eine Verbindung der beiden Komponenten im Wesentlichen durch den im Inneren des wenigstens einen Kanals liegenden Teil der Weichkomponente als formschlüssige Verankerung ausgebildet wird.
  • Mit anderen Worten, wenigstens ein Verbindungselement zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente zur Verbindung der beiden Komponenten wird im Wesentlichen durch den im Inneren des wenigstens einen Kanals liegenden Teil der Weichkomponente für eine formschlüssige Verankerung hergestellt.
  • Der Anspritzpunkt kann so besonders vorteilhaft in einen Bereich außerhalb der Wirkfläche des Applikators, d. h. Applikationsfläche, angeordnet werden, insbesondere im Bezug auf das Applikationsende des Applikators in den rückwärtigen Bereich, d. h. einen nicht sichtbaren Bereich des Applikators. Damit wird die vorgenannte Aufgabenstellung bzgl. des Herstellungsverfahrens durch die erfindungsgemäße Ausführung des Verbindungsbereichs, d. h. der Verankerung bzw. Verbindung, zwischen der Hart- und der Weichkomponente gelöst. Besonders hervorzuheben ist der Vorgang des Anspritzens der Weichkomponente an die Hartkomponente von Innen aus der Hartkomponente heraus.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausführung des Verbindungsbereichs, insbesondere das im Inneren der Hartkomponente ausgebildete, wenigstens eine Verbindungselement, und das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren wird neben der üblichen Verschmelzung der beiden Komponenten in einer Randzone ihrer gegenseitigen Grenzflächen eine besonders effektive formschlüssige Verankerung erreicht. Zudem ermöglicht diese Gestaltung ein überaus großes Maß an Formenfreiheit bei der Gestaltung der Applikatoren, da auf dasselbe Hartkomponententeil durch einfaches Wechseln des Formwerkzeuges für die Weichkomponente eine Vielzahl – hinsichtlich Form und Oberflächenstruktur – unterschiedlicher Applikatoren angespritzt werden können. Ebenso kann der umgekehrte Fall, d. h. unterschiedliche Hartkomponentenbauteile bei gleichem Applikator, leicht realisiert werden, wenn die Lage des Anspritzpunkts bzw. der Anspritzpunkte und die Anordnung des im Inneren der Hartkomponente liegenden Verbindungsbereichs, d. h. das Verbindungs- bzw. Verankerungselement, im Bezug auf den Applikator nicht verändert wird. Im Ergebnis ist so auch hinsichtlich der Hartkomponententeile eine maximale Variabilität gegeben.
  • In einer bestimmten Ausführungsform befindet sich in der Hartkomponente wenigstens eine Öffnung zum Anspritzen der Weichkomponente und/oder Entlüften beim Anspritzen in der Nähe des im Inneren der Hartkomponente liegenden Endes des Verankerungselement. Nach dem Anspritzen der Weichkomponente ist auch die wenigstens eine Öffnung mit der Weichkomponente ausgefüllt, sodass die Weichkomponente eine stäbchenförmige zusätzliche Verankerung, in dieser Beschreibung auch als Verbindungsstäbchen bezeichnet, bildet.
  • In einer besonderen Weiterbildung ist in der Hartkomponente wenigstens eine Durchbrechung für wenigstens einen durch die Weichkomponente ausgebildeten stegförmige Verankerung, in dieser Beschreibung auch als Verankerungssteg bezeichnet, vorgesehen. Der wenigstens eine Verankerungssteg stellt eine Verbindung zwischen dem im Inneren der Hartkomponente liegenden Teil der Weichkomponente und einem an der Außenoberfläche der Hartkomponente angeordneten Teil der Weichkomponente her. Damit besteht der wesentliche Unterschied zu einem Verankerungsstäbchen der vorstehend erwähnten Ausführungen darin, dass ein mittels der Weichkomponente gebildeter Verankerungsstege ähnlich wie die Glieder einer Kette die Durchbrechung in der Hartkomponente durchgreifen bzw. umgreifen, d. h., eine derart ausgebildeter Verankerungssteg zwischen der Weichkomponente und der Hartkomponente stellt eine nur mittels Zerstörung lösbare formschlüssige Verbindung her. Ein besonderer Vorteil eines oder mehrerer solcher Verankerungsstege z. B. unmittelbar im äußeren Übergangsbereich zwischen der Weichkomponente und der Hartkomponente besteht darin, dass damit eine partielle Ablösung der Weichkomponente von der Hartkomponente gezielt verhindert werden kann.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, die Verankerung der Weichkomponente in der Hartkomponente dadurch weiter zu verbessern, indem ein Teil der Hartkomponente in die Weichkomponente hineinragt, d. h. sich in die Weichkomponente erstreckt.
  • In einer anderen vorteilhaften Weiterbildung sind zusätzliche Funktionselemente für den Endverbraucher, wie zum Beispiel der bereits genannte Spitzer für einen Kajal- bzw. Khol-Stift oder Lipliner, im hinteren Bereich des Applikators, d. h. der dem Applikationsbereich abgewandten Seite, vorgesehen.
  • Es hat sich im Zusammenhang mit Dip-Systemen, d. h. Kosmetikprodukten bei denen sich die zu applizierende Kosmetik in einem Behältnis befindet, in das der Applikator eingetaucht wird und in dem sich der Applikator im geschlossenen Zustand im Inneren des Behältnisses befindet, als vorteilhaft herausgestellt, die Weichkomponente nicht für eine gasdichte Begrenzungsfunktion beim Verschluss des Behältnisses zu verwenden. Insbesondere ist es vorteilhaft sicherzustellen, dass im verschlossenen Zustand kein Druckgefälle zwischen der im Inneren des Behältnisses liegenden Applikationsfläche und der Außenwelt auftritt. So kann eine Migration von Bestandteilen der kosmetischen Substanz in das Material des Applikators hinein bzw. über den Verbindungsbereich aus dem Behältnis heraus vermieden werden.
