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Die
Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit den oberbegrifflichen
Merkmalen des Anspruches 1.
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Fahrradfahrer
und Fußgänger setzen
sich im Straßenverkehr
besonderen Risiken aus. Dies trifft vor allem in der Dämmerung,
bei Dunkelheit oder bei ungünstiger
Witterung zu. Aufgrund unzureichender Beleuchtung werden diese „schwächeren" Verkehrsteilnehmer
leicht von Kraftfahrern übersehen,
was nicht selten zu schweren Unfällen
mit oftmals tödlichem
Ausgang führt.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten
für Fahrradfahrer
und auch für
Fußgänger, im Straßenverkehr
besser gesehen zu werden. Hierzu zählen beispielsweise reflektierende
Kleidung, Schuhe und spezielle Kopfbedeckungen. Für Fahrradfahrer
bietet sich zusätzlich
die Möglichkeit
an, das Fahrrad mit einem entsprechenden Fahrradbeleuchtungssystem
auszurüsten.
Dieses umfasst in der Regel ein Vorder- und ein Rücklicht,
die jeweils an den Enden des Fahrrads angebracht werden. Der Fahrradfahrer
kann dabei auf batterie- oder akkubetriebene, abnehmbare Systeme
zurückgreifen,
um diese an seinem Fahrrad anzubringen. Darüber hinaus besteht auch die
Möglichkeit,
die Fahrradbeleuchtung über
einen fest installierten Dynamo mit Strom zu versorgen.
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Die
vorgenannten akku- oder batteriebetriebenen Beleuchtungssysteme
eignen sich zum Teil auch für
Fußgänger, wobei
diese dann allerdings einen Weg finden müssen, um die beiden Teile der
Beleuchtungssysteme, in der Regel werden Vorder- und Rücklicht
verwendet, an der Kleidung zu befestigen. Nachteil der genannten
Systeme ist es, dass im Fall der akku- oder batteriebetriebenen
Beleuchtungsanlagen eine Abhängigkeit
vom Vorhandensein von Batterien bzw. von aufgeladenen Akkus vorliegt.
Fest installierte Dynamos und die zugehörigen Lampen sind mit dem Nachteil
behaftet, dass aufgrund von Witterungseinflüssen, denen Dynamo und Lampen ständig ausgesetzt
sind, diese besonders schnell verschleißen und daher als unzuverlässig zu
beurteilen sind. Zusätzlich
ist die Verwendung eines Dynamos mit einem erhöhten Kraftaufwand beim Fahrradfahren
verbunden.
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Aus
der Tatsache, dass akku- oder batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen
abnehmbar sind, ergeben sich zwei weitere Nachteile dieser Systeme.
Zu einen wird während
der Tageszeit, also bei ausreichender Umgebungshelligkeit, die Mitnahme der
Lampen schlichtweg vergessen, zum anderen ist die abnehmbare Ausführung der
Systeme besonders anfällig
für Diebstähle. Daraus
folgt, dass bei Bedarf, d.h. in der Dämmerung, bei Nacht oder bei
ungünstiger
Witterung, meistens keine Vorder- und Rückbeleuchtung für Fahrräder vorhanden
ist.
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Die
meisten der derzeit erhältlichen
Mobiltelefone verfügen über eine
Kamerafunktion, die die Aufnahme von Bildern und sogar Filmen ermöglicht. Um
eine möglichst
gute Qualität
der aufgenommenen Bilder zu gewährleisten,
sind viele dieser Mobiltelefone mit einer Lichtquelle ausgerüstet. Diese Lichtquelle
kann zum einen als Blitzlicht und zum anderen als Dauerlicht verwendet
werden. Ein entsprechendes Gerät
mit zusätzlicher
Taschenlampenfunktion ist beispielsweise aus der
DE 100 07 866 A1 bekannt.
