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DE202007003912U1 - Flaschenverschluss - Google Patents

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DE202007003912U1
DE202007003912U1 DE200720003912 DE202007003912U DE202007003912U1 DE 202007003912 U1 DE202007003912 U1 DE 202007003912U1 DE 200720003912 DE200720003912 DE 200720003912 DE 202007003912 U DE202007003912 U DE 202007003912U DE 202007003912 U1 DE202007003912 U1 DE 202007003912U1
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bottle
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arms
closure
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DE200720003912
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KOESSINGER AG
Kossinger AG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/16Devices preventing loss of removable closure members

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Flaschenverschluss (1) mit einer Halteeinrichtung (4), die einen Hals einer Flasche (10) wenigstens teilweise umgreifen kann, wobei die Halteeinrichtung zwei bezüglich einander flexibel angeordnete Arme (14a, 14b) aufweist, und wobei ein Hals der Flasche (10) zwischen diesen beiden Armen (14a, 14b) aufnehmbar ist, mit einem an der Halteeinrichtung (4) angeordneten Steg (6), der sich zumindest auch in einer Längsrichtung (L) der Flasche (10) erstreckt, mit einem Verschlusskörper (16), der mittels einer Gelenkverbindung (8) gegenüber dem Steg (6) um eine vorgegebene Schwenkachse (X) zwischen wenigstens zwei Schwenkstellungen verschwenkbar ist und der in einer Schwenkstellung eine Mündung der Flasche (10) vollständig abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (6) und die Halteeinrichtung (4) einteilig ausgebildet sind.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Flaschenverschluss. Aus dem Stand der Technik sind unterschiedlichste Flaschenverschlüsse bekannt, wie beispielsweise Kronkorken, Schraubverschlüsse, Korken und dergleichen. Weit verbreitet sind Kronkorken, da diese sehr günstig herzustellen sind. Diese Kronkorken weisen jedoch den Nachteil auf, dass, wenn eine mit einem Kronkorken verschlossene Flasche einmal geöffnet wurde, der Kronkorken üblicherweise nicht mehr auf die Flasche aufgesetzt werden kann, da er durch den Öffnungsvorgang dauerhaft verformt wurde und damit auf der Mündung der Flasche nicht mehr hält.
  • Gleichzeitig besteht jedoch ein Bedarf, ein Behältnis zumindest vorübergehend verschlossen zu halten, um zu verhindern, dass beispielsweise Schmutz oder Insekten in die Flasche eindringen können.
  • Aus der DE 20 2006 001 920 U1 ist eine Abdeckvorrichtung für die Öffnung eines flaschenartigen Gefäßes bekannt. Dabei sind Klemmbügel vorgesehen, an denen ein Steg mit einer Niet- oder Schraubverbindung befestigt ist. An dem Steg ist ein schwenkbarer Deckel zum Verschließen einer Flasche angeordnet. Diese Vorrichtung bewirkt eine effektive Abdeckung einer Flasche, ist jedoch in der Herstellung relativ aufwändig, da diese Vorrichtung aus unterschiedlichen Materialien, die miteinander beispielsweise durch Schraub- oder Nietverbindungen verbunden sind, hergestellt ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenverschluss zur Verfügung zu stellen, der ein zumindest vorübergehendes Abdecken der Flaschenöffnungen erlaubt. Dabei sollte dieser Flaschenverschluss günstig in der Herstellung und auch wieder verwendbar sein. Daneben werden auch ein geringes Gewicht und auch ein geringer Platzbedarf für einen Flaschenverschluss angestrebt.
  • Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch den Gegenstand von Anspruch 1 erreicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht notwendigerweise alle Aufgaben gleichermaßen durch die Gegenstände aller Unteransprüche gelöst werden.
