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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Flaschenverschluss.
Aus dem Stand der Technik sind unterschiedlichste Flaschenverschlüsse bekannt,
wie beispielsweise Kronkorken, Schraubverschlüsse, Korken und dergleichen.
Weit verbreitet sind Kronkorken, da diese sehr günstig herzustellen sind. Diese
Kronkorken weisen jedoch den Nachteil auf, dass, wenn eine mit einem
Kronkorken verschlossene Flasche einmal geöffnet wurde, der Kronkorken üblicherweise
nicht mehr auf die Flasche aufgesetzt werden kann, da er durch den Öffnungsvorgang
dauerhaft verformt wurde und damit auf der Mündung der Flasche nicht mehr
hält.
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Gleichzeitig
besteht jedoch ein Bedarf, ein Behältnis zumindest vorübergehend
verschlossen zu halten, um zu verhindern, dass beispielsweise Schmutz
oder Insekten in die Flasche eindringen können.
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Aus
der
DE 20 2006
001 920 U1 ist eine Abdeckvorrichtung für die Öffnung eines flaschenartigen
Gefäßes bekannt.
Dabei sind Klemmbügel
vorgesehen, an denen ein Steg mit einer Niet- oder Schraubverbindung
befestigt ist. An dem Steg ist ein schwenkbarer Deckel zum Verschließen einer
Flasche angeordnet. Diese Vorrichtung bewirkt eine effektive Abdeckung
einer Flasche, ist jedoch in der Herstellung relativ aufwändig, da
diese Vorrichtung aus unterschiedlichen Materialien, die miteinander beispielsweise
durch Schraub- oder Nietverbindungen verbunden sind, hergestellt
ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Flaschenverschluss
zur Verfügung
zu stellen, der ein zumindest vorübergehendes Abdecken der Flaschenöffnungen
erlaubt. Dabei sollte dieser Flaschenverschluss günstig in
der Herstellung und auch wieder verwendbar sein. Daneben werden
auch ein geringes Gewicht und auch ein geringer Platzbedarf für einen
Flaschenverschluss angestrebt.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß durch
den Gegenstand von Anspruch 1 erreicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen,
dass nicht notwendigerweise alle Aufgaben gleichermaßen durch
die Gegenstände
aller Unteransprüche
gelöst
werden.
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Der
erfindungsgemäße Flaschenverschluss weist
eine Halteeinrichtung auf, die einen Hals der Flasche wenigstens
teilweise umgreift. Dabei weist diese Halteeinrichtung zwei bezüglich einander
flexibel angeordnete Arme auf, wobei der Hals der Flasche zwischen
diesen beiden Armen aufnehmbar ist. Weiterhin ist ein an der Halteeinrichtung
angeordneter Steg vorgesehen, der sich zumindest auch in einer Längsrichtung
der Flasche erstreckt. Ferner ist ein Verschlusskörper vorgesehen,
der mittels einer Gelenkverbindung gegenüber dem Steg um eine vorgegebene
Schwenkachse zwischen wenigstens zwei Schwenkstellungen verschwenkbar
ist und der in einer Schwenkstellung eine Mündung der Flasche vollständig abdeckt.
Erfindungsgemäß sind die
Halteeinrichtung und der Steg einteilig miteinander ausgebildet.
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Unter
einem sich auch in der Längsrichtung des
Behältnisses
erstreckenden Steg wird verstanden, dass die Erstreckungsrichtung
dieses Stegs zumindest auch eine Komponente in der Längsrichtung des
Behältnisses
aufweist. Auch wäre
es möglich, dass
der Steg mehrere Stegabschnitte aufweist und sich nur einer dieser
Abschnitte auch in der Längsrichtung
des Behältnisses
erstreckt. Vorzugsweise ist der Steg im Wesentlichen parallel zur
der Längsrichtung
des Behältnisses,
wobei unter im Wesentlichen parallel verstanden wird, dass der Steg
mit der Längsrichtung
einen Winkel einschließt,
der dem Betrag nach zwischen 0° und
30°, bevorzugt
zwischen 0° und
20° und
besonders bevorzugt zwischen 0° und
10° liegt.