Hierbei ist vorgesehen, dass ein elektronisches Gerät, vorzugsweise
ein Mobiltelefon, eine Leuchtdiode mit einer Aktivierungsmöglichkeit
aufweist. Auch die
DE
299 20 033 U1 schlägt
ein Mobiltelefon vor, dass zusätzlich
zur regulären
Display- und Tastenbeleuchtung
eine weitere Lichtquelle aufweist. In der
DE 199 31 275 A1 wird ein
Mobiltelefon mit eingebauter Leselampe vorgeschlagen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, auf einfache Art und Weise die
Vorder- und Rückbeleuchtung
von Fahrradfahrern oder Fußgängern zu ersetzen
und/oder zu ergänzen,
um dadurch deren Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr
zu erhöhen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß Anspruch
1 sowie eine Halterung gemäß Anspruch
5 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Vorgeschlagen
wird eine Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations-
und/oder Wiedergabegerätes. Mögliche Kommunikationsgeräte sind
beispielsweise Mobiltelefone oder Sprechfunkhandgeräte, Wiedergabegeräte im Sinne
der Erfindung sind beispielsweise auch tragbare MP3-, CD- oder Kassettenabspielgeräte, aber
auch kleine, tragbare Radiogeräte.
Die Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren
Kommunikations- oder Wiedergabegerätes umfasst dabei wenigstens
eine, an einer ersten Seite des Gerätes integrierte oder an dieser
anschließbare
Lichtquelle. Dabei ist vorgesehen, die Lichtquelle als Frontleuchte,
insbesondere für
Zweiräder
oder Fußgänger zu
verwenden. Zusätzlich
umfasst die Beleuchtungseinrichtung wenigstens ein an einer von
der ersten Seite abgewandten zweiten Seite des Kommunikations- und/oder
Wiedergabegerätes
angeordnetes Display sowie entsprechende Bedien- und Anschlusselemente
zum Betrieb oder zur Erweiterung der Geräte. Die Beleuchtungseinrichtung
ist dadurch gekennzeichnet, dass bei der Verwendung der Lichtquelle
als Frontleuchte, das dieser Lichtquelle gegenüberliegende Display in einer Warnfarbe
beleuchtbar ist. Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
wird erreicht, dass die Lichtquelle den vor dem Fahrradfahrer oder
Fußgänger liegenden
Straßenabschnitt
beleuchtet, während
das der Lichtquelle gegenüberliegende
Display (in einer Warnfarbe, vorzugsweise in einer der Farben rot,
orange oder gelb bzw. einer Kombination oder Abfolge dieser Farben) als
Rücklicht
dient. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Radfahrer oder Fußgänger für andere
Verkehrsteilnehmer sichtbar ist, bzw. dass deren Aufmerksamkeit
auf den Radfahrer oder Fußgänger gezogen
wird. Neben der Beleuchtung des Weges, dient natürlich auch die Frontleuchte
zur Steigerung der Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, dass das Display eine dauerhafte oder unterbrochene
Beleuchtung aufweist. Die unterbrochene Beleuchtung des Displays
dient ebenfalls dazu, die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer
auf den Benutzer der Beleuchtungseinrichtung zu ziehen. Denkbar
ist selbstverständlich
auch ein Wechsel zwischen dauerhafter und unterbrochener Beleuchtung.
Die unterbrochene Beleuchtung kann dabei in Form gleichförmiger Unterbrechungen
oder aber als in Intervallen wiederholte, verschiedenförmige Signale
bzw. Signalfolgen ausgestaltet sein. Möglich sind hierbei Blink- oder
Blitzsignale mit unterschiedlich langen Hell-Dunkelphasen, sich
bewegende Kreise oder expandierende oder rotierende Leuchtpunkte
sowie geometrische Figuren, die sich auf dem Display bewegen.
