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DE202007001799U1 - Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes - Google Patents

Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes Download PDF

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DE202007001799U1
DE202007001799U1 DE202007001799U DE202007001799U DE202007001799U1 DE 202007001799 U1 DE202007001799 U1 DE 202007001799U1 DE 202007001799 U DE202007001799 U DE 202007001799U DE 202007001799 U DE202007001799 U DE 202007001799U DE 202007001799 U1 DE202007001799 U1 DE 202007001799U1
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WERMUTH DIRK
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M1/00Substation equipment, e.g. for use by subscribers
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21LLIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF, BEING PORTABLE OR SPECIALLY ADAPTED FOR TRANSPORTATION
    • F21L4/00Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells
    • F21L4/005Electric lighting devices with self-contained electric batteries or cells the device being a pocket lamp
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    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
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Abstract

Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes (10), umfassend
wenigstens eine, an einer ersten Seite (40) des Gerätes (10) integrierte oder daran anschließbare Lichtquelle (30),
wenigstens ein an einer, von der ersten Seite (40) abgewandten, zweiten Seite (50) des Gerätes (10) angeordnetes Display (12), und
Bedien- (90, 92) und/oder Anschlusselemente (60),
dadurch gekennzeichnet, dass
bei Verwendung der Lichtquelle (30) als Frontleuchte, das der Lichtquelle (30) gegenüberliegende Display (12) als Rückleuchte in einer Warnfarbe beleuchtbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Beleuchtungseinrichtung mit den oberbegrifflichen Merkmalen des Anspruches 1.
  • Fahrradfahrer und Fußgänger setzen sich im Straßenverkehr besonderen Risiken aus. Dies trifft vor allem in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder bei ungünstiger Witterung zu. Aufgrund unzureichender Beleuchtung werden diese „schwächeren" Verkehrsteilnehmer leicht von Kraftfahrern übersehen, was nicht selten zu schweren Unfällen mit oftmals tödlichem Ausgang führt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Fahrradfahrer und auch für Fußgänger, im Straßenverkehr besser gesehen zu werden. Hierzu zählen beispielsweise reflektierende Kleidung, Schuhe und spezielle Kopfbedeckungen. Für Fahrradfahrer bietet sich zusätzlich die Möglichkeit an, das Fahrrad mit einem entsprechenden Fahrradbeleuchtungssystem auszurüsten. Dieses umfasst in der Regel ein Vorder- und ein Rücklicht, die jeweils an den Enden des Fahrrads angebracht werden. Der Fahrradfahrer kann dabei auf batterie- oder akkubetriebene, abnehmbare Systeme zurückgreifen, um diese an seinem Fahrrad anzubringen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Fahrradbeleuchtung über einen fest installierten Dynamo mit Strom zu versorgen.
  • Die vorgenannten akku- oder batteriebetriebenen Beleuchtungssysteme eignen sich zum Teil auch für Fußgänger, wobei diese dann allerdings einen Weg finden müssen, um die beiden Teile der Beleuchtungssysteme, in der Regel werden Vorder- und Rücklicht verwendet, an der Kleidung zu befestigen. Nachteil der genannten Systeme ist es, dass im Fall der akku- oder batteriebetriebenen Beleuchtungsanlagen eine Abhängigkeit vom Vorhandensein von Batterien bzw. von aufgeladenen Akkus vorliegt. Fest installierte Dynamos und die zugehörigen Lampen sind mit dem Nachteil behaftet, dass aufgrund von Witterungseinflüssen, denen Dynamo und Lampen ständig ausgesetzt sind, diese besonders schnell verschleißen und daher als unzuverlässig zu beurteilen sind. Zusätzlich ist die Verwendung eines Dynamos mit einem erhöhten Kraftaufwand beim Fahrradfahren verbunden.
  • Aus der Tatsache, dass akku- oder batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen abnehmbar sind, ergeben sich zwei weitere Nachteile dieser Systeme. Zu einen wird während der Tageszeit, also bei ausreichender Umgebungshelligkeit, die Mitnahme der Lampen schlichtweg vergessen, zum anderen ist die abnehmbare Ausführung der Systeme besonders anfällig für Diebstähle. Daraus folgt, dass bei Bedarf, d.h. in der Dämmerung, bei Nacht oder bei ungünstiger Witterung, meistens keine Vorder- und Rückbeleuchtung für Fahrräder vorhanden ist.
