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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Halter für Aggregate einer Kleinkläranlage,
insbesondere für
Druckluftheber oder dergleichen.
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Die
Abwässer
von Haushalten, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen
sind, werden häufig
in Kleinkläranlagen
gereinigt, die nach dem SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reactor)
arbeiten. Solche Anlagen umfassen gewöhnlich einen Behälter, dessen
Innenraum durch Trennwände
in verschiedene Kammern unterteilt ist, wie etwa eine oder mehrere
Vorklärkammern
und die eigentliche Klärkammer,
in der die biologische Abwasserreinigung stattfindet. Über einen
Zulauf wird das Abwasser zunächst
in eine Vorklärkammer
eingeleitet, in der ein Absetzvorgang stattfinden kann. Anschließend wird
das vorgeklärte
Wasser entweder in eine zweite Vorklärkammer oder unmittelbar in
die biologische Klärkammer
eingeleitet. Hierzu werden Förderaggregate
verwendet, die das Wasser über
die jeweilige Trennwand in die nächste
Kammer befördern und
beispielsweise einen Druckluftheber umfassen können. Weitere Druckluftheber
dienen zum Abpumpen des gereinigten Wassers aus der Klärkammer sowie
zum Rückführen überschüssigen Klärschlamms
zurück
in die Vorklärung.
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Die
Druckluftheber können
beispielsweise durch Rohrschellen an den Trennwänden des Behälters befestigt
sein. Hierzu ist es notwendig, Dübel
zur Montage der Rohrschellen in die Trennwände einzusetzen. Zu diesem
Zweck muß ein
Monteur über
eine Öffnung
im Deckel des Behälters
einsteigen und die Montagearbeiten an Ort und Stelle durchführen. Dies ist
umständlich
und relativ zeitaufwendig. Außerdem ist
es erforderlich, dass der Behälter
während
der Montagearbeiten geleert ist. Eine Anbringung solcher fest installierten
Haltersysteme während
des laufenden Betriebs der Kleinkläranlage ist nicht möglich. Das
bedeutet, dass der Klärprozeß zum Wechsel oder
zur Wartung von Aggregaten unterbrochen werden muß. Dies
ist umständlich
und kostspielig.
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Eine
weitere Möglichkeit
besteht darin, sämtliche
Aggregate an einem einzigen Halter anzubringen, der durch die Öffnung im
Deckel über
die Trennwände
gehängt
wird, so dass jedes Aggregat in der dafür vorgesehenen Kammer eingesetzt
ist. Bei dieser Anordnung müssen
jedoch stets alle Aggregate gemeinsam durch die vergleichsweise
enge Öffnung aus
dem Behälter
gehoben werden, was in Anbetracht der Abmessungen der Druckluftheber
und des zu hebenden Gesamtgewichts schwierig und umständlich sein
kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Halter der eingangs
genannten Art zu schaffen, der eine einfachere und flexiblere Anbringung
und Entfernung der Aggregate im Behälter einer Kleinkläranlage
ermöglicht,
als es beim Stand der Technik der Fall ist. Insbesondere soll dies
auch im laufenden Klärbetrieb
problemlos möglich
sein.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Halter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Der
erfindungsgemäße Halter
umfaßt
zwei etwa parallele, voneinander beabstandet angeordnete Rohre,
die jeweils in ihrer Rohrwand mit einem Schlitz versehen sind. Dieser
erstreckt sich von einem Rohrende, das in der Montageposition des
Halters oben angeordnet ist, über
einen Teil der Länge des
Rohrs hinweg. Die Rohre sind durch einen Verbindungssteg verbunden,
der sich etwa senkrecht zu den Rohren erstreckt.
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Dieser
Halter läßt sich
derart auf eine Trennwand im Behälter
der Kleinkläranlage
hängen,
dass die vom Verbindungssteg aus unteren Abschnitte der Rohre an
den gegenüberliegenden
Wandflächen
anliegen und der Verbindungssteg oben auf der Wand aufliegt. Die
Schlitze dienen dazu, entsprechende Montageelemente an den zu befestigenden
Aggregaten aufzunehmen, wie beispielsweise Schrauben oder dergleichen,
deren Schäfte
in die Schlitze eingeschoben werden. Die Köpfe der Schrauben verhindern
dann ein Herausgleiten der Montageelemente aus den Schlitzen, und
das Aggregat hat einen festen Halt am Rohr. Die Höhe der Aufhängung wird
durch die Position des Schlitzendes in der Rohrwand bestimmt, an
welchem das unterste Montageelement des jeweiligen Aggregats aufliegt.
