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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Niederhalter für Schriftgut-Ordner,
bestehend aus einer Abdeckschiene mit Durchtrittsöffnungen
für Aufreihstifte einer Aufreihvorrichtung des Schriftgut-Ordners,
aus einer in der Abdeckschiene gelagerten Wippe und aus zwei, ebenfalls
an der Abdeckschiene gelagerten, sich über die Länge
der Abdeckschiene erstreckenden Federdrähten, die durch
die Abdeckschiene gehäuseartig überdeckt sind,
wobei durch Spreizorgane der Wippe in einer Arretierstellung mittels
der Federdrähte die Aufreihstifte verklemmt und in einer Öffnungsstellung
durch die Federdrähte freigegeben werden.
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Ein
Niederhalter dieser Art ist in der Regel einem Akten- oder Briefordner
oder auch einem Ringbuch zugehörig. Er dient insbesondere
dazu, das durch eine Lochung an Aufreihstiften oder Ringsegmenten
einer Ordner- oder Ringbuchmechanik gehaltene Schriftgut gegen eine
Bewegung längs der Aufreihstifte oder Ringsegmente zu fixieren.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 1 961 537 U1 ist ein ähnlicher
wie der eingangs genannte Niederhalter bekannt. Die Abdeckschiene
ist dort als Träger und die Wippe als Tipper bezeichnet. Bei
diesem bekannten Niederhalter besteht der Träger aus einem
Metall, welches als Grundblech bezeichnet ist und bei dem es sich
um ein Stanz-Biege-Teil handelt, an dem die Federdrähte
oberseitig durch aus dem Blech heraus gebogene Lagerlaschen gehalten
sind.
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Eine
im Gebrauchsmuster erwähnte bekannte Ausführung
mit unterseitiger Anordnung der als Spanndrähte bezeichneten
und als Stabfedern wirkenden Federdrähte, die als gattungsgemäß für
die vorliegende Erfindung anzusehen ist, wird als aus Montagegründen
nachteilig beschrieben. Ebenso wird auch als Nachteil genannt, dass
bei metallischen Trägern – verursacht durch Grate
an den Blechteilen und in Verbindung damit durch eine nicht sachgemäße
Lage der Federdrähte, die zwar endseitig durch ausgestanzte
Anschlagnocken fixiert sein können – leicht Funktionsstörungen
auftreten können. Diese Nachteile werden gemäß der
DE 1 961 537 U1 überwunden.
Die Wippe des bekannten Niederhalters ist dabei mit einem die Federdrähte
hintergreifenden Verriegelungsstück an der Abdeckschiene
befestigt, wobei wenigstens eine Seitenfläche des Verriegelungsstückes
zum druckknopfartigen Eindrücken zwischen die Federdrähte
in spezieller Weise geneigt ist.
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Die
Wippe des bekannten Niederhalters steht sowohl in ihrer Arretierstellung,
bei deren Vorliegen die Aufreihstifte durch die Federdrähte
verklemmt sind, als auch in ihrer Öffnungsstellung, in
der die Federdrähte die Aufreihstifte freigeben, von der Oberfläche
der Trägerschiene ab. Bei loser Lagerung der bekannten
Niederhalter können sich diese somit ineinander verhaken.
Auch kann es an den Federdrähten, den Haltelaschen für
die Drähte, gegebenenfalls vorhandenen Graten der Abdeckschiene oder
an der abstehenden Wippe ungünstigenfalls zu einem Hängenbleiben
von Schriftgut bzw. auch der Finger oder der Kleidung einer mit
dem Schriftgut-Ordner arbeitenden Person an dem Niederhalter kommen.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen sich durch
eine einfache und kostengünstige Herstellungsweise auszeichnenden
Niederhalter der eingangs genannten Art zu schaffen, der für
seine Bedienbarkeit in ergonomisch günstiger Weise ausgebildet
ist und einen erhöhten Bedienungskomfort sowie eine größere
Handhabungssicherheit aufweist.
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Diese
Aufgabe wird mittels eines Niederhalters der eingangs genannten
Art gelöst, bei dem die Wippe eine derartige Außenkontur
aufweist und derart angeordnet ist, dass die Außenkontur
der Wippe im Montagezustand, bevorzugt in ihrer Arretierstellung,
mit einer Außenkontur der Abdeckschiene bündig
abschließt.