  • Die meisten der derzeit erhältlichen Mobiltelefone verfügen über eine Kamerafunktion, die die Aufnahme von Bildern und sogar Filmen ermöglicht. Um eine möglichst gute Qualität der aufgenommenen Bilder zu gewährleisten, sind viele dieser Mobiltelefone mit einer Lichtquelle ausgerüstet. Diese Lichtquelle kann zum einen als Blitzlicht und zum anderen als Dauerlicht verwendet werden. Ein entsprechendes Gerät mit zusätzlicher Taschenlampenfunktion ist beispielsweise aus der DE 100 07 866 A1 bekannt. Hierbei ist vorgesehen, dass ein elektronisches Gerät, vorzugsweise ein Mobiltelefon, eine Leuchtdiode mit einer Aktivierungsmöglichkeit aufweist. Auch die DE 299 20 033 U1 schlägt ein Mobiltelefon vor, dass zusätzlich zur regulären Display- und Tastenbeleuchtung eine weitere Lichtquelle aufweist. In der DE 199 31 275 A1 wird ein Mobiltelefon mit eingebauter Leselampe vorgeschlagen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, auf einfache Art und Weise die Vorder- und Rückbeleuchtung von Fahrradfahrern oder Fußgängern zu ersetzen und/oder zu ergänzen, um dadurch deren Sicherheit bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu erhöhen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Beleuchtungseinrichtung gemäß Anspruch 1 sowie eine Halterung gemäß Anspruch 5 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Vorgeschlagen wird eine Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes. Mögliche Kommunikationsgeräte sind beispielsweise Mobiltelefone oder Sprechfunkhandgeräte, Wiedergabegeräte im Sinne der Erfindung sind beispielsweise auch tragbare MP3-, CD- oder Kassettenabspielgeräte, aber auch kleine, tragbare Radiogeräte. Die Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- oder Wiedergabegerätes umfasst dabei wenigstens eine, an einer ersten Seite des Gerätes integrierte oder an dieser anschließbare Lichtquelle. Dabei ist vorgesehen, die Lichtquelle als Frontleuchte, insbesondere für Zweiräder oder Fußgänger zu verwenden. Zusätzlich umfasst die Beleuchtungseinrichtung wenigstens ein an einer von der ersten Seite abgewandten zweiten Seite des Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes angeordnetes Display sowie entsprechende Bedien- und Anschlusselemente zum Betrieb oder zur Erweiterung der Geräte. Die Beleuchtungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass bei der Verwendung der Lichtquelle als Frontleuchte, das dieser Lichtquelle gegenüberliegende Display in einer Warnfarbe beleuchtbar ist. Durch diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung wird erreicht, dass die Lichtquelle den vor dem Fahrradfahrer oder Fußgänger liegenden Straßenabschnitt beleuchtet, während das der Lichtquelle gegenüberliegende Display (in einer Warnfarbe, vorzugsweise in einer der Farben rot, orange oder gelb bzw. einer Kombination oder Abfolge dieser Farben) als Rücklicht dient. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Radfahrer oder Fußgänger für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar ist, bzw. dass deren Aufmerksamkeit auf den Radfahrer oder Fußgänger gezogen wird. Neben der Beleuchtung des Weges, dient natürlich auch die Frontleuchte zur Steigerung der Aufmerksamkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass das Display eine dauerhafte oder unterbrochene Beleuchtung aufweist. Die unterbrochene Beleuchtung des Displays dient ebenfalls dazu, die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf den Benutzer der Beleuchtungseinrichtung zu ziehen. Denkbar ist selbstverständlich auch ein Wechsel zwischen dauerhafter und unterbrochener Beleuchtung. Die unterbrochene Beleuchtung kann dabei in Form gleichförmiger Unterbrechungen oder aber als in Intervallen wiederholte, verschiedenförmige Signale bzw. Signalfolgen ausgestaltet sein. Möglich sind hierbei Blink- oder Blitzsignale mit unterschiedlich langen Hell-Dunkelphasen, sich bewegende Kreise oder expandierende oder rotierende Leuchtpunkte sowie geometrische Figuren, die sich auf dem Display bewegen.