  • Bei Applikationssystemen, wie dem oben erwähnten Dip-Systemen, kann der erfindungsgemäße Applikator einen Teil eines Verschlusses zum flüssigkeits- und/oder gasdichtem Abschluss des Systems bilden. Damit keine flüchtigen Bestandteile aus dem Speicher der kosmetischen Substanz austreten können, kann die benötigte Dichtungsfunktion durch Auswahl eines geeigneten Materials für die Hartkomponente erreicht werden. Mit anderen Worten, die Weichkomponente wird nicht bei der Dichtungsfunktion verwendet. Besonders das Material der Weichkomponente kann so alleinig unter Applikationsgesichtspunkten ausgewählt werden, wie beispielsweise hinsichtlich der Härte, Elastizität, bestimmter Oberflächeneigenschaften im Bezug auf die zu applizierende Substanz bzw. die Hautart oder Haare auf die appliziert werden soll usw. Das Material der Hartkomponente kann wiederum so gewählt werden, dass die benötigte Dichtungsfunktion erreicht werden kann, indem die Kontaktfläche zwischen dem Behältnis und der Hartkomponente bei geschlossenem Behältnis eine ausreichende Abdichtung des Gasraums herstellt.
  • Als Oberflächenstruktur der Weichkomponente sind je nach Anwendung unterschiedliche geometrische Anordnungen und Abmessungen von Noppen, Borsten, Lamellen, Linien, Rillen, Leisten, Wellen, Waben, Näpfen, Nocken, Kronen, Erodier-, Rändel- oder Kordelstrukturen, oder ähnliches sowie beliebige Kombinationen dieser Strukturelemente möglich. Diese Strukturen können regelmäßig oder unregelmäßig gestaltet werden. Es kann so von solchen mit einer geschlossenen Oberfläche bis hin zu solchen mit einer offenporigen Oberfläche, wie sie beispielsweise ein Schwammapplikator aufweist, eine Vielzahl an Applikationsflächen erzeugt werden.
  • Auch die geometrische Ausführung der Weichkomponente an sich kann in vielfältiger Weise, beispielsweise keilförmig, ballig, zylinderförmig, mit oder ohne (ebenen) Auftragsflächen (Abplattungen), mit Kugelsegment, in Geschossform oder als Kegel zur Spitze hin verjüngt, oder in sonstigen Designformen je nach Ergonomie- und Designgesichtspunkten gestaltet werden.
  • Die Herstellung eines erfindungsgemäßen Applikators sieht vor, dass unter Anwendung der Zwei-Komponenten-Spritz(guss)-Technik bzw. der 2K-Technik die Weichkomponente an die Hartkomponente mittels wenigstens einer Spritzmaschine angespritzt, bzw. diese ganz oder teilweise umgespritzt wird. Durch die Wahl des Kunststoffes der Weichkomponente kann der Grad an Flexibilität der Weichkomponente frei eingestellt werden, ohne den Herstellungsprozess grundsätzlich zu erschweren. Ferner treten die Nachteile der aufwändigen Herstellung und einer mikrobiologischen Belastung nicht auf, da das Anspritzen des Kunststoffes der Weichkomponente bei für Mikroorganismen lebensfeindlichen Temperaturen bzw. Bedingungen erfolgt.
  • Dabei ist es nicht entscheidend, dass die Hartkomponente vollständig in dem vorausgehenden Spritzvorgang ausschließlich aus Kunststoff erzeugt wird. Ebenso kann vor dem Spritzen der Hartkomponente wenigstens ein Einlegeteil beispielsweise aus Metall, Holz oder Duroplast oder ein vorgefertigtes Rast- oder Koppelelement für eine spätere Kopplung mit einem Stift, Griffstück oder einem als Griffstück dienenden Verschlussteil eines Behältnisses oder dgl. in die Spritzmaschine eingelegt werden, sodass während des Spritzvorgangs, d. h. während des Umspritzens mit dem Kunststoff der Hartkomponente, ein Verbundformteil entsteht. Auch eine Keimfreiheit des Applikators kann gewährleistet werden, da u. U. mit dem Einlegeteil in die Spritzmaschine eingebrachte Mikroorganismen beim Umspritzen mit dem Kunststoff der Hartkomponente abgetötet werden. Dasselbe gilt für das Anspritzen der Weichkomponente.
  • Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführung der Verbindung zwischen Hart- und Weichkomponente besteht darin, dass durch die formschlüssige Verankerung der Weichkomponente im Inneren der Hartkomponente zusätzlich die Kontaktfläche zwischen den beiden Komponenten gegenüber den bekannten Ausführungen vergrößert wird.
  • Zwischen der Weichkomponente und der Hartkomponente kann sich bei geeigneten Materialkombinationen beim Anspritzen eine Verbindungsschicht in Form einer Vermischungsschicht bestehend aus den beiden Materialien ausbilden. Dann wird neben der formschlüssigen Verankerung zusätzlich eine materialschlüssigen Verbindung zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente erzeugt. Dieser Vermischungsschicht bewirkt ferner, dass die Weichkomponente nicht mehr zerstörungsfrei bzw. äußerst schwer von der Hartkomponente abgelöst werden kann.