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Unter
einer Halteeinrichtung wird eine Einrichtung verstanden, mit deren
ein Körper
gegenüber einem
anderen gehalten bzw. fixiert werden kann. Durch die flexible Anordnung
der beiden Arme bzw. die zumindest geringfügige biegbare Anordnung wird erreicht,
dass der Flaschenhals zwischen den beiden Armen eingeklemmt werden
kann und auf diese Weise ein gewisser Halt zwischen der Halteeinrichtung und
der Flasche entsteht.
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Unter
einer Gelenkverbindung wird jede Verbindung verstanden, die Schwenk-
oder Drehbewegungen der beiden durch die Verbindung verbundenen
Körper
erlaubt.
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Damit
kann der erfindungsgemäße Flaschenverschluss
an dem Flaschenhals befestigt werden, wobei durch eine Schwenkbewegung
die Öffnung
der Flasche verdeckt oder geöffnet
wird. Vorzugsweise ist die Mündung
der Flasche in der zweiten Schwenkstellung des Verschlusskörpers vollständig freigegeben
und behindert insbesondere nicht beim Trinken. Dies bedeutet, dass
der Verschlusskörper
in einer zweiten Stellung insbesondere seitlich von der Flasche
wegragt und dadurch nicht beim Trinken behindert.
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Durch
die erfindungsgemäße einteilige
Ausbildung der Halteeinrichtung mit dem Steg werden die Kosten in
der Herstellung gesenkt. Genauer gesagt ist es möglich, die Halteeinrichtung
und den Steg gemeinsam durch ein Formgebungsverfahren, wie ein Spritzgießverfahren,
herzustellen. Die im Stand der Technik erforderlichen Verbindungen
wie Nieten oder Verschraubungen sind damit bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
nicht nötig,
wodurch eine erhebliche Kostenreduzierung erreicht wird.
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Vorzugsweise
ist der gesamte Flaschenverschluss aus einem einheitlichen Material
hergestellt. Besonders bevorzugt ist der Flaschenverschluss aus einem
Kunststoff hergestellt. Die Herstellung aus Kunststoff erlaubt eine
besonders kostengünstige Herstellung
des gesamten Flaschenverschlusses. Daneben bringt die Herstellung
aus Kunststoff den Vorteil, dass der Flaschenverschluss unempfindlich, beispielsweise
gegenüber
Feuchtigkeit, ist. Daneben ist der erfindungsgemäße Flaschenverschluss auch sehr
leichtgewichtig herzustellen.
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Es
wäre jedoch
auch möglich,
den gesamten Flaschenverschluss aus einem anderen einheitlichen Material,
wie beispielsweise Aluminium oder Stahl herzustellen.
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Vorzugsweise
weist der Flaschenverschluss einen Hebel zum Schwenken des Verschlusskörpers auf.
Prinzipiell wäre
es auch möglich,
den Verschlusskörper
ohne den Hebel zu schwenken, ein derartiger Hebel ist jedoch in
der Handhabung komfortabler. Dabei weist bevorzugt dieser Hebel
eine strukturierte Oberfläche
auf, beispielsweise in Form von kleinen Erhebungen. Auf diese Weise
kann der Hebel ergonomisch günstiger
von dem Benutzer gehoben werden. Vorzugsweise ist die Ebene des
Hebels gegenüber
der Ebene des Verschlusskörpers geneigt.
Auch dies erlaubt eine besonders ergonomische Bewegung zum Öffnen des
Flaschenverschlusses. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
ist der Hebel einteilig mit dem Verschlusskörper ausgebildet. Dies bedeutet,
dass einerseits der Hebel und der Verschlusskörper einteilig ausgebildet sind
und andererseits auch die Halteeinrichtung und der Steg.
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Vorzugsweise
verringert sich ein durch die Innenflächen der Arme gebildeter Innenquerschnitt
in der Längsrichtung
des Behältnisses
nach oben. Mit anderen Worten sind bei dieser bevorzugten Ausführungsform
die Arme an die Form eines typischen Flaschenhalses angepasst. Auf
diese Weise kann der Halt der Halteeinrichtung und damit auch des
gesamten Flaschenverschlusses gegenüber der Flasche verbessert
werden.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist zwischen den Armen und dem Steg ein Federungsabschnitt vorgesehen,
durch den die Arme in ihrer Gesamtheit gegenüber dem Steg flexibel sind.
