DE202007002610U1 - Beleuchtungsvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Beleuchtung von insbesondere Innenräumen, bestehend aus einem auf
einem Untergrund anbringbaren Tragkörper und daran gesicherten
und mit einer elektrischen Anschlussleitung verbundenen Leuchtdioden,
dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper aus zwei getrennten und
getrennt befestigbaren und mit Abstand voneinander angeordneten,
profilierten Leisten (7, 8) gebildet ist, dass die Leuchtdioden
(15) mit geringem Abstand voneinander in einem nutartigen Bereich
zumindest einer profilierten Leiste (7, 8) angeordnet und dort zusammen
mit den Anschlussleitungen (16) in einer aushärtbaren, klaren Kunststoffmasse
(17) eingebettet sind und dass sich an diese klare Kunststoffmasse
(17) eine bordürenartige
Abdeckung (18) aus durchscheinendem Werkstoff anschließt.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Beleuchtung von insbesondere Innenräumen, bestehend aus einem auf einem Untergrund anbringbaren Tragkörper und daran gesicherten und mit einer elektrischen Anschlussleitung verbundenen Leuchtdioden.
- Die Wände der Innenräume von Wohn- und Bürohäusern werden vielfach, besonders an den Wänden, mit sogenannten Bordüren versehen. Diese Bordüren sind meist farblich abgesetzte bzw. farblich besonders geprägte Streifen, die in Wohnräumen meist tapetenartig ausgebildet und auf der Wand vorteilhaft durch Klebung befestigt sind. In sanitären Räumen, aber auch in Gemeinschaftsräumen, Treppenhäusern und Fluren können diese Bordüren aus verhältnismäßig schmalen Fliesen gebildet sein, die in einer nutartigen Aussparung der Wand beispielsweise durch Klebung gehalten sind und die zusammen mit der Wand meist eine weitgehend ebene Oberfläche bilden. Bei einem platten- bzw. fliesenartigen Wandbelag befinden sich solche Bordüren in dem platten- bzw. fliesenartigen Wandbelag und werden vorteilhaft zusammen mit dem Aufbringen des Wandbelages auf dem Untergrund mit aufgebracht. Derartige, in der Wand befindliche Bordüren, ergeben, in Abhängigkeit von der gewählten Muster- und/oder Farbgestaltung, einen besonders hervortretenden optischen Eindruck. Teilweise werden solche Bordüren auch in mit Fliesen oder Platten belegten Böden verwendet.
- Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Beleuchtung von insbesondere Innenräumen zu schaffen, mit der der optische Eindruck solcher bordürenartiger Elemente erheblich verbessert wird.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass der Tragkörper aus zwei getrennten und getrennt befestigbaren und mit Abstand voneinander angeordneten, profilierten Leisten gebildet ist, dass die Leuchtdioden mit geringem Abstand voneinander in einem nutartigen Bereich zumindest einer profilierten Leiste angeordnet und dort zusammen mit der Anschlussleitung in einer aushärtbaren, klaren Kunststoffmasse eingebettet sind und dass sich an diese klare Kunststoffmasse eine bordürenartige Abdeckung aus durchscheinendem Werkstoff anschließt.
- Es sind zwar schon Beleuchtungsvorrichtungen bekannt, die aus einem auf einem Untergrund befestigbaren Tragkörper bestehen, der zur Aufnahme von mehreren mit einer elektrischen Anschlussleitung verbundenen Leuchtdioden, kurz LED's geeignet ist. Solche Beleuchtungsvorrichtungen sind jedoch für den vorgesehenen Zweck ungeeignet.
- Durch die erfindungsgemäß ausgebildete Beleuchtungsvorrichtung, die aufgrund ihrer Formgebung beispielsweise auch als sogenannte Bordüre eingesetzt werden kann, wird ein Art indirekter Beleuchtung erreicht, die einen besonders guten optischen Eindruck eines Innenraumes, insbesondere eines Wohn- oder Sanitärraumes bewirkt. Dieser gute optische Eindruck kann nun ohne großen Aufwand durch eine entsprechende Auswahl der Abdeckung verbessert werden. Die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung kann selbstverständliche auch an Decken oder aus Böden eingesetzt werden. Sie ist auch gut für die Beleuchtung von Fluren, Treppenhäusern aber auch nur von Treppen oder Treppenabsätzen verwendbar.
- Weitere Merkmale einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 13 offenbart.