  • Der genannte Vermischungseffekt kann materialabhängig dadurch verstärkt werden, dass das Anspritzen nach dem Spritzvorgang zur Herstellung der Hartkomponente von dessen vollständigem Abkühlen auf Umgebungs- oder Raumtemperatur erfolgt. Eine günstige Verarbeitungstemperatur des Materials der Hartkomponente liegt zwischen 30°C und 80°C und bevorzugt zwischen 60°C und 80°C. Dies entspricht einer bevorzugten Abkühlzeit nach dem Spritzen der Hartkomponente in Abhängigkeit von der Materialstärke der Hartkomponente und der Umgebungstemperatur von etwa 10 s bis etwa 25 s. Bei anderen Materialien kann das Anspritzen aber auch bei einer tieferen Verarbeitungstemperatur (5°C oder weniger) erfolgen. In jedem Fall kann durch die Wahl der materialabhängig geeigneten Verarbeitungstemperatur die Hartkomponente beim Anspritzen der Weichkomponente wahlweise mehr oder weniger stark aufgeschmolzen und damit die Dicke der Vermischungsschicht eingestellt werden. Als vorteilhaft hat sich eine Vermischungsschichtdicke zwischen 1/100 mm bis hin zu einigen 1/10 mm herausgestellt. Wahlweise kann die Hartkomponente vor dem Anspritzen der Weichkomponente auch vorgewärmt werden. Das Ausbilden der Vermischungsschicht kann so unabhängig von der Herstellung der Hartkomponente gesteuert werden und lässt sich grundsätzlich auch auf Einlegeteile aus thermoplastischem Kunststoff oder dgl. übertragen.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform handelt sich um bei dem Werksstoff für die Weichkomponente um einen Kunststoff aus der Gruppe der ein thermoplastisches Elastomer (TPE). Hierbei kann es sich z. B. um ein aus Blöcken unterschiedlicher Monomere bestehendes Block-Copolymer handeln. Aufgrund der Variationsmöglichkeiten von chemischer Zusammensetzung und "Architektur" der Molekülketten lassen sich so Kunststoffe mit unterschiedlichen Eigenschaften herstellen. Aufgrund der Unlöslichkeit der einzelnen Sequenzen der Ketten bilden sich im Kunststoff Agglomerate oder physikalische Netzwerke der einzelnen Bausteine. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Styrolblockcopolymere, Styrolelastomere (PTE-S), vulkanisierte Polyolefinelastomere (PTE-V), Polyolefinelastomere (PTE-O), Polyamidelastomere (PTE-A), Polyurethanelastomere (PTE-U) und Polyesterelastomere (PTE-E). Auch eignen sich Kunststoffe aus der Gruppe der echten Elastomere, wie z. B. Nitrilkautschuk, Silikonkautschuk und Styrol-Butadien-Kautschuk.
  • Alternativ kann auch ein TPE-Blend bestehend aus einer thermoplastischen Matrix und elastischen Partikeln eingesetzt werden. Durch Aufschmelzen der Matrix lässt sich der Werkstoff wie ein Thermoplast verarbeiten, die elastischen Partikel verleihen dem Kunststoff seine elastische Gebrauchseignung. Wichtig dabei ist eine gute Durchmischung und eine Haftung der Matrix an den Partikeln. Zu dieser Art Werkstoff gehören PP-EPDM, PP-NR, PP-IIR-Blends oder Polyolefinthermoplaste als PP-EPM-Blend.
  • Durch Verwendung eines geeigneten TPE-Werkstoffes lässt sich eine große Bandbreite an mechanischen, haptischen, optischen, dynamischen oder Benetzungseigenschaften erzielen, wie z. B. ein großer Bereich der Härte, Temperaturbeständigkeit, Verformungsbeständigkeit, Ölbeständigkeit, Hydrolysebeständigkeit, Witterungsbeständigkeit, Verarbeitbarkeit, Haftung an den Kunststoffen der Hartkomponente, Färbbarkeit, Dämpfung, Festigkeit, Abrieb und ähnlichem.
  • Bzgl. der Werkstoffe für die Hartkomponente sei angemerkt, das hier grundsätzlich jedes Material, das eine ausreichende Härte, d. h. mechanische Stabilität, für die Funktion als Träger der Weichkomponente bietet, geeignet ist. Im Zusammenhang mit dem hier bevorzugten 2K-Verfahren eigenen sich als Werkstoff für die Hartkomponente besonders Kunststoffe aus der Gruppe der Thermoplaste. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Polypropylen (PP), Polyamid (PA), Polystyrol (PS), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymerisate (ABS), Polyoxymethylen-Copolymerisate (POM-C), Polycarbonat (PC), Polybutylenterephthalat (PBT), Polyphenylenether (PPE), oder Polyphenylensulfid (PPS). Selbstverständlich können andere Materialien, die äquivalente Eigenschaften haben, ebenso verwendet werden.
  • Grundsätzlich sei noch darauf hingewiesen, dass die Hartkomponente im Prinzip auch aus jedem anderen „harten" Werkstoff bestehen kann, an den bei der Herstellung des hier beschriebenen Applikators die Weichkomponente als Applikationselement entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren angespritzt und eine Verbindung zwischen Weichkomponente und Hartkomponente nach der Grundidee der Erfindung hergestellt wird.
  • Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
  • 1a1d ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators;
  • 2a, 2b ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators mit Spitzer als zusätzliches Funktionselement;
  • 2c, 2d eine Weiterbildung des zweiten Ausführungsbeispiels mit einem Schoner für die Applikationsoberfläche;
  • 3a, 3b ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators mit einer Hartkomponente in Stielform und einem verkürzten Stabilisator;
  • 4a, 4b ein viertes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators mit Noppen auf der Weichkomponente und einer Hartkomponente in Stielform und einem verlängerten Stabilisator; und
  • 5a, 5b eine vorteilhafte Weiterbildung als fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators mit einer weiteren bzw. alternativen Verankerungsform in der Nähe des Übergangsbereichs zwischen Weich- und Hartkomponente.
  • Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Es folgt eine nähere Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungsfiguren.
  • In 1a und 1b zeigen etwa im Maßstab 5:1 einen erfindungsgemäßen Applikator 100 gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel. 1b ist eine Darstellung der Schnittebene A-A des Applikators 100 aus 1a. Ohne die wesentliche Aufgabe der verbesserten Verbindung zwischen Hartkomponente 101 und Weichkomponente 102 zu beeinträchtigen, ist der Anspritzpunkt der Weichkomponente 102 in einem Bereich außerhalb der Wirkfläche des Applikators 100, d. h. der Applikationsfläche W, verlegt. Dieser Bereich kann insbesondere der rückwärtige Bereich, bevorzugt ein am Endprodukt nicht sichtbarer Bereich des Applikators 100 sein.
  • Die Verlagerung des Anspritzpunktes an wenigstens eine seitliche Öffnung 108 von der Oberfläche der Weichkomponente weg wird durch die spezielle Ausführung des Anspritzens der Weichkomponente 102, wie es in 1a, 1b gezeigt ist, erreicht. Besonders vorteilhaft kann der Anspritzpunkt im Bezug auf die Applikationsfläche W nach hinten, d. h. an das der Weichkomponente gegenüber liegende Ende der Hartkomponente 101, vorgesehen sein. An diesem Ende ist üblicherweise der Kopplungsbereich des Applikators mit beispielsweise einem Griffstück oder Verschluss für ein Behältnis.
  • Bei der in den 1a bis 1d gezeigten Ausführung erfolgte das Anspritzen durch die wenigstens eine seitliche Öffnung 108 im Bereich des Umfangs der Hartkomponente 101. Die äußere Form des Umfangs der Hartkomponente 101 in den Figuren ist kreisförmig. Die Umfangsform muss aber nicht notwendigerweise kreisförmig sein, grundsätzlich kann der Umfang beliebig ausgestaltet sein, beispielsweise oval, aber auch als Vieleck.
  • Wie 1b gezeigt, befindet sich im Verbindungsbereich 104 zwischen der Hartkomponente 101 und der Weichkomponente 102 wenigstens ein Kanal 105, der wie schön an der allein gestellten Weichkomponente in 1d zu erkennen ist, rohrförmig ausgestaltet ist. Für die Verbindung befindet sich so in der Hartkomponente 101 der Kanal 105 als rohrförmiges erstes Verbindungselement 101* in Form einer rohrförmigen Ausnehmung. Der Kanal 105 wird nach dem Anspritzen der Weichkomponente mit einem entsprechenden zweiten Verbindungselement 102* aus dem Material der Weichkomponente 102 ausgefüllt, die dann zwangsläufig auch eine Rohrform besitzt. Die Verbindung besteht so aus einer teleskopartigen, formschlüssigen Verbindung der beiden Komponenten 101, 102. Die quasi ineinander gesteckten Verbindungselemente 101*, 102* ergeben eine hoch belastbare Verbindung.
  • Wie sich anhand der folgenden Beschreibung weiterer Ausführungsbeispiele noch zeigen wird, ermöglicht die erfindungsgemäße Verbindung eine anwendungsbezogene Einstellung der Länge eines Stabilisators 109. Die Verankerung der Weichkomponente im Inneren der Hartkomponente wird durch das Material in der wenigstens einen seitlichen Öffnung 108 noch weiter gegen ein Ablösen gesichert. Der bei den bekannten 2K-Applikatoren für eine sichere Verbindung notwendigerweise besonders großflächig ausgeführte Übergangsbereich zwischen Hart- und der Weichkomponente 101, 102 kann bei dem Applikator der Erfindung nahezu beliebig klein ausgeführt werden. Dieser minimale ringförmige Übergangsbereich ist in der 1b mit 103 gekennzeichnet.
  • Selbstverständlich können anstelle einer, zwei oder mehrere Öffnungen 108 zum Anspritzen, d. h. Anspritzpunkte, vorgesehen werden. In einer vorteilhaften Weiterbildung sind weitere Öffnungen als Verbindung vom Kanal 105 nach Außen vorgesehen, um beim Anspritzen eine Entlüftung des Kanals 105 zu ermöglichen. Die Entlüftungsöffnungen sorgen dafür, dass in der Hartkomponente befindliche Luft beim Anspritzen der Weichkomponente vollständig verdrängt werden kann und so der im Inneren des Applikators 100 liegende Kanal 105 mit der Weichkomponente 102 vollständig ausgefüllt wird. Damit wird auch vermieden, dass die Luft im Kanal 105 in Folge der Verdichtung nicht zu einer Verformung des umgebenden Materials führt.
  • 1b zeigt einen Querschnitt der Ausführung des Applikators 100 der 1a. Deutlich sind zwei sich diametral gegenüberliegenden Öffnungen 108 der Hartkomponente 101 zu erkennen. Diese Öffnungen 108 dienen als Anspritzpunkte für die Weichkomponente 102 bei der Herstellung des Applikators 100. Die Öffnungen 108 zum Anspritzen der Weichkomponente 102 dienen neben ihrer primären Funktion auch einer gleichzeitigen Verbesserung der Verankerung der Weichkomponente 102 in der Hartkomponente 101, da sich nach Erstarren bzw. Verfestigung der Weichkomponente 102 in den Öffnungen Stäbchen 107 bilden, die eine zusätzliche formschlüssige Ankerwirkung haben. In Weiterbildungen können für solche zusätzlichen Anker auch anderen durch die Weichkomponente 102 ausgebildete Strukturelemente erzeugt werden, wie zum Beispiel Klauen oder Krallen. Die prinzipielle Idee dieser Ankerelemente besteht in dem radialen Hintergreifen Teilen der Hartkomponente 101 durch die erstarrte Weichkomponente 102 bezogen auf die Längsachse des Applikators.