  • Vorzugsweise ist die Helligkeit der Beleuchtung des Displays automatisch oder manuell einstellbar. Eine automatische Einstellung der Helligkeit der Displaybeleuchtung kann durch einen zusätzlich am Gerät angebrachten Sensor für die Umgebungshelligkeit erreicht werden. Der ermittelte Helligkeitswert wird im Gerät mit einem definierten Wert für die Umgebungshelligkeit verglichen und die Beleuchtung des Displays entsprechend einstellt. Zusätzlich dazu ist es auch denkbar, dass die Helligkeit der Beleuchtung des Displays manuell eingestellt werden kann. Dies kann über einen Menüpunkt in der Gerätesoftware erfolgen. Es ist jedoch es auch möglich, die Helligkeit über am Gerät angebrachte Wippschalter zu verstellen.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die Steuerung der Lichtquelle und des Displays über eine im tragbaren Gerät implementierte Software und/oder über Bedienelemente am Gerät erfolgt. Hierbei bietet sich beispielsweise die Integration eines sogenannten Fahrrad- oder Fußgängermodus in der Gerätesteuerung an. Über einen zusätzlichen Menüpunkt kann der Benutzer des tragbaren Geräts die Beleuchtungseinrichtung aktivieren. Eine Aktivierung dieser Funktion kann allerdings auch über entsprechend belegte oder belegbare Funktionstasten, über am Gerät vorgesehene Bedienelemente, denen durch den Gerätehersteller oder den Nutzer Funktionen zugewiesen werden können oder durch Eingabe eines Codes (bei Vorhandensein einer Tastatur) erfolgen. Entsprechende Bedienelemente können entweder an den Seitenflächen des Geräts vorgesehen sein, aber auch auf dessen Vorderseite. Erfolgt die Steuerung der Beleuchtungseinrichtung über die im Gerät implementierte Software, so ist es denkbar, dem Nutzer eine Wahlmöglichkeit zwischen ausschließlicher Verwendung der Lichtquelle als Frontleuchte, ausschließlicher Verwendung des Displays als Rückleuchte oder einer Kombination der beiden als Front- und Rückleuchte, zu geben. Wird ein Bedienelement am Gerät zur Aktivierung der Beleuchtungseinrichtung verwendet, so ist es auch hierbei denkbar, dass beispielsweise durch einmaliges Drücken des Bedienelements nur die Lichtquelle als Frontleuchte eingeschaltet, durch nochmaliges Drücken des Bedienelements nur das Display als Rückleuchte aktiviert wird und dass ein drittes Drücken des Bedienelements sowohl die Lichtquelle als Frontleuchte als auch das in Warnfarbe beleuchtete Display als Rückleuchte aktiviert.
  • Der Benutzer der Beleuchtungseinrichtung hat generell die Möglichkeit, das tragbare Kommunikations- und/oder Wiedergabegerät während der Benutzung in der Hand zu halten. Hierbei muss jedoch bedacht werden, dass die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung nur von Nutzen ist, wenn für die übrigen Verkehrsteilnehmer sowohl die Lichtquelle als Frontleuchte als auch das in Warnfarbe beleuchtete Display als Rückleuchte gut erkennbar sind. Hält der Benutzer das mobile Gerät jedoch in der Hand, so kann es leicht passieren, dass durch Unachtsamkeit eine der Leuchten durch den Körper oder die Kleidung des Benutzers verdeckt wird und somit nicht wahrnehmbar ist. Um dies zu verhindern, wird eine Halterung für die Beleuchtungseinrichtung vorgeschlagen. Bei Verwendung der Beleuchtungseinrichtung an einem Fahrrad kann eine entsprechende Halterung beispielsweise im Bereich des linken oder rechten Lenkerendes angebracht werden. Hierbei empfiehlt es sich, die Halterung leicht nach innen zur Lenkermitte versetzt anzubringen. Eine Befestigung der Halterung kann beispielsweise mit Hilfe einer Schlauchschelle oder einer Klemmschelle erfolgen. Um eine gute Sichtbarkeit der als Frontleuchte dienenden Lichtquelle sowie des als Rückleuchte dienenden, in einer Warnfarbe beleuchteten Displays zu gewährleisten, weist die Halterung im Bereich der Lichtquelle und des Displays des gehalterten Geräts Ausnehmungen auf. Zusätzliche Ausnehmungen in der Halterung sind im Bereich der Bedien- und Anschlusselemente des gehalterten Geräts vorgesehen. Hierdurch wird sichergestellt, dass zum einen die Bedienung des Geräts auch nach Einsetzen in die Halterung weiterhin möglich ist, zum anderen können so problemlos beispielsweise eine Freisprecheinrichtung oder Kopfhörer an die Anschlusselemente des Geräts angeschlossen werden. Die Halterung wird hierbei auf die Konfiguration der Bedienelemente, die Position der Leuchtmittel und des Displays sowie der Anschlussbuchsen abgestimmt und kann beim Kauf des Geräts diesem beigelegt oder als weiteres Zubehörteil angeboten werden
  • Als besonders vorteilhaft erweist es sich, dass die Verwendung der Lichtquelle als Frontleuchte und die Beleuchtung des Displays in einer Warnfarbe durch Einsetzen des tragbaren Geräts in die Halterung gesteuert wird. Hierzu weist die Halterung einen Kontakt oder Stecker auf, der beim Zusammenwirken mit einem entsprechenden Anschlusselement des tragbaren Geräts die Beleuchtungseinrichtung automatisch aktiviert.