  • Der erfindungsgemäße Flaschenverschluss weist eine Halteeinrichtung auf, die einen Hals der Flasche wenigstens teilweise umgreift. Dabei weist diese Halteeinrichtung zwei bezüglich einander flexibel angeordnete Arme auf, wobei der Hals der Flasche zwischen diesen beiden Armen aufnehmbar ist. Weiterhin ist ein an der Halteeinrichtung angeordneter Steg vorgesehen, der sich zumindest auch in einer Längsrichtung der Flasche erstreckt. Ferner ist ein Verschlusskörper vorgesehen, der mittels einer Gelenkverbindung gegenüber dem Steg um eine vorgegebene Schwenkachse zwischen wenigstens zwei Schwenkstellungen verschwenkbar ist und der in einer Schwenkstellung eine Mündung der Flasche vollständig abdeckt. Erfindungsgemäß sind die Halteeinrichtung und der Steg einteilig miteinander ausgebildet.
  • Unter einem sich auch in der Längsrichtung des Behältnisses erstreckenden Steg wird verstanden, dass die Erstreckungsrichtung dieses Stegs zumindest auch eine Komponente in der Längsrichtung des Behältnisses aufweist. Auch wäre es möglich, dass der Steg mehrere Stegabschnitte aufweist und sich nur einer dieser Abschnitte auch in der Längsrichtung des Behältnisses erstreckt. Vorzugsweise ist der Steg im Wesentlichen parallel zur der Längsrichtung des Behältnisses, wobei unter im Wesentlichen parallel verstanden wird, dass der Steg mit der Längsrichtung einen Winkel einschließt, der dem Betrag nach zwischen 0° und 30°, bevorzugt zwischen 0° und 20° und besonders bevorzugt zwischen 0° und 10° liegt.
  • Unter einer Halteeinrichtung wird eine Einrichtung verstanden, mit deren ein Körper gegenüber einem anderen gehalten bzw. fixiert werden kann. Durch die flexible Anordnung der beiden Arme bzw. die zumindest geringfügige biegbare Anordnung wird erreicht, dass der Flaschenhals zwischen den beiden Armen eingeklemmt werden kann und auf diese Weise ein gewisser Halt zwischen der Halteeinrichtung und der Flasche entsteht.
  • Unter einer Gelenkverbindung wird jede Verbindung verstanden, die Schwenk- oder Drehbewegungen der beiden durch die Verbindung verbundenen Körper erlaubt.
  • Damit kann der erfindungsgemäße Flaschenverschluss an dem Flaschenhals befestigt werden, wobei durch eine Schwenkbewegung die Öffnung der Flasche verdeckt oder geöffnet wird. Vorzugsweise ist die Mündung der Flasche in der zweiten Schwenkstellung des Verschlusskörpers vollständig freigegeben und behindert insbesondere nicht beim Trinken. Dies bedeutet, dass der Verschlusskörper in einer zweiten Stellung insbesondere seitlich von der Flasche wegragt und dadurch nicht beim Trinken behindert.
  • Durch die erfindungsgemäße einteilige Ausbildung der Halteeinrichtung mit dem Steg werden die Kosten in der Herstellung gesenkt. Genauer gesagt ist es möglich, die Halteeinrichtung und den Steg gemeinsam durch ein Formgebungsverfahren, wie ein Spritzgießverfahren, herzustellen. Die im Stand der Technik erforderlichen Verbindungen wie Nieten oder Verschraubungen sind damit bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform nicht nötig, wodurch eine erhebliche Kostenreduzierung erreicht wird.
  • Vorzugsweise ist der gesamte Flaschenverschluss aus einem einheitlichen Material hergestellt. Besonders bevorzugt ist der Flaschenverschluss aus einem Kunststoff hergestellt. Die Herstellung aus Kunststoff erlaubt eine besonders kostengünstige Herstellung des gesamten Flaschenverschlusses. Daneben bringt die Herstellung aus Kunststoff den Vorteil, dass der Flaschenverschluss unempfindlich, beispielsweise gegenüber Feuchtigkeit, ist. Daneben ist der erfindungsgemäße Flaschenverschluss auch sehr leichtgewichtig herzustellen.
  • Es wäre jedoch auch möglich, den gesamten Flaschenverschluss aus einem anderen einheitlichen Material, wie beispielsweise Aluminium oder Stahl herzustellen.