  • In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann die Verankerung der Weichkomponente 102 in der Hartkomponente 101 noch weiter verbessert werden, wenn neben den in den 1a bis 1d gezeigten Stäbchen 107, zusätzlich Teile der Hartkomponente 101 in Form von beispielsweise Klauen oder dem Stabilisator 109 in die Weichkomponente 102 hineinragen.
  • Die Anordnung des Stabilisators 109 kann zentrisch oder exzentrisch zur Längsachse des Applikators 100 sein. Denkbar sind auch hier mehrere Klauen, Stäbchen oder andere Strukturelemente an der Hartkomponente 101 vorzusehen, die eine dauerhafte Verbindung der Hartkomponente 101 mit der Weichkomponente 102 unterstützen. Zudem ist auch denkbar, dass die sich in die Weichkomponente 102 erstreckenden Teile der Hartkomponente, wie der Stabilisator 109, ihrerseits wiederum zusätzliche weitere Strukturelemente, wie beispielsweise Klauen, Stäbchen 107, nippelförmige Fortsätze oder eine Kombination daraus aufweisen, um die Verankerung der zwei Komponenten noch weiter zu unterstützen bzw. die Grenzfläche und damit die Haftung zwischen der Hartkomponente 101 und der Weichkomponente 102 zu vergrößern.
  • 1c und 1d zeigen die erstarrte Weichkomponente 102 in Alleinstellung. Dabei sind in 1c sehr deutlich die als Anker dienenden Stäbchen 107 und in 1c und 1d der sehr klein ausgeführte am Applikator außen liegende Übergangsbereich in Form einer ringförmig umlaufenden Lippe 112 zu erkennen. In 1d ist an der Weichkomponente 102 noch ein Ausriss dargestellt (punktierte Ausrisslinie mit 111 gekennzeichnet). Hier sei noch auf das gut in den 1c und 1d zu erkennende zweite Verbindungselement 102* hingewiesen.
  • Die erfindungsgemäße, gegenüber bekannten Ausführungen im Wesentlichen ins Innere der Hartkomponente 101 im Verbindungsbereich 104 verlagerte Verbindung, ermöglicht ein großes Maß an Freiheit für die Gestaltung des Applikators 100. So kann auf dasselbe Hartkomponententeil durch einfaches Wechseln des Formwerkzeuges für die Weichkomponente 102 eine Vielzahl unterschiedlicher Applikatoren angespritzt werden, sodass sich die Applikatoren in Formgebung und Oberflächengestaltung der Weichkomponente unterscheiden können. Auch ist es möglich, unterschiedliche Ausführungen der Hartkomponenten bei gleicher Gestaltung der Weichkomponente zu realisieren. Selbstverständlich schließt dies auch Variationen von sowohl der Weich- als auch der Hartkomponente ein. Lediglich die Lage der Anspritzpunkte sollte dabei nicht verändert werden.
  • Die Außenoberfläche der Weichkomponente 102 kann teilweise oder vollständig mit einer Oberflächenstruktur mit einer Vielzahl von Strukturelementen versehen sein. Derartige Strukturelemente können beispielsweise Noppen 420 (4b) umfassen, aber auch Borsten, Lamellen oder andere bekannte Strukturelemente sowie eine beliebige Kombination daraus sind möglich.
  • Darüber hinaus können sogar zusätzliche Funktionselemente für die Anwenderin oder den Anwender, wie im Fall des zweiten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung, das in den 2a2d gezeigt ist, im hinteren Bereich, d. h. der dem Applikationsbereich abgewandten Seite, vorgesehen werden. Beispielsweise besitzt der in 2a und in der Schnittebene A-A in 2b dargestellte Applikator 200 als zusätzliches Funktionselement einen Spitzer 240 für zum Beispiel einen Kajal- bzw. Khol-Stift oder einen Lipliner.
  • In 2b ist zudem wieder der minimale außen liegende Übergangsbereich 103 zu erkennen. Für die Verbindung befindet sich so in der Hartkomponente 201 der Kanal 105 als rohrförmiges erstes Verbindungselement 201* in Form einer rohrförmigen Ausnehmung, der nach dem Anspritzen der Weichkomponente mit einem entsprechenden zweiten Verbindungselement 202* aus dem Material der Weichkomponente 202 ausgefüllt wird.
  • Zudem ist die Verwendung einer Schutzkappe bzw. eines Schoners 245 für den Applikator 200, wie in 2c und auch in der Schnittebene C-C in 2d dargestellt, besonders einfach zu realisieren. Der Schoner 245 dient primär dazu, Verschmutzungen von Hand- bzw. Schminktaschen durch bereits in Gebrauch befindliche Applikatoren zu vermeiden. Bei im Gebrauch befindlichen Applikatoren befinden sich üblicherweise Reste der kosmetischen Masse oder Substanz auf der Applikationsfläche W des Applikators 200. Der Schoner 245 schützt den Applikator aber auch vor Verschmutzung und mechanischer Beschädigung.