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Vorzugsweise
ist die Helligkeit der Beleuchtung des Displays automatisch oder
manuell einstellbar. Eine automatische Einstellung der Helligkeit
der Displaybeleuchtung kann durch einen zusätzlich am Gerät angebrachten
Sensor für
die Umgebungshelligkeit erreicht werden. Der ermittelte Helligkeitswert wird
im Gerät
mit einem definierten Wert für
die Umgebungshelligkeit verglichen und die Beleuchtung des Displays
entsprechend einstellt. Zusätzlich
dazu ist es auch denkbar, dass die Helligkeit der Beleuchtung des Displays
manuell eingestellt werden kann. Dies kann über einen Menüpunkt in
der Gerätesoftware
erfolgen. Es ist jedoch es auch möglich, die Helligkeit über am Gerät angebrachte
Wippschalter zu verstellen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung sieht vor, dass die Steuerung der Lichtquelle und des
Displays über
eine im tragbaren Gerät implementierte
Software und/oder über
Bedienelemente am Gerät
erfolgt. Hierbei bietet sich beispielsweise die Integration eines
sogenannten Fahrrad- oder Fußgängermodus
in der Gerätesteuerung
an. Über
einen zusätzlichen
Menüpunkt
kann der Benutzer des tragbaren Geräts die Beleuchtungseinrichtung
aktivieren. Eine Aktivierung dieser Funktion kann allerdings auch über entsprechend
belegte oder belegbare Funktionstasten, über am Gerät vorgesehene Bedienelemente,
denen durch den Gerätehersteller
oder den Nutzer Funktionen zugewiesen werden können oder durch Eingabe eines
Codes (bei Vorhandensein einer Tastatur) erfolgen. Entsprechende
Bedienelemente können
entweder an den Seitenflächen
des Geräts
vorgesehen sein, aber auch auf dessen Vorderseite. Erfolgt die Steuerung der
Beleuchtungseinrichtung über
die im Gerät
implementierte Software, so ist es denkbar, dem Nutzer eine Wahlmöglichkeit
zwischen ausschließlicher
Verwendung der Lichtquelle als Frontleuchte, ausschließlicher
Verwendung des Displays als Rückleuchte
oder einer Kombination der beiden als Front- und Rückleuchte, zu geben. Wird ein
Bedienelement am Gerät
zur Aktivierung der Beleuchtungseinrichtung verwendet, so ist es
auch hierbei denkbar, dass beispielsweise durch einmaliges Drücken des
Bedienelements nur die Lichtquelle als Frontleuchte eingeschaltet,
durch nochmaliges Drücken
des Bedienelements nur das Display als Rückleuchte aktiviert wird und
dass ein drittes Drücken
des Bedienelements sowohl die Lichtquelle als Frontleuchte als auch
das in Warnfarbe beleuchtete Display als Rückleuchte aktiviert.
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Der
Benutzer der Beleuchtungseinrichtung hat generell die Möglichkeit,
das tragbare Kommunikations- und/oder Wiedergabegerät während der
Benutzung in der Hand zu halten. Hierbei muss jedoch bedacht werden,
dass die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung
nur von Nutzen ist, wenn für die übrigen Verkehrsteilnehmer
sowohl die Lichtquelle als Frontleuchte als auch das in Warnfarbe
beleuchtete Display als Rückleuchte
gut erkennbar sind. Hält
der Benutzer das mobile Gerät
jedoch in der Hand, so kann es leicht passieren, dass durch Unachtsamkeit
eine der Leuchten durch den Körper oder
die Kleidung des Benutzers verdeckt wird und somit nicht wahrnehmbar
ist. Um dies zu verhindern, wird eine Halterung für die Beleuchtungseinrichtung vorgeschlagen.
Bei Verwendung der Beleuchtungseinrichtung an einem Fahrrad kann
eine entsprechende Halterung beispielsweise im Bereich des linken
oder rechten Lenkerendes angebracht werden. Hierbei empfiehlt es
sich, die Halterung leicht nach innen zur Lenkermitte versetzt anzubringen.