Hierbei ist zu beachten, dass die Arme zum Teil erheblich voneinander
weg bewegt werden müssen, um
einen Flaschenhals in die Halteeinrichtung einzubringen. Somit ist
ein verlängerter
Federungsabschnitt vorteilhaft, der derartige Dehnungen oder Auseinanderbewegungen
der Arme gegeneinander erlaubt. Vorteilhaft ist auch der Federungsabschnitt einteilig
mit den Armen und dem Steg ausgebildet, was wiederum die Herstellungskosten
herabsetzt. Dabei weist der Federungsabschnitt in einer sehr bevorzugten
Ausführungsform
eine U-förmige
Gestalt auf, so dass insgesamt der Federweg verlängert wird. Bei einer weiteren
vorteilhaften Ausführungsform
weisen die Arme nach außen
weisende Einführabschnitte
für die
Flasche auf. In der Handhabung kann der Flaschenhals an die beiden
Einführabschnitte
gepresst werden und drückt
auf diese Weise die Arme so weit auseinander, bis der Hals zwischen die
beiden Arme eintreten kann. Vorzugsweise weisen die beiden Arme
eine Krümmung
auf, die an die Krümmung
eines Flaschenhalses angepasst sind. Die Endabschnitte sind vorteilhafterweise
gegenüber den
Armen gegenläufig
gekrümmt.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verläuft der
Steg im Wesentlichen geradlinig und besonders bevorzugt im Wesentlichen
parallel zu einer Längsrichtung
des Behältnisses.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Verschlusskörper mittels
eines Bolzens gegenüber
dem Steg schwenkbar ausgeführt und
der Bolzen ist bevorzugt ein separates Element des Flaschenverschlusses.
Der Bolzen bzw. dessen Symmetrieachse stellt gleichzeitig auch die Schwenkachse
für den
Verschlusskörper
dar. Bei dieser Ausführungsform
ist damit der Flaschenverschluss insgesamt dreiteilig ausgebildet,
wobei das dritte separate Teil der genannte Bolzen ist. Es wäre jedoch
auch möglich,
einen Bolzen oder entsprechenden Vorsprung entweder an dem Steg
oder aber an dem Verschlusskörper
anzuordnen bzw. einteilig mit diesen Elementen auszubilden.
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Bei
dieser Ausführungsform
besteht der Flaschenverschluss besonders bevorzugt aus genau drei
Elementen bzw. Einzelteilen, nämlich
dem Verschlusskörper
mit dem daran über
den Verbindungsabschnitt angeordneten Hebel, der Halteeinrichtung mit
dem Steg und dem erwähnten
Bolzen. Diese Ausführungsform
ist in der Herstellung besonders kostengünstig.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen der
Schwenkachse und dem Verschlusskörper
ein Ausleger angeordnet, der einteilig mit dem Verschlusskörper ausgebildet
ist. Dieser Ausleger wird wiederum schwenkbar an dem Steg angeordnet.
Weiterhin ist vorteilhaft ein Übergangsabschnitt
zwischen dem Verschlusskörper
und dem Hebel angeordnet, wobei auch dieser Übergangsabschnitt einteilig
mit dem Verschlusskörper und
dem Hebel ausgebildet ist. Der erwähnte Ausleger kann eine Öffnung oder
eine Ausnehmung aufweisen, durch welchen hindurch der oben erwähnte Bolzen
geführt
wird. Auf diese Weise werden der Ausleger und damit auch der Verschlusskörper schwenkbar
an dem Steg angeordnet.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Verschlusskörper einen
Umfangsrand auf, der in einer Schwenkstellung des Verschlusskörpers in
der Längsrichtung über die
Mündung
ragt. Damit wird die Mündung
nicht nur durch einen im Wesentlichen ebenen Körper abgedeckt sondern auch
seitlich verschlossen. Auf diese Weise kann das Eindringen von Schmutz
oder auch Insekten noch effektiver verhindert werden.
