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Die
Erfindung betrifft eine Revisionsvorrichtung, insbesondere Revisionsabdeckung,
mit einem Revisionsrahmen mit Rahmenprofil und einem hierin einsetzbaren
Revisionsdeckel mit Deckelprofil, und mit einer Verkleidung für den Revisionsrahmen und/oder
den Revisionsdeckel.
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Solche
Revisionsvorrichtungen sind allgemein aus der Praxis und beispielsweise
durch die
EP 1 516
978 A1 bekannt geworden. Im Allgemeinen dienen Revisionsvorrichtungen
dazu, eine Öffnung
in einer Wandverkleidung, Deckenverkleidung oder auch Bodenverkleidung
mit einer verschließbaren Klappe
auszurüsten,
um einen nachträglichen
Zugang zu hinter der betreffenden Verkleidung befindlichen Installationen,
Leitungen etc. zuzulassen. Bei der Verkleidung mag es sich um übliche Dämmplatten,
Gipskartonplatten, Mineral-faserplatten, aber auch Holzplatten,
Kunststoffplatten, Stahlplatten sowie Kombinationen handeln.
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Aufgrund
der unterschiedlichen Anforderungen an der jeweiligen Baustelle
werden in der Praxis eine Vielzahl verschiedener Revisionsvorrichtungen realisiert,
die sich beispielsweise in ihrer Größe unterscheiden, je nachdem
wie groß die
zu verschließende Öffnung gestaltet
ist. Auch werden unterschiedliche Revisionsvorrichtungen realisiert,
um Anforderungen des Bauwerks hinsichtlich Brandschutz, Schallschutz,
Strahlenschutz, Desinfektionsschutz etc. Rechnung tragen zu können. Bisher
hat man diese verschiedenen Notwendigkeiten mit jeweils unterschiedlich
gestalteten Revisionsvorrichtungen zu beherrschen versucht, was
natürlich
die Herstellung und die Lagerhaltung erschwert. – Hier setzt die Erfindung
ein.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine derartige
Revisionsvorrichtung so weiter zu entwickeln, dass auf durchgängige Standardbauteile zurückgegriffen
werden kann, so dass insbesondere die Herstellungs- und Lagerkosten
reduziert sind.
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Zur
Lösung
dieser technischen Problemstellung ist Gegenstand der Erfindung
eine gattungsgemäße Revisionsvorrichtung,
welche dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verkleidung wenigstens hinsichtlich
ihrer Flächenausdehnung
variabel und mehrteilig mit zumindest einer mittigen Standardplatte
und randseitigen Eck- und/oder Füllplatten
zur flexiblen Größenanpassung
der jeweils zu verkleidenden Fläche
ausgebildet ist.
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Im
Rahmen der Erfindung geht es also primär darum, für die Verkleidung des Revisionsdeckels und/oder
des Revisionsrahmens eine möglichst
flexible Lösung
zu finden, die auch bei unterschiedlich gestalteten Revisionsvorrichtungen
zum Einsatz kommen kann. Insbesondere steht im Fokus eine flexible
(Flächen-)Größenanpassung
der Verkleidung zu realisieren. Zu diesem Zweck ist die Verkleidung mehrteilig
ausgebildet und setzt sich aus der fraglichen mittigen Standardplatte
und den randseitigen Eck- respektive Füllplatten zusammen. Die Eck-/Füllplatten
formen dabei vorteilhaft zusammengenommen einen Rahmen für die in
der Mitte angeordnete Standardplatte.
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Zu
diesem Zweck verfügen
die Eck-/Füllplatten über eine
in etwa gleiche Plattenstärke
im Vergleich zur mittigen Standardplatte. Dadurch wird eine von
ihrer Stärke
her durchgängige
Verkleidung zur Verfügung
gestellt, die beispielsweise das Innere des Revisionsdeckels vollständig ausfüllt. Selbst-verständlich kann
auch der Revisionsrahmen mit einer solchen und hinsichtlich ihrer
Flächenausdehnung flexiblen
Verkleidung ausgerüstet
werden. Meistens wird der Revisionsrahmen jedoch an der ohnehin
vorhandenen Wand-, Decken- und/oder
Bodenverkleidung festgelegt, so dass in diesem Fall nur noch eine zusätzliche
Verkleidung für
den Revisionsdeckel erforderlich ist. Dadurch, dass diese Verkleidung
insgesamt flächenvariabel
durch ihre mehrteilige Ausgestal tung ausgeführt ist, kann ganz unterschiedlichen Deckelgrößen im Beispielfall
Rechnung getragen werden.