  • Die vorteilhafte Anordnung der Halterung insbesondere im Bereich des Endes eines Zweiradlenkers wurde bereits oben erwähnt. Eine weitere vorteilhafte Anordnung der Halterung sieht vor, diese an einer Kopfbedeckung, insbesondere einem Fahrradhelm anzubringen. Hierbei ist vorgesehen, dass die Kopfbedeckung einen entsprechenden Schacht oder eine Ausnehmung zum Einstecken der Halterung aufweist. Darüber hinaus kann die Halterung aber auch an einer Seite der Kopfbedeckung an- oder aufgesteckt oder mit einem Gurt oder Gurtband befestigt werden. Zu diesem Zweck kann die Halterung entsprechende Ösen und/oder Haken aufweisen.
  • Günstigerweise kann die Halterung an einem Kleidungsstück angebracht oder dauerhaft daran befestigt werden. Hierfür weisen Halterung und/oder Kleidungsstück entsprechende Haken oder Ösen auf, bzw. wird die Halterung mit dem entsprechenden Kleidungsstück vernäht, verschweißt oder verklebt. Dabei empfiehlt es sich, die Halterung an den Seiten oder im Schulterbereich des Kleidungsstücks anzubringen, um eine gute Sichtbarkeit des in der Halterung eingesteckten, tragbaren Geräts zu gewährleisten.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführung der erfindungsgemäßen Beleuchtungseinrichtung sieht vor, die Halterung an einem Gurt, insbesondere einem Gürtel anzuordnen. Diese Ausführungsform der Erfindung ermöglicht es, die Halterung und v.a. das darin gehalterte, tragbare Gerät flexibel an einer die Beleuchtungseinrichtung verwendenden Person oder einem Fahrzeug u. dgl. zu befestigen. Hierbei ist es beispielsweise denkbar, dass der Gurt als Hosengürtel oder als Schulter- oder Bauchgurt verwendet wird.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter, jedoch nicht beschränkender Ausführungsformen der Erfindung anhand der schematischen und nicht maßstabsgetreuen Zeichnungen. Es zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform einer in einem Mobiltelefon integrierten Beleuchtungseinrichtung in perspektivischer Darstellung;
  • 2 eine Seitenansicht des Mobiltelefons der 1;
  • 3 eine Halterung mit eingestecktem Mobiltelefon, das mit einer Beleuchtungseinrichtung ausgerüstet ist, in Vorderansicht; und
  • 4 die Kombination aus Mobiltelefon und Halterung aus 3 in Rückansicht.