Eine Befestigung der Halterung kann beispielsweise mit Hilfe einer
Schlauchschelle oder einer Klemmschelle erfolgen. Um eine gute Sichtbarkeit
der als Frontleuchte dienenden Lichtquelle sowie des als Rückleuchte dienenden,
in einer Warnfarbe beleuchteten Displays zu gewährleisten, weist die Halterung
im Bereich der Lichtquelle und des Displays des gehalterten Geräts Ausnehmungen
auf. Zusätzliche
Ausnehmungen in der Halterung sind im Bereich der Bedien- und Anschlusselemente
des gehalterten Geräts
vorgesehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass zum einen die Bedienung
des Geräts
auch nach Einsetzen in die Halterung weiterhin möglich ist, zum anderen können so
problemlos beispielsweise eine Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer an die
Anschlusselemente des Geräts
angeschlossen werden. Die Halterung wird hierbei auf die Konfiguration
der Bedienelemente, die Position der Leuchtmittel und des Displays
sowie der Anschlussbuchsen abgestimmt und kann beim Kauf des Geräts diesem
beigelegt oder als weiteres Zubehörteil angeboten werden
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Als
besonders vorteilhaft erweist es sich, dass die Verwendung der Lichtquelle
als Frontleuchte und die Beleuchtung des Displays in einer Warnfarbe
durch Einsetzen des tragbaren Geräts in die Halterung gesteuert
wird. Hierzu weist die Halterung einen Kontakt oder Stecker auf,
der beim Zusammenwirken mit einem entsprechenden Anschlusselement
des tragbaren Geräts
die Beleuchtungseinrichtung automatisch aktiviert.
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Die
vorteilhafte Anordnung der Halterung insbesondere im Bereich des
Endes eines Zweiradlenkers wurde bereits oben erwähnt. Eine
weitere vorteilhafte Anordnung der Halterung sieht vor, diese an
einer Kopfbedeckung, insbesondere einem Fahrradhelm anzubringen.
Hierbei ist vorgesehen, dass die Kopfbedeckung einen entsprechenden
Schacht oder eine Ausnehmung zum Einstecken der Halterung aufweist.
Darüber
hinaus kann die Halterung aber auch an einer Seite der Kopfbedeckung
an- oder aufgesteckt oder mit einem Gurt oder Gurtband befestigt
werden. Zu diesem Zweck kann die Halterung entsprechende Ösen und/oder
Haken aufweisen.
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Günstigerweise
kann die Halterung an einem Kleidungsstück angebracht oder dauerhaft
daran befestigt werden. Hierfür
weisen Halterung und/oder Kleidungsstück entsprechende Haken oder Ösen auf,
bzw. wird die Halterung mit dem entsprechenden Kleidungsstück vernäht, verschweißt oder
verklebt. Dabei empfiehlt es sich, die Halterung an den Seiten oder
im Schulterbereich des Kleidungsstücks anzubringen, um eine gute
Sichtbarkeit des in der Halterung eingesteckten, tragbaren Geräts zu gewährleisten.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführung
der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung
sieht vor, die Halterung an einem Gurt, insbesondere einem Gürtel anzuordnen.
Diese Ausführungsform
der Erfindung ermöglicht
es, die Halterung und v.a. das darin gehalterte, tragbare Gerät flexibel
an einer die Beleuchtungseinrichtung verwendenden Person oder einem
Fahrzeug u. dgl. zu befestigen. Hierbei ist es beispielsweise denkbar,
dass der Gurt als Hosengürtel
oder als Schulter- oder Bauchgurt verwendet wird.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter, jedoch nicht beschränkender
Ausführungsformen
der Erfindung anhand der schematischen und nicht maßstabsgetreuen
Zeichnungen. Es zeigen:
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1 eine
Ausführungsform
einer in einem Mobiltelefon integrierten Beleuchtungseinrichtung
in perspektivischer Darstellung;
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2 eine
Seitenansicht des Mobiltelefons der 1;
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3 eine
Halterung mit eingestecktem Mobiltelefon, das mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet ist,
in Vorderansicht; und
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4 die
Kombination aus Mobiltelefon und Halterung aus 3 in
Rückansicht.