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Denn
die Erfindung greift in der Regel auf ein und dieselbe mittige Standardplatte
zurück
und variiert lediglich die randseitigen Eck-/Füllplatten, um die erforderliche
Verkleidung für
einen Revisionsdeckel zur Verfügung
zu stellen. Dabei ist die mittige Standardplatte meistens von ihren
Abmessungen her so gestaltet, dass sie beispielsweise flächenbündig in den
kleinstmöglichen
Revisionsdeckel passt. Andere, größere Revisionsdeckel werden
ebenfalls mit der besagten mittigen Standardplatte ausgerüstet, die dann
eine flächenmäßige Vergrößerung durch
die randseitigen Eck-/Füllplatten
erfährt.
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Tatsächlich mag
es sich bei diesen Eck-/Füllplatten
um solche Platten handeln, die Eckbereiche einer vom Deckelprofil
im Beispielfall umschlossenen und auszufüllenden Fläche abdecken. Dagegen dienen
die Füllplatten
meistens dazu, zwischen den Eckplatten randseitig verbleibende Freiräume zu schließen. Selbstverständlich können auch
kombinierte Eck-/Füllplatten
Verwendung finden, welche sowohl den Eckbereich als auch den jeweiligen
oder mehrere Freiräume
abdecken. Außerdem
versteht es sich, dass die Eck- und/oder Füllplatten keinen umlaufenden
Rahmen für
die mittige Standardplatte formen müssen, sondern genauso gut beabstandet
zueinander ausgebildet sein können.
Darüber
hinaus liegt es selbstverständlich
im Rahmen der Erfindung, mit einer einteiligen Eck-/Füllplatte
als gleichsam Rahmen für
die Standardplatte zu arbeiten.
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In
jedem Fall empfiehlt es sich, dass die Eck- und/oder Füllplatten
an Befestigungsschenkeln des Rahmenprofils und/oder des Deckelprofils
fixiert sind. Diese Befestigungsschenkel formen zumeist in Verbindung
mit Sichtschenkeln das jeweilige Profil. Dabei sind Befestigungsschenkel
und Sichtschenkel zumeist senkrecht oder zumindest winklig zueinander
angeordnet. Auf diese Weise kann zwanglos das Rahmenprofil und/oder
das Deckelprofil im Querschnitt L- oder T-förmig ausgebildet werden. Auch eine
im Querschnitt U-förmige Gestaltung
ist denkbar, wobei zumindest der eine U-Schenkel als Sichtschenkel
ausgeführt
ist und die U-Basis den Befestigungsschenkel bildet. Ebenso sind
Kombinationen der vorerwähnten
Profilgestaltungen denkbar.
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Um
eine durchgängige
Verkleidung zu erreichen, empfiehlt es sich, wenn die Standardplatte
und die Eck-/Füllplatten
Stoß an
Stoß aneinander
liegen. Zusätzlich
oder alternativ kann aber auch eine Verbindung, beispielsweise eine
formschlüssige
und ggf. lösbare
Verbindung, an dieser Stelle zwischen der Standardplatte, den Eckplatten
und ggf. den Füllplatten
vorliegen. Dabei hat es sich bewährt,
wenn die fragliche Verbindung als Nut-/Federverbindung ausgebildet
ist. Vorzugsweise erstrecken sich dabei Nut und Feder in Rahmen-
bzw. Deckelebene. Beispielsweise kann die mittige Standardplatte
mit einer umlaufenden Feder oder mit mehreren Federabschnitten an
ihrem Umfang ausgerüstet
sein, die in eine zugehörige
umlaufende Nut oder mehrere Einzelnuten der Eck-/Füllplatten
eingreifen, die die fragliche mittige Standard-platte umrahmen.
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Neben
der beschriebenen Flächenflexibilität der erfindungsgemäßen mehrteiligen
Verkleidung wird vorteilhaft auch eine Höhenflexibilität der fraglichen
Verkleidung beobachtet. Das heißt,
die Verkleidung kann zusätzlich
auch hinsichtlich ihrer Höhenausdehnung
mehrteilig aufgebaut sein und sich aus mehrere Schichten zusammensetzen.
Damit sich diese Schichten nicht gegeneinander bewegen bzw. fixiert
sind, können
sie durch formschlüssige
Verbindungen und/oder durchgängige
Verbindungsmittel miteinander gekoppelt werden. Dabei empfiehlt
es sich, wenn die fraglichen Verbindungsmittel nicht nur für eine Kopplung
der Schichten untereinander sorgen, sondern zugleich die Verkleidung
insgesamt am Rahmenprofil respektive Deckelprofil festlegen. Dann
sind die Verbindungsmittel gleichzeitig als Befestigungsmittel ausgeführt.