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Diese
erfindungsgemäße – nicht nur technisch-ergonomisch
vorteilhafte, sondern auch ästhetisch ansprechende – Konturgestaltung
ist insbesondere in technologisch wenig aufwändiger Weise
mit Vorteil dadurch zu erreichen, dass die Abdeckschiene in ihrem
mittleren Bereich eine Vertiefung zur Aufnahme der Wippe aufweist.
Auch die Wippe kann dabei bevorzugt eine im Wesentlichen ebene Deckfläche
aufweisen, so dass der Niederhalter kompakt ausgebildet ist und
sich in der Draufsicht, Seitenansicht und Stirnansicht – insbesondere
bei Vorliegen der beim Gebrauch überwiegend vorliegenden
Arretierstellung der Wippe – immer als nahezu ebenflächiger
Körper ohne vorspringende, auf der Oberfläche
der Abdeckschiene liegende oder von der Oberfläche der
Abdeckschiene abstehende Teile – wie Wippe, Federdrähte,
heraus gebogene Haltelaschen, ausgestanzte Anschlagnocken o. ä. – darbietet.
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In
bevorzugter, montagetechnisch vorteilhafter Weise kann die Abdeckschiene,
die die Federdrähte abdeckt, unterseitig – endseitig
der Federdrähte angeordnete – Lagerstege mit Halteansätzen für
die Federdrahtenden oder – im mittleren Bereich der Federdrähte
angeordnete – Befestigungsstege mit Aufnahmeöffnungen
für die Federdrähte aufweisen, wobei die Federdrähte
in die Halteansätze und/oder die Befestigungsstege vorzugsweise
einclipsbar sind.
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Die
Abdeckschiene und/oder die Wippe können dabei in fertigungstechnisch
günstiger Weise als Kunststoffformkörper, insbesondere
als Spritzgussteile, ausgebildet sein und vorzugsweise aus glasfaserverstärktem
Polyamid bestehen.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
und der nachfolgenden speziellen Beschreibung enthalten. Anhand eines
in den beiliegenden Zeichnungsfiguren dargestellten Ausführungsbeispieles
wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
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1 einen
erfindungsgemäßen Niederhalter in perspektivischer
Draufsicht bei Vorliegen einer Arretierstellung seiner Wippe,
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2 einen
erfindungsgemäßen Niederhalter in einer Ansicht
wie in 1 bei Vorliegen einer Öffnungsstellung
seiner Wippe,
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3 eine
Wippe eines erfindungsgemäßen Niederhalters in
perspektivischer Unteransicht,
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4 eine
Abdeckschiene eines erfindungsgemäßen Niederhalters
in perspektivischer Unteransicht,
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5 eine
Abdeckschiene eines erfindungsgemäßen Niederhalters
in perspektivischer Draufsicht.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel auch
jeweils nur einmal beschrieben werden.
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Wie
zunächst 1 und 2 zeigen,
weist ein erfindungsgemäßer Niederhalter, der
zur Verwendung in einem Schriftgut-Ordner bestimmt ist, aber auch
in einem Ringbuch verwendet werden könnte, eine Abdeckschiene 1 mit
Durchtrittsöffnungen 2 für nicht dargestellte
Aufreihstifte einer Aufreihvorrichtung des Schriftgut-Ordners auf.
Des Weiteren besteht der erfindungsgemäße Niederhalter
aus einer in der Abdeckschiene 1 gelagerten Wippe 3,
die in 3 als Einzelteil dargestellt ist, und aus zwei, ebenfalls
an der Abdeckschiene 1 gelagerten, sich über die
Länge der Abdeckschiene 1 erstreckenden Federdrähten 4,
von denen in 1 und 2 nur einer
zu erkennen ist, da die Federdrähte 4 durch die Abdeckschiene 1 gehäuseartig überdeckt
sind.
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Die
Abdeckschiene 1 und/oder die Wippe 3 können
als Kunststoffformkörper, insbesondere als Spritzgussteile,
ausgebildet sein und vorzugsweise aus glasfaserverstärktem
Polyamid bestehen, während die Federdrähte 4 in
bekannter Weise aus Stahl, insbesondere Federstahl, bestehen.