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1 zeigt
ein Mobiltelefon 10 mit integrierter Beleuchtungseinrichtung
für ein
Fahrrad oder einen Fußgänger. Das
Mobiltelefon 10 verfügt über eine
Kamera 20 zur Aufnahme von Fotos und/oder Filmen sowie
eine dieser Kamera 20 zugeordnete Lichtquelle 30,
die sowohl als Blitzfunktion während der
Aufnahme von Bildern als auch als dauerhaft einschaltbare Lichtquelle
dient. Kamera 20 und Lichtquelle 30 sind üblicherweise
auf der Rückseite 40 des
Mobiltelefons 10 angeordnet. Auf der der Rückseite 40 gegenüberliegenden
Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 weist dieses
ein Display 12 sowie eine Tastatur 14 auf. Das
Display 12 ist im vorliegenden Fall besonders großflächig ausgebildet
und nimmt nahezu die Hälfte
der Fläche
der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 ein. Die
Tastatur 14 ist hier aus insgesamt fünfundzwanzig Tasten 16 zusammengesetzt.
Zehn dieser Tasten 16 dienen als Zifferntasten null bis
neun sowie als Stern- und Rautetaste. Zusätzlich zum Ziffernblock verfügt die Tastatur 14 über insgesamt
acht frei belegbare Funktionstasten 18 sowie über fünf festgelegte
Funktionstasten 19a, b, c, die herstellerseitig mit Funktionen
belegt wurden. Die in der Darstellung links unten angeordnete Funktionstaste 19a dient
zur Aktivierung des Displays als Rückleuchte. Rechts neben der
Funktionstaste 19a ist die mit „BIKE" bezeichnete Funktionstaste 19b angeordnet,
die zur direkten Aktivierung der gesamten Beleuchtungseinrichtung
dient. Bei Betätigung
der Funktionstaste 19b wird die Lichtquelle 30 permanent
eingeschaltet und gleichzeitig das Display 12 in einer
Warnfarbe beleuchtet. Um nur die Lichtquelle 30 beispielsweise
als Frontleuchte oder Taschen- bzw. Leselampe zu aktivieren, genügt es, die
in der Darstellung rechts unten angeordnete und mit „FRONT" bezeichnete Funktionstaste 19c zu
betätigen.
Ebenfalls in der 1 dargestellt ist die in die Gerätesoftware
integrierte, im Anzeigefenster 11 als „BIKE-Modus" bezeichnete Funktion
dargestellt. Hierbei ist vorgesehen, nach Auswahl des entsprechenden
Menüpunktes
durch Betätigung
der mit F1 bzw. F2 bezeichneten Funktionstasten 18 die
Beleuchtungseinrichtung an- bzw. auszuschalten.
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Neben
dem Mikrofon 70 bzw. dem Lautsprecher 80 zum Telefonieren,
verfügt
das in 1 dargestellte Mobiltelefon 10 auch über eine
Bluetooth-Freisprecheinrichtung, die in Verbindung mit einem entsprechenden
Kopfhörer
(in 1 nicht dargestellt) die Benutzung als Mobiltelefons 10 gleichzeitig
mit der Benutzung des Gerätes
als Beleuchtungseinrichtung zulässt.
Alternativ hierzu kann über die
in der ersten Seitenfläche 101 (oder
der Unterseite) vorgesehene Anschlussbuchse 60, um zu telefonieren
bzw. um eingehende Anrufe anzunehmen, eine kabelgebundene Freisprechanlage
am Mobiltelefon 10 angeschlossen werden. Das in 1 dargestellte
Mobiltelefon 10 verfügt
in seiner ersten Seitenfläche 101 zusätzlich über einen
Wippschalter 90, mit dem zum einen die Lautstärke der
Freisprecheinrichtung, aber auch die Helligkeit des Displays 12 erhöht bzw.
gesenkt werden kann. Weist das Mobiltelefon 10 keine integrierte
Lichtquelle 30 auf, so kann durch Anschluss an die Anschlussbuchse 60 eine
externe Lichtquelle mit dem tragbaren Gerät verbunden werden. Die Steuerung
der Beleuchtungseinrichtung kann in diesem Fall entweder über den
in die Software integrierten „BIKE-Modus", die vorbelegte
Funktionstaste 19b oder über eine der Funktionstasten 18 erfolgen.