  • 1 zeigt ein Mobiltelefon 10 mit integrierter Beleuchtungseinrichtung für ein Fahrrad oder einen Fußgänger. Das Mobiltelefon 10 verfügt über eine Kamera 20 zur Aufnahme von Fotos und/oder Filmen sowie eine dieser Kamera 20 zugeordnete Lichtquelle 30, die sowohl als Blitzfunktion während der Aufnahme von Bildern als auch als dauerhaft einschaltbare Lichtquelle dient. Kamera 20 und Lichtquelle 30 sind üblicherweise auf der Rückseite 40 des Mobiltelefons 10 angeordnet. Auf der der Rückseite 40 gegenüberliegenden Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 weist dieses ein Display 12 sowie eine Tastatur 14 auf. Das Display 12 ist im vorliegenden Fall besonders großflächig ausgebildet und nimmt nahezu die Hälfte der Fläche der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 ein. Die Tastatur 14 ist hier aus insgesamt fünfundzwanzig Tasten 16 zusammengesetzt. Zehn dieser Tasten 16 dienen als Zifferntasten null bis neun sowie als Stern- und Rautetaste. Zusätzlich zum Ziffernblock verfügt die Tastatur 14 über insgesamt acht frei belegbare Funktionstasten 18 sowie über fünf festgelegte Funktionstasten 19a, b, c, die herstellerseitig mit Funktionen belegt wurden. Die in der Darstellung links unten angeordnete Funktionstaste 19a dient zur Aktivierung des Displays als Rückleuchte. Rechts neben der Funktionstaste 19a ist die mit „BIKE" bezeichnete Funktionstaste 19b angeordnet, die zur direkten Aktivierung der gesamten Beleuchtungseinrichtung dient. Bei Betätigung der Funktionstaste 19b wird die Lichtquelle 30 permanent eingeschaltet und gleichzeitig das Display 12 in einer Warnfarbe beleuchtet. Um nur die Lichtquelle 30 beispielsweise als Frontleuchte oder Taschen- bzw. Leselampe zu aktivieren, genügt es, die in der Darstellung rechts unten angeordnete und mit „FRONT" bezeichnete Funktionstaste 19c zu betätigen. Ebenfalls in der 1 dargestellt ist die in die Gerätesoftware integrierte, im Anzeigefenster 11 als „BIKE-Modus" bezeichnete Funktion dargestellt. Hierbei ist vorgesehen, nach Auswahl des entsprechenden Menüpunktes durch Betätigung der mit F1 bzw. F2 bezeichneten Funktionstasten 18 die Beleuchtungseinrichtung an- bzw. auszuschalten.
  • Neben dem Mikrofon 70 bzw. dem Lautsprecher 80 zum Telefonieren, verfügt das in 1 dargestellte Mobiltelefon 10 auch über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, die in Verbindung mit einem entsprechenden Kopfhörer (in 1 nicht dargestellt) die Benutzung als Mobiltelefons 10 gleichzeitig mit der Benutzung des Gerätes als Beleuchtungseinrichtung zulässt. Alternativ hierzu kann über die in der ersten Seitenfläche 101 (oder der Unterseite) vorgesehene Anschlussbuchse 60, um zu telefonieren bzw. um eingehende Anrufe anzunehmen, eine kabelgebundene Freisprechanlage am Mobiltelefon 10 angeschlossen werden. Das in 1 dargestellte Mobiltelefon 10 verfügt in seiner ersten Seitenfläche 101 zusätzlich über einen Wippschalter 90, mit dem zum einen die Lautstärke der Freisprecheinrichtung, aber auch die Helligkeit des Displays 12 erhöht bzw. gesenkt werden kann. Weist das Mobiltelefon 10 keine integrierte Lichtquelle 30 auf, so kann durch Anschluss an die Anschlussbuchse 60 eine externe Lichtquelle mit dem tragbaren Gerät verbunden werden. Die Steuerung der Beleuchtungseinrichtung kann in diesem Fall entweder über den in die Software integrierten „BIKE-Modus", die vorbelegte Funktionstaste 19b oder über eine der Funktionstasten 18 erfolgen.