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Die
Wippe 3 weist Spreizorgane 5 auf, die im Detail
in der dargestellten Ausführung der Erfindung – wie 3 zeigt – durch
einen Spreiznocken 6 mit beidseitig des Spreiznockens 6 angeordneten,
nach unten schräg zur Längsachse X-X der Wippe 3 hin konvergierenden
Spreizflächen 7 gebildet sein können.
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Wenn
vorstehend und im Folgenden dabei die Formulierungen "unten" und
"oben" verwendet werden, so beziehen sich diese auf die Gebrauchslage
des erfindungs gemäßen Niederhalters. "Unten" ist
somit die dem festzuhaltenden Schriftgut zugekehrte Seite.
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Die
Spreizflächen 7 drücken in an sich bekannter
Weise die Federdrähte 4, die bei Vorliegen der
in 2 dargestellten Öffnungsstellung im Wesentlichen
parallel liegen und die Aufreihstifte einer Ordnermechanik freigeben,
in ihrem mittleren Bereich auseinander, so dass die Federdrähte 4 sich krümmen
und in der Mitte seitlich voneinander weg gebogen werden, wobei
sich die Enden der Federdrähte 4 einander nähern
und dann bei Vorliegen der durch Betätigung der Wippe 3 über
die Spreizorgane 5 herbeigeführten – in 1 dargestellten – Arretierstellung
die Aufreihstifte zwischen sich verklemmen.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass – wie 1 veranschaulicht – die
Wippe 3 eine derartige Außenkontur K3 aufweist
und derart angeordnet ist, dass die Außenkontur K3 der
Wippe 3 im Montagezustand, insbesondere bei Vorliegen der
in 1 dargestellten Arretierstellung, mit einer Außenkontur K1
der Abdeckschiene 1 bündig abschließt.
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Dies
wird in der als bevorzugt dargestellten Ausführung der
Erfindung dadurch erreicht, dass eine – abgesehen von einer
leichten Wölbung in Längsrichtung – im
Wesentlichen ebene Deckfläche 8 der Abdeckschiene 1 in
ihrem mittleren Bereich eine Vertiefung 9 zur Aufnahme
der Wippe 3 aufweist. Auch die Wippe 3 weist eine
im Wesentlichen ebene Deckfläche 10 auf, die der
Oberfläche der Deckfläche 8 der Abdeckschiene 1 angepasst
ist. Die Breite B3 der Wippe 3 ist genauso groß wie
die Breite B1 der Abdeckschiene 1.
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An
der Deckfläche 8 der Abdeckschiene 1 befindet
sich ein nach unten abstehender, insbesondere vollständig
umlaufender, Randsteg 11, der dazu bestimmt ist, auf Schriftgut,
das in einem Ordner abgelegt ist, aufzuliegen. Ebenso befindet sich
auch an der Deckfläche 10 der Wippe 3 ein
nach unten abstehender, zumindest teilweise umlaufender, Randsteg 12.
Durch die Randstege 11, 12 erhalten die Teile 1, 3 eine
höhere Stabilität und ein insgesamt größeres Volumen.
Die Vertiefung 9 in der Abdeckschiene 1 zur Aufnahme
der Wippe 3 weist dabei eine Tiefe T9 auf, die einer Höhe
H3 des nach unten abstehenden Randsteges 12 der Wippe 3 entspricht,
so dass die Seiten der Vertiefung 9 durch den Randsteg 12 der Wippe 3 nahezu
vollständig verschlossen sind, die Wippe 3 aber
nicht über die Deckfläche 8 der Abdeckschiene 1 hervorsteht.
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Im
Hinblick auf die Längserstreckung der Abdeckschiene 1 ist
die 3 Wippe asymmetrisch in der Abdeckschiene 1 gelagert,
wobei die Spreizorgane 5 der Wippe 3 im Hinblick
auf die Längserstreckung der Abdeckschiene 1 eine
zentrische Position einnehmen.