  • Vorzugsweise weist der Flaschenverschluss einen Hebel zum Schwenken des Verschlusskörpers auf. Prinzipiell wäre es auch möglich, den Verschlusskörper ohne den Hebel zu schwenken, ein derartiger Hebel ist jedoch in der Handhabung komfortabler. Dabei weist bevorzugt dieser Hebel eine strukturierte Oberfläche auf, beispielsweise in Form von kleinen Erhebungen. Auf diese Weise kann der Hebel ergonomisch günstiger von dem Benutzer gehoben werden. Vorzugsweise ist die Ebene des Hebels gegenüber der Ebene des Verschlusskörpers geneigt. Auch dies erlaubt eine besonders ergonomische Bewegung zum Öffnen des Flaschenverschlusses. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Hebel einteilig mit dem Verschlusskörper ausgebildet. Dies bedeutet, dass einerseits der Hebel und der Verschlusskörper einteilig ausgebildet sind und andererseits auch die Halteeinrichtung und der Steg.
  • Vorzugsweise verringert sich ein durch die Innenflächen der Arme gebildeter Innenquerschnitt in der Längsrichtung des Behältnisses nach oben. Mit anderen Worten sind bei dieser bevorzugten Ausführungsform die Arme an die Form eines typischen Flaschenhalses angepasst. Auf diese Weise kann der Halt der Halteeinrichtung und damit auch des gesamten Flaschenverschlusses gegenüber der Flasche verbessert werden.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist zwischen den Armen und dem Steg ein Federungsabschnitt vorgesehen, durch den die Arme in ihrer Gesamtheit gegenüber dem Steg flexibel sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Arme zum Teil erheblich voneinander weg bewegt werden müssen, um einen Flaschenhals in die Halteeinrichtung einzubringen. Somit ist ein verlängerter Federungsabschnitt vorteilhaft, der derartige Dehnungen oder Auseinanderbewegungen der Arme gegeneinander erlaubt. Vorteilhaft ist auch der Federungsabschnitt einteilig mit den Armen und dem Steg ausgebildet, was wiederum die Herstellungskosten herabsetzt. Dabei weist der Federungsabschnitt in einer sehr bevorzugten Ausführungsform eine U-förmige Gestalt auf, so dass insgesamt der Federweg verlängert wird. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weisen die Arme nach außen weisende Einführabschnitte für die Flasche auf. In der Handhabung kann der Flaschenhals an die beiden Einführabschnitte gepresst werden und drückt auf diese Weise die Arme so weit auseinander, bis der Hals zwischen die beiden Arme eintreten kann. Vorzugsweise weisen die beiden Arme eine Krümmung auf, die an die Krümmung eines Flaschenhalses angepasst sind. Die Endabschnitte sind vorteilhafterweise gegenüber den Armen gegenläufig gekrümmt.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verläuft der Steg im Wesentlichen geradlinig und besonders bevorzugt im Wesentlichen parallel zu einer Längsrichtung des Behältnisses.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Verschlusskörper mittels eines Bolzens gegenüber dem Steg schwenkbar ausgeführt und der Bolzen ist bevorzugt ein separates Element des Flaschenverschlusses. Der Bolzen bzw. dessen Symmetrieachse stellt gleichzeitig auch die Schwenkachse für den Verschlusskörper dar. Bei dieser Ausführungsform ist damit der Flaschenverschluss insgesamt dreiteilig ausgebildet, wobei das dritte separate Teil der genannte Bolzen ist. Es wäre jedoch auch möglich, einen Bolzen oder entsprechenden Vorsprung entweder an dem Steg oder aber an dem Verschlusskörper anzuordnen bzw. einteilig mit diesen Elementen auszubilden.