- Die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand eines in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Dabei zeigen
-
1 eine ausschnittsweise Draufsicht eine Wandbelag mit einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß der Erfindung und -
2 einen teilweise geschnittenen und um 90° gedrehte Querschnitt des Bodenbelages der1 . - Die
2 der Zeichnung zeigt nur ausschnittsweise einen Schnitt durch eine Wand1 , beispielsweise eines Sanitärraumes, die mit einem Belag2 versehen ist, der bei dem gewählten Ausführungsbeispiel der1 und2 aus dünnen keramischen Platten3 , sogenannten Fliesen, mit quadratischem Querschnitt gebildet ist. Diese keramischen Platten3 sind in einer Schicht4 aus Mörtel oder Klebstoff auf der Wand verlegt. Zwischen zwei an der Wand1 horizontalen verlaufenden Reihen der Platten3 befindet sich eine ebenfalls in horizontaler Richtung verlaufende, nutartige Aussparung5 , in die eine nach Art einer Bordüre verlaufende Beleuchtungsvorrichtung6 eingesetzt ist. - Diese Beleuchtungsvorrichtung
6 besteht aus zwei getrennten und mit Abstand voneinander ebenfalls auf der Wand1 befestigten, profilierten Leisten7 ,8 , die in vorteilhafter Weise direkt mit dem Aufbringen der keramischen Platten3 in der Schicht4 aus Mörtel oder Klebstoff mit verlegt werden. Es ist jedoch auch möglich, diese Leisten5 ,6 erst zu einem späteren Zeitpunkt in der nutartigen Aussparung an der Wand zu befestigen. Dabei erfolgt diese spätere Befestigung vorteilhaft durch einen geeigneten Klebstoff. - Die profilierten Leisten
7 ,8 bestehen entweder aus Metall oder aus Kunststoff. Als Metall wird ein korrosionsbeständiger Werkstoff verwendet, der später seine Oberflächenbeschaffenheit nicht verändert. Rostfreier Stahl, Aluminium oder Messing sind dazu besonders gut geeignet. Ferner weisen die profilierten Leisten7 ,8 einen genau vorgegebenen Abstand voneinander auf, auf den weiter unten noch näher eingegangen wird. - Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind die beiden profilierten Leisten
7 ,8 vollkommen gleich ausgebildet und spiegelbildlich zueinander in der nutartigen Aussparung5 befestigt. - Jede profilierte Leiste
7 ,8 besitzt einen U-förmigen Querschnitt, dessen Steg9 einen geringen Abstand von der benachbarten Platte3 aufweist. Die beiden Schenkel10 ,11 der Leisten7 ,8 sind ungleich lang ausgebildet. Dabei schließt der kürzere und sich in der2 der Zeichnung oben befindliche Schenkel10 in etwa mit der Oberfläche der auf der Wand1 verlegten Platten3 ab. Ferner ist der kürzere Schenkel10 an seinem freien Ende mit einer kurzen Abkantung12 versehen. Der untere Schenkel11 der Leisten7 ,8 ist vorteilhaft erheblich länger als der obere Schenkel10 ausgebildet und dient der Befestigung der Leisten7 ,8 . Dazu weist der Schenkel11 eine Vielzahl von Löchern13 auf, die mit Abstand voneinander in einer oder mehreren Reihen angeordnet sein können. Durch diese Löcher13 kann der bereits erwähnte Mörtel oder der Klebstoff dringen, so dass die Leisten7 ,8 sicher an der Wand gehalten sind. - Der Steg
9 , die beiden Schenkel10 ,11 und die Abkantung12 bilden eine Nut14 , in der eine Vielzahl von mit Abstand voneinander angeordneter Leuchtdioden15 mit ihren Anschlusskabeln16 verlegt ist. Diese Leuchtdioden15 und die Anschlusskabel16 sind in ihrer gezeichneten Lage mittels einer klaren Kunststoffmasse17 in der Nut14 eingebettet, so dass keinerlei Feuchtigkeit an die Dioden15 und die Anschlusskabel16 gelangen kann. Das Einbringen und Einbetten der Leuchtdioden15 mit ihren Anschlussleitungen16 erfolgt bereits vor der Befestigung der profilierten Leisten7 ,8 in der nutartigen Aussparung5 , das heißt, die Leisten7 ,8 sind mit den Leuchtdioden15 und den Anschlussleitungen16 vorgefertigt und meist auf eine vorgegebene Länge, die normalerweise zwischen 30cm und 120cm betragen kann. - Zwischen den beiden auf der Wand
1 befestigten Leisten7 ,8 befindet sich nach deren Anbringung zunächst ein ebenfalls nutartiger, freier Raum, der ebenfalls in horizontaler Richtung verläuft und in den jetzt eine bordürenartige Abdeckung18 aus einem transparenten oder halbtransparenten Werkstoff eingesetzt wird. Dabei erfolgt die Befestigung der Abdeckung18 in dem nutartigen, freien Raum und damit an dem freien Bereich der wand1 zwischen den beiden Leisten7 ,8 vorteilhaft durch eine kittartige und vor allem durchscheinende Kunststoffmasse. - Die bordürenartige Abdeckung