  • Zur Verbesserung der Hygienebedingungen kann die Abdeckkappe bzw. der Schoner 245 in derselben oder einer zweiten nahe der ersten Spritzmaschine für den Applikator 200 angeordneten Spritzmaschine, vorzugsweise zeitgleich, mit dem Anspritzen der Weichkomponente 101 hergestellt werden. Die Abdeckkappe oder der Schoner 245 wird besonders bevorzugt in einem weiteren Verfahrensschritt in derselben Spritzmaschine nach dem Anspritzen der Weichkomponente 102 auf die Weichkomponente 102 aufgesetzt, um so die Zeit, in der eine Kontaminierung mit Keimen möglich wäre, zu minimieren. Alternativ wird die Abdeckkappe bzw. der Schoner 245 auf einer Montageeinrichtung zwischen der Spritzmaschine für den Applikator 200 und der zweiten Spritzmaschine für die Abdeckkappe 245 auf die Weichkomponente 102 aufgesetzt.
  • Ein drittes und ein viertes Ausführungsbeispiel je eines Applikators 300, 400 ist in den Figuren 3a, 3b und 4a, 4b dargestellt. Hierbei zeigt die 3b bzw. 4b jeweils eine Querschnittsansicht der Schnittebenen A-A der 3a bzw. 4a. Die jeweiligen aus der Hartkomponente 301 bzw. 401 bestehenden Teile sind in beiden Ausführungsbeispielen in Form eines Stiels 325 bzw. 425 ausgeführt. Für die Verbindung befindet sich jeweils in der Hartkomponente 301 bzw. 401 der wenigstens eine Kanal 105 als das rohrförmige erste Verbindungselement 301* bzw. 401* in Form einer rohrförmigen Ausnehmung, der nach dem Anspritzen der Weichkomponente mit dem entsprechenden zweiten Verbindungselement 302* bzw. 402* aus dem Material der Weichkomponente 302 bzw. 402 ausgefüllt wird.
  • Zur Kopplung des Stiels 325 bzw. 425 an einem Griffstück oder Verschluss (nicht gezeigt) ist jeweils ein Rastkupplung 330 bzw. 430 mit einer ringförmig umlaufenden Schnappnase 331 bzw. 431 am der Weichkomponente 302 bzw. 402 gegenüber liegenden Ende des Stiels 325 bzw. 425 ausgebildet. Als Verdrehsicherung an der Kopplung des Stiels 325 bzw. 425 mit einem nicht dargestellten Griff oder einem Verschluss für ein Behältnis sind zusätzliche Zahmstrukturen 333 bzw. 433 für eine formschlüssige Verzahnung mit dem nicht dargestellten Griffstück oder Verschluss angedeutet.
  • In der Ausführung der 3a, 3b liegt der als Teil der Hartkomponente 301 ausgeführte Stabilisator 309 verkürzt im Inneren der Hartkomponente 301. Dadurch besitzt die Applikationsfläche W der Weichkomponente 302 bereits kurz hinter der Hartkomponente 301 einen hohe Grad an Flexibilität.
  • 4a, 4b zeigen eine Ausführung des Applikators, bei der auf der als Applikationsoberfläche W dienenden Außenoberfläche der Weichkomponente 402 Noppen 420 ausgebildet sind. Selbstverständlich sind beliebige andere bereits angesprochene Strukturen und Variationen in der Flächendichte dieser Elemente möglich.
  • Der als ein Teil der Hartkomponente 401 realisierte Stabilisator 409 ragt bei der Ausführung der 4a, 4b weit in die Weichkomponente 402 hinein, insbesondere im Vergleich zu den vorherigen Ausführungsbeispielen. Dies dient einer Stabilisierung der Weichkomponente und ist insbesondere bei sehr langen Weichteilen von Vorteil.
  • 5a, 5b zeigen eine vorteilhafte Weiterbildung als fünftes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Applikators 500, wobei im Vergleich zu den Ausführungen der 1a bis 4b eine weitere bzw. eine alternative Ausführung der Verankerung in Form eines oder mehrerer Verankerungsstege unmittelbar im Übergangsbereich 103 zwischen Weichkomponente 502 und Hartkomponente 501 vorgesehen ist. Für die Verbindung befindet sich in der Hartkomponente 501 wieder der wenigstens eine Kanal 105 als das rohrförmige erste Verbindungselement 501* in Form der rohrförmigen Ausnehmung, wobei der Kanal 105 nach dem Anspritzen der Weichkomponente 502 mit dem entsprechenden zweiten Verbindungselement 502* aus dem Material der Weichkomponente 502 ausgefüllt ist.
  • Die weitere Verankerung ist bei dem Applikator 500 aus zwei ovalen bzw. in Form eines Langlochs ausgeführte Durchbrechungen bzw. Öffnungen 108* in der Hartkomponente 501 im Übergangsbereich 103 gebildete, die im Endzustand von der angespritzten Weichkomponente 502 ausgefüllte werden. Dabei bildet die Weichkomponente Verankerungsstege 107* aus, wobei sich die Bezeichnung Verankerungssteg an die Verbindungsfunktion eines Steges anlehnt, da sich auf beiden Seiten der Durchbrechung 108* Material der Weichkomponente befindet, sodass ein solcher Verankerungssteg 107* eine geschlossene Verbindung zwischen der außerhalb der Hartkomponente vorgesehenen Weichkomponente und der im Verbindungsbereich angeordneten Weichkomponente herstellt.
  • Die Begriffe „außerhalb" und „innerhalb" werden mit Bezug auf die Form der Hartkomponente verwendet, d. h. „die außerhalb der Hartkomponente angeordnete Weichkomponente" bedeutet in etwa „von Außen sichtbar", wohingegen „die innerhalb der Hartkomponente angeordnete Weichkomponente" im Wesentlichen „von Außen nicht sichtbar" bedeutet.