  • Bei dieser Ausführungsform besteht der Flaschenverschluss besonders bevorzugt aus genau drei Elementen bzw. Einzelteilen, nämlich dem Verschlusskörper mit dem daran über den Verbindungsabschnitt angeordneten Hebel, der Halteeinrichtung mit dem Steg und dem erwähnten Bolzen. Diese Ausführungsform ist in der Herstellung besonders kostengünstig.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen der Schwenkachse und dem Verschlusskörper ein Ausleger angeordnet, der einteilig mit dem Verschlusskörper ausgebildet ist. Dieser Ausleger wird wiederum schwenkbar an dem Steg angeordnet. Weiterhin ist vorteilhaft ein Übergangsabschnitt zwischen dem Verschlusskörper und dem Hebel angeordnet, wobei auch dieser Übergangsabschnitt einteilig mit dem Verschlusskörper und dem Hebel ausgebildet ist. Der erwähnte Ausleger kann eine Öffnung oder eine Ausnehmung aufweisen, durch welchen hindurch der oben erwähnte Bolzen geführt wird. Auf diese Weise werden der Ausleger und damit auch der Verschlusskörper schwenkbar an dem Steg angeordnet.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Verschlusskörper einen Umfangsrand auf, der in einer Schwenkstellung des Verschlusskörpers in der Längsrichtung über die Mündung ragt. Damit wird die Mündung nicht nur durch einen im Wesentlichen ebenen Körper abgedeckt sondern auch seitlich verschlossen. Auf diese Weise kann das Eindringen von Schmutz oder auch Insekten noch effektiver verhindert werden.
  • Vorzugsweise erweitert sich der Umfangsrand in der Längsrichtung der Flasche von oben nach unten. Durch diese Ausführungsform wird erreicht, dass der Verschlusskörper bequem auf die Mündung des Behältnisses angesetzt werden kann.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Verschlusskörper eine ebene Oberfläche auf. Diese ebene Oberfläche eignet sich besonders, um darauf Werbung anzubringen, was beispielsweise für Getränkehersteller sehr attraktiv ist. Weiterhin weist der Verschlusskörper bevorzugt die Gestalt eines Kronkorkens auf, was ebenfalls dessen Attraktivität für den Endverbraucher erhöht.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen.
  • Darin zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses, der an einer Flasche angebracht ist;
  • 2 eine Darstellung des Flaschenverschlusses ohne Flasche;
  • 3 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses;
  • 4 eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses; und
  • 5 eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Flaschenverschluss.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss 1, der an einer Flasche 10 angeordnet ist. Dabei weist dieser Flaschenverschluss 1 eine Halteeinrichtung 4 auf, die einen Flaschenhals der Flasche 10 in Umfangsrichtung umgreift. Diese Halteeinrichtung besitzt zwei Arme 14a und (nicht gezeigt) 14b. Diese beiden Arme können auseinander gebogen werden, um den Hals der Flasche 10 in dem zwischen den Armen gebildeten Raum unterzubringen. Zu diesem Zweck sind unten im Detail erläuterte Federungsabschnitte 18a, 18b vorgesehen. Einteilig mit der Halteeinrichtung 4 und dem Federungsabschnitt 18a, 18b ist ein Steg 6 ausgebildet. An diesem Steg 6 ist schwenkbar ein Verschlusskörper 16 für die Flasche angeordnet. In der in 1 gezeigten Stellung ist die Flasche 10 verschlossen und kann durch Schwenken des Verschlusskörpers 16 geöffnet werden. Zu diesem Zweck ist ein Hebel 12 vorgesehen, der beispielsweise mit dem Daumen nach unten gedrückt werden kann, um so den Verschlusskörper 16 in eine andere Stellung bringen, wobei diese Öffnungsstellung ebenfalls durch die Lage des Hebels 12 definiert ist. Die Bezugszeichen 15a und 15b beziehen sich auf Einführabschnitte, die zum Einführen der Flasche dienen. Das Bezugszeichen L bezeichnet die Längsrichtung der Flasche 10.