  • 2 zeigt die erfindungsgemäße Beleuchtungseinrichtung in Form des Mobiltelefons 10 aus 1 in Seitenansicht. Dieses Mobiltelefon verfügt auf seiner Rückseite 40 über eine in das Gehäuse des Gerätes integrierte Lichtquelle 30 sowie eine zugehörige Kamera 20. Hierbei wird deutlich, dass, während die Lichtquelle 30 nach einer Seite, also bei Benutzung nach vorne, Licht abstrahlt, das dieser Lichtquelle 30 gegenüberliegende Display 12 als Rücklicht dient. Im Ausführungsbeispiel der 2 ist die Kamera 20 unterhalb der Lichtquelle 30 angeordnet. Das auf der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 vorgesehene Display 12 nimmt die Hälfte der Gesamtfläche dieser Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 ein. Nahezu die gesamte übrige Fläche der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 wird von der Tastatur 14 eingenommen, über die auch die Beleuchtungseinrichtung bedient werden kann. Durch ein ausreichend dimensioniertes und leuchtstarkes Display 12 wird sichergestellt, dass das als Rücklicht dienende Display 12 von den übrigen Verkehrsteilnehmern gut erkannt wird. Zum Einstellen der Helligkeit des Displays verfügt das in 2 dargestellte Mobiltelefon über einen Wippschalter 90, der auf der ersten Seitenfläche 101 angeordnet ist. Ebenfalls in der ersten Seitenfläche 101 befindet sich die Anschlussbuchse 60, um beispielsweise Kopfhörer oder zusätzliche Bedienelemente mit dem Mobiltelefon 10 zu verbinden.
  • 3 zeigt ein tragbares Gerät, im vorliegenden Fall ein Mobiltelefon 10, das in einer Halterung 120 eingesetzt wurde. Das Mobiltelefon 10 weist auf seiner vom Betrachter abgewandten Rückseite 40 eine Kamera 20 zur Aufnahme von Bildern oder Filmen sowie eine Lichtquelle 30 auf. Die Lichtquelle 30 kann bei der Aufnahme von Bildern als Blitzlicht, aber auch zur dauerhaften Beleuchtung, beispielsweise bei Filmaufnahmen, oder bei der Verwendung des Mobiltelefons 10 als Taschenlampe verwendet werden. Dem Betrachter zugewandt ist in 3 die Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 sowie der Halterung 120 mit dem in einer Warnfarbe beleuchtbaren Display 12, das etwa die Hälfte der Vorderseite 50 des Mobiltelefons 10 einnimmt. Die zweite Hälfte der Vorderseite 50 wird von der Tastatur 14 belegt. Die in 3 dargestellte Halterung 120 umschließt die untere Hälfte 13 des Mobiltelefons 10, weist dabei allerdings eine schlitzförmige Ausnehmung 122 auf, die eine Bedienung der mittleren unteren Funktionstaste 19c zulässt. Diese Funktionstaste 19c ist herstellerseitig mit einer Funktion (BIKE), im vorliegenden Fall der Aktivierung der Beleuchtungseinrichtung belegt. Somit kann das Mobiltelefon 10, das mit der entsprechenden Funktion ausgerüstet ist, in die Halterung 120 eingesteckt und die Beleuchtungseinrichtung sodann bedarfsweise aktiviert werden. Die Beleuchtungseinrichtung kann jedoch auch durch Drücken des auf Höhe des Displays 12 angeordneten Bedienelements 92 aktiviert werden. Bei einmaligem Drücken des Bedienelements 92 wird nur die Lichtquelle 30 auf der vom Betrachter abgewandten Rückseite 40 des Mobiltelefons 10 aktiviert. Durch nochmaliges Drücken des Bedienelements 92 erfolgt das zusätzliche Beleuchten des Displays 12 in einer Warnfarbe.
  • Desweiteren weist die in 3 dargestellte Halterung 120 ein Steckerelement 62 im Bodenbereich der Halterung 120 auf. Über diese kann nach Eingriff mit einer entsprechenden Aufnahme 17 des Mobiltelefons 10 die Beleuchtungseinrichtung derart aktiviert werden, dass durch das einfaches Einstecken des Mobiltelefons 10 in die Halterung 120 sowohl die Lichtquelle 30 als auch das Display 12 aktiviert werden und das Mobiltelefon 10 somit als Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise für ein Fahrrad, verwendet werden kann. Selbstverständlich ist auch eine Aktivierung der Beleuchtungseinrichtung über die entsprechend zugewiesenen Funktionstasten 18 möglich, bevor das Mobiltelefon 10 in die Halterung 120 eingesteckt wird. In der in 3 rechten Seite der Halterung 120 ist zudem eine Ausnehmung 64 vorgesehen. Diese Ausnehmung 64 befindet sich im Bereich einer in 3 nicht dargestellten Anschlussbuchse 60 des Mobiltelefons 10. Über diese Anschlussbuchse 60 können beispielsweise Lautsprecher oder eine Freisprecheinrichtung mit dem Mobiltelefon 10 verbunden werden. Somit kann das Mobiltelefon 10 auch während des Einsatzes als Beleuchtungseinrichtung weiterhin zum Führen bzw. Annehmen von Telefongesprächen verwendet werden. Ebenfalls über die Ausnehmung 64 bzw. die Anschlussbuchse 60 kann eine Fernbedienung für das Mobiltelefon 10 mit diesem verbunden werden.