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Neben
der bereits beschriebenen Flächenflexibilität und Höhenflexibilität der erfindungsgemäßen mehrteiligen
Verkleidung hat es sich bewährt, dass
zusätzlich
der Revisionsrahmen und/oder der Revisionsdeckel aus miteinander
verbundenen Profilstücken
aufgebaut sind. Diese Profilstücke
mögen jeweils
als Strangpressprofile, Biegestanzteile etc. ausgeführt sein.
Dabei empfiehlt es sich, wenn die Profilstücke nahezu in einem Arbeitsschritt
komplett hergestellt werden können,
und zwar mit vorgegebener Länge.
Auf diese Weise kann der Revisionsrahmen respektive der Revisionsdeckel
mit praktisch beliebiger Flächengröße mit Hilfe
der miteinander verbundenen Profilstücke definiert werden. Je nach
Flächengröße des Revisionsdeckels
oder des Revisionsrahmens erfolgt dann die Auswahl der Eck-/Füllplatten,
um die mittige Standardplatte flächenmäßig soweit
aufzurüsten,
dass die gesamte zu verkleidende Fläche ausgefüllt wird.
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Die
fraglichen Arbeiten, das heißt,
die Verbindung der Profilstücke
und die Abdeckung der von den Profilstücken definierten Fläche, können jeweils vor
Ort, das heißt
unmittelbar beim Einbau vorgenommen werden. Dadurch eignet sich
die erfindungsgemäße Revisionsvorrichtung
nicht nur für
einen geplanten Einbau, sondern auch und insbesondere für Nachrüstungen.
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Im Übrigen können die
Einzelteile der mehrteiligen Verkleidung unschwer an topologische
Besonderheiten angepasst werden, muss hierzu nicht mehr die gesamte
Verkleidung bearbeitet werden. Beispielsweise lassen sich in die
Eck-/Füllplatten
unschwer Aussparungen, Fräsungen
oder dergleichen für
einen etwaigen Verschluss, für
Scharniere etc. einbringen. Das lässt sich viel einfacher bewerkstelligen,
als wenn insgesamt eine voluminöse
Verkleidung aus einem Stück
bearbeitet werden müsste.
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Durch
die nicht nur flächenvariable,
sondern auch höhenvariable
Ausgestaltung der erfindungsgemäßen mehrteiligen
Verkleidung kann zudem nicht nur flexibel auf unterschiedliche zu
verkleidende Flächen
reagiert werden, sondern lassen sich ausdrücklich auch ggf. wechselnde
bauphysikalische Ansprüche
befriedigen. So kann je nach gefordertem Brandschutz, Schallschutz,
Strahlenschutz oder auch Desinfektionsschutz etc. die gesamte Stärke der
Verkleidung verändert
werden, indem mehrere Schichten der Verkleidung übereinander kombiniert werden. Schließlich lassen
sich in die erfindungsgemäße Verkleidung
auch unschwer Aufnahmenuten etc. einbringen, um beispielsweise den
Befestigungsschenkel des Rahmenprofils respektive Deckelprofils
hierin geschützt
aufnehmen zu können.
Hierdurch wird eine gleichsam wärme-technische
Isolation des fraglichen Schenkels erreicht und insgesamt die Brandschutzsicherheit
und folglich auch die Brandschutzklasse erhöht. Hierin sind die wesentlichen
Vorteile zu sehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher
erläutert;
es zeigen:
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1a eine
Aufsicht auf eine erfindungsgemäße Revisionsvorrichtung,
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1b eine
abgewandelte Ausführungsform gemäß 1a,
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2 eine
Ansicht der 1 im Eckbereich von Revisionsdeckel
und Revisionsrahmen im Schnitt und
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3 einen
schematischen Querschnitt durch die 1 im
Spaltbereich.
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In
den Figuren ist eine Revisionsvorrichtung dargestellt, die im Rahmen
des Beispiels und nicht einschränkend
als Revisionsabdeckung ausgeführt ist.
Die fragliche Revisionsvorrichtung bzw. Revisionsabdeckung setzt
sich aus einem umlaufenden Revisionsrahmen 1 mit Rahmenprofil 2 und
einem in den Revisionsrahmen 1 einsetzbaren Revisionsdeckel 3 mit
Deckelprofil 4 zusammen. Zum grundsätzlichen Aufbau gehört noch
eine Verkleidung 5 für
den Revisionsrahmen 1 und/oder den Revisionsdeckel 3.