  • 2 zeigt einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss ohne die Flasche 10. Man erkennt, dass die U-förmigen Federungsabschnitte 18a und 18b über zwei gekrümmte Bereiche 17a und 17b in die Arme 14a und 14b übergehen. Dabei sind die Arme 14a, 14b mit ihren Einführabschnitten 15a, 15b einteilig mit den Federungsabschnitten 17a, 18a, 17b, 18b sowie dem Steg 6 ausgebildet. Beispielsweise ist es möglich, diesen gesamten Körper über einen einheitlichen Spritzgießvorgang herzustellen. Die Bezugszeichen 5 beziehen sich auf Reibungskörper, die zusätzlich auf der Innenfläche der Arme angebracht werden können. Dabei kann es sich beispielsweise um angeklebte Gummipolster oder dergleichen handeln, die die Reibung mit dem Flaschenhals erhöhen und damit den Halt der Vorrichtung 1 über der Flasche verbessern. Das Bezugszeichen 20 bezieht sich auf einen Bolzen, mit dem ein Ausleger 22 schwenkbar an dem Steg 6 angeordnet ist. Dieser Bolzen ist hier als separates Teil ausgeführt. Der Ausleger 22 ist wiederum einteilig mit dem Hebel 12, dem Verschlusskörper 16 sowie einem zwischen dem Hebel 12 und dem Verschlusskörper 16 liegenden Übergangsabschnitt 21 ausgebildet.
  • Der Verschlusskörper 16 weist eine ebene Fläche auf, die von Vorteil ist, da hierauf beispielsweise die Werbung einer bestimmten Brauerei angebracht werden kann. Die Bezugszeichen 9a und 9b beziehen sich auf die Stirnflächen der Einführabschnitte 15a, 15b und die Bezugszeichen 11a, 11b auf gekrümmte Abschnitte der Einführabschnitte 15a, 15b.
  • 3 zeigt eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses. Dabei erkennt man, dass sowohl die Abschnitte 9a und 9b als auch die nach außen gekrümmten Bereiche 11a und 11b als auch die Arme 18a und 18b gegenüber der Längsrichtung L schräg gestellt sind. Vorzugsweise erfolgt die Schrägstellung in einem Winkel zwischen 5° und 30°, bevorzugt zwischen 5° und 20° gegenüber der Längsrichtung L. Durch diese Schrägstellung der gesamten Halteeinrichtung bzw. der Arme ist eine Anpassung auf den in diesem Abschnitt ebenfalls schräg verlaufenden Flaschenhals möglich. Auch auf diese Weise wird ein sicherer Halt bewirkt, da eine Klemmwirkung an dem Flaschenhals im Wesentlichen über die gesamte Innenfläche der Halteeinrichtung bewirkt werden kann. Auch können etwaige Reibungskörper besser an die Flasche bzw. deren Hals angedrückt werden. Zur Vereinfachung der Herstellung wird diese Schrägstellung auch in den Einführabschnitten 15a und 15b aufrechterhalten.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses. Auch hier erkennt man die Schrägstellung der Endkanten 9a der Haltearme. Man erkennt weiterhin, dass sich der Umfangrand 24 des Verschlusskörpers 16 nach unten hin erweitert, wodurch ein Aufsetzen auf eine Mündung einer Flasche erleichtert wird. Das Bezugszeichen X bezieht sich auf die Schwenkachse, um die der Verschlusskörper 16 gegenüber dem Steg 6 geschwenkt wird. Diese Schwenkachse ist gleichzeitig vorzugsweise die Symmetrieachse des Bolzens 20, der zum Schwenken des Verschlusskörpers 16 gegenüber dem Steg 6 dient. Das Bezugszeichen 13 zeigt eine Strukturierung des Hebels 12, die ein Greifen mit dem Daumen erleichtert. Das Bezugszeichen 8 bezeichnet die Gelenkverbindung, die zwischen dem Steg 6 und dem Ausleger gebildet ist, in ihrer Gesamtheit. Dabei ist die Gelenkverbindung in der Längsrichtung L des Behältnisses direkt über dem Steg angeordnet.
  • 5 zeigt eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss 1. Man erkennt, dass der Flaschenverschluss 1 in seiner Gesamtheit symmetrisch bezüglich der Ebene A ausgebildet ist. Weiterhin erkennt man, dass der Verschlusskörper 16 hier in der Gestalt eines Flaschenkronkorkens gestaltet ist, wobei dieser Kronkorken jedoch einen etwas höheren Umfang aufweist, als ein üblicher Kronkorken, um leicht auf die Mündung einer Flasche aufgesetzt zu werden. Durch die Federungsabschnitte 18a und 18b wird insgesamt die Bewegbarkeit der beiden Arme 14a und 14b gegeneinander erhöht, so dass es ohne Materialbrüche möglich ist, ein Behältnis in den Bereich U zwischen den beiden Armen 14a und 14b einzufügen.
  • Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
  • 1
    Flaschenverschluss
    4
    Halteeinrichtung
    5
    Reibungskörper
    6
    Steg
    8
    Gelenkverbindung
    9a, 9b
    Stirnflächen
    10
    Flasche
    11a, 11b
    gekrümmte Bereiche der Einführabschnitte 15a, 15b
    12
    Hebel
    13
    Strukturierung
    14a, 14b
    Arme
    15a, 15b
    Einführabschnitte
    16
    Verschlusskörper
    17a, 17b
    gekrümmte Bereiche
    18a, 18b
    Federungsabschnitte
    20
    Bolzen
    21
    Übergangsabschnitt
    22
    Ausleger
    24
    Umfangsrand
    L
    Längsrichtung
    X
    Schwenkachse
    A
    Ebene

Claims (14)

  1. Flaschenverschluss (1) mit einer Halteeinrichtung (4), die einen Hals einer Flasche (10) wenigstens teilweise umgreifen kann, wobei die Halteeinrichtung zwei bezüglich einander flexibel angeordnete Arme (14a, 14b) aufweist, und wobei ein Hals der Flasche (10) zwischen diesen beiden Armen (14a, 14b) aufnehmbar ist, mit einem an der Halteeinrichtung (4) angeordneten Steg (6), der sich zumindest auch in einer Längsrichtung (L) der Flasche (10) erstreckt, mit einem Verschlusskörper (16), der mittels einer Gelenkverbindung (8) gegenüber dem Steg (6) um eine vorgegebene Schwenkachse (X) zwischen wenigstens zwei Schwenkstellungen verschwenkbar ist und der in einer Schwenkstellung eine Mündung der Flasche (10) vollständig abdeckt, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (6) und die Halteeinrichtung (4) einteilig ausgebildet sind.
  2. Flaschenverschluss (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Flaschenverschluss (1) aus einem einheitlichen Material hergestellt ist.
  3. Flaschenverschluss (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Flaschenverschluss (1) aus einem Kunststoff hergestellt ist.
  4. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Flaschenverschluss (1) einen Hebel (12) zum Schwenken des Verschlusskörpers (16) aufweist.
  5. Flaschenverschluss (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hebel (12) einteilig mit dem Verschlusskörper (16) ausgebildet ist.
  6. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein durch die Innenflächen der Arme (14a, 14b) gebildeter Innenquerschnitt in der Längsrichtung (L) der Flasche (10) nach oben verringert.
  7. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Armen (14a, 14b) und dem Steg (6) ein Federungsabschnitt (18a, 18b) vorgesehen ist, durch den die Arme (14a, 14b) in ihrer Gesamtheit gegenüber dem Steg (6) flexibel sind.
  8. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Arme (14a, 14b) nach außen weisende Einführabschnitte (15a, 15b) für die Flasche aufweisen.
  9. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (6) geradlinig verläuft.
  10. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (16) mittels eines Bolzens (20) gegenüber dem Steg (6) schwenkbar ausgeführt ist und der Bolzen (20) ein separates Element des Flaschenverschlusses (1) ist.
  11. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einer Schwenkachse (X) und dem Verschlusskörper ein Ausleger (22) angeordnet ist, der einteilig mit dem Verschlusskörper (16) ausgebildet ist.
  12. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (16) einen Umfangsrand (24) aufweist, der in einer Schwenkstellung des Verschlusskörpers (16) in der Längsrichtung (L) über die Mündung ragt.
  13. Flaschenverschluss (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Umfangsrand (24) in der Längsrichtung (L) der Flasche von oben nach unten erweitert.
  14. Flaschenverschluss (1) nach wenigstens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (16) eine ebene Oberfläche aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102011051887A1 (de) * 2011-07-15 2013-01-17 Oliver Brauner Gefäß-Kennzeichnungsvorrichtung

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102011051887A1 (de) * 2011-07-15 2013-01-17 Oliver Brauner Gefäß-Kennzeichnungsvorrichtung

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