  • Der wesentliche Unterschied zu den als Verankerung dienenden Stäbchen 107, d. h. Verankerungsstäbchen, der Ausführungsbeispiele der 1a bis 4b besteht darin, dass die von der Weichkomponente gebildeten Verankerungsstege 107* im Ausführungsbeispiel der 5a und 5b ähnlich wie die Glieder einer Kette die griffartigen Öffnungen 108* in der Hartkomponente 501 durchgreifen bzw. umgreifen. Mit anderen Worten, die als Verbindungssteg ausgebildete Verankerung im Übergangsbereich 103 zwischen der Weichkomponente 502 und der Hartkomponente 501 stellt eine nur mittels Zerstörung lösbare formschlüssige Verbindung her. Ein besonderer Vorteil solcher Verankerungsstege unmittelbar im Übergangsbereich 103 zwischen der Weichkomponente 502 und der Hartkomponente 501 besteht darin, dass sich damit zusätzlich eine partielle Ablösung bzw. ein Abstehen der Weichkomponente von der Hartkomponente verhindern lässt, z. B. kann damit die umlaufende Lippe 112 zusätzlich fixiert bzw. stabilisiert werden.
  • Selbstverständlich können die Verankerungsstege 107* in jeder gewünschten geometrischen Form, insbesondere Querschnittsgestaltung, ausgeführt werden. D. h., neben der gezeigten ovalen Ausführung sind runde, rechteckige, vieleckige Querschnitte möglich. Auch können mehrere Reihen von Verankerungsstegen in unterschiedlichen Abständen von der Applikatorspitze vorgesehen werden.
  • Im Vergleich aller Ausführungsbeispielen der 1b, 2b, 2d, 3b und 4b kann je nach Bedarf eine unterschiedliche Länge des Stabilisators 109, 309 bzw. 409 eingestellt werden. So kann der Stabilisator 109 in seiner Länge mit dem Rand der Hartkomponente 101 abschließen (1a bis 2d). Es ist aber auch möglich, dass der Stabilisator kürzer (3b, 309; 5b, 509) bzw. länger (4b, 409) als der Rand der Hartkomponente 301 bzw. 401 eingestellt wird.
  • Auch die Mitnahmefähigkeit der Applikationsfläche bzgl. der zu applizierenden Substanz oder Masse, d. h. das Haltevermögen bzw. die Haltekraft, lässt sich durch die Wahl geeigneter Strukturelemente sehr gezielt einstellen, und somit auf den jeweiligen Anwendungsfall, d. h. auf die zur Applikation bestimmte Hautpartie und die Eigenschaften der kosmetischen Substanz, wie beispielsweise Viskosität, Oberflächenhaftung, Abdeckung usw., individuell abstimmen. Dies wird durch das Spritzgussverfahren erleichtert. Die Mitnahmefähigkeit kann auf den jeweiligen Anwendungsfall ferner durch geeignete Wahl des Reibungswiderstandes eingestellt werden, beispielsweise indem eine geeignete Wahl des Kunststoffes der Weichkomponente und dessen Härte getroffen wird.
  • Es sei angemerkt, dass weder hier genannte Anwendungsbeispiele des erfindungsgemäßen Applikators und des erfindungsgemäßen Verfahrens zum Herstellen des erfindungsgemäßen Applikators mit verbesserter Verbindung bzw. Verankerung von Hart- und Weichkomponente abschließend zu verstehen sind.
  • Grundsätzlich kann jede Art von Oberflächenstruktur eine oder mehrere Vorzugsrichtungen aufweisen, die nicht notwendigerweise senkrecht auf der Oberfläche der Weichkomponente stehen müssen. Auch die Vorzugsrichtung der Strukturelemente kann in Abhängigkeit von der ergonomischen Handhabung des Applikators je nach beabsichtigter Anwendung eingestellt werden. Die beispielhaft genannten Strukturen und Materialien können auch in Kombination auf derselben Weichkomponente eingesetzt werden. Beispielsweise können auf gegenüberliegenden Flächen derselben Weichkomponente unterschiedliche Strukturen für unterschiedliche Anwendungen, wie beispielsweise Verblenden, Verteilen usw., vorgesehen sein. Auch ist es möglich, die Strukturelemente auf einer Applikationsfläche bzw. über die gesamte Weichkomponente zu mischen.
  • Abschließend sei der Kerngedanke der vorstehend beschriebenen Erfindung zusammengefasst, der ein Verfahren zum Herstellen eines Applikators mittels einer 2K-Technik und einen entsprechenden Applikator betrifft. Ein erfindungsgemäßer Applikator kann besonders vorteilhaft zum Verteilen einer kosmetischen Substanz auf der Haut, Semischleimhaut, Schleimhaut, Härchen oder Haaren verwendet werden. Auch andere Anwendungsgebiete sind denkbar. Die Erfindung schlägt eine verbesserte Verankerung der Weichkomponente an der Hartkomponente vor, indem im Wesentlichen ein in der Hartkomponente angeordneter Verbindungsbereich zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente ausgebildet ist, der einem im Inneren der Hartkomponente angeordneten Teil der Weichkomponente als Verbindungselement aufweist. Bei der Herstellung des Applikators erfolgt das Anspritzen der Weichkomponente an der Hartkomponente an wenigstens einem Anspritzpunkt durch wenigstens eine Öffnung im Bereich des Umfangs der Hartkomponente, sodass die Weichkomponente über wenigstens einen im Inneren der Hartkomponente von der wenigstens einen seitlichen Öffnung an ein Ende der Hartkomponente verlaufenden Kanal angespritzt werden kann und ein im Inneren der Hartkomponente liegender Teil der Weichkomponente eine formschlüssige Verankerung hergestellt, sodass der Applikator keinen sichtbaren Anspritzpunkt im Bereich der durch die Weichkomponente gebildeten Applikationsfläche aufweisen muss.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - EP 1384417 A2 [0007]
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Claims (19)

  1. Applikator (100; 200; 300; 400; 500), mit: einer Hartkomponente (101; 301; 401; 501) und einer an die Hartkomponente angespritzten Weichkomponente (102; 202; 302; 402; 502) zur Ausbildung einer Applikationsfläche (W), wobei sowohl die Hartkomponente als auch die Weichkomponente zumindest in Teilen aus Kunststoff bestehen und der Kunststoff der Hartkomponente härter ist als der Kunststoff der Weichkomponente, wobei ein im Wesentlichen im Inneren der Hartkomponente angeordneter Verbindungsbereich (104; 204; 304; 404) zwischen der Hartkomponente und der Weichkomponente ausgebildet ist, der wenigstens einen im Inneren der Hartkomponente angeordneten Teil der Weichkomponente als wenigstens ein Verankerungselement (102*; 202*; 302*; 402*; 502*) aufweist.