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2 zeigt
die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung
in Form des Mobiltelefons 10 aus 1 in Seitenansicht.
Dieses Mobiltelefon verfügt auf
seiner Rückseite 40 über eine
in das Gehäuse des
Gerätes
integrierte Lichtquelle 30 sowie eine zugehörige Kamera 20.
Hierbei wird deutlich, dass, während
die Lichtquelle 30 nach einer Seite, also bei Benutzung
nach vorne, Licht abstrahlt, das dieser Lichtquelle 30 gegenüberliegende
Display 12 als Rücklicht
dient. Im Ausführungsbeispiel
der 2 ist die Kamera 20 unterhalb der Lichtquelle 30 angeordnet.
Das auf der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 vorgesehene
Display 12 nimmt die Hälfte
der Gesamtfläche
dieser Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 ein.
Nahezu die gesamte übrige
Fläche
der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 wird von
der Tastatur 14 eingenommen, über die auch die Beleuchtungseinrichtung
bedient werden kann. Durch ein ausreichend dimensioniertes und leuchtstarkes
Display 12 wird sichergestellt, dass das als Rücklicht dienende
Display 12 von den übrigen
Verkehrsteilnehmern gut erkannt wird. Zum Einstellen der Helligkeit
des Displays verfügt
das in 2 dargestellte Mobiltelefon über einen Wippschalter 90,
der auf der ersten Seitenfläche 101 angeordnet
ist. Ebenfalls in der ersten Seitenfläche 101 befindet sich
die Anschlussbuchse 60, um beispielsweise Kopfhörer oder zusätzliche
Bedienelemente mit dem Mobiltelefon 10 zu verbinden.
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3 zeigt
ein tragbares Gerät,
im vorliegenden Fall ein Mobiltelefon 10, das in einer
Halterung 120 eingesetzt wurde. Das Mobiltelefon 10 weist auf
seiner vom Betrachter abgewandten Rückseite 40 eine Kamera 20 zur
Aufnahme von Bildern oder Filmen sowie eine Lichtquelle 30 auf.
Die Lichtquelle 30 kann bei der Aufnahme von Bildern als
Blitzlicht, aber auch zur dauerhaften Beleuchtung, beispielsweise
bei Filmaufnahmen, oder bei der Verwendung des Mobiltelefons 10 als
Taschenlampe verwendet werden. Dem Betrachter zugewandt ist in 3 die Vorderseite 50 des
Mobiltelefons 10 sowie der Halterung 120 mit dem
in einer Warnfarbe beleuchtbaren Display 12, das etwa die
Hälfte
der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 einnimmt.
Die zweite Hälfte
der Vorderseite 50 wird von der Tastatur 14 belegt.
Die in 3 dargestellte Halterung 120 umschließt die untere
Hälfte 13 des
Mobiltelefons 10, weist dabei allerdings eine schlitzförmige Ausnehmung 122 auf,
die eine Bedienung der mittleren unteren Funktionstaste 19c zulässt. Diese
Funktionstaste 19c ist herstellerseitig mit einer Funktion
(BIKE), im vorliegenden Fall der Aktivierung der Beleuchtungseinrichtung belegt. Somit
kann das Mobiltelefon 10, das mit der entsprechenden Funktion
ausgerüstet
ist, in die Halterung 120 eingesteckt und die Beleuchtungseinrichtung
sodann bedarfsweise aktiviert werden. Die Beleuchtungseinrichtung
kann jedoch auch durch Drücken des
auf Höhe
des Displays 12 angeordneten Bedienelements 92 aktiviert
werden. Bei einmaligem Drücken
des Bedienelements 92 wird nur die Lichtquelle 30 auf
der vom Betrachter abgewandten Rückseite 40 des
Mobiltelefons 10 aktiviert. Durch nochmaliges Drücken des
Bedienelements 92 erfolgt das zusätzliche Beleuchten des Displays 12 in
einer Warnfarbe.