  • Die in 3 dargestellte Halterung 120 weist an ihrem Boden eine Klemmschelle 110 auf. Nach Lösen einer Schraube 112 können die beiden Hälften der Klemmschelle 110 getrennt werden und die Halterung 120 somit am Rohr eines Fahrradlenkers, bevorzugt im Bereich des Lenkerendes angeordnet werden. Nach Einsetzen und Anlegen der Schraube 112 ist die Halterung 120 dauerhaft mit dem Lenker verbunden. Zusätzlich zu dieser Möglichkeit der Befestigung weist die in 3 dargestellte Halterung 120 auf ihrer in 3 rechten Seite einen hakenartigen Vorsprung 124 auf, mit dem die Halterung 120 beispielsweise an ein Kleidungsstück oder eine Tasche bzw. einen Rucksack angesteckt werden kann. Dem hakenartigen Vorsprung 124 gegenüber liegt eine Öse 126, durch die hindurch ein Gürtel oder Gurt gefädelt werden kann, über den die Halterung 120 und das in der Halterung 120 eingesteckte Mobiltelefon 10 an nahezu jedem beliebigen Gegenstand befestigt werden kann. Zur Regulierung der Displayhelligkeit verfügt das Mobiltelefon 10 über einen Wippschalter 90 im oberen rechten Bereich der zweiten Seitenfläche 102. Eine Steuerung der Displayhelligkeit kann allerdings auch über die Funktionstasten 18 oder aber über eine externe, an die Anschlussbuchse 60 angeschlossene oder über eine Bluetooth-Verbindung angebundene Fernbedienung erfolgen.
  • 4 zeigt die Rückseite der erfindungsgemäßen Halterung 120 mit eingestecktem Mobiltelefon 10. Hieraus wird ersichtlich, dass sowohl die Kamera 20 als auch die Lichtquelle 30 oberhalb der Halterung 120 angeordnet sind, und das von der Lichtquelle 30 emittierte Licht ungehindert nach vorne (in Fahrt- oder Gehrichtung) abgestrahlt werden kann. Die Halterung 120 weist auch im Ausführungsbeispiel der 4 an ihrem unteren Ende eine über eine Schraube 112 schließbare Klemmschelle 110 auf, mit der die Halterung 120 im Bereich des Lenkerendes eines Fahrrads befestigbar ist. Darüber hinaus ist es selbstverständlich auch denkbar, dass die Halterung 120 um 90° gedreht und an den Rohren des Vorder- oder Hinterbaus eines Fahrrads befestigt werden kann. Hierbei empfiehlt es sich, dass die Beleuchtungseinrichtung durch Einsetzen des Mobiltelefons 10 in die Halterung 120 automatisch aktiviert wird. Verfügt das Mobiltelefon 10 über eine Bluetooth-Freisprecheinrichtung, so ist auch während des Betriebs als Beleuchtungseinrichtung das Führen von Telefongesprächen möglich. Bei Anbringen der Halterung 120 am Fahrradlenker kann wiederum über die Ausnehmung 64 in der Halterung 120 ein Kopfhörer oder eine kabelgebundene Freisprecheinrichtung am Mobiltelefon 10 angebracht werden. Auch die in 4 dargestellte Halterung 120 verfügt auf ihrer linken Seite über einen hakenartigen Vorsprung 124 zum Anstecken der Halterung an Kleidungsstücke, Rucksäcke oder Taschen. Dem Vorsprung 124 gegenüberliegend ist eine Öse 126 vorgesehen, über die die Halterung 120 mit einem Gürtel oder Gurt verbunden werden kann. Dieser Gurt kann anschließend als Gürtel, Bauchgurt oder Schulterriemen verwendet werden und ermöglicht so das freie Anbringen der Halterung 120 an einer Person, einem Gegenstand oder einem Fahrzeug.