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Die
Abdeckschiene 1 weist dabei, insbesondere im Bereich ihrer
Vertiefung 9, wie dies insbesondere 4 und 5 zeigen,
eine zentrische Durchgrifföffnung 13 für
die Spreizorgane 5 der Wippe 3 und beidseitig
symmetrisch zu der zentrischen Durchgrifföffnung 13 angeordnete
Durchgrifföffnungen 14 für einen unterseitig
an der Wippe 3 befindlichen Lageransatz 15 auf.
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Der
unterseitig an der Wippe 3 befindliche Lageransatz 15,
der seitlich abstehende Arme 16 zum Hintergreifen der Federdrähte 4 aufweist,
ist dabei 3 zu entnehmen. Durch die seitlich
abstehenden Arme 16 ihres Lageransatzes 15 wird
die Wippe 3 an den Federdrähten 4, die
wiederum in der Abdeckschiene 1 befestigt sind, gehalten.
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Damit
die Wippe 3 im Sinne einer einfachen Montage leicht zwischen
die Federdrähte 4 gedrückt werden kann,
können an der Seite der Arme 16 des Lageransatzes 15 nach
unten schräg zur Längsachse X-X der Wippe 3 hin
konvergierende Montageflächen 17 vorgesehen sein.
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Aufgrund
der beidseitig symmetrisch zu der zentrischen Durchgrifföffnung 13 für
die Spreizorgane 5 angeordneten Durchgrifföffnungen 14 für
den unterseitig an der Wippe 3 befindlichen Lageransatz 15,
der aber für seine Montage nur eine Durchgrifföffnung 14 benötigt,
ist es vorteilhafterweise möglich, die Wippe 3 einerseits
in der in 1 und 2 dargestellten
Position in der Abdeckschiene 1 zu montieren, andererseits
aber auch in der sich aus 3 und 4 ergebenden
Position, die um 180° gegenüber der Position in 1 und 2 gedreht
ist.
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Wie
bereits erwähnt und in 1 gezeigt,
ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Wippe 3 eine
derartige Außenkontur K3 aufweist und derart angeordnet
ist, dass die Außenkontur K3 der Wippe 3 in ihrer
Arretierstellung mit der Außenkontur K1 der Abdeckschiene 1 bündig
abschließt. Das heißt, in der Arretierstellung
bildet die Deckfläche 10 der Wippe 3 mit
der Deckfläche 8 der Abdeckschiene nahezu eine Ebene,
indem die Deckflächen 8, 10 miteinander fluchten.
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Für
die in 2 gezeigte Öffnungsstellung der Wippe 3 ist
stattdessen vorgesehen, dass die Wippe 3 mit einem Wippenende 18 über
die Außenkontur K1 der Abdeckschiene 1 übersteht.
Das andere Wippenende 19 liegt in der Vertiefung 9.
Eine Achse der Wippe 3, um die die Wippe gekippt werden muss,
um aus der Öffnungs- in die Arretierstellung zu gelangen
und umgekehrt, ist dabei in 2 angedeutet.
Diese Kippachse ist mit den Bezugszeichen Z-Z bezeichnet und verläuft
rechtwinklig zur Längsachse X-X der Wippe 3 und
zur Längsachse Y-Y der Abdeckschiene 1.
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Die
Längsachse X-X der Wippe 3 schließt in ihrer Öffnungsstellung
mit der Längsachse Y-Y der Abdeckschiene 1 einen
spitzen Winkel μ1 ein. Dabei ist vorgesehen, dass die Oberfläche 20 der
Vertiefung 9 zur Aufnahme der Wippe 3 horizontal
und eben ausgebildet ist und der Randsteg 12 der Wippe 3 ausgehend
von dem Wippenende 19, welches bei Öffnungsstellung
der Wippe 3 dem über die Außenkontur
K1 der Abdeckschiene 1 überstehenden Wippenende 18 gegenüber,
also in der Vertiefung 9, liegt, längsseitig eine
Schräge 21 aufweist, die mit der Deckfläche 10 der
Wippe 3 einen Winkel μ2 einschließt,
der etwa genauso groß ist wie der Winkel μ1, den
die Längsachse X-X der Wippe 3 in ihrer Öffnungsstellung
mit der Längsachse Y-Y der Abdeckschiene 1 einschließt.