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Desweiteren
weist die in 3 dargestellte Halterung 120 ein
Steckerelement 62 im Bodenbereich der Halterung 120 auf. Über diese
kann nach Eingriff mit einer entsprechenden Aufnahme 17 des Mobiltelefons 10 die
Beleuchtungseinrichtung derart aktiviert werden, dass durch das
einfaches Einstecken des Mobiltelefons 10 in die Halterung 120 sowohl
die Lichtquelle 30 als auch das Display 12 aktiviert
werden und das Mobiltelefon 10 somit als Beleuchtungseinrichtung,
beispielsweise für
ein Fahrrad, verwendet werden kann. Selbstverständlich ist auch eine Aktivierung
der Beleuchtungseinrichtung über
die entsprechend zugewiesenen Funktionstasten 18 möglich, bevor
das Mobiltelefon 10 in die Halterung 120 eingesteckt
wird. In der in 3 rechten Seite der Halterung 120 ist
zudem eine Ausnehmung 64 vorgesehen. Diese Ausnehmung 64 befindet
sich im Bereich einer in 3 nicht dargestellten Anschlussbuchse 60 des
Mobiltelefons 10. Über
diese Anschlussbuchse 60 können beispielsweise Lautsprecher
oder eine Freisprecheinrichtung mit dem Mobiltelefon 10 verbunden
werden. Somit kann das Mobiltelefon 10 auch während des
Einsatzes als Beleuchtungseinrichtung weiterhin zum Führen bzw. Annehmen
von Telefongesprächen
verwendet werden. Ebenfalls über
die Ausnehmung 64 bzw. die Anschlussbuchse 60 kann
eine Fernbedienung für
das Mobiltelefon 10 mit diesem verbunden werden.
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Die
in 3 dargestellte Halterung 120 weist an
ihrem Boden eine Klemmschelle 110 auf. Nach Lösen einer
Schraube 112 können
die beiden Hälften der
Klemmschelle 110 getrennt werden und die Halterung 120 somit
am Rohr eines Fahrradlenkers, bevorzugt im Bereich des Lenkerendes
angeordnet werden. Nach Einsetzen und Anlegen der Schraube 112 ist
die Halterung 120 dauerhaft mit dem Lenker verbunden. Zusätzlich zu
dieser Möglichkeit
der Befestigung weist die in 3 dargestellte
Halterung 120 auf ihrer in 3 rechten
Seite einen hakenartigen Vorsprung 124 auf, mit dem die
Halterung 120 beispielsweise an ein Kleidungsstück oder
eine Tasche bzw. einen Rucksack angesteckt werden kann. Dem hakenartigen
Vorsprung 124 gegenüber
liegt eine Öse 126,
durch die hindurch ein Gürtel
oder Gurt gefädelt
werden kann, über
den die Halterung 120 und das in der Halterung 120 eingesteckte
Mobiltelefon 10 an nahezu jedem beliebigen Gegenstand befestigt
werden kann. Zur Regulierung der Displayhelligkeit verfügt das Mobiltelefon 10 über einen
Wippschalter 90 im oberen rechten Bereich der zweiten Seitenfläche 102.
Eine Steuerung der Displayhelligkeit kann allerdings auch über die
Funktionstasten 18 oder aber über eine externe, an die Anschlussbuchse 60 angeschlossene
oder über
eine Bluetooth-Verbindung angebundene Fernbedienung erfolgen.