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Es
ist wahlweise möglich,
zuerst den Halter auf die Trennwand aufzusetzen und danach die Aggregate
in die Schlitze einzuschieben, oder den Halter mit den bereits daran
angebrachten Aggregaten als eine Einheit durch die Zugangsöffnung im
Behälterdeckel
einzusetzen. Eine solche Einheit, die z.B. nur ein oder zwei Aggregate
umfassen kann, ist bezüglich
ihres Gewichts und ihrer Abmessungen gut handhabbar. In jedem Fall
kann das Einsetzen oder Entnehmen im laufenden Betrieb der Anlage
erfolgen. Ferner kann auf die Anbringung von Befestigungselementen
wie etwa Dübeln
oder dergleichen in den Seitenwänden
der betreffenden Trennwand verzichtet werden, so dass es nicht erforderlich
ist, zur Montage in den Behälter
einzusteigen.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Halters ergeben sich aus
den Unteransprüchen
2 bis 7. Anspruch 8 betrifft eine Aggregateinheit, welche einen
derartigen Halter sowie wenigstens ein Aggregat umfaßt, welches
an einer Befestigungsseite ein vorspringendes Montageelement umfaßt, das
in einen der Schlitze des Halters einführbar ist. Anspruch 9 betrifft
eine bevorzugte Ausgestaltung einer solchen Aggregateinheit.
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Im
folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung
näher erläutert.
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1 ist
ein schematischer Schnitt durch eine Kleinkläranlage, die mit einem erfindungsgemäßen Aggregathalter
ausgestattet ist;
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2 ist
eine Teilansicht von 1; und
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3 bis 5 sind
Ansichten des Halters aus den 1 und 2 aus
unterschiedlichen Perspektiven.
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Die
Kleinkläranlage 10 in 1 umfaßt einen zylindrischen
Behälter 12 aus
Beton, mit einem Boden 14, einer zylinderförmigen Außenwand 16 und einem
kegelstumpfförmigen
Deckel 18, der in der Mitte mit einer kreisförmigen Öffnung 20 versehen
ist. Das Innere des Behälters 12 ist
durch Trennwände
in unterschiedliche Klärkammern
unterteilt. In 1 sichtbar sind eine Vorklärkammer 22 und
die Klärkammer 24,
in der eine biologische Klärung
nach dem SBR-Verfahren stattfindet. Vorklärkammer 22 und Klärkammer 24 sind durch
eine Trennwand 26 getrennt, die in der Figur im Schnitt
sichtbar ist. Eine weitere Trennwand 28 trennt die Vorklärkammer 22 und
die Klärkammer 24 von
einer weiteren, in der Figur nicht sichtbaren Kammer, die als weitere
Vorklärkammer
dienen kann. Über
einen Zulauf 30 strömt Schmutzwasser
entweder direkt in die Vorklärkammer 22 ein,
oder aber wahlweise in die in der Figur nicht sichtbare dritte Kammer,
von wo aus das Abwasser zunächst
in die Vorklärkammer 22 auf
nicht dargestellte Weise gefördert
wird. In jedem Fall findet innerhalb der Vorklärkammer 22 zunächst ein
Absetzvorgang statt, in welchem sich grobe Bestandteile am Boden
des Behälters 12 absetzen
oder im Bereich des Wasserspiegels abscheiden können. Ein Druckluftheber 32 dient
dazu, das vorgeklärte
Abwasser aus der Vorklärkammer 22 über die
Trennwand 26 hinweg in die Klärkammer 24 zu befördern. Der
Druckluftheber 32, dessen Konstruktion in ihren Grundzügen bekannt
ist, ist in 1 lediglich schematisch dargestellt.
Er umfaßt
insbesondere eine Rohrleitung, von welcher sich ein Rohrleitungsabschnitt 34 parallel
zur Trennwand 26 senkrecht nach oben erstreckt, woran sich
ein rechtwinklig abgewinkelter Rohrleitungsabschnitt 36 anschließt, der
sich über
die Trennwand 26 hinweg erstreckt, so dass sich seine Mündung 38 über der
Klärkammer 24 befindet.
Das vorgeklärte
Abwasser kann somit durch eine Einlaßöffnung 40 in den Druckluftheber 32 einströmen und
wird durch den senkrechten Rohrleitungsabschnitt 34 und
den abgewinkelten Abschnitt 36 durch die Mündung 38 in
die Klärkammer 24 befördert.
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Innerhalb
der Klärkammer 24 ist
ein ähnlicher
Druckluftheber 42 angeordnet, mit einem ebenfalls senkrecht
und parallel zur Trennwand 26 verlaufenden Rohrleitungsabschnitt 44 und
einem davon abgewinkelten Mündungsabschnitt 46,
an welchen sich ein Schlauch 48 anschließt, der
in einen Ablauf 50 des Behälters 12 mündet. Durch
einen Einlaß 52 kann
das biologisch geklärte
Wasser in den Druckluftheber 42 einströmen und gelangt durch den senkrechten
Rohrleitungsabschnitt 44 und den Mündungsabschnitt 46 sowie über den
Schlauch 48 in den Ablauf 50.