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Vorzugsweise
erweitert sich der Umfangsrand in der Längsrichtung der Flasche von
oben nach unten. Durch diese Ausführungsform wird erreicht, dass
der Verschlusskörper
bequem auf die Mündung des
Behältnisses
angesetzt werden kann.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist der Verschlusskörper
eine ebene Oberfläche
auf. Diese ebene Oberfläche
eignet sich besonders, um darauf Werbung anzubringen, was beispielsweise
für Getränkehersteller
sehr attraktiv ist. Weiterhin weist der Verschlusskörper bevorzugt die
Gestalt eines Kronkorkens auf, was ebenfalls dessen Attraktivität für den Endverbraucher
erhöht.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
ergeben sich aus den beigefügten
Zeichnungen.
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Darin
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses, der
an einer Flasche angebracht ist;
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2 eine
Darstellung des Flaschenverschlusses ohne Flasche;
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3 eine
Vorderansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses;
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4 eine
Seitenansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses;
und
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5 eine
Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Flaschenverschluss.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss 1,
der an einer Flasche 10 angeordnet ist. Dabei weist dieser
Flaschenverschluss 1 eine Halteeinrichtung 4 auf,
die einen Flaschenhals der Flasche 10 in Umfangsrichtung
umgreift. Diese Halteeinrichtung besitzt zwei Arme 14a und
(nicht gezeigt) 14b. Diese beiden Arme können auseinander gebogen
werden, um den Hals der Flasche 10 in dem zwischen den
Armen gebildeten Raum unterzubringen. Zu diesem Zweck sind unten
im Detail erläuterte Federungsabschnitte 18a, 18b vorgesehen.
Einteilig mit der Halteeinrichtung 4 und dem Federungsabschnitt 18a, 18b ist
ein Steg 6 ausgebildet. An diesem Steg 6 ist schwenkbar
ein Verschlusskörper 16 für die Flasche
angeordnet. In der in 1 gezeigten Stellung ist die
Flasche 10 verschlossen und kann durch Schwenken des Verschlusskörpers 16 geöffnet werden.
Zu diesem Zweck ist ein Hebel 12 vorgesehen, der beispielsweise
mit dem Daumen nach unten gedrückt
werden kann, um so den Verschlusskörper 16 in eine andere
Stellung bringen, wobei diese Öffnungsstellung
ebenfalls durch die Lage des Hebels 12 definiert ist. Die
Bezugszeichen 15a und 15b beziehen sich auf Einführabschnitte,
die zum Einführen der
Flasche dienen. Das Bezugszeichen L bezeichnet die Längsrichtung
der Flasche 10.
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2 zeigt
einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss
ohne die Flasche 10. Man erkennt, dass die U-förmigen Federungsabschnitte 18a und 18b über zwei
gekrümmte
Bereiche 17a und 17b in die Arme 14a und 14b übergehen.
Dabei sind die Arme 14a, 14b mit ihren Einführabschnitten 15a, 15b einteilig
mit den Federungsabschnitten 17a, 18a, 17b, 18b sowie
dem Steg 6 ausgebildet. Beispielsweise ist es möglich, diesen
gesamten Körper über einen
einheitlichen Spritzgießvorgang
herzustellen. Die Bezugszeichen 5 beziehen sich auf Reibungskörper, die
zusätzlich
auf der Innenfläche
der Arme angebracht werden können.
Dabei kann es sich beispielsweise um angeklebte Gummipolster oder
dergleichen handeln, die die Reibung mit dem Flaschenhals erhöhen und
damit den Halt der Vorrichtung 1 über der Flasche verbessern.
Das Bezugszeichen 20 bezieht sich auf einen Bolzen, mit
dem ein Ausleger 22 schwenkbar an dem Steg 6 angeordnet
ist. Dieser Bolzen ist hier als separates Teil ausgeführt. Der
Ausleger 22 ist wiederum einteilig mit dem Hebel 12,
dem Verschlusskörper 16 sowie
einem zwischen dem Hebel 12 und dem Verschlusskörper 16 liegenden Übergangsabschnitt 21 ausgebildet.
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Der
Verschlusskörper 16 weist
eine ebene Fläche
auf, die von Vorteil ist, da hierauf beispielsweise die Werbung
einer bestimmten Brauerei angebracht werden kann. Die Bezugszeichen 9a und 9b beziehen
sich auf die Stirnflächen
der Einführabschnitte 15a, 15b und
die Bezugszeichen 11a, 11b auf gekrümmte Abschnitte
der Einführabschnitte 15a, 15b.