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4 zeigt
die Rückseite
der erfindungsgemäßen Halterung 120 mit
eingestecktem Mobiltelefon 10. Hieraus wird ersichtlich,
dass sowohl die Kamera 20 als auch die Lichtquelle 30 oberhalb
der Halterung 120 angeordnet sind, und das von der Lichtquelle 30 emittierte
Licht ungehindert nach vorne (in Fahrt- oder Gehrichtung) abgestrahlt
werden kann. Die Halterung 120 weist auch im Ausführungsbeispiel
der 4 an ihrem unteren Ende eine über eine Schraube 112 schließbare Klemmschelle 110 auf,
mit der die Halterung 120 im Bereich des Lenkerendes eines
Fahrrads befestigbar ist. Darüber
hinaus ist es selbstverständlich
auch denkbar, dass die Halterung 120 um 90° gedreht
und an den Rohren des Vorder- oder Hinterbaus eines Fahrrads befestigt
werden kann. Hierbei empfiehlt es sich, dass die Beleuchtungseinrichtung
durch Einsetzen des Mobiltelefons 10 in die Halterung 120 automatisch
aktiviert wird. Verfügt
das Mobiltelefon 10 über
eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, so ist auch während des
Betriebs als Beleuchtungseinrichtung das Führen von Telefongesprächen möglich. Bei
Anbringen der Halterung 120 am Fahrradlenker kann wiederum über die
Ausnehmung 64 in der Halterung 120 ein Kopfhörer oder eine
kabelgebundene Freisprecheinrichtung am Mobiltelefon 10 angebracht
werden. Auch die in 4 dargestellte Halterung 120 verfügt auf ihrer
linken Seite über
einen hakenartigen Vorsprung 124 zum Anstecken der Halterung
an Kleidungsstücke,
Rucksäcke
oder Taschen. Dem Vorsprung 124 gegenüberliegend ist eine Öse 126 vorgesehen, über die
die Halterung 120 mit einem Gürtel oder Gurt verbunden werden
kann. Dieser Gurt kann anschließend
als Gürtel,
Bauchgurt oder Schulterriemen verwendet werden und ermöglicht so
das freie Anbringen der Halterung 120 an einer Person,
einem Gegenstand oder einem Fahrzeug.
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Wird
die Halterung 120 im Bereich des Vorder- oder Hinterbau
eines Fahrrads befestigt, und wird die Beleuchtungseinrichtung nicht
automatisch durch Einsetzen des Mobiltelefons 10 in die
Halterung 120 aktiviert, so kann durch Betätigung des
Bedienelements 92 auf der zweiten Seitenfläche 102 des
Mobiltelefons 10 die Beleuchtungseinrichtung aktiviert
werden. Wie bereits in der Beschreibung zu 3 genannt,
wird durch einmaliges Betätigen
des Bedienelements 92 die Lichtquelle 30 als Frontleuchte
aktiviert, durch nochmaliges Drücken
des entsprechenden Bedienelements 92 wird das Display 12 in einer
Warnfarbe beleuchtet und dient dann als Rückleuchte. Eine Anbringung
an den Rohren des Vorder- bzw. Hinterbau eines Fahrrads stellt auch
sicher, dass sowohl die Frontleuchte als auch das Rücklicht von
anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen werden kann. Zur Anpassung
der Helligkeit der Beleuchtungseinrichtung dient der Wippschalter 90. Je
nach Konfiguration des Mobiltelefons 10 wird durch die
Betätigung
des Wippschalters 90 entweder die Helligkeit der Lichtquelle 30 oder
die Helligkeit des Displays 12 oder der gesamten Beleuchtungseinrichtung
reguliert.
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- 10
- Mobiltelefon
- 11
- Anzeigefenster
- 12
- Display
- 13
- untere
Hälfte
- 14
- Tastatur
- 16
- Taste
- 17
- Aufnahme
- 18
- frei
belegbare Funktionstasten
- 19a,
b, c
- festgelegte
Funktionstasten
- 20
- Kamera
- 30
- Lichtquelle
- 40
- Rückseite
- 50
- Vorderseite
- 60
- Anschlussbuchse
- 62
- Steckerelement
- 64
- Ausnehmung
- 70
- Mikrofon
- 80
- Lautsprecher
- 90
- Wippschalter
- 92
- Bedienelement
- 101
- erste
Seitenfläche
- 102
- zweite
Seitenfläche
- 110
- Klemmschelle
- 112
- Schraube
- 120
- Halterung
- 122
- Ausnehmung
- 124
- Vorsprung
- 126
- Öse