  • Wird die Halterung 120 im Bereich des Vorder- oder Hinterbau eines Fahrrads befestigt, und wird die Beleuchtungseinrichtung nicht automatisch durch Einsetzen des Mobiltelefons 10 in die Halterung 120 aktiviert, so kann durch Betätigung des Bedienelements 92 auf der zweiten Seitenfläche 102 des Mobiltelefons 10 die Beleuchtungseinrichtung aktiviert werden. Wie bereits in der Beschreibung zu 3 genannt, wird durch einmaliges Betätigen des Bedienelements 92 die Lichtquelle 30 als Frontleuchte aktiviert, durch nochmaliges Drücken des entsprechenden Bedienelements 92 wird das Display 12 in einer Warnfarbe beleuchtet und dient dann als Rückleuchte. Eine Anbringung an den Rohren des Vorder- bzw. Hinterbau eines Fahrrads stellt auch sicher, dass sowohl die Frontleuchte als auch das Rücklicht von anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen werden kann. Zur Anpassung der Helligkeit der Beleuchtungseinrichtung dient der Wippschalter 90. Je nach Konfiguration des Mobiltelefons 10 wird durch die Betätigung des Wippschalters 90 entweder die Helligkeit der Lichtquelle 30 oder die Helligkeit des Displays 12 oder der gesamten Beleuchtungseinrichtung reguliert.
  • 10
    Mobiltelefon
    11
    Anzeigefenster
    12
    Display
    13
    untere Hälfte
    14
    Tastatur
    16
    Taste
    17
    Aufnahme
    18
    frei belegbare Funktionstasten
    19a, b, c
    festgelegte Funktionstasten
    20
    Kamera
    30
    Lichtquelle
    40
    Rückseite
    50
    Vorderseite
    60
    Anschlussbuchse
    62
    Steckerelement
    64
    Ausnehmung
    70
    Mikrofon
    80
    Lautsprecher
    90
    Wippschalter
    92
    Bedienelement
    101
    erste Seitenfläche
    102
    zweite Seitenfläche
    110
    Klemmschelle
    112
    Schraube
    120
    Halterung
    122
    Ausnehmung
    124
    Vorsprung
    126
    Öse

Claims (10)

  1. Beleuchtungseinrichtung, insbesondere in Form eines tragbaren Kommunikations- und/oder Wiedergabegerätes (10), umfassend wenigstens eine, an einer ersten Seite (40) des Gerätes (10) integrierte oder daran anschließbare Lichtquelle (30), wenigstens ein an einer, von der ersten Seite (40) abgewandten, zweiten Seite (50) des Gerätes (10) angeordnetes Display (12), und Bedien- (90, 92) und/oder Anschlusselemente (60), dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung der Lichtquelle (30) als Frontleuchte, das der Lichtquelle (30) gegenüberliegende Display (12) als Rückleuchte in einer Warnfarbe beleuchtbar ist.
  2. Beleuchtungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Display (12) eine dauerhafte oder unterbrochene Beleuchtung aufweist.
  3. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Helligkeit der Beleuchtung des Displays (12) automatisch und/oder manuell einstellbar ist.
  4. Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung der Lichtquelle (30) und des Displays (12) über eine im tragbaren Gerät (10) implementierte Software und/oder die Bedienelemente (90, 92) am Gerät (10) erfolgt.
  5. Halterung (120) für eine Beleuchtungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (120) im Bereich der Lichtquelle (30), des Displays (12) und der Bedien- und/oder Anschlusselemente (90, 92, 60) des gehalterten Gerätes (10) Ausnehmungen (64) aufweist.
  6. Halterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschaltung der Lichtquelle (30) als Frontleuchte und die Beleuchtung des Displays (12) in einer Warnfarbe als Rückleuchte durch Einsetzen des tragbaren Gerätes (10) in die Halterung (120) gesteuert ist.
  7. Halterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (120) am Lenker eines Zweirades, insbesondere im Bereich des Lenkerendes angeordnet ist.
  8. Halterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (120) an einer Kopfbedeckung, insbesondere einem Fahrradhelm, angeordnet ist.
  9. Halterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (120) an einem Kleidungsstück anbringbar oder dauerhaft daran befestigt ist.
  10. Halterung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (120) an einem Gurt, insbesondere einem Gürtel, lösbar und/oder dauerhaft befestigt ist.
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