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Die
Druckluftheber 32, 42 stehen in der vorliegenden
Ausführungsform
beispielhaft für
Aggregate der Kleinkläranlage 10,
die durch einen Halter 60 im Behälter 12 aufgehängt werden
können,
wie er in 2 im Detail dargestellt ist.
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Der
Halter 60 umfaßt
zwei Rohre 62, 64, die parallel verlaufen und
durch einen Verbindungssteg 66 verbunden sind, der sich
senkrecht zu den Rohren 62, 64 erstreckt. Der
Verbindungssteg 66 ist selbst als Rohrabschnitt ausgebildet.
Im einzelnen ist der Halter 60 aus verschiedenen Rohrelementen
zusammengesetzt, nämlich
zwei T-Stücken 68, 70,
die im in 2 oberen Teil des Halters 60 angeordnet
sind und durch einen kurzen horizontalen Rohrabschnitt 72 verbunden
sind, sowie zwei parallele Rohrabschnitte 74, 76,
die sich unten an die T-Stücke 68, 70 anschließen und
parallel zueinander stehen.
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2 zeigt
den in 1 mit B bezeichneten Ausschnitt in einer vergrößerten Ansicht.
In der in 2 gezeigten Montageposition
liegt der Verbindungssteg 66 auf der Oberseite einer Trennwand 26 auf,
während
sich die beiden Rohre 62, 64 zu beiden Seiten
der Trennwand 26 nach unten erstrecken. Die Länge des
Verbindungsstegs 66 ist so bemessen, dass sie gleich oder
geringfügig
größer ist
als die Dicke der Trennwand 26, so dass ein seitliches
Verschieben des Halters 60 in einer Erstreckungsrichtung
des Verbindungsstegs 66 nicht möglich ist. Damit sich der Halter 60 auch
nicht in einer Richtung senkrecht dazu entlang der Trennwand 26 verschieben
kann, ist der Verbindungssteg 66 mit Befestigungsmitteln
versehen, die eine Montage des Halters 60 auf der Trennwand 26 gestatten.
Dabei handelt es sich um Durchgangsbohrungen 78 in der
Rohrwand des Rohrabschnitts 72 des Verbindungsstegs 66, welche
Durchgangsbohrungen 78 derart übereinander angeordnet sind,
dass sich ein stiftförmiges
Befestigungsorgan 80 senkrecht durch die Bohrungen 78 hindurch
in die Trennwand 26 erstrecken kann. Der Befestigungsstift 80 kann
insbesondere als Gewindestift ausgebildet sein, der zusammen mit
einem Dübel
in eine senkrechte Bohrung 82 in der Trennwand 26 eingesetzt
ist. Durch Anziehen des Gewindestiftes 80 wird der Halter 60 fest
auf der Trennwand 26 montiert. Der Gewindestift 80 kann
an seinem oberen Ende eine in 2 nicht
dargestellte Ringöse,
eine Flügelmutter
oder dergleichen aufweisen, die die Handhabung erleichtert.
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Die
Befestigung der Druckluftheber 32, 42 am Halter 60 geschieht
mit Hilfe von Schlitzen 84, von denen ein Schlitz 84 an
einer Seite des Halters 60 in der Seitenansicht in 4 und
in der perspektivischen Ansicht in 5 sichtbar
ist. Der Schlitz auf der gegenüberliegenden
Seite des Halters 60 ist identisch ausgebildet. Jedes der
Rohre 62, 64 ist in seiner Rohrwand mit ei nem
solchen Schlitz 84 versehen, der sich vom in der Montageposition
in 2 oberen Rohrende aus in der Erstreckungsrichtung des
Rohrs über
einen Teil von dessen Länge
erstreckt. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
erstreckt sich der Schlitz 84 vom oberen Rohrende bis etwa
zur Längsmitte
des jeweiligen Rohrs 62, 64. In das obere offene
Ende des Schlitzes 84 lassen sich Montageelemente der Druckluftheber 32, 42 einführen und
nach unten durchschieben, bis das unterste Montageelement am unteren
Ende 86 des Schlitzes 84 anschlägt. Wie
in 2 gezeigt, handelt es sich bei diesen Montageelementen
beispielsweise um Schrauben 88, die von der dem Halter 60 zugewandten
Befestigungsseite des jeweiligen Drucklufthebers 32, 42 vorspringen,
so dass ein Abschnitt des Schafts 90 der Schraube 88 freiliegt.