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Erfindungsgemäß ist die
Verkleidung 5 flächenvariabel
und mehrteilig ausgebildet. Zusätzlich und
als Option ist die Verkleidung 5 darüber hinaus höhenvariabel
ausgeführt.
Die Flächenvariabilität der Verkleidung 5 wird
dadurch erreicht, dass sich diese aus einer mittigen Standardplatte 5a und
randseitigen Eckplatten 5b sowie Füllplatten 5c, 5d zur
flexiblen Größenanpassung
der zu verkleidenden Fläche zusammensetzt.
Bei der fraglichen Fläche
handelt es sich im Rahmen des Ausführungsführungsbeispiels um die vom
Deckelprofil 4 umschlossene Fläche des Revisionsdeckels 3.
Selbst-verständlich
kann ergänzend
auch der Revisionsrahmen 1 mit seinem Rahmenprofil 2 mit
einer entsprechenden Verkleidung 5 ausgerüstet werden,
was jedoch nicht dargestellt ist.
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Man
erkennt im Detail, dass die Eckplatten 5b und die Füllplatten 5c, 5d zusammengenommen einen
Rahmen 5b, 5c, 5d für die demgegenüber mittige
Standardplatte 5a formen. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels
und nicht zwingend ist der fragliche Rahmen 5b, 5c, 5d als
durchgängiger
Rahmen ausgeführt,
weil die einzelnen Eckplatten 5b und Füllplatten 5c, 5d Stoß an Stoß aneinander
angrenzen. Im Übrigen
sind die Eckplatten 5b vorteilhaft nahezu quadratisch ausgebildet,
wohingegen es sich bei den Füllplatten 5c, 5d um
jeweils rechteckige Grundkörper
handelt. Selbstverständlich
können
die Eckplatten 5b und die Füllplatten 5c auch
ggf. kombiniert werden, wie dies die 1 b
deutlich macht. Dann sind jeweils eine Eckplatte 5b und
eine Füllplatte 5c, 5d zu
einer kombinierten Eck-/Füllplatte 5b, 5c bzw. 5b, 5d zusammengefasst.
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In
jedem Fall verfügen
die Eckplatten 5b und die Füllplatten 5c, 5d im
Rahmen der Erfindung über eine
in etwa gleiche Plattenstärke
im Vergleich zur mittigen Standardplatte 5a, so dass die
Verkleidung 5 insgesamt bzw. ihre Einzelteile 5a, 5b, 5c, 5d eine durchgängige ebene
Fläche
bilden. Dabei hat es sich insgesamt bewährt, wenn die Eckplatten 5b und
die Füllplatten 5c, 5d an
Befestigungsschenkeln 4b des Revisionsdeckels 3 bzw.
dessen Deckelprofil 4 und/oder an Befestigungsschenkeln 2b des
Revisionsrahmens 1 respektive dessen Rahmenprofils 2 fixiert
sind. Anhand der 3 erkennt man, dass das jeweilige
Rahmenprofil 2 und das Deckelprofil 4 jeweils
im Querschnitt L-förmig
ausgebildet sind. Die L-Form wird dabei von dem besagten Befestigungsschenkel 2b, 4b in
Verbindung mit einem zugehörigen
Sichtschenkel 2a, 4a gebildet. Sichtschenkel 2a, 4a und
Befestigungsschenkel 2b, 4b stehen jeweils senkrecht
unter Bildung des L-förmigen
Rahmenprofils 2 und Deckelprofils 4 aufeinander.
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Zur
Festlegung der Eckplatten 5b und der Füllplatten 5c, 5d an
den fraglichen Befestigungsschenkeln 2b, 4b sind
im Ausführungsbeispiel
durchgängige
Verbindungsmittel 6 vorgesehen. Bei diesen Verbindungsmitteln 6 handelt
es sich vorliegend zumindest teilweise um Befestigungsmittel 6,
also Mittel, die gleichzeitig für
eine Festlegung des fraglichen Teiles bzw. Verkleidungsteiles 5a, 5b, 5c, 5d am
zugehörigen
Rahmenprofil 2 respektive Deckelprofil 4 sorgen.