18 kann aus einzelnen, aneinandergereihten Streifen aus Glas oder einem ähnlichen Werkstoff bestehen, wobei die Streifen eine gleich oder eine ungleiche Einfärbung besitzen. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Abdeckung18 in vorteilhafter Weise aus einzelnen Teilstücken19 gebildet, die gemäß der1 der Zeichnung eine quadratische Grundfläche besitzen und die beispielsweise mit Abstand voneinander auf einer gitterartigen Struktur aus Papier oder einem ähnlichen Werkstoff aufgebracht und damit vorgefertigt sind. Die einzelnen, hier in zwei horizontalen Reihen angeordneten Teilstücke19 der Abdeckung18 können ebenfalls eine unterschiedliche Färbung bzw. Einfärbung besitzen. - Nachdem die Abdeckung
18 ein- bzw. aufgebracht wurde, werden die Fugen, die sich zwischen der Abdeckung18 und den Leisten7 ,8 und gegebenenfalls noch zwischen den Teilstücken19 befinden dieselbe mit einer transparenten oder halbtransparenten Fugenmasse ausgefüllt. - In Abhängigkeit von den gewählten Farben der Abdeckung
18 bzw. der Teilstücke derselben lassen sich mit der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung6 nach deren Einschaltung sehr eindrucksvolle und imposante und vor allem auch die unterschiedlichsten Leuchteffekte erzielen. - In Abänderung des erläuterten Ausführungsbeispieles ist es möglich, nur eine der Leisten
7 oder8 mit Leuchtdioden15 und den dazugehörigen elektrischen Anschlussleitungen16 zu bestücken. Ferner kann die Nut, die die Leuchtdioden15 mit den Anschlussleitungen16 und der klaren Kunststoffmasse17 aufnimmt, anders als dargestellt, ausgebildet sein. Entscheidend dabei ist immer, dass bei dem Einsatz der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung, insbesondere in sanitären Bereichen, keinerlei Feuchtigkeit an die Leuchtdioden15 und die Anschlussleitungen16 gelangt. - Während das Ausführungsbeispiel auf die Anordnung der Beleuchtungseinrichtung
6 innerhalb der keramischen Platten3 einer Wand1 gerichtet ist, kann die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung6 auch auf einer Wand1 befestigt sein. Auch andere Wandbeläge als keramische Platten sind denkbar. Ferner kann die Beleuchtungsvorrichtung auch auf oder in Böden mit beliebigen Belägen oder Decken angebracht sein. Ferner kann die Abdeckung18 auch anders ausgebildet und deren Teilstücke19 können anders geformt sein.
Claims (13)
- Vorrichtung zur Beleuchtung von insbesondere Innenräumen, bestehend aus einem auf einem Untergrund anbringbaren Tragkörper und daran gesicherten und mit einer elektrischen Anschlussleitung verbundenen Leuchtdioden, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper aus zwei getrennten und getrennt befestigbaren und mit Abstand voneinander angeordneten, profilierten Leisten (
7 ,8 ) gebildet ist, dass die Leuchtdioden (15 ) mit geringem Abstand voneinander in einem nutartigen Bereich zumindest einer profilierten Leiste (7 ,8 ) angeordnet und dort zusammen mit den Anschlussleitungen (16 ) in einer aushärtbaren, klaren Kunststoffmasse (17 ) eingebettet sind und dass sich an diese klare Kunststoffmasse (17 ) eine bordürenartige Abdeckung (18 ) aus durchscheinendem Werkstoff anschließt. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (
15 ) in beiden profilierten Leisten (7 ,8 ) des Tragkörpers einbettet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper mittels eines Klebers auf dem Untergrund befestigt ist.
- Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
18 ) leistenartig ausgebildet ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
18 ) aus einzelnen und mit geringem Abstand voneinander auf einer gitterartigen Struktur gesicherten Teilstücken (19 ) gebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilstücke (
19 ) eine quadratische Grundfläche aufweisen. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
18 ) aus Glas gebildet ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
18 ) zwischen den Leisten (7 ,8 ) auf dem Untergrund durch Klebung befestigt ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (
18 ) sowohl zwischen den Leisten (7 ,8 ) auf dem Untergrund als auch auf den Schenkeln (10 ,11 ) der Leisten (7 ,8 ) durch Klebung befestigt ist. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugen zwischen den Leisten (
7 ,8 ) und der Abdeckung (18 ) mit einer aushärtbaren Fugenmasse ausgefüllt sind. - Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugen zwischen den einzelnen Teilstücken (
19 ) der Abdeckung (18 ) mit einer aushärtbaren Fugenmasse ausgefüllt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 10 und/oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die aushärtbare Fugenmasse aus einem transparenten oder halbtransparenten Werkstoff gebildet ist.
- Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragkörper mit der Abdeckung (
18 ) in einer nutartigen Aussparung (14 ) des Untergrundes eingesetzt ist.
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Cited By (3)
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2007
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