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3 zeigt
eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses. Dabei
erkennt man, dass sowohl die Abschnitte 9a und 9b als auch
die nach außen
gekrümmten
Bereiche 11a und 11b als auch die Arme 18a und 18b gegenüber der Längsrichtung
L schräg
gestellt sind. Vorzugsweise erfolgt die Schrägstellung in einem Winkel zwischen 5° und 30°, bevorzugt
zwischen 5° und
20° gegenüber der
Längsrichtung
L. Durch diese Schrägstellung der
gesamten Halteeinrichtung bzw. der Arme ist eine Anpassung auf den
in diesem Abschnitt ebenfalls schräg verlaufenden Flaschenhals
möglich.
Auch auf diese Weise wird ein sicherer Halt bewirkt, da eine Klemmwirkung
an dem Flaschenhals im Wesentlichen über die gesamte Innenfläche der
Halteeinrichtung bewirkt werden kann. Auch können etwaige Reibungskörper besser
an die Flasche bzw. deren Hals angedrückt werden. Zur Vereinfachung
der Herstellung wird diese Schrägstellung
auch in den Einführabschnitten 15a und 15b aufrechterhalten.
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4 zeigt
eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Flaschenverschlusses. Auch
hier erkennt man die Schrägstellung
der Endkanten 9a der Haltearme. Man erkennt weiterhin,
dass sich der Umfangrand 24 des Verschlusskörpers 16 nach
unten hin erweitert, wodurch ein Aufsetzen auf eine Mündung einer
Flasche erleichtert wird. Das Bezugszeichen X bezieht sich auf die
Schwenkachse, um die der Verschlusskörper 16 gegenüber dem
Steg 6 geschwenkt wird. Diese Schwenkachse ist gleichzeitig vorzugsweise
die Symmetrieachse des Bolzens 20, der zum Schwenken des
Verschlusskörpers 16 gegenüber dem
Steg 6 dient. Das Bezugszeichen 13 zeigt eine
Strukturierung des Hebels 12, die ein Greifen mit dem Daumen
erleichtert. Das Bezugszeichen 8 bezeichnet die Gelenkverbindung,
die zwischen dem Steg 6 und dem Ausleger gebildet ist,
in ihrer Gesamtheit. Dabei ist die Gelenkverbindung in der Längsrichtung
L des Behältnisses
direkt über
dem Steg angeordnet.
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5 zeigt
eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Flaschenverschluss 1.
Man erkennt, dass der Flaschenverschluss 1 in seiner Gesamtheit symmetrisch
bezüglich
der Ebene A ausgebildet ist. Weiterhin erkennt man, dass der Verschlusskörper 16 hier
in der Gestalt eines Flaschenkronkorkens gestaltet ist, wobei dieser
Kronkorken jedoch einen etwas höheren
Umfang aufweist, als ein üblicher
Kronkorken, um leicht auf die Mündung
einer Flasche aufgesetzt zu werden. Durch die Federungsabschnitte 18a und 18b wird
insgesamt die Bewegbarkeit der beiden Arme 14a und 14b gegeneinander
erhöht,
so dass es ohne Materialbrüche
möglich
ist, ein Behältnis
in den Bereich U zwischen den beiden Armen 14a und 14b einzufügen.
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Sämtliche
in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich
beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem
Stand der Technik neu sind.
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- 1
- Flaschenverschluss
- 4
- Halteeinrichtung
- 5
- Reibungskörper
- 6
- Steg
- 8
- Gelenkverbindung
- 9a,
9b
- Stirnflächen
- 10
- Flasche
- 11a,
11b
- gekrümmte Bereiche
der Einführabschnitte 15a, 15b
- 12
- Hebel
- 13
- Strukturierung
- 14a,
14b
- Arme
- 15a,
15b
- Einführabschnitte
- 16
- Verschlusskörper
- 17a,
17b
- gekrümmte Bereiche
- 18a,
18b
- Federungsabschnitte
- 20
- Bolzen
- 21
- Übergangsabschnitt
- 22
- Ausleger
- 24
- Umfangsrand
- L
- Längsrichtung
- X
- Schwenkachse
- A
- Ebene