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Die
Standardplatte 5 wird mit den Eckplatten 5b respektive
Füllplatten 5c, 5d beispielsweise
ebenfalls durch Verbindungsmittel 6 gekoppelt. Im Rahmen
des Ausführungsbeispiels
und nach bevorzugter Ausführungsform
liegen jedoch die Standardplatte 5a und die Eck-/Füllplatten 5b, 5c, 5d nicht
Stoß an
Stoß aneinander
an, sondern ist eine Verbindung 7, 8 zwischen
einerseits der Standardplatte 5a und andererseits den Eck-/Füllplatten 5b, 5c, 5d vorgesehen, welche
in der Art eines Rahmens die mittige Standardplatte 5a umschließen. Die
fragliche Verbindung 7, 8 ist im Ausführungsbeispiel
als Nut-/Federverbin dung 7, 8 ausgeführt und
primär
in den 2 und 3 dargestellt. Hierdurch lässt sich
eine zugleich formschlüssige
und ggf. lösbare
Verbindung 7, 8 darstellen.
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Im
Detail erstrecken sich die zugehörige
Nut 7 und die Feder 8 im Allgemeinen in einer
vom Revisionsrahmen 1 respektive dem Revisionsdeckel 3 aufgespannten
Ebene. Diese Rahmen- bzw. Deckelebene fällt in den Ausführungsbeispielen
mit der Zeichenebene nach den 1 und 2 zusammen. Man
erkennt, dass vorliegend die mittige Standardplatte 5a mit
einer umlaufenden Feder 8 ausgerüstet ist, die in eine ebenfalls
umlaufende Nut 7 eingreift, die randseitig des Rahmens
aus den Eckplatten 5b und den Füllplatten 5c, 5d gebildet
wird. Zusätzlich sorgen
die Verbindungsmittel 6 dafür, dass die fragliche Verbindung 7, 8 fixiert
wird. Selbstverständlich kann
dies auch dergestalt bewerkstelligt werden, dass zwischen Nut 7 und
Feder 8 ein Adhäsivmittel für die notwendige
Kopplung von einerseits der Standard-platte 5a mit andererseits
dem Rahmen 5b, 5c, 5d sorgt. – Es versteht
sich, dass die beschriebene Nut-/Federverbindung 7, 8 auch
zur Kopplung der Eckplatten 5b sowie der Füllplatten 5c, 5d zu
dem Rahmen 5b, 5c, 5d in dieser oder
einer anderen Ausgestaltung eingesetzt werden kann.
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Wie
bereits einleitend beschrieben, ist die Verkleidung 5 nicht
nur flächenvariabel,
sondern im Rahmen des Ausführungsbeispiels
auch höhenvariabel
aufgebaut. Zu diesem Zweck verfügt
die Verkleidung 5 hinsichtlich ihrer Höhenausdehnung über mehrere übereinander
angeordnete Schichten 9, die man insbesondere in der 3 erkennt.
Die einzelnen Schichten 9 lassen sich wiederum mit Hilfe durchgängiger Verbindungsmittel 6 miteinander
koppeln. Dabei ist der Aufbau in der 3 sogar
so gewählt,
dass die Verkleidung 5 insgesamt über eine Schichtdicke D verfügt, welche
einen Freiraum F zwischen einem kopfseitigen Ende des jeweiligen Sichtschenkels 2a, 4a und
dem Befestigungsschenkel 2b, 4b überschreitet.
Auf diese Weise kann der jeweilige Befestigungsschenkel 2b, 4b ausweislich
der 3 in einer Nut 10 innerhalb der Verkleidung 5 aufgenommen
werden bzw. wird der betreffende Befestigungsschenkel 2b, 4b entsprechend
abgedeckt. Das erhöht
die Brandschutzwirkung ernorm.
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In
der fraglichen 3 erkennt man zusätzlich noch
zwei an dem jeweiligen Profil 2, 4 angebrachte
Blähstreifen 11,
welche einen Spalt S zwischen dem Revisionsrahmen 1 und
dem Revisionsdeckel 3 beispielsweise im Brandfall verschließen. – Sowohl
das Rahmenprofil 2 als auch das Deckelprofil 4 können nicht
nur L-förmig
im Querschnitt, sondern alternativ oder zusätzlich auch U-förmig oder T-förmig ausgeführt sein.
Außerdem
hat es sich als günstig
erwiesen, wenn die jeweiligen Profile 2, 4 aus
miteinander verbundenen Profilstücken
aufgebaut sind. Diese in der 2 besonders
zu erkennenden Profilstücke
lassen sich problemlos beispielsweise durch Splinte miteinander
zu einerseits dem Revisionsrahmen 1 und andererseits dem
Revisionsdeckel 3 verbinden. Danach braucht lediglich die
Verkleidung 5 am Revisionsdeckel 3 im Beispielfall
angebracht zu werden, um die Revisionsvorrichtung insgesamt zu vervollständigen.
Das kann auch nachträglich
vor Ort geschehen.