So liegt die Schräge 21 des Randsteges 12 der
Wippe 3 in der Öffnungsstellung auf der Oberfläche 20 der
Vertiefung 9 auf und bildet einen Anschlag, der die Kippbewegung
der Wippe 3 beim Öffnen begrenzt und die Position
der Wippe 3 bei Vorliegen der Öffnungsstellung
stabilisiert.
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Zur
seitlichen Stabilisierung der Lage und zur Führung der
Wippe 3 beim Öffnen und Schließen sowie
in der Arretierstellung und in der Öffnungsstellung kann – wie
in 2, 4 und insbesondere deutlich
in 5 dargestellt – mit Vorteil außerdem vorgesehen
sein, dass die Abdeckschiene 1, insbesondere im Bereich
ihrer Vertiefung 9, nach oben abstehende in Längsrichtung
Y-Y verlaufende Führungsstege 22 zur seitlichen
Anlage an dem Randsteg 12 der Wippe 3 aufweist.
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Aus 4,
welche die Abdeckschiene 1 des erfindungsgemäßen
Niederhalters in perspektivischer Unteransicht zeigt, sind spezifische
Details der Halterung der Federdrähte 4 in der
Abdeckschiene 1 zu entnehmen.
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So
ist in der dargestellten Ausführung der Erfindung vorgesehen,
dass die Abdeckschiene 1 unterseitig quer zu ihrer Längserstreckung
angeordnete, insbesondere über ihre gesamte Breite B1 verlaufende
und mit ihrem Randsteg 11 verbundene, Befestigungsstege 23 mit
Aufnahmeöffnungen 24 für die Federdrähte 4 aufweist,
in die die Federdrähte 4 vorteilhafterweise einclipsbar
sind.
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Dies
wird erreicht, indem die Aufnahmeöffnungen 24 für
die Federdrähte 4 im Querschnitt schlüssellochartig
ausgebildet sind, wobei die Aufnahmeöffnungen 24 jeweils
einen sich verjüngenden Einführbereich 25 mit
mindestens einer Einführschräge 26 für
den Federdraht 4 und einen kreisrunden Endbereich 27 aufweisen,
dessen Durchmesser größer ist als ein engster
Abschnitt des Einführbereichs 25, so dass jeweils
eine Hinterschneidung gebildet ist, in die die Federdrähte 4 einrasten
können.
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Außerdem
kann – wie in 4 dargestellt – vorgesehen
sein, dass die Abdeckschiene 1 unterseitig quer zu ihrer
Längserstreckung verlaufende, insbesondere freistehende
und hinsichtlich einer Breite B1 der Abdeckschiene mittig angeordnete,
Lagerstege 28 für die Federdrähte 4 aufweist,
in die die Enden der Federdrähte 4 vorteilhafterweise
einclipsbar sind.
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Die
Lagerstege 28 für die Federdrähte 4 können
dabei jeweils elastisch federnd ausgebildet sein und jeweils einen
Halteansatz 29 mit einer zur Längsmitte und zur
Deckfläche 8 der Abdeckschiene 1 zulaufenden
Schrägfläche 30 aufweisen, der die Enden der
Federdrähte 4 in ihrem Montagezustand unter- bzw. übergreift,
also festhält. Durch die federnde Ausbildung der Halteansätze 29 und
der Schrägflächen 30 können
die Federdrähte 4 dabei leicht montiert werden.
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Schließlich
ist es für die lagegerechte Fixierung der Federdrähte 4 von
Vorteil, wenn – wie ebenfalls 4 zu entnehmen
ist – die Abdeckschiene 1 unterseitig quer zu
ihrer Längserstreckung verlaufende, insbesondere sich über
einen Teil ihrer Breite B1 erstreckende und mit ihrem Randsteg 11 verbundene und
vorzugsweise einander paarweise diametral gegenüberliegend
angeordnete, Haltestege 31 für die Federdrähte 4 aufweist,
an denen die Federdrähte 4 im Montagezustand seitlich
anliegen. Auch diese Haltestege 31 können – wie
dargestellt – zur Vereinfachung der Montage Einführschrägen 32 für
die Federdrähte 4 aufweisen.
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Die
Erfindung beschränkt sich nicht auf das vorstehende Ausführungsbeispiel.