Der Durchmesser des Schafts 90 ist geringer bemessen als
die Breite des Schlitzes 84, so dass der Schaft 90 problemlos
in den Schlitz 84 einführbar
ist und in diesem gleiten kann. Der Kopf 92 der Schraube 88 ist
jedoch erweitert und weist einen größeren Durchmesser auf als die
Breite des Schlitzes 84, so dass die Schraube 88 im
in den Schlitz 84 eingeschobenen Zustand nicht seitlich, das
heißt
in 2 in horizontaler Richtung vom Halter 60 abgezogen
werden kann oder versehentlich herausgleiten kann. Jede der Schrauben 88 ist
in eine Rohrschelle 94 eingeschraubt, die den senkrechten
Rohrleitungsabschnitt 34, 44 des Drucklufthebers 32, 42 vollständig umfaßt. Insgesamt
ist jeder Druckluftheber 32, 42 mit zwei solcher
Rohrschellen 94 bzw. daran angebrachten Schrauben 88 ausgestattet,
von denen die unterste Schraube 88 in der Montageposition
am unteren Schlitzende 86 aufliegt.
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Durch
die in den Schlitzen 84 einliegenden Schrauben 88 sind
die Druckluftheber 32, 42 mit dem Halter 60 zu
einer Aggregateinheit verbunden, die sich nach dem Lösen und
Herausnehmen des Gewindestiftes 80 aus der Trennwand 26 und
dem Verbindungssteg 66 leicht von der Trennwand 26 anheben
läßt. Diese
Anordnung bietet den Vorteil, dass sie einerseits den Drucklufthebern 32, 42 in
der Montageposition sicheren Halt bietet, gleichzeitig jedoch keine
Befestigungsmittel seitlich in der Trennwand 26 angebracht
werden müssen.
Die Montage wird hierdurch wesentlich erleichtert, und für einen
Wechsel oder eine Wartung der Aggregate muß die Kleinkläranlage 10 nicht
geleert werden. Solche Arbeiten können hingegen problemlos im
laufenden Betrieb der Anlage vorgenommen werden. In der Regel wird
es auch nicht notwendig sein, dass zur Montage des Halters 60 ein
Monteur in den Behälter 12 einsteigen muß, da die
Oberseite der Trennwände 26 durch
die Öffnung 20 leicht
von oben zugänglich
ist. Es ist wahlweise möglich,
die Druckluftheber 32, 42 einzeln durch Herausziehen
der Schrauben 88 aus dem Schlitz 84 zu entnehmen,
ohne dass der Halter 60 gelöst werden muß.
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Die
oberen Rohrenden der Rohre 60, 62 können durch
einen in den Figuren nicht dargestellten Verschlug verschließbar sein,
der die oberen Enden der Schlitze 84 verschließt und verhindert,
dass Aggregate durch ihren Auftrieb im Wasser nach oben aus dem
Halter 60 herausrutschen. Insbesondere kann dieser Verschlug
einen etwa U-förmig
abgewinkelten Rohrabschnitt umfassen, dessen Enden in der Position
in 2 nach unten weisen, so dass sie auf die oberen
Rohrenden, also auf die nach oben weisenden kurzen Abschnitte der
T-Stücke 68, 70 aufsteckbar
sind und die oberen Enden der Schlitze 84 verschliessen.
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3 zeigt
nochmals den Aufbau des Halters 60 mit den beiden T-Stücken 68, 70,
dem die T-Stücke 68, 70 verbindenen
kurzen horizontalen Rohrabschnitt 78 und den beiden längeren Rohrabschnitten 74, 76.
Für die
Funktionsweise des Halters 60 im Sinne der vorliegenden
Erfindung ist übrigens keineswegs
eine exakt parallele Ausrichtung der Rohre 62, 64 erforderlich.
Leichte Abweichungen von der parallelen Stellung sind ohne weiteres
tolerierbar, so dass die Rohre 62, 64 einen sehr
kleinen spitzen Winkel miteinander einschliessen und ihr Abstand sich
zu ihren unteren Enden hin geringfügig vergrössert. Dies kann das Einhängen auf
der Trennwand 26 erleichtern.
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In
der Seitenansicht in 4 ist sichtbar, dass sich die
Schlitze 84 jeweils vollständig senkrecht durch die T-Stücke 68, 70 hindurch
erstrecken und an ihrem unteren Ende in Schlitzabschnitte übergehen,
die sich durch die Rohrabschnitte 74, 76 hindurch
erstrecken. Dies ist auch in der perspektivischen Ansicht in 5 zu
erkennen, welche außerdem
die oberste Bohrung 78 des Verbindungsstegs 66 zeigt,
die zur Aufnahme des Gewindestifts 80 vorgesehen ist.