  2. Applikator (100; 200; 300; 400; 500) nach Anspruch 1, wobei zusätzlich wenigstens ein im Inneren der Weichkomponente angeordneter Teil der Hartkomponente als ein Stabilisator (109; 309; 409; 509) vorgesehen ist.
  3. Applikator (100; 200; 300; 400; 500) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Weichkomponente wenigstens abschnittsweise rotationssymmetrisch in Bezug auf die Längserstreckungsrichtung des Applikators ist.
  4. Applikator (400) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei eine Außenoberfläche der Weichkomponente wenigstens teilweise eine Oberflächenstruktur mit einer Vielzahl von Strukturelementen (420) aufweist.
  5. Applikator (400) nach Anspruch 4, wobei die Strukturelemente Noppen (420), Borsten, Lamellen oder eine Kombination daraus umfassen.
  6. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei in der Hartkomponente wenigstens eine Öffnung (108) zum Anspritzen der Weichkomponente (102; 202; 302; 402; 502) und/oder Entlüften beim Anspritzen in der Nähe des im Inneren der Hartkomponente liegenden Endes des Verankerungselements (102*; 202*; 302*; 402*; 502*) vorgesehen ist.
  7. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei in der Hartkomponente (501) wenigstens eine Durchbrechung (108*) für wenigstens einen durch die Weichkomponente (502) ausgebildeten Verankerungssteg (107*) vorgesehen ist, wobei der wenigstens eine Verankerungssteg (107*) eine Verbindung zwischen der im Inneren der Hartkomponente (501) liegenden Teil der Weichkomponente (502) und einem an der Außenoberfläche der Hartkomponente (501) angeordneten Teil der Weichkomponente (502) ist.
  8. Applikator nach Anspruch 6 oder 7, wobei die äußere Form des Umfangs im Bereich einer seitlichen Öffnung (108) und/oder Durchbrechung (108*) der Hartkomponente kreisförmig, oval oder als Vieleck ausgebildet ist.
  9. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Weichkomponente in Längsrichtung über das Verankerungselement (102*; 202*; 302*; 402*; 502*) hinausragt.
  10. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche 2 bis 9, wobei der Stabilisator (109; 309; 409; 509) in der Weichkomponente zentrisch oder exzentrisch bezogen auf die Längsachse des Applikators (100) angeordnet ist.
  11. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei als zusätzliche Verankerung ein oder mehrere Klauen, Stäbchen (107) oder eine Kombination aus Material der Weichkomponente bezogen auf die Längsachse sich im Wesentlichen radial in die Hartkomponente erstrecken.
  12. Applikator (200) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der Applikator an der der Weichkomponente (202) gegenüberliegenden Seite ein Funktionselement, insbesondere einen Spitzer (240), aufweist.
  13. Applikator (200) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei im Bereich der Weichkomponente (202) des Applikators (200) ein abnehmbarer Schoner (245) vorgesehen ist.
  14. Applikator (300; 400) nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Hartkomponente (301; 401; 501) als ein Stiel (325; 425) ausgebildet ist.
  15. Applikator (300; 400) nach Anspruch 14, wobei eine Kupplung (330; 430) an dem Stiel (325; 425) für ein Koppeln des Stiels mit einem Griffstück und/oder mit einem Verschluss für ein Behältnis ausgebildet ist.
  16. Applikator nach einem der vorstehenden Ansprüche 2 bis 15, wobei an dem Stabilisator sich in Bezug auf die Längsrichtung des Applikators im Wesentlichen radial in die Weichkomponente erstreckende Klauen, Stäbchen oder eine Kombination daraus vorgesehen sind.
  17. Applikator (100; 200; 300; 400; 500) nach einem der vorstehenden Ansprüche, zum Eintauchen in eine kosmetische Substanz und zum Auftragen und Verteilen derselben auf der Haut, Semischleimhaut, Schleimhaut, Härchen oder Haaren.
  18. Applikator (100; 200; 300; 400; 500) nach Anspruch 1, wobei die Weichkomponente an dem Anspritzpunkt in einen Bereich außerhalb der Wirkfläche des Applikators angespritzt ist.
  19. Applikator (100; 200; 300; 400; 500) nach Anspruch 1, wobei die Weichkomponente im rückwärtigen Bereich, in einen nicht sichtbaren Bereich oder am der Applikationsfläche (W) des Applikators gegenüberliegenden Ende angespritzt ist.
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