So könnten die Abdeckschiene 1 und die Wippe 3 auch
aus einem hochfesten Kunststoff, wie POM, gefertigt sein, wobei es
im Rahmen der Erfindung grundsätzlich auch möglich
ist, dass diese Teile 1, 3 aus Metall bestehen. Die
Formen der Abdeckschiene 1 und der Wippe 3 können
von den in der Zeichnung dargestellten abweichen.
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Des
Weiteren bestehen vielfältige weitere Gestaltungsmöglichkeiten
des erfindungsgemäßen Niederhalters, beispielsweise
die einer Randeinfassung der Vertiefung 9 in der Abdeckschiene 1,
wobei dann auf den Randsteg 12 an der Wippe 3 verzichtet werden
könnte, ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
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Außerdem
kann auch vorgesehen sein, dass die Wippe 3 oberseitig
mindestens im Bereich eines ihrer Wippenenden 18, 19 vorzugsweise
an dem Wippenende 19, welches bei Öffnungsstellung
der Wippe 3 dem über die Außenkontur
K1 der Abdeckschiene 1 überstehenden Wippenende 18 gegenüberliegt,
eine Markierung, insbesondere eine optisch und/oder haptisch erfassbare
Stelle, wie eine Farbmarkierung oder eine lokale Erhebung 33 auf
der Deckfläche 10 der Wippe 3, wie sie
in 1 und 2 dargestellt ist, oder auch
eine Senke, aufweist. So ist insbesondere bei Vorliegen der Arretierstellung immer
gleich erkennbar, auf welcher Seite die Wippe 3 zum Herstellen
der Öffnungsstellung gedrückt werden muss.
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Der
unterseitigen Gestaltung der Abdeckschiene 1 mit den Lagerstegen 30 für
die Federdrahtenden bzw. den Befestigungsstegen 23 mit
den Aufnahmeöffnungen 24, in die die Federdrähte 4 einclipsbar
sind, wird ebenfalls erfinderische Bedeutung beigemessen.
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Ferner
ist die Erfindung nicht auf die im Anspruch 1 definierte Merkmalskombination
beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere
Kombination von bestimmten Merkmalen aller insgesamt offenbarten
Einzelmerkmale definiert sein. Dies bedeutet, dass grundsätzlich
praktisch jedes Einzelmerkmal des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch
mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal
ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche lediglich
als ein erster Formulierungsversuch für eine Erfindung
zu verstehen.
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- 1
- Abdeckschiene
- 2
- Durchtrittsöffnungen
in 1
- 3
- Wippe
- 4
- Federdraht
- 5
- Spreizorgane
- 6
- Spreiznocken
- 7
- Spreizflächen
an 6
- 8
- Deckfläche
von 1
- 9
- Vertiefung
in 1 für 3
- 10
- Deckfläche
von 3
- 11
- Randsteg
von 1
- 12
- Randsteg
von 3
- 13
- Durchgrifföffnung
für 5 in 1
- 14
- Durchgrifföffnung
für 15 in 1
- 15
- Lageransatz
an 3
- 16
- Arm
an 15
- 17
- Montagefläche
an 16
- 18,
19
- Wippenenden
von 3
- 20
- Oberfläche
von 9
- 21
- Schräge
an 12
- 22
- Führungssteg
für 3 auf 10
- 23
- Befestigungssteg
für 4 von 1
- 24
- Aufnahmeöffnung
für 4 in 23
- 25
- Einführbereich
von 24
- 26
- Einführschräge
von 25
- 27
- Endbereich
von 24
- 28
- Lagersteg
für 4 von 1
- 29
- Halteansatz
von 28
- 30
- Schrägfläche
an 28
- 31
- Haltesteg
für 4 von 1
- 32
- Einführschräge
an 31
- 33
- Erhebung
auf 10
- B1
- Breite
von 1
- B3
- Breite
von 3
- H3
- Höhe
von 12
- K1
- Außenkontur
von 1
- K3
- Außenkontur
von 3
- T9
- Tiefe
von 9
- X-X
- Längsachse
von 3
- Y-Y
- Längsachse
von
- Z-Z
- Kippachse
von 3
- μ1
- Winkel
zwischen X-X und Y-Y bei Öffnungsstellung von 3
- μ2
- Winkel
zwischen 21 und 10
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 1961537
U1 [0003, 0004]